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Aktueller Sachstand zu Förderrichtlinie für Jugendbegegnungen mit Partnerstädten

Mitteilung Ausschuss 2870/2019 vom 05.09.2019

Stand: Am 16.09.2019 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/2 Vorlagen-Nummer 05.09.2019 2870/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 16.09.2019 Aktueller Sachstand zu Förderrichtlinie für Jugendbegegnungen mit Partnerstädten In seiner Sitzung am 14.05.2019 beschloss der Jugendhilfeausschuss die anliegenden Förderpro- gramme für die Unterstützung und Förderung von Jugendbegegnungen weltweit und für Begegnun- gen Köln – Tel Aviv siehe auch (Session 1388/2019) gemäß der Anfrage Session AN/1578/2018 „Förderrichtlinien für die Mittel zur Unterstützung und Förderung des Jugendaustausches Köln – Tel Aviv. Die dem Haushalt 2019 im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises zur Förderung und Unterstützung von internationalen Jugendbegegnungen zugesetzten Mittel von 200.000 Euro sind dem Dezernat IV / Bildung, Jugend und Sport überantwortet worden. Davon sind Mittel in der Höhe von 150.000 Euro für internationale Jugendbegegnungen weltweit vor- gesehen. Hier erhält das Amt für Kinder, Jugend und Familie 50.000 Euro. 50.000 Euro sind dem Amt für Kinder, Jugend und Familie für die Unterstützung und Förderung von Jugendbegegnungen Köln – Tel Aviv zugewiesen worden. Sofern die zur Verfügung gestellten Mittel in 2019 nicht verausgabt werden können, ist vorgesehen, diese ins nächste Haushaltsjahr zu übertragen und den Programmen weiterhin zur Verfügung zu stel- len. Nach dem Ablauf des Förderzeitraumes ist sowohl eine quantitative als auch eine qualitative Auswer- tung der durchgeführten Maßnahmen vorgesehen. Zur Unterstützung und Förderung von Jugendbegegnungen, insbesondere für die Zielgruppe der of- fenen Kinder- und Jugendarbeit legt die Abteilung Jugendförderung zwei Fachkräfteprogramme für die 2. Jahreshälfte 2019 auf. Diese richten sich insbesondere an die Fachkräfte aus der offenen Kin- der- und Jugendarbeit. Sie sollen durch spezielle Methodenseminare auf die selbständige Durchfüh- rung von Jugendbegegnungen vorbereitet werden. Eine Fachkräftebegegnung wird mit der Stadtver- waltung Tel Aviv durchgeführt. Die in 2018 geschlossene Vereinbarung zwischen den Städten Köln und Thessaloniki ist Grundlage der zweiten Fachkräftebegegnung in Griechenland. Weiterhin plant das Amt für Kinder, Jugend und Familie eine Gruppenbegegnung von Erzieherinnen und Erziehern in der Ausbildung in der Partnerstadt Lille. Durch die geplante Maßnahme werden fachliche Impulse für die Nachwuchskräfte aufgrund des professionell begleiteten Fachaustausches in Frankreich erwartet. Ein positiver Effekt auf die Stabilisierung der Fachkräftegewinnung und Bindung an die Arbeitgeberin Stadt Köln wird ebenfalls erwartet. Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf

  1. 16.09.2019

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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