mandari

Endgültige Herstellung der Wienackerstraße a) Abweichungssatzung nach § 8 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Altenbeken vom 25.03.1992 b) Widmung der Straße nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltungsvorlage BA/026/18 vom 20.03.2018

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