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1573/2025

Entsendung von städtischen Vertreter*innen in den Organen des Vereins Deutsches Sport & Olympia Museum e.V.

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 30.10.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.11.2025, TOP 2.6.3

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Satzung des Vereins Deutsches Sport & Olympia Museum e.V.

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

3736 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1573/2025 
Freigabedatum 
 30.10.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Entsendung von städtischen Vertreter*innen in den Organen des Vereins Deutsches 
Sport & Olympia Museum e.V.  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat entsendet 
 
1. ________________________________ 
 
als Vertretung der Stadt in die Mitgliederversammlung des Vereins Deutsches 
Sport & Olympia Museum e.V. sowie 
 
 
2. _________________________________ 
 
als Vertretung der Stadt in den Vorstand des Vereins Deutsches Sport & Olympia 
Museum e.V. 
 
II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Rats-
sitzung nach der Neuwahl, in der die Vertreterinnen bzw. Vertreter der Mitgliederver-
sammlung bzw. des Vorstandes gewählt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Aus-
scheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der 
Wahlzeit des Rates. Bei dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihr/ihm vorgeschla-
genen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei 
den anderen benannten Vertreterinnen bzw. Vertretern der Mitgliederversammlung 
bzw. des Vorstandes ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem 
seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem 
dieser Gremien bestanden hat. 
 
II. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertre-
terinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate 
Kodex der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex 
der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
 
Rat 20.11.2025

2 
Begründung: 
Der Verein Deutsches Sport & Olympia Museum e.V. hat seinen Sitz in Köln. Zweck des Ver-
eins ist die Förderung des Sports und der Bildung. 
Nach der Satzung des Vereins Deutsches Sport & Olympia Museum e.V. entsendet die Stadt 
Köln, die mit Ratsbeschluss vom 20.12.1982 die Mitgliedschaft in dem Verein erworben hat, je 
eine Vertretung in die Mitgliederversammlung (§ 7) und in den Vorstand (§ 8). Voraussetzung 
ist eine Ratsmitgliedschaft. 
 
In der Wahlperiode 2020 – 2025 war Ralf Klemm, Mitglied des Rates der Stadt Köln, Vertreter 
der Stadt Köln in der Mitgliederversammlung sowie im Vorstand des Vereins. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK) 
Grundsätze kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steige-
rung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteili-
gung festgelegt. Der PCGK richtet sich an die Unternehmen, die sich ganz oder überwiegend 
im direkten oder indirekten Eigentum der Stadt Köln befinden. Der Rat hat auf Empfehlung 
des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen (Vorlage 2136/2019), die Vertrete-
rinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung in Aufsichtsgremien anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf die Einhaltung des 
Kodex durch das Unternehmen hinzuwirken. Sofern sich das Beteiligungsunternehmen an-
dere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung gegeben hat, bezieht sich die 
Weisung auf dieses Regelwerk. 
 
Zudem sieht der Ehrenkodex der Mitglieder des Rates der Stadt Köln vor, dass sich die Mit-
glieder des Rates in anderen Vereinigungen oder Gremien, in denen sie die Stadt Köln vertre-
ten, im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln verhalten und 
sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen einsetzen. 
 
 
Anlage: Satzung des Vereins Deutsches Sport & Olympia Museum e.V.

Anlage 1 Satzung des Vereins Deutsches Sport & Olympia Museum e.V.

7148 Zeichen

I

Satzung

"Verein Deutsches Sportmuseum"

al
Name und Sitz

l. Der Verein trägt den Namen "Verein Deutsches Sportmuseum".
Er ist in das Vereinsregister eingetragen.

2. Der Verein hat seinen Sitz in Köln.

$.2

Zweck

Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports und der Bildung.
Der Verein verfolgt diesen gemeinnützigen Zweck ausschließlich
und unmittelbar im Sinne des Abschnitts "gemeinnützige Zwecke"
der Abgabenordnung vom 01.01.77. Der Verein ist selbstlos tätig;
er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwen-
det werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mit-
teln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den
Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.

$ 3

Aufgaben

Um seine Zwecke zu erreichen, wird der Verein das "Deutsche
Sportmuseum" betreiben und insbesondere

l. Kulturgut des Sports sichern;

2. den Sport der breiten Öffentlichkeit nahebringen;

3. mit Hilfe der Forschung die Entwicklung des Sports wissen-
schaftlich erfassen; :

4. den aktuelle Entwicklungsstand, die Probleme und Perspektiven
des Sports darstellen;

5. die Begegnung von Sport und Kunst fördern;

6. neben Dauerausstellungen auch Wechsel- und Wanderausstellun-
gen durchführen;

7. Veranstaltungen zu gesellschaftlich relevanten Problemen des
Sports durchführen und damit einen Beitrag zur Volksbildung
leisten.

8. Stiftungen und Sammlungen, die den oben in den Punkten 1-7
genannten Zwecken dienen, schaffen, betreiben und verwalten.

Ira

4
Mitgliedschaft

l. Dem Verein können als ordentliche Mitglieder angehören

der
des

das
die
das
die
die

Deutsche Sportbund (DSB) sowie Mitgliedsorganisationen
DSB,

Nationale Olympische Komitee für Deutschland (NOK),
Bundesrepublik Deutschland,

Land Nordrhein-Westfalen,

Stadt Köln,

Deutsche Sporthochschule Köln.

2. Dem Verein können Personen, Firmen, Institutionen und Ver-
eine, die den Sport, insbesondere die Zwecke des Vereins,
fördern wollen, als fördernde Mitglieder beitreten.

3. Die Mitgliedschaft wird schriftlich beantragt. Über die
Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.

4. Die Mitgliedschaft endet durch

a) Auflösung der Mitgliedsorganisation,

b) förmlichen Ausschluß bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
aurch Beschluß der Mitgliederversammlung,

€) Austritt,

4): Tod.

Der Austritt kann nur jeweils zum Ende eines Jahres mit halb-
jährlicher Kündigungsfrist erfolgen.

$>5

Finanzierung

Der Verein finanziert seine Aufgaben durch Mitgliedsbeiträge,
Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen. Über die Höhe der
Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.

%6
Organe

Organe des Vereins sind

a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand.

$ 7

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
Sie beschließt über alle grundsätzlichen Angelegenheiten. Sie
wählt oder beruft jeweils für vier Jahre die Mitglieder des
Vorstandes.

Die Mitgliederversammlung wählt für die Amtsdauer des Vor-
standes zwei Rechnungsprüfer.

Aufgabe der Mitgliederversammlung sind weiterhin Entlastung
des Vorstandes, Genehmigung des jährlichen Haushaltsplanes,
Ausschluß von Mitgliedern, Änderung der Satzung und Auflösung
des: Vereins.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einmal im Jahr
schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung spätestens
vier Wochen vor dem Sitzungstermin einberufen.

Der Vorstand hat eine Mitgliederversammlung einzuberufen,
wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich
verlangt.

Die Mitglieder des Vereins entsenden je einen Vertreter in
die Mitgliederversammlung. Jedes ordentliche Mitglied des
Vereins hat eine Stimme. Die fördernden Mitglieder haben ins-
gesamt drei Stimmen in der Mitgliederversammlung, die sie aus
ihrer Mitte in der jeweiligen Mitgliederversammlung wählen.

Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist stets
beschlußfähig. ;

Bei der Beschlußfassung entscheidet die Mehrheit der erschie-
nenen stimmberechtigten Mitglieder in offener, auf Antrag von
mindestens einem Mitglied in geheimer Abstimmung. Beschlüsse
über eine Änderung der Satzung, die Beiträge der Mitglieder
und die Auflösung des Vereins bedürfen einer 3/4-Mehrheit der
erschienenen Mitglieder. Vom Registergericht gewünschte
formelle Satzungsänderungen, die deren Sinn nicht verändern,
können vom Vorstand nach $ 8 beschlossen werden.

Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzu-
fertigen, in die insbesondere die gefaßten Beschlüsse aufzu-
nehmen sind. Sie wird vom Vorsitzenden und dem Protokollfüh-
rer unterzeichnet und allen Mitgliedern schriftlich zugelei-
tet. Die Niederschrift gilt als genehmigt, wenn nicht inner-
halb eines Monats nach Absendung von einem Mitglied schrift-
lich Widerspruch erhoben wird. In diesem Fall ist das Proto-
koll der nächsten Mitgliederversammlung zur Bestätigung vor-
zulegen.

35

% 8

Vorstand

Dem Vorstand gehören an
a) je zwei Vertreter von DSB und NOK für Deutschland,

b) vier weitere Vertreter des Sports, die von der
Mitgliederversammlung zu wählen sind,

c) ein Vertreter der Bundesrepublik Deutschland,

d) ein Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen,

e) ein Vertreter der Stadt Köln,

£) ein Vertreter der Deutschen Sporthochschule Köln.

Dies gilt für Punkt c) bis f) nur, wenn ihre Institutionen
die Mitgliedschaft erworben haben.

Zur Führung der laufenden Geschäfte von Verein und Sport-
museum wird ein Geschäftsführer vom Vorstand bestellt, der
dem Vorstand mit beratender Stimme angehört.

Die Amtszeit des Vorstandes dauert vier Jahre. Der Vorsitz
wechselt alle vier Jahre zwischen den Vertretern des DSB und
des NOK für Deutschland. Die entsendende Organisation benennt
den Vorsitzenden.

Die Mitglieder des Vorstandes wählen aus ihrer Mitte zwei
Stellvertreter und einen Schatzmeister.

Vorstand im Sinne von $ 26 BGB sind der Vorsitzende, die
Stellvertreter und der Schatzmeister, von denen je zwei
gemeinsam handeln.

Sie nehmen als geschäftsführender Vorstand die Aufgaben der
laufenden Verwaltung wahr und treffen notwendige Eilentschei-
dungen zwischen den Sitzungen des Vorstandes.

Der Vorstand ist zur Beschlußfassung über sämtliche Angele-
genheiten des Vereins befugt, sofern diese nicht der Mit-
gliederversammlung vorbehalten sind. Er ist der Mitglieder-
versammlung verantwortlich. Er beschließt mit einfacher .
Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder, bei Stimmengleich-
heit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Sitzungen
des Vorstandes finden nach Bedarf statt.

Der Vorstand erstellt eine Geschäftsordnung, die der
Genehmigung durch die Mitgliederversammlung bedarf.

g9

Auflösung

Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines

bisherigen Zweckes ist das Vermögen und Museumsgut zu gleichen

N)
Pi

Hälften dem DSB und NOK für Deutschland zu gemeinnützigen Zwek-
ken, und zwar ausschließlich zur Förderung des Sports und der

Bildung,

Rechts, die die Mitgliedschaft erworben haben, zuzuleiten.

vorstehende

Satzung

wurde

am

16.12.1982

in

errichtet.

im Einvernehmen mit den Körperschaften des öffentlichen

Beratungsverlauf (1)

20.11.2025 Rat
TOP 2.6.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
1573/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
30.10.2025
Erstellt
20.05.2025 12:07