Satzung der Stadt Kleve über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für Teilbereiche des künftigen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes 1-276-0 für den Bereich der Hochschule Rhein-Waal
Drucksache XI. 888/VIII. vom 28.10.2009
Stand: Am 28.10.2009 im Rat beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Drucksache XI. (Satzung der Stadt Kleve über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für Teilbereiche des künftigen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes 1-276-0 für den Bereich der Hochschule Rhein-Waal)
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