Einbeziehung in die Herzog-Johann-Straße in Köln-Fühlingen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1572/2017 vom 12.06.2017
Stand: Am 06.07.2017 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/235/1 235/1-GO Vorlagen-Nummer 1572/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einbeziehung in die Herzog-Johann-Straße in Köln-Fühlingen Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, die im Baugebiet „Herzog-Johann-Straße in Köln- Fühlingen“ in Verlängerung der Herzog-Johann-Straße entstehende Straße einzubeziehen in die Be- zeichnung Herzog-Johann-Straße. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.07.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Mit Veröffentlichung im Amtsblatt vom 26.04.2017 ist der Bebauungsplan „Herzog-Johann-Straße in Köln-Fühlingen“ in Kraft getreten. Es ist die Errichtung von insgesamt neun Einfamilienhäusern (vier Doppelhäuser und ein Einzelhaus) geplant. Die Bebauung soll ein- und zweigeschossig erfolgen. Es baut die KD Stadtsanierungsgesellschaft Rath mbH& Co. KG. Der Erschließungsvertrag liegt vor. Der Bebauungsplan „Herzog-Johann-Straße“ in Köln-Fühlingen schließt direkt an die Straße Herzog- Johann-Straße an. Da die Häuser durch die Verlängerung der Herzog-Johann-Straße erschlossen werden und Hausnummern in unbegrenzter Zahl zur Verfügung stehen, kommt gemäß den Benen- nungsrichtlinien des Rates der Stadt Köln Punkt 1.2 iVm. 1.3 nur eine Einbeziehung in die Herzog- Johann-Straße in Frage. Anlage Lageplan der Einbeziehung -
2017-05-19 Herzog-Johann-Straße Fühlingen
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Herzog-Johann-Straße Einbeziehung Herzog-Johann-Straße N Einbeziehung Herzog-Johann-Straße Anlage
Beratungsverlauf
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06.07.2017
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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