Mandari Insight

A-R/0023/2022

Für eine faires, transparentes und bürokratiearmes Grundsteuermodell

Antrag an den Rat 10.05.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.05.2022, TOP 37.1

a-r-0023-FDP-Grundsteuer

· application/pdf

Ansehen

a-r-0023-FDP-Grundsteuer

3392 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0023/2022 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seite 1 von 2 
 
 
 
 
 
 
FDP-Ratsfraktion 
Rothenburg 20/21 
48143 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
fdp-ms.de 
 
 
 
 
Antrag nach § 3 Abs. 1 GO an den Rat der Stadt Münster Münster, 08.05.2022 
 
 
Für eine faires, transparentes und bürokratiearmes  
Grundsteuermodell 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
(1) Eine ab dem Jahr 2025 rechtssicher erhobene Grundsteuer ist für die Finanzierung und Be-
reitstellung der kommunalen Infrastruktur von zentraler Bedeutung. 
 
(2) Das „Scholz-Modell“ würde ohne aktive, fortlaufende Hebesatzsenkungen der Kommune bei 
steigenden Immobilienpreisen zu einer immer weiter steigenden Grundsteuerlast für die 
Bürgerinnen und Bürger führen, was nicht vertretbar ist.  
 
(3) Der Rat fordert den Oberbürgermeister der Stadt Münster auf, sich beim Land NRW für die 
Nutzung der Länderöffnungsklausel einzusetzen, um auch in NRW ein faires, transparentes 
und bürokratiearmes Grundsteuermodell umzusetzen. Diese Anforderungen lassen sich am 
besten in einem flächenbasierten Grundsteuermodell mit Lagefaktoren verwirklichen, wie 
es viele andere Bundesländer in unterschiedlichsten Regierungskonstellationen (u. a. Ham-
burg, Niedersachsen, Hessen, Bayern) einführen werden. 
 
Begründung: 
Nach der Neuregelung des Bundes wird die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 nach dem wertbasierten 
Scholz-Modell erhoben, sofern die Bundesländer keine abweichenden eigenen Grundsteuermodelle 
umsetzen. Bisher gab es in NRW anders als in anderen Flächenländern leider keine politische Mehr-
heit für die Nutzung der entsprechenden Länderöffnungsklausel. Stand heute käme in  NRW damit 
ab dem Jahr 2025 das „Scholz-Modell“ zum Tragen: Im Rahmen dieses Modells sollen die Verkehrs-
werte von Immobilen als Bemessungsgrundlage in einer bürokratischen Hauptfeststellung alle sie-
ben Jahre neu bewertet werden. Bei absehbar weiter steigen den Immobilienpreise wird das 
„Scholz-Modell“ ohne turnusmäßige aktive Hebesatzsenkungen durch die Kommunen aufgrund die-
ser inneren Wertdynamik zu fortlaufenden, automatischen Steuererhöhungen führen. Einen dauer-
haften Ausweg aus dieser Steuerspirale bietet nur ein eigenes flächenbasiertes Grundsteuermodell, 
bei dem sich der Grundsteuerwert hauptsächlich über konstante Grund - und Gebäudeflächen und 
nicht über fortlaufend steigende Bodenwerte und Mietpreisniveaus bestimmt.

Seite 2 von 2 
 
Darüber hinaus sieht das „Scholz-Modell“ klageanfällige, politisch motivierte Steuerrabatte vor. Das 
gefährdet die rechtssichere Erhebung dieser wichtigen kommunalen Steuer. Beispielsweise würde 
der geplante Steuerrabatt für Genossenschaftswohnungen dazu führen, dass bei einem Wohnblock 
mit teilweise genossenschaftlichen und teilweise privat vermieteten Wohnungen die Bewohnerin-
nen und Bewohner in identischer Wohnlage in identisch großen Wohnungen eine unterschiedlich 
hohe Grundsteuerlast tragen müssten. Die Grundsteuer dient im Kern jedoch der Bereitstellung der 
öffentlichen kommunalen Infrastruktur. Es gibt keinen plausiblen Grund, warum die Menschen 
diese Infrastruktur in identischer Wohnlage nur in Abhängigkeit der Besitzstruktur ihrer bewohnten 
Immobilie in unterschiedlichem Umfang nutzen - und bezahlen - sollten. 
gez. 
 
Jörg Berens 
Bernd Mayweg 
Heinrich Götting 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster

Beratungsverlauf (1)

18.05.2022 Rat
TOP 37.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rothenburg 20

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-R/0023/2022
Typ
Antrag an den Rat
Datum
10.05.2022
Erstellt
10.05.2022 10:18