Benennung einer Privatstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ehemaliger Güterbahnhof in Köln-Mülheim
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0746/2020 vom 12.03.2020
Stand: Am 04.05.2020 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Begründung der Dringlichkeit
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Begründung der Dringlichkeit Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ehemaliger Güterbahnhof in Köln-Mülheim“ soll eine Privatstraße benannt werden. Aufgrund der bereits stattfindenden Bautätigkeit, wurde auch schon mit der Vermarktung begonnen. Hieraus resultiert die Notwendigkeit einer zeitnahen Adressgebung. Die Vorlage konnte für den letzten Sitzungslauf noch nicht vorgelegt werden, da das Abstimmungsgespräch zwischen dem Zentralen Namensarchiv, dem Bezirksbürgermeister und dem Investor erst in der 10. Kalenderwoche stattfinden konnte. Das Einreichen einer verfristeten Beschlussvorlage für die Sitzung vom 16.03.2020 wird vom Bezirksbürgermeister Mülheim, Herrn Norbert Fuchs, ausdrücklich befürwortet und ist mit dem Zentralen Namensarchiv so vereinbart worden. -
Anlage Plan Am Kabellager
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N Am Kabellager Anlage -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/235/1 Vorlagen-Nummer 0746/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Benennung einer Privatstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ehemaliger Güterbahnhof in Köln-Mülheim Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, die Privatstraße, die zwischen der im Osten verlaufenden Schanzenstraße und Peter-Huppertz-Straße und der im Westen verlaufenden begrünten Böschung parallel zur tieferliegenden Markgrafenstraße und Stadtbahntrasse, einschließlich der drei abgehen- den Stichstraßen von der Schanzenstraße aus und der abgehenden Stichstraße von der Peter- Huppertz-Straße, in Am Kabellager zu benennen. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2020 2 Begründung: Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Stadtteils Mülheim. Im Osten wird das Plangebiet von der Schanzenstraße und der Peter-Huppertz-Straße begrenzt. Im Norden und Nordosten wird die Grenze des Plangebietes aus der Grenze des Geltungsbereiches des benachbarten Bebauungsplanes 71489/04 Schanzenstraße-Nord gebildet, im Westen aus der begrünten Böschung parallel zur tiefer- liegenden Trasse der Stadtbahn und im Süden durch das Flurstück 2324. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die angrenzenden Schanzen- und Peter-Huppertz- straßen. Die Notwendigkeit einer Benennung der Privatstraße und einer anschließenden Übernahme im amtli- chen Straßenverzeichnis ergibt sich zur besseren Auffindbarkeit der dort entstehenden Gebäude. Zur Benennung: Das Carlswerk, an der Schanzenstraße in Köln-Mülheim gelegen, war eine Produktionsstätte für Fahrdrähte, Freileitungsseile, Leitungsdrähte und Starkstromkabel aus Kupfer und Aluminium. Eröff- net wurde es im Sommer 1874 von Franz Carl Guilleaume. Im Carlswerk wurde 1904 das erste transatlantische Telefonkabel, welches Europa mit Nordamerika verband, von Felten & Guilleaume produziert. 1929 wurden an diesem Ort die Tragseile der Kölner Mülheimer Brücke gefertigt, 1941 die Tragseile für die Rodenkirchener Brücke. (Quelle: Wikipedia) Um die geschichtliche Nutzung des Standortes als Kabelproduktion im Bewusstsein der Kölner Bür- gerinnen und Bürger zu erhalten, kann dieser Straßenname an dieser historischen Stelle gewählt werden. Anlage
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