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Schutzauftrag Kindeswohl in Zeiten der Pandemie
Die PARTEI Anfrage nach § 4 AN/0576/2021 vom 06.04.2021
Stand: Am 06.05.2021 im Rat beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Die PARTEI Anfrage nach § 4
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Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.03.2021 AN/0576/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 23.03.2021 06.05.2021 Schutzauftrag Kindeswohl in Zeiten der Pandemie Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Ratsgruppe Die PARTEI bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates zu setzen: Die SARS -CoV-2-Pandemie hat es notwendig gemacht, Kitas, Schulen und sonstige Einrich- tungen der Jugendhi lfe zu schließen oder einzuschränken. § 8a SGB VIII beschreibt den Schutzauftrag der Jugendämter für den Fall der Gefährdung des Kindeswohls. Wir interessieren uns für die Umsetzung dieses Schutzauftrags unter den Bedingungen der Pandemie und stellen daher folgende Fragen: 1. Wie hat sich die Anzahl der Meldungen über Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII durch Notbetreuung, eingeschränkten Regelbetrieb und Regelbetrieb in Kita, Schule und sonstigen Einrichtungen der Jugendhilfe verändert? Bitte nach Monat en aufschlüsseln für die Jahre 2019, 2020 und 2021. An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Ratsgruppe Die PARTEI Michael Hock Birgit Dickas Unter Goldschmied 6 50667 Köln Tel.:+49 (221) 221 – 35606 E-Mail: michael.hock@stadt-koeln.de E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt-koeln.de - 2 - 2. Welche Maßnahmen wurden seitens des Jugendamtes ergriffen, die durch Kita - und Schulschließungen ausbleibende Meldungen über Kindeswohlgefährdungen zu kompen- sieren, etwa durch Hausbesuche gefährdeter Kinder? 3. Inwiefern hat die Stadt die Träger von Einrichtungen und Diensten nach § 8a Abs. 4 SGB VIII in Maßnahmen zur Erkennung von Kindeswohlgefährdungen unter Pandemiebedin- gungen und Schließung von Einrichtungen einbezogen? 4. Wurden Kitas oder Schulen beauftrag t, dass ihre Mitarbeiter mit gefährdeten Kindern in- dividuellen Kontakt halten sollen? 5. Wurde gefährdeten Kindern die Möglichkeit eingeräumt, die Kita zu besuchen, auch wenn ihre Eltern nicht zu den systemrelevanten Berufsgruppen mit Betreuungsoption gehören? Mit freundlichen Grüßen gez. Bea Dickas gez. Michael Hock
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