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SV-2018/0023

Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne und CDU vom 25. April 2018 betr. Eingliederungshilfe

Antrag 03.05.2018

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SV-2018/0023

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Beschluss zum Antrag 2018/0023 aus dem Ausschuss für Soziales 
 
 
 
Antrag der Fraktion Die Linke. vom 28. August 2017 betr. Erhalt der 
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung beim   
Landeswohlfahrtsverband Hessen 
Vorlagen-Nr.: SV-2017/0073        
 
Stadtve. Frölich (Fraktion Bü 90/Grüne) stellt für die Fraktionen Bü 90/Grüne 
und CDU folgenden Antrag: 
 
„Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, dass die 
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen auch unter der Geltung des neuen 
Bundesteilhabegesetzes von Kommunen und dem Landeswohlfahrtsverband 
Hessen (LWV) gestaltet werden soll. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt 
das sogenannte „Lebensabschnittsmodell“ als Aufgabenverteilung  zwischen 
den Trägern. Danach wären die Kommunen als Träger der Eingliederungshilfe 
für behinderte Kinder und Jugendliche bis zum Abschluss des Schulbesuches, 
der LWV für volljährige behinderte Menschen und ab dem Renteneintrittsalter 
ggf. wieder die Kommunen zuständig. 
 
Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Landesregierung und den 
Hessischen Landtag auf, unverzüglich noch in dieser Wahlperiode ein 
entsprechendes Gesetz zu verabschieden.“ 
 
Daraufhin zieht Stadtv. Franke (Die Linke.) den Antrag zurück und schließt sich 
dem Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne und CDU an. 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Antrag der 
Fraktionen Bü 90/Grüne und CDU zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: Fraktionen AfD und UWIGA

SV-2018/0023

3396 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2018/0023 
 
 
Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne und CDU vom 25. April 2018 betr. 
Eingliederungshilfe 
 
 
 
 
 
___________________________________________________________________ 
 
Darmstadt 25.04.2018 
 
 
ANTRAG 
 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, dass die Eingliederungshilfe 
für behinderte Menschen auch unter der Geltung des neuen Bundesteilhabegesetzes 
von Kommunen und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) gestaltet werden 
soll. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt das sogenannte 
„Lebensabschnittsmodell“ als Aufgabenverteilung zwisch en den Trägern. Danach 
wären die Kommunen als Träger der Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und 
Jugendliche bis zum Abschluss des Schulbesuches, der LWV für volljährige behinderte 
Menschen und ab dem Renteneintrittsalter ggfs. wieder die Kommunen zuständig. 
 
Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Landesregierung und den Hessischen 
Landtag auf, unverzüglich noch in dieser Wahlperiode ein entsprechendes Gesetz zu 
verabschieden. 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit dem Gesetz über die Mittelstufe der Verwaltung und  dem Landeswohlverband 
Hessen beschloss der Landtag 1953 die Schaffung eines höheren 
Kommunalverbandes, der hessenweit für eine qualitativ gleich gute Betreuung und 
Förderung kranker, behinderter und sozial benachteiligter Menschen sorgt. Träger des 
LWV Hessen sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Mittlerweile verfügt der LWV 
über 1374,5 Personalstellen und unterstützt mit seinen ca. 1600 Mitarbeitenden in 26 
Gebietskörperschaften mehr als 56.000 Menschen. 
 
B' 90/Die GRÜNEN Stadtverordnetenfraktion 
Darmstadt  
La ute s c hl ä ge r s tr .  3 8—6 4 2 8 9  D a rm s ta dt 
Tel./Fax:  0615 1/6 14 90, 06151/6 14 0 1 
Mail: fraktion@gruene-darmstadt.de 
Internet:  www.gruene -darmstadt.de/fraktion  
 
C D U  D a r m s t a d t  
Stadtverordnetenfraktion  
S t e u b e n p l a tz  1 2  4— 6 4 2 9 3  D a r m s t a dt 
Tel./Fax:  06151/171211, 06151/171219  
E m a i l :  f r a k t i o n @ c d u - d a r m s t a d t . d e  
Internet:  www.cdu -darmstadt.de

2 
Zur Durchführung des Bundesteilhabegesetzes muss bis zum 1.1.2020  entschieden 
sein, wer zukünftig Träger der Eingliederungshilfe in Hessen ist. Hierzu hat sich der 
Landkreistag für den LWV als Träger der Eingliederungshilfe im Rahmen des 
„Lebensabschnittsmodells“ entschieden, die kreisfreien Städte präferierten das 
„Korona – Modell“. Mittlerweile haben sich Wiesbaden, Offenbach und Kassel für das 
Lebensabschnittsmodell ausgesprochen. Dem wird mit diesem Beschluss auch für 
Darmstadt Rechnung getragen, denn das Korona-Modell war für alle kreisfreien Städte 
konzipiert. 
 
Das „Lebensabschnittsmodell“ ist eine bereits bewährte Aufgabenverteilung zwischen 
den Kommunen und dem LWV, eine noch engere Kooperation und Vernetzung 
zwischen LWV und Kommune sollte künftig forciert und umgesetzt werden. Im 
Mittelpunkt aller Bemühungen stehen auch künftig die Menschen mit Behinderungen, 
denen die optimale und passgenaue Unterstützung für Teilhabe eröffnet werden muss.  
 
Die weitere Begründung erfolgt mündlich. 
 
Hildegard Förster-Heldmann Roland Desch 
Yücel Akdeniz Alexander Schleith 
(Fraktionsvorsitzende) (Fraktionsvorsitzende) 
Nicole Frölich Wilhelm Kins 
Ellen Schüßler Dagmar Krause 
(Stadtverordnete) (Stadtverordnete)

Beratungsverlauf (1)

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2018/0023
Typ
Antrag
Datum
03.05.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00