V/0613/2025
Bestellung von Trägervertretungen für städtische Kindertageseinrichtungen im Stadtbezirk Münster-Südost
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Anlage A
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Anlage A zur V/0613/2025 Kurzüberblick Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – Kibiz) bilden der Träger und die in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte mit dem Elternbeirat den Rat der Tageseinrichtung. Die Bezirksvertretung Münster-Südost bestellt für jede städtische Kita im Stadtbezirk eine politische Trägervertretung sowie eine Stellvertretung. Die Bestellung erfolgt für die Dauer der Wahlperiode. Grundlage ist der Ratsbeschluss vom 14.06.2023 (Vorlage V/0262/2023/1). Nicht erneut benannte Personen werden abberufen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden in Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Dazu zählt als Teilziel auch die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für die Kindertageseinrichtun- gen. Gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 12 der Hauptsatzung ist es Aufgabe der Bezirksvertretungen Vertre- ter/innen der Stadt in den Kindergartenräten der städtischen Kindertageseinrichtungen zu bestel- len. Damit ist das Ziel erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepart- nerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beschlussvorlage
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V/0613/2025
V/0613/2025
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Bestellung von Trägervertretungen für städtische Kindertageseinrichtungen im Stadtbezirk
Münster-Südost
Beratungsfolge
09.12.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen im Bereich der Bezirksvertretung Münster-Südost
werden folgende Trägervertretungen bestellt:
a) Städtische Kindertageseinrichtung Am Drostenhof, Marktstraße 9
Trägervertretung Stellvertretung
b) Städtische Kindertageseinrichtung Am Schulzentrum, Von-Holte-Straße 52
Trägervertretung Stellvertretung
c) Städtische Kindertageseinrichtung Eichendorff, Eichendorffstraße 38
Trägervertretung Stellvertretung
Amt für Bürger - und
Ratsservice
12.11.2025
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Smolka
Telefon: 492-3361
Smolka@stadt -muenster.de
- 2 -
V/0613/2025
d) Städtische Kindertageseinrichtung Loddengrund, Delstrup 21
Trägervertretung Stellvertretung
e) Städtische Kindertageseinrichtung Normannenweg, Normannenweg 2
Trägervertretung Stellvertretung
2. Die nicht erneut bestellten Trägervertretungen werden hiermit abberufen.
Begründung:
Die bisherige Regelung zur Trägervertretung in Kindertageseinrichtungen der Stadt Münster ist nach
Anhörung der Bezirksvertretungen mit Beschluss des Rates in der Sitzung am 14.06.2023 mit der
Vorlage V/0262/2023/1 – Neuregelung der Trägervertretung in städtischen Kindertageseinrichtungen
– geändert worden.
Die Bezirksvertretung Münster-Südost bestellt gemäß der Neuregelung zur Trägervertretung in städti-
schen Kindertageseinrichtungen für jede Einrichtung im Stadtbezirk eine politische Trägervertretung
sowie eine Stellvertretung. Die bestellten Personen müssen Mitglieder der Bezirksvertretung Münster-
Südost oder im Stadtbezirk wohnende Ratsmitglieder sein. Die Bestellung erfolgt für die Dauer der
Wahlperiode. Die Vertretung des Trägers Stadt Münster erfolgt damit künftig durch die jeweilige Ein-
richtungsleitung sowie die mit Beschluss zu dieser Vorlage von der Bezirksvertretung bestellte politi-
sche Vertretung und deren Stellvertretung.
Soweit Trägervertretungen nicht erneut benannt werden, ist ihr Amt mit der Neuwahl beendet und sie
sind abzuberufen.
Für die Bestellung ist jeweils ein Mehrheitsbeschluss (§ 50 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen) ausreichend.
Anmerkung:
Die Trägervertretungen vertreten in der Kindertageseinrichtung die Interessen der Stadt Münster.
Wenn Trägervertretungen gleichzeitig Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von Kindern der jeweiligen
Einrichtung sind, kann es u. U. zu Interessenkonflikten kommen. Es erscheint sinnvoll, diese Proble-
matik bei der Benennung von Vorschlägen zu berücksichtigen.
gez.
Tilman Fuchs
Oberbürgermeister
Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Marktstraße 9
- Von-Holte-Straße 52
- Eichendorffstraße 38
- Normannenweg 2
- Delstrup 21
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0613/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.11.2025
- Erstellt
- 07.11.2025 11:25