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1831/2026

Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul Konvention

Mitteilung Ausschuss 29.06.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 29.06.2026, TOP 4.9

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1: Ergebnisbericht Bestandsaufnahme zur Umsetzung der IK in Köln (Syspons, 2026)

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Mitteilung Ausschuss

5946 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/03 
 
Vorlagen-Nummer 
 1831/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 29.06.2026 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.09.2026 
Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 10.09.2026 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 17.09.2026 
Jugendhilfeausschuss 29.09.2026 
 
Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul Konvention 
Die Istanbul Konvention  
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen 
Frauen und häuslicher Gewalt – auch Istanbul Konvention genannt, verpflichtet Deutschland 
seit Inkrafttreten der Konvention in 2018 dazu, auf allen staatlichen Ebenen alles Nötige dafür 
zu tun, Frauen und Mädchen wirksam vor Gewalt zu schützen, Betroffene zu unterstützen und 
Täter zur Verantwortung zu ziehen. 
 
Dabei ist die Istanbul Konvention das erste internationale Abkommen, dass geschlechtsspezi-
fische Gewalt als Menschenrechtsverletzung benennt und sie zum einen als Folge strukturel-
ler, historisch gewachsener Diskriminierung einordnet und zum anderen auch heute beste-
hende ungleiche Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern als Ursache für Gewalt 
nennt.  
 
Bei der Umsetzung spielen insbesondere zivilgesellschaftliche Organisationen und Nichtregie-
rungsorganisationen eine wichtige Rolle, die in den Bereichen Verhütung und Bekämpfung 
von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt tätig sind. Deshalb sind die Vertragsstaaten 
gemäß der Konvention rechtlich verpflichtet, deren Arbeit anzuerkennen, zu fördern, zu unter-
stützen und eine wirksame Zusammenarbeit mit ihnen aufzubauen. 
 
 
Die Kölner Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul Konvention 
In diesem Kontext hat die Stadtverwaltung 2024 eine Koordinierungsstelle zur Umsetzung der 
Istanbul Konvention geschaffen, die im Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern ange-
siedelt ist. 
 
Aufgaben der Fach- und Koordinierungsstelle sind die Unterstützung und Weiterentwicklung 
eines wirksamen Schutz- und Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer und häuslicher 
Gewalt betroffene Menschen sowie die Stärkung der Präventionsarbeit, um Fälle von Gewalt

2 
 
zu verhindern, bevor sie entstehen. Sie koordiniert die kommunale Umsetzung der Istanbul 
Konvention und fördert die Zusammenarbeit aller relevanten Akteur*innen aus Verwaltung, 
Hilfesystem und Zivilgesellschaft. 
 
Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Köln  
Um die Datenlage zum Kölner Hilfesystem zu verbessern, bestehende Angebote sichtbar zu 
machen und Versorgungslücken frühzeitig zu erkennen, hat das Amt für Gleichstellung eine 
Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul Konvention beauftragt.  
Im Rahmen der Erhebung wurde von der Syspons GmbH eine Onlinebefragung zu 66 Ange-
boten aller wesentlichen Akteur*innen des Kölner Hilfesystems sowie Einzelinterviews und 
vertiefende Gruppendiskussionen durchgeführt. Die Datenerhebung erfolgte von Oktober 
2025 bis April 2026. 
 
Die Ergebnisse liefern wichtige Erkenntnisse zu Zielgruppen, Zugangshürden, Rahmenbe-
dingungen des Hilfesystems sowie die sich daraus ergebenen erforderlichen Bedarfe: 
So zeigen die Ergebnisse, dass der Großteil an Beratungsangeboten im Kölner Hilfesystem 
von zivilgesellschaftlichen Organisationen getragen wird. Zentrale Finanzierungsquellen der 
Einrichtungen sind Eigenmittel und Spenden sowie Projektförderungen durch Kommune und 
Land. Öffentliche Finanzierung erfolgt überwiegend über freiwillige Zuschüsse und befristete 
Förderprogramme, da es sich nicht um gesetzlich verankerte Pflichtaufgaben handelt.  
Zugangshürden zu den Angeboten ergeben sich aus dem Zusammenspiel von baulichen und 
kommunikativen Barrieren (wie fehlender Sprachmittlung), begrenzten Ressourcen und feh-
lender Zielgruppenorientierung.  
Die meisten Träger – so die Erhebung – arbeiten an oder über ihrer Kapazitätsgrenze, beson-
ders im Bereich von Schutz- und Unterstützungsangeboten. Regelmäßige Abweisungen oder 
Weitervermittlungen von Beratungssuchenden treten bei 30% der Träger auf und sind vor al-
lem Folge fehlender Kapazitäten.  
Die vorgelegte Erhebung zur Bestandsaufnahme liefert konkrete Handlungsempfehlungen 
auf verschiedenen Ebenen um Kölner*innen nachhaltig und qualitätsgesichert vor ge-
schlechtsspezifischer Gewalt zu schützen: 
 Die Daten zeigen, dass es für eine Weiterentwicklung des Hilfesystems im Sinne der Is-
tanbul Konvention vor allem verlässlicher Finanzierung, ausreichender Ressourcen und 
wirksamer kommunaler Steuerung bedarf.  
 Schutzstrukturen, wie Beratung und Schutzunterkünfte, müssen quantitativ ausgebaut und 
auf die Bedarfe besonders vulnerabler Zielgruppen ausgerichtet werden.  
 Prävention und Täter*innenarbeit sollten als gleichwertige Säule der Gewalthilfe dauerhaft 
verankert und ausgebaut werden, um Gewalt zu verhindern, bevor sie entsteht.  
 
Fazit und Ausblick  
Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme zeigen, dass Köln über viel Expertise und Erfahrung in 
Schutz und Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verfügt. Das Hilfe-
system ist jedoch überlastet und der Bedarf an Schutzstrukturen kann aktuell nicht vollständig 
gedeckt werden. Es braucht verlässliche, langfristige Finanzierung, um Kontinuität zu gewähr-
leisten, Fachkräfte zu binden und die Angebotslandschaft gemäß der Istanbul Konvention und 
des Gewalthilfegesetzes auszubauen.  
Dabei sollen die Ergebnisse als Basis für ein regelmäßiges Monitoring zu ausgewählten Indi-
katoren dienen, um die Umsetzung der Istanbul Konvention in Köln langfristig und systema-
tisch nachzuhalten. Zur strategischen Absicherung bestehender und zukünftiger Angebote für 
Köln, könnte aus den vorliegenden Daten ein konkreter Maßnahmenplan in Form einer kom-
munalen Selbstverpflichtung abgeleitet werden.

3 
 
 
 
Anlage:  
Ergebnisbericht Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Köln

Anlage 1: Ergebnisbericht Bestandsaufnahme zur Umsetzung der IK in Köln (Syspons, 2026)

149817 Zeichen

1  | 59  
 
  
 
 
 
 
  
I M  A U F T R A G  D E R  S T A D T  K Ö L N  | A M T  F Ü R  G L E I C H S T E L L U N G  V O N     
F R A U E N  U N D  M Ä N N E R N  
BESTANDSAUFNAHME ZUR 
UMSETZUNG DER ISTANBUL -
KONVENT ION IN KÖLN  
Ergebnisbericht

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I M P R E S S U M  
Auftraggeberin 
   
 
Stadt Köln 
Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern  
Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul  Konvention  
 
Kontakt:  
Christiane Erkens  
E-Mail: gleichstellungsamt@stadt -koeln.de   
 
 
 
Erstellt durch  
Syspons GmbH 
 
 
 
Prinzenstraße 8 5d 
10969 Berlin 
Germany 
www.syspons.com  
© Syspons. All rights reserved.  
Sarah Stummbillig  
Senior Consultant  
 
 
Stand 
Juni 2026

3  | 59  
 
Inhalt 
  
1 EINLEITUNG UND METHODIK  4 
1.1 Hintergrund und Zielsetzung  4 
1.2 Methodisches Vorgehen und Berichtsstruktur  5 
2 ANGEBOTSLANDSCHAFT DES KÖLNER HILFESYSTEMS  6 
2.1 Angebotsstruktur des Kölner Hilfesystems  6 
2.2 Unterstützungs - und Beratungsformate  12 
3 ZIELGRUPPEN UND GEWALTFORMEN  14 
3.1 Erreichte Zielgruppen  14 
3.2 Gewaltformen 18 
4 ZUGANG ZU SCHUTZ, UNTERSTÜTZUNG UND 
PRÄVENTIONSANGEBOTEN  21 
4.1 Erreichbarkeit der Angebote  21 
4.2 Barrierefreiheit und Zugänglichkeit für besonders vulnerable Gruppen  22 
4.2.1 Übergreifende strukturelle Zugangsbarrieren  22 
4.2.2 Zugänglichkeit für besonders vulnerable Gruppen  25 
4.3 Geschlechtsspezifische Angebote  27 
5 FINANZIERUNG UND RESSOURCEN  29 
5.1 Finanzierung und Förderpraxis  29 
5.2 Personal und Auslastung  32 
6 QUALITÄTSSTANDARDS UND RAHMENBEDINGUNGEN  36 
7 BEDARFE UND HANDLUNGS EMPFEHLUNGEN  FÜR DAS KÖLNER 
HILFESYSTEM  39 
7.1 Zentrale Lücken und Herausforderungen  39 
7.2 Handlungsempfehlungen  45 
ANHANG  49

4  | 59  
1 Einleitung und Methodik 
1.1 Hintergrund und Zielsetzung  
Die Istanbul-Konvention 1 bildet den zentralen völkerrechtlichen Rahmen zur Verhütung und Bekämpfung von 
geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Sie erkennt geschlechtsspezifische Gewalt  ausdrücklich als 
Menschenrechtsverletzung und als Ausdruck struktureller Ungleichheiten  zwischen den Geschlechtern an und 
verpflichtet die Vertragsstaaten , umfassende und aufeinander abgestimmte Maßnahmen  zu ergreifen . 
Im Zentrum der Konvention steht ein ganzheitlicher Ansatz, der verschiedene miteinander verknüpfte Bereiche umfasst: 
• Prävention (Kapitel III): Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt, 
einschließlich Bildungsarbeit, Sensibilisierung, Öffentlichkeitsarbeit und Täter*innenarbeit.  
• Schutz und Unterstützung  (Kapitel IV): Bereitstellung niedrigschwelliger, zugänglicher und spezialisierter 
Hilfsangebote für Betroffene, darunter Beratungsstellen, Schutzunterkünfte, medizinische und psychosoziale 
Versorgung.  
• Strafverfolgung (Kapitel V und VI): Sicherstellung wirksamer strafrechtlicher Regelungen und Verfahren zur 
Verfolgung von Gewalt.  
• Koordinierte Politik und integrierte Maßnahmen  (Kapitel II): Entwicklung kohärenter Strategien, 
institutionalisierter Koordination sowie ausreichender finanzieller und personeller Ressourcen.  
Ergänzend wird dieser Ansatz durch Regelungen zu Migration und Asyl (Kapitel VII) sowie durch  grundlegende 
Querschnittsprinzipien, die für sämtliche Maßnahmen verbindlich sind. Dazu zählen insbesondere die Opferzentrierung, 
die Gewährleistung von Sicherheit sowie das Diskriminierungsverbot (Artikel 4 Abs. 3). Die Vertragsstaaten sind 
verpflichtet, ihre Maßnahmen so auszugestalten, dass sie für alle Bet roffenen zugänglich sind , insbesondere auch für 
vulnerable Gruppen wie Kinder, Menschen mit Behinderungen, Personen mit Migrations - oder Fluchterfahrung sowie 
LSBTIQ*-Personen. 
Die Umsetzung dieser Anforderungen erfolgt im Zusammenwirken verschiedener staatlicher Ebenen von Bund und 
Ländern bis hin zur kommunalen Ebene. Für die praktische Umsetzung kommt dabei insbesondere der kommunalen 
Ebene eine Schlüsselrolle  zu, da hier Unterstützungsangebote organisiert  und koordiniert, Netzwerke aufgebaut und 
Zugänge für Betroffene gestaltet werden.  
Ergänzend zur Istanbul -Konvention, die Deutschland im Jahr 2017 ratifiziert  hat, setzt das Gewalthilfegesetz 2, das im 
Februar 2025 in Kraft getreten ist, einen wichtigen rechtlichen Rahmen für die Weiterentwicklung und Absicherung von 
Schutz- und Unterstützungsstrukturen. Ziel ist es insbesondere, bedarfsgerechte, niedrigschwellige und 
flächendeckende Hilfsangebote zu gewährleisten sowie bestehende Versorgu ngslücken zu schließen. Dazu gehören 
unter anderem der Ausbau von Schutzplätzen, die Stärkung spezialisierter Angebote sowie eine verlässlichere finanzielle 
und strukturelle Absicherung der Hilfesysteme.  
Vor diesem Hintergrund zielt der vorliegende Bericht darauf ab, das Kölner Hilfesystem 3 im Kontext der Anforderungen 
der Istanbul -Konvention und des Gewalthilfegesetzes zu analysieren. Die Bestandsaufnahme verfolgt dabei 
insbesondere das Ziel, Transparenz über existierende Strukturen herzustellen, bestehende Bedarfe sichtbar zu 
machen und eine Grundlage für die Weiterentwicklung des Hilfesystems zu schaffen . Im Zentrum steht eine empirisch 
fundierte Bestandsaufnahme der Angebotslandschaft, der erreichten Zielgruppen und Gewaltformen sowie des Zugangs 
zu Unterstützung und zentraler struktureller Rahmenbedingungen. Die Analyse folgt keiner artikelweisen Prüfung der 
Istanbul-Konvention, sondern konzentriert sich auf zentrale Aspekte der Umsetzung  auf kommunaler Ebene ( vgl. 
⸻  
1 Istanbul-Konvention: https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/122280/cea0b6854c9a024c3b357dfb401f8e05/gesetz -zu-dem-uebereinkommen -zur-bekaempfung -von-
gewalt-gegen-frauen-istanbul-konvention -data.pdf  
2 Gewalthilfegesetz  (GewHG): https://www.gesetze -im-internet.de/gewhg/GewHG.pdf  
3 Der Begriff „Hilfesystem“ umfasst im vorliegenden Bericht sowohl Schutz - und Unterstützungsangebote für Betroffene als auch Strukturen und Maßnahmen der 
Gewaltprävention.

5  | 59  
Übersicht zentraler Anforderungen in Anhang A ). Der Schwerpunkt liegt  dabei auf den Tätigkeitsfeldern  Prävention 
sowie Schutz und Unterstützung , da diese in besonderem Maße kommunal mitgestaltet werden . Aspekte der 
Strafverfolgung werden nicht vertieft betrachtet, da sie überwiegend im Zuständigkeitsb ereich von Polizei und Justiz auf 
Landesebene liegen  und außerhalb des Untersuchungsrahmens dieses Berichts fallen. Gleiches gilt weitgehend für 
aufenthalts- und asylrechtliche Regelungen im Kontext von Migrati on und Asyl, die primär bundesrechtlich ausgestaltet 
sind. 
1.2 Methodisches Vorgehen  und Berichtsstruktur  
Die vorliegende Bestandsaufnahme wurde vom Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern der Stadt Köln  
beauftragt und durch die Syspons GmbH durchgeführt.  
Sie basiert auf einem Mixed -Methods-Ansatz, der quantitative und qualitative Erhebungsinstrumente kombiniert. 
Zentrale Grundlage ist eine standardisierte Online-Befragung von Angeboten des Kölner Hilfesystems , die im 
November 2025 für das Berichtsjahr 2024 durchgeführt wurde. Im Rahmen dieser Befragung wurden insgesamt 72 
Angebote zur Teilnahme eingeladen. Insgesamt gingen 66 Rückmeldungen ein; 62 Fragebögen wurden vollständig und 
vier teilweise ausgefüllt. Die Rücklaufquote beträgt damit 92% ( N = 66), der Ante il vollständig ausgefüllter Fragebögen 
liegt bei 86% ( N = 62). Der verwendete Fragebogen ist in Anhang B des Berichts enthalten . 
An der Befragung beteiligten sich Einrichtungen aus einem breiten Spektrum des Kölner Hilfesystems, darunter 
Fachberatungsstellen, Frauenhäuser und Schutzangebote, Präventionsprojekte, Einrichtungen der 
Gesundheitsversorgung sowie kommunale Stellen. Die Befragung erfolgte auf Ebene einzelner Angebote bzw. 
Arbeitsbereiche , um unterschiedliche Tätigkeitsbereiche innerhalb der Einrichtungen differenziert abbilden zu können. 
Im Vorfeld wurde mit den Einrichtungen abgestimmt, wie ihre Angebote hierfür sinnvoll a bgegrenzt werden. 
Entsprechend haben einige Einrichtungen – je nach Struktur und Vielfalt ihrer Angebote – mehrere Fragebögen 
ausgefüllt. 
Ergänzend wurden qualitative Formate eingesetzt, um vertiefende Einblicke zu gewinnen. Dazu zählen einzelne 
leitfadengestützte Interviews  sowie zwei Stakeholder*innen -Workshops: einer mit Akteur *innen aus dem Bereich 
Schutz und Unterstützung mit Fokus auf den Zugang für besonders vulnerable Gruppen und ein weiterer mit 
Akteur*innen aus der Präventionsarbeit.  
Die quantitativen Daten wurden deskriptiv ausgewertet, die qualitativen Daten aus Interviews, Workshops und 
Freitextangaben thematisch strukturiert aufbereitet und zur Einordnung und Vertiefung der Ergebnisse herangezogen. 
Die Darstellung erfolgt, soweit sinnvoll, differenziert nach Tätigkeitsfeldern (Prävention sowie Schutz und 
Unterstützung), um strukturelle Unterschiede sich tbar zu machen.  
Die Ergebnisse basieren auf Selbstauskünften der Einrichtungen; einzelne Angaben, etwa zu Anteilen der Fallarbeit oder 
zur Auslastung, beruhen teilweise auf Schätzungen. Die qualitativen Erhebungen ergänzen diese Perspektiven punktuell, 
erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insgesamt ermöglicht der gewählte methodische Ansatz eine 
differenzierte und praxisnahe Einschätzung der Angebotslandschaft im Kölner Hilfesystem sowie die Identifikation 
bestehender Bedarfe.  
Der Bericht ist thematisc h gegliedert. Kapitel 2 beschreibt die Angebotslandschaft des Kölner Hilfesystems einschließlich 
der Angebotsformate. Kapitel 3 gibt einen Überblick über die erreichten Zielgruppen sowie die Gewaltformen, mit denen 
die Angebote  konfrontiert sind. Kapitel 4 widmet sich dem Zugang zu Unterstützung, einschließlich Erreichbarkeit und 
Zugangsbarrieren für vulnerable Gruppen. Die strukturellen Rahmenbedingungen werden in Kapitel 5 (Finanzierung und 
personelle Ressourcen) und Kapitel 6 (Qualitätsstandards und organisatorische Voraussetzungen) dargestellt. 
Abschließend zeigt Kapitel 7 zentrale Handlungsbedarfe  auf und leitet Empfehlungen für die Weiterentwicklung des 
Hilfesystems  ab.  
Kapitel 7 bündelt die zentralen Bedarfe und formuliert Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Kölner 
Hilfesystems.

6  | 59  
2 Angebotslandschaft des Kölner Hilfesystems 
Im Folgenden wird die Angebotslandschaft des Kölner Hilfesystems im Kontext der Umsetzung der Istanbul -Konvention 
dargestellt. Grundlage sind die Ergebnisse der im Rahmen dieses Berichts durchgeführten Online -Befragung sowie 
ergänzende Informationen zur Struktur und Vernetzung der Angebote. Die dargestellte Angebotslandschaft bildet  die 
im Rahmen der Bestandsaufnahme identifizierten und an der Erhebung beteiligten Angebote ab und erhebt keinen 
Anspruch auf vollständige Erfassung sämtlicher Strukturen.  
2.1 Angebotsstruktur des Kölner Hilfesystems  
Die Angebotslandschaft des Kölner Hilfesystems weist unterschiedliche strukturelle Merkmale auf. Im Folgenden werden 
die befragten Angebote nach ihren primären Tätigkeitsfeldern  (Schutz und Unterstützung vs. Prävention) , ihrer 
räumlichen Verteilung im Stadtgebiet  (linke vs. rechte Rheinseite ) sowie ihrer Trägerstruktur betrachtet.  
Tätigkeitsfelder der Angebotslandschaft  
Der Bereich Schutz und Unterstützung  stellt innerhalb der erfassten Angebotslandschaft das größte Tätigkeitsfeld  
dar. Rund die Hälfte der im Rahmen der Bestandsaufnahme erfassten Angebote verortet ihren Tätigkeitsschwerpunkt in 
diesem Bereich  (siehe Abbildung 1). Ein weiteres Viertel lässt sich überwiegend der Präventionsarbeit zuordnen. Für das 
verbleibende Viertel ergibt sich kein eindeutiger Schwerpunkt in den Bereichen Schutz und Unterstützung , Prävention 
oder Strafverfolgung . Diese Angebote verbinden häufig mehrere Aufgabenbereiche und sind an den Schnittstellen des 
Hilfesystems tätig . Insgesamt zeigt sich damit ein Hilfesystem, das weiterhin stark auf Schutz und Unterstützung nach 
Gewalterfahrungen ausgerichtet ist, zugleich aber auch präventive sowie bereichsübergreifende Strukturen umfasst.  
Anmerkung: Dargestellt sind die Angaben aus der 
für diesen Bericht durchgeführten Online -
Befragung zum primären Tätigkeitsfeld des 
jeweiligen Arbeitsbereichs bzw. Angebots. Das 
Item wurde von insgesamt N = 57 Angeboten 
beantwortet. 
 
 
 
Im Bereich Schutz und Unterstützung  wurden im Rahmen der Umfrage 29 Angebote erfasst, die ein breites Angebot an 
Leistungen abdecken, das von akuter Krisenintervention über psychosoziale Beratung bis hin zu längerfristiger 
Begleitung reicht (siehe Abbildung 2). Zentrale Bestandteile sind Schutz - und Unterbringungsangebote, insbesondere 
Frauenhäuser (derzeit zwei bestehende, ein weiteres befindet sich  in Planung) sowie Schutzwohn en für von Gewalt 
betroffene Männer. Ergänzend bestehen niedrigschwellige Beratungs -, Kriseninterventions - und 
Unterstützungsangebote, die insbesondere häusliche, sexualisierte und psychische Gewalt adressieren (eine 
differenzierte Analyse der Zielgruppen un d Gewaltformen findet sich in Kapitel 3). Hinzu kommen Übergangsangebote 
wie Clearingstrukturen, medizinische Versorgungsangebote sowie Unterstützungsleistungen im Kontext von 
Strafverfahren, beispielsweise psychosoziale Prozessbegleitung und Zeugenbetreuu ng. Darüber hinaus bestehen 
spezialisierte Angebote für spezifische Bedarfslagen, etwa für ältere Frauen *4, Sexarbeiter*innen oder Menschen ohne 
gesicherten Aufenthaltsstatus bzw. mit Flucht - und Migrationserfahrung.  
⸻  
4 Frauen* oder Frauen:  Im vorliegenden Bericht wird überwiegend der Begriff Frauen* verwendet, um unterschiedliche geschlechtliche Identitäten und S elbstbezeichnungen 
einzubeziehen und sichtbar zu machen, dass geschlechtsspezifische Gewalt nicht ausschließlich cis Frauen betriff t. Gleichzeitig werden institutionelle, rechtliche und fachlich 
etablierte Begriffe und Eigenbezeichnungen (z. B. Frauenhaus, Frauenberatungsstelle oder Gewalt gegen Frauen) in ihrer jeweil igen Form übernommen. Dies gilt auch für Begriffe 
und Kategorien au s gesetzlichen Grundlagen, Studien oder Datenquellen.  
Abbildung 1. Primäres Tätigkeitsfeld der befragten Angebote 
26%
51%
23%
Präventionsarbeit
Schutz/Unterstützung
Sonstiges

7  | 59  
Abbildung 2. Angebote nach angegebenem primärem Tätigkeitsfeld  
Anmerkung: Dargestellt sind die Angaben aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Befragung zum primären Tätigkeitsfeld der 
Angebote. 
                                                                        
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8  | 59  
Im Bereich Prävention wurden im Rahmen der Befragung  15 Angebote erfasst, die ein breites Angebot an Maßnahmen 
zur Verhinderung von Gewalt abdecken. Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf Bildungs - und Sensibilisierungsarbeit, 
insbesondere in Form von Workshops und Trainings, etwa an Schulen zu Gewaltpräventio n, Konfliktkompetenz und 
Geschlechterrollen. Darüber hinaus werden Fortbildungen, Veranstaltungen und zielgruppenspezifische 
Präventionsangebote umgesetzt, beispielsweise im Kontext sexualisierter Gewalt oder weiblicher Genitalbeschneid ung 
(FGM/C). Ergänzend umfasst die Präventionsarbeit beratungsorientierte Ansätze, etwa in der Paar - und Sexualberatung 
oder der Schwangerschafts - und Familienberatung, sowie empowernde Formate wie Selbstbehauptungs - und 
Selbstverteidigungskurse. Weitere Bausteine sind  Angebote für besonders vulnerable Gruppen, Elterntrainings und 
Täter*innenarbeit.  
Die Angebote, die keinem eindeutigen primären Tätigkeitsfeld zugeordnet wurden, verbinden Beratungs - und 
Unterstützungsleistungen mit präventiven Ansätzen und umfassen darüber hinaus auch koordinierende sowie 
gesundheitsbezogene Aufgaben.  
Einen Überblick über zentrale Netzwerk - und Koordinierungsstrukturen  im Kölner Gewalt hilfesystem bietet Box 1. 
Dargestellt werden bestehende von der Stadtverwaltung koordinierte Gremien und Kooperationsformate, die dem 
fachlichen Austausch, der Abstimmung von Maßnahmen sowie der Weiterentwicklung des Hilfesystems dienen.  
 
Räumliche Verteilung der Angebote in Köln  
Geografisch zeigt sich eine deutliche Konzentration der Angebote auf der linken Rheinseite.  Fast zwei Drittel der 
Angebote sind dort angesiedelt, während nur 21% auf der rechten Rheinseite verortet sind  (siehe Abbildung 3). Weitere 
14% werden von Einrichtungen mit  Standorten auf beiden Rheinseiten angeboten. Insgesamt wird damit eine ungleiche 
Verteilung der Angebote  des Kölner Hilfesystems  im Stadtgebiet sichtbar  (siehe Abbildung 4). Die räumliche 
Konzentration auf die linke Rheinseite könnte insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen oder 
Bewohner*innen peripherer Stadtteile zusätzliche Zugangsbarrieren mit sich bringen.  
Box 1: Zentrale Netzwerk - und Koordinierungsstrukturen im Kölner Gewalthilfesystem  
Netzwerk häusliche Gewalt  
Das  etzwer  h usliche  ewalt wurde      auf Basis des      ewaltschutzgesetzes als „ under  isch h usliche 
 ewalt“ ins  e en gerufen und diente dem  ustausch zwischen den neu eingerichteten  nterventionsstellen und 
staatlichen Akteur *innen. Im Verlauf wurde das Gremium sukzessive für weitere zivilgesellschaftliche 
Stakeholder*innen geöffnet. Anfang 2025 wurde die Koordinierung des Gremiums vom Jugendamt an die neu 
eingerichtete Koordinierungsstelle zur Umsetzung der IK am Gleichstellungsamt übergeben. Ziel des Netzwerkes ist 
der gegenseitige Austausch von Fachwissen, die Abstimmung von Verfahrensabläufen (z.  B. in Fallkonferenzen) und 
die Bündelung von Expertise in gemeinsamen Projekten. Das Netzwerk trifft sich quartalsweise mit zusätzlichen 
Treffen von Unterarbeitsgruppen bei Bedarf.  
Arbeitskreis gegen Gewalt an Frauen  
Der  r eits reis „ egen  ewalt an  rauen“ in   ln ist ein seit  987  estehendes  etzwer  von   er     inrichtungen 
der Frauenhilfe. Initiiert vom damaligen Frauenamt der Stadt Köln gemeinsam mit autonomen 
Frauenberatungsstellen, wird der Arbeitskreis heute  vom Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern 
koordiniert und fungiert dabei als Schnittstelle zwischen Zivilgesellschaft und Verwaltung. Die im Arbeitskreis 
beteiligten Fachstellen bieten Betreuung, Beratung und Begleitung für Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen 
oder bedroht sind. Ziel des Arbeitskreises ist die kontinuierliche Weiterentwicklung des Hilfesystems durch 
fachbezogene Zusammenarbeit, gemeinsame Fortbildungen und Öffentlichkeitsarbeit. Der Arbeitskreis trifft sich 
quartalsweise mit  zusätzlichen Treffen von Unterarbeitsgruppen bei Bedarf.

9  | 59  
Anmerkung: Dargestellt sind die Angaben aus 
der für diesen Bericht durchgeführten Online -
Befragung zum Standort der Einrichtung  des 
jeweiligen Arbeitsbereichs bzw. Angebots. Das 
Item wurde von insgesamt N = 56 Angeboten 
beantwortet. 
 
 
 
 
 
Abbildung 4. Räumliche Verteilung der Angebote ( linke vs. rechte Rheinseite) 
Anmerkung: Dargestellt sind die Angaben aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Befragung zum Standort der Einrichtung des 
jeweiligen Arbeitsbereichs bzw. Angebots.  Angebote mit Standorten auf beiden Rheinseiten tauchen auf beiden Seiten a uf und sind grau 
eingefärbt. 
Trägerschaft der Angebote  
Der Großteil der Angebote im Kölner Hilfesystem wird von nichtstaatlichen Organisationen  getragen (73%, siehe 
Abbildung 5). Hierzu zählen insbesondere eingetragene Vereine , die etwa die Hälfte der Angebotslandschaft ausmachen , 
gemeinnützige GmbHs (gGmbHs), freie Träger der Wohlfahrtspflege , sowie kirchliche bzw. konfessionelle 
Organisationen.   
                       
             
        
                  
                                  
                           
                   
                       
             
        
                  
          
                     
                       
      
            
                         
            
                        
                   
                  
           
            
            
                   
     
                        
                   
                                             
                                                
                        
                                        
                                    
                              
                
                                    
                           
                        
                                     
                                          
                                 
                                          
                                       
                                         
             
            
             
           
            
          
     
          
             
            
      
                                                  
                   
                                                 
                         
                                     
                             
                                            
                          
                                          
                              
                                  
                                  
                          
                                   
       
        
                 
             
                 
                       
             
                        
                          
                     
              
                       
                       
                    
                          
                      
           
                                        
                               
                                    
                                            
           
            
             
       
                   
              
         
           
                 
                         
          
            
                      
          
                    
                       
                  
            
               
                        
           
                       
      
                    
              
                 
         
              
          
        
                   
      
                   
       
                 
               
                          
                           
      
                         
                          
             
             
             
                   
           
                              
                       
                 
                      
            
              
                     
                                 
                  
                      
                          
                            
                            
                               
           
                  
          
                     
64%
21%
14%
Linke Rheinseite
Rechte Rheinseite
Standorte auf beiden
Rheinseiten
Abbildung 3. Standort der Einrichtungen der befragten Angebote

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Weniger als ein Viertel der Angebote ist  bei öffentlichen Einrichtungen angesiedelt (23%, siehe Abbildung 5). Dazu 
zählen insbesondere kommunale Fachämter, etwa aus den Bereichen Jugend, Soziales, Integration, Gleichstellung und 
Wohnungswesen. Ergänzend sind Einrichtungen aus dem Gesundheits - und Justizbereich vertreten, darunter das 
Gesundheitsamt, die Kliniken d er Stadt Köln sowie die Zeugenbetreuung und der ambulante soziale Dienst der Justiz. 
Diese Einrichtungen erbringen sowohl eigene Unterstützungsleistungen für Betroffene als auch Aufgaben der 
Koordination, Steuerung und Vernetzung innerhalb des Hilfesystems . 
Abbildung 5. Trägerschaft/Rechtsform der Einrichtungen der befragten Angebote  
Anmerkung: D argestellt sind die Angaben aus 
der für diesen Bericht durchgeführten Online -
Befragung zur Trägerschaft/Rechtsform  der 
Einrichtung. Das Item wurde von insgesamt N = 
64 Angeboten beantwortet.  
 
 
 
 
 
 
Mit Blick auf die unterschiedlichen  Tätigkeitsfelder  (d.h. Schutz und Unterstützung vs. Prävention)  zeigen sich 
Unterschiede in der Trägerstruktur.  Angebote des öffentlichen Sektors finden sich ausschließlich im Bereich Schutz und 
Unterstützung, wo sie 10% der befragten Angebote ausmachen; im Bereich Prävention sind sie unter den befragten 
Angeboten nicht vertreten. Vereine stellen in beiden Tätigkeit sfeldern die größte Trägergruppe, mit einem Anteil von 
59% im Bereich Schutz und Unterstützung sowie 67% im Bereich Prävention. Freie Wohlfahrtsverbände sind da gegen 
im Bereich Prävention stärker vertreten (27%) als im Bereich Schutz und Unterstützung.  
Anmerkung: D argestellt sind die Angaben aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Befragung zu r Trägerschaft/Rechtsform  der 
Einrichtung. Das Item  wurde von insgesamt N = 29 im Tätigkeitsbereich Schutz/Unterstützung (links) und N = 15 Angeboten im 
Tätigkeitsbereich Prävention (rechts) beantwortet . 
  
0%
67%
0%
7%
27%
0%
Prävention
10%
59%
17%
7%
3% 3%
Schutz/Unterstützung Öffentlicher Sektor
Verein
gGmbH
Kirche/konfessioneller
Wohlfahrtsverband
Freier Wohlfahrtsverband
Sonstige
23%
50%
9%
5%
8%
5%
Öffentlicher Sektor
Verein
gGmbH
Kirche/konfessioneller
Wohlfahrtsverband
Freier Wohlfahrtsverband
Sonstige
Abbildung 6. Trägerschaft/Rechtsform der Einrichtungen der Angebote in den Bereichen Schutz/Unterstützung vs. Prävention

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Bei den in dieser Umfrage erfassten Angeboten des öffentlichen Sektors  zeigt sich, dass staatliche Stellen teilweise auch 
Fördermittel an Dritte vergeben. Betrachtet man ausschließlich die erfassten Angebote der Ämter der Stadtverwaltung , 
zeigt sich, dass lediglich zwei der neun erfassten Angebote (aus insgesamt sechs Ämtern) keine Fördermittel an Dritte 
vergeben (siehe Abbildung 7). Auffällig ist jedoch, dass nur zwei Angebote aus zwei Ämtern Fördermittel an Dritte im 
Rahmen gesetzlicher kommunale r Pflichtleistungen vergeben. Der überwiegende Teil der Förderpraxis erfolgt somit 
im Bereich freiwilliger kommunaler Leistungen und ist daher stärker von politischen Prioritätensetzungen sowie 
kommunalen Haushaltslagen abhängig. Damit sind Maßnahmen und Unterstützungsstrukturen zur Um setzung der 
Istanbul-Konvention nicht dauerhaft strukturell abgesichert, obwohl die Konvention eine verlässliche und nachhaltige 
Bereitstellung entsprechender Angebote vorsieht . 
Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage „Vergeben Sie Fördermittel an 
Dritte für Maßnahmen oder Leistungen, die zur 
Umsetzung der Istanbul -Konvention beitragen? 
Bitte machen Sie Ihre Angabe mit Blick auf das 
Jahr 2024“. Mehrfachnennungen waren möglich. 
Die Frage wurde ausschließlich an staatliche 
Stellen gerichtet ; dargestellt sind hier nur die 
Antworten der erfassten Angebote der Ämter der 
Stadtverwaltung ( N = 9 Angebote von insgesamt 
6 Ämtern). 
 
 
 
  
Abbildung 7. Fördermittelvergabe der erfassten Angebote der Ämter der Stadtverwaltung  
22%; (n=2)
55%; (n=5)
22%; (n=2)
0% 50% 100%
Ja, im Bereich der kommunalen
Pflichtleistungen
Ja, im Bereich der freiwilligen kommunalen
Leistungen
Nein, wir vergeben im Rahmen der
Angebote keine Fördermittel an Dritte

12  | 59  
2.2 Unterstützungs- und Beratungsformate  
Das Kölner Hilfesystem umfasst ein breites Spektrum an Beratungs - und Unterstützungsformaten. Am häufigsten werden 
persönliche Gespräche bzw. Beratungen vor Ort angeboten (93%, 52 von 56 Angeboten mit entsprechender Angabe), 
gefolgt von telefonischen und digitalen Beratungsformaten (80%, 45 Angebote; siehe  Abbildung 8). Gruppenangebote, 
etwa themenspezifische Austausch - oder Unterstützungsgruppen, sind bei rund zwei Dritteln der Angebote Teil des 
Leistungsspektrums (66%, 37 Angebote).  
Begleitungen zu Terminen oder Behörden (beispielsweise zu Ämtern oder medizinischen Einrichtungen) werden von 
knapp der Hälfte der Angebote ermöglicht (48%). Mobile bzw. aufsuchende Unterstützungsformate stehen bei etwa 
einem Drittel der Angebote zur Verfügung (30%). Unterkunfts - bzw. Schutzunterbringung ist bei 21% der Ange bote 
vorgesehen, rechtliche Beratung bei 18%. Einzeltherapeutische Angebote sind mit 9% (5 Angebote) vergleichsweise 
selten vertreten.  
Abbildung 8. Unterstützungs - und Beratungsformate des Kölner Hilfesystems  
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage „Welche 
Unterstützungs - und Beratungsformate bieten Sie an (exemplarisch für das Jahr 2024)?“. Mehrfachnennungen waren möglich. Die Frage 
wurde von insges amt N = 56 Angeboten beantwortet.  
Ergänzend wurden vereinzelt weitere Angebotsformate genannt, darunter nachgehende Beratung nach dem Auszug aus 
dem Frauenhaus, Unterstützung bei der Wohnungssuche, Betreuung von Schutzorten sowie Weitervermittlungen an 
andere Hilfeorganisationen. Darüber h inaus bestehen zielgruppenspezifische Angebote wie offene Mädchenarbeit, 
feministische Selbstbehauptungs - und Selbstverteidigungskurse sowie Angebote für Kinder und Jugendliche. Weitere 
Einzelnennungen betreffen Sprachförderung und Alphabetisierung sowie M aßnahmen der anonymen Spurensicherung 
bzw. Spurensicherung in Kooperation mit der Kriminalpolizei.  
 
9%; (n=5)
18%; (n=10)
21%; (n=12)
30%; (n=17)
32%; (n=18)
48%; (n=27)
66%; (n=37)
80%; (n=45)
93%; (n=52)
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Einzeltherapeutische Maßnahmen
Rechtliche Beratung
Unterkunft/Schutzunterbringung
Mobile/aufsuchende Unterstützung
Sonstiges
Begleitung zu Terminen oder Behörden
Gruppenangebote
Telefon/Online-Beratung
Persönliche Gespräche/Beratung vor Ort

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Abbildung 9. Angebotsformate des Kölner Hilfesystems  
 
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage „Welche 
Unterstützungs - und Beratungsformate bieten Sie an (exemplarisch für das Jahr 2024)?“. Mehrfachnennungen waren möglich. N = 56.

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3 Zielgruppen und Gewaltformen  
3.1 Erreichte Zielgruppen  
Die Istanbul -Konvention verfolgt gemäß Artikel 1  das Ziel, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern, 
Betroffene zu schützen und Gewalt wirksam zu verfolgen und zu bekämpfen. Daraus ergeben sich verschiedene 
Zielgruppen der Maßnahmen, darunter insbesondere Frauen und Mädchen, aber auch andere von häuslicher oder 
geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Personen  sowie vulnerable Gruppen, etwa Kinder, Menschen mit 
Behinderungen, Personen mit Migrations - oder Fluchterfahrung und L SBTIQ*-Personen. Artikel 4, insbesondere Abs. 3, 
unterstreicht zudem das Prinzip der Gleichstellung und des Diskriminierungsverbots und verpflichtet die 
Vertragsstaaten, die Bestimmungen der Konvention ohne Diskriminierung, etwa aufgrund von Geschlecht, Herkunft, 
sexueller Orientierung  oder Behinderung, umzusetzen.  
Im Folgenden wird dargestellt, welche Zielgruppen durch das Hilfesystem in Köln erreicht werden. Neben der Frage, 
welche Zielgruppen grundsätzlich beraten oder unterstützt werden, wird auch betrachtet, welchen Anteil sie an der 
tatsächlichen Fallarbeit ausmachen. 
Ein Blick auf die Ergebnisse der Online -Umfrage zeigt,  dass die Angebote des Kölner Hilfesystems ein breites 
Spektrum unterschiedlicher Zielgruppen beraten oder unterstützen . Am häufigsten genannt werden dabei Frauen* 
(83% von 57 Angeboten), gefolgt von LSBTIQ* -Personen (53%) sowie Kindern und Jugendlichen (49%) (siehe Abbildung 
10Abbildung 10. Zielgruppen der Beratungs - und Unterstützungsangebote in Köln  
). Knapp die Hälfte der Angebote arbeitet zudem mit älteren Menschen (44%), Personen mit ungeklärtem 
Aufenthaltsstatus sowie mit Migrations - oder Fluchterfahrung (42%) und Menschen mit Behinderungen (42%).  Ein gutes 
32% (n=18)
37% (n=21)
39% (n=22)
42% (n=24)
42% (n=24)
44% (n=25)
49% (n=28)
53% (n=30)
83% (n=47)
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Sonstige
Männer
Menschen mit ökonomischen Einschränkunen
Menschen mit Behinderung
Personen mit ungeklärten Aufenthalt/ Migrations-/ Fluchthintergrund
Ältere Menschen
Kinder/ Jugendliche
LSBTIQ*-Personen
Frauen*

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Drittel gibt darüber hinaus an, Menschen mit ökonomischen Einschränkungen (39%) und Männer (3 7%) zu beraten oder 
zu unterstützen. Ergänzend benennen einzelne Angebote spezifischere Zielgruppen, etwa Mädchen und junge Frauen.  
Abbildung 10. Zielgruppen der Beratungs - und Unterstützungsangebote in Köln  
  
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage „Welche Zielgruppen 
berät oder unterstützt Ihr Arbeitsbereich  (exemplarisch für das Jahr 2024)?“. Mehrfachnennungen waren möglich. Die Frage wurde von 
insgesamt N = 5 7 Angeboten beantwortet.  
  
32% (n=18)
37% (n=21)
39% (n=22)
42% (n=24)
42% (n=24)
44% (n=25)
49% (n=28)
53% (n=30)
83% (n=47)
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Sonstige
Männer
Menschen mit ökonomischen Einschränkunen
Menschen mit Behinderung
Personen mit ungeklärten Aufenthalt/ Migrations-/ Fluchthintergrund
Ältere Menschen
Kinder/ Jugendliche
LSBTIQ*-Personen
Frauen*

16  | 59  
 
  
Vergleicht man die Tätigkeitsfelder Präventionsarbeit und Schutz/Unterstützung, zeigt sich, dass Personen mit 
Migrations- oder Fluchterfahrung bzw. ungeklärtem Aufenthaltsstatus, Menschen mit Behinderungen sowie ältere 
Menschen in der Präventionsarbeit deutlich seltener genannt werden als im Bereich Schutz/Unterstützung (siehe 
Abbildung 11). 
Abbildung 11. Zielgruppen nach Tätigkeitsfeld (Schutz/Unterstützung vs. Prävention)   
 
 Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage „Welche Zielgruppen 
berät oder unterstützt Ihr Arbeitsbereich (exemplarisch für das Jahr 2024)?“ gefiltert für die Tätigkeitsfelder „Schutz/ Unte rstützung“ und 
„Präventionsarbeit“. Mehrfachnennungen waren möglich. Die Frage wurde von insgesamt N = 29 im Tätigkeitsbereich 
Schutz/Unterstützung und N = 15 Angeboten im Tätigkeitsbereich Prävention beantwortet.  
  
21%
38%
48%
48%
55%
55%
61%
66%
86%
33%
33%
47%
27%
20%
27%
47%
13%
73%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Sonstige
Männer
Kinder/ Jugendliche
Menschen mit ökonomischen Einschränkungen
Ältere Menschen
Menschen mit Behinderung
LSBTIQ*-Personen
Personen mit ungeklärten Aufenthalt/ Migrations-/ Fluchthintergrund
Frauen*
Präventionsarbeit Schutz/Unterstützung

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Zur Einschätzung der tatsächlichen Fallarbeit  wurden die Angebote des Kölner Hilfesystems  gebeten, den Anteil der 
Fallarbeit für verschiedene Zielgruppen zu schätzen  (siehe Abbildung 12). Dabei wird deutlich , dass Frauen* in den 
meisten Angeboten den Großteil der Fallarbeit ausmachen . Von den 47 Angeboten, die angeben, dass sich ihr e 
Leistungen an Frauen* richte n, berichten 36 Angebote, dass Frauen* mehr als die Hälfte der Fallarbeit ausmachen.  
Gleichzeitig zeigt sich, dass die Nennung einer Zielgruppe, die beraten oder unterstützt wird, nicht zwangsläufig mit 
einem hohen Anteil an der Fallarbeit einhergeht. So geben beispielsweise 30 Angebote an, dass sich ihr Angebot (auch) 
an LSBTIQ*-Personen richtet, ihr Anteil an der Fallarbeit liegt jedoch bei den meisten Angeboten (71%) nur bei 1 –10%. 
Dies zeigt, dass einzelne Zielgruppen zwar Teil der Beratungs - und Unterstützungsarbeit vieler Angebote sind, ihr Anteil 
an der gesamten Fallarbeit jedoch häufig gering bleibt. Anders verhält es sich bei Menschen mit ökonomischen 
Einschränkungen. In Einrichtungen, die diese Zielgruppe benennen, nimmt sie häufig auch einen größeren Anteil der 
Fallarbeit ein. Die Hälfte dieser Angebote gibt an, dass mindestens 50% der F allarbeit Menschen mit ökonomischen 
Einschränkungen betreffen.  
Abbildung 12. Anteil der Fallarbeit für die jeweilige Zielgruppe  
 
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage „ Bitte schätzen Sie 
den Anteil der Fallarbeit für die jeweilige Zielgruppe (exemplarisch für das Jahr 2024)?“. In der Kategorie „ Sonstige“ wurden insbesondere 
FLINTA* als übergreifende Zielgruppe sowie Mädchen und junge Frauen im Alter zwischen 12 und 27 Jahren genannt. Weitere genan nte 
Zielgruppen sind erwachsene Personen, die in Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt im kirchli chen Kontext e rlebt haben, kindliche 
und erwachsene Zeug*innen in Strafverfahren, Fachpersonal (z. B. Stakeholder*innen in der Stadtverwaltung oder Beschäftigte v on 
Kliniken), Eltern, arbeitsuchende Personen und Patient*innen mit sozialrechtlichem Unterstützungsbedarf.  
Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass das Kölner Hilfesystem sowohl spezialisierte Angebote für bestimmte 
Zielgruppen als auch Angebote mit einem breiteren Zielgruppenspektrum  umfasst und damit unterschiedliche in der 
Istanbul-Konvention adressierte Gruppen berücksichtigt . Gleichzeitig zeigt sich, dass einzelne Zielgruppen durch 
bestehende Angebote bislang nur eingeschränkt erreicht werden. Daraus ergibt sich weiterhin ein Bedarf am Abbau von 
Zugangsbarrieren und an einer stärkeren zielgruppenspezifischen Ausrichtung der Angebote.   
12%
2%
15%
20%
35%
22%
46%
48%
71%
7%
15%
20%
20%
22%
16%
35%
29%
9%
20%
16%
5%
17%
8%
4%
6%
23%
10%
8%
20%
13%
13%
4%
82%
59%
40%
36%
20%
26%
17%
9%
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Sonstige (N = 17)
Frauen* (N = 44)
Menschen mit ökonomischen Einschränkungen (N = 20)
Kinder/ Jugendliche (N = 25)
Männer (N = 20)
Personen mit ungeklärten Aufenthalt/ Migrations-/
Fluchthintergrund (N = 23)
Ältere Menschen (N = 24)
Menschen mit Behinderung (N = 23)
LSBTIQ*-Personen (N = 28)
1-10% 11-25% 26-50% 51-75% 76-100%

18  | 59  
3.2 Gewaltformen 
Die Istanbul -Konvention definiert Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung und als eine Form der 
Diskriminierung von Frauen. Sie benennt unterschiedliche Formen von Gewalt gegen Frauen sowie häuslicher Gewalt 
und umfasst insbesondere körperliche, sexuelle, psychische sowie wirtschaftliche Gewalt  (Artikel 3 ). Körperliche 
Gewalt bezieht sich dabei auf Handlungen, die zu körperlichen Verletzungen oder Schäden führen können, während 
sexuelle Gewalt nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen umfasst. Psychische Gewalt  schließt etwa Drohungen oder 
Einschüchterung ein, die das emotionale Wohlbefinden beeinträchtigen, und wirtschaftliche Gewalt bezeichnet die 
Einschränkung des Zugangs zu finanziellen Ressourcen und wirtschaftlicher Unabhängigkeit (siehe Definitionen von 
Gewaltformen in Anhang C). Häusliche Gewalt wird dabei als Gewalt innerhalb der Familie oder Partnerschaft verstanden, 
unabhängig davon, ob Täter*in und betroffene Person im selben Haushalt leben. Definitorisch lassen sich diese 
Gewaltformen voneinander unt erscheiden, in der Praxis treten sie jedoch häufig gemeinsam auf.  
Neben den grundlegenden Formen körperlicher, sexueller, psychischer und wirtschaftlicher Gewalt benennt die Istanbul -
Konvention weitere spezifische Erscheinungsformen geschlechtsspezifischer Gewalt. Dazu zählen insbesondere Stalking 
(Artikel 34), sexuelle Belästigung (Artikel 40), Zwangsheirat (Artikel 37), weibliche Genitalverstümmelung (Artikel 38) 
sowie Zwangsabtreibu ng und Zwangssterilisation (Artikel 39). Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, 
entsprechende strafrechtliche Regelungen vorzuseh en. 
Digitale Gewalt  wird in der Istanbul -Konvention nicht ausdrücklich als eigene Gewaltform benannt. Gewalt, die über 
digitale Kommunikationsmittel ausgeübt wird (etwa durch Online -Belästigung, Bedrohungen oder digitale 
Überwachung), kann jedoch unter bestehende Tatbestände der Konvention fallen, insbesondere psychische Gewalt 
(Artikel 33), Stalking/Nachstellung (Artikel 34) oder sexuelle Belästigung (Artikel 40). Entsprechend wird in der 
Umsetzung der Konvention darauf hingewiesen, da ss auch solche digitalen Ausprägungen von Gewalt bei Präventio n, 
Schutz und Unterstützung berücksichtigt werden sollen.  
Im Rahmen der Online -Umfrage wurden die Angebote im Kölner Hilfesystem gefragt, mit welchen Formen von Gewalt 
sie in ihrer Fallarbeit konfrontiert sind. 93% der befragten Angebote geben an, mit sexualisierter Gewalt konfrontiert 
zu sein, 88% mit häuslicher Gewalt, 84% mit physischer Gewalt und 80% mit psychischer Gewalt  (siehe Abbildung 
13). Darüber hinaus berichten 75% der Angebote von Fällen wirtschaftlicher Gewalt und 73% von digitaler Gewalt. 
Seltener werden Zwangsheirat (46%) sowie weibliche Genitalverstümmelung (25%) genannt .  
Als weitere Gewaltform wird die soziale Gewalt als besondere Ausprägung der psychischen Gewalt genannt. So schreibt 
ein Träger: „Hier ist bei fast allen Fällen der Partnerschaftsgewalt, wenn Kinder in der Beziehung sind, die Androhung des 
Entzuges der Kinder vorhanden. Weniger oft , aber immer noch in großer Anzahl , liegen Isolation der Betroffenen von ihren 
Ursprungsfamilien und Freunden vor.“ Eine weitere Ausprägung sozialer Gewalt ist Mobbing.  
Weitere Nennungen sind Frauenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, rituelle Gewalt, selbstschädigendes 
Verhalten, Essstörungen, Vernachlässigung, und Mord.

19  | 59  
Abbildung 13. Gewaltformen in der Fallarbeit der Angebote im Kölner Hilfesystem in Köln 
Anmerkung: Dargestellt 
sind die Antworten aus der 
für diesen Bericht 
durchgeführten Online -
Umfrage auf die Frage „ Mit 
welchen Gewaltformen sind 
Sie in Ihrem Arbeitsbereich 
konfrontiert  (exemplarisch 
für das Jahr 2024)?“. 
Mehrfachnennungen waren 
möglich. Die Frage wurde 
von insgesamt N = 5 6 
Angeboten beantwortet.  
 
 
 
 
 
 
 
Werden lediglich diejenigen  Angebote betrachtet, die überwiegend im Tätigkeitsfeld Schutz und Unterstützung oder in 
der Präventionsarbeit tätig sind, zeigen sich leichte Unterschiede. Ein größerer Teil der Angebote im Bereich Schutz und 
Unterstützung beschäftigt sich im Arbeitsalltag mit d igitaler Gewalt, psychischer Gewalt und Zwangsheirat im Vergleich 
zu Projekten in der  Präventionsarbeit (siehe Abbildung 14). 
Abbildung 14. Gewaltformen nach Tätigkeitsfeld der Angebote (Schutz/Unterstützung vs. Präventionsarbeit)  
 
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage „ Mit welchen 
Gewaltformen sind Sie in Ihrem Arbeitsbereich konfrontiert (exemplarisch für das Jahr 2024)?“ gefiltert für die Tätigkeitsfel der „Schutz/ 
Unterstützung“ und „Präventionsarbeit“ . Mehrfachnennungen waren möglich. Die Frage wurde von insgesamt N = 29 im Tätigkeitsbereich 
Schutz/Unterstützung (links) und N = 15 Angeboten im Tätigkeitsbereich Prävention (rechts) beantwortet. 
  
31%
28%
59%
83%
83%
86%
86%
90%
90%
20%
20%
27%
60%
67%
80%
87%
93%
93%
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Sonstige
Genitalverstümmelung
Zwangsheirat
Psychische Gewalt
Digitale Gewalt
Häusliche Gewalt
Ökonomische/wirtschaftliche Gewalt
Physische Gewalt
Sexualisierte Gewalt
Präventionsarbeit Schutz/ Unterstützung
29%; (n=16)
25%; (n=14)
46%; (n=26)
73%; (n=41)
75%; (n=42)
80%; (n=45)
84%; (n=47)
88%; (n=49)
93%; (n=52)
0% 50% 100%
Sonstige
Genitalverstümmelung
Zwangsheirat
Digitale Gewalt
Ökonomische/wirtschaftliche Gewalt
Psychische Gewalt
Physische Gewalt
Häusliche Gewalt
Sexualisierte Gewalt

20  | 59  
Betrachtet man die Häufigkeit, mit der verschiedene Gewaltformen in der Fallarbeit auftreten, zeigt sich: Häusliche 
und psychische  Gewalt prägen die Fallarbeit . Knapp die Hälfte der Angebote gibt an, dass diese Gewaltformen in ihrer 
Fallarbeit fast immer eine Rolle spielen (siehe Abbildung 15). Betrachtet man nur die Angebote, die hauptsächlich im 
Bereich Schutz und Unterstützung arbeiten, liegen die Anteile noch höher: 72% berichten, dass häusliche Gewalt in ihrer 
Fallarbeit fast immer eine Rolle spielt, und 62%, dass dies für psychische Gewa lt gilt. 
Abbildung 15. Häufigkeit verschiedener Gewaltformen in der Fallarbeit  
 
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage „Bitte 
geben Sie an wie häufig diese Gewaltformen in Ihrer Fallarbeit im Jahr 2024 eine Rolle spielte“. Die Einschätzung erfolgte 
auf einer Skala von „1 – fast nie“ bis „4 – fast immer“. Aus den Antworten wurde jeweils ein Mittelwert (MW) berechnet; je 
höher dieser ist, desto häufiger s pielt die entsprechende Gewaltform in der Fallarbeit der Einrichtungen eine Rolle. Die 
höchsten Mittelwerte zeigen sich bei psychischer Gewalt (MW = 3,23) und häuslicher Gewalt (MW = 3,10).   
42%
10%
14%
7%
9%
4%
4%
19%
35%
54%
50%
40%
24%
39%
27%
23%
44%
15%
28%
14%
24%
40%
22%
23%
32%
38%
8%
8%
22%
29%
27%
35%
46%
45%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Sonstige (N = 16; MW = 3,19)
Zwangsheirat (N = 26; MW = 1,88)
Digitale Gewalt (N = 39; MW = 2,33)
Genitalverstümmelung (N = 14; MW = 2,43)
Ökonomische/wirtschaftliche Gewalt (N = 41; MW = 2,76)
Physische Gewalt (N = 45; MW = 2,84)
Sexualisierte Gewalt (N = 51; MW = 2,88)
Häusliche Gewalt (N = 48; MW = 3,10)
Psychische Gewalt (N = 44; MW = 3,23)
1 - Fast nie 2 3 4 - Fast immer

21  | 59  
4 Zugang zu Schutz, Unterstützung und 
Präventionsangeboten 
Die bloße Existenz von Angeboten sagt noch wenig darüber aus, ob Betroffene diese tatsächlich nutzen können. 
Entscheidend ist, ob Schutz -, Beratungs - und Präventionsangebote erreichbar, zugänglich und auf unterschiedliche 
Bedarfslagen ausgerichtet sind.  
Die Istanbul -Konvention betont, dass Angebote des Hilfesystems  bedarfsgerecht ausgestaltet, ausreichend verfügbar 
und für unterschiedliche Zielgruppen zugänglich sein sollen. Das Gewalthilfegesetz knüpft hieran an, indem es 
insbesondere den Zugang zu Schutz - und Beratungsangeboten stärken und bestehende Versorgungslü cken abbauen 
soll. 
Im Folgenden werden daher die zeitliche Erreichbarkeit der Angebote (Kapitel 4.1), strukturelle Aspekte der 
Barrierefreiheit und Zugänglichkeit für besonders vulnerable Gruppen (Kapitel 4.2) sowie die geschlechtsspezifische 
Ausrichtung der Angebote (Kapite l 4.3) dargestellt. 
4.1 Erreichbarkeit der Angebote  
Zur Einschätzung der zeitlichen Erreichbarkeit wurden die durchschnittliche wöchentliche Erreichbarkeit sowie die 
Verteilung der Angebotszeiten nach Wochentagen und Tageszeiten ausgewertet.  
Die Angaben zur wöchentlichen Erreichbarkeit der Angebote zeigen eine deutliche Bandbreite.  Bei der Hälfte der 
Angebote liegt die Erreichbarkeit bei mindestens 32,5 Stunden pro Woche; der Großteil der Angebote bewegt sich 
zwischen etwa 30 und 40 Stunden, daneben gibt es einzelne Angebote mit deutlich höheren oder niedrigeren 
Erreichbarkeiten, so dass sich der zeitliche Zugang zu Unterstützung je nach Angebot spürbar unterscheidet.   
Eine durchgehende Erreichbarkeit rund um die Uhr besteht nur in wenigen spezialisierten Bereichen, insbesondere 
beim Notruf für Betroffene sexualisierter Gewalt sowie bei den Kliniken der Stadt Köln.  Die meisten Angebote der 
Einrichtungen sind unter der Woche tagsüber erreichbar  (siehe Abbildung 16).  
Abbildung 16. Erreichbarkeit der Angebote nach Wochentagen und Tageszeiten  
 
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage “An welchen Tagen 
und zu welchen Tageszeiten ist Ihre Einrichtung in der Regel erreichbar (exemplarisch für das Jahr 2024)?  (Mehrfachauswahl möglich) “. 
0
10
20
30
40
50
60
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag
Anzahl der offenen Einrichtungen
Morgens
Mittags
Abends
Nachts

22  | 59  
4.2 Barrierefreiheit  und Zugänglichkeit für besonders vulnerable Gruppen  
Die Istanbul -Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, einschließlich der kommunalen Ebene, 
Unterstützungsangebote barrierefrei und diskriminierungsfrei auszugestalten und dabei die besonderen Bedürfnisse 
schutzbedürftiger Personen ausdrücklich zu berücksichtigen. Hilfen sollen für alle Betroffenen zugänglich sein, 
unabhängig von Behinderung, Alter, Aufenthaltsstatus oder sozialer Lage , und spezialisierte Unterstützungsstrukturen 
vorhalten. Wirksamer Gewaltschutz setzt damit voraus, dass Angebote auch für besonders vulnerable Gruppen 
tatsächlich erreichbar und nutzbar sind. 
Die folgende Auswertung zeigt, wie sich dieser Anspruch in der Kölner Angebotslandschaft widerspiegelt.  
4.2.1 Übergreifende strukturelle Zugangsbarrieren 
Physische Barrierefreiheit  
Die physische Zugänglichkeit der Angebote ist unterschiedlich ausgeprägt. Rund die Hälfte der Angebote in Köln ist 
physisch barrierefrei  zugänglich (54% von 56 Angeboten). Etwa ein Drittel der Angebote verfügt über eine nur 
eingeschränkt barrierefreie Zugänglichkeit, während 14% nicht physisch barrierefrei sind  (siehe Abbildung 17).  
Als wesentliche bauliche Hürden werden insbesondere Treppenstufen, fehlende oder zu enge Aufzüge, beengte 
Raumverhältnisse sowie nicht barrierefreie Sanitäranlagen  genannt. Häufig befinden sich Schutzunterkünfte oder 
Beratungsräume in oberen Etagen und sind für Rollstuhlnutzer *innen nicht erreichbar; zudem fehlen vielfach 
Blindenleitsysteme. Teilweise werden diese Einschränkungen durch die Nutzung externer barrierefreier Räume oder 
durch digitale Formate abgefedert, eine flächendeckende Lösung besteht hierfür jedoch nicht.  
Abbildung 17. Physische Barrierefreiheit der Angebote  
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus 
der für diesen Bericht durchgeführten Online -
Umfrage auf die Frage “ Ist Ihr Angebot physisch 
barrierefrei zugänglich ?“ Die Frage wurde von 
insgesamt N = 56 Angeboten beantwort et. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
In Frauenhäusern wird zudem vorausgesetzt , dass Bewohnerinnen sich selbst versorgen können . Personen mit 
Pflegebedarf können daher nicht aufgenommen werden.  Um allen Menschen sichere und bedarfsgerechte Zufluchtsorte 
zu ermöglichen, ist daher eine weitere Differenzierung und Ausweitung der Angebotsstruktur erforderlich, insbesondere 
durch spezialisierte Schutz - und Wohnangebote für Menschen mit Pflegebedarf sowie für Menschen mit kognitiven 
Beeinträchtigungen unter Einbezug bedarfsge rechter Assistenz - und Betreuungsleistungen.  
  
54%
14%
32%
Ja
Nein
Teilweise

23  | 59  
Barrierefreie Kommunikation und Information  
Neben der baulichen Zugänglichkeit ist barrierefreie Kommunikation  ein zentraler Faktor für den Zugang zu 
Unterstützung.  Rund ein Drittel der Angebote (30% von 56 Angeboten) verfügt über keinerlei barrierefreie 
Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. Übersetzungsangebote, leichte Spr ache oder Gebärdensprache). 43% der 
Angebote decken entsprechende Bedarfe überwiegend durch eigenes Personal ab, 27% greifen dafür  vor allem auf 
externe Dienstleister*innen zurück (siehe Abbildung 18). 
Viele Einrichtungen verfügen über mehrsprachige Mitarbeiter*innen, sodass Beratungen in unterschiedlichen Sprachen 
angeboten werden können, darunter vor allem Englisch, Französisch, Spanisch und Türkisch. Darüber hinaus wird häufig 
auf externe Dolmetschdienste oder digitale Lösungen (z.  B. Dolatel) zurückgegriffen. Gebärdensprache wird in der Regel 
nicht intern angeboten und überwiegend extern organisiert. Angebote in leichter Sprache  sind teilweise vorhanden, 
etwa in Form entsprechender Materialien oder durch geschulte Mitarbeitende.  
Als zentrale Herausforderungen für barrierefreie Kommunikation werden insbesondere fehlende interne Kompetenzen 
sowie finanzielle und personelle Engpässe  genannt. Kostenfreie Übersetzungs - und Dolmetschdienste stehen 
Klient*innen nicht in allen Angeboten zur Verfügung. Mehrere Angebote verweisen darauf, dass hohe Kosten und 
fehlende Finanzierung die Nutzung von Dolmetsch - und Übersetzungsdiensten deutlich einschrä nken; teilweise kann 
Sprachmittlung nur punktuell oder über ehrenamtliche Unterstützung ermögli cht werden. In einzelnen Angeboten 
bestehen zudem Zugangsbeschränkungen, wenn eine grundlegende Verständigung nicht möglich ist – insbesondere in 
Schutzunterkünften mit gemeinschaftlichem Wohnen.  
Abbildung 18. Verfügbarkeit barrierefreier Kommunikationsangebote  
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus 
der für diesen Bericht durchgeführten Online -
Umfrage auf die Frage “ Verfügen Sie über 
barrierefreie Kommunikationsangebote (z.  B. 
Gebärdensprache, leichte Sprache, Übersetzung )?“ 
Die Frage wurde von insgesamt N = 56 Angeboten 
beantwortet. 
 
 
 
 
 
 
  
27%
43%
30% Ja, durch externe Dienstleister
Ja, wird intern abgedeckt
Nein

24  | 59  
Darüber hinaus bestehen Unterschiede darin, wie transparent und niedrigschwellig Klient*innen über vorhandene 
Sprachmittlungsangebote  informiert werden. Etwa ein Drittel der Angebote informiert standardmäßig proaktiv, ein 
weiteres Drittel zumindest teilweise – meist anlassbezogen oder auf Nachfrage –, während das übrige Drittel hierüber 
nicht aktiv informiert  (siehe Abbildung 19). Dies  deutet darauf hin, dass für Klient *innen nicht immer unmittelbar 
ersichtlich ist, ob und in welchem Umfang kostenfreie Sprachmittlung zur Verfügung steht.  
In der Regel werden Informationen zu Übersetzungs - und Dolmetschmöglichkeiten im Rahmen des Erstkontakts oder 
im laufenden Beratungsgespräch vermittelt. Ergänzend erfolgt die Information in einigen Angeboten über Websites, 
Flyer, Aushänge oder Einladungen zu Gesprächen und Veranstaltungen.  
Abbildung 19. Information über die Verfügbarkeit kostenfreier Dolmetschdienste  
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus 
der für diesen Bericht durchgeführten Online -
Umfrage auf die Frage “ Wird Klient*innen 
proaktiv mitgeteilt, ob Übersetzungs - bzw. 
Dolmetschdienste kostenfrei verfügbar sind?“ Die 
Frage wurde von insgesamt N = 5 4 Angeboten 
beantwortet.  Abweichungen von 100% ergeben 
sich durch Rundungsdifferenzen.  
 
 
 
 
 
 
 
  
32%
32%
37%
Ja, alle Dienste werden standardmäßig
proaktiv kommuniziert
Teilweise, meist nur bei Bedarf oder
auf Anfrage
Nein, es wird nicht aktiv informiert

25  | 59  
4.2.2 Zugänglichkeit für besonders vulnerable Gruppen  
Im Rahmen der Online -Umfrage wurden Teilnehmende gefragt, wie zugänglich und niedrigschwellig erreichbar ihr 
Angebot für unterschiedliche vulnerable Gruppen ist  (siehe Abbildung 20).  
Am kritischsten wurde die Zugänglichkeit für Kinder und Jugendliche 5 bewertet. Bei  28% der 45 Angebote mit 
entsprechender Angabe wird die Erreichbarkeit als sehr schlecht oder schlecht eingestuft. Unter den Angeboten, die 
angeben, im Bereich Schutz/Unterstützung zu arbeiten, sind es sogar 37%.  Viele Angebote richten sich an Erwachsene 
ab 18 Jahren und sind strukturell nicht auf Minderjährige ausgerichtet. Zudem können Kinder und Jugendliche Angebote 
häufig nicht eigenständig erreichen, sondern sind auf Eltern oder Behörden angewiesen. Hinzu komm t eine 
unzureichende zielgruppenspezifische Ansprache . 
 
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Anweisung “Bitte schätzen 
Sie für folgende Gruppen ein, wie gut Ihre Angebote erreichbar sind (1 = sehr schlecht, 5 = sehr gut). Wenn die Erreichbarkeit eingeschränkt 
ist, erläutern Sie bitte, warum. “ Die Anzahl der antwortenden Angebote variiert zwischen N = 45 und N = 50.  
Für Personen mit ungeklärtem Aufenthalt , Migrations- oder Fluchthintergrund  bewerten 23% der 48 Angebote mit 
entsprechender Angabe die Zugänglichkeit als sehr schlecht oder schlecht , 23% als mittelmäßig und 54% als gut oder 
sehr gut . Zentrale Barrieren liegen insbesondere in Sprache und Kommunikation: Viele Angebote sind nur in wenigen 
Sprachen verfügbar, mehrsprachige Materialien fehlen und es gibt kaum Finanzierung für  Dolmetschdienste. Zugang 
und Orientierung im Hilfesystem sind zudem erschwert, da Betroffene Angebote häufig nicht selbstständig finden oder 
kontaktieren können und Weiterleitungen durch das Jobcenter oder andere Stellen lediglich in begrenzter Zahl  erfolgen. 
Hinzu kommen strukturelle  Hürden auf Behördenseite: Ausländerbehörden sind häufig schwer erreichbar, und die 
digitale Übertragung von Akten kann mehrere Monate  in Anspruch nehmen.  Erschwerend wirken zudem 
aufenthaltsrechtliche Unsicherheiten, fehlende Kenntnisse über bestehende Rechte und Unterstützungsansprüche sowie 
Ängste vor Abschiebungen oder anderen negativen Konsequenzen im Kontakt mit Behörden.  Darüber hinaus fehlen 
ergänzende Angebote sowie entsprechende Finanzierung, beispielsweise für relevante Kurse, Rechtsberatung oder 
proaktive Informationen über bestehende Unterstützungsangebote.  
⸻  
5 Im Kontext der Istanbul -Konvention und des Gewalthilfegesetzes sind damit insbesondere Minderjährige gemeint, die häusliche Gewalt miterleben oder im  häuslichen bzw. 
geschlechtsspezifischen Gewaltkontext selbst betroffen sind. Andere Formen von Kindeswohl gefährdung oder Gewalt gegen Minderjährige werden darüber hinaus insbesondere 
durch das Kinder - und Jugendhilferecht sowie den allgemeinen Kinderschutz erfasst.  
Abbildung 20. Zugänglichkeit der Angebote für besonders vulnerable Gruppen

26  | 59  
Für ältere Menschen  wird die Zugänglichkeit von 22% der 46 Angebote mit entsprechender Angabe als sehr schlecht 
oder schlecht eingeschätzt.  63% bewerten sie hingegen als gut oder sehr gut.  Viele Angebote sind nicht altersbezogen 
ausgerichtet. Sofern Altersbezüge bestehen , orientieren sie sich jedoch  häufig eher an jüngeren Zielgruppen  (z. B. in der 
inhaltlichen Ausgestaltung von Workshops) . Zudem nutzen ältere Personen soziale Medien seltener und sind stärker auf 
eine direkte Ansprache angewiesen. Physische Barrieren wie weit e Wege, Treppenstufen oder Beratungsräume in oberen 
Etagen bei eingeschränkter Aufzugverfügbarkeit können den Zugang zusätzlich erschweren.  
Für Menschen mit Behinderungen  bewerten 17% der 46 Angebote mit Angabe die Zugänglichkeit als schlecht oder 
sehr schlecht, 35% als mittelmäßig und 48% als gut oder sehr gut. Neben baulichen Barrieren bestehen weitere 
Einschränkungen durch unzureichende Zielgruppenorientierung , fehlende spezifische K onzepte, und begrenzte 
Informationszugänge  (siehe Abschnitt 4.2.1).  
Für LSBTIQ*-Personen6 bewerten 16% der 50 Angebote mit Angabe die Zugänglichkeit als schlecht oder sehr schlecht, 
24% als mittelmäßig und 60% als gut oder sehr gut. Unter den Angeboten, die angeben, im Bereich Schutz und 
Unterstützung zu arbeiten, schätzt knapp ein Viertel (24%) den Zugang als schlecht oder sehr schlecht ein. 
Zugangshürden entstehen insbesondere dadurch, dass viele Einrichtungen als Frauen - oder Frauenberatungsstellen 
wahrgenommen werden und nicht klar erkennbar ist, dass sich das Angebot auch an LSBTIQ* -Personen richtet. 
Entsprechende Hinweise in Öffentlichkei tsarbeit, auf Websites oder in Informationsmaterialien fehlen häufig. Weitere 
Barrieren ergeb en sich aus r umlichen Stru turen  die ausschließlich zwischen „wei lich“ und „m nnlich“ unterscheiden 
(z. B. bei Sanitärbereichen). Zudem setzt der Zugang in vielen Fällen voraus, dass Betroffene selbst aktiv Kontakt 
aufnehmen oder über Dritte – etwa soziale Einrichtungen oder Bezugspersonen – vermittelt werden.  
Für Menschen mit ökonomischen Einschränkungen  ist die Zugänglichkeit von Unterstützungsangeboten von 
besonderer Bedeutung, da finanzielle Unsicherheit und Armut das Risiko von Gewaltbetroffenheit erhöhen und zugleich 
den Zugang zu Schutz - und Unterstützungsangeboten erschweren können. Die überwiegende Mehrheit der Angebote 
schätzt den Zugang für diese Zielgruppe als gut oder sehr gut ein (86% der 50 Angebote mit Angabe) , dennoch können 
weiterhin Zugangsbarrieren  bestehen. 10% bewerten ihn als mittelmäßig un d 4% als schlecht. Viele Angebote sind 
kostenfrei zugänglich oder vereinzelt mit angepassten Teilnahmegebühren verbunden. Gleichzeitig können 
insbesondere Fahrtkosten zu zentral gelegenen Standorten eine zusätzliche Belastung darstellen und den Zugang 
erschweren. 
Zusammenfassend zeigt sich, dass  Zugangsbarrieren aus dem Zusammenspiel baulicher und kommunikativer Barrieren, 
fehlender zielgruppenspezifischer Ansprache , begrenzter  Ressourcen sowie der konzeptionellen  Ausgestaltung der 
Angebote entstehen.  Besonders ausgeprägt sind die Herausforderungen für Kinder und Jugendliche, Menschen mit 
Migrations- oder Fluchterfahrung, ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderungen. Die Ergebnisse verdeutlichen 
den Bedarf an differenzierten, niedrigschwelligen und zielgruppensp ezifisch ausgestalteten Angeboten, um besonders 
vulnerable Gruppen verlässlich zu erreichen.   
⸻  
6  n der  mfrage wurden teilweise Sammel ategorien wie „ SB  Q “  les ische  schwule   ise uelle  trans   inter  und queere  er sonen) sowie an einzelnen Stellen die Kategorie 
„   “  trans   inter  und nicht in re  ersonen  verwendet  Dies erfolgte aus methodischen Gründen, insbesondere im Hinblick auf den begrenzten Umfang der Erhebung  und die 
Darstellung der Ergebnisse  unterschiedlicher vulnerabler Gruppen  in Grafiken . Damit soll nicht verkannt werden, dass es sich um heterogene Gruppen mit unterschiedlichen 
Lebenslagen, Diskriminierungsrisiken, Gewaltbetroffenheiten und Unterstützungsbedarfen handelt .

27  | 59  
4.3 Geschlechtsspezifische Angebote  
Die Istanbul -Konvention richtet sich vorrangig an Frauen als Hauptbetroffene geschlechtsspezifischer und häuslicher 
Gewalt, verpflichtet die Vertragsstaaten im Rahmen des Nicht-Diskriminierungsgebots aber zu einem Zugang zu Schutz - 
und Unterstützungsangeboten für alle Betroffenen. Zugleich erlaubt die Konvention zielgruppenspezifische Maßnahmen, 
sofern diese dem wirksamen Schutz vor Gewalt dienen. 
 
Die Angebote im Kölner Hilfesystem sind unterschiedlich geschlechtsspezifisch konzipiert. Knapp die Hälfte der Angebote 
(46% von 56 Angeboten mit Angabe) richtet sich in erster Linie an Frauen*, während ein kleiner Teil (4%) ausschließlich auf 
Männer ausgerichtet ist. 13% der Angebote bieten spezifische Formate für verschiedene Geschlechter an. Ein gutes Drittel 
ist nicht geschlechtsspezifisch ausgerichtet (siehe Abbildung 21). 
Abbildung 21. Geschlechtsspezifische Konzeption der Angebote  
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus 
der für diesen Bericht durchgeführten Online-
Umfrage auf die Frage „ Sind Ihre Angebote 
geschlechtsspezifisch konzipiert (exemplarisch für 
das Jahr 2024) ?“. Die Frage wurde von insgesamt 
N = 56 Angeboten beantwortet . 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Darüber hinaus zeigen sich Unterschiede in der geschlechtsspezifischen Ausrichtung zwischen Angeboten im Bereich 
Schutz und Unterstützung und Angeboten im Bereich Prävention. Mehr als die Hälfte der Angebote im Bereich 
Schutz/Unterstützung richtet sich in erster Linie an Frauen*, im Bereich Prävention sind es 40% (siehe Abbildung 22). Zudem 
gibt es im Bereich Schutz/Unterstützung auch spezifische Angebote für Männer (7%), während solche Angebote im Bereich 
Prävention unter den befragten Angeboten mit Angabe nicht vorkommen. 
Abbildung 22. Geschlechtsspezifische Konzeption der Angebote (Schutz/Unterstützung vs. Prävention)  
 
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage „ Sind Ihre Angebote 
geschlechtsspezifisch konzipiert (exemplarisch für das Jahr 2024)?“. Die Frage wurde von insgesamt N = 29 im Tätigkeitsbereich 
Schutz/Unterstützung (links) und N = 1 5 Angeboten im Tätigkeitsbereich Prävention (rechts) beantwortet . 
 
  
52%
7%
3%
38%
Schutz/Unterstützung
Ja, ausschließlich für
Frauen*
Ja, ausschließlich für
Männer
Ja, spezifische Angebote
für verschiedene
Geschlechter
Nein
40%
0%
33%
27%
Prävention
46%
4%13%
37%
Ja, ausschließlich für Frauen*
Ja, ausschließlich für Männer
Ja, spezifische Angebote für
verschiedene Geschlechter
Nein

28  | 59  
Mit Blick auf die Zugänglichkeit für TIN -Personen (trans, inter, nicht -binäre Personen) geben mehr als die Hälfte der 
Angebote (54%) an, dass diese uneingeschränkt genutzt werden können, weitere 39% ermöglichen eine teilweise Nutzung. 
Einzelne Angebote (5%) befinden sich hierzu noch in Planung, während weniger als 2% eine Nutzung ausschließen (siehe  
Abbildung 23). 
Abbildung 23. Zugang zu Angeboten für TIN -Personen 
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus 
der für diesen Bericht durchgeführten Online -
Umfrage auf die Frage “Können TIN -Personen 
(trans, inter, nicht-binäre Personen) Ihre Angebote 
nutzen (exemplarisch für das Jahr 2024)? “ Die 
Frage wurde von insgesamt N = 56 Angeboten 
beantwortet. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im Bereich Schutz und Unterstützung sind 13% der Angebote derzeit noch nicht für TIN-Personen zugänglich, während im 
Bereich Prävention alle Angebote uneingeschränkt oder zumindest teilweise genutzt werden können (siehe Abbildung 24). 
Abbildung 24. Zugang zu Angeboten für TIN -Personen (Schutz/Unterstützung vs. Prävention)  
 
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage “ Können TIN -
Personen (trans, inter, nicht -binäre Personen) Ihre Angebote nutzen (exemplarisch für das Jahr 2024)?“ Die Frage wurde von insgesamt 
N = 29 im Tätigkeitsbereich Schutz/Unterstützung (links) und N = 15 Angeboten im Tätigkeitsbereich Prävention (rechts) beantw ortet. 
Abweichungen von 100% ergeben sich durch Rundungsdifferenzen.  
 
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass viele Angebote allen Geschlechtern offen stehen oder ihren Schwerpunkt auf Frauen*, 
FLINTA* bzw. weiblich gelesene Personen legen, teils mit der Möglichkeit individueller Absprachen – insbesondere bei 
Gruppenformaten oder im Einzelfall. Häufig erfolgt die Öffnung über Einzelfallentscheidungen, persönliche Vorgespräche 
oder angepasste Settings. Ergänzend wird auf Kooperationen mit spezialisierten Fachstellen wie rubicon e.V. oder anyway 
verwiesen. Mehrere Angebote bericht en zudem von internen Sensibilisierungsprozessen, Schulungen und einer 
gendersensiblen Ausrichtung der Beratung. Gleichzeitig werden Grenzen dort sichtbar, wo Angebote feste 
Rahmenbedingungen haben – etwa im Schutzwohnen – oder wo noch keine klaren Konzept e bestehen, wie weitere 
Geschlechter in bestehende Angebotsstrukturen einbezogen werden können. Insgesamt zeigt sich eine überwiegend 
offene Haltung gegenüber TIN-Personen, die jedoch häufig über individuelle Lösungen und schrittweise Anpassungen der 
Angebotskonzepte umgesetzt wird. 
54%39%
2%
5%
Ja, uneingeschränkt
Teilweise
Nein
In Planung
47%
53%
0% 0%
Prävention
55%31%
3% 10%
Unterstützung/Schutz
Ja, uneingeschränkt
Teilweise
Nein
In Planung

29  | 59  
 
Zusammenfassend zeigen die Ergebnisse, dass der Zugang zu Unterstützung im Kölner Hilfesystem durch unterschiedliche 
Faktoren beeinflusst wird, darunter bauliche und kommunikative Barrieren sowie die konzeptionelle Ausrichtung der 
Angebote. Besonders ausge prägt sind Zugangseinschränkungen für Kinder und Jugendliche, Menschen mit Migrations - 
oder Fluchterfahrung, ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderungen. Darüber hinaus zeigen sich Unterschiede in 
der geschlechtsspezifischen Ausrichtung der Angebote s owie in der Zugänglichkeit für TIN -Personen. Insgesamt 
verdeutlichen die Befunde den Bedarf an weiterentwickelten, zielgruppenspezifischen Zugangsstrukturen. 
5 Finanzierung und Ressourcen  
Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten in Artikel 8, angemessene finanzielle und personelle Mittel für 
Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bereitzustellen. Das 
Gewalthilfegesetz greift dies auf und formuliert Anforderungen an ein bedarfsgerechtes Hilfesystem  sowie an 
ausreichende Schutz -, Beratungs - und Unterstützungsangebote. Für Köln ist daher relevant, ob Finanzierung und 
personelle Ressourcen den tatsächlichen Bedarf decken.  
Im Folgenden werden die Finanzierung und Ressourcen der Kölner Angebotslandschaft dargestellt. Betrachtet werden 
die Finanzierungsstruktur und Gesamtbudgets sowie die personelle Ausstattung und Auslastung der Angebote, 
einschließlich Wartezeiten, Abweisung en und Weitervermittlungen.

30  | 59  
5.1 Finanzierung und Förderpraxis  
Die Anforderungen der Istanbul -Konvention und des Gewalthilfegesetz es setzen eine verlässliche, bedarfsgerechte und 
möglichst nachhaltige Finanzierung der Unterstützungsstrukturen voraus. Von besonderer Bedeutung sind dabei 
langfristig planbare Finanzierungen, da sie Kontinuität, Fachkräftebindung und den Ausbau von Angebot en erleichtern. 
Vor diesem Hintergrund wird im Folgenden die Finanzierungsstruktur der Kölner Angebotslandschaft betrachtet.  
Finanzierungsquellen  und Förderstruktur  
Die Auswertung der Befragungsdaten deutet darauf hin, dass ein erheblicher Teil der Kölner Angebotslandschaft auf 
eine Kombination unterschiedlicher Finanzierungsquellen angewiesen ist, wobei Eigenmittel, Spenden und zeitlich 
befristete Projektförderungen eine zentrale Rolle spielen . Im Rahmen der Umfrage wurden die Angebote des Kölner 
Hilfesystems gefragt, aus welche n Finanzierungsquellen sie im Jahr 2024 Mittel erhalten ha ben. Am häufigsten wurden 
Eigenmittel und Spenden genannt (70% der 54 Angebote mit Angabe), gefolgt von zeitlich befristeten 
Projektförderungen durch die Kommune (43%; siehe  Abbildung 25). Institutionelle Förderungen d urch die Kommune 
sowie zeitlich befristete Förderungen durch das Land werden jeweils von rund 21% der Angebote angegeben. Weitere 
18% erhalten institutionelle Förderungen durch das  Land; ebenso viele berichten von zeitlich befristeten 
Projektförderungen durch Stiftungen oder andere nichtstaatliche Akteur*innen. Darüber hinaus werden vereinzelt 
Projektförderungen durch die EU, ehrenamtliche Leistungen sowie anteilige Beiträge von Klie nt*innen genannt.  
Abbildung 25. Finanzierungsquellen der Angebote  
 
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage „Bitte geben Sie an, 
aus welchen Finanzierungsquellen Ihr Arbeitsbereich / Ihr o.g. Angebot im Jahr 2024 Mittel erhalten hat.“  Mehrfachnennungen waren 
möglich. Die Prozentangaben beziehen sich auf den Anteil der Angebote, die Mittel aus der jeweiligen Quelle erhalten, und nicht auf de n 
prozentualen Anteil dieser Quelle am Budget der Angebote . Die Antwortoptionen Bund (institutionelle Förderung) und Bund (zeitlich 
befristete Förderung ) wurden nicht ausgewählt. Die Frage wurde von insgesamt N = 56 Angeboten beantwortet.  
 
  
18%; (n=10)
18%; (n=10)
21%; (n=12)
21%; (n=12)
27%; (n=15)
43%; (n=24)
70%; (n=39)
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Land (institutionelle Förderung)
Zeitlich befristete Projektförderung durch Stiftungen oder
andere nichtstaatliche Akteur*innen
Kommune (institutionelle Föderung)
Land (zeitlich befristete Projektförderung)
Sonstiges
Kommune (zeiltlich befristete Projektförderung)
Eigenmittel/Spenden

31  | 59  
Die Finanzierung der Angebote aus öffentlichen Mitteln erfolgt überwiegend über freiwillige kommunale Leistungen 
sowie Förderprogramme des Bundes oder der Länder und ist deutlich seltener Teil gesetzlicher Pflichtaufgaben.  Bei 
den Angeboten, die angeben, öffentliche Fördermittel zu erhalten, erfolgt die Finanzierung mehrheitlich über freiwillige 
kommunale Leistungen und/oder Förderprogramme des Bundes oder der Länder (71% von 41 Angeboten mit Angabe ; 
siehe Abbildung 26). Lediglich 5% werden ausschließlich im Rahmen kommunaler Pflichtaufgaben finanziert, weitere 
14% erhalten Mittel aus beiden Bereichen. Damit erfolgt die Finanzierung in der Mehrheit der Fälle ganz oder teilweise 
über freiwillige Leistungen. Dies deutet auf eine fragmentierte Förderstruktur hin, in der Mittel aus unterschiedlichen 
Fördertöpfen stammen, zeitlich befristet sein können und von politischen Prioritätensetzungen sowie kommunalen 
Haushaltslagen abhängen.  Förderungen im Rahmen kommunaler Pflichtaufgaben sind demgegenüber seltener und 
potenziell stärker strukturell verankert.  
Abbildung 26. Zuordnung der öffentlichen Fördermittel (freiwillige Leistungen vs. Pflichtaufgaben)  
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus 
der für diesen Bericht durchgeführten Online -
Umfrage auf die Frage “Sie haben angegeben, 
dass sie öffentliche Fördermittel erhalten. In 
welchem Bereich wird Ihr Angebot gefördert? “ Die 
Frage wurde von insgesamt N = 41 Angeboten 
beantwortet. 
 
 
 
 
 
Mit Blick auf Unterschiede in den Tätigkeitsfeldern Schutz und Unterstützung vs.  Prävention zeigt sich, dass im Bereich 
Schutz und Unterstützung häufiger Förderungen aus beiden Bereichen, d.h. aus freiwilligen Leistungen und gesetzlichen 
Pflichtaufgaben , eine Rolle spielen (21%  von 24 Angeboten  im Bereich Schutz/Unterstützung ) (siehe Abbildung 27). In 
der Präventionsarbeit  erfolgt die Förderung überwiegend über freiwillige kommunale  Leistungen oder 
Förderprogramme des Bundes /Landes (73% von 11 Angeboten  im Bereich Prävention ). 
Abbildung 27. Zuordnung der öffentlichen Fördermittel (freiwillige Leistungen vs. Pflichtaufgaben) nach Tätigkeitsfeld  
 
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht  durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage “Sie haben 
angegeben, dass sie öffentliche Fördermittel erhalten. In welchem Bereich wird Ihr Angebot gefördert?“ Die Frage wurde von insgesamt N 
= 24 Angeboten im Tätigkeitsbereich Schutz/Unterstützung (links) und N = 11 Angeboten im Tätigkeitsbereich Prävention (rechts ) 
beantwortet. 
73%
9%
9%
9%
Prävention
71%
5%
14%
10%
Freiwillige kommunale
Leistungen/Förderprogramme des
Bundes/Landes
Gesetzliche Pflichtaufgaben
Förderungen aus beiden Bereichen
Keine Angabe/Weiß nicht
67%4%
21%
8%
Schutz/Unterstützung
Freiwillige kommunale
Leistungen/Förderprogramme des
Bundes/Landes
Gesetzliche Pflichtaufgaben
Förderungen aus beiden Bereichen
Keine Angabe/Weiß nicht

32  | 59  
Budgets der Angebote  
Die Budgetstruktur der Angebotslandschaft ist überwiegend durch niedrigere Budgets geprägt . Die meisten 
Angebote arbeiten mit Gesamtbudgets von unter 250.000 Euro. Die Angaben zum Gesamtbudget im Jahr 2024 zeigen 
zugleich eine deutliche Spannweite  (siehe Abbildung 28). Rund zwei Drittel der Angebote verfügten über ein Budget 
von unter 250.000 Euro (69% von 51 Angeboten mit Angabe ). Budgets zwischen 250.000 und 500.000 Euro geben etwa 
16% der Angebote an, während rund 16% über 500.000 Euro oder mehr verfügen. Größere Budgetvolumina sind damit 
vergleichsweise selten.  
Abbildung 28. Gesamtbudget der Angebote  
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus 
der für diesen Bericht durchgeführten Online -
Umfrage auf die Frage “ Bitte geben Sie das 
Gesamtbudget Ihres Arbeitsbereichs / Angebots 
im Jahr 2024 an.“ Die Frage wurde von insgesamt 
N = 51 Angeboten beantwortet.  Abweichungen 
von 100% ergeben sich durch 
Rundungsdifferenzen.  
 
 
 
Ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Rechtsform und Budgethöhe lässt sich nicht feststellen. Die meisten Angebote 
sind in Trägerschaft von Vereinen; daraus lässt sich jedoch nicht auf die Budgetgröße schließen.  
Zusammenfassend zeigt sich, dass die Kölner Angebotslandschaft durch eine stark fragmentierte Finanzierungsstruktur 
geprägt ist. Viele Angebote sind in erheblichem Umfang auf zeitlich befristete Förderungen, Eigenmittel und Spenden 
angewiesen, während daue rhaft abgesicherte institutionelle Finanzierungen nur einen Teil der Angebotslandschaft 
tragen. Gleichzeitig arbeiten zahlreiche Angebote mit vergleichsweise kleinen Budgets. Insgesamt deutet dies auf 
begrenzte finanzielle Planungssicherheit und auf erschwerte Entwicklungsbedingungen für das Hilfesystem hin.   
16%
20%
33%
16%
12%
4%
Unter 50.000 Euro
50.000 - 99.999 Euro
100.000 - 249.999 Euro
250.000 - 499.999 Euro
500.000  999.999 Euro
1 Mio. Euro und mehr

33  | 59  
5.2 Personal und Auslastung  
Die Anforderungen der Istanbul -Konvention und des Gewalthilfegesetz es umfassen auch eine ausreichende personelle 
Ausstattung der Unterstützungsstrukturen. Ausreichende Fachkräftekapazitäten sind eine zentrale Voraussetzung für 
den zeitnahen Zugang zu Schutz, Beratung und Unterstützung. Vor diesem Hintergrund werden im Folge nden 
personelle Ressourcen, Auslastung und Kapazitätsgrenzen der Kölner Angebotslandschaft betrachtet.  
Personelle Ausstattung der Angebote  
Die Auswertung der Angaben zur personellen Ausstattung zeigt, dass der größte Anteil der Vollzeitäquivalente  (VZÄ) 
dem Aufgabenbereich Beratung zugeordnet ist ( ca. 53  VZÄ, siehe Abbildung 29). Deutlich geringer fallen die 
Stellenanteile im Bereich Prävention aus (14 VZÄ) , gefolgt von der Verwaltung mit knapp unter 10 VZÄ. Netzwerkarbeit 
und Kooperation sind demgegenüber nur mit sehr geringen Stellenanteilen vertreten. Insgesamt konzentrieren sich die 
personellen Ressourcen der Angebote damit vor allem auf beratende Tätigkeiten . 
 
Abbildung 29. Verteilung der Vollzeitäquivalente nach Aufgabenbereich  
 
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage  „Bitte geben Sie die 
personelle Ausstattung Ihres Arbeitsbereichs / Angebots in Vollzeitäquivalenten an   f r das  ahr      “  
  
13,8
3,9
4,7
9,8
14,1
52,8
0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0
Sonstige
Öffentlichkeitsarbeit
Netzwerkarbeit
Verwaltung
Prävention
Beratung
Anzahl VZÄ

34  | 59  
Auslastung der Angebote  
Die Angebote des Kölner Hilfesystems  sind insgesamt sehr hoch ausgelastet . Ein Großteil arbeitet  an oder über der 
Kapazitätsgrenze , insbesondere im Bereich Schutz und Unterstützung.  44% der befragten Angebote mit Angabe  
schätzen ihre Auslastung auf über 100%, weitere 20% auf über 90%. Damit geben nahezu zwei Drittel der Angebote an, 
voll ausgelastet oder überlastet zu sein (64% aller Angebote mit Angabe; siehe Abbildung 30). Weitere 26% bewegen 
sich im Bereich von 70 –90% Auslastung, während nur ein kleiner Anteil (9%) angibt, über nennenswerte 
Kapazitätsreserven zu verfügen . Insgesamt verdeutlichen die Ergebnisse eine ausgeprägte strukturelle Belastung der 
Angebotslandschaft .  
Abbildung 30. Auslastung der Angebote  
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus 
der für diesen Bericht durchgeführten Online -
Umfrage auf die Frage “ Wie hoch schätzen Sie die 
Auslastung des Angebots ein (exemplarisch für 
das Jahr 2024) ?“ Die Frage wurde von insgesamt 
N = 5 4 Angeboten beantwortet.  Abweichungen 
von 100% ergeben sich durch 
Rundungsdifferenzen.  
 
 
 
 
Besonders deutlich zeigt sich diese Situation im Tätigkeitsfeld Schutz und Unterstützung, während Angebote der 
Präventionsarbeit geringere Auslastungswerte aufweisen (siehe Abbildung 31). Im Bereich Schutz und Unterstützung 
geben rund zwei Drittel der Angebote an, über 100% ausgelastet zu sein, während dies im Bereich Prävention nur auf 
etwa ein Fünftel zutrifft. Ein eindeutiger Zusammenhang zwischen den Gesamtbudgets der Angebote und ih rer 
jeweiligen Auslastung lässt sich nicht erkennen. Dies kann darauf hindeuten, dass die hohe Nachfrage maßgeblich zur 
bestehenden Belastung beiträgt.  
  
 
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage “Wie hoch schätzen 
Sie die Auslastung des Angebots ein (exemplarisch für das Jahr 2024)?“ Das linke Kreisdiagramm zeigt die Antworten der Angebote, die 
primär im Bereich Schutz/Unterstützung tätig sind (N = 29), das rechte Kreisdiagramm die Angebote in der Präventionsarbeit (N = 15). 
0% 3%
21%
14%62%
Schutz/Unterstützung
Unter 50%
ca. 50-70%
ca. 70-90%
über 90%
über 100%
0%
20%
40%
20%
20%
Prävention
2%
7%
26%
20%
44%
Unter 50%
ca. 50-70%
ca. 70-90%
über 90%
über 100%
Abbildung 31. Auslastung der Angebote 2024 nach Tätigkeitsfeld  (Schutz/Unterstützung vs. Prävention)

35  | 59  
Wartezeiten, Abweisungen und Weitervermittlungen  
Trotz der hohen Auslastung der Angebote können Erstberatungen in der Regel innerhalb weniger Tage erfolgen. 43 
Angebote haben Angaben zur durchschnittlichen Wartezeit auf eine Erstberatung gemacht. Der Median liegt  bei fünf 
Tagen; in der Hälfte der Fälle beträgt die Wartezeit zwischen drei und zehn Tagen. Dies deutet insgesamt auf einen 
zeitnahen Zugang zur Erstberatung hin. Angaben zu Wartezeiten für die Unterbringung in Schutzeinrichtungen  variieren 
hingegen stark. Aufgrund der geringen Anzahl an Angeboten und der hohen Streuung können hierzu keine belastbaren 
Aussagen getroffen werden. Die gemeldeten Werte reichen von ein em Tag bis zu drei Monaten Wartezeiten. 
Ein erheblicher Teil der Angebote berichtet von regelmäßigen Abweisungen oder Weitervermittlungen  von 
Personen. Zwar geben rund zwei Drittel  der Angebote an, Personen selten oder nie abweisen zu müssen, zugleich 
berichten jedoch knapp ein Drittel, dass dies häufig oder sehr häufig vorkommt  (siehe Abbildung 32). Als Hauptgründe 
werden unpassende Zuständigkeiten sowie fehlende Kapazitäten genannt (siehe Abbildung 33). Darüber hinaus spielen 
in einzelnen Fällen fehlende Dolmetschleistungen und Sicherheitsaspekte eine Rolle. Insgesamt legen die Ergebnisse 
nahe, dass Abweisungen und Weitervermittlungen vor allem Ausdruck struktureller Engpässe sowie klar abgegrenzte r 
Zuständigkeitsregelungen innerhalb des Hilfesystems sind.  
Abbildung 32. Häufigkeit von Abweisungen oder Weitervermittlung  
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus 
der für diesen Bericht durchgeführten Online -
Umfrage auf die Frage “ Wie häufig müssen 
Personen abgewiesen oder weitervermittelt 
werden (exemplarisch für das Jahr 2024)? “ Die 
Frage wurde von insgesamt N = 46 Angeboten 
beantwortet.  Abweichungen von 100% ergeben 
sich durch Rundungsdifferenzen.  
 
 
 
Abbildung 33. Gründe für Abweisungen oder Weitervermittlungen  
 Anmerkung: Dargestellt sind 
die Antworten aus der für 
diesen Bericht durchgeführten 
Online-Umfrage auf die Frage 
“Welche Hauptgründe 
bestehen für Abweisungen 
oder Weitervermittlung? 
(Mehrfachauswahl möglich) ?“ 
Die Frage wurde von 
insgesamt N = 51 Angeboten 
beantwortet. 
 
 
  
13%
17%
39%
30% Sehr häufig (>50%)
Häufig (10-50%)
Selten (<10%)
Nie
6%; (n=3)
18%; (n=9)
20%; (n=10)
57%; (n=29)
67%; (n=34)
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80%
Sicherheitsgründe
Fehlende Dolmetschung
Sonstige
Keine Kapazitäten
Falsche Zuständigkeit

36  | 59  
Die Zahl der Personen, die aufgrund von Kapazitätsengpässen  jährlich abgewiesen oder weitervermittelt werden müssen, 
liegt bei der Hälfte der Angebote zwischen etwa 10 und 60  Personen (beispielhaft für das Jahr 2024 ) (siehe Abbildung 
34). Zugleich zeigen einzelne sehr hohe Werte (bis zu 800 Personen) die große Spannbreite zwischen den Angeboten.  
Abbildung 34. Jährliche Abweisungen aufgrund von Kapazitätsengpässen (Jahr 2024) 
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht 
durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage „Wie häufig müssen Personen 
abgewiesen oder weitervermittelt werden (exemplarisch für das Jahr 2024)? 
Bitte schätzen Sie die Zahl pro Jahr: ____ “ Die Frage wurde von insgesamt N = 
46 Angeboten beantwortet.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zusammenfassend zeigen die Ergebnisse eine insgesamt stark beanspruchte Angebotslandschaft, in der hohe 
Auslastungswerte, begrenzte personelle Kapazitäten und regelmäßige Weitervermittlungen zentrale strukturelle 
Herausforderungen darstellen. Während Erstberatungen meist zeitnah erfolgen können, deutet die ausgeprägte 
Überauslastung insbesondere im Bereich Schutz und Unterstützung auf eine anhaltende Diskrepanz zwischen Bed arf 
und verfügbaren Ressourcen hin.  
 
6 Qualitätsstandards und Rahmenbedingungen  
Neben einer ausreichenden finanziellen Ausstattung und personellen Ressourcen sind auch fachliche Standards und 
geeignete strukturelle Rahmenbedingungen zentrale Voraussetzungen für ein wirksames Hilfesystem. Die Istanbul -
Konvention stellt heraus , dass Unterstützungsangebote nicht nur verfügbar sein müssen, sondern auch qualitativ 
hochwertig, sicher und bedarfsgerecht ausgestaltet sein sollen.  
Insbesondere  a itel     „Schutz und  nterst tzung“  der  onvention  verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, geeignete 
Unterstützungsstrukturen bereitzustellen. Nach Artikel 18  sollen Schutz - und Unterstützungsmaßnahmen auf einem 
koordinierten, opferzentrierten Ansatz beruhen und die Sicherheit der Betroffenen gewährleisten. Darüber hinaus 
fordert die Konvention die Bereitstellung spezialisierter Unterstützungsdienste mit angeme ssenen Ressourcen und 
professionellen Arbeitsstrukturen (u. a. Artikel 20 und 22 ). 
 uch  a itel      „ r vention“  der  onvention enth lt relevante  orga en  Artikel 15  verpflichtet die Vertragsstaaten 
sicherzustellen, dass Fachkräfte, die mit Betroffenen arbeiten, über eine angemessene Aus - und Fortbildung verfügen. 
Dies bildet eine wichtige Grundlage für die Qualität der Unterstützung. Insgesamt unterstreicht die Konve ntion damit 
die Bedeutung klarer fachlicher Konzepte, qualitätsgesicherter Arbeitsprozesse sowie sicherer und geeigneter räumlicher 
Rahmenbedingungen.  
1
0
100
200
300
400
500
600
700
800

37  | 59  
Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen der Online -Umfrage verschiedene Aspekte der Qualitätssicherung und 
strukturellen Rahmenbedingungen erhoben. Dazu zählen insbesondere schriftliche fachliche Konzepte, Maßnahmen zur 
Qualitätssicherung und -kontrolle sowie die Einschätzung der räumlichen Bedingungen hinsichtlich Sicherheit, 
Privatsphäre und einer bedarfsgerechten Leistungserbringung.  
Fachliche Konzepte  
Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass die überwiegende Mehrheit der befragten Angebote über ein schriftlich 
fixiertes fachliches Konzept verfügt, das die fachliche Ausrichtung und Arbeitsweise  der Einrichtung  beschreibt (siehe 
Abbildung 35). Ebenfalls weit verbreitet sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -kontrolle. Rund zwei Drittel der 
Angebote berichten zudem von Regelungen zum Schutz gewaltbetroffener Personen und des Personals, während ein 
Viertel ein spezifisches Konzept zum Schutz  und Wohl mitaufgenommener Kinder nennt. Bei knapp einem Drittel der 
Angebote befindet sich das fachliche Konzept derzeit in Erstellung oder Überarbeitung. Insgesamt zeigen die Ergebnisse, 
dass schriftlich formulierte fachliche Grundlagen im Kölner Hilfesy stem weit verbreitet sind und zugleich in vielen 
Einrichtungen weiterentwickelt werden.  
Abbildung 35. Bestandteile schriftlich fixierter fachlicher Konzepte in den befragten Einrichtungen 
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage „Verfügt Ihre 
Einrichtung / Ihr Arbeitsbereich über ein schriftlich fixiertes fachliches Konzept, das folgende Aspekte umfasst? Bitte wähle n Sie alle 
zutreffenden Punkte aus. “ Die Frage wurde von insgesamt N = 52 Angeboten beantwortet . 
  
2%; (n=1)
25%; (n=13)
31%; (n=16)
69%; (n=36)
83%; (n=43)
96%; (n=50)
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Keine der oben aufgelisteten Aspekte trifft zu
Konzept zum Schutz und Wohl mitaufgenommener Kinder
(sofern relevant)
Das fachliche Konzept befindet sich derzeit in Überarbeitung
oder Erstellung
Regelungen zum Schutz gewaltbetriffener Personen und des
Personals
Maßnahmen zur Qualitätssicherung und qualitätskontrolle
Beschreibung der fachlichen Ausrichtung und Arbeitsweise der
Einrichtung

38  | 59  
Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -kontrolle 
In den meisten Einrichtungen werden verschiedene Instrumente zur Qualitätssicherung und -kontrolle genutzt. 
Besonders häufig genannt werden Fortbildungskonzepte für Mitarbeitende sowie schriftlich dokumentierte Leitlinien. 
Interne Beschwerdemechanismen bestehen in 79% der Angebote, externe Beschwerdemechanismen in 57% (siehe  
Abbildung 36). 
Rund zwei Drittel der Angebote berichten zudem von regelmäßigen Evaluationen ihrer Arbeit. Ein Viertel der 
Einrichtungen gibt eine externe Zertifizierung an. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen genannt, darunter 
Supervision, kollegiale Beratung, Reflex ionstage und pädagogische Gremien sowie basisdemokratische 
Beteiligungsstrukturen wie Hausversammlungen der Bewohner*innen und Versammlungen von Kindern und 
Jugendlichen. Auch Schutzkonzepte, kontinuierliche Überarbeitungs - und Anpassungsprozesse sowie fac hliche 
Kooperationen und Netzwerke mit regelmäßigen Schulungen gehören zu den genannten Maßnahmen.  
Abbildung 36. Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -kontrolle in den befragten Angeboten  
 
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage „Welche der 
folgenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung/ -kontrolle sind in Ihrer Einrichtung / Ihrem Arbeitsbereich vorhanden? (Mehrfachauswahl 
möglich).“ Die Frage wurde von insgesamt N = 53 Angeboten beantwortet . 
  
2%; (n=1)
26%; (n=14)
25%; (n=13)
57%; (n=30)
66%; (n=35)
79%; (n=42)
85%; (n=45)
91%; (n=48)
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Keine der genannten Maßnahmen
Sonstige
Externe Zertifizierung
Externe Beschwerdemechanismen
Regelmäßige Evaluationen
Interne Beschwerdemechanismen
Schriftlich dokumentierte Leitlinien
Fortbildungskonzepte für Mitarbeitende

39  | 59  
Räumliche Rahmenbedingungen  
Die meisten Angebote berichten über grundsätzlich geeignete räumliche Voraussetzungen für ihre Arbeit. 87% geben 
an, dass Räumlichkeiten und Ausstattung eine fachgerechte und bedarfsgerechte Leistungserbringung ermöglichen  
(siehe Abbildung 37). 85% sehen die Privatsphäre gewaltbetroffener Personen als gewährleistet. 72% geben an, dass 
ihre Räumlichkeiten die Sicherheit von Betroffenen und Personal sicherstellen.  
9% der Angebote berichten jedoch, dass die räumlichen Bedingungen derzeit noch nicht vollständig umgesetzt sind. 
Dies weist darauf hin, dass weiterhin Anpassungs - oder Entwicklungsbedarf besteh t. 
Abbildung 37. Räumliche Rahmenbedingungen in den befragten Angeboten  
 
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage „Verfügt Ihre 
Einrichtung / Ihr Arbeitsbereich über angemessene räumliche Rahmenbedingungen, die Sicherheit und Privatsphäre gewährleisten?  Bitte 
wählen Sie alle zutreffenden Punkte aus. (Mehrfachauswahl möglich) “ Die Frage wurde von insgesamt N = 46 Angeboten beantwortet . 
Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass im Kölner Hilfesystem zwar viele fachliche Standards und Maßnahmen zur 
Qualitätssicherung etabliert sind, zugleich aber in einzelnen Bereichen weiterhin Entwicklungs - und 
Anpassungsbedarfe bestehen. Die meisten Angebote verfügen über schriftliche fachliche Konzepte und nutzen 
verschiedene Instrumente der Qualitätssicherung, etwa Fortbildungen, Leitlinien, Beschwerdemechanismen oder 
Evaluationen. Gleichzeitig befinden sich fachliche Konzepte in einigen  Einrichtungen noch  in Entwicklung oder 
Überarbeitung, und einzelne Angebote sehen weiterhin Anpassungsbedarf bei den räumlichen Rahmenbedingungen  
7 Bedarfe und Handlungsempfehlungen für das Kölner 
Hilfesystem 
Dieses Kapitel bündelt die zentralen Ergebnisse der Bestandsaufnahme im Hinblick auf die Umsetzung der Istanbul -
Konvention und des Gewalthilfegesetzes auf kommunaler Ebene und leite t daraus Bedarfe und Handlungsempfehlungen 
ab. 
7.1 Zentrale Lücken und Herausforderungen  
Im Folgenden werden zentrale Lücken und Herausforderungen im Kölner Hilfesystem dargestellt, die einer vollständigen 
Umsetzung der Istanbul -Konvention und des Gewalthilfegesetzes entgegenstehen.  Die Darstellung basiert auf einer 
Gesamtschau der erhobenen Daten und qualitativen Rückmeldungen aus der Fachpraxis und verdichtet diese zu 
zentralen strukturellen Problemlagen.   
9%; (n=4)
72%; (n=33)
85%; (n=39)
87%; (n=40)
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Die räumlichen Bedingungen sind derzeit noch nicht
vollständig umgesetzt
Räumlichkeiten gewährleisten die Sicherheit gewaltbetroffener
Personen und des Personals
Räumlichkeiten wahren die Privatsphäre der
gewaltbetroffenen Personen
Räumlichekeiten und Ausstattung ermöglichen eine
fachgerechte, bedarfsgerechte Leistungserbringung

40  | 59  
Unzureichende und unsichere Finanzierung  
Sowohl die Istanbul -Konvention (Art. 8) als auch das Gewalthilfegesetz verlangen eine ausreichende, verlässliche und 
nachhaltige Finanzierung von  Schutz- und Unterstützungsstrukturen  für Betroffene  sowie Maßnahmen zur 
Gewaltprävention . Die in Köln vorherrschende projektbasierte und fragmentierte Finanzierungsstruktur sowie die hohe 
Auslastung der Angebote lassen derzeit nicht erkennen, dass diese Anforderungen ausreichend erfüllt werden.  
Dies zeigt sich sowohl in den quantitativen Ergebnissen zur Finanzierungs - und Förderstruktur (vgl. Kapitel 5.1) als auch 
in den Einschätzungen der Befragten zu zentralen Herausforderungen im Hilfesystem. So gibt die überwiegende 
Mehrheit der befragten Angebote (89% von 61 Angeboten)  an, dass eine unzureichende beziehungsweise unsichere 
Finanzierung eine wesentliche Herausforderung darstellt, die einer vollständigen Umsetzung der Istanbul -Konvention 
und des Gewalthilfegesetzes entgegensteht (siehe Abbildung 38).  
Wie bereits in Kapitel 5 dargestellt, erfolgt die Finanzierung vieler Angebote über befristete Projektförderungen und 
Spenden, teilweise auch über jährlich befristete Beauftragungen oder kurzfristige Förderzusagen. Diese 
Finanzierungsformen erschweren eine langfristige Planung und  stabile Umsetzung bestehender Angebote. Hinzu 
kommt, dass ein erheblicher Teil der Angebote Leistungen aus Eigenmitteln der Träger finanziert. Dies verweist darauf, 
dass zentrale Schutz -, Unterstützungs - und Präventionsaufgaben bislang nicht strukturell öffentlich abgesichert sind.  
Eine dauerhaft gesicherte und verlässliche Finanzierung wird von den Befragten als zentrale Voraussetzung angesehen, 
um Beratungs - und Unterstützungsangebote bedarfsgerecht vorzuhalten, personell abzusichern und fachlich 
weiterzuentwickeln.  Genannt werden insbesondere fehlende finanzierte Stellenanteile für Beratung und Begleitung 
sowie unzureichende Ressourcen für Prävention, Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkarbeit. Darüber hinaus bestehen 
Finanzierungslücken bei ergänzenden Leistungen wie Dolmetschdienst en, therapeutischer Unterstützung oder 
technischer Infrastruktur. In einzelnen Fällen werden Angebote maßgeblich durch ehrenamtliche Strukturen getragen 
oder sind infolge finanzieller Kürzungen gefährdet, wodurch Stabilität und Weiterentwicklung der 
Unterstützungsstrukturen zusätzlich erschwert werden.  
Darüber hinaus betonen Akteur*innen des Hilfesystems, dass insbesondere aufsuchende Arbeit, Präventionsangebote 
sowie zielgruppenspezifische Unterstützungsstrukturen stark von projektbasierter Finanzierung abhängig sind. Dies 
führt zu Diskontinuitäten, ers chwert den Aufbau von Vertrauen und verhindert nachhaltige Wirkung. Insgesamt wird 
deutlich, dass nicht nur neue Angebote aufgebaut, sondern auch bestehende und grundsätzlich gut ausgebaute 
Strukturen dauerhaft abgesichert werden müssen.  
Abbildung 38. Lücken und Herausforderungen im Hilfesystem  
Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage „Wo sehen Sie Lücken oder 
Herausforderungen im Hilfesystem, die einer vollständigen Umsetzung der Istanbul -Konvention und des Gewalthilfegesetzes 
entgegenstehen?“ Die Frage wurde von insgesamt N = 61 Angeboten beantwortet.  
16%; (n=10)
23%; (n=14)
43%; (n=26)
43%; (n=26)
49%; (n=30)
51%; (n=31)
59%; (n=36)
66%; (n=40)
69%; (n=42)
69%; (n=42)
72%; (n=44)
75%; (n=46)
89%; (n=54)
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Sonstige
Mangelnde Vernetzung/Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen
Fehlende Erreichbarkeit rund um die Uhr/Notdienste
Fehlende Monitoring-Strukturen
Unzureichende rechtliche Beratung oder Information
Fehlende Öffentlichkeitsarbeit oder Informationskampagnen
Fehlende Schulung und Sensibilisierung von Fachkräften
Fehlende Zugänglichkeit für besonders vulnerable Gruppen
Fehlende Präventionsangebote
Fehlende spezialistierte Angebote (z.B. für bestimmte Zielgruppen)
Fehlende psychologische oder therapeutische Nachsorge
zu wenige Schutzunterkünfte/Frauenhausplätze
Unzureichende bzw. unsichere Finanzierung

41  | 59  
Mangel an Schutzunterkünften und Frauenhausplätzen  
Eine weitere häufig genannte Lücke betrifft den Mangel an Schutzunterkünften und Frauenhausplätzen.  Drei Viertel der 
befragten Angebote sehen hier eine erhebliche Versorgungslücke. Wie in Kapitel 5 dargestellt, müssen jährlich mehrere 
hundert Frauen * aufgrund fehlender Kapazitäten abgewiesen werden. Das derzeit geplante dritte Frauenhaus in Köln 
kann zwar zur Entlastung beitragen, wird den bestehenden Bedarf jedoch nicht vollständig decken können.  Auch 
Bedarfsberechnungen im Auftrag des B undesministerium s für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (B MFSFJ) weisen 
auf eine deutliche Unterversorgung hin: Zur Erfüllung der Anforderungen der Istanbul -Konvention wären demnach in 
Köln 278 Schutzhausplätze erforderlich, während lediglich 62 Frauenhausplätze (inklusive Plätze für angehörige Kinder) 
zur Verfügung stehen. 7 
Insgesamt zeigen die Ergebnisse eine erhebliche Unterversorgung im Bereich der Schutzunterkünfte. Die bestehenden 
Kapazitäten entsprechen derzeit nicht den Anforderungen der Istanbul -Konvention und des Gewalthilfegesetzes. . 
Neben zusätzlichen Frauenhausplätzen wird auch der Ausbau weiterer Schutz - und Übergangsangebote als erforderlich 
erachtet. Hierzu zählen insbesondere niedrigschwellige Clearing - oder Übergangsunterkünfte, die Betroffenen einen 
ersten sicheren Aufenthaltsort bieten und den Zugang zu weiterführenden Schutzangeboten erleichtern können.  
Gleichzeitig bestehen strukturelle Zugangsbarrieren zu Schutzangeboten, etwa durch begrenzte 
Aufnahmemöglichkeiten für bestimmte Personengruppen, fehlende barrierefreie Plätze oder Schwierigkeiten bei der 
Aufnahme von Frauen * mit älteren Söhnen sowie von Frauen * ohne Leistungsansprüche.  
Darüber hinaus zeigt sich ein qualitativer Differenzierungsbedarf innerhalb der Schutzstrukturen. Bestehende Angebote 
setzen häufig Voraussetzungen wie Selbstversorgungsfähigkeit oder gemeinschaftliches Wohnen voraus, wodurch 
insbesondere Personen mit Behi nderungen, psychischen Erkrankungen, Pflegebedarf oder komplexen Problemlagen 
ausgeschlossen werden. Gleichzeitig fehlen spezialisierte Schutzangebote für bislang unzureichend berücksichtigte 
Gruppen, etwa für queere und TIN -Personen sowie hochaltrige Frau en*. 
Fehlende psychologische und therapeutische Nachsorge  
Im Kölner Hilfesystem zeigen sich deutliche Lücken in der psychologischen und therapeutischen Nachsorge. Während 
akute Krisenintervention häufig gewährleistet ist, fehlt es vielfach an anschließenden, längerfristigen Unterstützungs - 
und Therapieangeboten.  
Dies wird auch von den befragten Angeboten bestätigt: 72% sehen in diesem Bereich eine zentrale Lücke im Hilfesystem.  
 
Damit bleiben zentrale Anforderungen der Istanbul -Konvention und des Gewalthilfegesetzes an eine kontinuierliche 
psychosoziale Unterstützung von Gewaltbetroffenen derzeit nur teilweise erfüllt. Insbesondere die längerfristige 
Stabilisierung nach akuter Krisenint ervention ist häufig nicht ausreichend abgesichert.  
Besonders deutlich wird dies im Bereich der Traumatherapie sowie bei der Vermittlung geeigneter Therapieplätze, etwa 
für komplex traumatisierte Betroffene oder Personen mit Flucht - und Migrationsgeschichte. Auch Kinder, die Gewalt 
miterleben, sind vielfach  nicht ausreichend in therapeutische Angebote eingebunden. Entsprechende 
Unterstützungsangebote unmittelbar nach Gewalterfahrungen werden bislang spendenfinanziert umgesetzt und 
können ohne diese Mittel nicht dauerhaft aufrechterhalten werden.  
Zudem zeigen sich Brüche in den Übergängen zwischen Krisenintervention, Schutzunterbringung und weiterführender 
Stabilisierung: Verlässliche Anschlusslösungen fehlen häufig, sodass eine kontinuierliche Begleitung nicht sichergestellt 
ist. Dies erschwert die nachhaltige Stabilisierung und erhöht das Risiko von Retraumatisierung sowie einer Verschärfung 
psychischer Belastungen.   
⸻  
7 Die Bedarfsberechnung basiert auf der Studie Kostenstudie zum Hilfesystem für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt  von Kienbaum Consultants 
International GmbH im Auftrag des BMFSFJ (2023) : https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/240216/969bd2f27283109c202a07928c0aa480/kostenstudie -zum-hilfesystem -
fuer-betroffene -von-haeuslicher -und-geschlechtsspezifischer -gewalt-data.pdf. Die dort ausgewiesenen 62 Plätze umfassen Frauenhausplätze einschließlich Plätze für angehörige 
Kinder. Aktuelle Angaben der Kölner Frauenhäuser weisen 26 Plätze für Frauen sowie 32 Plätze für Kinder und Jugendliche aus ( insgesamt 58 Plätze) :  https://www.frauenhaus -
koeln.de/frauenhaus/#unsere -haeuser.

42  | 59  
Fehlende Präventionsangebote  
Auch im Bereich der Prävention wird deutlicher Handlungsbedarf gesehen. 72% der Befragten geben an, dass es im 
Hilfesystem an Präventionsangeboten fehlt. Unter den Projekten, die selbst primär im Bereich Prävention tätig sind, liegt 
dieser Anteil sogar bei  80%. Dies deutet darauf hin, dass Präventionsarbeit im Kölner Hilfesystem bislang noch nicht 
ausreichend ausgebaut ist.   
Besonders hervorgehoben wird die Bedeutung frühzeitiger Prävention in Kindheit und Jugend, insbesondere bei 
Personen, die häusliche Gewalt miterlebt haben. Frühzeitige präventive und stabilisierende Angebote können dazu 
beitragen, Gewalterfahrungen zu vera rbeiten, langfristige Belastungsfolgen zu mindern und intergenerationale 
Gewaltfortsetzung zu verhindern. Zudem wird die Notwendigkeit betont, Angebote stärker in Schulen sowie in der Arbeit 
mit Jungen und jungen Männern zu verankern. Präventionsangebote a n Schulen werden bislang häufig punktuell durch 
externe Fachstellen umgesetzt und sind nicht verbindlich in schulischen Regelstrukturen oder Lehrplänen verankert. 
Darüber hinaus wird berichtet, dass schulische Angebote zu geschlechtsspezifischer Gewalt, sofern sie stattfinden, 
tendenziell häufiger an Mädchen adressiert sind, während Jungen selten gezielt einbezogen werden.  
Darüber hinaus fehlt es an einer strategischen Steuerung von Prävention als eigenständigem Handlungsfeld. Zugleich 
wird betont, dass Prävention als Querschnittsaufgabe stärker in kommunalen Gremien und politischen 
Entscheidungsstrukturen verankert werden s ollte. Angebote sind häufig nicht verbindlich in Regelsystemen verankert, 
nicht flächendeckend verfügbar und nur eingeschränkt auf unterschiedliche Zielgruppen ausgerichtet. Hinzu kommt, 
dass bei finanziellen Kürzungen im Hilfesystem präventive Elemente wi e Schulungen, Fortbildungen, 
Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung nach Angaben aus der Praxis häufig zuerst wegfallen.  
Zentrale Lücken bestehen zudem insbesondere in der Täter*innenarbeit, in der Prävention digitaler Gewalt sowie in der 
kontinuierlichen öffentlichen Sichtbarkeit des Themas. Zudem wird betont, dass Angebote nicht ausschließlich digital, 
sondern auch in Präsenz verfügbar sein sollten. Darüber hinaus wird angeregt, Gewalt stärker ganzheitlich zu betrachten 
und dabei auch digitale Gewalt sowie Mechanismen der Täter -Opfer-Umkehr einzubeziehen.  
Gemessen an den Anforderungen der Istanbul -Konvention fehlen damit insbesondere ausreichend verfügbare und 
flächendeckende Präventionsangebote, deren dauerhafte strukturelle und finanzielle Absicherung anstelle 
projektbezogener oder fallpauschalenbasierter Finanzierung sowie eine verbindliche Verankerung von Prävention in 
zentralen Regelsystemen.  
Fehlende spezialisierte Angebote und unzureichende Zugänglichkeit für besonders vulnerable Gruppen  
Gut zwei Drittel der befragten Angebote sehen fehlende spezialisierte Angebote (69%) sowie eine unzureichende 
Zugänglichkeit für besonders vulnerable Gruppen  (66%) als Lücke im Hilfesystem. Wie in Kapitel 4.3 dargestellt, bestehen 
Zugangshürden insbesondere für Kinder und Jugendliche, Menschen mit Migrations - oder Fluchterfahrung, ältere 
Menschen sowie Menschen mit Behinderungen. Diese entstehen unter anderem durch sprachliche Barrieren, fehlende 
Dolmetschmöglichkeiten, bauliche Einschränkungen s owie eine t eilweise fehlende zielgruppenspezifische Ausrichtung 
der Angebote.  
In diesem Kontext wird insbesondere auf einen Bedarf an Fördermitteln für barrierearme Umbauten bestehender 
Frauenhäuser hingewiesen, um den Zugang für Menschen mit Behinderungen zu verbessern.  Auch niedrigschwellige 
Zugänge über die offene Kinder - und Jugendarbeit oder Mädchenarbeit werden als wichtige Ergänzung bestehender 
Beratungsangebote beschrieben.  
Zugleich zeigt sich, dass die formale Offenheit von Angeboten nicht automatisch deren tatsächliche Erreichbarkeit 
gewährleistet. Bestimmte Gruppen, darunter wohnungslose oder verdeckt wohnungslose Frauen * und TIN -Personen, 
LSBTIQ*-Personen, Menschen mit eingeschränkter Mobilität sowie Personen mit komplexen Problemlagen, werden 
durch bestehende Strukturen bislang nur unzureichend erreicht.  Dies betrifft nach Einschätzung einzelner Fachstellen 
auch Sexarbeiter*innen, insbesondere hinsichtlich fehlender niedrigschwellige r Zugänge und spezialisierter Beratung.  
Vor diesem Hintergrund wird ein Bedarf an aufsuchenden, lebensweltorientierten Angeboten sowie an einer konsequent 
intersektionalen Ausrichtung der Unterstützungsstrukturen deutlich, um Mehrfachdiskriminierungen  und 
Stigmatisierung  systematisch zu berücksichtigen.  Zudem wird aus der Fachpraxis die Einrichtung spezialisierter 
Kompetenzzentr en für besonders vulnerable Gruppen angeregt, die Beratung, Fachkräftequalifizierung, 
Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung bündeln könnten.

43  | 59  
Insgesamt zeigt sich damit, dass die Anforderungen der Istanbul -Konvention und des Gewalthilfegesetzes an einen 
barrierefreien, diskriminierungsfreien und bedarfsgerechten Zugang zu Unterstützungsangeboten für besonders 
vulnerable Gruppen derzeit nur teilw eise erfüllt sind. Es fehlt insbesondere an ausreichend spezialisierten Angeboten, 
an verlässlich zugänglichen Unterstützungsstrukturen (z. B. sprachlich und baulich) sowie an Angebotsformen, die 
vulnerable Gruppen tatsächlich erreichen.  
Fehlende Schulungen , Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit  
Weitere Herausforderungen betreffen fehlende Schulungen und Sensibilisierung von Fachkräften sowie unzureichende 
Öffentlichkeitsarbeit und Informationskampagnen. 59% der befragten Angebote benennen fehlende Schulungen und 
Sensibilisierung sstrukturen als Lücke im Hilfesystem, 51% verweisen auf unzureichende  Öffentlichkeitsarbeit oder 
Informationskampagnen.   
Im Bereich der Fachkräftequalifizierung wird insbesondere auf weiteren Schulungs - und Sensibilisierungsbedarf bei 
Mitarbeitenden staatlicher Institutionen wie Polizei, Ordnungsdienst oder Finanzverwaltung hingewiesen. Auch im 
Justizsystem bestehen Fortbildungsbedarfe  bei Richterinnen, Staatsanwältinnen und Rechtsanwält*innen im Umgang 
mit Trauma -Folgen und Gewaltbetroffenheit. Weitere Qualifizierungsbedarfe sehen die Befragten in angrenzenden 
Arbeitsfeldern wie Krankenpflege, Kindertageseinrichtungen, Schul en, Jugendämtern sowie der Kinder - und Jugendhilfe. 
Erforderlich sind dabei insbesondere Kenntnisse zu partnerschaftlicher und sexualisierter Gewalt, zu Früherkennung, zu 
angemessenen Interventionswegen sowie zu Unterstützungs - und Verweisstrukturen.  
Zugleich werden bestehende Fortbildungsangebote insgesamt als  bislang nicht ausreichend systematisch, nicht 
verpflichtend und nicht institutionsübergreifend organisiert beschrieben. Themen wie intersektionale Diskriminierung, 
queersensible Praxis oder digitale Gewalt sowie antirassistische, antidiskriminierende, dekoloniale und 
ableismuskritische Perspektiven werden dabei nach Einschätzung der Befragten bislang nicht ausreichend 
berücksichtigt . Dies gilt sowohl für Fortbildungen innerhalb des Hilfesystems a ls auch für Schulungen weiterer relevanter 
Berufsgruppen und Behörden, die mit Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt in Kontakt stehen.  Darüber hinaus 
wird auf den Bedarf an Entstigmatisierungskampagnen sowie Fortbildungen zum Abbau von Diskriminierung gegenüber 
Sexarbeiter*innen hingewiesen.  Die Istanbul -Konvention sieht vor, dass einschlägige Berufsgruppen angemessen und 
kontinuierlich geschult sowie für geschlechtsspezifische Gewalt sensibilisiert werden. Vor diesem Hintergrund zeigt sich 
im Kölner Hilfesystem ein Mangel an verbin dlichen, flächendeckenden und systematisch organisierten Fortbildungs - 
und Sensibilisierungsstrukturen . 
Im schulischen Bereich werden zudem Defizite bei der praktischen Umsetzung bestehender Schutzkonzepte benannt. 
Nach Einschätzung einzelner Befragter liegen entsprechende Konzepte zwar formal vor, sind jedoch im Schulalltag 
häufig noch nicht ausreichend bekannt, institutionell verankert oder partizipativ weiterentwickelt. Zudem fehlen vielfach 
Ressourcen und verbindliche Zuständigkeiten, um Sc hutzkonzepte dauerhaft wirksam umzusetzen.  
Auch im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wird deutlicher Handlungsbedarf gesehen. Die Istanbul -Konvention 
verpflichtet zu regelmäßiger Bewusstseinsbildung und Sensibilisierungskampagnen zur Verhütung 
geschlechtsspezifischer Gewalt. Nach Einschätzung der Befragten ist Öffentlichkeitsarbeit bislang jedoch häufig nicht 
ausreichend finanzie rt und erfolgt daher vielfach punktuell statt kontinuierlich. Sichtbarkeit entsteht demnach häufig 
anlassbezogen, etwa rund um den 8. März oder den 25. November, während gan zjährige Informations - und 
Sensibilisierungs - und Entstigmatisierungsar beit nur eingeschränkt möglich ist.  
Zudem wird betont, dass kommunale Akteur*innen , insbesondere das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern 
der Stadt Köln , eine wichtige Rolle für öffentliche Sichtbarkeit, Vernetzung und die Vermittlung der Ziele der Istanbul -
Konvention einnehmen können. Darüber hinaus  wird auf das Potenzial gemeinsamer Kampagnen mit der Köln er 
Stadtverwaltung  verwiesen, um Reichweite zu erhöhen und Unterstützungsangebote breiter bekannt zu machen. 
Insgesamt wird deutlich, dass kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit und wiederkehrende Sensibilisierungskampagnen 
bislang nicht ausreichend strukturell abgesichert sind.

44  | 59  
Weitere Herausforderungen  
Neben den bereits beschriebenen Bedarfen werden weitere strukturelle Herausforderungen im Hilfesystem benannt. So 
sehen 49% der befragten Angebote Defizite im Bereich der rechtlichen Beratung . In diesem Zusammenhang wird 
insbesondere auf einen Bedarf an niedrigschwelligen Informationen zu rechtlichen Möglichkeiten sowie zu 
Unterstützungsangeboten wie der psychosozialen Prozessbegleitung für gewaltbetroffene Personen hingewiesen.  
Darüber hinaus wird von 43% der Befragten eine fehlende Erreichbarkeit von Unte rstützungsangeboten rund um die 
Uhr als Lücke im Hilfesystem benannt.  
Ebenfalls 4 3% der Befragten sehen einen Bedarf an verbesserten Monitoring-Strukturen, um Entwicklungen, Bedarfe 
und die Nutzung bestehender Hilfsangebote systematischer erfassen zu können. Nach Einschätzung der Befragten fehlt 
es bislang jedoch an personellen und finanziellen Ressourcen, um ein regelmäßiges Monitoring verlässlich umzusetz en. 
Zudem bestehen nur begrenzte Kontroll - und Rückmeldestrukturen dazu, inwieweit bestehende Anforderungen der 
Istanbul-Konvention bereits erfüllt werden.  Ein etabliertes und vereinhe itlichtes Monitoring -System zur Umsetzung der 
Istanbul-Konvention und des Gewalthilfegesetzes wird zwar grundsätzlich als sinnvoll erachtet, müsste jedoch mit 
ausreichenden Ressourcen ausgestattet, fachlich abgestimmt und praxisnah ausgestaltet werden. Zug leich wird darauf 
hingewiesen, dass Zielerreichung im Hilfesystem nur eingeschränkt standardisiert messbar ist, da Angebote häufig durch 
flexible und bedarfsorientierte Lösungen Versorgungslücken ausgleichen.  
Eine mangelnde Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen Angeboten  wird mit 23% vergleichsweise seltener als 
Herausforderung benannt. Gleichwohl weisen einzelne Angebote darauf hin, dass ein stärkerer Austausch innerhalb des 
Hilfesystems sowie mit angrenzenden Arbeitsfeldern sinnvoll wäre. Insbesondere eine engere Zusamm enarbeit mit 
Bereichen wie Pflege und Seniorenberatung wird als wichtig erachtet, um Gewaltbetroffenheit auch in diesen Kontexten 
früher zu erkennen und passende Unterstützungsangebote zugängli ch zu machen.  
Darüber hinaus zeigen sich Defizite in der Koordination an zentralen Schnittstellen, etwa zwischen Polizei, Justiz, 
Gesundheitswesen, Pflege und Gewalthilfe. Fehlende verbindliche Kooperationsstrukturen und unklare Zuständigkeiten 
erschweren eine kontinuierliche Unterstützung und passgenaue Weitervermittlung. Zugleich wird darauf hingewiesen, 
dass Netzwerkarbeit vielfach zusätzlich zu den regulären Aufgaben geleistet wird und hierfür häufig keine gesonderten 
personellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Die bestehenden Vernetzungsstrukturen in Köln werden zwar 
grundsätzlich positiv bewertet, zugleich wird jedoch weiterer Ausbaubedarf bei Arbeitsgruppen, Unterstrukturen und 
themenspezifischen Austauschformaten  sowie kommunal initiierten Fachtagen und Vernetzungsforen gesehen . 
Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass neben dem Ausbau bestehender Angebote vor allem  strukturelle 
Verbesserungen in den Bereichen Finanzierung, Zugänglichkeit, Prävention sowie fachliche Sensibilisierung 
erforderlich sind, um den Anforderungen der Istanbul -Konvention und des Gewalthilfegesetzes langfristig gerecht 
zu werden.

45  | 59  
7.2 Handlungsempfehlungen  
Aus den dargestellten Lücken und Herausforderungen ergeben sich im Abgleich mit den Forderungen der Istanbul 
Konvention zentrale Handlungsbedarfe für einen bedarfsorientierten Ausbau und die qualitative Weiterentwicklung  des 
Hilfesystems  in Köln. Die nachfolgenden Empfehlungen greifen diese auf und umfassen sowohl übergreifende Ansätze 
als auch spezifische Maßnahmen in den Handlungsfeldern Schutz und Unterstützung sowie Prävention.  
 
Handlungsfeldübergreifende Maßnahmen  
Nachhaltige Finanzierung und strukturelle Absicherung  
• Die Stadt Köln und das Land NRW sollten die Finanzierung von Angeboten im Kölner Hilfesystem (sowohl im 
Bereich Schutz und Unterstützung als auch in der Prävention) ausweiten und stärker auf langfristige Stellen - 
und Strukturfinanzierungen  ausrichten, um die Abhängigkeit der Träger von kurzfristigen 
Projektförderungen reduzieren.  
• Kurzfristige Förderzusagen sollten vermieden und stattdessen verlässliche, planbare 
Finanzierungsbedingungen  für die Angebote geschaffen werden, insbesondere durch mehrjährige 
Förderzeiträume.  
• Belegbar erfolgreiche Projekte  sollten verstetigt werden. 
• Ergänzende Leistungen  wie Dolmetschdienste und Kinderbetreuung sollten finanziert und verlässlich 
zugänglich gemacht werden.  
• Netzwerkarbeit, Koordination, Öffentlichkeitsarbeit  und Präventionsmaßnahmen  sollten als eigenständige 
finanzierungsfähige Leistungen  anerkannt und dauerhaft abgesichert werden.  
 
Kommunale Steuerung , Koordination und Vernetzung  
• Politik und Stadtverwaltung sollten Gewaltschutz und Prävention als ressortübergreifende 
Querschnittsa ufgaben systematisch verankern, insbesondere in den Bereichen Soziales, Jugend, Gesundheit , 
Bildung und Wohnen.  
• Das Gleichstellungsamt sollte als zentrale Fach -, Koordinierungs - und Impulsstelle personell und finanziell 
gestärkt werden, um Netzwerkarbeit zu koordinieren  und auszubauen , fachliche Entwicklungen anzustoßen 
und als Schnittstelle zwischen Fachpraxis, Verwaltung und Politik zu wirken.  
• Ressourcen für Netzwerkarbeit  sollten ausgebaut werden. Dazu gehören die Finanzierung und Initiierung 
von nachhaltigen Formaten für Fachaustausch, wie  Arbeitsgruppen und themenspezifischen 
Austauschformaten , sowie die stärkere Einbindung bislang weniger vernetzter Bereiche wie Pflege, 
Wohnungslosenhilfe und Behindertenhilfe.  
 
Monitoring und Datengrundlagen  
• Die Stadtverwaltung  und das Land sollten Monitoringstrukturen  entwickeln, um Bedarfe, Nutzung und 
Ausschlüsse im Hilfesystem auch langfristig systematisch zu erfassen. Hierfür sollten ausreichende personelle 
und finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden, um Träger nicht zusätzlich zu belasten.  
• Fachpraxis und die Kölner Stadtv erwaltung sollten  gemeinsam geeignete Indikatoren  entwickeln, um 
insbesondere im Bereich der Prävention Aussagen zur Reichweite und Wirkung von Maßnahmen treffen zu 
können.

46  | 59  
• Es sollte geprüft werden, inwieweit verpflichtende Formen der Datenübermittlung  eingeführt oder 
ausgeweitet werden können, um Betroffene frühzeitig zu erreichen und Unterstützungsangebote besser zu 
steuern.  
Qualifizierung und Sensibilisierung von Fachkräften  
• Institutionen wie Polizei Köln, Justiz, Stadtverwaltung, Gesundheitswesen, Pflege , Bildung und Jugendhilfe  
sollten Fort- und Weiterbildungsangebote  für ihre Mitarbeitenden systematisch ausbauen und wo möglich 
verpflichtend gestalten. Inhalte von Fortbildungen sollten insbesondere Wissen zu geschlechtsspezifischer 
Gewalt, deren Dynamiken und Folgen sowie zur bedarfsgerechten Unterstützung von Betroffenen vermitteln. 
Dazu gehört auch die Sensibilisierung für unterschiedliche Betroffenhei ten und Zugangsbarrieren sowie der 
Abbau von Diskriminierung und Stigmatisierung  unter Berücksichtigung intersektionaler, antirassistischer, 
dekolonialer und ableismuskritischer Perspektiven .  
• Die Stadtverwaltung  und das Land NRW sollten entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen finanziell 
absichern und strukturell verankern.  
 
Handlungsempfehlungen im Bereich Schutz und Unterstützung  
• Die Stadtverwaltung  und Land NRW sollten die bestehenden Schutzstrukturen quantitativ und qualitativ 
ausbauen, um Versorgungslücken zu schließen. Dazu gehör en insbesondere zusätzliche Frauenhausplätze 
sowie spezialisierte Schutzangebote für bislang unzureichend berücksichtigte Zielgruppen, etwa für Frauen * 
mit Behinderungen, ältere und pflegebedürftige Frauen *, psychisch erkrankte Personen sowie queere und 
TIN-Personen. 
• Bestehende Angebote sollten so weiterentwickelt werden, dass Zugangshürden abgebaut  werden. Dazu 
gehören insbesondere der Ausbau der proaktiven Beratung nach §34a PolG NRW , anonymer 
Beratungsangebote bei häuslicher Gewalt,  eine bessere Erreichbarkeit für nicht mobile Personen, die stärkere 
Berücksichtigung von Randbezirken sowie die Verbesserung der baulichen und kommunikativen 
Barrierefreiheit.  
• Stadtverwaltung  und Land sollten die Entwicklung und den Ausbau spezialisierter Unterstützungsangebote  
für bislang unzureichend erreichte Zielgruppen fördern. Dies betrifft u .a. queerspezifische Anti -Gewalt-Arbeit, 
Angebote für wohnungslose Personen sowie Unterstützungsangebote für Sexarbeiter*innen.  
• Es sollte geprüft werden, inwieweit zielgruppenspezifische Kompetenzstrukturen  (z. B. in Kompetenz für 
vulnerable Gruppen) aufgebaut oder weiterentwickelt werden können, um fachliche Expertise zu bündeln.  
• Kommune und Land  sollten sicherstellen, dass gewaltbetroffene Personen nach dem Aufenthalt in 
Schutzunterkünften Zugang zu geeigneten und sicheren Wohnmöglichkeiten  erhalten und die Schnittstellen 
zwischen Gewalthilfe und Wohnraumversorgung entsprechend stärken.  
• Kommune und Land  sollten die psychosoziale,  psychologische und therapeutische Unterstützungs - und 
Nachsorgeangebote ausbauen und strukturell absichern. Insbesondere Beratungsangebote, 
traumatherapeutische Versorgung sowie Unterstützungsangebote für  Kinder und Jugendliche nach 
miterlebter Gewalt sollten gestärkt werden.  
 
Handlungsempfehlungen im Bereich Prävention  
• Prävention sollte als eigenständige und gleichwertige Säule der Gewalthilfe  gestärkt und dauerhaft finanziell 
abgesichert werden.  
• Präventionsangebote sollten verbindlich in Regelsystemen wie Schulen, Kitas, Jugendhilfe und 
Gesundheitswesen verankert werden.

47  | 59  
• Präventionsangebote sollten stärker an unterschiedlichen Zielgruppen  ausgerichtet werden  und 
insbesondere auch Kinder und Jugendliche  erreichen, die Gewalt im familiären Umfeld  miterlebt haben . 
• Die Stadtverwaltung und das  Land NRW sollten Maßnahmen an der Schnittstelle von Schutz und Prävention  
stärken, etwa durch den Ausbau  proaktiver Beratung im Kontext häuslicher Gewalt , beispielsweise  durch eine 
Ausweitung der Beratungszeit im Anschluss an polizeiliche Einsätze sowie durch die Prüfung und 
Weiterentwicklung von Verfahren zur Datenübermittlung zwischen Polizei und Beratungsstellen, um 
Betroffene frühzeitig zu erreichen.  
• Kommune und Land sollten Täter*innenarbeit  sowie Präventions- und Unterstützungsangebote im Bereich 
digitaler Gewalt  systematisch ausbauen und langfristig finanzieren.  
• Öffentlichkeitsarbeit, Sensibilisierungskampagnen und Vernetzung  im Präventionsbereich sollten 
kontinuierlich und ganzjährig gestärkt werden. Kommune und Land sollten bestehende Angebote sichtbarer 
machen und ihre eigenen Kommunikationskanäle sowie öffentliche Reichweite hierfür nutzen.

48  | 59  
Danksagung 
Die vorliegende Bestandsaufnahme konnte nur durch die Mitwirkung zahlreicher Akteur*innen des Kölner Hilfesystems 
entstehen. Unser besonderer Dank gilt allen Einrichtungen und Fachkräften, die sich an der Online -Befragung beteiligt 
sowie ihre Erfahrungen und Einschätzungen in Interviews  und Workshops eingebracht haben.  
Wir danken zudem dem Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern der Stadt Köln für die vertrauensvolle 
Zusammenarbeit und die fachliche Begleitung des Projekts. Auch anderen kommunalen Koordinierungsstellen möchten 
wir herzlich danken, deren Arbeit wichtige Impulse für diesen Bericht geliefert hat .  
Auch wenn die dargestellte Angebotslandschaft keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, ermöglicht die Mitwirkung 
der beteiligten Akteur*innen eine differenzierte Einschätzung des Kölner Hilfesystems. Allen Beteiligten danken wir 
herzlich für ihre Zeit u nd ihr Engagement.

49  | 59  
Anhang  
Anhang A: Zentrale Anforderungen der Istanbul -Konvention und des Gewalthilfegesetzes 
(GewHG) (kommunal relevant) 
 
Bereich Istanbul-Konvention Gewalthilfegesetz  
Schutz und 
Unterstützung  
• Aufbau eines umfassenden, spezialisierten 
Hilfesystems vor Ort ( inkl. ausreichende 
Schutzunterkünfte und 24/7-Hotlines) 
• Sofortiger Schutz vor weiterer Gewalt (z. B. 
Unterbringung, Schutzanordnungen)  
• Unterstützungsleistungen dürfen nicht von 
der Bereitschaft zur Anzeige abhängen  
• Unterstützung umfasst rechtliche, 
psychosoziale, gesundheitliche und 
existenzsichernde Leistungen  
• Angebote müssen spezialisiert, 
opferzentriert und barrierefrei sein  
• Sicherstellung eines bedarfsgerechten, 
flächendeckenden Hilfesystems  
• Niedrigschwelliger Zugang unabhängig 
vom Wohnort 
• Einrichtungen müssen 24/7 erreichbar 
bzw. aufnahmebereit sein 
(Schutzunterkünfte)  
• Verpflichtung zur aktiven 
Weitervermittlung, wenn eigene 
Kapazitäten nicht ausreichen  
• Berücksichtigung besonderer Bedarfe 
(Kinder ausdrücklich als mitbetroffene 
Schutzgruppe ) 
Prävention 
• Prävention durch Bildung, 
Öffentlichkeitsarbeit und Veränderung von 
Rollenbildern  
• Einbeziehung von Männern und Junge n 
• Täterprogramme (Verhaltensänderung, 
Rückfallprävention)  
• Prävention als Teil des Hilfesystems (inkl. 
Arbeit mit gewaltausübenden Personen)  
• Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung  
Strukturen & 
Koordination  
• Koordinierte, sektorübergreifende 
Strukturen (Polizei, Justiz, Gesundheit, 
NGOs etc.) 
• Kommunen sind Teil funktionierender 
Schutzketten und Netzwerke  
• Einrichtung bzw. Einbindung in 
Koordinierungsstrukturen  
 
• Operative Umsetzung & Vernetzung vor 
Ort 
• Länder planen , Umsetzung erfolgt 
praktisch vor Ort (kommunal)  
• Kommunen liefern Bedarfsdaten und 
wirken an Ausbauplanung mit  
Qualität, 
Standards & 
Monitoring 
• Verpflichtung zu ausreichender und 
verlässlicher Finanzierung sowie 
personellen Ressourcen  
• Angebote müssen qualifiziert, spezialisiert 
und flächendeckend verfügbar sein  
• Verpflichtung zu Datensammlung, 
Forschung und Evaluation  
• internationale Monitoringmechanismen  
• Konkrete Qualitätsstandards für 
Einrichtungen:  
• Fachlich qualifiziertes Personal  
• Schutz- und Sicherheitskonzepte 
(inkl. Kinderschutz)  
• Geeignete, sichere und barrierefreie 
Räume, einfache Zugänglichkeit  
• Verpflichtende Statistik und 
Bedarfsanalysen  
• Länder müssen Finanzierungs - und 
Ausbauplanung erstellen

50  | 59  
Anhang B: Fragebogen zur Bestandsaufnahme der Umsetzung der Istanbul -Konvention in Köln 
1. Allgemeine Angaben zur Einrichtung  
1.1 Name der Einrichtung: _________________________ (bereits von Syspons ausgefüllt)  
1.2 Arbeitsbereich / Kernangebot: _________________________ (bereits von Syspons ausgefüllt)  
1.3 Ansprechperson (Name und E -Mailadresse): _________________________ (bereits von Syspons ausgefüllt)  
1.4 Trägerschaft / Rechtsform  der Einrichtung : 
o Öffentlicher Sektor 
o Verein 
o gGmbH 
o Kirche/ konfessionelle r Wohlfahrtsverband  
o Freier Wohlfahrtsverband  
o Privatwirtschaftlicher Träger  
o Sonstiges: _________________________________  
 
1.5 Vergeben Sie Fördermittel an Dritte für Maßnahmen oder Leistungen, die zur Umsetzung der Istanbul -Konvention 
beitragen? Bitte machen Sie Ihre Angabe mit Blick auf das Jahr 2024. (Mehrfachauswahl möglich)  
□ Ja, im Bereich der gesetzlichen Pflichtaufgaben  
□ Ja, im Bereich der freiwilligen kommunalen Leistungen  
□ Nein, wir vergeben in diesem Zusammenhang keine Fördermittel  
[Filterfrage: nur wenn bei Frage 1 .4, „Öffentlicher Sektor “ angekreuzt wurde]  
1.6 Sie haben angegeben, dass Sie, Fördermittel im Bereich der gesetzlichen Pflichtaufgaben  vergeben. In welcher 
Form erfolgt die Förderung?  
□ Vertrag  
□ Zuwendung  
□ Leistungsvereinbarung  
□ Ratsbeschluss  über Zeitraum _____________________________  
□ Sonstiges: _____________________________  
[Filterfrage: nur wenn bei Frage 1.5, „Ja, im Bereich der gesetzlichen Pflichtaufgaben.“ angekreuzt wurde]  
1.7 Bitte geben Sie an, welche Organisationen im Jahr 2024 eine Förderung im Bereich der gesetzlichen 
Pflichtaufgaben  erhalten haben.  
_______________________________________________________________________________________________________________  
[Filterfrage: nur wenn bei Frage 1.5, „Ja, im Bereich der gesetzlichen Pflichtaufgaben.“ angekreuzt wurde]  
1.8 Sie haben angegeben, dass Sie, Fördermittel im Bereich der freiwilligen kommunalen Leistungen vergeben. In 
welcher Form erfolgt die Förderung?  
□ Vertrag  
□ Zuwendung  
□ Leistungsvereinbarung  
□ Ratsbeschluss  
□ Sonstiges: _____________________________

51  | 59  
 
1.9 Bitte geben Sie an, welche Organisationen im Jahr 2024 eine Förderung im Bereich der freiwilligen kommunalen 
Leistungen erhalten haben.  
_______________________________________________________________________________________________________________  
[Filterfrage: nur wenn bei Frage 1.5, „Ja, im Bereich der freiwilligen kommunalen  Leistungen.“ angekreuzt wurde]  
1.10 Übt Ihre Dienststelle im angegebenen Arbeitsbereich bzw. Kernangebot – neben der Vergabe von Fördermitteln 
an Dritte – auch selbst operative Umsetzungsaufgaben aus?   
o Ja 
o Nein 
[Filterfrage: nur wenn bei Frage 1 .4, „Öffentlicher Sektor “ angekreuzt wurde]  
[Falls „ja“ weiter mit Frage 1.11; falls „nein“ weiter ab Frageblock 9]  
 
1.11 Standort der Einrichtung / des Angebots:  
o Linke Rheinseite 
o Rechte Rheinseite  
o Standorte auf beiden Rheinseiten  
 
1.12 Primäres Tätigkeitsfeld Ihres Arbeitsbereichs / Ihres Angebots:  
 Präventionsarbeit  
 Schutz / Unterstützung  
 Strafverfolgung  
 Sonstiges: _____________________________  
2. Zielgruppen und Gewaltformen  
2.1 Welche Zielgruppen beraten oder unterstütz t Ihr Arbeitsbereich (exemplarisch für das Jahr 2024) ? 
(Mehrfachauswahl möglich)  
 LSBTIQ*-Personen 
 Frauen*  
 Kinder/Jugendliche  
 Männer  
 Ältere Menschen  
 Menschen mit Behinderungen  
 Menschen mit ökonomischen Einschränkungen  
 Personen mit ungeklärtem Aufenthalt/ Migrations-/Fluchthintergrund /Sprachbarrieren  
 Sonstige: ___________  
2.2 Bitte schätzen Sie den Anteil der Fallarbeit für die jeweilige Zielgruppe (exemplarisch für das Jahr 2024).  
Zielgruppe 
Die Prozentangaben beziehen sich auf die jeweilige 
Zielgruppe. Da sich Zielgruppen überschneiden können, 
muss die Summe nicht 100% ergeben  
Wird automatisch ausgefüllt auf Basis der 
Antwortauswahl in 2.1  
Antwortoptionen (je Zielgruppe):  
- 1-10%

52  | 59  
- 11-25% 
- 26-50% 
- 51-75% 
- 76-100% 
 
2.3 Mit welchen Gewaltformen sind Sie in Ihrem Arbeitsbereich konfrontiert (exemplarisch für das Jahr 2024) ? 
(Mehrfachauswahl  möglich) 
 Häusliche Gewalt (partnerschafts - oder innerfamiliäre Gewalt)  
 Physische Gewalt   
 Sexualisierte Gewalt  (inkl. Vergewaltigung und sexuelle Belästigung)  
 Psychische Gewalt  (inkl. Stalking)  
 Ökonomische/wirtschaftliche Gewalt  
 Digitale Gewalt  
 Zwangsheirat 
 Genitalverstümmelung  
 Sonstige: _____________________  
 
Definitionen der Gewaltformen  gemäß Istanbul -Konvention:  
• Häusliche Gewalt (partnerschafts - oder innerfamiliäre Gewalt):  
Alle Handlungen körperlicher, sexualisierter , psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der 
Familie oder des Haushalts oder zwischen (ehemaligen) Partner*innen auftreten – unabhängig davon, ob die 
betroffenen Personen zusammenleben oder nicht.  
• Physische Gewalt:  
Jede vorsätzliche Handlung, die einer Person körperlichen Schaden zufügt oder zufügen kann.  
• Sexualisierte Gewalt (einschließlich Vergewaltigung und sexueller Belästigung):  
Vorsätzliche nicht einvernehmliche Handlungen sexueller Art oder das Veranlassen Dritter zu solchen 
Handlungen. Die Zustimmung muss freiwillig und auf Grundlage des freien Willens der Person erfolgen.  
Sexuelle Belästigung umfasst jede unerwünschte verbale, nonverbale oder körperliche Handlung sexueller Art, 
die die Würde verletzt oder ein einschüchterndes, feindseliges, erniedrigendes Umfeld schafft.  
• Psychische Gewalt (einschließlich Stalking):  
Vorsätzliche Handlungen, die die psychische Unversehrtheit einer Person durch Nötigung oder Drohungen 
ernsthaft beeinträchtigen.  Bei Stalking handelt es sich um  wiederholte bedrohliche Handlungen, die beim 
Opfer begründete Furcht um die eigene Sicherheit auslösen.  
• Ökonomische/wirtschaftliche Gewalt:  
Handlungen  die die wirtschaftliche Sel stst ndig eit einschr n en oder verhindern  z  B   ontrolle   er  eld  
Verweigerung finanzieller Mittel, Verhinderung von Arbeit oder Bildung, Entzug von Ressourcen.  
• Digitale Gewalt:  
 ewalt   er digitale  edien oder das  nternet  z  B   y erstal ing  Bel stigung  Bedrohung   er ffentlichung 
intimer Bilder ohne  ustimmung  „ evenge  orn“  oder digitale  ontrolle   er    s oder soziale  edien  
• Zwangsheirat:  
Vorsätzliche Handlung, eine volljährige oder minderjährige Person zu einer Ehe zu zwingen, einschließlich des 
Lockens in ein Land zur Eheschließung.  
• Genitalverstümmelung:  
Beschneiden, Zunähen oder andere Verstümmelung der Genitalien einer Frau, oder das Nötigen, Veranlassen 
oder Anstiften dazu.  
 
2.4 Sie haben in Frage 2.3 angegeben, dass Sie mit folgenden Gewaltformen in Ihrem Arbeitsbereich konfrontiert sind. 
Bitte geben Sie an , wie häufig diese Gewaltform in Ihrer Fallarbeit im Jahr 2024 eine Rolle spielte.

53  | 59  
Gewaltform Häufigkeit 
Wird automatisch ausgefüllt auf Basis der 
Antwortauswahl in 2.3 
Antwortoptionen (je Gewaltform):  
- Spielt fast nie eine Rolle (1)  
- (2) 
- (3) 
Spielt fast immer eine Rolle (4)  
 
3. Förderstrukturen 
3.1 Bitte geben Sie an, aus welchen Finanzierungsquellen Ihr Arbeitsbereich / Ihr o.g. Angebot  im Jahr 2024 Mittel 
erhalten hat. (Mehrfachauswahl möglich)  
 1. Kommune (institutionelle Förderung)  
 2. Kommune (zeitlich befristete  Projektförderung)  
 3. Land (institutionelle Förderung)  
 4. Land (zeitlich befristete Projektförderung)  
 5. Bund (institutionelle Förderung)  
 6. Bund (zeitlich befristete Projektförderung)  
 7. Zeitlich befristete Projektförderung durch Stiftungen oder andere nichtstaatliche Akteur*innen  
 8. Eigenmittel / Spenden  
 9. Sonstiges: ___________________________  
3.2 Sie haben angegeben, dass Sie, öffentliche Fördermittel erhalten. In welchem Bereich wird Ihr Angebot gefördert?  
o Unser Angebot wird im Bereich der gesetzlichen Pflichtaufgaben  finanziert. 
o Unser Angebot wird  im Bereich der freiwilligen kommunalen Leistungen  / über Förderprogramme des 
Bundes oder Landes gefördert . 
o Wir erhalten für das Angebot Förderungen aus beiden Bereichen.  
o Keine Angabe / Weiß nicht.  
[Filterfrage: nur wenn bei Frage 3.1, Antwortoptionen 1. -4. angekreuzt wurde n] 
3.3 Bitte schätzen Sie den Anteil der jeweiligen Förderquelle an Ihrer Gesamtfinanzierung  (Jahr 2024): 
Förderquelle Anteil (%) 
Wird automatisch ausgefüllt auf Basis der 
Antwortauswahl in 3.1 
 
Gesamt 100%

54  | 59  
3.4 Bitte geben Sie das Gesamtbudget Ihres Arbeitsbereichs / Angebots im Jahr 2024 an.  
 Unter 50.000 Euro  
 50.000 – 99.999 Euro 
 100.000 – 249.999 Euro 
 250.000 – 499.999 Euro 
 500.000 – 999.999 Euro 
 1 Mio. Euro und mehr 
4. Unterstützungsformate und Beratungszeiten  
4.1 Welche Unterstützungs - und Beratungsformate bieten Sie an  (exemplarisch für das Jahr 2024) ? (Mehrfachauswahl 
möglich) 
 Persönliche Gespräche / Beratung vor Ort  
 Telefon / Online -Beratung 
 Mobile / aufsuchende Unterst ützung 
 Begleitung zu Terminen oder Beh örden 
 Unterkunft / Schutzunterbringung  
 Gruppenangebote  
 Einzeltherapeutische Angebote  
 Rechtliche Beratung  
 Sonstiges: ______________________  
4.2 Erreichbarkeit Ihrer Einrichtung / Ihres Angebots  (exemplarisch für das Jahr 2024):  
Bitte geben Sie die durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche an, zu denen Personen, die Unterstützung benötigen, 
Kontakt aufnehmen können (z. B. telefonisch e, digitale und/oder persönlich e Erreichbarkeit aggregiert ). 
________ Stunden pro Woche  
4.3 An welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten ist Ihre Einrichtung in der Regel erreichbar? (Bitte machen Sie eine 
grobe, exemplarische Angabe für das Jahr 2024. Mehrfachauswahl möglich.)  
Wochentag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 
morgens               
mittags               
abends               
nachts               
geschlossen               
 
5. Geschlechtsspezifische Ausrichtung  
5.1 Sind Ihre Angebote geschlechtsspezifisch konzipiert  (exemplarisch für das Jahr 2024) ? 
 Ja, ausschließlich für Frauen*  
 Ja, spezifische Angebote für verschiedene Geschlechter  
 Ja, ausschließlich für Männer  
 Nein

55  | 59  
5.2 Können TIN-Personen (trans*, *inter*, nicht -binäre Personen) Ihre Angebote  nutzen (exemplarisch für das Jahr 
2024)? 
 Ja, uneingeschränkt  
 Teilweise 
 Nein 
 In Planung 
Wenn ja, teilweise oder in Planung : Bitte erläutern Sie kurz, wie dies umgesetzt wird : 
_______________________________________________________________________________________________________________  
 
6. Zugänglichkeit und Barrierefreiheit  
6.1 Ist Ihr Angebot physisch barrierefrei zugänglich?  
 Ja 
 Teilweise 
 Nein 
(Bei „Teilweise“ oder „Nein“): Bitte erläutern Sie, welche Barrieren bestehen: 
______________________________________________________________________________________________  
6.2 Verfügen Sie über barrierefreie Kommunikationsangebote (z.  B. Gebärdensprache, leichte Sprache, Übersetzung)?  
 Ja, wird größtenteils intern abgedeckt  
 Ja, überwiegend durch externe Dienstleister*innen  
 Nein 
Bitte erläutern Sie, welche Angebote vorhanden sind bzw. welche Barrieren bestehen: 
_________________________________________________________________________________________________  
6.3 Wird Klient*innen proaktiv mitgeteilt, ob Übersetzungs- bzw. Dolmetschdienste kostenfrei verfügbar sind ? 
 Ja, alle Dienste werden standardmäßig proaktiv kommuniziert  
 Teilweise, meist nur bei Bedarf oder auf Anfrage  
 Nein, es wird nicht aktiv informiert  
 enn „teilweise“ oder „nein“   itte erl utern Sie  welche  inschr n ungen oder  osten  estehen   enn „ a“ oder 
„teilweise“   itte erl utern Sie  wie diese  nformationen  ommuniziert werden  z  B. über die Website, im Erstkontakt, 
durch Aushänge, etc.): _________________________________________________________________________________________________                                                                                                       
6.4 Zugänglichkeit Ihr es Angebots für besonders vulnerable Gruppen  
Bitte schätzen Sie für folgende Gruppen ein, wie gut Ihre Angebote erreichbar sind (1 = sehr schlecht, 5 = sehr gut). 
Wenn die Erreichbarkeit eingeschränkt ist, erläutern Sie bitte, warum.  
Zielgruppe 
1  
= sehr 
schlecht 
2  
= 
schlecht 
3  
= 
mittel 
4  
= 
gut 
5  
= sehr 
gut 
Welche Barrieren bestehen (bitte 
erläutern)  
LSBTIQ*-Personen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ___________________________________

56  | 59  
Kinder / Jugendliche  ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ___________________________________  
Ältere Menschen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ___________________________________  
Menschen mit 
Behinderungen  ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ___________________________________  
Menschen mit 
ökonomischen 
Einschränkungen  
☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 
___________________________________  
Personen mit ungeklärtem 
Aufenthalt / Migrations-/ 
Fluchthintergrund  / 
Sprachbarrieren  
☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 
___________________________________  
Sonstige:_____________________  ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ___________________________________  
 
7. Stellenanteile nach Aufgabenfeldern und Kapazitätsauslastung  
7.1 Bitte geben Sie die personelle Ausstattung Ihres Arbeitsbereichs / Angebots in Vollzeitäquivalenten an  (für das Jahr 
2024): 
Aufgabenbereich  Stellenanteile ( in Vollzeitäquivalente n, z. B. 1,2 
Vollzeitstellen ) 
Beratung  
Verwaltung  
Öffentlichkeitsarbeit   
Netzwerkarbeit/Kooperation   
Prävention 
Strafverfolgung

57  | 59  
Sonstiges: __________________________________   
Gesamtstellenanzahl   
7.2 Wie hoch schätzen Sie die Auslastung des Angebots  ein (exemplarisch für das Jahr 2024) ? 
 unter 50% – deutliche Kapazitäten frei  
 ca. 50–70% – gut ausgelastet, noch Puffer vorhanden  
 ca. 70–90% – stark ausgelastet, begrenzte Kapazitäten  
 über 90% – voll ausgelastet  
 über 100% – überausgelastet  
7.3 Wie lang ist die durchschnittliche Wartezeit auf Unterstützung  (exemplarisch für das Jahr 2024) ? 
Bitte tragen Sie die durchschnittliche Anzahl der Tage zwischen Anfrage und Beginn der Unterstützung ein.  
Wenn keine Wartezeit besteht, geben Sie bitte „0“ an.  
 Erstberatung: __________ Tage  
 Unterbringung (bei Schutzeinrichtung) : ___________ Tage  
7.4 Wie häufig müssen Personen abgewiesen oder weitervermittelt werden  (exemplarisch für das Jahr 2024) ? 
 Nie 
 Selten (<10%)  
 Häufig (10-50%) 
 Sehr häufig ( >50%) 
Bitte schätzen Sie die Zahl pro Jahr: _________  
7.5 Welche Hauptgründe bestehen für Abweisungen oder Weitervermittlung? ( Mehrfachauswahl möglich)  
 Keine Kapazitäten  
 Falsche Zuständigkeit  
 Fehlende Dolmetschung  
 Sicherheitsgründe  
 Sonstige: ___________________  
 
8. Qualitätsstandards  
8.1 Verfügt Ihre Einrichtung  / Ihr Arbeitsbereich  über ein schriftlich fixiertes fachliches Konzept, das folgende Aspekte 
umfasst? Bitte wählen Sie alle zutreffenden Punkte aus. (Mehrfachauswahl möglich)  
 Beschreibung der fachlichen Ausrichtung und Arbeitsweise der Einrichtung  
 Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle  
 Regelungen zum Schutz gewaltbetroffener Personen und des Personals  
 Konzept zum Schutz und Wohl mitaufgenommener Kinder (sofern relevant)  
 Das fachliche Konzept befindet sich derzeit in Überarbeitung oder Erstellung  
 Keine der oben aufgelisteten Aspekte trifft zu  
 
8.2 Verfügt Ihre Einrichtung  / Ihr Arbeitsbereich  über angemessene räumliche Rahmenbedingungen, die Sicherheit  
und Privatsphäre gewährleisten? Bitte wählen Sie alle zutreffenden Punkte aus. (Mehrfachauswahl möglich)  
 Räumlichkeiten gewährleisten die Sicherheit gewaltbetroffener Personen und des Personals  
 Räumlichkeiten wahren die Privatsphäre der gewaltbetroffenen Personen  
 Räumlichkeiten und Ausstattung ermöglichen eine fachgerechte, bedarfsgerechte Leistungserbringung

58  | 59  
 Die räumlichen Bedingungen sind derzeit noch nicht vollständig umgesetzt  
 
8.3 Welche der folgenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung /-kontrolle sind in Ihrer Einrichtung  / Ihrem 
Arbeitsbereich  vorhanden? (Mehrfachauswahl möglich)  
 Schriftlich dokumentierte Leitlinien  
 Externe Zertifizierung  
 Interne Beschwerdemechanismen  
 Externe Beschwerdemechanismen  
 Regelmäßige Evaluation  
 Fortbildungskonzepte für Mitarbeitende  
 Sonstiges: ____________________________  
 Keine der genannten Maßnahmen  
9. Bedarfe 
9.1 Wo sehen Sie Lücken oder Herausforderungen im Hilfesystem, die einer vollständigen Umsetzung der Istanbul -
Konvention und des Gewalthilfegesetzes entgegenstehen?  
(Mehrfachauswahl möglich)  
 Unzureichende bzw. unsichere Finanzierung  
 Zu wenige Schutzunterkünfte / Frauenhausplätze  
 Fehlende spezialisierte Angebote (z.  B. für bestimmte Zielgruppen)  
 Fehlende Zugänglichkeit für besonders vulnerable Gruppen (z. B. TIN -Personen, Migrant*innen, Menschen mit 
Behinderung) 
 Fehlende Präventionsangebote  
 Mangelnde Vernetzung / Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen 
 Fehlende Erreichbarkeit rund um die Uhr / Notdienste  
 Unzureichende rechtliche Beratung oder Information  
 Fehlende psychologische oder therapeutische Nachsorge  
 Fehlende Schulung und Sensibilisierung von Fachkr äften 
 Fehlende Öffentlichkeitsarbeit oder Informationskampagnen  
 Fehlende Monitoring -Strukturen 
 Sonstiges: ____________________________________________________  
Bitte erläutern Sie die relevantesten Bedarfe in Ihrem  Arbeitsbereich . 
_____________________________________________________________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________________________________  
9.2 Abschließende Anmerkungen (optional): 
Gibt es aus Ihrer Sicht noch wichtige Aspekte, Erfahrungen oder Hinweise, die für die Bestandsaufnahme zur Umsetzung 
der Istanbul -Konvention oder des Gewalthilfegesetzes in Köln relevant sind? 
_____________________________________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________ ____________________________________________

59  | 59  
 
Anhang C: Definitionen der Gewaltformen  
Folgende Definitionen wurden in der Online -Umfrage verwendet, sie basieren auf der Istanbul -Konvention. 
• Häusliche Gewalt (partnerschafts - oder innerfamiliäre Gewalt):  Alle Handlungen körperlicher, sexualisierter , 
psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen 
(ehemaligen) Partner*innen auftreten – unabhängig davon, ob die betroffenen Personen zusammenleben 
oder nicht. 
• Physische/körperliche Gewalt: Jede vorsätzliche Handlung, die einer Person körperlichen Schaden zufügt 
oder zufügen kann.  
• Sexualisierte Gewalt (einschließlich Vergewaltigung und sexueller Belästigung):  Vorsätzliche nicht 
einvernehmliche Handlungen sexueller Art oder das Veranlassen Dritter zu solchen Handlungen.  Die 
Zustimmung muss freiwillig und auf Grundlage des freien Willens der Person erfolgen.  
Sexuelle Belästigung umfasst jede unerwünschte verbale, nonverbale oder körperliche Handlung sexueller Art, 
die die Würde verletzt oder ein einschüchterndes, feindseliges, erniedrigendes Umfeld schafft.  
• Psychische Gewalt (einschließlich Stalking):  Vorsätzliche Handlungen, die die psychische Unversehrtheit 
einer Person durch Nötigung oder Drohungen ernsthaft beeinträchtigen.  Bei Stalking handelt es sich um  
wiederholte bedrohliche Handlungen, die beim Opfer begründete Furcht um die eigene Sicherheit auslösen.  
• Ökonomische/wirtschaftliche Gewalt:  Handlungen, die die wirtschaftliche Selbstständigkeit einschränken 
oder verhindern  z  B   ontrolle   er  eld   erweigerung finanzieller  ittel   erhinderung von  r eit oder 
Bildung, Entzug von Ressourcen.  
• Digitale Gewalt:   ewalt   er digitale  edien oder das  nternet  z  B   y erstal ing  Bel stigung  Bedrohung  
 er ffentlichung intimer Bilder ohne  ustimmung  „ evenge  orn“  oder digitale  ontrolle   er    s oder 
soziale Medien.  
• Zwangsheirat:  Vorsätzliche Handlung, eine volljährige oder minderjährige Person zu einer Ehe zu zwingen, 
einschließlich des Lockens in ein Land zur Eheschließung.  
• Genitalverstümmelung:  Beschneiden, Zunähen oder andere Verstümmelung der Genitalien einer Frau, oder 
das Nötigen, Veranlassen oder Anstiften dazu.

Beratungsverlauf (5)

29.06.2026 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 4.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
Kenntnisnahme (Mitteilung)
Kenntnisnahme (Mitteilung)
Kenntnisnahme (Mitteilung)
Kenntnisnahme (Mitteilung)

Details

Aktenzeichen
1831/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
29.06.2026
Erstellt
17.06.2026 11:05