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BKA 0883

Anfrage der Naturschutzverbände v. 09.09.2026: Vorbereitende Infrastrukturprojekte mittels Bergrecht

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 25.09.2026

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 25.09.2026, TOP 8.5

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anfrage der Naturschutzverbände 09092026_Vorbereitung Infrastruktur)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anfrage der Naturschutzverbände 09092026_Vorbereitung Infrastruktur zur Vorlage BKA 0883)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (260911AnfrageBKA-Infrastruktur)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Beantwortung der Anfrage der Naturschutzverbände)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anfrage der Naturschutzverbände v. 09.09.2026: Vorbereitende Infrastrukturprojekte mittels Bergrecht)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anfrage der Naturschutzverbände 09092026_Vorbereitung Infrastruktur)

1689 Zeichen

Anfrage BKA zu infrastrukturellen Maßnahmen vom 9.9.26:
Inwieweit ist es rechtes, infrastrukturelle Maßnahmen, die eigenen 
Genehmigungsverfahren unterliegen, über das Bergrecht 
vorzubereiten?
Grenze des 
Regionalplanes Köln
Grenze des 
Regionalplanes Köln

BIZ-Plateau
Parkplatz

Der neue ABPlan 
überplant in Teilbereichen 
den vorhandenen. 
Außerhalb der 
Abgrenzung übernimmt 
die neue Darstellung die 
Trassenführung , im 
überlagerten Bereich wird 
eine neue Trassenführung 
dargestellt. Das Symbol P 
für Parkplatz würde im 
alten ABPlan dazugefügt; 
es handelt sich um eine 
Fläche außerhalb des 
ABPlan-Verfahrens.
Die rote Linie wurde als 
Abgrenzungslinie 
übertragen, um die 
Grenze im alten ABplan 
zu sehen. Ebenso wurde 
die Trasse 
Hauptbetriebsweg 
eingetragen.
Parkplatzfläche

Die rote Linie zeichnet die Grenze des 
Regionalplanes Köln nach; demnach liegt die 
Planung des BIZ incl.Parkplatz im fehlenden 
Regionalplanbereich. Der Parkplatz wurde in den 
alten, nicht geänderten ABPlan verschoben, das 
BIZ liegt innerhalb einer Freifläche (Wiese)
BIZ-Plateau

Im neuen Regionalplan ist die 
Sophienhöhe (Schwerpunkt Außenkippe) 
als BSN dargestellt.
Die Erwartung der Naturschutzverbände 
ist, dass auch im weißen Bereich 
zukünftig die Rekultivierungslandschaft 
als BSN dargestellt wird.
Die befestigten Wege sind für die Forstwirtschaft im bekiesten Endausbau vorhanden. Tatsächlich wird nun 
aber eine 25m breite Kiestrasse vorbereitet, die später als Asphaltweg einen Ausbaugrad als Landstraße 
darstellt.
Zum Zeitpunkt der Aufschüttung des Hügels als Baubereich für das BIZ, bestand im damaligen ABPlan keine 
Zielsetzung dafür, ein Hügel war nicht dargestellt.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anfrage der Naturschutzverbände 09092026_Vorbereitung Infrastruktur zur Vorlage BKA 0883)

1689 Zeichen

Anfrage BKA zu infrastrukturellen Maßnahmen vom 9.9.26:
Inwieweit ist es rechtes, infrastrukturelle Maßnahmen, die eigenen 
Genehmigungsverfahren unterliegen, über das Bergrecht 
vorzubereiten?
Grenze des 
Regionalplanes Köln
Grenze des 
Regionalplanes Köln

BIZ-Plateau
Parkplatz

Der neue ABPlan 
überplant in Teilbereichen 
den vorhandenen. 
Außerhalb der 
Abgrenzung übernimmt 
die neue Darstellung die 
Trassenführung , im 
überlagerten Bereich wird 
eine neue Trassenführung 
dargestellt. Das Symbol P 
für Parkplatz würde im 
alten ABPlan dazugefügt; 
es handelt sich um eine 
Fläche außerhalb des 
ABPlan-Verfahrens.
Die rote Linie wurde als 
Abgrenzungslinie 
übertragen, um die 
Grenze im alten ABplan 
zu sehen. Ebenso wurde 
die Trasse 
Hauptbetriebsweg 
eingetragen.
Parkplatzfläche

Die rote Linie zeichnet die Grenze des 
Regionalplanes Köln nach; demnach liegt die 
Planung des BIZ incl.Parkplatz im fehlenden 
Regionalplanbereich. Der Parkplatz wurde in den 
alten, nicht geänderten ABPlan verschoben, das 
BIZ liegt innerhalb einer Freifläche (Wiese)
BIZ-Plateau

Im neuen Regionalplan ist die 
Sophienhöhe (Schwerpunkt Außenkippe) 
als BSN dargestellt.
Die Erwartung der Naturschutzverbände 
ist, dass auch im weißen Bereich 
zukünftig die Rekultivierungslandschaft 
als BSN dargestellt wird.
Die befestigten Wege sind für die Forstwirtschaft im bekiesten Endausbau vorhanden. Tatsächlich wird nun 
aber eine 25m breite Kiestrasse vorbereitet, die später als Asphaltweg einen Ausbaugrad als Landstraße 
darstellt.
Zum Zeitpunkt der Aufschüttung des Hügels als Baubereich für das BIZ, bestand im damaligen ABPlan keine 
Zielsetzung dafür, ein Hügel war nicht dargestellt.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Beantwortung der Anfrage der Naturschutzverbände)

8322 Zeichen

Bezirksregierung Arnsberg • Postfach • 44025 Dortmund 
 
Bezirksregierung 
Arnsberg 
Abteilung 6 Bergbau 
und Energie in NRW 
 
Datum: 14. September 2026 
Seite 1 von 4 
 
Aktenzeichen: 
  
bei Antwort bitte angeben 
 
Auskunft erteilt: 
Lukas Schurkus 
lukas.schurkus@bra.nrw.de 
Telefon: 02931/82-6431 
Fax: 02931/82-42269 
 
Dienstgebäude: 
Bismarckstraße 2 
52351 Düren 
 
 
 
 
Hauptsitz / Lieferadresse: 
Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg 
 
Telefon: 02931 82-0 
 
poststelle@bra.nrw.de 
www.bra.nrw.de 
 
Servicezeiten:  
Mo-Do 08:30 – 12:00 Uhr 
13:30 – 16:00 Uhr 
Fr 08:30 – 14:00 Uhr 
 
Landeshauptkasse NRW 
bei der Helaba: 
IBAN: 
DE59 3005 0000 0001 6835 15 
BIC: WELADEDD 
 
Umsatzsteuer ID:  
DE123878675 
 
 
 
Informationen zur Verarbeitung 
Ihrer Daten finden Sie auf der fol-
genden Internetseite: 
https://www.bra.nrw.de/the-
men/d/datenschutz/ 
 
Bezirksregierung Köln 
Frau Eva Kuhl 
Dezernat 32 
50606 Köln 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anfrage gemäß § 9 GO BKA der Naturschutzverbände 
 
Schreiben vom 09.09.2026 
 
 
Sehr geehrte Frau Kuhl, 
 
 
die Anfrage der Naturschutzverbände, inwieweit die Vorbereitung der Inf-
rastrukturmaßnahmen für das Besucherinformationszentrum (BIZ) auf 
der Sophienhöhe dem Zweck sowie dem sachlichen und räumlichen Gel-
tungsbereich des Bundesberggesetzes (BBergG) entspricht, ist vor dem 
Hintergrund der bestehenden Planungs- und Genehmigungslage zu be-
urteilen. 
 
Auf Ebene der Regionalplanung werden im Braunkohlenplan Hambach, 
der im Dezember 2024 in Kraft getreten ist, aufbauend auf den Vorgaben 
der planungsrechtlichen Leitentscheidungen der Landesregierung NRW 
konkrete Ziele und Grundsätze für die Wiedernutzbarmachung festgelegt. 
Die Vorgaben des Braunkohlenplans sind in den nachgeordneten berg-
rechtlichen Betriebsplänen umzusetzen. Abschlussbetriebspläne sind zur 
Realisierung der Wiedernutzbarmachung vorgeschrieben. Bei der Zulas-
sung sind die Vorgaben der Braunkohlenpläne zur Endgestaltung der Ta-
gebaue zu beachten. 
 
Nach § 4 Abs. 4 BBergG ist die Wiedernutzbarmachung „die ordnungs-
gemäße Gestaltung der vom Bergbau in Anspruch genommenen Ober-
fläche unter Beachtung des öffentlichen Interesses“. Das kann beispiels-
weise die Herstellung von landwirtschaftlichen Flächen, Forstflächen oder 
Seeflächen und deren Erschließung durch ein Wegenetz bedeuten. Die 
Errichtung neuer Gebäude oder der Bau von Straßen auf ehemaligen

Bezirksregierung 
Arnsberg 
Abteilung 6 Bergbau 
und Energie für NRW 
 
Seite 2 von 4 
Tagebauflächen ist keine bergbauliche Tätigkeit im Sinne des §  2 Abs 1 
BBergG. Derartige nichtbergbauliche Folgenutzungen sind von den ört-
lich zuständigen Behörden zu genehmigen. 
Der Braunkohlenplan sieht ausdrücklich vor, dass die Sophienhöhe und 
das Besucherinformationszentrum über einen befestigten Weg für den 
motorisierten Individualverkehr und den Fahrradverkehr erreichbar ge-
macht werden sollen. Hierfür soll der ohnehin für die Erschließung der 
land- und fortwirtschaftlichen Flächen vorgesehene Hauptwirtschaftsweg 
genutzt werden. Die angestrebte Doppelnutzung dient gemäß der Erläu-
terung des Braunkohlenplans der Vermeidung zusätzlicher Eingriffe in 
Natur und Landschaft. (Braunkohlenplan Teilplan 12/1 – Hambach, Dez. 
2024 – S. 143). 
Bergrechtlich ist zu berücksichtigen, dass sich der Tagebau Hambach 
weiterhin im aktiven Bergwerksbetrieb befindet. Gewinnung und Verkip-
pung erfolgen auf Grundlage des am 20.12.2024 zugelassenen Hauptbe-
triebsplans vom 05.07.2024, welcher bis zum 31.12.2028 gilt. Die Verkip-
pung und die damit verbundenen Geländemodellierungen stehen in un-
mittelbarem betrieblichem Zusammenhang mit der Gewinnung und wer-
den daher im Hauptbetriebsplan geregelt. Dies betrifft auch die Herstel-
lung der Geländeformen und den Wegebau. 
Ein zugelassener Abschlussbetriebsplan ist für die Einstellung des Betrie-
bes und die Beendigung der Bergaufsicht erforderlich. Die Anpassung ei-
nes Abschlussbetriebsplans muss daher nicht zwingend zeitgleich oder 
vorlaufend zu jeder Änderung der laufenden Rekultivierungsplanung er-
folgen. Bergrechtlich ist es zulässig, dass Anpassungen des Abschluss-
betriebsplans zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden. Die 
Oberfläche muss entsprechend dem Abschlussbetriebsplan gestaltet 
werden, damit die Bergaufsicht enden kann. 
Die Anlage eines Hauptwirtschaftsweges auf der Sophienhöhe ist bereits 
im Abschlussbetriebsplan für die Oberflächengestaltung und Wiedernutz-
barmachung der Innenkippenüberhöhung für den Zeitraum nach 2020 
(sachlicher Teil I, Az. 61.h2-1.4-2016-1) dargestellt. 
Auch ein Parkplatzsymbol ist dort eingezeichnet. Dabei ist festzustellen, 
dass die Anlage eines Parkplatzes keine bergbauliche Tätigkeit ist und 
somit als nachrichtliche Information gewertet wird. Die Oberflächenge-
staltung und Wiedernutzbarmachung in diesem Bereich wurden in den 
Abschlussbetriebsplananträgen vom 25.03.2021 (Az. 61.h2-1.4-2016-1) 
sowie 09.10.2024 (Az. 60.90.01-010-2024-022) angepasst. Das Park-
platzsymbol wurde im Abschlussbetriebsplanantrag vom 25.03.2021 (Az. 
61.h2-1.4-2016-1) verschoben. Das Landesbüro der Naturschutzver-
bände wurde in allen o. g. Abschlussbetriebsplanverfahren beteiligt. Ein 
Verstoß gegen Beteiligungsrechte liegt somit nicht vor. In den Stellung-
nahmen wurde weder auf die Anlage des Wirtschaftsweges, noch auf das 
eingezeichnete Parkplatzsymbol oder den beschriebenen „Hügel“

Bezirksregierung 
Arnsberg 
Abteilung 6 Bergbau 
und Energie für NRW 
 
Seite 3 von 4 
eingegangen. Alle vorgenannten Abschlussbetriebspläne sind inzwi-
schen zugelassen und rechtskräftig. 
Für die Errichtung des Hauptwirtschaftswegs liegt aktuell noch kein An-
trag für einen Sonderbetriebsplan bei der Bezirksregierung Arnsberg vor. 
Das der Anfrage auf S. 2 rechts oben beigefügte Bild zeigt den geplanten 
Hauptwirtschaftsweg einschließlich des dafür vorgesehenen Damms, der 
der Sicherstellung der Böschungsstabilität dient. Die aktuelle Planung 
des Hauptwirtschaftsweges sieht nach Angaben der RWE Power AG eine 
Fahrbahnbreite von 5,5 m vor. Hinsichtlich der Breite sind objektbezo-
gene Anforderungen (Böschungsstabilität, Kurvenradien etc.) zu beach-
ten.  
Die Trasse des Weges bzw. das Dammbauwerk liegen im Bereich der 
Arbeiten zur Nachprofilierung der Rohkippe und sind somit dem Verkip-
pungsbetrieb zuzuordnen. Diese Arbeiten grenzen unmittelbar an die be-
stehende Rekultivierungsfläche an und greifen nicht in diese ein. Ein Kon-
flikt mit dem Regionalplan, der den im relevanten Bereich bereits rekulti-
vierten Abschnitt der Sophienhöhe als Waldbereich mit der Freiraumfunk-
tion „Schutz der Natur“ darstellt, kann daher ausgeschlossen werden. 
Die Errichtung des Besucherinformationszentrums ist keine bergbauliche 
Tätigkeit im Sinne des § 2 BBergG. Zur Realisierung wurde der Flächen-
nutzungsplan der Gemeinde Niederzier bereits mit Genehmigung vom 
18.04.2024 geändert und weist den Bereich des geplanten Besucherin-
formationszentrums als SO11 „Besuchs- und Informationszentrum So-
phienhöhe“ aus. Mit Datum vom 16.07.2026 wurde eine erneute Ände-
rung des Flächennutzungsplans frühzeitig beteiligt. Die Errichtung ist 
nach Baurecht auszuführen und liegt nicht in der Zuständigkeit der Berg-
behörde. 
Hinsichtlich der Ausweisung von Bereichen zum Schutz der Natur im Re-
gionalplan hat die Bergbehörde keine Zuständigkeit. 
Zusammenfassend ergibt sich, dass die Vorbereitung der Infrastruktur-
maßnahmen für das Besucherinformationszentrum einschließlich der Ge-
ländemodellierung, der vorgesehenen Parkplatzflächen und der Erschlie-
ßung über den Hauptwirtschaftsweg sowohl mit den Zielen des Braun-
kohlenplans als auch mit den Anforderungen des §  1 und §  2 BBergG 
vereinbar ist. Die beschriebenen Maßnahmen entsprechen der im Braun-
kohlenplan vorgesehenen Nachnutzung, sind durch die laufende berg-
rechtliche Betriebsführung grundsätzlich gedeckt und entsprechen der im 
Braunkohlenbergbau üblichen Vorgehensweise bei der Vorbereitung von 
Rekultivierungs- und Folgenutzungsflächen. Die Realisierbarkeit nicht-
bergbaulicher Folgenutzungen wie des BIZ und des Parkplatzes sind von 
den örtlich zuständigen Behörden zu prüfen.

Bezirksregierung 
Arnsberg 
Abteilung 6 Bergbau 
und Energie für NRW 
 
Seite 4 von 4 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag: 
gez. Lukas Schurkus

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anfrage der Naturschutzverbände v. 09.09.2026: Vorbereitende Infrastrukturprojekte mittels Bergrecht)

707 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage Braunkohle­
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0883 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Eva Kuhl 
Telefon 0221 / 147 - 4871 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 10.09.2026 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 25.09.2026 8.5 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der Naturschutzverbände v. 09.09.2026: Vorbereitende Infrastrukturprojekte mittels 
Bergrecht 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
Die Beantwortung der Anfrage befindet sich in Bearbeitung.  
 
Anlage(n): 
1. Anfrage der Naturschutzverbände 09092026_Vorbereitung Infrastruktur

Beratungsverlauf (1)

25.09.2026 Braunkohlenausschuss
TOP 8.5
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
BKA 0883
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
25.09.2026
Erstellt
10.09.2026 11:14