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V/0366/2021

Besetzung der Gremien der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH

Vorlagen 05.05.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.05.2021, TOP 2.26

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1531 Zeichen

Anlage A zur V/0366/2021 
 
Kurzüberblick 
Die Besetzung der Gremien der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH muss durch den 
Rat erfolgen. Die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrates Klärschlammverwertung Buchenh-
ofen GmbH ist für den 07.06.2021 vorgesehen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Wahl der Mitglieder in den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung durch den 
Rat ist das Ziel mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla-
ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beschlussvorlage

4413 Zeichen

V/0366/2021 
V/0366/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Besetzung der Gremien der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.05.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Folgende Personen werden entsandt: 
 
1. Aufsichtsrat Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH 
- Vertretung der Stadt Münster - 
 
 von der Fraktion ….. 
 
Mitglied Stellvertretung 
1. … 
 
1. … 
 
von der Verwaltung 
 
Mitglied Stellvertretung 
2. Michael Grimm 
 
2. Klaus-Peter Krekeler 
 
2. Gesellschafterversammlung  
- Vertretung der Stadt Münster - 
 
Mitglied Stellvertretung 
1. Stadtkämmerin Christine Zeller 
 
1. Frank Möller 
 
3. Soweit erforderlich wird die Vertretung der Stadt Münster in den Organen der Gesellschaft 
ermächtigt, die Entscheidungen über die Besetzungen in dem o.g. Aufsichtsrat herbei zu füh-
ren und entsprechend zu treffen. 
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
10.05.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0366/2021 
 
Begründung: 
 
Die Besetzung der Gremien der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH war mit der Vorlage 
V/0899/2020 – Besetzung von Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten, Beiräten und sonstigen 
Gremien - in der Ratssitzung am 09.12.2020 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt bestand noch Klä-
rungsbedarf bei der Besetzung des Aufsichtsrates und der Beschluss über die Besetzung der Gremi-
en der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH wurde geschoben. 
 
Die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrates ist für den 07.06.2021 geplant. 
 
Aufsichtsrat: 
Nach § 10 Abs. 1 lit. c) des Gesellschaftsvertrages entsendet die Stadt Münster zwei Mitglieder in den 
Aufsichtsrat. Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages ist der/die Oberbürgermeister/in der 
Stadt Münster oder ein von dem/der Oberbürgermeister/in vorgeschlagene/r Bedienstete/r nach § 113 
Abs. 2 GO NRW ein geborenes Mitglied im Aufsichtsrat. 
Eine Position wird von der Politik und eine Position von der Verwaltung besetzt. 
 
Die Verwaltung schlägt als ordentliches Mitglied Michael Grimm und als Stellvertretung Klaus-Peter 
Krekeler vor. 
 
Zur Sitzung des Rates am 09.12.2020 lagen zwei Vorschläge von den Fraktionen zur Entsendung in 
den Aufsichtsrat vor: 
 
a) Vorschlag von der CDU-Fraktion 
 
Mitglied Stellvertretung 
1. RH Dr. Ulrich Möllenhoff 
 
1. RF B. Lichtenstein van Lengerich 
 
b) Vorschlag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
 
Mitglied Stellvertretung 
1. RH Dr. Robin Korte 
 
1. RF Jule Heinz-Fischer 
 
Wahlverfahren: 
Die Wahl erfolgt nach § 50 Abs. 2 GO NRW durch offene Abstimmung. Gewählt ist die vorgeschlage-
ne Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige 
Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. 
 
Gesellschafterversammlung: 
Nach § 19 Abs. 9 des Gesellschaftsvertrages haben die Räte der an der Gesellschaft unmittelbar 
oder mittelbar beteiligten Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen gem. § 113 Abs. 2 GO NRW 
eine Vertretung der Gemeinden in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.  
Die Verwaltung schlägt als Mitglied Stadtkämmerin Christine Zeller und als Stellvertretung Frank Möl-
ler vor. 
 
Hinweis: 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen u nd Männern in Gremien. 
Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel-

- 3 - 
V/0366/2021 
lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat-
haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte 
der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei 
der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf-
sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz 
gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset-
zen werden. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage

Beratungsverlauf (2)

19.05.2021 Hauptausschuss
TOP 2.26 (Entsch. § 60 Abs. 2 GO NRW, epidemische Lage) Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung

Details

Aktenzeichen
V/0366/2021
Typ
Vorlagen
Datum
05.05.2021
Erstellt
05.05.2021 12:10