Mandari Insight

V/0660/2025

Hörsterstraße - Zukunft StadtRaum Martiniviertel - Beschluss verkehrstechnischer Entwurf -

Vorlagen 08.12.2025

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Anlage_3_VE_Lageplan_14.11.2025

· application/pdf

Ansehen

Anlage_1_Folgelastenberechnung_66

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage_2_Folgelastenberechnung_67

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage_3_VE_Lageplan_14.11.2025

14777 Zeichen

Beschilderung "Durchfahrtverboten, Radfahrer frei" anKnotenpunkt Stiftherrenstraßemit Wasserstr./ Lotharingerplatzieren
Abbinden der Zufahrt zum Parkplatz
W
WWWW
W
Gas
GW
G
WW
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WW
WWWW W
WWBK
G
Gas
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WWWWWW WW
WW WWWW
FHFH
WWW
W
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WWW
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WWW
WG WHWW
GGW
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H
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Bus
W
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W
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WWWW
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Gas
GW
G
WW
W
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WWWW W
PSA
WWBK
G
Gas
W
WWWWWW WW
WW WWWW
FHFH
WWW
W
W
W
WW
W
WW
WWW
W
G
W
W
W W
WWW
WG WHWW
GGW
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WWWW
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WW
WWW
WW
GWW
WWWG
WW
WW
WW
WW
W
W
WG
H
W
Bus
W
W
W
K 4
K 4
Martinikirchhof
HsNr. 8
Martinikirchhof
HsNr. 16
Neubrückenstraße
Sonnenstraße
Voßgasse
Martinistraße
Bült
Ritterstraße
Stiftsherrenstraße
Hörsterstraße
Hörsterstraße
Steingasse
FensterFensterAcorinne
Fenster
P rechts mit Parkschein
Fenster
FensterFenster
Schacht
PfeilerPfeiler
SitzbankStandesamttafel
PfeilerPfeiler
FensterFenster
Gitter
Gitter
Sitzbank
Gitter
Schacht
Bord#0.25
Bord#0.25
PfeilerPfeilerPfeilerFenster
Schacht
Baumscheibengitter
Entlüftung?
Zebrastreifen
FIS
Schacht
Gitter
Schacht
Tor150 hoch, 12 breitAcorinne
FensterFenster
FensterFenster
Schacht
Fenster
GitterGitterGitter
Gitter
Fenster
FensterFensterPfeilerPfeiler GitterGitter
GitterGitter
FensterFenster
Fenster
Gitter
Fenster
Mülleimer
Auto steht drauf Fenster
Fenster
Fenster
Schacht
Tiefgarage
Fenster
GitterGitterGitterGitterFensterGitter GitterGitter
FensterFensterFenster Gitter
FensterFenster
RampeGitterGitter
GitterGitterGitter
Gitter
GitterTor
FensterFensterFenster
FensterFensterFenster
TürFensterFensterGitter
FensterFenster
Fenster
Fenster
FensterFenster
SchachtSchachtMülleimer
Bushaltestelle
Bushaltestelle
Bushaltestelle
Bushaltestelle
GitterGitter
FensterFenster
GitterGitterGitter
FensterFensterFensterFensterFensterFenster
Fenster
FensterFenster
Fenster
Fenster
Fenster
FensterFenster
Gitter
Fenster
Tor
Fenster
Fenster
Fenster
Geländer60 hoch, 30 breitGeländer60 hoch, 30 breitAkkurinne
Akurinne60 hoch, 30 breit
RampePodest
Fenster
FensterFenster
Treppe
Programmübersicht
Fenster
30 breit, 90 hochSitzbank
Rampe
20 breit, 160 hoch
Geländer
Tor
GitterGitter
FensterFensterFensterFenster
Brunnen
GarageGarage
160 hoch, 40 breit
160 hoch, 40 breitFensterFensterFensterFenster
Fenster
FensterFensterFenster
GarageGarageGarageGarage
GarageTiefgarage
Tor
Tor
Garage
Gitter
Gitter
Gitter
Fenster
GitterGitterGitterGitterGitterGitter
GitterGitterGitterGitterGitterGitter
Gitter
Schacht
Sitzblock
GitterGitter
GitterGitterGitter
GitterGitterGitterGitter
GitterGitter
FensterFenster
Gitter
GitterGitterGitter
TorAkkurinne Tor
TischSitzbank
SitzbankTischSitzbank
SitzbankSitzbankTisch
SitzklotzSitzklotzSitzklotzSitzklotz
SitzklotzSitzklotz
TischTischSitzbankSitzbankSitzbankTisch
TorSitzblock
SchachtRampe
Fenster
FensterFenster
Fenster
FensterFensterGarageGarage
AcorinneFenster
FensterFenster
FensterFenster
Schacht
Fenster
Fenster
Fenster
Fenster
Fenster
Fenster
Tiefgarage
FensterFensterFenster
FensterFensterFenster
FensterFensterFensterFensterFensterFensterFenster
GitterMülleimer
GitterGitter
Mülleimer
MülleimerFensterFenster
FensterMülleimer
Schacht
Fenster
Tiefgarage
TiefgarageFensterFensterFensterFensterFensterFensterFenster
Fenster
Schacht
GarageGarageDurchfahrt
Fenster
Acorinne
Wendeltreppe
Fenster
Fenster
Fenster
SchachtFenster
FensterFenster
FensterFensterFenster
Fenster
GitterFenster
SitzklotzSitzklotzSitzklotz
GitterFenster
FensterFensterFenster
FensterFenster
Fenster
Fenster
Fenster
Fenster
FensterFensterFenster
Schotter
Acorinne
Schotter
PfeilerAcorinneTiefgarage
Schotter
Schotter
FensterFenster Tor 1.55 hoch, 0.4 breit
2.2 hoch, 0.2 breit
Fahrradsständerklotz0.55 hoch, 0.2 breit
Geländer
Geländer
Holzplanken
Geländer
Säule
Metallplatte
Metallplatte
Metallplatte
MetallplatteMetallplatte
Deckel kriegen wirnicht geöffnet
Deckel kriegen wirnicht geöffnet
Deckel kaputt, nicht zu öffnen
Deckel kriegen wirnicht geöffnet
Deckel kriegen wirnicht geöffnet
Fahrkartenautomar
Deckel kriegen wirnicht geöffnet
Deckel kriegen wirnicht geöffnetDeckel kriegen wirnicht geöffnet
Deckel kriegen wirnicht geöffnet
Auto steht drauf
Auto steht drauf
Fahrkartenautomat
Deckel kriegen wirnicht geöffnet
Deckel kriegen wirnicht geöffnet
Auto steht drauf
Deckel kriegen wirnicht geöffnet
Deckel kriegen wirnicht geöffnet
Deckel kriegen wirnicht geöffnet
Auto steht drauf
Fenster
Vorfahrt achten
Beidseitiges Halteverbot, Bewohnerparkplatz
Warnbarke
Warnbarke, Halteverbot Werkstags rechts 7-19h
Warnbarke
Halteverbot links, Werktags 7-19h
Warnbarke
Warnbarke
Behindertenparkplatz links
Behindertenparkplatz rechts
Beidseitiges Halteverbot, Werktags 7-19h
Halteverbot links, Bewegungsfläche für Feuerwehr
Bewegungsfläche für  Feuerwehr
Bewegungsfläche für FeuerwehrBehindertenparkplatz
Bewegungsfläche für Feuerwehr
Bewegungsfläche für Feuerwehr4x Hinweis Wasser 1x Hydrant, Türkisches Generalkonsulat
Bewegungsfläche für Feuerwehr
Bewegungsfläche für Feuerwehr
Bewohnerparkplatz rechts
Behindertenparkplatz rechts, Bewohnerparkplatz links
Behindertenparkplatz linksRettungsweg für Feuerwehr
Halteverbot links, Bewohner Parkplatz  rechts
Beidseitiges Halteverbot
Halteverbot rechts
Spiegel
Mitarbeiterparkplatz
beidseitiges Halteverbot
links abbiegen
Privatparkplatz
Einbahnstraße
Vorfahrt achten
Beidseitiges Halteverbot
beidseitiges Halteverbot
Fussgängerübergang
beidseitiges Halteverbot
beidseitiges Halteverbot
Beidseitiges Halteverbot
WarnbarkeWarnbarke
Beidseitiges Halteverbot
FeuerwehrzufahrtHalteverbot linksWarnbarke
Bewegungsfläche für Feuerwehr
beidseitiges Halteverbot, Rettungsweg Feuerwehr
Bewegungsfläche für Feuerwehr
Halteverbot rechts
Bewegungsfläche für Feuerwehr
Halteverbot links
Beidseitiges Halteverbot, Feuerwehrzufahrt
Bewegungsfläche für Feuerwehr
Taxi, Halteverbot rechts, 7-19h
Bewegungsfläche Feuerwehr
Einbahnstraße
Einfahrt verboten
Bewegungsfläche für Feuerwehr
Fussgängerzone, Lieferverkehr frei, 19-11h
Vorfahrt achten
Geh- und RadwegP mit Parkschein
Beidseitiges Halteverbot
Strassenname, 30er Zone, beidseitiges Halteverbot
Warnbarke, Halteverbot links werktags 7-19hVorfahrt achten
Behindertenparkplatz
Schirm
SchirmSchirm
Aschenbecher
Taster für Ampel
FahrkartenautomatGetränkeautomat
Taster für Ampel
GrundwassernessstelleGrundwassernessstelle
Grundwassermessstelle
Absolutes Halteverbot
Strahler
Eingabe für Schranke
Eingang für Schranke
EntlüftungsrohrEntlüftungsrohr
Einspeiseleitung Sprinkleranlage
Strahler
BodenstrahlerStrahlerStrahler
BodenstrahlerStrahlerStrahler
Strahler
Strahler
StrahlerStrahler
L-Schieber
Klappbarer ParkbügelKlappbarer ParkbügelKlappbarer ParkbügelKlappbarer ParkbügelKlappbarer ParkbügelKlappbarer Parkbügel
Grundwassermesstelle
Aschenbecher
658
659
657
693
695
576
6869707172
27
28
50
59
221
231
252
255257
656
462
170
314315
341
61
73
62 75
78
64
79
66
8180169
230
256
258
300301
308
270
332
336
337
338
313
335
33963 65
67
289
308
311313
347
65
163
171
315318
405
480
481
596
613614
640
641
628
652
634
482483 486
436
487
488
490
477
479
540
521
541
543
528529
531
533635
637
615616
621
691
545
478
396
520
544
639
651
666
689
53168
174
680
681
682
684685
686
676
696
688
306
IV
V
III II
III
III
V
V
III
IIIIV
III
V
III
III III III III
III III
II
711
III
713
714
715
I
I
I
700
701
IV
IF
..
FIII
VIF
PVII
704
705
IF
I
706
347
708
709
II(1)
2IVIII
1716
V12
16
I
.
(2)
III10 III5
III1 2I III
3 4
I
51IV II50
II49III15
III17(1)(1)
II48
III47
III45
III25 II26
IV6
III
4S29III
III30 (1)
Martinikirche
9
II
kirche
Martini-
(2)
IV
Martinischule40
Schule
W.
II
46 a
46
I(1)(2)IV20
II(1)
(1)
II21III22II23 27
I
II5
(1)(3)
7 III
7 a
3
III
8
I(1) (1)
(2)(1)(1)
IV56
43III
41
45
(1)
V9 II2V1 57
I
5
(2)
II52
V97
11
IX13 a
13
I(2)
III51
(1)II 49
III47I(1)
IV(1) (2)II(1)(1) 46I
III389 (1)
III39
II38
22 I10
49
I
50
I III51
IV57
I 42 III60 III59
I
58
32
I
37III
III18
I 15 IV1 (1)
II54
35III
II55
II 34
III3356I 13
III12 IV28 a28
44
I
43
65 64
5
I 4
10
I
II(1)
III5455
II(1)
59 a
IIIS
II
5
63
(4)
12II
13
910
II
78
6 7III
1819III
VI
12
11
11 a
41III40
28WIIStandesamt
Standesamt
Rampe
Auto steht drauf
Friseursalon
Kinderbekleidungsgeschäft
Imbiss
Edelmetallhandel
Eiscafé
Weinbar
JuwelierSpielothek
OrthopädietechnikOptiker
Computergeschäft
Café
FriseursalonNagelstudioFriseursalonGaststätte
Juwelier
Restaurant
Café
Friseursalon
Restaurant
Restaurant
Kunstgalerie
JuwelierBekleidungsgeschäft
Gaststätte
BabyfachmarktFriseursalon
Antiquitätengeschäft
Friseursalon
Gaststätte
Friseursalon
EiscaféHotel
CosmeticgeschäftGaststätte
Tanzsportartikel
Beleuchtungsgeschäft
Kneipe
Bäcker
Bekleidungsgeschäft
K 4
K 4
Martinikirchhof
HsNr. 8
Martinikirchhof
HsNr. 16
Neubrückenstraße
Sonnenstraße
Voßgasse
Martinistraße
Bült
Ritterstraße
Stiftsherrenstraße
Hörsterstraße
Steingasse
P rechts mit Parkschein
Baumscheibengitter
Metallplatte
Metallplatte
Deckel kriegen wirnicht geöffnetDeckel kriegen wirnicht geöffnet
Deckel kriegen wirnicht geöffnet
Fahrkartenautomat
Vorfahrt achten
Beidseitiges Halteverbot, Bewohnerparkplatz
Warnbarke
Warnbarke, Halteverbot Werkstags rechts 7-19h
Warnbarke
Halteverbot links, Werktags 7-19h
Warnbarke
Warnbarke
Behindertenparkplatz links
Behindertenparkplatz rechts
Beidseitiges Halteverbot, Werktags 7-19h
Halteverbot links, Bewegungsfläche für Feuerwehr
Bewegungsfläche für  Feuerwehr
Bewegungsfläche für FeuerwehrBehindertenparkplatz
Bewegungsfläche für Feuerwehr
Bewegungsfläche für Feuerwehr4x Hinweis Wasser 1x Hydrant, Türkisches Generalkonsulat
Bewegungsfläche für Feuerwehr
Bewegungsfläche für Feuerwehr
Bewohnerparkplatz rechts
Behindertenparkplatz rechts, Bewohnerparkplatz links
Behindertenparkplatz linksRettungsweg für Feuerwehr
Halteverbot links, Bewohner Parkplatz  rechts
Beidseitiges Halteverbot
Halteverbot rechts
Spiegel
Mitarbeiterparkplatz
beidseitiges Halteverbot
links abbiegen
Privatparkplatz
Einbahnstraße
Vorfahrt achten
Beidseitiges Halteverbot
beidseitiges Halteverbot
Fussgängerübergang
beidseitiges Halteverbot
beidseitiges Halteverbot
Beidseitiges Halteverbot
WarnbarkeWarnbarke
Beidseitiges Halteverbot
FeuerwehrzufahrtHalteverbot linksWarnbarke
Bewegungsfläche für Feuerwehr
beidseitiges Halteverbot, Rettungsweg Feuerwehr
Bewegungsfläche für Feuerwehr
Halteverbot rechts
Bewegungsfläche für Feuerwehr
Halteverbot links
Beidseitiges Halteverbot, Feuerwehrzufahrt
Bewegungsfläche für Feuerwehr
Taxi, Halteverbot rechts, 7-19h
Bewegungsfläche Feuerwehr
Einbahnstraße
Einfahrt verboten
Bewegungsfläche für Feuerwehr
Fussgängerzone, Lieferverkehr frei, 19-11h
Vorfahrt achten
Geh- und RadwegP mit Parkschein
Beidseitiges Halteverbot
Strassenname, 30er Zone, beidseitiges Halteverbot
Warnbarke, Halteverbot links werktags 7-19hVorfahrt achten
Behindertenparkplatz
Rampe
Sonnenstraße
Lotharingerstraße
Hörster Parkplatz
NeubrückenstraßeNeubrückenstraße
PPPPP
STU= 2.83 mKø= 16.00 m
STU= 0.85 mKø= 6.00 m
STU= 0.79 mKø= 4.00 m
STU= 0.47 mKø= 4.00 m
STU= 1.26 mKø= 8.00 m
STU= 0.79 mKø= 5.00 m
STU= 0.95 mKø= 10.00 m
STU= 0.47 mKø= 7.00 m
STU= 0.95 mKø= 10.00 m
STU= 1.87 mKø= 14.00 m
STU= 0.47 mKø= 5.00 m
STU= 0.63 mKø= 6.00 m
STU= 0.95 mKø= 8.00 m
STU= 0.95 mKø= 8.00 m
STU= 2.83 mKø= 20.00 m
STU= 1.57 mKø= 8.00 m
STU= 1.57 mKø= 14.00 m
STU= 2.20 mKø= 14.00 m
STU= 2.51 mKø= 16.00 m
STU= 2.20 mKø= 12.00 m
STU= 1.57 mKø= 12.00 m
ZugangPersonal
ZugangBühnenanlieferung
ZugangTheater
11 x 5,5 m
12 x 7 m
12 x 2,5 m Mögliche Postionen derneuen SchrankenanlagePos 1 hinter Baumbeetund Pos 2 vor denAnlehnbügeln
L-Steine hinter privatenParkplätzen neu setzen
Parkstopper in 0,70 m Abstand zu denL-Steinen anbringen
Ladezone10 x 2,55 m
Ladezone12 x 2,4 m
Ladezone12 x 2,3 m
Barrierefreier Stellplatzversetzen an HNR 306 x 3,05 m
personalisierterBarrierefreier Stellplatz5,2 x 2 m
Mauerversetzen
Fontänenfeld
Trinkbrunnen
Leitsystem gem.QZ Handbuch
BestehendeSchrankenanlage
Stromkästen/Schaltschränkenach Prüfung ggf.an alternativenStandort versetzen
Natursteinblockaus Granit
Natursteinblockaus Granit
Natursteinblockaus Granit
Natursteinblockaus Granit mitSitzauflage
Natursteinblockaus Granit mitSitzauflage
Rollcontainer
Multifläche:Parken und Absetz- oderAbrollcontainer mit Deckel
Abbruchvordere Mauer
Wiederherstellungder privaten Info-Tafel
ReaktivierungMartinibrunnen
Ladezone12 x 2 m
LSA anpassenDie LSA ist bereits mitBlindensignalen ausgestattet
Holzdeck
vorh. Baum teilw.mit Holzdeckeinfassen
vorh. Baum teilw.mit Holzdeckeinfassen
Bordabsenkung für denquerenden Rad- undFußverkehr
Natursteinblockaus Granit
Entfall eines Stellplatzes zurGewährleistung der Ausfahrt
PrivateNatursteinmaueranpassen
RasenmuldeRandsteinfassungaus Granit
Aufstellfläche fürRollatoren und Rollstühle
vorh. Trafostation
Rundbank umBestandsbaum
2,00
4,75
1,65
2,041,981,83
1,701,521,80
1,85
3,50
2,813,133,11
2,60
1,681,96
2,30
2,10
5,063,002,005,19
4,102,36
4,00
4,001,50
2,084,102,88
2,404,102,07
2,514,102,75
2,18
3,914,10
4,104,104,80
2,144,002,09 1,524,003,362,03 3,334,00
4,43
1,50
1,875,002,501,50
2,002,924,502,00
2,00
1,50
6,832,50
2,57
3,00
5,30
2,00
2,002,29
PPPPPMobile PflanztrögeStiftsherrenstraßebis Standesamt
2,003,50
4,003,07
4,102,50
2,50
13,252,655,204,5070
5,45
13,405,552,652,00
STU= 0.79 mKø= 4.00 m
2,00
12 x 2,5 m
STU= 0.95 mKø= 8.00 m
STU= 1.32 mKø= 10.00 m
STU= 0.95 mKø= 8.00 m
1,64
1,50
2,00
14,30
Beschilderung "Durchfahrtverboten, Radfahrer frei" anKnotenpunkt Stiftherrenstraßemit Wasserstr./ Lotharingerplatzieren
Abbinden der Zufahrt zum Parkplatz
DatumName Nr.Art der Änderung
Blatt-Nr.:
Bezirk/ Stadtteil:
Anlage-Nr.:Plan-Nr.:Projekt-Nr.:
MaßstabLageplanLängen    1 :        /  Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüftgenehmigt:i. A.Münster, den
Amt für Mobilität und Tiefbau
(   )
Verkehrstechnischer Entwurf
1 : 
_21  07811
Lageplan
250
13.11.2025D. Wilms14.11.2025gez. Stephanie Dietz
HörsterstraßeZukunft StadtRaum MartiniviertelMitte/ Martini
Baum Rinnenablauf Seitenablauf Schieberkappe Wasser Schaltkasten oberirdisch, unterirdisch Unterflurhydrant Schachtdeckel Leuchte Verkehrszeichen Lichtsignalanlage Zugang / Zufahrt
Legende für PlanungLegende vorhanden: geplant: FahrbahnGehwegRadwegRotmarkierte FurtParken / LadezoneGrünflächeAufstellflächeBlock aus Granit (z.B. als Sitzgelegenheit nutzbar)Kastenrinne / GestaltungsrinnePlanungAbsenkung 0/3 cmBaum
BeleuchtungBestand entfällt
Lichtsignalanlage
Plotdatum:  14.11.25 09:38:16 ; dasilva
Feuerwehraufstellfläche / -bewegungsfläche,
MülleimerMüllcontainerBank (teilweise mit Rücken- und Armlehnen)
FahrradanlehnbügelBaumscheibe gedeckelt
HolzdeckAufstellfläche E-ScooterAufstellfläche Lastenrad
Mobiler Pflanztrog
DatumNamebearbeitetgezeichnetIngenieurbürogeprüft:
07.11.2025VOGT/DOMA07.11.2025DASI
Sperrpfosten/PollerFahrradanlehnbügel
Aufstellfläche Ü-Wagen
Bodenpiktogramm Fläche für AnlieferungBodenpiktogramm BehindertenstellplatzBodenpiktogramm querende Radfahrer aus beiden Richtungen
gez. ppa. ReicheltErftstadt, im November 2025

Anlage_1_Folgelastenberechnung_66

2338 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0660/2026 Aufgestellt am: 03.11.2025
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 42882028
Jahr der Fertigstellung: 2028
Nutzungsdauer: 40 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 4.112.000 58,18
2. Beiträge
3. Eigenanteil Stadt Münster 2.956.000 41,82
Gesamt-Kapitalbedarf 7.068.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 7.068.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 7.068.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2029 70.680 24,23
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 70.680 24,23
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 176.700 60,57
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 44.340 15,20
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 44.340 € p.a.
+ Tilgung 88.680 € p.a.
= Schuldendienst 133.020 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 291.720 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2029 102.800 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 102.800 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 188.920
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 2,67
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Zukunft StadtRaum Martiniviertel
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
MikroKiez Martiniviertel
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Anlage A

3675 Zeichen

Anlage A zur V/0660/2025 
Kurzüberblick 
Ziel der Neugestaltung ist es, eine verkehrsberuhigte und barrierefreie Zone zu schaffen, den 
öffentlichen Raum zugunsten des Fuß- und Radverkehrs umzugestalten, mehr Grünflächen sowie 
Elemente zur Regenwasserbewirtschaftung zu integrieren und das Viertel insgesamt städtebau-
lich aufzuwerten und die Aufenthaltsqualität zu stärken. Der motorisierte Durchgangsverkehr wird 
reduziert, der Linienbusverkehr aus dem Quartier herausgenommen oder umgeleitet. Zulässig 
bleiben lediglich der Lade- und Lieferverkehr, der Taxiverkehr sowie Zufahrten für berechtigte 
Personen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als 
Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken. 
 
Folgende Teilziele werden verfolgt: 
• Umsetzung Fußgänger- und Fahrradfreundliche Infrastruktur 
• Ausbau zu einem Stadtteil mit Aufenthaltsfunktion 
 
Wir werden Münster zu einer Stadt 
• mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität, 
• mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeitangebot, 
• mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
weiterentwickeln 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2028 vorgesehen. 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 7.068.000 € zu kalkulieren. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
       
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2026/2027 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Die Maßnahme stellt einen wichtigen Baustein zur Stärkung der Innenstadt im aktuellen Innen-
stadtprozess dar (s. Ratsbeschluss vom 26.08.2021 „Innenstadt stärken – Neue Städtebauförder-
programme nutzen) und trägt dazu bei, die Transformation der Innenstadt hin zu einer zukunfts-
resilienten Innenstadt zu bewerkstelligen. 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Bei der Erarbeitung des Vorhabens werden die Querschnittsthemen Demografie, Gleichstellung, 
Inklusion, Klimaschutz und Migration sowohl inhaltlich als auch prozessual berücksichtigt. Die 
Planung stärkt eine barrierearme und sichere Alltagsmobilität für unterschiedliche Nutzer/-
innengruppen und damit deren gesellschaftliche Teilhabe. 
 
Durch die Reduktion des Kfz-Verkehrs und des Parksuchverkehrs, die Verbreiterung der Gehwe-
ge, attraktive Angebote für den Radverkehr sowie eine erhöhte Aufenthaltsqualität leistet das Pro-
jekt einen Beitrag zum Klimaschutz und zu einer sozial verträglichen Mobilitätsgestaltung. 
 
Die Anlage neuer, unversiegelter Grünflächen (5 % Entsiegelung), die Neupflanzung von Bäumen 
sowie eine moderne Wasserbewirtschaftung erhöhen zudem die Klimaresilienz und verbessern 
das Stadtklima.

Anlage_2_Folgelastenberechnung_67

2242 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 2
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 28.11.2025
Amt: 67
A Investitionsmaßnahme Investitionskosten sind im AMT 66 veranschlagt
Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflächen
Investitionsmaßnahme 1201_4288 MikroKiez Martiniviertel
Jahr der Fertigstellung: 2028
Nutzungsdauer: 20 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0 #DIV/0!
2. Beiträge 0 #DIV/0!
3. Eigenanteil Stadt Münster 0 #DIV/0!
Gesamt-Kapitalbedarf 0 #DIV/0!
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 0 #DIV/0!
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 0 #DIV/0!
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2029 50.650 100,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 50.650 100,00
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 0 0,00
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 0 0,00
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 0 € p.a.
+ Tilgung 0 € p.a.
= Schuldendienst 0 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 50.650 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten 0 #DIV/0!
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 0 #DIV/0!
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 50.650
in % der Gesamtkosten (vgl. C) #DIV/0!
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen (siehe Rückseite)

Beschlussvorlage

27828 Zeichen

V/0660/2025 
V/0660/2025 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Hörsterstraße - Zukunft StadtRaum Martiniviertel  
- Beschluss verkehrstechnischer Entwurf - 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   20.01.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   26.01.2026 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung 
   28.01.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   28.01.2026 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderung 
Vorberatung 
   03.02.2026 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 
   05.02.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   10.02.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali-
sierung 
Vorberatung 
   11.02.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.02.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Dem auf Grundlage des städtebaulichen Gestaltungskonzepts entwickelten verkehrstechnischen 
Entwurf (Anlage 3, Lageplan Blatt 1(1) vom 14.11.2025) wird zugestimmt. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster mit Umsetzung des verkehrstechnischen 
Entwurfs (Anlage 3) Planungs- und Baukosten in Höhe von ca. 7.068.000 € entstehen. Demgegen-
über stehen Einnahmen aus Fördermitteln in Höhe von ca. 4.112.000 €. 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
13.01.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Wilms  
Telefon: 492-6928 
WilmsD@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0660/2025 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  1201 
 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
 
   
Investitionsmaßnahme 4288 Martiniviertel MikroKiez    
Auszahlungen   2026 
2027 
2028 
2029 
760.000 
2.200.000 
2.700.000 
 1.408.000 
 
Einzahlungen   2026 
2027 
2028 
1.500.000
1.500.000
1.112.000 
 
Summe aller Auszahlungen/Saldo   2.956.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Einzahlungen und Auszahlungen sind im Haushaltsplanentwurf 
2026/2027 bei der o. g. Investitionsmaßnahme und den u. g. Produktgruppen im Wesentlichen veran-
schlagt. Für die nicht in voller Höhe veranschlagten investiven Einzahlungen in 2028 wird die Verwal-
tung ein Veränderungsblatt zum Haushaltsplanentwurf 2026/2027 vorlegen. Es wird zur Kenntnis ge-
nommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der 
Haushaltssatzung 2026/2027 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigun-
gen bereitstellt. 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2029 ff.  102.800 Folgeertrag 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen  
2029 ff.  70.680 Folgeaufwand  
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen  2029 ff.  176.700 Folgeaufwand  
Produktgruppe  1301 Grün- und Freiflächen     
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen  
2029 ff.  50.650 Folgeaufwand  
Produktgruppe  1601 Allgemeine Finanzwirtschaft     
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen 
2029 ff.  44.340 Folgeaufwand  
Die Folgelastenberechnungen vom Amt für Mobilität und Tiefbau (Amt 66, Anlage 1) und vom Amt für 
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Amt 67, Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen. 
 
In der Folgeaufwandsberechnung vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Amt 67, An-
lage 2) wurden die zusätzlichen Aufwände zur langfristigen Instandhaltung und Pflege der neuen Ve-
getationsflächen, der Stadtmöblierung und des Fontänenfeldes ermittelt.

- 3 - 
V/0660/2025 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Im Rahmen des Zukunftsprozesses für die Innenstadt „Stadt. Raum. Leben. – Münsters Mitte ma-
chen“ beteiligte sich die Stadt Münster mit dem Beitrag „MikroKiez Martiniviertel“ am Landeswettbe-
werb „Zukunft StadtRaum“ und ging dort als Wettbewerbsgewinner hervor. 
 
Das Martiniviertel mit den Straßenzügen Hörsterstraße, Martinistraße, Stiftsherrenstraße sowie dem 
Platz am Bült soll neugestaltet werden. Auf dieser Grundlage hat das Stadtplanungsamt in Zusam-
menarbeit mit einem externen Planungsbüro in einem partizipativen Planungsprozess ein städtebauli-
ches Gestaltungskonzept erarbeitet, das mit der Beschlussvorlage V/0397/2022 „Innenstadt stärken: 
MikroKiez Martiniviertel“ am 26.10.2022 vom Rat der Stadt Münster als Grundlage für die weiteren 
Planungen beschlossen wurde. Die Gestaltung wurde als ganzheitliches Konzept zur Aufwertung der 
Straßenzüge im Martiniviertel, zur Stärkung der Aufenthaltsfunktion, zur Förderung des Klimaschut-
zes und der Anpassung an den Klimawandel sowie zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Dialog 
mit den Anliegenden und der interessierten Öffentlichkeit erarbeitet. 
 
Die Beschreibung des städtebaulichen Gestaltungskonzeptes ist der Beschlussvorlage V/0397/2022 
zu entnehmen. 
 
Das beschlossene Gestaltungskonzept wurde unter Berücksichtigung verkehrsgeometrischer, ver-
kehrsrechtlicher und bautechnischer Belange zu einem verkehrstechnischen Entwurf ausgearbeitet. 
Der hier vorliegende verkehrstechnische Entwurf legt die Grundzüge der künftigen Verkehrs-führung 
im Projektgebiet fest: Aufteilung des Straßenraums, sichere Fuß- und Radführungen, Knotenpunktlö-
sungen, ÖPNV-Anbindung sowie Regeln zu Geschwindigkeit, Parken und Lieferzonen.  
 
Dabei berücksichtigt der Entwurf auch eine klimaangepasste Gestaltung mit zusätzlichem Grün und 
einer Regenwasserbewirtschaftung. Ziel ist es, Sicherheit und Erreichbarkeit zu erhöhen und gleich-
zeitig die Einbindung in das übergeordnete Netz sicherzustellen. Details der Ausführung (Material-
wahl, Markierung/Beschilderung, Bauphasen) werden in der nächsten Planungsstufe (Ausführungs-
planung) konkretisiert. 
 
Bild: städtebauliches Gestaltungskonzept  
 
© SAL Landschaftsarchitektur GmbH

- 4 - 
V/0660/2025 
Bilder: städtebauliches Gestaltungskonzept - Hörsterstraße - Blickrichtung Lotharingerstraße  
 
  
© SAL Landschaftsarchitektur GmbH  
 
Bilder: städtebauliches Gestaltungskonzept - Hörsterstraße - Blickrichtung Bült  
 
  
© SAL Landschaftsarchitektur GmbH  
 
Bilder: städtebauliches Gestaltungskonzept - Martinistraße - Blickrichtung Neubrückenstraße/  
                                                                         Vorplatz Bült - Blickrichtung Hörsterstraße  
 
  
© SAL Landschaftsarchitektur GmbH

- 5 - 
V/0660/2025 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
2.1. Bestand 
 
Bilder: Bestand - Hörsterstraße - Blickrichtung Lotharingerstraße  
 
 
Bilder: Bestand - Hörsterstraße - Blickrichtung Bült  
 
 
Bilder: Bestand - Martinistraße - Blickrichtung Neubrückenstraße/ Vorplatz Bült - Blickrichtung Hörsterstraße  
 
 
Der Planungsraum im Projekt „Zukunft StadtRaum Martiniviertel“ umfasst die Hörsterstraße, Teile der 
Stiftsherrenstraße und die Martinistraße sowie die Plätze am Bült und vor dem Standesamt (Hörster-
straße 28). Er bildet damit einen zentralen Abschnitt innerhalb des Martiniviertels und verbindet meh-
rere wichtige innerstädtische Räume miteinander. 
 
Der Straßenraum ist geprägt von engen, überwiegend versiegelten und kaum begrünten Flächen. Die 
Gestaltung wirkt insgesamt unstrukturiert und wenig einladend. Aufenthaltsqualitäten sind kaum vor-
handen, insbesondere im Bereich des Platzes am Bült und im Umfeld der Martinikirche. 
 
In der Hörsterstraße und der Stiftsherrenstraße dominiert der motorisierte Durchgangsverkehr. Zu-
sätzlich belasten der Linienbusverkehr und zahlreiche parkende Fahrzeuge den Straßenraum erheb-
lich. Die Erschließung erfolgt derzeit über eine Einbahnstraßenregelung, wodurch der Radverkehr nur 
eingeschränkt möglich ist. Eine durchgehende Befahrbarkeit in beide Richtungen besteht nicht. Auch

- 6 - 
V/0660/2025 
für den Fußverkehr ist die Situation schwierig. Die Gehwege sind sehr schmal, bieten wenig Platz und 
sind nicht barrierefrei ausgebaut. 
 
An der engsten Stelle beträgt in der Hörsterstraße und Stiftsherrenstraße die Fahrbahnbreite etwa 
5,25 bis 5,50 m. Darin enthalten ist ein Parkstand mit rund 2,00 m Breite. Die angrenzenden Gehwe-
ge sind lediglich ca. 1,25 bis 1,50 m breit. 
 
Im engen Straßenraum treffen zahlreiche Nutzungen gleichzeitig aufeinander: parkende Autos, Lini-
enbusse, Radfahrende, zu Fuß Gehende, abgestellte Fahrräder und E-Scooter. Vor dem Standesamt 
versammeln sich darüber hinaus häufig Hochzeitsgesellschaften. Dadurch wird der Straßenraum 
schnell unübersichtlich. Es kommt regelmäßig zu Behinderungen, Unsicherheiten und Konflikten zwi-
schen den verschiedenen Nutzungen. 
 
Auch in der Martinistraße bestehen funktionale Defizite. Hinter dem Theater befinden sich ungeordne-
te Parkflächen für Autos und Fahrräder sowie Ladezonen. Der öffentliche Raum wirkt hier vernach-
lässigt und bietet kaum Aufenthaltsqualität. Besonders das direkte Umfeld der Martinikirche wird der 
städtebaulichen Bedeutung und dem denkmalgeschützten Gebäude gestalterisch nicht gerecht. 
 
 
2.2. Ziele und Grundlage der Planung 
Ziele der Neugestaltung sind die Schaffung einer verkehrsberuhigten und barrierefreien Zone ohne 
Durchgangsverkehr, die Neuordnung des öffentlichen Raums zugunsten des Fuß- und Radverkehrs 
sowie die Integration zusätzlicher Grünflächen und Elemente zur Regenwasserbewirtschaftung. Da-
mit werden die Aufenthaltsqualität und die städtebauliche Qualität im Viertel erhöht und zugleich Bei-
träge zum Klimaschutz geleistet. Die Führung des Linienbusverkehrs wird neu organisiert, sodass die 
Hörsterstraße künftig davon entlastet ist.  Zulässig bleiben Lade- und Lieferverkehr, Taxiverkehr so-
wie Zufahrten für berechtigte Personen. 
 
Grundlage ist das städtebauliche Gestaltungskonzept (V/0397/2022). Das darin formulierte Zielbild 
wurde im vorliegenden verkehrstechnischen Entwurf weitgehend umgesetzt. Geringfügige Anpassun-
gen waren zur verkehrstechnischen Optimierung sowie zur Berücksichtigung der Belange unter ande-
rem von Feuerwehr, Ordnungsamt, Denkmalpflege, Stadtbildpflege und Theater erforderlich und wur-
den in enger Abstimmung mit den zuständigen Stellen in den vorliegenden Entwurf übernommen. 
Insgesamt entsteht so ein moderner innerstädtischer Straßenraum, die trotz seines schmalen Zu-
schnittes den genannten Belangen gerecht wird. 
 
 
2.3. Geplante Verkehrsführung für den Kfz-Verkehr 
Beginnend am Standesamt wird die Hörsterstraße durch entsprechende Beschilderung für den allge-
meinen (Durchgangs-)Verkehr gesperrt. Zulässig bleiben lediglich Lade- und Lieferverkehre, Taxis 
sowie Zufahrten für Anliegende und Anwohnende. Diese Freigabe endet an der Einmündung zur 
Stiftsherrenstraße. Dort dürfen künftig nur noch berechtigter Lade- und Lieferverkehre und Taxis ge-
radeaus in Richtung Bült weiterfahren. Anlieger- und Anwohnerverkehre müssen künftig an dieser 
Stelle nach rechts in die Stiftsherrenstraße abbiegen, die heutige Einbahnstraßenregelung wird dort 
entsprechend umgekehrt. 
 
Die Unterbindung des Durchgangsverkehrs in Richtung Bült erfolgt durch Beschilderung. Versenkba-
re Poller sind für die erforderliche Zugangsteuerung ungeeignet, da die Berechtigungen (Handwerks-
betriebe, Paketdienste, Lieferverkehre, Taxis u.a.), welche die Hörsterstraße weiterhin in Richtung 
Bült durchfahren dürfen, häufig wechseln und sich nicht verlässlich abbilden lassen. Hinzu kommen 
hohe Betriebs- und Unterhaltungskosten sowie eine erhöhte Störanfälligkeit. Zudem sieht der soge-
nannten Poller-Erlass des Landes NRW vom 17.01.2024 („Verkehrseinrichtungen und Verkehrshin-
dernisse auf Verkehrsflächen, auf denen Radverkehr zugelassen ist“) zu Erhöhung der Radverkehrs-
sicherheit vorrangig verkehrsrechtliche Lösungen ohne Sperreinrichtungen vor, wenn Kfz-
Durchgangsverkehre unterbunden werden sollen. Die Hörsterstraße soll zukünftig für den Radverkehr 
in Gegenrichtung geöffnet werden, sodass ihre Radverkehrsbedeutung als Verbindungsachse zwi-

- 7 - 
V/0660/2025 
schen dem Anschlusspunkt der Veloroute 11 am Hörstertor/ Bohlweg und der Altstadt weiter steigen 
wird.  
Aktuell nutzen werktags rund 4.000 Fahrzeuge täglich die Hörsterstraße, darunter ein erheblicher 
Anteil Durchgangsverkehr zwischen Bült sowie Kanalstraße und Gartenstraße. Durch das neue Ein-
bahnstraßenkonzept wird der reine Kfz-Durchgangsverkehr unterbunden. Künftig wird mit weniger als 
500 Fahrzeugen pro Tag gerechnet, die ausschließlich dem Anlieger- sowie Lade- und Lieferverkeh-
ren zuzurechnen sind. Letztere sollen zudem stärker auf die Tagesrandzeiten verlagert werden. 
 
Über die Lotharingerstraße entsteht für das Martiniviertel eine einfache und direkte Umfahrungsmög-
lichkeit, die keine relevante Anziehungskraft für überörtliche Schleichverkehre besitzt, wie sie derzeit 
auf der Hörsterstraße auftreten. Ein Grund dafür ist, dass die Hörsterstraße den Verkehr direkt in 
Richtung Innenstadt zur Nordtangente führte, während die Lotharingerstraße um das Viertel herum 
verläuft und vor allem der Erschließung des Quartiers dient. Für die Wegebeziehungen des heutigen 
Durchgangsverkehrs zwischen Hörstertor und Bült bietet die Lotharingerstraße keinen Zeit- oder We-
gevorteil. 
 
Vorgesehen ist die Ausweisung des Maßnahmenbereichs als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich 
mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 Km/h. Die angestrebte Mischnutzung des öffentli-
chen Raums mit verkehrlicher und Aufenthaltsfunktion entspricht der vom Gesetzgeber vorgesehenen 
Charakteristik eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs. Die Planung erfüllt die baulichen Anfor-
derungen, insbesondere niedrige Bordsteine mit einem Anschlag von etwa 3 Zentimetern, eine klare 
Trennung von Fahrbahn und Nebenflächen, Pflasterbauweise, Aufenthalts- und Außengastronomie-
bereiche sowie neue Begrünung. Die Planung berücksichtigt die geltenden Vorschriften zur Sicher-
stellung der Barrierefreiheit. 
 
Die vorgesehene Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 20 Km/h trägt zudem der 
Bedeutung der Hörsterstraße als Verlängerung der Fahrradstraße Bohlweg und Veloroute Münster-
Telgte in die Altstadt angemessen Rechnung.  
 
 
2.4. Straßenraumaufteilung und Querschnitte 
Die Hauptfahrgassen in der Hörsterstraße und der Stiftsherrenstraße erhalten eine Breite von 4,00 bis 
4,10 m. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Führung durchgängiger Hauptwege für den Fußverkehr 
mit einer Mindestbreite von 2,00 m. In der Hörsterstraße verläuft dieser Hauptweg auf der südlichen 
Gehwegseite, in der Stiftsherrenstraße auf der westlichen Seite. Eine punktuelle Einschränkung ergibt 
sich in der Stiftherrenstraße lediglich im Bereich der Treppenanlage vor dem Gebäude 4/5. Die Geh-
wege werden barrierefrei ausgebaut. 
 
Die Martinistraße erhält eine durchgehende Fahrbahnbreite von mindestens 5,50 m. Daran schließt 
eine naturnah gestaltete Mulde mit einer Gesamtbreite von 2,50 m an, einschließlich beidseitiger 
Randeinfassungen aus Naturstein (ca. 25 bis 30 cm). Hinter der Mulde wird ein Gehweg zwischen 
Hörsterstraße und Neubrückenstraße mit einer Breite von 1,50 m hergestellt. 
 
Im Kreuzungsbereich Hörsterstraße/ Voßgasse/ Bült wird die Fahrgasse analog zur Zufahrt „Alter 
Fischmarkt“ auf 5,00 m aufgeweitet, um einen 3,00 m breiten Aufstellbereich herzustellen. Dadurch 
wird es Radfahrenden ermöglicht, auf der verbleibenden Breite von 2,00 m gegen die Einbahnrich-
tung einzufahren. Die Lichtsignalanlage wird an die veränderte Gestaltung angepasst. 
 
 
2.5. Radverkehr und E-Scooter 
Der Radverkehr soll in der Hörsterstraße und der Stiftsherrenstraße künftig auch entgegen der Ein-
bahnstraßenrichtung zugelassen werden. Die vorhandene Fahrbahnbreite von 4,00 bis 4,10 m ist 
dafür ausreichend. Die Durchfahrt in der Martinistraße bleibt für den Radverkehr weiterhin in beide 
Richtungen möglich.

- 8 - 
V/0660/2025 
Innerhalb des Geltungsbereichs des verkehrstechnischen Entwurfs werden neue Abstellflächen für 
Radfahrende und E-Scooter-Nutzende geschaffen. Vorgesehen sind rund 213 Fahrradabstellplätze 
mit Anlehnbügeln, davon 3 für Lastenräder, sowie rund 18 Abstellplätze für E-Scooter. 
 
 
2.6. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 
Die Erschließung des Martiniviertels mit dem ÖPNV wird im Kontext der Umgestaltung des Quartiers 
neu geregelt. Durch die Schließung der Durchfahrt über Hörsterstraße und Stiftsherrenstraße zum 
Bült wurde eine Überplanung der Linienwege notwendig. 
 
Mit der Fortschreibung des 3. Nahverkehrsplans (V/0604/2023) wurde der Wegfall des Buslinienver-
kehrs in der Hörsterstraße beschlossen und weitgehend umgesetzt. Zuvor verkehrten dort fünf Linien. 
Aktuell fährt nur noch die Linie 8 im Abschnitt Stiftsherrenstraße/Hörsterstraße. Ihre Linienführung 
wird angepasst, sobald die Baumaßnahmen dies konkret erfordern. 
 
Grundsätzliche Überlegungen zur ÖV-Erschließung in der Stadt Münster, inklusive der regionalen 
Busverkehre, erfolgen im Rahmen der Aufstellung des 4. Nahverkehrsplans (bis Ende 2027). Dabei 
werden auch Schnittstellen zwischen Stadt- und Regionalbusverkehren betrachtet. 
 
Grundsätzlich bleibt die Haltestelle Altstadt/Bült eine bedeutende Haltestelle am nördlichen Rand der 
Altstadt. 
 
 
2.7. Parken, Lade- und Lieferverkehre 
Im öffentlichen Straßenraum ist eine deutliche Reduzierung von Parkständen vorgesehen, um dem 
nicht motorisierten Verkehr Vorrang zu geben und mehr Aufenthaltsqualität zu schaffen. 
 
Der umgestaltete Straßenraum in der Hörsterstraße und in der Stiftsherrenstraße weist künftig keine 
öffentlichen Kfz-Parkstände mehr auf. Insgesamt entfallen 5 öffentliche Parkstände und 25 Bewoh-
nerparkstände. Eine Ausnahme bildet ein personalisierter Parkstand für Menschen mit Behinderun-
gen vor dem Gebäude Hörsterstraße 7a. In beiden Straßenzügen sowie in der Sonnenstraße werden 
Lade- und Lieferzonen eingerichtet. 
 
Die vorhandenen privaten Stellplätze in der Martinistraße für Kirche und Theater bleiben erhalten. Ein 
nicht personalisierter Parkstand für Menschen mit Behinderungen wird als Ersatz für den entfallenden 
Stellplatz vor dem Standesamt vor das Gebäude Hörsterstraße 30 verlegt. 
 
Der Wegfall von Bewohnerparkständen und öffentlichen Parkständen im Straßenraum wurde im 
Rahmen des integrierten Parkraumkonzepts geprüft. Ziel ist die Umgestaltung zu einem autoarmen, 
perspektivisch autofreien Bereich mit kompensatorischen Parkmöglichkeiten im bewirtschafteten Um-
feld. Lade- und Lieferzonen werden so angeordnet, dass Bewohnerinnen und Bewohner sowie Kun-
dinnen und Kunden angrenzender Geschäfte ihre Einkäufe weiterhin mit dem Auto in die Nähe ihrer 
Wohnungen und der Geschäfte transportieren können. 
 
Im Bereich des Hörster Parkplatzes soll zeitnah durch die Reduzierung der bestehenden Parkplatz-
fläche und die Umwandlung bisher bewirtschafteter Stellplätze in Bewohnerparkstände ein alternati-
ves Angebot geschaffen werden. 
 
 
2.8. Gestaltung, Grün und Regenwasserbewirtschaftung 
Im Rahmen der geplanten Umgestaltung des Martiniviertels sind eine Reihe gestalterischer Elemente 
vorgesehen. Weitere Einzelheiten zur Auswahl und Ausführung der Materialien in Haupt- und Neben-
flächen werden im Zuge der Ausführungsplanung festgelegt und im Rahmen des Baubeschlusses 
den politischen Gremien vorgelegt.

- 9 - 
V/0660/2025 
Versiegelte Flächen werden zurückgebaut. Asphaltbeläge werden durch helle, wasserdurchlässige 
Natursteinmaterialien ersetzt, um die Hitzebelastung im Quartier zu senken. Die Hauptfahrgassen 
werden mit gesägten, sandgestrahlten Natursteinen befestigt, um eine möglichst barrierearme Gestal-
tung zu erreichen. Der Fahrbahnrand wird mit einem breiten Naturbordstein (ca. 25-30 cm) mit einer 
Anschlagshöhe von etwa 3 Zentimetern eingefasst. 
 
Zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität werden 18 Bäume in 
Baumbeete mit nachhaltiger Wasserbewirtschaftung gepflanzt. Die Wasserspeisung erfolgt über die 
angrenzende Dachentwässerung. In der Hörsterstraße zwischen Stiftsherrenstraße und Lotharinger-
straße können auf der Nordseite mobile Pflanztröge zum Einsatz  kommen, die den Gehwegbereich 
punktuell einengen. Eine Mindestgehwegbreite von 1,50 m bleibt erhalten. Der Einsatz der Pflanztrö-
ge erfolgt vorbehaltlich der Einrichtung von Patenschaften durch Anwohnende oder anliegendes Ge-
werbe. 
 
Ein zentrales Gestaltungselement ist die geplante Kastenrinne entlang des südlichen Fahrbahnran-
des der Hörsterstraße. Sie wird mit Oberflächenwasser aus den südlich angrenzenden Dachflächen 
sowie von der Fahrbahn gespeist. In Höhe der Hausnummer 49 kreuzt dieses Element die Straße 
und verläuft anschließend zwischen den Gebäuden Martinistraße 2 und 5. Dahinter leitet die Kasten-
rinne das Wasser in eine offene Mulde ein, die mit einem Granitband eingefasst ist. Am Ende der 
Mulde erfolgt die Einleitung in den bestehenden Kanal in der Neubrückenstraße. 
 
Die Reaktivierung der Brunnenanlage vor Martinistraße 2 und die Errichtung eines neuen Fontänen-
feldes auf dem Platz am Bült tragen zur stadtklimatischen Entlastung durch Verdunstungskühlung. 
Auf dem Platz am Bült wird zudem ein neuer Trinkbrunnen direkt hinter der vorhandenen Bushalte-
stelle installiert. 
 
 
2.9. Aufenthaltsqualität, Möblierung, Beleuchtung und Barrierefreiheit 
Die Aufenthaltsqualität wird durch zusätzliche Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum gesteigert, die 
bewusst auch unabhängig von gastronomischen Angeboten zum Verweilen einladen. Der Platz am 
Bült wird mit neuen Wasserelementen (Fontänenfeld) und Holzdecks zu einem zentralen Aufenthalts-
ort im Quartier weiterentwickelt. Flächen für Außengastronomie bleiben erhalten und werden, wo 
möglich, erweitert. 
 
Es werden insgesamt 20 Sitzgelegenheiten in unterschiedlichen Formen und Größen vorgesehen. 
Dazu gehören 6 Holzdecks, 14 Sitzgelegenheiten in Form von Bänken oder Granitblöcken mit 
Sitzauflage sowie eine 3-teilige Rundbank. Ein Teil der Sitzgelegenheiten wird mit Arm- und Rücken-
lehnen ausgestattet. Darüber hinaus sind im unmittelbaren Umfeld punktuelle Aufstellflächen für 
Rollatoren oder ähnliche Hilfsmittel eingeplant. 
 
Darüber hinaus erfolgt die Erneuerung der Beleuchtungskörper sowie der Abfallbehälter. Die Positio-
nierung, Anzahl und Ausrichtung der Leuchtmittel werden im weiteren Verfahren durch einen Licht-
planer konkretisiert. Die endgültige Anzahl der Abfallbehälter wird in Abstimmung mit den Abfallwirt-
schaftsbetrieben Münster noch bestimmt. 
 
Die Planung nimmt Rücksicht auf das denkmalgeschützte Umfeld, insbesondere auf Martinikirche, 
Martinischule, Theater, Standesamt und weitere historische Bauwerke im Quartier.  
 
Ziel ist eine möglichst barrierefreie Umsetzung. Die Planung wird im Rahmen der Ämterbeteiligung 
mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Verkehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von 
Menschen mit Behinderung (KIB) abgestimmt.

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V/0660/2025 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Der Baubeginn ist nach heutigem Planungsstand für 2027 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt voraus-
sichtlich rd. 20 Monate. 
 
Vor der Umgestaltung von Straßenoberflächen, Gehwegen und Plätzen ertüchtigen die Stadtnetze 
Münster die im Quartier unterirdisch verlegten Versorgungsleitungen. Dies umfasst insbesondere die 
Fernwärme als klimafreundliche Alternative im innenstadtnahen Bestand, Kapazitätserweiterungen im 
Stromnetz durch neue Kabel sowie die Trinkwasserversorgung durch neue Rohrleitungen. Die Um-
setzung erfolgt abschnittsweise in kleinen Baufeldern. Die Ausführung dieser Leitungsbaumaßnah-
men hat im Mai 2025 begonnen und erden nach derzeitigem Stand 2028 abgeschlossen sein. 
 
Die Detailplanung für die anschließenden Tief- und Oberflächenarbeiten der Stadt Münster im Marti-
niviertel erfolgt im nächsten Planungsschritt (Ausführungsplanung). 
Aussagen zu Ausführungsdetails und zur Verkehrsführung während der Bauzeit werden dort konkre-
tisiert. Derzeit sind nur Grundsätze benennbar: abschnittsweise Umsetzung, Aufrechterhaltung von 
Fuß- und Radverkehr und eine anliegerverträgliche Baustellenlogistik. 
 
Grundsätzlich soll die Zugänglichkeit von Geschäften, Dienstleistern sowie privaten Grundstücken 
und Wohnungen während der gesamten Bauzeit sichergestellt werden. Erforderliche temporäre Um-
leitungen und provisorische Übergänge werden rechtzeitig kommuniziert. 
 
 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Die geplante Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes 
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) aus. 
 
Die Maßnahme wird aus Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stadterneuerung (För-
derrichtlinie Stadterneuerung 2008 - FRL) gefördert. Der Zuwendungsbescheid erging im August 
2023. Die Förderquote der Städtebauförderung beträgt 60 % der im Jahr 2022 beantragten förderfä-
higen Kosten. 
 
Auf Antrag der Verwaltung wurde im Jahr 2025 eine einjährige Verlängerung der Projektlaufzeit bis 
zum 31.12.2028 sowie eine Anpassung des Bewilligungsrahmens bewilligt. Die weiteren Fristen und 
Auflagen (u. a. Mittelabrufe, Verwendungsnachweis) richten sich nach dem verlängerten Bewilli-
gungszeitraum. 
 
 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Das Bauvorhaben liegt im Bereich der historischen Altstadt, die als Bodendenkmal gemäß § 2 Denk-
malschutzgesetz NRW (DSchG NRW) geschützt ist. Die hierfür erforderliche denkmalrechtliche Er-
laubnis nach § 15 DSchG NRW ist einzuholen. Der Baubeginn ist frühzeitig mit der Bodendenkmal-
pflege abzustimmen. 
 
Für die baulichen Maßnahmen am Standesamt ist eine gesonderte denkmalrechtliche Erlaubnis er-
forderlich. Die Genehmigungen für alle weiteren baulichen Vorhaben können gebündelt auf Grundla-
ge von § 172 BauGB (Erhaltungssatzung) erteilt werden.

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V/0660/2025 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Für die Umsetzung der Maßnahme sind noch liegenschaftliche Voraussetzungen zu schaffen.  
 
Hierzu zählen insbesondere ein Erwerb von Grundstücksteilflächen bzw. die Vereinbarung von (ding-
lichen) Nutzungsrechten im Bereich Martinistraße und Hörsterstraße. 
 
Die Verwaltung führt die entsprechenden Verhandlungen. Die abschließenden Regelungen sollten 
möglichst zum Zeitpunkt des Baubeschlusses vorliegen. 
 
 
 
7. Information/Kommunikation der Baumaßnahme  
 
Die Anwohnerinnen und Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für 
Mobilität und Tiefbau frühzeitig und fortlaufend über die Maßnahme informiert.  
 
Im April 2025 fand gemeinsam mit den Stadtnetzen Münster eine Bürgerinformationsveranstaltung 
statt, in der der aktuelle Planungsstand erläutert und die bevorstehenden, bauvorbereitenden Tätig-
keiten der Stadtnetze angekündigt wurden. Die Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit waren insge-
samt überwiegend positiv. Diskutiert wurden insbesondere die vorhandene Parkraumsituation und 
das künftige Bewohnerparken, die Erreichbarkeit der Haltestelle Altstadt/Bült sowie die Sicherstellung 
der Erreichbarkeit der Geschäftslagen und privaten Zugänge während der Bauphasen. 
 
Im Zeitraum Dezember 2025 bis Januar 2026 wurde zudem ein Informationsflyer verteilt, der den ak-
tuellen Stand zusammenfasst, häufige Fragen beantwortet und auf weiterführende Informationsmög-
lichkeiten verweist. 
 
Zudem stehen Projektseiten sowohl bei der Stadt Münster als auch bei den Stadtnetzen zur Verfü-
gung, die fortlaufend über das Projekt und aktuelle Punkte informieren: https://www.stadt-
muenster.de/muenstersmittemachen/martiniviertel. 
 
Darüber hinaus wird in Zusammenarbeit mit Münster Marketing die Bildung einer neuen Quartiersge-
meinschaft angestrebt, um eine direkte und kontinuierliche Kommunikation zwischen Verwaltung, 
Gewerbetreibenden und Anwohnerschaft zu ermöglichen. 
 
 
 
 
I.V. 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Folgelastenberechnung Amt 66  
Anlage 2: Folgelastenberechnung Amt 67  
Anlage 3: Lageplan Blatt 1(1) vom 14.11.2025

Beratungsverlauf (9)

20.01.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.01.2026 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.01.2026 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.01.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.02.2026 Betriebsausschuss Münster Marketing
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
05.02.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 8.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.02.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung
TOP 8.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2026 Hauptausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.02.2026 Rat
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Hörsterstraße 7a
  • Martinistraße 2
  • Stiftsherrenstraße
  • Lotharingerstraße
  • Voßgasse
  • Sonnenstraße
  • Neubrückenstraße
  • Bohlweg
  • Alter Fischmarkt
  • Martinikirchhof
  • Gartenstraße
  • Ritterstraße
  • Kanalstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0660/2025
Typ
Vorlagen
Datum
08.12.2025
Erstellt
25.11.2025 15:19