V/0366/2021
Besetzung der Gremien der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH
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Anlage A
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Anlage A zur V/0366/2021 Kurzüberblick Die Besetzung der Gremien der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH muss durch den Rat erfolgen. Die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrates Klärschlammverwertung Buchenh- ofen GmbH ist für den 07.06.2021 vorgesehen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Wahl der Mitglieder in den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung durch den Rat ist das Ziel mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla- ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beschlussvorlage
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V/0366/2021 V/0366/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Besetzung der Gremien der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH Beratungsfolge 19.05.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Personen werden entsandt: 1. Aufsichtsrat Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH - Vertretung der Stadt Münster - von der Fraktion ….. Mitglied Stellvertretung 1. … 1. … von der Verwaltung Mitglied Stellvertretung 2. Michael Grimm 2. Klaus-Peter Krekeler 2. Gesellschafterversammlung - Vertretung der Stadt Münster - Mitglied Stellvertretung 1. Stadtkämmerin Christine Zeller 1. Frank Möller 3. Soweit erforderlich wird die Vertretung der Stadt Münster in den Organen der Gesellschaft ermächtigt, die Entscheidungen über die Besetzungen in dem o.g. Aufsichtsrat herbei zu füh- ren und entsprechend zu treffen. Amt für Bürger- und Ratsservice 10.05.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0366/2021 Begründung: Die Besetzung der Gremien der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH war mit der Vorlage V/0899/2020 – Besetzung von Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten, Beiräten und sonstigen Gremien - in der Ratssitzung am 09.12.2020 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt bestand noch Klä- rungsbedarf bei der Besetzung des Aufsichtsrates und der Beschluss über die Besetzung der Gremi- en der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH wurde geschoben. Die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrates ist für den 07.06.2021 geplant. Aufsichtsrat: Nach § 10 Abs. 1 lit. c) des Gesellschaftsvertrages entsendet die Stadt Münster zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat. Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages ist der/die Oberbürgermeister/in der Stadt Münster oder ein von dem/der Oberbürgermeister/in vorgeschlagene/r Bedienstete/r nach § 113 Abs. 2 GO NRW ein geborenes Mitglied im Aufsichtsrat. Eine Position wird von der Politik und eine Position von der Verwaltung besetzt. Die Verwaltung schlägt als ordentliches Mitglied Michael Grimm und als Stellvertretung Klaus-Peter Krekeler vor. Zur Sitzung des Rates am 09.12.2020 lagen zwei Vorschläge von den Fraktionen zur Entsendung in den Aufsichtsrat vor: a) Vorschlag von der CDU-Fraktion Mitglied Stellvertretung 1. RH Dr. Ulrich Möllenhoff 1. RF B. Lichtenstein van Lengerich b) Vorschlag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Mitglied Stellvertretung 1. RH Dr. Robin Korte 1. RF Jule Heinz-Fischer Wahlverfahren: Die Wahl erfolgt nach § 50 Abs. 2 GO NRW durch offene Abstimmung. Gewählt ist die vorgeschlage- ne Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Gesellschafterversammlung: Nach § 19 Abs. 9 des Gesellschaftsvertrages haben die Räte der an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen gem. § 113 Abs. 2 GO NRW eine Vertretung der Gemeinden in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Die Verwaltung schlägt als Mitglied Stadtkämmerin Christine Zeller und als Stellvertretung Frank Möl- ler vor. Hinweis: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen u nd Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel- - 3 - V/0366/2021 lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat- haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf- sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset- zen werden. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0366/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.05.2021
- Erstellt
- 05.05.2021 12:10