2825/2025
Bestellung einer Inspektorin/eines Inspektors der Stiftung Johann-Heinrich Claren
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/20/203 Vorlagen-Nummer 2825/2025 Freigabedatum 10.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung einer Inspektorin/eines Inspektors der Stiftung Johann-Heinrich Claren Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat wählt aus seinen Reihen _____________________________________ zur Inspektorin bzw. Inspektor der Stiftung Johann-Heinrich Claren. Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlperiode des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zum Rat. II. Der Rat weist die von ihm entsandten Vertreter*innen an, den Public Corporate Gover- nance Kodex der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 20.11.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die durch Stiftungsurkunde vom 26.11.1855 gegründete rechtlich unselbständige Stiftung Jo- hann-Heinrich Claren wurde durch Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 30.01.1992 neu geordnet. Es handelt sich um eine Familienstiftung, d.h. Stiftungserträge sind vorrangig zur Unterstüt- zung der Familienangehörigen des Stifters zu verwenden. Die Unterstützung von Familienmit- gliedern besteht ggf. in Form der Kostenerstattung für eine Heimunterbringung oder der Ge- währung einer Geldrente anstelle einer Heimunterbringung. Darüber hinaus dienen die Er- träge – und das ist in der Vergangenheit immer der weit größere Teil der Fördermittel gewe- sen – der Deckung eines besonderen Bedarfs von Nichtfamilienmitgliedern im Bereich der Al- tenhilfe, für den keine Leistungen aus öffentlichen Mitteln gewährt werden, und der Ausbil- dungsförderung. In den vergangenen Jahren hat die Stiftung vorranging Projekte der Sozial-Betriebe-Köln gGmbH in der Altenhilfe (Feiern, Mobilität etc.) sowie Projekte zur Ausbildungsförderung, im Wesentlichen Einstiegshilfen in den Beruf bzw. die berufliche Ausbildung sowie neue Ausbil- dungsgänge für benachteiligte junge Menschen, gefördert. Die Inspektor*innen, die über die Ausschüttung der Fördermittel der Stiftung entscheiden, sind: - ein für die Dauer der Wahlperiode zu wählendes Ratsmitglied, welches laut Stiftungs- urkunde auch Mitglied im für Altenheime zuständigen Ratsausschuss (Soziales und Senioren) sein soll, - zwei Familienangehörige des Stifters (derzeit Frau Gabriele Roth und Herr Joachim Kiel). Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln Grundsätze kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steigerung der Effi- zienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung festge- legt. Zudem hat er auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen (Vorlage 2136/2019), künftig die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung anzuweisen: - im Aufsichtsgremium eines Unternehmens, das sich ganz oder teilweise im unmit- telbaren oder mittelbaren Eigentum der Stadt Köln befindet, ihr Verhalten nach dem Public Corporate Governance Kodex Köln auszurichten und auf die Einhal- tung des Kodex durch das Unternehmen hinzuwirken bzw. - sich bei der Vertretung der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien ebenfalls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln zu verhalten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen ein- zusetzen. Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, 3 § 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtspa- ritätisch besetzt werden, § 12 Absatz 7 LGG. gez. Burmester
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2825/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.11.2025
- Erstellt
- 22.09.2025 11:17