A-R/0023/2022
Für eine faires, transparentes und bürokratiearmes Grundsteuermodell
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
a-r-0023-FDP-Grundsteuer
3392 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0023/2022 Seite 1 von 2 FDP-Ratsfraktion Rothenburg 20/21 48143 Münster Tel. 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de fdp-ms.de Antrag nach § 3 Abs. 1 GO an den Rat der Stadt Münster Münster, 08.05.2022 Für eine faires, transparentes und bürokratiearmes Grundsteuermodell Der Rat möge beschließen: (1) Eine ab dem Jahr 2025 rechtssicher erhobene Grundsteuer ist für die Finanzierung und Be- reitstellung der kommunalen Infrastruktur von zentraler Bedeutung. (2) Das „Scholz-Modell“ würde ohne aktive, fortlaufende Hebesatzsenkungen der Kommune bei steigenden Immobilienpreisen zu einer immer weiter steigenden Grundsteuerlast für die Bürgerinnen und Bürger führen, was nicht vertretbar ist. (3) Der Rat fordert den Oberbürgermeister der Stadt Münster auf, sich beim Land NRW für die Nutzung der Länderöffnungsklausel einzusetzen, um auch in NRW ein faires, transparentes und bürokratiearmes Grundsteuermodell umzusetzen. Diese Anforderungen lassen sich am besten in einem flächenbasierten Grundsteuermodell mit Lagefaktoren verwirklichen, wie es viele andere Bundesländer in unterschiedlichsten Regierungskonstellationen (u. a. Ham- burg, Niedersachsen, Hessen, Bayern) einführen werden. Begründung: Nach der Neuregelung des Bundes wird die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 nach dem wertbasierten Scholz-Modell erhoben, sofern die Bundesländer keine abweichenden eigenen Grundsteuermodelle umsetzen. Bisher gab es in NRW anders als in anderen Flächenländern leider keine politische Mehr- heit für die Nutzung der entsprechenden Länderöffnungsklausel. Stand heute käme in NRW damit ab dem Jahr 2025 das „Scholz-Modell“ zum Tragen: Im Rahmen dieses Modells sollen die Verkehrs- werte von Immobilen als Bemessungsgrundlage in einer bürokratischen Hauptfeststellung alle sie- ben Jahre neu bewertet werden. Bei absehbar weiter steigen den Immobilienpreise wird das „Scholz-Modell“ ohne turnusmäßige aktive Hebesatzsenkungen durch die Kommunen aufgrund die- ser inneren Wertdynamik zu fortlaufenden, automatischen Steuererhöhungen führen. Einen dauer- haften Ausweg aus dieser Steuerspirale bietet nur ein eigenes flächenbasiertes Grundsteuermodell, bei dem sich der Grundsteuerwert hauptsächlich über konstante Grund - und Gebäudeflächen und nicht über fortlaufend steigende Bodenwerte und Mietpreisniveaus bestimmt. Seite 2 von 2 Darüber hinaus sieht das „Scholz-Modell“ klageanfällige, politisch motivierte Steuerrabatte vor. Das gefährdet die rechtssichere Erhebung dieser wichtigen kommunalen Steuer. Beispielsweise würde der geplante Steuerrabatt für Genossenschaftswohnungen dazu führen, dass bei einem Wohnblock mit teilweise genossenschaftlichen und teilweise privat vermieteten Wohnungen die Bewohnerin- nen und Bewohner in identischer Wohnlage in identisch großen Wohnungen eine unterschiedlich hohe Grundsteuerlast tragen müssten. Die Grundsteuer dient im Kern jedoch der Bereitstellung der öffentlichen kommunalen Infrastruktur. Es gibt keinen plausiblen Grund, warum die Menschen diese Infrastruktur in identischer Wohnlage nur in Abhängigkeit der Besitzstruktur ihrer bewohnten Immobilie in unterschiedlichem Umfang nutzen - und bezahlen - sollten. gez. Jörg Berens Bernd Mayweg Heinrich Götting FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Rothenburg 20
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0023/2022
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 10.05.2022
- Erstellt
- 10.05.2022 10:18