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Schließung des Marktes freitags in Porz-Mitte/An der Sparkasse
Mitteilung BV 0366/2023 vom 09.03.2023
Stand: Am 16.03.2023 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle VIII/23/236 Vorlagen-Nummer 0366/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.03.2023 Schließung des Marktes freitags in Porz-Mitte/An der Sparkasse Der Wochenmarkt in Porz-Mitte findet an drei Wochentagen (dienstags, freitags und sams- tags) statt. Der festgesetzte Wochenmarkt am Freitag ist ausschließlich mit Textilhändlerinnen und –händlern sowie einem Reibekuchenstand bestückt. Gemäß § 67 Gewerbeordnung NRW dienen Wochenmärkte der Nahversorgung der Bevölke- rung mit Lebensmitteln. Der Verkauf von Textilien darf ausschließlich in untergeordneter Zahl stattfinden. Der Sachverhalt wird gestützt durch die Erkenntnisse des Einzelhandels- und Zentrenkon- zepts. Hier wird im entsprechenden Marktpass des gutachterlichen Endberichts bestätigt, dass der Freitagmarkt an dieser Stelle aufgrund seiner geringen und ausschließlich NonFood orientierten Ausstattung keinen nennenswerten Beitrag zur Belebung des Stadtteilzentrums liefert. Trotz mehrfacher Bemühungen der Marktverwaltung für den o.g. Wochenmarkt Lebensmittel- händlerinnen und –händler anzuwerben, besteht hier kein Interesse seitens der Händler- schaft, um ein Angebot im Sinne der Gewerbeordnung aufstellen zu können. Die Marktverwaltung beabsichtigt daher, die vorliegende Festsetzung für den Markt am Frei- tag gemäß § 69b Gewerbeordnung NRW zum 1. April 2023 aufzuheben. Die betroffene Händ- lerschaft ist bereits in den Prozess eingebunden und wird anderen Standorten, an denen Be- darf für die angebotenen Produktgruppen besteht, neu zugewiesen. Eine Nahversorgung der Bevölkerung ist weiterhin mit der Durchführung des Wochenmarktes am Dienstag und Samstag gewährleistet. Darüber hinaus besteht in unmittelbarem Umfeld ein großes Angebot durch den niedergelassenen Lebensmitteleinzelhandel.
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