2500/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln und der Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.05.2023 (AN/1024/2023).
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3941 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/682/2 Vorlagen-Nummer 18.08.2023 2500/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 22.08.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln und der Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.05.2023 (AN/1024/2023) betr. Gefährliches Überholen von Radfahrenden Die Kontrolle des fließenden Verkehrs liegt in der Zuständigkeit der Polizei, daher wurde die Polizei um Stellungnahme gebeten. Die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wurden der Stel- lungnahme der Polizei vom 20.07.2023 entnommen. Frage 1: „Wie wird die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), laut der seit dem 28. April 2020 ein gesetzlich festgelegter Mindestabstand beim Überholen von Radfahrer*innen gilt (innerorts 1,5m/ außerorts 2m), konkret überprüft?“ Antwort der Verwaltung Es werden zur Kontrolle Straßenzüge genutzt, an denen es faktisch/baulich nicht möglich ist, mit dem erforderlichen Mindestabstand die Rad Fahrenden zu überholen. Frage 2: „Wenn Kontrollen stattfinden: Wie häufig wurde hierfür ein Bußgeld verhängt und finden ent- sprechende Kontrollen auch an Straßen mit Fahrradschutzstreifen statt?“ Antwort der Verwaltung 28 Verwarngelder wurden mit dem gezielten Tatbestand der Tatbestandsnummer 105112 bis Juni 2023 erhoben („Sie hielten beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand zu an- deren Verkehrsteilnehmer*innen ein“). Kontrollen finden in unregelmäßigen Abständen statt und an den Örtlichkeiten wie unter Punkt 1 genannt. Frage 3: „Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, besteht für Fahrzeugführer*innen gem. § 5 Abs. 4 Satz 2 StVO ein sogenanntes „faktisches Überholverbot“. Wie wird dies in Köln umge- setzt? Wie viele Schilder Zeichen 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen) werden / wurden aufgestellt nach Änderung der StVO?“ 2 Antwort der Verwaltung Die Verwaltung sieht unter den verkehrsrechtlichen Aspekten entsprechend der Stellung- nahme der kommunalen Spitzenverbände zur StVO-Novelle 2019 für die Anwendung des neuen Verkehrszeichens 277.1 (Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge) keine Notwendigkeit, da in den Fällen, in denen der Mindestabstand zum Überho- len nicht eingehalten werden kann, beispielsweise an Engstellen, das Überholen ohnehin ver- boten ist. Mit einer solchen Beschilderung würde man lediglich die ohnehin geltende gesetzli- che Regelung wiederholen – die ist aufgrund der rechtlichen Vorgaben weder erforderlich noch zulässig und würde den Bemühungen, Schilder abzubauen, zuwiderlaufen. Frage 4: „Sind Modalfilter für Fahrradstraßen geplant? Wenn ja, welche Straßen sollen diese erhalten?“ Antwort der Verwaltung Derzeit gibt es in einzelnen Fahrradstraßen Modalfilter, so zum Beispiel in der Zülpicher Straße, Eifelwall, Knochenbergsweg. Aktuell wird nur in einer noch einzurichtenden Fahr- radstraße die Einrichtung eines Modalfilters geprüft. Für weitere Straßen gibt es derzeit keine Überlegungen. Frage 5: „Der vermehrte Fahrradverkehr führt zu mehr Platzbedarf. Wie geht die Stadt damit um, dass z. B. bei den Übergängen zwischen Aachener Straße und Ring und Aachener Straße und In- nere Kanalstraße bei gesteigertem Radverkehr zu wenig Platz auf den Verkehrsinseln/Ampel- Wartebereichen ist?“ Antwort der Verwaltung Durch Umwandlung von Kfz-Spuren in Radfahrstreifen kann der Radverkehr auf der Fahrbahn an den Dreiecksinseln vorbeigeführt werden, wie auf den Ringen an der Kreuzung mit der Richard-Wagner-Straße und der Aachener Straße. Auch auf den Radialstraßen soll langfristig der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt werden, so dass die Konflikte sich kreuzender Rad- verkehrsströme auf Dreiecksinseln nicht mehr vorkommen können. gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2500/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 18.08.2023
- Erstellt
- 04.08.2023 08:19