Fortführung der vorübergehenden Abweichung von den "Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Bonn - Maßnahmen und Anschaffungen"
Dringlichkeitsentscheidung OB 201667 vom 31.08.2020
Stand: Am 11.03.2021 im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie ungeändert beschlossen.
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Dokumente
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Sammeldokument öffentlich
PDF 65.5 KB
Beratungsverlauf
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11.03.2021
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
TOP 10.1, Genehmigung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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