V/0772/2012
Ergebnisbericht zum Einplanungsgespräch
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Berichtsvorlage
8958 Zeichen
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Ergebnisbericht zum Einplanungsgespräch über die Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus ab 2013 Beratungsfolge 13.11.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 13.11.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 13.11.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 15.11.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 15.11.2012 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 15.11.2012 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 20.11.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 22.11.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 12.12.2012 Hauptausschuss Bericht Bericht: Finanzsituation: Die Verbindlichkeit des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) des Bundes von 1971 als Fördergesetz wurde zum 31.12.20 06 durch die Föderalismusreform beendet. Gleichwohl e r- halten die Länder in unveränderter Höhe bis zum 31.12.2013 die bisher für die Landesprogram- me bereitgestellten Bundesfinanzhilfen als Kompensationsleistung aus dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG). Für das Land NRW sind das jährlich rund 260 Mio. €, wovon jeweils die Hälfte den Bereichen ÖPNV und Straßenbau zukommt. Die Beträge sind zweckgebunden, aber ohne ko n- krete Bindung an die bisherigen GVFG -Fördergegenstände, zur Verbesserung der Verkehrsve r- hältnisse in den Gemeinden für investive Vorhaben zu verwenden. Gemäß § 6 (1) des Entflechtungsgesetzes „prüfen Bund und Länder gemeinsam bis Ende 2013, in welcher Höhe die Beträge , die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt, für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31. 12.2019 zur Aufgabenerfüllung der Länder noch angemessen und erforderlich sind.“ Die Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländervertretern haben b e- gonnen, sind aber derzeit auf Grund der stark differierenden Ansichten ins Stocken geraten. Auf eine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag hat die Bundesregie- rung wie folgt geantwortet: „Ziel der Föderalismusreform I ist nicht eine dauerhafte Mitfinanzi e- rung früherer Gemeinschaft saufgaben bzw. Bereitstellung von Finanzhilfen durch den Bund, sondern im Endergebnis ein vollständiger Rückzug des Bundes aus diesen Gebieten.“ (Plenar- protokoll 17/138 Deutscher Bundestag, 138. Sitzung - Drucksache 17/7583, Fragen 26/27). Vorlagen-Nr.: V/0772/2012 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 02.10.2012 Öffentliche Berichtsvorlage 2 Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Es ist noch völlig unklar, welche Mittel den Ländern ab 2014 zur Verfügung stehen werden, daher können die derzeitigen Planungen der Länder auch über diesen Zeitpunkt nicht hinausgehen. Das Land hat über V erpflichtungsermächtigungen d en größten Teil der Straßenbau-Mittel bis 2019, nämlich rund 650 Mio. €, bereits vergeben, obwohl die Höhe der Bundesmittel ab 2014 noch unklar ist. Geht man davon aus, dass die Bundesmittel in der bisherigen Höhe weiterhin vom Bund zugestanden werden, bedeutet das für den Straßenbau für die noch ausstehenden 7 Jahre 2013 bis 2019 eine durchs chnittliche Höhe der Jahresmittel von rund 37 Mio. €, also eine Reduzierung um über 70 % gegenüber früheren Jahren. Sollte der Bund die Finanzmittel kürzen, verschlechtert sich die Situation noch mehr. Das Land NRW stellt für das Jahr 2013 somit nur noch sehr restriktiv Mittel zur Verfügung. Ob sich die Situation ab 2014 wieder verbessert, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Entscheidu n- gen dazu fallen erst im nächsten Frühjahr. Aktuelle Beschlusslage: Der Hauptausschuss hat mit der Vorlage V/0299/2012 am 27.06.2012 beschlossen, dass die Verwaltung Straßenbaumaßnahmen in folgender Priorität im Einplanungsgespräch vorschlägt: Grevener Straße, Fahrbahnerneuerung von Am-Max-Klemens-Kanal bis Burloh Kappenberger Damm / Düesbergweg, Straßenerneuerung des Knotenpunktes Nottulner Landweg, Kostenbeteiligung nach EKrG Piusallee, Fahrbahn- und Radwegerneuerung von Bohlweg bis Niedersachsenring VSS, Einstieg in ein modernes Verkehrsmanagement 3. Baustufe Als Nachrückmaßnahmen sind vorgesehen: Handorfer Straße, Fahrbahn- und Radwegerneuerung von Warendorfer Str. bis Gildenstr. Alverskirchener Straße, Fahrbahn- und Radwegerneuerung von Tiergarten bis Stadtgrenze Fürstenbergstraße, Fahrbahnerneuerung von F.-v.-Stein-Platz bis Hörstert. Mit gleicher Vorlage hat d er Hauptausschuss auch die Priorität der Kleineren R adwegemaß- nahmen für das Einplanungsgespräch beschlossen: Mauritzstraße / Promenadenunterführung - Radwegoptimierung Dorbaumstraße - Geh- und Radweg zw. Zufahrt Hof zur Linde und Wersedaipe Kristiansandstraße Erneuerung der Geh-/Radwegbrücke BWB 187 Öffentlichkeitsarbeit Haushaltsbefragung Münster 2013 - Verkehrszählung Samlandufer Radweg Ergebnis „Einplanungsgespräch“: Am 19.09.2012 fand das Einplanungsgespräch für Zuschussmaßnahmen nach den FöRi-kom- Stra mit den Vertretern des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW und der B e- zirksregierung Münster statt. Über das Gesprächsergebnis hat die Verwaltung bereits am 23.09. im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen (AUB) und am 25.10.2012 im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) informiert. Der Vorschlag der Verwaltung (HA -Vorlage V/0299/2012) erfolgte in der Annahme, dass vor a l- lem „Erneuerungsmaßnahmen“ vom Land gefördert werden. Im Einplanungsgespräch erfolgte ein deutlicher Paradigmenwechsel aufgrund der knappen finanziellen Mittel verbunden mit einer starken Reduzierung der Fördermöglichkeiten. 3 Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Es werden nur die Maßnahmen gefördert, die schon für das Jahr 2013 angemeldet wu rden. Ein Vorziehen von Maßnahmen a us den Jahren 2014 ff ist nicht möglich. Eine Förderung wurde zu- dem nur in Aussicht gestellt, wenn folgende Bedingungen, welche erst malig im Einplanungsge- spräch genannt wurden, erfüllt werden: 1. Kommunale Beteilungen bei Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz 2. Kommunale Beteiligungen bei gemeinsamen Maßnahmen mit dem Land, wenn das Land der Veranlasser der Maßnahme ist. 3. Maßnahmen, für die bereits ein vorzeitiger Baubeginn genehmigt wurde 4. weitere Bauabschnitte bereits begonnener Maßnahmen, wenn die bisherigen Bauabschnitte für sich nur einen unzureichenden Verkehrswert darstellen. Für Münster bedeutet das, dass ausschließlich die Maßnahme " Nottulner Landweg Kostenbetei- ligung nach EKrG" mit der Summe von 21 .000 € gefördert wird. Zur Förderung Kleinerer Radwe- gemaßnahmen wurden im Einplanungsgespräch keine Aussagen getroffen. Nach Auskunft der Bezirksregierung Münster erhält das gesamte Münsterland in 2013 Zuwe n- dungen in Höhe von nur 1,1 Mio. Euro. Dies entspricht rund einem Drittel der Summe, die in den vergangenen Jahren alleine die Stadt Münster bewilligt bekommen hat. Weiteres Vorgehen: Gänzlich auszuschließen ist nicht, dass die Vorgaben im Laufe des Jahres 2013 e twas gelockert werden und am Ende des J ahres noch Mittel ab geschöpft werden könn en. Die dann zugrunde liegenden Kriterien hat das Land NRW aber noch nicht festgelegt. Die Tendenz geht aber nach Einschätzung der B ezirksregierung Münster eher in Richtung der Förderung von Erneuerung s- maßnahmen sowie der Weiterführung bereits begonnener Maßnahmen und nicht von neuen Um- oder Neubaumaßnahmen. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, sich auf die bisher vorgesehenen Erneu e- rungsmaßnahmen zu konzentrieren mit dem Ziel, sie noch kurzfristig um setzen zu können. Zu diesen Maßnahmen zählen: Grevener Straße, Fahrbahnerneuerung von Am-Max-Klemens-Kanal bis Burloh Kappenberger Damm / Düesbergweg, Straßenerneuerung des Knotenpunktes Handorfer Straße, Fahrbahn- und Radwegerneuerung von Warendorfer Str. bis Gildenstr. Alverskirchener Straße, Fahrbahn- und Radwegerneuerung von Tiergarten bis Stadtgrenze Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen mussten auf Grund des Investitionsmoratoriums b e- reits im Haushaltsentwurf 2013 in die Folgejahre geschoben werden , so dass deren kurzfrist ige Realisierung ausscheidet: Fürstenbergstraße, Fahrbahnerneuerung von F.-v.-Stein-Platz bis Hörstert. Piusallee, Fahrbahn- und Radwegerneuerung von Bohlweg bis Niedersachsenring VSS, Einstieg in ein modernes Verkehrsmanagement 3. Baustufe Hinweis: Als Teil der Gesamtmaßnahme VSS 1. bis 4. Baustufe wird weiterhin versucht eine För- derung zu erwirken. Die grundsätzliche Eignung zur Förderung wird hier sowohl von der Bezirk s- regierung als auch vom Ministerium gesehen, so dass auch hi erfür die Chancen als „Nachrüc k- maßnahme“ durchaus gegeben sind. In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (19)
- Grevener Straße
- Piusallee
- Handorfer Straße
- Gildenstraße
- Alverskirchener Straße
- Fürstenbergstraße
- Mauritzstraße
- Dorbaumstraße
- Kristiansandstraße
- Kappenberger Damm
- Düesbergweg
- Nottulner Landweg
- Niedersachsenring
- Am Max-Klemens-Kanal
- Warendorfer Straße
- Samlandufer
- Tiergarten
- Wersedaipe
- Bohlweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0772/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.10.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37