2021/0160
Neuwahl Ethikbeirat der Digitalstadt Darmstadt GmbH
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anlage 1
124 Zeichen
Punkt 36: Neuwahl Ethikbeirat der Digitalstadt Darmstadt GmbH (V-Nr. 2021/0160) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
2021/0160
2688 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.06.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0160
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Neuwahl Ethikbeirat der Digitalstadt Darmstadt GmbH
Vorlage vom: 08.06.2021
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und leitet sie zur Beschlussfassung an die
Stadtverordnetenversammlung weiter.
2. Die in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen entsenden je eine
Vertreterin bzw. einen Vertreter in den Ethikbeirat der Digitalstadt Darmstadt GmbH.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.06.2021
Mit Magistratsvorlage 2017/0201 haben die städtischen Gremien der Gründung der
Digitalstadt Darmstadt GmbH zugestimmt.
Auf Grundlage von § 17 des Gesellschaftervertrages wurde neben einem Unternehmensbeirat
auch ein Ethik - und Technologiebeirat errichtet.
Dem Ethik- und Technologiebeirat gehören neben Expertinnen und Experten aus den
Bereichen Informatik und Computerscience, Philosophie, E thik, Pädagogik,
Soziologie/Industriesoziologie, Architektur und Stadtplanung sowie Umwelt und
Nachhaltigkeit auch Vertreterinnen und Vertreter der in der Stadtverordnetenversammlung
vertretenen Fraktionen an.
Jede Fraktion hat das Recht, je eine Person a us ihrer Fraktion in den Beirat zu entsenden.
Die Mitgliedschaft endet mit dem Ausscheiden aus der Stadtverordnetenversammlung oder
der Neubenennung durch die entsendende Fraktion.
Die Fraktionen werden gebeten, ihre Vertreter*innen bis 2 Tage vor der Be ratung dieser
Vorlage in der Stadtverordnetenversammlung an das Büro der Stadtverordnetenversammlung
zu melden.
Gemäß § 13 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz sollen die kommunalen Gremien
möglichst paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden. Ich möchte Sie bitten, bei
Aufstellung der Personen hierauf ein besonderes Augenmerk zu legen.
Darmstadt, 08.06.2021
772/da
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0160
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.06.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00