SV-2018/0023
Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne und CDU vom 25. April 2018 betr. Eingliederungshilfe
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Beschluss zum Antrag 2018/0023 aus dem Ausschuss für Soziales Antrag der Fraktion Die Linke. vom 28. August 2017 betr. Erhalt der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung beim Landeswohlfahrtsverband Hessen Vorlagen-Nr.: SV-2017/0073 Stadtve. Frölich (Fraktion Bü 90/Grüne) stellt für die Fraktionen Bü 90/Grüne und CDU folgenden Antrag: „Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, dass die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen auch unter der Geltung des neuen Bundesteilhabegesetzes von Kommunen und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) gestaltet werden soll. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt das sogenannte „Lebensabschnittsmodell“ als Aufgabenverteilung zwischen den Trägern. Danach wären die Kommunen als Träger der Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche bis zum Abschluss des Schulbesuches, der LWV für volljährige behinderte Menschen und ab dem Renteneintrittsalter ggf. wieder die Kommunen zuständig. Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Landesregierung und den Hessischen Landtag auf, unverzüglich noch in dieser Wahlperiode ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden.“ Daraufhin zieht Stadtv. Franke (Die Linke.) den Antrag zurück und schließt sich dem Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne und CDU an. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne und CDU zuzustimmen. Stimmenthaltung: Fraktionen AfD und UWIGA
SV-2018/0023
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Vorlage-Nr. SV-2018/0023 Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne und CDU vom 25. April 2018 betr. Eingliederungshilfe ___________________________________________________________________ Darmstadt 25.04.2018 ANTRAG Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, dass die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen auch unter der Geltung des neuen Bundesteilhabegesetzes von Kommunen und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) gestaltet werden soll. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt das sogenannte „Lebensabschnittsmodell“ als Aufgabenverteilung zwisch en den Trägern. Danach wären die Kommunen als Träger der Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche bis zum Abschluss des Schulbesuches, der LWV für volljährige behinderte Menschen und ab dem Renteneintrittsalter ggfs. wieder die Kommunen zuständig. Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Landesregierung und den Hessischen Landtag auf, unverzüglich noch in dieser Wahlperiode ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Begründung: Mit dem Gesetz über die Mittelstufe der Verwaltung und dem Landeswohlverband Hessen beschloss der Landtag 1953 die Schaffung eines höheren Kommunalverbandes, der hessenweit für eine qualitativ gleich gute Betreuung und Förderung kranker, behinderter und sozial benachteiligter Menschen sorgt. Träger des LWV Hessen sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Mittlerweile verfügt der LWV über 1374,5 Personalstellen und unterstützt mit seinen ca. 1600 Mitarbeitenden in 26 Gebietskörperschaften mehr als 56.000 Menschen. B' 90/Die GRÜNEN Stadtverordnetenfraktion Darmstadt La ute s c hl ä ge r s tr . 3 8—6 4 2 8 9 D a rm s ta dt Tel./Fax: 0615 1/6 14 90, 06151/6 14 0 1 Mail: fraktion@gruene-darmstadt.de Internet: www.gruene -darmstadt.de/fraktion C D U D a r m s t a d t Stadtverordnetenfraktion S t e u b e n p l a tz 1 2 4— 6 4 2 9 3 D a r m s t a dt Tel./Fax: 06151/171211, 06151/171219 E m a i l : f r a k t i o n @ c d u - d a r m s t a d t . d e Internet: www.cdu -darmstadt.de 2 Zur Durchführung des Bundesteilhabegesetzes muss bis zum 1.1.2020 entschieden sein, wer zukünftig Träger der Eingliederungshilfe in Hessen ist. Hierzu hat sich der Landkreistag für den LWV als Träger der Eingliederungshilfe im Rahmen des „Lebensabschnittsmodells“ entschieden, die kreisfreien Städte präferierten das „Korona – Modell“. Mittlerweile haben sich Wiesbaden, Offenbach und Kassel für das Lebensabschnittsmodell ausgesprochen. Dem wird mit diesem Beschluss auch für Darmstadt Rechnung getragen, denn das Korona-Modell war für alle kreisfreien Städte konzipiert. Das „Lebensabschnittsmodell“ ist eine bereits bewährte Aufgabenverteilung zwischen den Kommunen und dem LWV, eine noch engere Kooperation und Vernetzung zwischen LWV und Kommune sollte künftig forciert und umgesetzt werden. Im Mittelpunkt aller Bemühungen stehen auch künftig die Menschen mit Behinderungen, denen die optimale und passgenaue Unterstützung für Teilhabe eröffnet werden muss. Die weitere Begründung erfolgt mündlich. Hildegard Förster-Heldmann Roland Desch Yücel Akdeniz Alexander Schleith (Fraktionsvorsitzende) (Fraktionsvorsitzende) Nicole Frölich Wilhelm Kins Ellen Schüßler Dagmar Krause (Stadtverordnete) (Stadtverordnete)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2018/0023
- Typ
- Antrag
- Datum
- 03.05.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00