V/0660/2025
Hörsterstraße - Zukunft StadtRaum Martiniviertel - Beschluss verkehrstechnischer Entwurf -
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Anlage_3_VE_Lageplan_14.11.2025
14777 Zeichen
Beschilderung "Durchfahrtverboten, Radfahrer frei" anKnotenpunkt Stiftherrenstraßemit Wasserstr./ Lotharingerplatzieren Abbinden der Zufahrt zum Parkplatz W WWWW W Gas GW G WW W WW WWWW W WWBK G Gas W WWWWWW WW WW WWWW FHFH WWW W W W WW W WW WWW W G W W W W WWW WG WHWW GGW W WWWW W WW W WW WWW WW GWW WWWG WW WW WW WW W W WG H W Bus W W W W WWWW W Gas GW G WW W WW WWWW W PSA WWBK G Gas W WWWWWW WW WW WWWW FHFH WWW W W W WW W WW WWW W G W W W W WWW WG WHWW GGW W WWWW W WW W WW WWW WW GWW WWWG WW WW WW WW W W WG H W Bus W W W K 4 K 4 Martinikirchhof HsNr. 8 Martinikirchhof HsNr. 16 Neubrückenstraße Sonnenstraße Voßgasse Martinistraße Bült Ritterstraße Stiftsherrenstraße Hörsterstraße Hörsterstraße Steingasse FensterFensterAcorinne Fenster P rechts mit Parkschein Fenster FensterFenster Schacht PfeilerPfeiler SitzbankStandesamttafel PfeilerPfeiler FensterFenster Gitter Gitter Sitzbank Gitter Schacht Bord#0.25 Bord#0.25 PfeilerPfeilerPfeilerFenster Schacht Baumscheibengitter Entlüftung? Zebrastreifen FIS Schacht Gitter Schacht Tor150 hoch, 12 breitAcorinne FensterFenster FensterFenster Schacht Fenster GitterGitterGitter Gitter Fenster FensterFensterPfeilerPfeiler GitterGitter GitterGitter FensterFenster Fenster Gitter Fenster Mülleimer Auto steht drauf Fenster Fenster Fenster Schacht Tiefgarage Fenster GitterGitterGitterGitterFensterGitter GitterGitter FensterFensterFenster Gitter FensterFenster RampeGitterGitter GitterGitterGitter Gitter GitterTor FensterFensterFenster FensterFensterFenster TürFensterFensterGitter FensterFenster Fenster Fenster FensterFenster SchachtSchachtMülleimer Bushaltestelle Bushaltestelle Bushaltestelle Bushaltestelle GitterGitter FensterFenster GitterGitterGitter FensterFensterFensterFensterFensterFenster Fenster FensterFenster Fenster Fenster Fenster FensterFenster Gitter Fenster Tor Fenster Fenster Fenster Geländer60 hoch, 30 breitGeländer60 hoch, 30 breitAkkurinne Akurinne60 hoch, 30 breit RampePodest Fenster FensterFenster Treppe Programmübersicht Fenster 30 breit, 90 hochSitzbank Rampe 20 breit, 160 hoch Geländer Tor GitterGitter FensterFensterFensterFenster Brunnen GarageGarage 160 hoch, 40 breit 160 hoch, 40 breitFensterFensterFensterFenster Fenster FensterFensterFenster GarageGarageGarageGarage GarageTiefgarage Tor Tor Garage Gitter Gitter Gitter Fenster GitterGitterGitterGitterGitterGitter GitterGitterGitterGitterGitterGitter Gitter Schacht Sitzblock GitterGitter GitterGitterGitter GitterGitterGitterGitter GitterGitter FensterFenster Gitter GitterGitterGitter TorAkkurinne Tor TischSitzbank SitzbankTischSitzbank SitzbankSitzbankTisch SitzklotzSitzklotzSitzklotzSitzklotz SitzklotzSitzklotz TischTischSitzbankSitzbankSitzbankTisch TorSitzblock SchachtRampe Fenster FensterFenster Fenster FensterFensterGarageGarage AcorinneFenster FensterFenster FensterFenster Schacht Fenster Fenster Fenster Fenster Fenster Fenster Tiefgarage FensterFensterFenster FensterFensterFenster FensterFensterFensterFensterFensterFensterFenster GitterMülleimer GitterGitter Mülleimer MülleimerFensterFenster FensterMülleimer Schacht Fenster Tiefgarage TiefgarageFensterFensterFensterFensterFensterFensterFenster Fenster Schacht GarageGarageDurchfahrt Fenster Acorinne Wendeltreppe Fenster Fenster Fenster SchachtFenster FensterFenster FensterFensterFenster Fenster GitterFenster SitzklotzSitzklotzSitzklotz GitterFenster FensterFensterFenster FensterFenster Fenster Fenster Fenster Fenster FensterFensterFenster Schotter Acorinne Schotter PfeilerAcorinneTiefgarage Schotter Schotter FensterFenster Tor 1.55 hoch, 0.4 breit 2.2 hoch, 0.2 breit Fahrradsständerklotz0.55 hoch, 0.2 breit Geländer Geländer Holzplanken Geländer Säule Metallplatte Metallplatte Metallplatte MetallplatteMetallplatte Deckel kriegen wirnicht geöffnet Deckel kriegen wirnicht geöffnet Deckel kaputt, nicht zu öffnen Deckel kriegen wirnicht geöffnet Deckel kriegen wirnicht geöffnet Fahrkartenautomar Deckel kriegen wirnicht geöffnet Deckel kriegen wirnicht geöffnetDeckel kriegen wirnicht geöffnet Deckel kriegen wirnicht geöffnet Auto steht drauf Auto steht drauf Fahrkartenautomat Deckel kriegen wirnicht geöffnet Deckel kriegen wirnicht geöffnet Auto steht drauf Deckel kriegen wirnicht geöffnet Deckel kriegen wirnicht geöffnet Deckel kriegen wirnicht geöffnet Auto steht drauf Fenster Vorfahrt achten Beidseitiges Halteverbot, Bewohnerparkplatz Warnbarke Warnbarke, Halteverbot Werkstags rechts 7-19h Warnbarke Halteverbot links, Werktags 7-19h Warnbarke Warnbarke Behindertenparkplatz links Behindertenparkplatz rechts Beidseitiges Halteverbot, Werktags 7-19h Halteverbot links, Bewegungsfläche für Feuerwehr Bewegungsfläche für Feuerwehr Bewegungsfläche für FeuerwehrBehindertenparkplatz Bewegungsfläche für Feuerwehr Bewegungsfläche für Feuerwehr4x Hinweis Wasser 1x Hydrant, Türkisches Generalkonsulat Bewegungsfläche für Feuerwehr Bewegungsfläche für Feuerwehr Bewohnerparkplatz rechts Behindertenparkplatz rechts, Bewohnerparkplatz links Behindertenparkplatz linksRettungsweg für Feuerwehr Halteverbot links, Bewohner Parkplatz rechts Beidseitiges Halteverbot Halteverbot rechts Spiegel Mitarbeiterparkplatz beidseitiges Halteverbot links abbiegen Privatparkplatz Einbahnstraße Vorfahrt achten Beidseitiges Halteverbot beidseitiges Halteverbot Fussgängerübergang beidseitiges Halteverbot beidseitiges Halteverbot Beidseitiges Halteverbot WarnbarkeWarnbarke Beidseitiges Halteverbot FeuerwehrzufahrtHalteverbot linksWarnbarke Bewegungsfläche für Feuerwehr beidseitiges Halteverbot, Rettungsweg Feuerwehr Bewegungsfläche für Feuerwehr Halteverbot rechts Bewegungsfläche für Feuerwehr Halteverbot links Beidseitiges Halteverbot, Feuerwehrzufahrt Bewegungsfläche für Feuerwehr Taxi, Halteverbot rechts, 7-19h Bewegungsfläche Feuerwehr Einbahnstraße Einfahrt verboten Bewegungsfläche für Feuerwehr Fussgängerzone, Lieferverkehr frei, 19-11h Vorfahrt achten Geh- und RadwegP mit Parkschein Beidseitiges Halteverbot Strassenname, 30er Zone, beidseitiges Halteverbot Warnbarke, Halteverbot links werktags 7-19hVorfahrt achten Behindertenparkplatz Schirm SchirmSchirm Aschenbecher Taster für Ampel FahrkartenautomatGetränkeautomat Taster für Ampel GrundwassernessstelleGrundwassernessstelle Grundwassermessstelle Absolutes Halteverbot Strahler Eingabe für Schranke Eingang für Schranke EntlüftungsrohrEntlüftungsrohr Einspeiseleitung Sprinkleranlage Strahler BodenstrahlerStrahlerStrahler BodenstrahlerStrahlerStrahler Strahler Strahler StrahlerStrahler L-Schieber Klappbarer ParkbügelKlappbarer ParkbügelKlappbarer ParkbügelKlappbarer ParkbügelKlappbarer ParkbügelKlappbarer Parkbügel Grundwassermesstelle Aschenbecher 658 659 657 693 695 576 6869707172 27 28 50 59 221 231 252 255257 656 462 170 314315 341 61 73 62 75 78 64 79 66 8180169 230 256 258 300301 308 270 332 336 337 338 313 335 33963 65 67 289 308 311313 347 65 163 171 315318 405 480 481 596 613614 640 641 628 652 634 482483 486 436 487 488 490 477 479 540 521 541 543 528529 531 533635 637 615616 621 691 545 478 396 520 544 639 651 666 689 53168 174 680 681 682 684685 686 676 696 688 306 IV V III II III III V V III IIIIV III V III III III III III III III II 711 III 713 714 715 I I I 700 701 IV IF .. FIII VIF PVII 704 705 IF I 706 347 708 709 II(1) 2IVIII 1716 V12 16 I . (2) III10 III5 III1 2I III 3 4 I 51IV II50 II49III15 III17(1)(1) II48 III47 III45 III25 II26 IV6 III 4S29III III30 (1) Martinikirche 9 II kirche Martini- (2) IV Martinischule40 Schule W. II 46 a 46 I(1)(2)IV20 II(1) (1) II21III22II23 27 I II5 (1)(3) 7 III 7 a 3 III 8 I(1) (1) (2)(1)(1) IV56 43III 41 45 (1) V9 II2V1 57 I 5 (2) II52 V97 11 IX13 a 13 I(2) III51 (1)II 49 III47I(1) IV(1) (2)II(1)(1) 46I III389 (1) III39 II38 22 I10 49 I 50 I III51 IV57 I 42 III60 III59 I 58 32 I 37III III18 I 15 IV1 (1) II54 35III II55 II 34 III3356I 13 III12 IV28 a28 44 I 43 65 64 5 I 4 10 I II(1) III5455 II(1) 59 a IIIS II 5 63 (4) 12II 13 910 II 78 6 7III 1819III VI 12 11 11 a 41III40 28WIIStandesamt Standesamt Rampe Auto steht drauf Friseursalon Kinderbekleidungsgeschäft Imbiss Edelmetallhandel Eiscafé Weinbar JuwelierSpielothek OrthopädietechnikOptiker Computergeschäft Café FriseursalonNagelstudioFriseursalonGaststätte Juwelier Restaurant Café Friseursalon Restaurant Restaurant Kunstgalerie JuwelierBekleidungsgeschäft Gaststätte BabyfachmarktFriseursalon Antiquitätengeschäft Friseursalon Gaststätte Friseursalon EiscaféHotel CosmeticgeschäftGaststätte Tanzsportartikel Beleuchtungsgeschäft Kneipe Bäcker Bekleidungsgeschäft K 4 K 4 Martinikirchhof HsNr. 8 Martinikirchhof HsNr. 16 Neubrückenstraße Sonnenstraße Voßgasse Martinistraße Bült Ritterstraße Stiftsherrenstraße Hörsterstraße Steingasse P rechts mit Parkschein Baumscheibengitter Metallplatte Metallplatte Deckel kriegen wirnicht geöffnetDeckel kriegen wirnicht geöffnet Deckel kriegen wirnicht geöffnet Fahrkartenautomat Vorfahrt achten Beidseitiges Halteverbot, Bewohnerparkplatz Warnbarke Warnbarke, Halteverbot Werkstags rechts 7-19h Warnbarke Halteverbot links, Werktags 7-19h Warnbarke Warnbarke Behindertenparkplatz links Behindertenparkplatz rechts Beidseitiges Halteverbot, Werktags 7-19h Halteverbot links, Bewegungsfläche für Feuerwehr Bewegungsfläche für Feuerwehr Bewegungsfläche für FeuerwehrBehindertenparkplatz Bewegungsfläche für Feuerwehr Bewegungsfläche für Feuerwehr4x Hinweis Wasser 1x Hydrant, Türkisches Generalkonsulat Bewegungsfläche für Feuerwehr Bewegungsfläche für Feuerwehr Bewohnerparkplatz rechts Behindertenparkplatz rechts, Bewohnerparkplatz links Behindertenparkplatz linksRettungsweg für Feuerwehr Halteverbot links, Bewohner Parkplatz rechts Beidseitiges Halteverbot Halteverbot rechts Spiegel Mitarbeiterparkplatz beidseitiges Halteverbot links abbiegen Privatparkplatz Einbahnstraße Vorfahrt achten Beidseitiges Halteverbot beidseitiges Halteverbot Fussgängerübergang beidseitiges Halteverbot beidseitiges Halteverbot Beidseitiges Halteverbot WarnbarkeWarnbarke Beidseitiges Halteverbot FeuerwehrzufahrtHalteverbot linksWarnbarke Bewegungsfläche für Feuerwehr beidseitiges Halteverbot, Rettungsweg Feuerwehr Bewegungsfläche für Feuerwehr Halteverbot rechts Bewegungsfläche für Feuerwehr Halteverbot links Beidseitiges Halteverbot, Feuerwehrzufahrt Bewegungsfläche für Feuerwehr Taxi, Halteverbot rechts, 7-19h Bewegungsfläche Feuerwehr Einbahnstraße Einfahrt verboten Bewegungsfläche für Feuerwehr Fussgängerzone, Lieferverkehr frei, 19-11h Vorfahrt achten Geh- und RadwegP mit Parkschein Beidseitiges Halteverbot Strassenname, 30er Zone, beidseitiges Halteverbot Warnbarke, Halteverbot links werktags 7-19hVorfahrt achten Behindertenparkplatz Rampe Sonnenstraße Lotharingerstraße Hörster Parkplatz NeubrückenstraßeNeubrückenstraße PPPPP STU= 2.83 mKø= 16.00 m STU= 0.85 mKø= 6.00 m STU= 0.79 mKø= 4.00 m STU= 0.47 mKø= 4.00 m STU= 1.26 mKø= 8.00 m STU= 0.79 mKø= 5.00 m STU= 0.95 mKø= 10.00 m STU= 0.47 mKø= 7.00 m STU= 0.95 mKø= 10.00 m STU= 1.87 mKø= 14.00 m STU= 0.47 mKø= 5.00 m STU= 0.63 mKø= 6.00 m STU= 0.95 mKø= 8.00 m STU= 0.95 mKø= 8.00 m STU= 2.83 mKø= 20.00 m STU= 1.57 mKø= 8.00 m STU= 1.57 mKø= 14.00 m STU= 2.20 mKø= 14.00 m STU= 2.51 mKø= 16.00 m STU= 2.20 mKø= 12.00 m STU= 1.57 mKø= 12.00 m ZugangPersonal ZugangBühnenanlieferung ZugangTheater 11 x 5,5 m 12 x 7 m 12 x 2,5 m Mögliche Postionen derneuen SchrankenanlagePos 1 hinter Baumbeetund Pos 2 vor denAnlehnbügeln L-Steine hinter privatenParkplätzen neu setzen Parkstopper in 0,70 m Abstand zu denL-Steinen anbringen Ladezone10 x 2,55 m Ladezone12 x 2,4 m Ladezone12 x 2,3 m Barrierefreier Stellplatzversetzen an HNR 306 x 3,05 m personalisierterBarrierefreier Stellplatz5,2 x 2 m Mauerversetzen Fontänenfeld Trinkbrunnen Leitsystem gem.QZ Handbuch BestehendeSchrankenanlage Stromkästen/Schaltschränkenach Prüfung ggf.an alternativenStandort versetzen Natursteinblockaus Granit Natursteinblockaus Granit Natursteinblockaus Granit Natursteinblockaus Granit mitSitzauflage Natursteinblockaus Granit mitSitzauflage Rollcontainer Multifläche:Parken und Absetz- oderAbrollcontainer mit Deckel Abbruchvordere Mauer Wiederherstellungder privaten Info-Tafel ReaktivierungMartinibrunnen Ladezone12 x 2 m LSA anpassenDie LSA ist bereits mitBlindensignalen ausgestattet Holzdeck vorh. Baum teilw.mit Holzdeckeinfassen vorh. Baum teilw.mit Holzdeckeinfassen Bordabsenkung für denquerenden Rad- undFußverkehr Natursteinblockaus Granit Entfall eines Stellplatzes zurGewährleistung der Ausfahrt PrivateNatursteinmaueranpassen RasenmuldeRandsteinfassungaus Granit Aufstellfläche fürRollatoren und Rollstühle vorh. Trafostation Rundbank umBestandsbaum 2,00 4,75 1,65 2,041,981,83 1,701,521,80 1,85 3,50 2,813,133,11 2,60 1,681,96 2,30 2,10 5,063,002,005,19 4,102,36 4,00 4,001,50 2,084,102,88 2,404,102,07 2,514,102,75 2,18 3,914,10 4,104,104,80 2,144,002,09 1,524,003,362,03 3,334,00 4,43 1,50 1,875,002,501,50 2,002,924,502,00 2,00 1,50 6,832,50 2,57 3,00 5,30 2,00 2,002,29 PPPPPMobile PflanztrögeStiftsherrenstraßebis Standesamt 2,003,50 4,003,07 4,102,50 2,50 13,252,655,204,5070 5,45 13,405,552,652,00 STU= 0.79 mKø= 4.00 m 2,00 12 x 2,5 m STU= 0.95 mKø= 8.00 m STU= 1.32 mKø= 10.00 m STU= 0.95 mKø= 8.00 m 1,64 1,50 2,00 14,30 Beschilderung "Durchfahrtverboten, Radfahrer frei" anKnotenpunkt Stiftherrenstraßemit Wasserstr./ Lotharingerplatzieren Abbinden der Zufahrt zum Parkplatz DatumName Nr.Art der Änderung Blatt-Nr.: Bezirk/ Stadtteil: Anlage-Nr.:Plan-Nr.:Projekt-Nr.: MaßstabLageplanLängen 1 : / Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüftgenehmigt:i. A.Münster, den Amt für Mobilität und Tiefbau ( ) Verkehrstechnischer Entwurf 1 : _21 07811 Lageplan 250 13.11.2025D. Wilms14.11.2025gez. Stephanie Dietz HörsterstraßeZukunft StadtRaum MartiniviertelMitte/ Martini Baum Rinnenablauf Seitenablauf Schieberkappe Wasser Schaltkasten oberirdisch, unterirdisch Unterflurhydrant Schachtdeckel Leuchte Verkehrszeichen Lichtsignalanlage Zugang / Zufahrt Legende für PlanungLegende vorhanden: geplant: FahrbahnGehwegRadwegRotmarkierte FurtParken / LadezoneGrünflächeAufstellflächeBlock aus Granit (z.B. als Sitzgelegenheit nutzbar)Kastenrinne / GestaltungsrinnePlanungAbsenkung 0/3 cmBaum BeleuchtungBestand entfällt Lichtsignalanlage Plotdatum: 14.11.25 09:38:16 ; dasilva Feuerwehraufstellfläche / -bewegungsfläche, MülleimerMüllcontainerBank (teilweise mit Rücken- und Armlehnen) FahrradanlehnbügelBaumscheibe gedeckelt HolzdeckAufstellfläche E-ScooterAufstellfläche Lastenrad Mobiler Pflanztrog DatumNamebearbeitetgezeichnetIngenieurbürogeprüft: 07.11.2025VOGT/DOMA07.11.2025DASI Sperrpfosten/PollerFahrradanlehnbügel Aufstellfläche Ü-Wagen Bodenpiktogramm Fläche für AnlieferungBodenpiktogramm BehindertenstellplatzBodenpiktogramm querende Radfahrer aus beiden Richtungen gez. ppa. ReicheltErftstadt, im November 2025
Anlage_1_Folgelastenberechnung_66
2338 Zeichen
Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0660/2026 Aufgestellt am: 03.11.2025 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme 42882028 Jahr der Fertigstellung: 2028 Nutzungsdauer: 40 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 4.112.000 58,18 2. Beiträge 3. Eigenanteil Stadt Münster 2.956.000 41,82 Gesamt-Kapitalbedarf 7.068.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 7.068.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 7.068.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2029 70.680 24,23 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 70.680 24,23 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 176.700 60,57 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 44.340 15,20 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 44.340 € p.a. + Tilgung 88.680 € p.a. = Schuldendienst 133.020 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 291.720 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2029 102.800 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 102.800 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 188.920 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 2,67 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Zukunft StadtRaum Martiniviertel Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen MikroKiez Martiniviertel Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Anlage A
3675 Zeichen
Anlage A zur V/0660/2025
Kurzüberblick
Ziel der Neugestaltung ist es, eine verkehrsberuhigte und barrierefreie Zone zu schaffen, den
öffentlichen Raum zugunsten des Fuß- und Radverkehrs umzugestalten, mehr Grünflächen sowie
Elemente zur Regenwasserbewirtschaftung zu integrieren und das Viertel insgesamt städtebau-
lich aufzuwerten und die Aufenthaltsqualität zu stärken. Der motorisierte Durchgangsverkehr wird
reduziert, der Linienbusverkehr aus dem Quartier herausgenommen oder umgeleitet. Zulässig
bleiben lediglich der Lade- und Lieferverkehr, der Taxiverkehr sowie Zufahrten für berechtigte
Personen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt.
Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als
Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken.
Folgende Teilziele werden verfolgt:
• Umsetzung Fußgänger- und Fahrradfreundliche Infrastruktur
• Ausbau zu einem Stadtteil mit Aufenthaltsfunktion
Wir werden Münster zu einer Stadt
• mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität,
• mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeitangebot,
• mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft
weiterentwickeln
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2028 vorgesehen.
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 7.068.000 € zu kalkulieren.
Finanzierung
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2026/2027 enthalten? x Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein
Bereits veranschlagt? x Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
x überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen:
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Die Maßnahme stellt einen wichtigen Baustein zur Stärkung der Innenstadt im aktuellen Innen-
stadtprozess dar (s. Ratsbeschluss vom 26.08.2021 „Innenstadt stärken – Neue Städtebauförder-
programme nutzen) und trägt dazu bei, die Transformation der Innenstadt hin zu einer zukunfts-
resilienten Innenstadt zu bewerkstelligen.
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen:
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Bei der Erarbeitung des Vorhabens werden die Querschnittsthemen Demografie, Gleichstellung,
Inklusion, Klimaschutz und Migration sowohl inhaltlich als auch prozessual berücksichtigt. Die
Planung stärkt eine barrierearme und sichere Alltagsmobilität für unterschiedliche Nutzer/-
innengruppen und damit deren gesellschaftliche Teilhabe.
Durch die Reduktion des Kfz-Verkehrs und des Parksuchverkehrs, die Verbreiterung der Gehwe-
ge, attraktive Angebote für den Radverkehr sowie eine erhöhte Aufenthaltsqualität leistet das Pro-
jekt einen Beitrag zum Klimaschutz und zu einer sozial verträglichen Mobilitätsgestaltung.
Die Anlage neuer, unversiegelter Grünflächen (5 % Entsiegelung), die Neupflanzung von Bäumen
sowie eine moderne Wasserbewirtschaftung erhöhen zudem die Klimaresilienz und verbessern
das Stadtklima.
Anlage_2_Folgelastenberechnung_67
2242 Zeichen
Folgelastenberechnung Anlage 2 Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 28.11.2025 Amt: 67 A Investitionsmaßnahme Investitionskosten sind im AMT 66 veranschlagt Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflächen Investitionsmaßnahme 1201_4288 MikroKiez Martiniviertel Jahr der Fertigstellung: 2028 Nutzungsdauer: 20 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0 #DIV/0! 2. Beiträge 0 #DIV/0! 3. Eigenanteil Stadt Münster 0 #DIV/0! Gesamt-Kapitalbedarf 0 #DIV/0! C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 0 #DIV/0! 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 0 #DIV/0! D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2029 50.650 100,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 50.650 100,00 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 0 0,00 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 0 0,00 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 0 € p.a. + Tilgung 0 € p.a. = Schuldendienst 0 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 50.650 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten 0 #DIV/0! 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 0 #DIV/0! Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 50.650 in % der Gesamtkosten (vgl. C) #DIV/0! I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen (siehe Rückseite)
Beschlussvorlage
27828 Zeichen
V/0660/2025
V/0660/2025
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Hörsterstraße - Zukunft StadtRaum Martiniviertel
- Beschluss verkehrstechnischer Entwurf -
Beratungsfolge
20.01.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
26.01.2026 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung
28.01.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung
28.01.2026 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderung
Vorberatung
03.02.2026 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung
05.02.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
10.02.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali-
sierung
Vorberatung
11.02.2026 Hauptausschuss Vorberatung
11.02.2026 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Dem auf Grundlage des städtebaulichen Gestaltungskonzepts entwickelten verkehrstechnischen
Entwurf (Anlage 3, Lageplan Blatt 1(1) vom 14.11.2025) wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster mit Umsetzung des verkehrstechnischen
Entwurfs (Anlage 3) Planungs- und Baukosten in Höhe von ca. 7.068.000 € entstehen. Demgegen-
über stehen Einnahmen aus Fördermitteln in Höhe von ca. 4.112.000 €.
Amt für Mobilität und Tiefbau
13.01.2026
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Wilms
Telefon: 492-6928
WilmsD@stadt -muenster.de
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V/0660/2025
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Investitionsmaßnahme 4288 Martiniviertel MikroKiez
Auszahlungen 2026
2027
2028
2029
760.000
2.200.000
2.700.000
1.408.000
Einzahlungen 2026
2027
2028
1.500.000
1.500.000
1.112.000
Summe aller Auszahlungen/Saldo 2.956.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Einzahlungen und Auszahlungen sind im Haushaltsplanentwurf
2026/2027 bei der o. g. Investitionsmaßnahme und den u. g. Produktgruppen im Wesentlichen veran-
schlagt. Für die nicht in voller Höhe veranschlagten investiven Einzahlungen in 2028 wird die Verwal-
tung ein Veränderungsblatt zum Haushaltsplanentwurf 2026/2027 vorlegen. Es wird zur Kenntnis ge-
nommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der
Haushaltssatzung 2026/2027 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigun-
gen bereitstellt.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2029 ff. 102.800 Folgeertrag
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2029 ff. 70.680 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2029 ff. 176.700 Folgeaufwand
Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflächen
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2029 ff. 50.650 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen
2029 ff. 44.340 Folgeaufwand
Die Folgelastenberechnungen vom Amt für Mobilität und Tiefbau (Amt 66, Anlage 1) und vom Amt für
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Amt 67, Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen.
In der Folgeaufwandsberechnung vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Amt 67, An-
lage 2) wurden die zusätzlichen Aufwände zur langfristigen Instandhaltung und Pflege der neuen Ve-
getationsflächen, der Stadtmöblierung und des Fontänenfeldes ermittelt.
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V/0660/2025
Begründung:
1. Voraussetzungen
Im Rahmen des Zukunftsprozesses für die Innenstadt „Stadt. Raum. Leben. – Münsters Mitte ma-
chen“ beteiligte sich die Stadt Münster mit dem Beitrag „MikroKiez Martiniviertel“ am Landeswettbe-
werb „Zukunft StadtRaum“ und ging dort als Wettbewerbsgewinner hervor.
Das Martiniviertel mit den Straßenzügen Hörsterstraße, Martinistraße, Stiftsherrenstraße sowie dem
Platz am Bült soll neugestaltet werden. Auf dieser Grundlage hat das Stadtplanungsamt in Zusam-
menarbeit mit einem externen Planungsbüro in einem partizipativen Planungsprozess ein städtebauli-
ches Gestaltungskonzept erarbeitet, das mit der Beschlussvorlage V/0397/2022 „Innenstadt stärken:
MikroKiez Martiniviertel“ am 26.10.2022 vom Rat der Stadt Münster als Grundlage für die weiteren
Planungen beschlossen wurde. Die Gestaltung wurde als ganzheitliches Konzept zur Aufwertung der
Straßenzüge im Martiniviertel, zur Stärkung der Aufenthaltsfunktion, zur Förderung des Klimaschut-
zes und der Anpassung an den Klimawandel sowie zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Dialog
mit den Anliegenden und der interessierten Öffentlichkeit erarbeitet.
Die Beschreibung des städtebaulichen Gestaltungskonzeptes ist der Beschlussvorlage V/0397/2022
zu entnehmen.
Das beschlossene Gestaltungskonzept wurde unter Berücksichtigung verkehrsgeometrischer, ver-
kehrsrechtlicher und bautechnischer Belange zu einem verkehrstechnischen Entwurf ausgearbeitet.
Der hier vorliegende verkehrstechnische Entwurf legt die Grundzüge der künftigen Verkehrs-führung
im Projektgebiet fest: Aufteilung des Straßenraums, sichere Fuß- und Radführungen, Knotenpunktlö-
sungen, ÖPNV-Anbindung sowie Regeln zu Geschwindigkeit, Parken und Lieferzonen.
Dabei berücksichtigt der Entwurf auch eine klimaangepasste Gestaltung mit zusätzlichem Grün und
einer Regenwasserbewirtschaftung. Ziel ist es, Sicherheit und Erreichbarkeit zu erhöhen und gleich-
zeitig die Einbindung in das übergeordnete Netz sicherzustellen. Details der Ausführung (Material-
wahl, Markierung/Beschilderung, Bauphasen) werden in der nächsten Planungsstufe (Ausführungs-
planung) konkretisiert.
Bild: städtebauliches Gestaltungskonzept
© SAL Landschaftsarchitektur GmbH
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Bilder: städtebauliches Gestaltungskonzept - Hörsterstraße - Blickrichtung Lotharingerstraße
© SAL Landschaftsarchitektur GmbH
Bilder: städtebauliches Gestaltungskonzept - Hörsterstraße - Blickrichtung Bült
© SAL Landschaftsarchitektur GmbH
Bilder: städtebauliches Gestaltungskonzept - Martinistraße - Blickrichtung Neubrückenstraße/
Vorplatz Bült - Blickrichtung Hörsterstraße
© SAL Landschaftsarchitektur GmbH
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V/0660/2025
2. Beschreibung der Baumaßnahme
2.1. Bestand
Bilder: Bestand - Hörsterstraße - Blickrichtung Lotharingerstraße
Bilder: Bestand - Hörsterstraße - Blickrichtung Bült
Bilder: Bestand - Martinistraße - Blickrichtung Neubrückenstraße/ Vorplatz Bült - Blickrichtung Hörsterstraße
Der Planungsraum im Projekt „Zukunft StadtRaum Martiniviertel“ umfasst die Hörsterstraße, Teile der
Stiftsherrenstraße und die Martinistraße sowie die Plätze am Bült und vor dem Standesamt (Hörster-
straße 28). Er bildet damit einen zentralen Abschnitt innerhalb des Martiniviertels und verbindet meh-
rere wichtige innerstädtische Räume miteinander.
Der Straßenraum ist geprägt von engen, überwiegend versiegelten und kaum begrünten Flächen. Die
Gestaltung wirkt insgesamt unstrukturiert und wenig einladend. Aufenthaltsqualitäten sind kaum vor-
handen, insbesondere im Bereich des Platzes am Bült und im Umfeld der Martinikirche.
In der Hörsterstraße und der Stiftsherrenstraße dominiert der motorisierte Durchgangsverkehr. Zu-
sätzlich belasten der Linienbusverkehr und zahlreiche parkende Fahrzeuge den Straßenraum erheb-
lich. Die Erschließung erfolgt derzeit über eine Einbahnstraßenregelung, wodurch der Radverkehr nur
eingeschränkt möglich ist. Eine durchgehende Befahrbarkeit in beide Richtungen besteht nicht. Auch
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V/0660/2025
für den Fußverkehr ist die Situation schwierig. Die Gehwege sind sehr schmal, bieten wenig Platz und
sind nicht barrierefrei ausgebaut.
An der engsten Stelle beträgt in der Hörsterstraße und Stiftsherrenstraße die Fahrbahnbreite etwa
5,25 bis 5,50 m. Darin enthalten ist ein Parkstand mit rund 2,00 m Breite. Die angrenzenden Gehwe-
ge sind lediglich ca. 1,25 bis 1,50 m breit.
Im engen Straßenraum treffen zahlreiche Nutzungen gleichzeitig aufeinander: parkende Autos, Lini-
enbusse, Radfahrende, zu Fuß Gehende, abgestellte Fahrräder und E-Scooter. Vor dem Standesamt
versammeln sich darüber hinaus häufig Hochzeitsgesellschaften. Dadurch wird der Straßenraum
schnell unübersichtlich. Es kommt regelmäßig zu Behinderungen, Unsicherheiten und Konflikten zwi-
schen den verschiedenen Nutzungen.
Auch in der Martinistraße bestehen funktionale Defizite. Hinter dem Theater befinden sich ungeordne-
te Parkflächen für Autos und Fahrräder sowie Ladezonen. Der öffentliche Raum wirkt hier vernach-
lässigt und bietet kaum Aufenthaltsqualität. Besonders das direkte Umfeld der Martinikirche wird der
städtebaulichen Bedeutung und dem denkmalgeschützten Gebäude gestalterisch nicht gerecht.
2.2. Ziele und Grundlage der Planung
Ziele der Neugestaltung sind die Schaffung einer verkehrsberuhigten und barrierefreien Zone ohne
Durchgangsverkehr, die Neuordnung des öffentlichen Raums zugunsten des Fuß- und Radverkehrs
sowie die Integration zusätzlicher Grünflächen und Elemente zur Regenwasserbewirtschaftung. Da-
mit werden die Aufenthaltsqualität und die städtebauliche Qualität im Viertel erhöht und zugleich Bei-
träge zum Klimaschutz geleistet. Die Führung des Linienbusverkehrs wird neu organisiert, sodass die
Hörsterstraße künftig davon entlastet ist. Zulässig bleiben Lade- und Lieferverkehr, Taxiverkehr so-
wie Zufahrten für berechtigte Personen.
Grundlage ist das städtebauliche Gestaltungskonzept (V/0397/2022). Das darin formulierte Zielbild
wurde im vorliegenden verkehrstechnischen Entwurf weitgehend umgesetzt. Geringfügige Anpassun-
gen waren zur verkehrstechnischen Optimierung sowie zur Berücksichtigung der Belange unter ande-
rem von Feuerwehr, Ordnungsamt, Denkmalpflege, Stadtbildpflege und Theater erforderlich und wur-
den in enger Abstimmung mit den zuständigen Stellen in den vorliegenden Entwurf übernommen.
Insgesamt entsteht so ein moderner innerstädtischer Straßenraum, die trotz seines schmalen Zu-
schnittes den genannten Belangen gerecht wird.
2.3. Geplante Verkehrsführung für den Kfz-Verkehr
Beginnend am Standesamt wird die Hörsterstraße durch entsprechende Beschilderung für den allge-
meinen (Durchgangs-)Verkehr gesperrt. Zulässig bleiben lediglich Lade- und Lieferverkehre, Taxis
sowie Zufahrten für Anliegende und Anwohnende. Diese Freigabe endet an der Einmündung zur
Stiftsherrenstraße. Dort dürfen künftig nur noch berechtigter Lade- und Lieferverkehre und Taxis ge-
radeaus in Richtung Bült weiterfahren. Anlieger- und Anwohnerverkehre müssen künftig an dieser
Stelle nach rechts in die Stiftsherrenstraße abbiegen, die heutige Einbahnstraßenregelung wird dort
entsprechend umgekehrt.
Die Unterbindung des Durchgangsverkehrs in Richtung Bült erfolgt durch Beschilderung. Versenkba-
re Poller sind für die erforderliche Zugangsteuerung ungeeignet, da die Berechtigungen (Handwerks-
betriebe, Paketdienste, Lieferverkehre, Taxis u.a.), welche die Hörsterstraße weiterhin in Richtung
Bült durchfahren dürfen, häufig wechseln und sich nicht verlässlich abbilden lassen. Hinzu kommen
hohe Betriebs- und Unterhaltungskosten sowie eine erhöhte Störanfälligkeit. Zudem sieht der soge-
nannten Poller-Erlass des Landes NRW vom 17.01.2024 („Verkehrseinrichtungen und Verkehrshin-
dernisse auf Verkehrsflächen, auf denen Radverkehr zugelassen ist“) zu Erhöhung der Radverkehrs-
sicherheit vorrangig verkehrsrechtliche Lösungen ohne Sperreinrichtungen vor, wenn Kfz-
Durchgangsverkehre unterbunden werden sollen. Die Hörsterstraße soll zukünftig für den Radverkehr
in Gegenrichtung geöffnet werden, sodass ihre Radverkehrsbedeutung als Verbindungsachse zwi-
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V/0660/2025
schen dem Anschlusspunkt der Veloroute 11 am Hörstertor/ Bohlweg und der Altstadt weiter steigen
wird.
Aktuell nutzen werktags rund 4.000 Fahrzeuge täglich die Hörsterstraße, darunter ein erheblicher
Anteil Durchgangsverkehr zwischen Bült sowie Kanalstraße und Gartenstraße. Durch das neue Ein-
bahnstraßenkonzept wird der reine Kfz-Durchgangsverkehr unterbunden. Künftig wird mit weniger als
500 Fahrzeugen pro Tag gerechnet, die ausschließlich dem Anlieger- sowie Lade- und Lieferverkeh-
ren zuzurechnen sind. Letztere sollen zudem stärker auf die Tagesrandzeiten verlagert werden.
Über die Lotharingerstraße entsteht für das Martiniviertel eine einfache und direkte Umfahrungsmög-
lichkeit, die keine relevante Anziehungskraft für überörtliche Schleichverkehre besitzt, wie sie derzeit
auf der Hörsterstraße auftreten. Ein Grund dafür ist, dass die Hörsterstraße den Verkehr direkt in
Richtung Innenstadt zur Nordtangente führte, während die Lotharingerstraße um das Viertel herum
verläuft und vor allem der Erschließung des Quartiers dient. Für die Wegebeziehungen des heutigen
Durchgangsverkehrs zwischen Hörstertor und Bült bietet die Lotharingerstraße keinen Zeit- oder We-
gevorteil.
Vorgesehen ist die Ausweisung des Maßnahmenbereichs als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich
mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 Km/h. Die angestrebte Mischnutzung des öffentli-
chen Raums mit verkehrlicher und Aufenthaltsfunktion entspricht der vom Gesetzgeber vorgesehenen
Charakteristik eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs. Die Planung erfüllt die baulichen Anfor-
derungen, insbesondere niedrige Bordsteine mit einem Anschlag von etwa 3 Zentimetern, eine klare
Trennung von Fahrbahn und Nebenflächen, Pflasterbauweise, Aufenthalts- und Außengastronomie-
bereiche sowie neue Begrünung. Die Planung berücksichtigt die geltenden Vorschriften zur Sicher-
stellung der Barrierefreiheit.
Die vorgesehene Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 20 Km/h trägt zudem der
Bedeutung der Hörsterstraße als Verlängerung der Fahrradstraße Bohlweg und Veloroute Münster-
Telgte in die Altstadt angemessen Rechnung.
2.4. Straßenraumaufteilung und Querschnitte
Die Hauptfahrgassen in der Hörsterstraße und der Stiftsherrenstraße erhalten eine Breite von 4,00 bis
4,10 m. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Führung durchgängiger Hauptwege für den Fußverkehr
mit einer Mindestbreite von 2,00 m. In der Hörsterstraße verläuft dieser Hauptweg auf der südlichen
Gehwegseite, in der Stiftsherrenstraße auf der westlichen Seite. Eine punktuelle Einschränkung ergibt
sich in der Stiftherrenstraße lediglich im Bereich der Treppenanlage vor dem Gebäude 4/5. Die Geh-
wege werden barrierefrei ausgebaut.
Die Martinistraße erhält eine durchgehende Fahrbahnbreite von mindestens 5,50 m. Daran schließt
eine naturnah gestaltete Mulde mit einer Gesamtbreite von 2,50 m an, einschließlich beidseitiger
Randeinfassungen aus Naturstein (ca. 25 bis 30 cm). Hinter der Mulde wird ein Gehweg zwischen
Hörsterstraße und Neubrückenstraße mit einer Breite von 1,50 m hergestellt.
Im Kreuzungsbereich Hörsterstraße/ Voßgasse/ Bült wird die Fahrgasse analog zur Zufahrt „Alter
Fischmarkt“ auf 5,00 m aufgeweitet, um einen 3,00 m breiten Aufstellbereich herzustellen. Dadurch
wird es Radfahrenden ermöglicht, auf der verbleibenden Breite von 2,00 m gegen die Einbahnrich-
tung einzufahren. Die Lichtsignalanlage wird an die veränderte Gestaltung angepasst.
2.5. Radverkehr und E-Scooter
Der Radverkehr soll in der Hörsterstraße und der Stiftsherrenstraße künftig auch entgegen der Ein-
bahnstraßenrichtung zugelassen werden. Die vorhandene Fahrbahnbreite von 4,00 bis 4,10 m ist
dafür ausreichend. Die Durchfahrt in der Martinistraße bleibt für den Radverkehr weiterhin in beide
Richtungen möglich.
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V/0660/2025
Innerhalb des Geltungsbereichs des verkehrstechnischen Entwurfs werden neue Abstellflächen für
Radfahrende und E-Scooter-Nutzende geschaffen. Vorgesehen sind rund 213 Fahrradabstellplätze
mit Anlehnbügeln, davon 3 für Lastenräder, sowie rund 18 Abstellplätze für E-Scooter.
2.6. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Die Erschließung des Martiniviertels mit dem ÖPNV wird im Kontext der Umgestaltung des Quartiers
neu geregelt. Durch die Schließung der Durchfahrt über Hörsterstraße und Stiftsherrenstraße zum
Bült wurde eine Überplanung der Linienwege notwendig.
Mit der Fortschreibung des 3. Nahverkehrsplans (V/0604/2023) wurde der Wegfall des Buslinienver-
kehrs in der Hörsterstraße beschlossen und weitgehend umgesetzt. Zuvor verkehrten dort fünf Linien.
Aktuell fährt nur noch die Linie 8 im Abschnitt Stiftsherrenstraße/Hörsterstraße. Ihre Linienführung
wird angepasst, sobald die Baumaßnahmen dies konkret erfordern.
Grundsätzliche Überlegungen zur ÖV-Erschließung in der Stadt Münster, inklusive der regionalen
Busverkehre, erfolgen im Rahmen der Aufstellung des 4. Nahverkehrsplans (bis Ende 2027). Dabei
werden auch Schnittstellen zwischen Stadt- und Regionalbusverkehren betrachtet.
Grundsätzlich bleibt die Haltestelle Altstadt/Bült eine bedeutende Haltestelle am nördlichen Rand der
Altstadt.
2.7. Parken, Lade- und Lieferverkehre
Im öffentlichen Straßenraum ist eine deutliche Reduzierung von Parkständen vorgesehen, um dem
nicht motorisierten Verkehr Vorrang zu geben und mehr Aufenthaltsqualität zu schaffen.
Der umgestaltete Straßenraum in der Hörsterstraße und in der Stiftsherrenstraße weist künftig keine
öffentlichen Kfz-Parkstände mehr auf. Insgesamt entfallen 5 öffentliche Parkstände und 25 Bewoh-
nerparkstände. Eine Ausnahme bildet ein personalisierter Parkstand für Menschen mit Behinderun-
gen vor dem Gebäude Hörsterstraße 7a. In beiden Straßenzügen sowie in der Sonnenstraße werden
Lade- und Lieferzonen eingerichtet.
Die vorhandenen privaten Stellplätze in der Martinistraße für Kirche und Theater bleiben erhalten. Ein
nicht personalisierter Parkstand für Menschen mit Behinderungen wird als Ersatz für den entfallenden
Stellplatz vor dem Standesamt vor das Gebäude Hörsterstraße 30 verlegt.
Der Wegfall von Bewohnerparkständen und öffentlichen Parkständen im Straßenraum wurde im
Rahmen des integrierten Parkraumkonzepts geprüft. Ziel ist die Umgestaltung zu einem autoarmen,
perspektivisch autofreien Bereich mit kompensatorischen Parkmöglichkeiten im bewirtschafteten Um-
feld. Lade- und Lieferzonen werden so angeordnet, dass Bewohnerinnen und Bewohner sowie Kun-
dinnen und Kunden angrenzender Geschäfte ihre Einkäufe weiterhin mit dem Auto in die Nähe ihrer
Wohnungen und der Geschäfte transportieren können.
Im Bereich des Hörster Parkplatzes soll zeitnah durch die Reduzierung der bestehenden Parkplatz-
fläche und die Umwandlung bisher bewirtschafteter Stellplätze in Bewohnerparkstände ein alternati-
ves Angebot geschaffen werden.
2.8. Gestaltung, Grün und Regenwasserbewirtschaftung
Im Rahmen der geplanten Umgestaltung des Martiniviertels sind eine Reihe gestalterischer Elemente
vorgesehen. Weitere Einzelheiten zur Auswahl und Ausführung der Materialien in Haupt- und Neben-
flächen werden im Zuge der Ausführungsplanung festgelegt und im Rahmen des Baubeschlusses
den politischen Gremien vorgelegt.
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Versiegelte Flächen werden zurückgebaut. Asphaltbeläge werden durch helle, wasserdurchlässige
Natursteinmaterialien ersetzt, um die Hitzebelastung im Quartier zu senken. Die Hauptfahrgassen
werden mit gesägten, sandgestrahlten Natursteinen befestigt, um eine möglichst barrierearme Gestal-
tung zu erreichen. Der Fahrbahnrand wird mit einem breiten Naturbordstein (ca. 25-30 cm) mit einer
Anschlagshöhe von etwa 3 Zentimetern eingefasst.
Zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität werden 18 Bäume in
Baumbeete mit nachhaltiger Wasserbewirtschaftung gepflanzt. Die Wasserspeisung erfolgt über die
angrenzende Dachentwässerung. In der Hörsterstraße zwischen Stiftsherrenstraße und Lotharinger-
straße können auf der Nordseite mobile Pflanztröge zum Einsatz kommen, die den Gehwegbereich
punktuell einengen. Eine Mindestgehwegbreite von 1,50 m bleibt erhalten. Der Einsatz der Pflanztrö-
ge erfolgt vorbehaltlich der Einrichtung von Patenschaften durch Anwohnende oder anliegendes Ge-
werbe.
Ein zentrales Gestaltungselement ist die geplante Kastenrinne entlang des südlichen Fahrbahnran-
des der Hörsterstraße. Sie wird mit Oberflächenwasser aus den südlich angrenzenden Dachflächen
sowie von der Fahrbahn gespeist. In Höhe der Hausnummer 49 kreuzt dieses Element die Straße
und verläuft anschließend zwischen den Gebäuden Martinistraße 2 und 5. Dahinter leitet die Kasten-
rinne das Wasser in eine offene Mulde ein, die mit einem Granitband eingefasst ist. Am Ende der
Mulde erfolgt die Einleitung in den bestehenden Kanal in der Neubrückenstraße.
Die Reaktivierung der Brunnenanlage vor Martinistraße 2 und die Errichtung eines neuen Fontänen-
feldes auf dem Platz am Bült tragen zur stadtklimatischen Entlastung durch Verdunstungskühlung.
Auf dem Platz am Bült wird zudem ein neuer Trinkbrunnen direkt hinter der vorhandenen Bushalte-
stelle installiert.
2.9. Aufenthaltsqualität, Möblierung, Beleuchtung und Barrierefreiheit
Die Aufenthaltsqualität wird durch zusätzliche Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum gesteigert, die
bewusst auch unabhängig von gastronomischen Angeboten zum Verweilen einladen. Der Platz am
Bült wird mit neuen Wasserelementen (Fontänenfeld) und Holzdecks zu einem zentralen Aufenthalts-
ort im Quartier weiterentwickelt. Flächen für Außengastronomie bleiben erhalten und werden, wo
möglich, erweitert.
Es werden insgesamt 20 Sitzgelegenheiten in unterschiedlichen Formen und Größen vorgesehen.
Dazu gehören 6 Holzdecks, 14 Sitzgelegenheiten in Form von Bänken oder Granitblöcken mit
Sitzauflage sowie eine 3-teilige Rundbank. Ein Teil der Sitzgelegenheiten wird mit Arm- und Rücken-
lehnen ausgestattet. Darüber hinaus sind im unmittelbaren Umfeld punktuelle Aufstellflächen für
Rollatoren oder ähnliche Hilfsmittel eingeplant.
Darüber hinaus erfolgt die Erneuerung der Beleuchtungskörper sowie der Abfallbehälter. Die Positio-
nierung, Anzahl und Ausrichtung der Leuchtmittel werden im weiteren Verfahren durch einen Licht-
planer konkretisiert. Die endgültige Anzahl der Abfallbehälter wird in Abstimmung mit den Abfallwirt-
schaftsbetrieben Münster noch bestimmt.
Die Planung nimmt Rücksicht auf das denkmalgeschützte Umfeld, insbesondere auf Martinikirche,
Martinischule, Theater, Standesamt und weitere historische Bauwerke im Quartier.
Ziel ist eine möglichst barrierefreie Umsetzung. Die Planung wird im Rahmen der Ämterbeteiligung
mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Verkehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von
Menschen mit Behinderung (KIB) abgestimmt.
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3. Ausschreibung und Bau
Der Baubeginn ist nach heutigem Planungsstand für 2027 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt voraus-
sichtlich rd. 20 Monate.
Vor der Umgestaltung von Straßenoberflächen, Gehwegen und Plätzen ertüchtigen die Stadtnetze
Münster die im Quartier unterirdisch verlegten Versorgungsleitungen. Dies umfasst insbesondere die
Fernwärme als klimafreundliche Alternative im innenstadtnahen Bestand, Kapazitätserweiterungen im
Stromnetz durch neue Kabel sowie die Trinkwasserversorgung durch neue Rohrleitungen. Die Um-
setzung erfolgt abschnittsweise in kleinen Baufeldern. Die Ausführung dieser Leitungsbaumaßnah-
men hat im Mai 2025 begonnen und erden nach derzeitigem Stand 2028 abgeschlossen sein.
Die Detailplanung für die anschließenden Tief- und Oberflächenarbeiten der Stadt Münster im Marti-
niviertel erfolgt im nächsten Planungsschritt (Ausführungsplanung).
Aussagen zu Ausführungsdetails und zur Verkehrsführung während der Bauzeit werden dort konkre-
tisiert. Derzeit sind nur Grundsätze benennbar: abschnittsweise Umsetzung, Aufrechterhaltung von
Fuß- und Radverkehr und eine anliegerverträgliche Baustellenlogistik.
Grundsätzlich soll die Zugänglichkeit von Geschäften, Dienstleistern sowie privaten Grundstücken
und Wohnungen während der gesamten Bauzeit sichergestellt werden. Erforderliche temporäre Um-
leitungen und provisorische Übergänge werden rechtzeitig kommuniziert.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse
Die geplante Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) aus.
Die Maßnahme wird aus Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stadterneuerung (För-
derrichtlinie Stadterneuerung 2008 - FRL) gefördert. Der Zuwendungsbescheid erging im August
2023. Die Förderquote der Städtebauförderung beträgt 60 % der im Jahr 2022 beantragten förderfä-
higen Kosten.
Auf Antrag der Verwaltung wurde im Jahr 2025 eine einjährige Verlängerung der Projektlaufzeit bis
zum 31.12.2028 sowie eine Anpassung des Bewilligungsrahmens bewilligt. Die weiteren Fristen und
Auflagen (u. a. Mittelabrufe, Verwendungsnachweis) richten sich nach dem verlängerten Bewilli-
gungszeitraum.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Das Bauvorhaben liegt im Bereich der historischen Altstadt, die als Bodendenkmal gemäß § 2 Denk-
malschutzgesetz NRW (DSchG NRW) geschützt ist. Die hierfür erforderliche denkmalrechtliche Er-
laubnis nach § 15 DSchG NRW ist einzuholen. Der Baubeginn ist frühzeitig mit der Bodendenkmal-
pflege abzustimmen.
Für die baulichen Maßnahmen am Standesamt ist eine gesonderte denkmalrechtliche Erlaubnis er-
forderlich. Die Genehmigungen für alle weiteren baulichen Vorhaben können gebündelt auf Grundla-
ge von § 172 BauGB (Erhaltungssatzung) erteilt werden.
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6. Liegenschaftliche Regelungen
Für die Umsetzung der Maßnahme sind noch liegenschaftliche Voraussetzungen zu schaffen.
Hierzu zählen insbesondere ein Erwerb von Grundstücksteilflächen bzw. die Vereinbarung von (ding-
lichen) Nutzungsrechten im Bereich Martinistraße und Hörsterstraße.
Die Verwaltung führt die entsprechenden Verhandlungen. Die abschließenden Regelungen sollten
möglichst zum Zeitpunkt des Baubeschlusses vorliegen.
7. Information/Kommunikation der Baumaßnahme
Die Anwohnerinnen und Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für
Mobilität und Tiefbau frühzeitig und fortlaufend über die Maßnahme informiert.
Im April 2025 fand gemeinsam mit den Stadtnetzen Münster eine Bürgerinformationsveranstaltung
statt, in der der aktuelle Planungsstand erläutert und die bevorstehenden, bauvorbereitenden Tätig-
keiten der Stadtnetze angekündigt wurden. Die Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit waren insge-
samt überwiegend positiv. Diskutiert wurden insbesondere die vorhandene Parkraumsituation und
das künftige Bewohnerparken, die Erreichbarkeit der Haltestelle Altstadt/Bült sowie die Sicherstellung
der Erreichbarkeit der Geschäftslagen und privaten Zugänge während der Bauphasen.
Im Zeitraum Dezember 2025 bis Januar 2026 wurde zudem ein Informationsflyer verteilt, der den ak-
tuellen Stand zusammenfasst, häufige Fragen beantwortet und auf weiterführende Informationsmög-
lichkeiten verweist.
Zudem stehen Projektseiten sowohl bei der Stadt Münster als auch bei den Stadtnetzen zur Verfü-
gung, die fortlaufend über das Projekt und aktuelle Punkte informieren: https://www.stadt-
muenster.de/muenstersmittemachen/martiniviertel.
Darüber hinaus wird in Zusammenarbeit mit Münster Marketing die Bildung einer neuen Quartiersge-
meinschaft angestrebt, um eine direkte und kontinuierliche Kommunikation zwischen Verwaltung,
Gewerbetreibenden und Anwohnerschaft zu ermöglichen.
I.V.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Folgelastenberechnung Amt 66
Anlage 2: Folgelastenberechnung Amt 67
Anlage 3: Lageplan Blatt 1(1) vom 14.11.2025
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (13)
- Hörsterstraße 7a
- Martinistraße 2
- Stiftsherrenstraße
- Lotharingerstraße
- Voßgasse
- Sonnenstraße
- Neubrückenstraße
- Bohlweg
- Alter Fischmarkt
- Martinikirchhof
- Gartenstraße
- Ritterstraße
- Kanalstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0660/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.12.2025
- Erstellt
- 25.11.2025 15:19