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0424/2026

Installation beheizter Einhausungen zur Installationen "Blitzeranlagen" auf der Zoobrücke

Beantwortung einer Anfrage (BV) 23.03.2026

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Anlage 2: AVR (24.03.25) - 0530_2025_Mitteilung_Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1: RPA (05.12.23) - 3290_2023_Beantwortung_einer_Anfrage_Ausschuss_

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Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Ansehen

Anlage 2: AVR (24.03.25) - 0530_2025_Mitteilung_Ausschuss

5480 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/324/1 
 
Vorlagen-Nummer 17.03.2025 
 0530/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 24.03.2025 
 
Pilotprojekt Wiederinbetriebnahme Geschwindigkeitsüberwachung Zoobrücke 
 
Ausgangslage: 
 
Der Rat der Stadt Köln hat mit Sitzung vom 14.12.2006 (Vorlagen-Nr. 1755/006) den Aufbau 
einer kaskadierten Geschwindigkeitsüberwachung auf der B55a mit 5 stationären Überwa-
chungsanlagen sowie 2 Messeinrichtungen beginnend ab dem Autobahnkreuz Köln-Ost bis 
zur Amsterdamer Straße in Fahrtrichtung linksrheinisch beschlossen. 
 
Zwei Jahre später wurde mit Sitzung vom 13.11.2008 (Vorlagen-Nr. 2181/2008) ebenfalls der 
Aufbau einer kaskadierten Geschwindigkeitsüberwachung mit 5 stationären Überwachungsan-
lagen sowie 2 Messeinrichtungen für die Gegenrichtung beschlossen. 
 
Im Jahre 2014 mussten die beiden Anlagen auf der Zoobrücke - Mitte aufgrund erheblicher 
Störanfälligkeit der im Straßenbelag verbauten Messfühler (Schwingungsrisse durch den 
Schwerlastverkehr) dauerhaft außer Betrieb genommen werden. 
 
Mitte 2023 mussten auch die beiden verbliebenen Messanlagen auf der Zoobrücke aufgrund 
der Störanfälligkeit der Sensorik außer Betrieb gesetzt werden. 
 
Bei den im Bereich der Zoobrücke installierten Messanlagen handelt es sich um eine über-
holte Messtechnik, deren Reparatur unwirtschaftlich ist. Die veraltete Messtechnik soll durch 
moderne laserbasierte Messsysteme ersetzt werden. Zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung 
gab es nur laserbasierte stationäre Messsysteme mit Feststromanschluss am Markt.  
 
Die Verwaltung prüfte daher in den Jahren 2023 und 2024 intensiv die Möglichkeiten einer 
Feststromversorgung für die geplanten laserbasierten Messsysteme auf der Zoobrücke. 
 
Die im Bereich der Zoobrücke vorhandene Stromverkabelung ist ausschließlich für den Be-
trieb der Brückenbeleuchtung ausgelegt und kann für den Betrieb von Messanlagen nicht ver-
wendet werden. Die Prüfung einer Neuverkabelung hat sich als langwierig und zeitintensiv er-
wiesen und zum Ergebnis geführt, dass diese gegenwärtig wirtschaftlich nicht darstellbar ist. 
 
Eine Neuverkabelung soll mittel- bis langfristig im Rahmen der anstehenden Brückenkomplett-
sanierung geplant werden. 
 
Daher können derzeit nur batteriebetriebene Messsysteme zum Einsatz kommen.

2 
 
Seit der Temporeduzierung von 80 km/h auf 50 km/h (Oktober 2023) überwacht die Verwal-
tung das Verkehrsgeschehen auf der Zoobrücke mit insgesamt 4 Seitenradarmessgeräten (je-
weils 2 pro Fahrtrichtung). Das SDR-Seitenradarmesssystem (Side Detecting Radar) ist ein 
berührungslos messendes Verkehrsdatenerfassungssystem und dient der Verkehrserhebung. 
Das SDR erfasst Daten ohne Bilddokumentation zu Geschwindigkeiten, Verkehrsaufkommen, 
Anzahl der Fahrzeuge auf den gewählten Fahrspuren und den Anteil der jeweiligen Fahrzeug-
klassen. 
 
Die Ergebnisse (Stand 24.02.2025) zeigen, dass rund 15% der Autofahrenden schneller als 
60 km/h an den Messpunkten unterwegs waren.  
 
Die Zoobrücke gilt in Teilen weiterhin als Unfallhäufungsstelle, was hauptsächlich auf Spur-
wechselfehler zurückzuführen ist. Auch hier richtet sich die Unfallschwere nach der gefahre-
nen Geschwindigkeit. 
 
Die Unfallkommission Köln (Polizei Köln, Bezirksregierung Köln, verschiedene Ämter der Ver-
waltung) hat in der 3. Unfallkommissionssitzung 2024 vom 07.08.2024 den weiteren Betrieb 
von Geschwindigkeitsmessanlagen auf der Zoobrücke zur Reduzierung von Unfallgefahren 
und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit befürwortet. 
 
Die Verwaltung sieht daher im Rahmen der Verkehrssicherheit weiterhin die Notwendigkeit 
einer modernen Geschwindigkeitsüberwachung. 
 
 
Weiteres Vorgehen: 
 
Zwischenzeitlich hat ein Anbieter ein stationäres laserbasiertes und mittels Brennstoffzelle be-
triebenes Geschwindigkeitsmesssystem im Portfolio, welches seit dem 10.03.2025 über die 
notwendige Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) verfügt. Die PTB 
ist eine wissenschaftlich-technische Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministe-
riums für Wirtschaft und Klimaschutz. Ohne eine PTB-Zulassung dürfen Messsysteme in 
Deutschland nicht betrieben werden. 
 
Da es sich um ein neuartiges Produkt handelt und die Verwaltung mit dem Anbieter bisher 
noch nicht in Geschäftskontakt stand, beabsichtigt die Verwaltung dieses System an zwei 
Standorten auf der Zoobrücke über einen Zeitraum von 6 Monaten zu testen. Der Anbieter 
wird der Verwaltung zwei Geschwindigkeitsmesssysteme betriebsbereit aufbauen. Im Rah-
men der Teststellung können alle gemachten Bilder gerichtsfest zur weiteren Ahndung (Ord-
nungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren) genutzt werden.  
 
Für die 6-monatige Teststellung von zwei betriebsbereiten und geeichten Messsystemen fal-
len Kosten in Höhe von 91.800 EUR netto (109.242 EUR brutto) an. In diesen Kosten sind 
sämtliche anfallenden Aufwendungen incl. Reparaturen und Vandalismuskosten enthalten. 
Die Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung werden berücksichtigt.  
 
Nach positivem Verlauf der Teststellung kann die Verwaltung die Messsysteme mieten oder 
zum Restkaufwert erwerben. 
 
Aufgrund der verwaltungsinternen Vorlaufzeit und den Lieferfristen wird mit einer Aufnahme 
des Testbetriebes zum Ende des III. Quartals 2025 gerechnet. 
 
Über den Ablauf der Teststellung wird die Verwaltung zu gegebener Zeit die Gremien infor-
mieren. 
 
Gez. Blome

Anlage 1: RPA (05.12.23) - 3290_2023_Beantwortung_einer_Anfrage_Ausschuss_

6997 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/324/1 
 
Vorlagen-Nummer         24.10.2023 
 3290/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rechnungsprüfungsausschuss 05.12.2023 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und Volt 
betreffend "Defekte Geschwindigkeitsmessgeräte (Blitzer) auf der Zoobrücke" 
(AN/1816/2023) 
Die Fraktion Bündnis90 / Die Grünen, die CDU-Fraktion sowie die Volt-Fraktion stellen für die 
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 24.10.2023 bezogen auf defekte Geschwin-
digkeitsmessgeräte (Blitzer) auf der Zoobrücke folgende Fragen (AN/1816/2023): 
 
1. Seit wann ist der Verkehrsdienst informiert, dass die Anlagen auf der Stadtautobahn 
im Bereich Kalker Tunnel bis Amsterdamer Str. zum Teil seit knapp 10 Jahren defekt 
sind (bitte nach einzelnen Geräten und Datum aufschlüsseln). 
 
2. Warum wurden die defekten Anlagen nicht zeitnah repariert bzw. warum wurden die 
Anlagen nicht bei einzelnen Fahrbahnsanierungen auf der Zoobrücke instandgesetzt? 
 
3. Welcher finanzieller Schaden ist durch das Nichthandeln der Verwaltung entstanden 
(z.B. auf Basis jährlicher Erfahrungswerte von geahndeten Geschwindigkeitsüber-
schreitungen)? 
 
4. Wie viele Unfälle und mit welchen Folgen gab es seit 2014 auf der Zoobrücke? Wie 
viele hatten ihre Teilursache in Geschwindigkeitsüberschreitungen? 
 
5. Welche weiteren Geschwindigkeitsmessgeräte in der Stadt sind defekt und wann sol-
len diese Anlagen repariert oder ersetzt werden? 
 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
Vorbemerkung: 
 
Der Rat der Stadt Köln hat mit Sitzung vom 14.12.2006 (DS-Nr. 1755/006) den Aufbau einer 
kaskadierten Geschwindigkeitsüberwachung auf der B55a mit 5 stationären Überwachungs-
anlagen sowie 2 Messeinrichtungen beginnend ab dem Autobahnkreuz Köln-Ost bis zur Ams-
terdamer Straße in Fahrtrichtung linksrheinisch beschlossen. 
 
Der Rat der Stadt Köln beschloss mit Sitzung vom 13.11.2008 (Session 2181/2008) für die 
Gegenrichtung ebenfalls den Aufbau einer kaskadierten Geschwindigkeitsüberwachung auf 
der B55a mit 5 stationären Überwachungsanlagen sowie 2 Messeinrichtungen.

2 
 
Kaskadierung heißt, dass mehrere Überwachungseinrichtungen in möglichst geringen Abstän-
den hintereinander positioniert sind. Ziel der Kaskadierung ist es, das Geschwindigkeitsniveau 
auf dem unfallauffälligen Abschnitt im Gesamten zu reduzieren und gleichzeitig Auffahrunfälle 
durch abruptes Bremsen zu vermeiden. 
 
Je Fahrtrichtung waren entsprechend der Ratsbeschlüsse aus 2006 und 2008 von 5 Überwa-
chungsanlagen immer 2 aktiv mit Messeinrichtungen bestückt. Die Messeinrichtungen wurden 
dabei in einem rollierenden System innerhalb der jeweiligen Messplätze in unregelmäßigen 
Abständen getauscht. 
 
Seit dem 01.10.2023 überwacht die Verwaltung das Verkehrsgeschehen auf der Zoobrücke 
mit insgesamt 4 Seitenradarmessgeräten (jeweils 2 pro Fahrtrichtung). Das SDR-Seitenradar-
messsystem ist ein berührungslos messendes Verkehrsdatenerfassungssystem und dient der 
Verkehrserhebung. Das SDR erfasst Daten ohne Bilddokumentation zu Geschwindigkeiten, 
Verkehrsaufkommen, Anzahl der Fahrzeuge auf den gewählten Fahrspuren und den Anteil 
der jeweiligen Fahrzeugklassen. 
 
Die Auswertung im Zeitraum 01.10.2023 bis 13.10.2023 ergab folgendes Ergebnis: 
 
In Fahrtrichtung linksrheinisch fuhren 85% der Fahrzeuge nicht schneller als 57 km/h, die 
Durchschnittsgeschwindigkeit lag bei 49 km/h. 
 
In Fahrtrichtung Kreuz Köln-Ost fuhren 85% der Fahrzeuge nicht schneller als 53 km/h, die 
Durchschnittsgeschwindigkeit lag bei 47 km/h. 
 
Trotz der öffentlichen Berichterstattung der Medien hinsichtlich der nicht stattfindenden Ge-
schwindigkeitsmessungen wird das Tempolimit von 50 km/h von den Autofahrenden zu einem 
hohen Prozentsatz akzeptiert und eingehalten. 
 
Die Seitenradarmessungen werden fortgeführt. 
 
 
zu Frage 1: 
 
Bei den Messanlagen im Bereich der Zoobrücke handelt es sich um nicht mehr technisch adä-
quate Anlagen, die in den vergangenen Jahren nach und nach ausgefallen sind: 
 
Anlagen in Höhe Rheinmitte 
 Fahrtrichtung rechtsrheinisch, ist seit Januar 2014 dauerhaft außer Betrieb. 
 Fahrtrichtung linksrheinisch, ist seit Juli 2014 dauerhaft außer Betrieb. 
Anlagen in Höhe Auenweg 
 Fahrtrichtung rechtsrheinisch, sind die Sensoren seit Oktober 2020 (rechte Spur), Ja-
nuar 2023 (mittlere Spur) und Juni 2023 (linke Spur) defekt. 
 Fahrtrichtung linksrheinisch, sind die Sensoren seit Oktober 2020 (rechte Spur), Au-
gust 2023 (mittlere Spur) und September 2022 (linke Spur) defekt. 
 
 
zu Frage 2: 
 
Die auf der Zoobrücke installierten Geschwindigkeitsmessanlagen mit im Fahrbahnbelag ein-
gebauten Sensoren entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und sollen gegen mo-
derne, laserbasierte Anlagen ausgetauscht werden. Diese notwendigen Modernisierungen 
wurden an 2 Standorten bereits durchgeführt. Bezüglich des Austauschs der Anlagen auf dem 
Brückenkörper steht die Verwaltung in enger Abstimmung mit der RheinEnergie. Die größte 
Herausforderung stellt hier eine noch zu realisierende, feste Stromverkabelung zur Versor-
gung der geplanten Laseranlagen dar. Die veralteten Anlagen wurden mittels Batterien mit 
Strom versorgt. Dies ist bei den modernen Laseranlagen jedoch technisch nicht möglich.

3 
 
zu Frage 3: 
 
Da von den Messstandorten entsprechend den Ratsbeschlüssen immer nur 2 mit Messanla-
gen bestückt waren, ist der Stadt Köln durch die Außerbetriebssetzung der Standorte kein „fi-
nanzieller Schaden“ entstanden. 
 
Die Reduzierung von Unfallhäufigkeit und Geschwindigkeitsniveau auf dem zuvor unfallauffäl-
ligen Abschnitt wurde durch die bestückten Messstandorte erreicht. 
 
 
zu Frage 4: 
 
Aufgrund einer Softwareumstellung kann die Verkehrsdirektion der Polizei Köln ein Unfalllage-
bild nur für die Jahre ab 2017 liefern. Ausweislich des Unfalllagebildes für den Zeitraum 
01.01.2017 bis 16.10.2023 ereigneten sich im Bereich der Zoobrücke (Streckenabschnitt vom 
Grenztunnel bis in Höhe des Lentparks sowie in der Gegenrichtung) insgesamt 274 Unfälle.  
 
Keiner dieser Unfälle war auf unangepasste Geschwindigkeit mit Überschreiten der zulässi-
gen Höchstgeschwindigkeit zurückzuführen.  
 
Hauptursächlich für die Unfälle war: 
 
 Ungenügender Sicherheitsabstand 
 Fehlerhafter Fahrstreifenwechsel 
 Nicht angepasste Geschwindigkeit ohne Überschreiten der zulässigen Höchstge-
schwindigkeit 
 
Die Unfälle werden wie folgt kategorisiert: 
 
 201 Unfälle mit Leichtverletzten 
 33 Unfälle mit Schwerverletzten 
 1 Unfall mit Getöteten 
 39 Unfälle mit Sachschaden 
 
 
zu Frage 5: 
 
Von 59 stationären Systemen sind derzeit 11 Systeme nicht in Betrieb. Hier handelt es sich 
um veraltete Überwachungstechnik mit Induktionsschleifen in der Fahrbahn. 5 dieser Systeme 
befinden sich bereits in der Umstellung auf sensorlose Laser- bzw. Radartechnik. Die weiteren 
Anlagen sollen mittelfristig folgen. 
 
 
gez. Blome

Beantwortung einer Anfrage (BV)

2581 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/324 
AN/0180/2026 
Vorlagen-Nummer 
 0424/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2026 
 
Installation beheizter Einhausungen zur Installationen "Blitzeranlagen" auf der 
Zoobrücke 
Installation beheizter Einhausungen zu "Blitzeranlagen" auf der Zoobrücke 
 
 
Die Kölner Stadtgesellschaft hat eine Anfrage (AN/0180/2026) zur Installation beheiz-
ter Einhausungen zur Erwärmung des Brückenkörpers der Zoobrücke zwecks Installa-
tion der Blitzeranlagen gestellt: 
 
1.) 
Wie stellt sich die Unfallstatistik auf der Zoobrücke seit dem Abschalten der vorhande-
nen stationären Blitzeranlagen bis heute dar (bitte differenziert nach Unfallzahlen, Un-
fallursachen sowie Unfallfolgen)?  
 
2). 
Durch wen werden die Zelte und Heizanlagen bereitgestellt/betrieben? (intern oder ex-
ternes Unternehmen?) Welche zusätzlichen Kosten entstehen durch die geplante Ein-
hausung der Arbeitsbereiche inklusive der notwendigen Heiztechnik (bitte möglichst 
aufgeschlüsselt nach Kostenarten)? 
 
3.) 
Aus welchen Gründen wird die Installation der neuen Blitzeranlagen nicht auf einen 
Zeitraum im Frühjahr verschoben, in dem die erforderlichen Mindesttemperaturen von 
+8 °C auf natürlichem Wege erreicht werden und somit kostenintensive Zusatzmaß-
nahmen entfallen könnten?  
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
 
Zu 1.) 
 
Es wird auf folgende umfangreiche Erläuterungen der Verwaltung hingewiesen (s. An-
lagen):

2 
 
Anlage 1: Rechnungsprüfungsausschuss: 
Sitzung am 05.12.2023, Vorlagen-Nr. 3290/2023, TOP 4.1 
 
Anlage 2: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationa-
les: 
Sitzung am 24.03.2025, Vorlagen-Nr. 0530/2025, TOP 4.15 
 
 
Zu 2) 
 
Die Übergabe der betriebsbereiten Anlagen ist vertraglich zu einem Festpreis gere-
gelt. Die Installationsarbeiten im Januar mitsamt Beheizung führen nicht zu Mehrkos-
ten bei der Stadt Köln und werden von der ausführenden Firma getragen. 
 
 
Zu 3.) 
 
Die Installation war schon länger geplant und hat sich aus unterschiedlichen Gründen 
verzögert. Dadurch mussten diverse Arbeiten/Termine zwischen Stadt Köln und der 
ausführenden Firma neu koordiniert werden; dies führt zu der entsprechenden Umset-
zung zum jetzigen Zeitpunkt. 
 
Installationen von stationären Anlagen haben eine gewisse Vorlaufzeit, u.a. durch die 
Überprüfung der Notwendigkeit, dem Beschluss und das Vergabeverfahren. Die Vo-
raussetzungen für die Installation und Ausführung lassen sich nicht immer genau ter-
minieren.

Beratungsverlauf (1)

27.04.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0424/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
23.03.2026
Erstellt
11.02.2026 09:11