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2500/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln und der Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.05.2023 (AN/1024/2023).

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 18.08.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 22.08.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3941 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/2 
 
Vorlagen-Nummer          18.08.2023 
 2500/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 22.08.2023 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat 
der Stadt Köln und der Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln aus der Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 23.05.2023 (AN/1024/2023) betr. Gefährliches Überholen von 
Radfahrenden 
 
Die Kontrolle des fließenden Verkehrs liegt in der Zuständigkeit der Polizei, daher wurde die 
Polizei um Stellungnahme gebeten. Die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wurden der Stel-
lungnahme der Polizei vom 20.07.2023 entnommen. 
 
Frage 1: 
„Wie wird die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), laut der seit dem 28. April 2020 
ein gesetzlich festgelegter Mindestabstand beim Überholen von Radfahrer*innen gilt (innerorts 
1,5m/ außerorts 2m), konkret überprüft?“ 
 
Antwort der Verwaltung 
Es werden zur Kontrolle Straßenzüge genutzt, an denen es faktisch/baulich nicht möglich ist, 
mit dem erforderlichen Mindestabstand die Rad Fahrenden zu überholen. 
 
 
Frage 2: 
„Wenn Kontrollen stattfinden: Wie häufig wurde hierfür ein Bußgeld verhängt und finden ent-
sprechende Kontrollen auch an Straßen mit Fahrradschutzstreifen statt?“  
 
Antwort der Verwaltung 
28 Verwarngelder wurden mit dem gezielten Tatbestand der Tatbestandsnummer 105112 bis 
Juni 2023 erhoben („Sie hielten beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand zu an-
deren Verkehrsteilnehmer*innen ein“). 
Kontrollen finden in unregelmäßigen Abständen statt und an den Örtlichkeiten wie unter Punkt 
1 genannt. 
 
 
Frage 3: 
„Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, besteht für Fahrzeugführer*innen gem. § 5 
Abs. 4 Satz 2 StVO ein sogenanntes „faktisches Überholverbot“. Wie wird dies in Köln umge-
setzt? Wie viele Schilder Zeichen 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen) 
werden / wurden aufgestellt nach Änderung der StVO?“

2 
 
 
 
Antwort der Verwaltung 
Die Verwaltung sieht unter den verkehrsrechtlichen Aspekten entsprechend der Stellung-
nahme der kommunalen Spitzenverbände zur StVO-Novelle 2019 für die Anwendung des 
neuen Verkehrszeichens 277.1 (Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige 
Fahrzeuge) keine Notwendigkeit, da in den Fällen, in denen der Mindestabstand zum Überho-
len nicht eingehalten werden kann, beispielsweise an Engstellen, das Überholen ohnehin ver-
boten ist. Mit einer solchen Beschilderung würde man lediglich die ohnehin geltende gesetzli-
che Regelung wiederholen – die ist aufgrund der rechtlichen Vorgaben weder erforderlich 
noch zulässig und würde den Bemühungen, Schilder abzubauen, zuwiderlaufen. 
 
 
Frage 4: 
„Sind Modalfilter für Fahrradstraßen geplant? Wenn ja, welche Straßen sollen diese erhalten?“  
 
Antwort der Verwaltung 
Derzeit gibt es in einzelnen Fahrradstraßen Modalfilter, so zum Beispiel in der Zülpicher 
Straße, Eifelwall, Knochenbergsweg. Aktuell wird nur in einer noch einzurichtenden Fahr-
radstraße die Einrichtung eines Modalfilters geprüft. Für weitere Straßen gibt es derzeit keine 
Überlegungen. 
 
 
Frage 5: 
„Der vermehrte Fahrradverkehr führt zu mehr Platzbedarf. Wie geht die Stadt damit um, dass 
z. B. bei den Übergängen zwischen Aachener Straße und Ring und Aachener Straße und In-
nere Kanalstraße bei gesteigertem Radverkehr zu wenig Platz auf den Verkehrsinseln/Ampel-
Wartebereichen ist?“ 
 
Antwort der Verwaltung 
Durch Umwandlung von Kfz-Spuren in Radfahrstreifen kann der Radverkehr auf der Fahrbahn 
an den Dreiecksinseln vorbeigeführt werden, wie auf den Ringen an der Kreuzung mit der 
Richard-Wagner-Straße und der Aachener Straße. Auch auf den Radialstraßen soll langfristig 
der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt werden, so dass die Konflikte sich kreuzender Rad-
verkehrsströme auf Dreiecksinseln nicht mehr vorkommen können. 
 
 
 
gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

22.08.2023 Verkehrsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2500/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
18.08.2023
Erstellt
04.08.2023 08:19