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2021/0160

Neuwahl Ethikbeirat der Digitalstadt Darmstadt GmbH

Magistratsvorlage 08.06.2021

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2021/0160

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Punkt 36: Neuwahl Ethikbeirat der Digitalstadt Darmstadt GmbH 
 (V-Nr. 2021/0160) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

2021/0160

2688 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.06.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0160 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Neuwahl Ethikbeirat der Digitalstadt Darmstadt GmbH  
 
Vorlage vom: 08.06.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und leitet sie zur Beschlussfassung an die 
Stadtverordnetenversammlung weiter.  
 
2. Die in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen entsenden je eine 
Vertreterin bzw. einen Vertreter in den Ethikbeirat der Digitalstadt Darmstadt GmbH.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.06.2021 
 
Mit Magistratsvorlage 2017/0201 haben die städtischen Gremien der Gründung der 
Digitalstadt Darmstadt GmbH zugestimmt.  
 
Auf Grundlage von § 17 des Gesellschaftervertrages wurde neben einem Unternehmensbeirat 
auch ein Ethik - und Technologiebeirat errichtet.  
 
Dem Ethik- und Technologiebeirat gehören neben Expertinnen und Experten aus den 
Bereichen Informatik und Computerscience, Philosophie, E thik, Pädagogik, 
Soziologie/Industriesoziologie, Architektur und Stadtplanung sowie Umwelt und 
Nachhaltigkeit auch Vertreterinnen und Vertreter der in der Stadtverordnetenversammlung 
vertretenen Fraktionen an.  
 
Jede Fraktion hat das Recht, je eine Person a us ihrer Fraktion in den Beirat zu entsenden. 
Die Mitgliedschaft endet mit dem Ausscheiden aus der Stadtverordnetenversammlung oder 
der Neubenennung durch die entsendende Fraktion.  
 
Die Fraktionen werden gebeten, ihre Vertreter*innen bis 2 Tage vor der Be ratung dieser 
Vorlage in der Stadtverordnetenversammlung an das Büro der Stadtverordnetenversammlung 
zu melden. 
 
Gemäß § 13 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz sollen die kommunalen Gremien 
möglichst paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden. Ich möchte Sie bitten, bei 
Aufstellung der Personen hierauf ein besonderes Augenmerk zu legen.  
 
 
Darmstadt, 08.06.2021  
772/da 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0160
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.06.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00