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AN/0957/2026

Mieterschutz in Osloer Straße

Gem. Antrag nach § 3 BV6 15.06.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 25.06.2026, TOP 8.3.8

Gem. Antrag nach § 3 (BV6)

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Gem. Antrag nach § 3 (BV6)

3356 Zeichen

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen & Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 
Die Einzelmandatsträger*innen: Lilo Heinrich (Die Linke) & Johann Kardinal (BSW) 
Gleichlautend 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Daniel Kastenholz 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister: 11.6.2026 
AN/0957/2026 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 
 
Mieterschutz in Osloer Straße 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
wir bitten Sie, den nachfolgenden gemeinschaftlichen Antrag auf die Tagesordnung der 
regulären BV-Sitzung am 25.6.2026 zu setzen: 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob für die Osloer Straße in Köln-Chorweiler eine 
Soziale Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs 
(BauGB) und/oder andere geeignete Instrumente förderlich, notwendig und rechtlich zulässig 
wären, um die dortige Wohnbevölkerung zu schützen. Hierfür soll eine Datenerhebung 
vorgenommen werden, die gängige Indikatoren für Aufwertungs- und Verdrängungspotenzial 
sowie Verdrängungsdruck erfasst, um den politischen Entscheidungsgremien die 
notwendigen Fakten für eine kompetente Entscheidung zur Verfügung zu stellen. 
 
Die Verwaltung wird gebeten, diese Vorprüfung prioritär vorzunehmen und nicht nur im 
Rahmen der kontinuierlichen Beobachtung des gesamten Stadtgebietes gemäß des im Jahr 
2014 beschlossenen Stadtentwicklungskonzepts Wohnen. 
 
Begründung: 
 
Der luxemburgische Konzern, der neuerdings im Besitz von Häusern der Osloer Straße ist, 
hat gegenüber der Verwaltung und Anfang des Jahres auch gegenüber Mieterinnen und 
Mietern umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der dortigen Wohnqualität 
angekündigt. Dies begrüßen wir vom Grundsatz her, denn der Ist-Zustand ist inakzeptabel 
und nicht menschenwürdig. Zugleich wurden damit einhergehende Mietanpassungen in 
Aussicht gestellt, die einige dort wohnende Menschen finanziell überfordern. Insbesondere 
im Zusammenspiel mit den bereits zuvor vorgenommenen Mietererhöhungen durch den 
Vorbesitzer. 
 
Deshalb muss zeitnah geprüft werden, ob Art und Umfang der Maßnahmen den Erlass einer

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Sozialen Erhaltungssatzung rechtfertigen. Hierbei kommt es vor allem auf das genaue 
Timing an, wie die Beratungen zum Rathenauviertel gezeigt haben. Deshalb sollte sobald 
dies möglich ist eine Voruntersuchung starten, die Aufwertung- und Verdrängungspotenzial 
sowie Verdrängungsdruck sozialräumlich untersucht, bezogen auf diesen Straßenzug. 
 
Der Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung ist ein komplexer Prozess, der nur auf Basis 
umfangreicher Informationen erfolgen kann. Die Bezirksvertretung kann hierbei lediglich eine 
solche Datenerhebung anregen. Die Beschlussgebung erfolgt je nach Erkenntnisstand durch 
den Stadtentwicklungsausschuss und Rat. Dieser Prüfauftrag soll diesbezüglich nicht 
präjudizieren, sondern die notwendigen Fakten ermitteln. 
 
Er ist unabhängig von weiterhin notwendigen Gesprächen mit der Eigentümergesellschaft 
und rechtlichen Beratung der Mieterinnen und Mieter. 
 
 
gez. Marc Kersten  Inan Göpkinar         Lilo Heinrich Johann Kardinal 
Fraktionsvorsitzender  Fraktionsvorsitzender       Die Linke  BSW 
Bündnis 90/Die Grünen SPD

Beratungsverlauf (1)

25.06.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.3.8 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0957/2026
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV6
Datum
15.06.2026
Erstellt
11.06.2026 13:42