1831/2026
Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul Konvention
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Mitteilung Ausschuss
5946 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/03 Vorlagen-Nummer 1831/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 29.06.2026 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.09.2026 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 10.09.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 17.09.2026 Jugendhilfeausschuss 29.09.2026 Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul Konvention Die Istanbul Konvention Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – auch Istanbul Konvention genannt, verpflichtet Deutschland seit Inkrafttreten der Konvention in 2018 dazu, auf allen staatlichen Ebenen alles Nötige dafür zu tun, Frauen und Mädchen wirksam vor Gewalt zu schützen, Betroffene zu unterstützen und Täter zur Verantwortung zu ziehen. Dabei ist die Istanbul Konvention das erste internationale Abkommen, dass geschlechtsspezi- fische Gewalt als Menschenrechtsverletzung benennt und sie zum einen als Folge strukturel- ler, historisch gewachsener Diskriminierung einordnet und zum anderen auch heute beste- hende ungleiche Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern als Ursache für Gewalt nennt. Bei der Umsetzung spielen insbesondere zivilgesellschaftliche Organisationen und Nichtregie- rungsorganisationen eine wichtige Rolle, die in den Bereichen Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt tätig sind. Deshalb sind die Vertragsstaaten gemäß der Konvention rechtlich verpflichtet, deren Arbeit anzuerkennen, zu fördern, zu unter- stützen und eine wirksame Zusammenarbeit mit ihnen aufzubauen. Die Kölner Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul Konvention In diesem Kontext hat die Stadtverwaltung 2024 eine Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul Konvention geschaffen, die im Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern ange- siedelt ist. Aufgaben der Fach- und Koordinierungsstelle sind die Unterstützung und Weiterentwicklung eines wirksamen Schutz- und Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffene Menschen sowie die Stärkung der Präventionsarbeit, um Fälle von Gewalt 2 zu verhindern, bevor sie entstehen. Sie koordiniert die kommunale Umsetzung der Istanbul Konvention und fördert die Zusammenarbeit aller relevanten Akteur*innen aus Verwaltung, Hilfesystem und Zivilgesellschaft. Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Köln Um die Datenlage zum Kölner Hilfesystem zu verbessern, bestehende Angebote sichtbar zu machen und Versorgungslücken frühzeitig zu erkennen, hat das Amt für Gleichstellung eine Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul Konvention beauftragt. Im Rahmen der Erhebung wurde von der Syspons GmbH eine Onlinebefragung zu 66 Ange- boten aller wesentlichen Akteur*innen des Kölner Hilfesystems sowie Einzelinterviews und vertiefende Gruppendiskussionen durchgeführt. Die Datenerhebung erfolgte von Oktober 2025 bis April 2026. Die Ergebnisse liefern wichtige Erkenntnisse zu Zielgruppen, Zugangshürden, Rahmenbe- dingungen des Hilfesystems sowie die sich daraus ergebenen erforderlichen Bedarfe: So zeigen die Ergebnisse, dass der Großteil an Beratungsangeboten im Kölner Hilfesystem von zivilgesellschaftlichen Organisationen getragen wird. Zentrale Finanzierungsquellen der Einrichtungen sind Eigenmittel und Spenden sowie Projektförderungen durch Kommune und Land. Öffentliche Finanzierung erfolgt überwiegend über freiwillige Zuschüsse und befristete Förderprogramme, da es sich nicht um gesetzlich verankerte Pflichtaufgaben handelt. Zugangshürden zu den Angeboten ergeben sich aus dem Zusammenspiel von baulichen und kommunikativen Barrieren (wie fehlender Sprachmittlung), begrenzten Ressourcen und feh- lender Zielgruppenorientierung. Die meisten Träger – so die Erhebung – arbeiten an oder über ihrer Kapazitätsgrenze, beson- ders im Bereich von Schutz- und Unterstützungsangeboten. Regelmäßige Abweisungen oder Weitervermittlungen von Beratungssuchenden treten bei 30% der Träger auf und sind vor al- lem Folge fehlender Kapazitäten. Die vorgelegte Erhebung zur Bestandsaufnahme liefert konkrete Handlungsempfehlungen auf verschiedenen Ebenen um Kölner*innen nachhaltig und qualitätsgesichert vor ge- schlechtsspezifischer Gewalt zu schützen: Die Daten zeigen, dass es für eine Weiterentwicklung des Hilfesystems im Sinne der Is- tanbul Konvention vor allem verlässlicher Finanzierung, ausreichender Ressourcen und wirksamer kommunaler Steuerung bedarf. Schutzstrukturen, wie Beratung und Schutzunterkünfte, müssen quantitativ ausgebaut und auf die Bedarfe besonders vulnerabler Zielgruppen ausgerichtet werden. Prävention und Täter*innenarbeit sollten als gleichwertige Säule der Gewalthilfe dauerhaft verankert und ausgebaut werden, um Gewalt zu verhindern, bevor sie entsteht. Fazit und Ausblick Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme zeigen, dass Köln über viel Expertise und Erfahrung in Schutz und Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verfügt. Das Hilfe- system ist jedoch überlastet und der Bedarf an Schutzstrukturen kann aktuell nicht vollständig gedeckt werden. Es braucht verlässliche, langfristige Finanzierung, um Kontinuität zu gewähr- leisten, Fachkräfte zu binden und die Angebotslandschaft gemäß der Istanbul Konvention und des Gewalthilfegesetzes auszubauen. Dabei sollen die Ergebnisse als Basis für ein regelmäßiges Monitoring zu ausgewählten Indi- katoren dienen, um die Umsetzung der Istanbul Konvention in Köln langfristig und systema- tisch nachzuhalten. Zur strategischen Absicherung bestehender und zukünftiger Angebote für Köln, könnte aus den vorliegenden Daten ein konkreter Maßnahmenplan in Form einer kom- munalen Selbstverpflichtung abgeleitet werden. 3 Anlage: Ergebnisbericht Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Köln
Anlage 1: Ergebnisbericht Bestandsaufnahme zur Umsetzung der IK in Köln (Syspons, 2026)
149817 Zeichen
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I M A U F T R A G D E R S T A D T K Ö L N | A M T F Ü R G L E I C H S T E L L U N G V O N
F R A U E N U N D M Ä N N E R N
BESTANDSAUFNAHME ZUR
UMSETZUNG DER ISTANBUL -
KONVENT ION IN KÖLN
Ergebnisbericht
2 | 59
I M P R E S S U M
Auftraggeberin
Stadt Köln
Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern
Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul Konvention
Kontakt:
Christiane Erkens
E-Mail: gleichstellungsamt@stadt -koeln.de
Erstellt durch
Syspons GmbH
Prinzenstraße 8 5d
10969 Berlin
Germany
www.syspons.com
© Syspons. All rights reserved.
Sarah Stummbillig
Senior Consultant
Stand
Juni 2026
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Inhalt
1 EINLEITUNG UND METHODIK 4
1.1 Hintergrund und Zielsetzung 4
1.2 Methodisches Vorgehen und Berichtsstruktur 5
2 ANGEBOTSLANDSCHAFT DES KÖLNER HILFESYSTEMS 6
2.1 Angebotsstruktur des Kölner Hilfesystems 6
2.2 Unterstützungs - und Beratungsformate 12
3 ZIELGRUPPEN UND GEWALTFORMEN 14
3.1 Erreichte Zielgruppen 14
3.2 Gewaltformen 18
4 ZUGANG ZU SCHUTZ, UNTERSTÜTZUNG UND
PRÄVENTIONSANGEBOTEN 21
4.1 Erreichbarkeit der Angebote 21
4.2 Barrierefreiheit und Zugänglichkeit für besonders vulnerable Gruppen 22
4.2.1 Übergreifende strukturelle Zugangsbarrieren 22
4.2.2 Zugänglichkeit für besonders vulnerable Gruppen 25
4.3 Geschlechtsspezifische Angebote 27
5 FINANZIERUNG UND RESSOURCEN 29
5.1 Finanzierung und Förderpraxis 29
5.2 Personal und Auslastung 32
6 QUALITÄTSSTANDARDS UND RAHMENBEDINGUNGEN 36
7 BEDARFE UND HANDLUNGS EMPFEHLUNGEN FÜR DAS KÖLNER
HILFESYSTEM 39
7.1 Zentrale Lücken und Herausforderungen 39
7.2 Handlungsempfehlungen 45
ANHANG 49
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1 Einleitung und Methodik
1.1 Hintergrund und Zielsetzung
Die Istanbul-Konvention 1 bildet den zentralen völkerrechtlichen Rahmen zur Verhütung und Bekämpfung von
geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Sie erkennt geschlechtsspezifische Gewalt ausdrücklich als
Menschenrechtsverletzung und als Ausdruck struktureller Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern an und
verpflichtet die Vertragsstaaten , umfassende und aufeinander abgestimmte Maßnahmen zu ergreifen .
Im Zentrum der Konvention steht ein ganzheitlicher Ansatz, der verschiedene miteinander verknüpfte Bereiche umfasst:
• Prävention (Kapitel III): Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt,
einschließlich Bildungsarbeit, Sensibilisierung, Öffentlichkeitsarbeit und Täter*innenarbeit.
• Schutz und Unterstützung (Kapitel IV): Bereitstellung niedrigschwelliger, zugänglicher und spezialisierter
Hilfsangebote für Betroffene, darunter Beratungsstellen, Schutzunterkünfte, medizinische und psychosoziale
Versorgung.
• Strafverfolgung (Kapitel V und VI): Sicherstellung wirksamer strafrechtlicher Regelungen und Verfahren zur
Verfolgung von Gewalt.
• Koordinierte Politik und integrierte Maßnahmen (Kapitel II): Entwicklung kohärenter Strategien,
institutionalisierter Koordination sowie ausreichender finanzieller und personeller Ressourcen.
Ergänzend wird dieser Ansatz durch Regelungen zu Migration und Asyl (Kapitel VII) sowie durch grundlegende
Querschnittsprinzipien, die für sämtliche Maßnahmen verbindlich sind. Dazu zählen insbesondere die Opferzentrierung,
die Gewährleistung von Sicherheit sowie das Diskriminierungsverbot (Artikel 4 Abs. 3). Die Vertragsstaaten sind
verpflichtet, ihre Maßnahmen so auszugestalten, dass sie für alle Bet roffenen zugänglich sind , insbesondere auch für
vulnerable Gruppen wie Kinder, Menschen mit Behinderungen, Personen mit Migrations - oder Fluchterfahrung sowie
LSBTIQ*-Personen.
Die Umsetzung dieser Anforderungen erfolgt im Zusammenwirken verschiedener staatlicher Ebenen von Bund und
Ländern bis hin zur kommunalen Ebene. Für die praktische Umsetzung kommt dabei insbesondere der kommunalen
Ebene eine Schlüsselrolle zu, da hier Unterstützungsangebote organisiert und koordiniert, Netzwerke aufgebaut und
Zugänge für Betroffene gestaltet werden.
Ergänzend zur Istanbul -Konvention, die Deutschland im Jahr 2017 ratifiziert hat, setzt das Gewalthilfegesetz 2, das im
Februar 2025 in Kraft getreten ist, einen wichtigen rechtlichen Rahmen für die Weiterentwicklung und Absicherung von
Schutz- und Unterstützungsstrukturen. Ziel ist es insbesondere, bedarfsgerechte, niedrigschwellige und
flächendeckende Hilfsangebote zu gewährleisten sowie bestehende Versorgu ngslücken zu schließen. Dazu gehören
unter anderem der Ausbau von Schutzplätzen, die Stärkung spezialisierter Angebote sowie eine verlässlichere finanzielle
und strukturelle Absicherung der Hilfesysteme.
Vor diesem Hintergrund zielt der vorliegende Bericht darauf ab, das Kölner Hilfesystem 3 im Kontext der Anforderungen
der Istanbul -Konvention und des Gewalthilfegesetzes zu analysieren. Die Bestandsaufnahme verfolgt dabei
insbesondere das Ziel, Transparenz über existierende Strukturen herzustellen, bestehende Bedarfe sichtbar zu
machen und eine Grundlage für die Weiterentwicklung des Hilfesystems zu schaffen . Im Zentrum steht eine empirisch
fundierte Bestandsaufnahme der Angebotslandschaft, der erreichten Zielgruppen und Gewaltformen sowie des Zugangs
zu Unterstützung und zentraler struktureller Rahmenbedingungen. Die Analyse folgt keiner artikelweisen Prüfung der
Istanbul-Konvention, sondern konzentriert sich auf zentrale Aspekte der Umsetzung auf kommunaler Ebene ( vgl.
⸻
1 Istanbul-Konvention: https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/122280/cea0b6854c9a024c3b357dfb401f8e05/gesetz -zu-dem-uebereinkommen -zur-bekaempfung -von-
gewalt-gegen-frauen-istanbul-konvention -data.pdf
2 Gewalthilfegesetz (GewHG): https://www.gesetze -im-internet.de/gewhg/GewHG.pdf
3 Der Begriff „Hilfesystem“ umfasst im vorliegenden Bericht sowohl Schutz - und Unterstützungsangebote für Betroffene als auch Strukturen und Maßnahmen der
Gewaltprävention.
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Übersicht zentraler Anforderungen in Anhang A ). Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Tätigkeitsfeldern Prävention
sowie Schutz und Unterstützung , da diese in besonderem Maße kommunal mitgestaltet werden . Aspekte der
Strafverfolgung werden nicht vertieft betrachtet, da sie überwiegend im Zuständigkeitsb ereich von Polizei und Justiz auf
Landesebene liegen und außerhalb des Untersuchungsrahmens dieses Berichts fallen. Gleiches gilt weitgehend für
aufenthalts- und asylrechtliche Regelungen im Kontext von Migrati on und Asyl, die primär bundesrechtlich ausgestaltet
sind.
1.2 Methodisches Vorgehen und Berichtsstruktur
Die vorliegende Bestandsaufnahme wurde vom Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern der Stadt Köln
beauftragt und durch die Syspons GmbH durchgeführt.
Sie basiert auf einem Mixed -Methods-Ansatz, der quantitative und qualitative Erhebungsinstrumente kombiniert.
Zentrale Grundlage ist eine standardisierte Online-Befragung von Angeboten des Kölner Hilfesystems , die im
November 2025 für das Berichtsjahr 2024 durchgeführt wurde. Im Rahmen dieser Befragung wurden insgesamt 72
Angebote zur Teilnahme eingeladen. Insgesamt gingen 66 Rückmeldungen ein; 62 Fragebögen wurden vollständig und
vier teilweise ausgefüllt. Die Rücklaufquote beträgt damit 92% ( N = 66), der Ante il vollständig ausgefüllter Fragebögen
liegt bei 86% ( N = 62). Der verwendete Fragebogen ist in Anhang B des Berichts enthalten .
An der Befragung beteiligten sich Einrichtungen aus einem breiten Spektrum des Kölner Hilfesystems, darunter
Fachberatungsstellen, Frauenhäuser und Schutzangebote, Präventionsprojekte, Einrichtungen der
Gesundheitsversorgung sowie kommunale Stellen. Die Befragung erfolgte auf Ebene einzelner Angebote bzw.
Arbeitsbereiche , um unterschiedliche Tätigkeitsbereiche innerhalb der Einrichtungen differenziert abbilden zu können.
Im Vorfeld wurde mit den Einrichtungen abgestimmt, wie ihre Angebote hierfür sinnvoll a bgegrenzt werden.
Entsprechend haben einige Einrichtungen – je nach Struktur und Vielfalt ihrer Angebote – mehrere Fragebögen
ausgefüllt.
Ergänzend wurden qualitative Formate eingesetzt, um vertiefende Einblicke zu gewinnen. Dazu zählen einzelne
leitfadengestützte Interviews sowie zwei Stakeholder*innen -Workshops: einer mit Akteur *innen aus dem Bereich
Schutz und Unterstützung mit Fokus auf den Zugang für besonders vulnerable Gruppen und ein weiterer mit
Akteur*innen aus der Präventionsarbeit.
Die quantitativen Daten wurden deskriptiv ausgewertet, die qualitativen Daten aus Interviews, Workshops und
Freitextangaben thematisch strukturiert aufbereitet und zur Einordnung und Vertiefung der Ergebnisse herangezogen.
Die Darstellung erfolgt, soweit sinnvoll, differenziert nach Tätigkeitsfeldern (Prävention sowie Schutz und
Unterstützung), um strukturelle Unterschiede sich tbar zu machen.
Die Ergebnisse basieren auf Selbstauskünften der Einrichtungen; einzelne Angaben, etwa zu Anteilen der Fallarbeit oder
zur Auslastung, beruhen teilweise auf Schätzungen. Die qualitativen Erhebungen ergänzen diese Perspektiven punktuell,
erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insgesamt ermöglicht der gewählte methodische Ansatz eine
differenzierte und praxisnahe Einschätzung der Angebotslandschaft im Kölner Hilfesystem sowie die Identifikation
bestehender Bedarfe.
Der Bericht ist thematisc h gegliedert. Kapitel 2 beschreibt die Angebotslandschaft des Kölner Hilfesystems einschließlich
der Angebotsformate. Kapitel 3 gibt einen Überblick über die erreichten Zielgruppen sowie die Gewaltformen, mit denen
die Angebote konfrontiert sind. Kapitel 4 widmet sich dem Zugang zu Unterstützung, einschließlich Erreichbarkeit und
Zugangsbarrieren für vulnerable Gruppen. Die strukturellen Rahmenbedingungen werden in Kapitel 5 (Finanzierung und
personelle Ressourcen) und Kapitel 6 (Qualitätsstandards und organisatorische Voraussetzungen) dargestellt.
Abschließend zeigt Kapitel 7 zentrale Handlungsbedarfe auf und leitet Empfehlungen für die Weiterentwicklung des
Hilfesystems ab.
Kapitel 7 bündelt die zentralen Bedarfe und formuliert Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Kölner
Hilfesystems.
6 | 59
2 Angebotslandschaft des Kölner Hilfesystems
Im Folgenden wird die Angebotslandschaft des Kölner Hilfesystems im Kontext der Umsetzung der Istanbul -Konvention
dargestellt. Grundlage sind die Ergebnisse der im Rahmen dieses Berichts durchgeführten Online -Befragung sowie
ergänzende Informationen zur Struktur und Vernetzung der Angebote. Die dargestellte Angebotslandschaft bildet die
im Rahmen der Bestandsaufnahme identifizierten und an der Erhebung beteiligten Angebote ab und erhebt keinen
Anspruch auf vollständige Erfassung sämtlicher Strukturen.
2.1 Angebotsstruktur des Kölner Hilfesystems
Die Angebotslandschaft des Kölner Hilfesystems weist unterschiedliche strukturelle Merkmale auf. Im Folgenden werden
die befragten Angebote nach ihren primären Tätigkeitsfeldern (Schutz und Unterstützung vs. Prävention) , ihrer
räumlichen Verteilung im Stadtgebiet (linke vs. rechte Rheinseite ) sowie ihrer Trägerstruktur betrachtet.
Tätigkeitsfelder der Angebotslandschaft
Der Bereich Schutz und Unterstützung stellt innerhalb der erfassten Angebotslandschaft das größte Tätigkeitsfeld
dar. Rund die Hälfte der im Rahmen der Bestandsaufnahme erfassten Angebote verortet ihren Tätigkeitsschwerpunkt in
diesem Bereich (siehe Abbildung 1). Ein weiteres Viertel lässt sich überwiegend der Präventionsarbeit zuordnen. Für das
verbleibende Viertel ergibt sich kein eindeutiger Schwerpunkt in den Bereichen Schutz und Unterstützung , Prävention
oder Strafverfolgung . Diese Angebote verbinden häufig mehrere Aufgabenbereiche und sind an den Schnittstellen des
Hilfesystems tätig . Insgesamt zeigt sich damit ein Hilfesystem, das weiterhin stark auf Schutz und Unterstützung nach
Gewalterfahrungen ausgerichtet ist, zugleich aber auch präventive sowie bereichsübergreifende Strukturen umfasst.
Anmerkung: Dargestellt sind die Angaben aus der
für diesen Bericht durchgeführten Online -
Befragung zum primären Tätigkeitsfeld des
jeweiligen Arbeitsbereichs bzw. Angebots. Das
Item wurde von insgesamt N = 57 Angeboten
beantwortet.
Im Bereich Schutz und Unterstützung wurden im Rahmen der Umfrage 29 Angebote erfasst, die ein breites Angebot an
Leistungen abdecken, das von akuter Krisenintervention über psychosoziale Beratung bis hin zu längerfristiger
Begleitung reicht (siehe Abbildung 2). Zentrale Bestandteile sind Schutz - und Unterbringungsangebote, insbesondere
Frauenhäuser (derzeit zwei bestehende, ein weiteres befindet sich in Planung) sowie Schutzwohn en für von Gewalt
betroffene Männer. Ergänzend bestehen niedrigschwellige Beratungs -, Kriseninterventions - und
Unterstützungsangebote, die insbesondere häusliche, sexualisierte und psychische Gewalt adressieren (eine
differenzierte Analyse der Zielgruppen un d Gewaltformen findet sich in Kapitel 3). Hinzu kommen Übergangsangebote
wie Clearingstrukturen, medizinische Versorgungsangebote sowie Unterstützungsleistungen im Kontext von
Strafverfahren, beispielsweise psychosoziale Prozessbegleitung und Zeugenbetreuu ng. Darüber hinaus bestehen
spezialisierte Angebote für spezifische Bedarfslagen, etwa für ältere Frauen *4, Sexarbeiter*innen oder Menschen ohne
gesicherten Aufenthaltsstatus bzw. mit Flucht - und Migrationserfahrung.
⸻
4 Frauen* oder Frauen: Im vorliegenden Bericht wird überwiegend der Begriff Frauen* verwendet, um unterschiedliche geschlechtliche Identitäten und S elbstbezeichnungen
einzubeziehen und sichtbar zu machen, dass geschlechtsspezifische Gewalt nicht ausschließlich cis Frauen betriff t. Gleichzeitig werden institutionelle, rechtliche und fachlich
etablierte Begriffe und Eigenbezeichnungen (z. B. Frauenhaus, Frauenberatungsstelle oder Gewalt gegen Frauen) in ihrer jeweil igen Form übernommen. Dies gilt auch für Begriffe
und Kategorien au s gesetzlichen Grundlagen, Studien oder Datenquellen.
Abbildung 1. Primäres Tätigkeitsfeld der befragten Angebote
26%
51%
23%
Präventionsarbeit
Schutz/Unterstützung
Sonstiges
7 | 59
Abbildung 2. Angebote nach angegebenem primärem Tätigkeitsfeld
Anmerkung: Dargestellt sind die Angaben aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Befragung zum primären Tätigkeitsfeld der
Angebote.
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stelle
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Im Bereich Prävention wurden im Rahmen der Befragung 15 Angebote erfasst, die ein breites Angebot an Maßnahmen
zur Verhinderung von Gewalt abdecken. Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf Bildungs - und Sensibilisierungsarbeit,
insbesondere in Form von Workshops und Trainings, etwa an Schulen zu Gewaltpräventio n, Konfliktkompetenz und
Geschlechterrollen. Darüber hinaus werden Fortbildungen, Veranstaltungen und zielgruppenspezifische
Präventionsangebote umgesetzt, beispielsweise im Kontext sexualisierter Gewalt oder weiblicher Genitalbeschneid ung
(FGM/C). Ergänzend umfasst die Präventionsarbeit beratungsorientierte Ansätze, etwa in der Paar - und Sexualberatung
oder der Schwangerschafts - und Familienberatung, sowie empowernde Formate wie Selbstbehauptungs - und
Selbstverteidigungskurse. Weitere Bausteine sind Angebote für besonders vulnerable Gruppen, Elterntrainings und
Täter*innenarbeit.
Die Angebote, die keinem eindeutigen primären Tätigkeitsfeld zugeordnet wurden, verbinden Beratungs - und
Unterstützungsleistungen mit präventiven Ansätzen und umfassen darüber hinaus auch koordinierende sowie
gesundheitsbezogene Aufgaben.
Einen Überblick über zentrale Netzwerk - und Koordinierungsstrukturen im Kölner Gewalt hilfesystem bietet Box 1.
Dargestellt werden bestehende von der Stadtverwaltung koordinierte Gremien und Kooperationsformate, die dem
fachlichen Austausch, der Abstimmung von Maßnahmen sowie der Weiterentwicklung des Hilfesystems dienen.
Räumliche Verteilung der Angebote in Köln
Geografisch zeigt sich eine deutliche Konzentration der Angebote auf der linken Rheinseite. Fast zwei Drittel der
Angebote sind dort angesiedelt, während nur 21% auf der rechten Rheinseite verortet sind (siehe Abbildung 3). Weitere
14% werden von Einrichtungen mit Standorten auf beiden Rheinseiten angeboten. Insgesamt wird damit eine ungleiche
Verteilung der Angebote des Kölner Hilfesystems im Stadtgebiet sichtbar (siehe Abbildung 4). Die räumliche
Konzentration auf die linke Rheinseite könnte insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen oder
Bewohner*innen peripherer Stadtteile zusätzliche Zugangsbarrieren mit sich bringen.
Box 1: Zentrale Netzwerk - und Koordinierungsstrukturen im Kölner Gewalthilfesystem
Netzwerk häusliche Gewalt
Das etzwer h usliche ewalt wurde auf Basis des ewaltschutzgesetzes als „ under isch h usliche
ewalt“ ins e en gerufen und diente dem ustausch zwischen den neu eingerichteten nterventionsstellen und
staatlichen Akteur *innen. Im Verlauf wurde das Gremium sukzessive für weitere zivilgesellschaftliche
Stakeholder*innen geöffnet. Anfang 2025 wurde die Koordinierung des Gremiums vom Jugendamt an die neu
eingerichtete Koordinierungsstelle zur Umsetzung der IK am Gleichstellungsamt übergeben. Ziel des Netzwerkes ist
der gegenseitige Austausch von Fachwissen, die Abstimmung von Verfahrensabläufen (z. B. in Fallkonferenzen) und
die Bündelung von Expertise in gemeinsamen Projekten. Das Netzwerk trifft sich quartalsweise mit zusätzlichen
Treffen von Unterarbeitsgruppen bei Bedarf.
Arbeitskreis gegen Gewalt an Frauen
Der r eits reis „ egen ewalt an rauen“ in ln ist ein seit 987 estehendes etzwer von er inrichtungen
der Frauenhilfe. Initiiert vom damaligen Frauenamt der Stadt Köln gemeinsam mit autonomen
Frauenberatungsstellen, wird der Arbeitskreis heute vom Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern
koordiniert und fungiert dabei als Schnittstelle zwischen Zivilgesellschaft und Verwaltung. Die im Arbeitskreis
beteiligten Fachstellen bieten Betreuung, Beratung und Begleitung für Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen
oder bedroht sind. Ziel des Arbeitskreises ist die kontinuierliche Weiterentwicklung des Hilfesystems durch
fachbezogene Zusammenarbeit, gemeinsame Fortbildungen und Öffentlichkeitsarbeit. Der Arbeitskreis trifft sich
quartalsweise mit zusätzlichen Treffen von Unterarbeitsgruppen bei Bedarf.
9 | 59
Anmerkung: Dargestellt sind die Angaben aus
der für diesen Bericht durchgeführten Online -
Befragung zum Standort der Einrichtung des
jeweiligen Arbeitsbereichs bzw. Angebots. Das
Item wurde von insgesamt N = 56 Angeboten
beantwortet.
Abbildung 4. Räumliche Verteilung der Angebote ( linke vs. rechte Rheinseite)
Anmerkung: Dargestellt sind die Angaben aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Befragung zum Standort der Einrichtung des
jeweiligen Arbeitsbereichs bzw. Angebots. Angebote mit Standorten auf beiden Rheinseiten tauchen auf beiden Seiten a uf und sind grau
eingefärbt.
Trägerschaft der Angebote
Der Großteil der Angebote im Kölner Hilfesystem wird von nichtstaatlichen Organisationen getragen (73%, siehe
Abbildung 5). Hierzu zählen insbesondere eingetragene Vereine , die etwa die Hälfte der Angebotslandschaft ausmachen ,
gemeinnützige GmbHs (gGmbHs), freie Träger der Wohlfahrtspflege , sowie kirchliche bzw. konfessionelle
Organisationen.
64%
21%
14%
Linke Rheinseite
Rechte Rheinseite
Standorte auf beiden
Rheinseiten
Abbildung 3. Standort der Einrichtungen der befragten Angebote
10 | 59
Weniger als ein Viertel der Angebote ist bei öffentlichen Einrichtungen angesiedelt (23%, siehe Abbildung 5). Dazu
zählen insbesondere kommunale Fachämter, etwa aus den Bereichen Jugend, Soziales, Integration, Gleichstellung und
Wohnungswesen. Ergänzend sind Einrichtungen aus dem Gesundheits - und Justizbereich vertreten, darunter das
Gesundheitsamt, die Kliniken d er Stadt Köln sowie die Zeugenbetreuung und der ambulante soziale Dienst der Justiz.
Diese Einrichtungen erbringen sowohl eigene Unterstützungsleistungen für Betroffene als auch Aufgaben der
Koordination, Steuerung und Vernetzung innerhalb des Hilfesystems .
Abbildung 5. Trägerschaft/Rechtsform der Einrichtungen der befragten Angebote
Anmerkung: D argestellt sind die Angaben aus
der für diesen Bericht durchgeführten Online -
Befragung zur Trägerschaft/Rechtsform der
Einrichtung. Das Item wurde von insgesamt N =
64 Angeboten beantwortet.
Mit Blick auf die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder (d.h. Schutz und Unterstützung vs. Prävention) zeigen sich
Unterschiede in der Trägerstruktur. Angebote des öffentlichen Sektors finden sich ausschließlich im Bereich Schutz und
Unterstützung, wo sie 10% der befragten Angebote ausmachen; im Bereich Prävention sind sie unter den befragten
Angeboten nicht vertreten. Vereine stellen in beiden Tätigkeit sfeldern die größte Trägergruppe, mit einem Anteil von
59% im Bereich Schutz und Unterstützung sowie 67% im Bereich Prävention. Freie Wohlfahrtsverbände sind da gegen
im Bereich Prävention stärker vertreten (27%) als im Bereich Schutz und Unterstützung.
Anmerkung: D argestellt sind die Angaben aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Befragung zu r Trägerschaft/Rechtsform der
Einrichtung. Das Item wurde von insgesamt N = 29 im Tätigkeitsbereich Schutz/Unterstützung (links) und N = 15 Angeboten im
Tätigkeitsbereich Prävention (rechts) beantwortet .
0%
67%
0%
7%
27%
0%
Prävention
10%
59%
17%
7%
3% 3%
Schutz/Unterstützung Öffentlicher Sektor
Verein
gGmbH
Kirche/konfessioneller
Wohlfahrtsverband
Freier Wohlfahrtsverband
Sonstige
23%
50%
9%
5%
8%
5%
Öffentlicher Sektor
Verein
gGmbH
Kirche/konfessioneller
Wohlfahrtsverband
Freier Wohlfahrtsverband
Sonstige
Abbildung 6. Trägerschaft/Rechtsform der Einrichtungen der Angebote in den Bereichen Schutz/Unterstützung vs. Prävention
11 | 59
Bei den in dieser Umfrage erfassten Angeboten des öffentlichen Sektors zeigt sich, dass staatliche Stellen teilweise auch
Fördermittel an Dritte vergeben. Betrachtet man ausschließlich die erfassten Angebote der Ämter der Stadtverwaltung ,
zeigt sich, dass lediglich zwei der neun erfassten Angebote (aus insgesamt sechs Ämtern) keine Fördermittel an Dritte
vergeben (siehe Abbildung 7). Auffällig ist jedoch, dass nur zwei Angebote aus zwei Ämtern Fördermittel an Dritte im
Rahmen gesetzlicher kommunale r Pflichtleistungen vergeben. Der überwiegende Teil der Förderpraxis erfolgt somit
im Bereich freiwilliger kommunaler Leistungen und ist daher stärker von politischen Prioritätensetzungen sowie
kommunalen Haushaltslagen abhängig. Damit sind Maßnahmen und Unterstützungsstrukturen zur Um setzung der
Istanbul-Konvention nicht dauerhaft strukturell abgesichert, obwohl die Konvention eine verlässliche und nachhaltige
Bereitstellung entsprechender Angebote vorsieht .
Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage „Vergeben Sie Fördermittel an
Dritte für Maßnahmen oder Leistungen, die zur
Umsetzung der Istanbul -Konvention beitragen?
Bitte machen Sie Ihre Angabe mit Blick auf das
Jahr 2024“. Mehrfachnennungen waren möglich.
Die Frage wurde ausschließlich an staatliche
Stellen gerichtet ; dargestellt sind hier nur die
Antworten der erfassten Angebote der Ämter der
Stadtverwaltung ( N = 9 Angebote von insgesamt
6 Ämtern).
Abbildung 7. Fördermittelvergabe der erfassten Angebote der Ämter der Stadtverwaltung
22%; (n=2)
55%; (n=5)
22%; (n=2)
0% 50% 100%
Ja, im Bereich der kommunalen
Pflichtleistungen
Ja, im Bereich der freiwilligen kommunalen
Leistungen
Nein, wir vergeben im Rahmen der
Angebote keine Fördermittel an Dritte
12 | 59
2.2 Unterstützungs- und Beratungsformate
Das Kölner Hilfesystem umfasst ein breites Spektrum an Beratungs - und Unterstützungsformaten. Am häufigsten werden
persönliche Gespräche bzw. Beratungen vor Ort angeboten (93%, 52 von 56 Angeboten mit entsprechender Angabe),
gefolgt von telefonischen und digitalen Beratungsformaten (80%, 45 Angebote; siehe Abbildung 8). Gruppenangebote,
etwa themenspezifische Austausch - oder Unterstützungsgruppen, sind bei rund zwei Dritteln der Angebote Teil des
Leistungsspektrums (66%, 37 Angebote).
Begleitungen zu Terminen oder Behörden (beispielsweise zu Ämtern oder medizinischen Einrichtungen) werden von
knapp der Hälfte der Angebote ermöglicht (48%). Mobile bzw. aufsuchende Unterstützungsformate stehen bei etwa
einem Drittel der Angebote zur Verfügung (30%). Unterkunfts - bzw. Schutzunterbringung ist bei 21% der Ange bote
vorgesehen, rechtliche Beratung bei 18%. Einzeltherapeutische Angebote sind mit 9% (5 Angebote) vergleichsweise
selten vertreten.
Abbildung 8. Unterstützungs - und Beratungsformate des Kölner Hilfesystems
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage „Welche
Unterstützungs - und Beratungsformate bieten Sie an (exemplarisch für das Jahr 2024)?“. Mehrfachnennungen waren möglich. Die Frage
wurde von insges amt N = 56 Angeboten beantwortet.
Ergänzend wurden vereinzelt weitere Angebotsformate genannt, darunter nachgehende Beratung nach dem Auszug aus
dem Frauenhaus, Unterstützung bei der Wohnungssuche, Betreuung von Schutzorten sowie Weitervermittlungen an
andere Hilfeorganisationen. Darüber h inaus bestehen zielgruppenspezifische Angebote wie offene Mädchenarbeit,
feministische Selbstbehauptungs - und Selbstverteidigungskurse sowie Angebote für Kinder und Jugendliche. Weitere
Einzelnennungen betreffen Sprachförderung und Alphabetisierung sowie M aßnahmen der anonymen Spurensicherung
bzw. Spurensicherung in Kooperation mit der Kriminalpolizei.
9%; (n=5)
18%; (n=10)
21%; (n=12)
30%; (n=17)
32%; (n=18)
48%; (n=27)
66%; (n=37)
80%; (n=45)
93%; (n=52)
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Einzeltherapeutische Maßnahmen
Rechtliche Beratung
Unterkunft/Schutzunterbringung
Mobile/aufsuchende Unterstützung
Sonstiges
Begleitung zu Terminen oder Behörden
Gruppenangebote
Telefon/Online-Beratung
Persönliche Gespräche/Beratung vor Ort
13 | 59
Abbildung 9. Angebotsformate des Kölner Hilfesystems
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage „Welche
Unterstützungs - und Beratungsformate bieten Sie an (exemplarisch für das Jahr 2024)?“. Mehrfachnennungen waren möglich. N = 56.
14 | 59
3 Zielgruppen und Gewaltformen
3.1 Erreichte Zielgruppen
Die Istanbul -Konvention verfolgt gemäß Artikel 1 das Ziel, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern,
Betroffene zu schützen und Gewalt wirksam zu verfolgen und zu bekämpfen. Daraus ergeben sich verschiedene
Zielgruppen der Maßnahmen, darunter insbesondere Frauen und Mädchen, aber auch andere von häuslicher oder
geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Personen sowie vulnerable Gruppen, etwa Kinder, Menschen mit
Behinderungen, Personen mit Migrations - oder Fluchterfahrung und L SBTIQ*-Personen. Artikel 4, insbesondere Abs. 3,
unterstreicht zudem das Prinzip der Gleichstellung und des Diskriminierungsverbots und verpflichtet die
Vertragsstaaten, die Bestimmungen der Konvention ohne Diskriminierung, etwa aufgrund von Geschlecht, Herkunft,
sexueller Orientierung oder Behinderung, umzusetzen.
Im Folgenden wird dargestellt, welche Zielgruppen durch das Hilfesystem in Köln erreicht werden. Neben der Frage,
welche Zielgruppen grundsätzlich beraten oder unterstützt werden, wird auch betrachtet, welchen Anteil sie an der
tatsächlichen Fallarbeit ausmachen.
Ein Blick auf die Ergebnisse der Online -Umfrage zeigt, dass die Angebote des Kölner Hilfesystems ein breites
Spektrum unterschiedlicher Zielgruppen beraten oder unterstützen . Am häufigsten genannt werden dabei Frauen*
(83% von 57 Angeboten), gefolgt von LSBTIQ* -Personen (53%) sowie Kindern und Jugendlichen (49%) (siehe Abbildung
10Abbildung 10. Zielgruppen der Beratungs - und Unterstützungsangebote in Köln
). Knapp die Hälfte der Angebote arbeitet zudem mit älteren Menschen (44%), Personen mit ungeklärtem
Aufenthaltsstatus sowie mit Migrations - oder Fluchterfahrung (42%) und Menschen mit Behinderungen (42%). Ein gutes
32% (n=18)
37% (n=21)
39% (n=22)
42% (n=24)
42% (n=24)
44% (n=25)
49% (n=28)
53% (n=30)
83% (n=47)
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Sonstige
Männer
Menschen mit ökonomischen Einschränkunen
Menschen mit Behinderung
Personen mit ungeklärten Aufenthalt/ Migrations-/ Fluchthintergrund
Ältere Menschen
Kinder/ Jugendliche
LSBTIQ*-Personen
Frauen*
15 | 59
Drittel gibt darüber hinaus an, Menschen mit ökonomischen Einschränkungen (39%) und Männer (3 7%) zu beraten oder
zu unterstützen. Ergänzend benennen einzelne Angebote spezifischere Zielgruppen, etwa Mädchen und junge Frauen.
Abbildung 10. Zielgruppen der Beratungs - und Unterstützungsangebote in Köln
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage „Welche Zielgruppen
berät oder unterstützt Ihr Arbeitsbereich (exemplarisch für das Jahr 2024)?“. Mehrfachnennungen waren möglich. Die Frage wurde von
insgesamt N = 5 7 Angeboten beantwortet.
32% (n=18)
37% (n=21)
39% (n=22)
42% (n=24)
42% (n=24)
44% (n=25)
49% (n=28)
53% (n=30)
83% (n=47)
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Sonstige
Männer
Menschen mit ökonomischen Einschränkunen
Menschen mit Behinderung
Personen mit ungeklärten Aufenthalt/ Migrations-/ Fluchthintergrund
Ältere Menschen
Kinder/ Jugendliche
LSBTIQ*-Personen
Frauen*
16 | 59
Vergleicht man die Tätigkeitsfelder Präventionsarbeit und Schutz/Unterstützung, zeigt sich, dass Personen mit
Migrations- oder Fluchterfahrung bzw. ungeklärtem Aufenthaltsstatus, Menschen mit Behinderungen sowie ältere
Menschen in der Präventionsarbeit deutlich seltener genannt werden als im Bereich Schutz/Unterstützung (siehe
Abbildung 11).
Abbildung 11. Zielgruppen nach Tätigkeitsfeld (Schutz/Unterstützung vs. Prävention)
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage „Welche Zielgruppen
berät oder unterstützt Ihr Arbeitsbereich (exemplarisch für das Jahr 2024)?“ gefiltert für die Tätigkeitsfelder „Schutz/ Unte rstützung“ und
„Präventionsarbeit“. Mehrfachnennungen waren möglich. Die Frage wurde von insgesamt N = 29 im Tätigkeitsbereich
Schutz/Unterstützung und N = 15 Angeboten im Tätigkeitsbereich Prävention beantwortet.
21%
38%
48%
48%
55%
55%
61%
66%
86%
33%
33%
47%
27%
20%
27%
47%
13%
73%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Sonstige
Männer
Kinder/ Jugendliche
Menschen mit ökonomischen Einschränkungen
Ältere Menschen
Menschen mit Behinderung
LSBTIQ*-Personen
Personen mit ungeklärten Aufenthalt/ Migrations-/ Fluchthintergrund
Frauen*
Präventionsarbeit Schutz/Unterstützung
17 | 59
Zur Einschätzung der tatsächlichen Fallarbeit wurden die Angebote des Kölner Hilfesystems gebeten, den Anteil der
Fallarbeit für verschiedene Zielgruppen zu schätzen (siehe Abbildung 12). Dabei wird deutlich , dass Frauen* in den
meisten Angeboten den Großteil der Fallarbeit ausmachen . Von den 47 Angeboten, die angeben, dass sich ihr e
Leistungen an Frauen* richte n, berichten 36 Angebote, dass Frauen* mehr als die Hälfte der Fallarbeit ausmachen.
Gleichzeitig zeigt sich, dass die Nennung einer Zielgruppe, die beraten oder unterstützt wird, nicht zwangsläufig mit
einem hohen Anteil an der Fallarbeit einhergeht. So geben beispielsweise 30 Angebote an, dass sich ihr Angebot (auch)
an LSBTIQ*-Personen richtet, ihr Anteil an der Fallarbeit liegt jedoch bei den meisten Angeboten (71%) nur bei 1 –10%.
Dies zeigt, dass einzelne Zielgruppen zwar Teil der Beratungs - und Unterstützungsarbeit vieler Angebote sind, ihr Anteil
an der gesamten Fallarbeit jedoch häufig gering bleibt. Anders verhält es sich bei Menschen mit ökonomischen
Einschränkungen. In Einrichtungen, die diese Zielgruppe benennen, nimmt sie häufig auch einen größeren Anteil der
Fallarbeit ein. Die Hälfte dieser Angebote gibt an, dass mindestens 50% der F allarbeit Menschen mit ökonomischen
Einschränkungen betreffen.
Abbildung 12. Anteil der Fallarbeit für die jeweilige Zielgruppe
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage „ Bitte schätzen Sie
den Anteil der Fallarbeit für die jeweilige Zielgruppe (exemplarisch für das Jahr 2024)?“. In der Kategorie „ Sonstige“ wurden insbesondere
FLINTA* als übergreifende Zielgruppe sowie Mädchen und junge Frauen im Alter zwischen 12 und 27 Jahren genannt. Weitere genan nte
Zielgruppen sind erwachsene Personen, die in Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt im kirchli chen Kontext e rlebt haben, kindliche
und erwachsene Zeug*innen in Strafverfahren, Fachpersonal (z. B. Stakeholder*innen in der Stadtverwaltung oder Beschäftigte v on
Kliniken), Eltern, arbeitsuchende Personen und Patient*innen mit sozialrechtlichem Unterstützungsbedarf.
Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass das Kölner Hilfesystem sowohl spezialisierte Angebote für bestimmte
Zielgruppen als auch Angebote mit einem breiteren Zielgruppenspektrum umfasst und damit unterschiedliche in der
Istanbul-Konvention adressierte Gruppen berücksichtigt . Gleichzeitig zeigt sich, dass einzelne Zielgruppen durch
bestehende Angebote bislang nur eingeschränkt erreicht werden. Daraus ergibt sich weiterhin ein Bedarf am Abbau von
Zugangsbarrieren und an einer stärkeren zielgruppenspezifischen Ausrichtung der Angebote.
12%
2%
15%
20%
35%
22%
46%
48%
71%
7%
15%
20%
20%
22%
16%
35%
29%
9%
20%
16%
5%
17%
8%
4%
6%
23%
10%
8%
20%
13%
13%
4%
82%
59%
40%
36%
20%
26%
17%
9%
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Sonstige (N = 17)
Frauen* (N = 44)
Menschen mit ökonomischen Einschränkungen (N = 20)
Kinder/ Jugendliche (N = 25)
Männer (N = 20)
Personen mit ungeklärten Aufenthalt/ Migrations-/
Fluchthintergrund (N = 23)
Ältere Menschen (N = 24)
Menschen mit Behinderung (N = 23)
LSBTIQ*-Personen (N = 28)
1-10% 11-25% 26-50% 51-75% 76-100%
18 | 59
3.2 Gewaltformen
Die Istanbul -Konvention definiert Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung und als eine Form der
Diskriminierung von Frauen. Sie benennt unterschiedliche Formen von Gewalt gegen Frauen sowie häuslicher Gewalt
und umfasst insbesondere körperliche, sexuelle, psychische sowie wirtschaftliche Gewalt (Artikel 3 ). Körperliche
Gewalt bezieht sich dabei auf Handlungen, die zu körperlichen Verletzungen oder Schäden führen können, während
sexuelle Gewalt nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen umfasst. Psychische Gewalt schließt etwa Drohungen oder
Einschüchterung ein, die das emotionale Wohlbefinden beeinträchtigen, und wirtschaftliche Gewalt bezeichnet die
Einschränkung des Zugangs zu finanziellen Ressourcen und wirtschaftlicher Unabhängigkeit (siehe Definitionen von
Gewaltformen in Anhang C). Häusliche Gewalt wird dabei als Gewalt innerhalb der Familie oder Partnerschaft verstanden,
unabhängig davon, ob Täter*in und betroffene Person im selben Haushalt leben. Definitorisch lassen sich diese
Gewaltformen voneinander unt erscheiden, in der Praxis treten sie jedoch häufig gemeinsam auf.
Neben den grundlegenden Formen körperlicher, sexueller, psychischer und wirtschaftlicher Gewalt benennt die Istanbul -
Konvention weitere spezifische Erscheinungsformen geschlechtsspezifischer Gewalt. Dazu zählen insbesondere Stalking
(Artikel 34), sexuelle Belästigung (Artikel 40), Zwangsheirat (Artikel 37), weibliche Genitalverstümmelung (Artikel 38)
sowie Zwangsabtreibu ng und Zwangssterilisation (Artikel 39). Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten,
entsprechende strafrechtliche Regelungen vorzuseh en.
Digitale Gewalt wird in der Istanbul -Konvention nicht ausdrücklich als eigene Gewaltform benannt. Gewalt, die über
digitale Kommunikationsmittel ausgeübt wird (etwa durch Online -Belästigung, Bedrohungen oder digitale
Überwachung), kann jedoch unter bestehende Tatbestände der Konvention fallen, insbesondere psychische Gewalt
(Artikel 33), Stalking/Nachstellung (Artikel 34) oder sexuelle Belästigung (Artikel 40). Entsprechend wird in der
Umsetzung der Konvention darauf hingewiesen, da ss auch solche digitalen Ausprägungen von Gewalt bei Präventio n,
Schutz und Unterstützung berücksichtigt werden sollen.
Im Rahmen der Online -Umfrage wurden die Angebote im Kölner Hilfesystem gefragt, mit welchen Formen von Gewalt
sie in ihrer Fallarbeit konfrontiert sind. 93% der befragten Angebote geben an, mit sexualisierter Gewalt konfrontiert
zu sein, 88% mit häuslicher Gewalt, 84% mit physischer Gewalt und 80% mit psychischer Gewalt (siehe Abbildung
13). Darüber hinaus berichten 75% der Angebote von Fällen wirtschaftlicher Gewalt und 73% von digitaler Gewalt.
Seltener werden Zwangsheirat (46%) sowie weibliche Genitalverstümmelung (25%) genannt .
Als weitere Gewaltform wird die soziale Gewalt als besondere Ausprägung der psychischen Gewalt genannt. So schreibt
ein Träger: „Hier ist bei fast allen Fällen der Partnerschaftsgewalt, wenn Kinder in der Beziehung sind, die Androhung des
Entzuges der Kinder vorhanden. Weniger oft , aber immer noch in großer Anzahl , liegen Isolation der Betroffenen von ihren
Ursprungsfamilien und Freunden vor.“ Eine weitere Ausprägung sozialer Gewalt ist Mobbing.
Weitere Nennungen sind Frauenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, rituelle Gewalt, selbstschädigendes
Verhalten, Essstörungen, Vernachlässigung, und Mord.
19 | 59
Abbildung 13. Gewaltformen in der Fallarbeit der Angebote im Kölner Hilfesystem in Köln
Anmerkung: Dargestellt
sind die Antworten aus der
für diesen Bericht
durchgeführten Online -
Umfrage auf die Frage „ Mit
welchen Gewaltformen sind
Sie in Ihrem Arbeitsbereich
konfrontiert (exemplarisch
für das Jahr 2024)?“.
Mehrfachnennungen waren
möglich. Die Frage wurde
von insgesamt N = 5 6
Angeboten beantwortet.
Werden lediglich diejenigen Angebote betrachtet, die überwiegend im Tätigkeitsfeld Schutz und Unterstützung oder in
der Präventionsarbeit tätig sind, zeigen sich leichte Unterschiede. Ein größerer Teil der Angebote im Bereich Schutz und
Unterstützung beschäftigt sich im Arbeitsalltag mit d igitaler Gewalt, psychischer Gewalt und Zwangsheirat im Vergleich
zu Projekten in der Präventionsarbeit (siehe Abbildung 14).
Abbildung 14. Gewaltformen nach Tätigkeitsfeld der Angebote (Schutz/Unterstützung vs. Präventionsarbeit)
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage „ Mit welchen
Gewaltformen sind Sie in Ihrem Arbeitsbereich konfrontiert (exemplarisch für das Jahr 2024)?“ gefiltert für die Tätigkeitsfel der „Schutz/
Unterstützung“ und „Präventionsarbeit“ . Mehrfachnennungen waren möglich. Die Frage wurde von insgesamt N = 29 im Tätigkeitsbereich
Schutz/Unterstützung (links) und N = 15 Angeboten im Tätigkeitsbereich Prävention (rechts) beantwortet.
31%
28%
59%
83%
83%
86%
86%
90%
90%
20%
20%
27%
60%
67%
80%
87%
93%
93%
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Sonstige
Genitalverstümmelung
Zwangsheirat
Psychische Gewalt
Digitale Gewalt
Häusliche Gewalt
Ökonomische/wirtschaftliche Gewalt
Physische Gewalt
Sexualisierte Gewalt
Präventionsarbeit Schutz/ Unterstützung
29%; (n=16)
25%; (n=14)
46%; (n=26)
73%; (n=41)
75%; (n=42)
80%; (n=45)
84%; (n=47)
88%; (n=49)
93%; (n=52)
0% 50% 100%
Sonstige
Genitalverstümmelung
Zwangsheirat
Digitale Gewalt
Ökonomische/wirtschaftliche Gewalt
Psychische Gewalt
Physische Gewalt
Häusliche Gewalt
Sexualisierte Gewalt
20 | 59
Betrachtet man die Häufigkeit, mit der verschiedene Gewaltformen in der Fallarbeit auftreten, zeigt sich: Häusliche
und psychische Gewalt prägen die Fallarbeit . Knapp die Hälfte der Angebote gibt an, dass diese Gewaltformen in ihrer
Fallarbeit fast immer eine Rolle spielen (siehe Abbildung 15). Betrachtet man nur die Angebote, die hauptsächlich im
Bereich Schutz und Unterstützung arbeiten, liegen die Anteile noch höher: 72% berichten, dass häusliche Gewalt in ihrer
Fallarbeit fast immer eine Rolle spielt, und 62%, dass dies für psychische Gewa lt gilt.
Abbildung 15. Häufigkeit verschiedener Gewaltformen in der Fallarbeit
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage „Bitte
geben Sie an wie häufig diese Gewaltformen in Ihrer Fallarbeit im Jahr 2024 eine Rolle spielte“. Die Einschätzung erfolgte
auf einer Skala von „1 – fast nie“ bis „4 – fast immer“. Aus den Antworten wurde jeweils ein Mittelwert (MW) berechnet; je
höher dieser ist, desto häufiger s pielt die entsprechende Gewaltform in der Fallarbeit der Einrichtungen eine Rolle. Die
höchsten Mittelwerte zeigen sich bei psychischer Gewalt (MW = 3,23) und häuslicher Gewalt (MW = 3,10).
42%
10%
14%
7%
9%
4%
4%
19%
35%
54%
50%
40%
24%
39%
27%
23%
44%
15%
28%
14%
24%
40%
22%
23%
32%
38%
8%
8%
22%
29%
27%
35%
46%
45%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Sonstige (N = 16; MW = 3,19)
Zwangsheirat (N = 26; MW = 1,88)
Digitale Gewalt (N = 39; MW = 2,33)
Genitalverstümmelung (N = 14; MW = 2,43)
Ökonomische/wirtschaftliche Gewalt (N = 41; MW = 2,76)
Physische Gewalt (N = 45; MW = 2,84)
Sexualisierte Gewalt (N = 51; MW = 2,88)
Häusliche Gewalt (N = 48; MW = 3,10)
Psychische Gewalt (N = 44; MW = 3,23)
1 - Fast nie 2 3 4 - Fast immer
21 | 59
4 Zugang zu Schutz, Unterstützung und
Präventionsangeboten
Die bloße Existenz von Angeboten sagt noch wenig darüber aus, ob Betroffene diese tatsächlich nutzen können.
Entscheidend ist, ob Schutz -, Beratungs - und Präventionsangebote erreichbar, zugänglich und auf unterschiedliche
Bedarfslagen ausgerichtet sind.
Die Istanbul -Konvention betont, dass Angebote des Hilfesystems bedarfsgerecht ausgestaltet, ausreichend verfügbar
und für unterschiedliche Zielgruppen zugänglich sein sollen. Das Gewalthilfegesetz knüpft hieran an, indem es
insbesondere den Zugang zu Schutz - und Beratungsangeboten stärken und bestehende Versorgungslü cken abbauen
soll.
Im Folgenden werden daher die zeitliche Erreichbarkeit der Angebote (Kapitel 4.1), strukturelle Aspekte der
Barrierefreiheit und Zugänglichkeit für besonders vulnerable Gruppen (Kapitel 4.2) sowie die geschlechtsspezifische
Ausrichtung der Angebote (Kapite l 4.3) dargestellt.
4.1 Erreichbarkeit der Angebote
Zur Einschätzung der zeitlichen Erreichbarkeit wurden die durchschnittliche wöchentliche Erreichbarkeit sowie die
Verteilung der Angebotszeiten nach Wochentagen und Tageszeiten ausgewertet.
Die Angaben zur wöchentlichen Erreichbarkeit der Angebote zeigen eine deutliche Bandbreite. Bei der Hälfte der
Angebote liegt die Erreichbarkeit bei mindestens 32,5 Stunden pro Woche; der Großteil der Angebote bewegt sich
zwischen etwa 30 und 40 Stunden, daneben gibt es einzelne Angebote mit deutlich höheren oder niedrigeren
Erreichbarkeiten, so dass sich der zeitliche Zugang zu Unterstützung je nach Angebot spürbar unterscheidet.
Eine durchgehende Erreichbarkeit rund um die Uhr besteht nur in wenigen spezialisierten Bereichen, insbesondere
beim Notruf für Betroffene sexualisierter Gewalt sowie bei den Kliniken der Stadt Köln. Die meisten Angebote der
Einrichtungen sind unter der Woche tagsüber erreichbar (siehe Abbildung 16).
Abbildung 16. Erreichbarkeit der Angebote nach Wochentagen und Tageszeiten
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage “An welchen Tagen
und zu welchen Tageszeiten ist Ihre Einrichtung in der Regel erreichbar (exemplarisch für das Jahr 2024)? (Mehrfachauswahl möglich) “.
0
10
20
30
40
50
60
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag
Anzahl der offenen Einrichtungen
Morgens
Mittags
Abends
Nachts
22 | 59
4.2 Barrierefreiheit und Zugänglichkeit für besonders vulnerable Gruppen
Die Istanbul -Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, einschließlich der kommunalen Ebene,
Unterstützungsangebote barrierefrei und diskriminierungsfrei auszugestalten und dabei die besonderen Bedürfnisse
schutzbedürftiger Personen ausdrücklich zu berücksichtigen. Hilfen sollen für alle Betroffenen zugänglich sein,
unabhängig von Behinderung, Alter, Aufenthaltsstatus oder sozialer Lage , und spezialisierte Unterstützungsstrukturen
vorhalten. Wirksamer Gewaltschutz setzt damit voraus, dass Angebote auch für besonders vulnerable Gruppen
tatsächlich erreichbar und nutzbar sind.
Die folgende Auswertung zeigt, wie sich dieser Anspruch in der Kölner Angebotslandschaft widerspiegelt.
4.2.1 Übergreifende strukturelle Zugangsbarrieren
Physische Barrierefreiheit
Die physische Zugänglichkeit der Angebote ist unterschiedlich ausgeprägt. Rund die Hälfte der Angebote in Köln ist
physisch barrierefrei zugänglich (54% von 56 Angeboten). Etwa ein Drittel der Angebote verfügt über eine nur
eingeschränkt barrierefreie Zugänglichkeit, während 14% nicht physisch barrierefrei sind (siehe Abbildung 17).
Als wesentliche bauliche Hürden werden insbesondere Treppenstufen, fehlende oder zu enge Aufzüge, beengte
Raumverhältnisse sowie nicht barrierefreie Sanitäranlagen genannt. Häufig befinden sich Schutzunterkünfte oder
Beratungsräume in oberen Etagen und sind für Rollstuhlnutzer *innen nicht erreichbar; zudem fehlen vielfach
Blindenleitsysteme. Teilweise werden diese Einschränkungen durch die Nutzung externer barrierefreier Räume oder
durch digitale Formate abgefedert, eine flächendeckende Lösung besteht hierfür jedoch nicht.
Abbildung 17. Physische Barrierefreiheit der Angebote
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus
der für diesen Bericht durchgeführten Online -
Umfrage auf die Frage “ Ist Ihr Angebot physisch
barrierefrei zugänglich ?“ Die Frage wurde von
insgesamt N = 56 Angeboten beantwort et.
In Frauenhäusern wird zudem vorausgesetzt , dass Bewohnerinnen sich selbst versorgen können . Personen mit
Pflegebedarf können daher nicht aufgenommen werden. Um allen Menschen sichere und bedarfsgerechte Zufluchtsorte
zu ermöglichen, ist daher eine weitere Differenzierung und Ausweitung der Angebotsstruktur erforderlich, insbesondere
durch spezialisierte Schutz - und Wohnangebote für Menschen mit Pflegebedarf sowie für Menschen mit kognitiven
Beeinträchtigungen unter Einbezug bedarfsge rechter Assistenz - und Betreuungsleistungen.
54%
14%
32%
Ja
Nein
Teilweise
23 | 59
Barrierefreie Kommunikation und Information
Neben der baulichen Zugänglichkeit ist barrierefreie Kommunikation ein zentraler Faktor für den Zugang zu
Unterstützung. Rund ein Drittel der Angebote (30% von 56 Angeboten) verfügt über keinerlei barrierefreie
Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. Übersetzungsangebote, leichte Spr ache oder Gebärdensprache). 43% der
Angebote decken entsprechende Bedarfe überwiegend durch eigenes Personal ab, 27% greifen dafür vor allem auf
externe Dienstleister*innen zurück (siehe Abbildung 18).
Viele Einrichtungen verfügen über mehrsprachige Mitarbeiter*innen, sodass Beratungen in unterschiedlichen Sprachen
angeboten werden können, darunter vor allem Englisch, Französisch, Spanisch und Türkisch. Darüber hinaus wird häufig
auf externe Dolmetschdienste oder digitale Lösungen (z. B. Dolatel) zurückgegriffen. Gebärdensprache wird in der Regel
nicht intern angeboten und überwiegend extern organisiert. Angebote in leichter Sprache sind teilweise vorhanden,
etwa in Form entsprechender Materialien oder durch geschulte Mitarbeitende.
Als zentrale Herausforderungen für barrierefreie Kommunikation werden insbesondere fehlende interne Kompetenzen
sowie finanzielle und personelle Engpässe genannt. Kostenfreie Übersetzungs - und Dolmetschdienste stehen
Klient*innen nicht in allen Angeboten zur Verfügung. Mehrere Angebote verweisen darauf, dass hohe Kosten und
fehlende Finanzierung die Nutzung von Dolmetsch - und Übersetzungsdiensten deutlich einschrä nken; teilweise kann
Sprachmittlung nur punktuell oder über ehrenamtliche Unterstützung ermögli cht werden. In einzelnen Angeboten
bestehen zudem Zugangsbeschränkungen, wenn eine grundlegende Verständigung nicht möglich ist – insbesondere in
Schutzunterkünften mit gemeinschaftlichem Wohnen.
Abbildung 18. Verfügbarkeit barrierefreier Kommunikationsangebote
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus
der für diesen Bericht durchgeführten Online -
Umfrage auf die Frage “ Verfügen Sie über
barrierefreie Kommunikationsangebote (z. B.
Gebärdensprache, leichte Sprache, Übersetzung )?“
Die Frage wurde von insgesamt N = 56 Angeboten
beantwortet.
27%
43%
30% Ja, durch externe Dienstleister
Ja, wird intern abgedeckt
Nein
24 | 59
Darüber hinaus bestehen Unterschiede darin, wie transparent und niedrigschwellig Klient*innen über vorhandene
Sprachmittlungsangebote informiert werden. Etwa ein Drittel der Angebote informiert standardmäßig proaktiv, ein
weiteres Drittel zumindest teilweise – meist anlassbezogen oder auf Nachfrage –, während das übrige Drittel hierüber
nicht aktiv informiert (siehe Abbildung 19). Dies deutet darauf hin, dass für Klient *innen nicht immer unmittelbar
ersichtlich ist, ob und in welchem Umfang kostenfreie Sprachmittlung zur Verfügung steht.
In der Regel werden Informationen zu Übersetzungs - und Dolmetschmöglichkeiten im Rahmen des Erstkontakts oder
im laufenden Beratungsgespräch vermittelt. Ergänzend erfolgt die Information in einigen Angeboten über Websites,
Flyer, Aushänge oder Einladungen zu Gesprächen und Veranstaltungen.
Abbildung 19. Information über die Verfügbarkeit kostenfreier Dolmetschdienste
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus
der für diesen Bericht durchgeführten Online -
Umfrage auf die Frage “ Wird Klient*innen
proaktiv mitgeteilt, ob Übersetzungs - bzw.
Dolmetschdienste kostenfrei verfügbar sind?“ Die
Frage wurde von insgesamt N = 5 4 Angeboten
beantwortet. Abweichungen von 100% ergeben
sich durch Rundungsdifferenzen.
32%
32%
37%
Ja, alle Dienste werden standardmäßig
proaktiv kommuniziert
Teilweise, meist nur bei Bedarf oder
auf Anfrage
Nein, es wird nicht aktiv informiert
25 | 59
4.2.2 Zugänglichkeit für besonders vulnerable Gruppen
Im Rahmen der Online -Umfrage wurden Teilnehmende gefragt, wie zugänglich und niedrigschwellig erreichbar ihr
Angebot für unterschiedliche vulnerable Gruppen ist (siehe Abbildung 20).
Am kritischsten wurde die Zugänglichkeit für Kinder und Jugendliche 5 bewertet. Bei 28% der 45 Angebote mit
entsprechender Angabe wird die Erreichbarkeit als sehr schlecht oder schlecht eingestuft. Unter den Angeboten, die
angeben, im Bereich Schutz/Unterstützung zu arbeiten, sind es sogar 37%. Viele Angebote richten sich an Erwachsene
ab 18 Jahren und sind strukturell nicht auf Minderjährige ausgerichtet. Zudem können Kinder und Jugendliche Angebote
häufig nicht eigenständig erreichen, sondern sind auf Eltern oder Behörden angewiesen. Hinzu komm t eine
unzureichende zielgruppenspezifische Ansprache .
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Anweisung “Bitte schätzen
Sie für folgende Gruppen ein, wie gut Ihre Angebote erreichbar sind (1 = sehr schlecht, 5 = sehr gut). Wenn die Erreichbarkeit eingeschränkt
ist, erläutern Sie bitte, warum. “ Die Anzahl der antwortenden Angebote variiert zwischen N = 45 und N = 50.
Für Personen mit ungeklärtem Aufenthalt , Migrations- oder Fluchthintergrund bewerten 23% der 48 Angebote mit
entsprechender Angabe die Zugänglichkeit als sehr schlecht oder schlecht , 23% als mittelmäßig und 54% als gut oder
sehr gut . Zentrale Barrieren liegen insbesondere in Sprache und Kommunikation: Viele Angebote sind nur in wenigen
Sprachen verfügbar, mehrsprachige Materialien fehlen und es gibt kaum Finanzierung für Dolmetschdienste. Zugang
und Orientierung im Hilfesystem sind zudem erschwert, da Betroffene Angebote häufig nicht selbstständig finden oder
kontaktieren können und Weiterleitungen durch das Jobcenter oder andere Stellen lediglich in begrenzter Zahl erfolgen.
Hinzu kommen strukturelle Hürden auf Behördenseite: Ausländerbehörden sind häufig schwer erreichbar, und die
digitale Übertragung von Akten kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Erschwerend wirken zudem
aufenthaltsrechtliche Unsicherheiten, fehlende Kenntnisse über bestehende Rechte und Unterstützungsansprüche sowie
Ängste vor Abschiebungen oder anderen negativen Konsequenzen im Kontakt mit Behörden. Darüber hinaus fehlen
ergänzende Angebote sowie entsprechende Finanzierung, beispielsweise für relevante Kurse, Rechtsberatung oder
proaktive Informationen über bestehende Unterstützungsangebote.
⸻
5 Im Kontext der Istanbul -Konvention und des Gewalthilfegesetzes sind damit insbesondere Minderjährige gemeint, die häusliche Gewalt miterleben oder im häuslichen bzw.
geschlechtsspezifischen Gewaltkontext selbst betroffen sind. Andere Formen von Kindeswohl gefährdung oder Gewalt gegen Minderjährige werden darüber hinaus insbesondere
durch das Kinder - und Jugendhilferecht sowie den allgemeinen Kinderschutz erfasst.
Abbildung 20. Zugänglichkeit der Angebote für besonders vulnerable Gruppen
26 | 59
Für ältere Menschen wird die Zugänglichkeit von 22% der 46 Angebote mit entsprechender Angabe als sehr schlecht
oder schlecht eingeschätzt. 63% bewerten sie hingegen als gut oder sehr gut. Viele Angebote sind nicht altersbezogen
ausgerichtet. Sofern Altersbezüge bestehen , orientieren sie sich jedoch häufig eher an jüngeren Zielgruppen (z. B. in der
inhaltlichen Ausgestaltung von Workshops) . Zudem nutzen ältere Personen soziale Medien seltener und sind stärker auf
eine direkte Ansprache angewiesen. Physische Barrieren wie weit e Wege, Treppenstufen oder Beratungsräume in oberen
Etagen bei eingeschränkter Aufzugverfügbarkeit können den Zugang zusätzlich erschweren.
Für Menschen mit Behinderungen bewerten 17% der 46 Angebote mit Angabe die Zugänglichkeit als schlecht oder
sehr schlecht, 35% als mittelmäßig und 48% als gut oder sehr gut. Neben baulichen Barrieren bestehen weitere
Einschränkungen durch unzureichende Zielgruppenorientierung , fehlende spezifische K onzepte, und begrenzte
Informationszugänge (siehe Abschnitt 4.2.1).
Für LSBTIQ*-Personen6 bewerten 16% der 50 Angebote mit Angabe die Zugänglichkeit als schlecht oder sehr schlecht,
24% als mittelmäßig und 60% als gut oder sehr gut. Unter den Angeboten, die angeben, im Bereich Schutz und
Unterstützung zu arbeiten, schätzt knapp ein Viertel (24%) den Zugang als schlecht oder sehr schlecht ein.
Zugangshürden entstehen insbesondere dadurch, dass viele Einrichtungen als Frauen - oder Frauenberatungsstellen
wahrgenommen werden und nicht klar erkennbar ist, dass sich das Angebot auch an LSBTIQ* -Personen richtet.
Entsprechende Hinweise in Öffentlichkei tsarbeit, auf Websites oder in Informationsmaterialien fehlen häufig. Weitere
Barrieren ergeb en sich aus r umlichen Stru turen die ausschließlich zwischen „wei lich“ und „m nnlich“ unterscheiden
(z. B. bei Sanitärbereichen). Zudem setzt der Zugang in vielen Fällen voraus, dass Betroffene selbst aktiv Kontakt
aufnehmen oder über Dritte – etwa soziale Einrichtungen oder Bezugspersonen – vermittelt werden.
Für Menschen mit ökonomischen Einschränkungen ist die Zugänglichkeit von Unterstützungsangeboten von
besonderer Bedeutung, da finanzielle Unsicherheit und Armut das Risiko von Gewaltbetroffenheit erhöhen und zugleich
den Zugang zu Schutz - und Unterstützungsangeboten erschweren können. Die überwiegende Mehrheit der Angebote
schätzt den Zugang für diese Zielgruppe als gut oder sehr gut ein (86% der 50 Angebote mit Angabe) , dennoch können
weiterhin Zugangsbarrieren bestehen. 10% bewerten ihn als mittelmäßig un d 4% als schlecht. Viele Angebote sind
kostenfrei zugänglich oder vereinzelt mit angepassten Teilnahmegebühren verbunden. Gleichzeitig können
insbesondere Fahrtkosten zu zentral gelegenen Standorten eine zusätzliche Belastung darstellen und den Zugang
erschweren.
Zusammenfassend zeigt sich, dass Zugangsbarrieren aus dem Zusammenspiel baulicher und kommunikativer Barrieren,
fehlender zielgruppenspezifischer Ansprache , begrenzter Ressourcen sowie der konzeptionellen Ausgestaltung der
Angebote entstehen. Besonders ausgeprägt sind die Herausforderungen für Kinder und Jugendliche, Menschen mit
Migrations- oder Fluchterfahrung, ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderungen. Die Ergebnisse verdeutlichen
den Bedarf an differenzierten, niedrigschwelligen und zielgruppensp ezifisch ausgestalteten Angeboten, um besonders
vulnerable Gruppen verlässlich zu erreichen.
⸻
6 n der mfrage wurden teilweise Sammel ategorien wie „ SB Q “ les ische schwule ise uelle trans inter und queere er sonen) sowie an einzelnen Stellen die Kategorie
„ “ trans inter und nicht in re ersonen verwendet Dies erfolgte aus methodischen Gründen, insbesondere im Hinblick auf den begrenzten Umfang der Erhebung und die
Darstellung der Ergebnisse unterschiedlicher vulnerabler Gruppen in Grafiken . Damit soll nicht verkannt werden, dass es sich um heterogene Gruppen mit unterschiedlichen
Lebenslagen, Diskriminierungsrisiken, Gewaltbetroffenheiten und Unterstützungsbedarfen handelt .
27 | 59
4.3 Geschlechtsspezifische Angebote
Die Istanbul -Konvention richtet sich vorrangig an Frauen als Hauptbetroffene geschlechtsspezifischer und häuslicher
Gewalt, verpflichtet die Vertragsstaaten im Rahmen des Nicht-Diskriminierungsgebots aber zu einem Zugang zu Schutz -
und Unterstützungsangeboten für alle Betroffenen. Zugleich erlaubt die Konvention zielgruppenspezifische Maßnahmen,
sofern diese dem wirksamen Schutz vor Gewalt dienen.
Die Angebote im Kölner Hilfesystem sind unterschiedlich geschlechtsspezifisch konzipiert. Knapp die Hälfte der Angebote
(46% von 56 Angeboten mit Angabe) richtet sich in erster Linie an Frauen*, während ein kleiner Teil (4%) ausschließlich auf
Männer ausgerichtet ist. 13% der Angebote bieten spezifische Formate für verschiedene Geschlechter an. Ein gutes Drittel
ist nicht geschlechtsspezifisch ausgerichtet (siehe Abbildung 21).
Abbildung 21. Geschlechtsspezifische Konzeption der Angebote
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus
der für diesen Bericht durchgeführten Online-
Umfrage auf die Frage „ Sind Ihre Angebote
geschlechtsspezifisch konzipiert (exemplarisch für
das Jahr 2024) ?“. Die Frage wurde von insgesamt
N = 56 Angeboten beantwortet .
Darüber hinaus zeigen sich Unterschiede in der geschlechtsspezifischen Ausrichtung zwischen Angeboten im Bereich
Schutz und Unterstützung und Angeboten im Bereich Prävention. Mehr als die Hälfte der Angebote im Bereich
Schutz/Unterstützung richtet sich in erster Linie an Frauen*, im Bereich Prävention sind es 40% (siehe Abbildung 22). Zudem
gibt es im Bereich Schutz/Unterstützung auch spezifische Angebote für Männer (7%), während solche Angebote im Bereich
Prävention unter den befragten Angeboten mit Angabe nicht vorkommen.
Abbildung 22. Geschlechtsspezifische Konzeption der Angebote (Schutz/Unterstützung vs. Prävention)
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage „ Sind Ihre Angebote
geschlechtsspezifisch konzipiert (exemplarisch für das Jahr 2024)?“. Die Frage wurde von insgesamt N = 29 im Tätigkeitsbereich
Schutz/Unterstützung (links) und N = 1 5 Angeboten im Tätigkeitsbereich Prävention (rechts) beantwortet .
52%
7%
3%
38%
Schutz/Unterstützung
Ja, ausschließlich für
Frauen*
Ja, ausschließlich für
Männer
Ja, spezifische Angebote
für verschiedene
Geschlechter
Nein
40%
0%
33%
27%
Prävention
46%
4%13%
37%
Ja, ausschließlich für Frauen*
Ja, ausschließlich für Männer
Ja, spezifische Angebote für
verschiedene Geschlechter
Nein
28 | 59
Mit Blick auf die Zugänglichkeit für TIN -Personen (trans, inter, nicht -binäre Personen) geben mehr als die Hälfte der
Angebote (54%) an, dass diese uneingeschränkt genutzt werden können, weitere 39% ermöglichen eine teilweise Nutzung.
Einzelne Angebote (5%) befinden sich hierzu noch in Planung, während weniger als 2% eine Nutzung ausschließen (siehe
Abbildung 23).
Abbildung 23. Zugang zu Angeboten für TIN -Personen
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus
der für diesen Bericht durchgeführten Online -
Umfrage auf die Frage “Können TIN -Personen
(trans, inter, nicht-binäre Personen) Ihre Angebote
nutzen (exemplarisch für das Jahr 2024)? “ Die
Frage wurde von insgesamt N = 56 Angeboten
beantwortet.
Im Bereich Schutz und Unterstützung sind 13% der Angebote derzeit noch nicht für TIN-Personen zugänglich, während im
Bereich Prävention alle Angebote uneingeschränkt oder zumindest teilweise genutzt werden können (siehe Abbildung 24).
Abbildung 24. Zugang zu Angeboten für TIN -Personen (Schutz/Unterstützung vs. Prävention)
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage “ Können TIN -
Personen (trans, inter, nicht -binäre Personen) Ihre Angebote nutzen (exemplarisch für das Jahr 2024)?“ Die Frage wurde von insgesamt
N = 29 im Tätigkeitsbereich Schutz/Unterstützung (links) und N = 15 Angeboten im Tätigkeitsbereich Prävention (rechts) beantw ortet.
Abweichungen von 100% ergeben sich durch Rundungsdifferenzen.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass viele Angebote allen Geschlechtern offen stehen oder ihren Schwerpunkt auf Frauen*,
FLINTA* bzw. weiblich gelesene Personen legen, teils mit der Möglichkeit individueller Absprachen – insbesondere bei
Gruppenformaten oder im Einzelfall. Häufig erfolgt die Öffnung über Einzelfallentscheidungen, persönliche Vorgespräche
oder angepasste Settings. Ergänzend wird auf Kooperationen mit spezialisierten Fachstellen wie rubicon e.V. oder anyway
verwiesen. Mehrere Angebote bericht en zudem von internen Sensibilisierungsprozessen, Schulungen und einer
gendersensiblen Ausrichtung der Beratung. Gleichzeitig werden Grenzen dort sichtbar, wo Angebote feste
Rahmenbedingungen haben – etwa im Schutzwohnen – oder wo noch keine klaren Konzept e bestehen, wie weitere
Geschlechter in bestehende Angebotsstrukturen einbezogen werden können. Insgesamt zeigt sich eine überwiegend
offene Haltung gegenüber TIN-Personen, die jedoch häufig über individuelle Lösungen und schrittweise Anpassungen der
Angebotskonzepte umgesetzt wird.
54%39%
2%
5%
Ja, uneingeschränkt
Teilweise
Nein
In Planung
47%
53%
0% 0%
Prävention
55%31%
3% 10%
Unterstützung/Schutz
Ja, uneingeschränkt
Teilweise
Nein
In Planung
29 | 59
Zusammenfassend zeigen die Ergebnisse, dass der Zugang zu Unterstützung im Kölner Hilfesystem durch unterschiedliche
Faktoren beeinflusst wird, darunter bauliche und kommunikative Barrieren sowie die konzeptionelle Ausrichtung der
Angebote. Besonders ausge prägt sind Zugangseinschränkungen für Kinder und Jugendliche, Menschen mit Migrations -
oder Fluchterfahrung, ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderungen. Darüber hinaus zeigen sich Unterschiede in
der geschlechtsspezifischen Ausrichtung der Angebote s owie in der Zugänglichkeit für TIN -Personen. Insgesamt
verdeutlichen die Befunde den Bedarf an weiterentwickelten, zielgruppenspezifischen Zugangsstrukturen.
5 Finanzierung und Ressourcen
Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten in Artikel 8, angemessene finanzielle und personelle Mittel für
Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bereitzustellen. Das
Gewalthilfegesetz greift dies auf und formuliert Anforderungen an ein bedarfsgerechtes Hilfesystem sowie an
ausreichende Schutz -, Beratungs - und Unterstützungsangebote. Für Köln ist daher relevant, ob Finanzierung und
personelle Ressourcen den tatsächlichen Bedarf decken.
Im Folgenden werden die Finanzierung und Ressourcen der Kölner Angebotslandschaft dargestellt. Betrachtet werden
die Finanzierungsstruktur und Gesamtbudgets sowie die personelle Ausstattung und Auslastung der Angebote,
einschließlich Wartezeiten, Abweisung en und Weitervermittlungen.
30 | 59
5.1 Finanzierung und Förderpraxis
Die Anforderungen der Istanbul -Konvention und des Gewalthilfegesetz es setzen eine verlässliche, bedarfsgerechte und
möglichst nachhaltige Finanzierung der Unterstützungsstrukturen voraus. Von besonderer Bedeutung sind dabei
langfristig planbare Finanzierungen, da sie Kontinuität, Fachkräftebindung und den Ausbau von Angebot en erleichtern.
Vor diesem Hintergrund wird im Folgenden die Finanzierungsstruktur der Kölner Angebotslandschaft betrachtet.
Finanzierungsquellen und Förderstruktur
Die Auswertung der Befragungsdaten deutet darauf hin, dass ein erheblicher Teil der Kölner Angebotslandschaft auf
eine Kombination unterschiedlicher Finanzierungsquellen angewiesen ist, wobei Eigenmittel, Spenden und zeitlich
befristete Projektförderungen eine zentrale Rolle spielen . Im Rahmen der Umfrage wurden die Angebote des Kölner
Hilfesystems gefragt, aus welche n Finanzierungsquellen sie im Jahr 2024 Mittel erhalten ha ben. Am häufigsten wurden
Eigenmittel und Spenden genannt (70% der 54 Angebote mit Angabe), gefolgt von zeitlich befristeten
Projektförderungen durch die Kommune (43%; siehe Abbildung 25). Institutionelle Förderungen d urch die Kommune
sowie zeitlich befristete Förderungen durch das Land werden jeweils von rund 21% der Angebote angegeben. Weitere
18% erhalten institutionelle Förderungen durch das Land; ebenso viele berichten von zeitlich befristeten
Projektförderungen durch Stiftungen oder andere nichtstaatliche Akteur*innen. Darüber hinaus werden vereinzelt
Projektförderungen durch die EU, ehrenamtliche Leistungen sowie anteilige Beiträge von Klie nt*innen genannt.
Abbildung 25. Finanzierungsquellen der Angebote
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage „Bitte geben Sie an,
aus welchen Finanzierungsquellen Ihr Arbeitsbereich / Ihr o.g. Angebot im Jahr 2024 Mittel erhalten hat.“ Mehrfachnennungen waren
möglich. Die Prozentangaben beziehen sich auf den Anteil der Angebote, die Mittel aus der jeweiligen Quelle erhalten, und nicht auf de n
prozentualen Anteil dieser Quelle am Budget der Angebote . Die Antwortoptionen Bund (institutionelle Förderung) und Bund (zeitlich
befristete Förderung ) wurden nicht ausgewählt. Die Frage wurde von insgesamt N = 56 Angeboten beantwortet.
18%; (n=10)
18%; (n=10)
21%; (n=12)
21%; (n=12)
27%; (n=15)
43%; (n=24)
70%; (n=39)
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Land (institutionelle Förderung)
Zeitlich befristete Projektförderung durch Stiftungen oder
andere nichtstaatliche Akteur*innen
Kommune (institutionelle Föderung)
Land (zeitlich befristete Projektförderung)
Sonstiges
Kommune (zeiltlich befristete Projektförderung)
Eigenmittel/Spenden
31 | 59
Die Finanzierung der Angebote aus öffentlichen Mitteln erfolgt überwiegend über freiwillige kommunale Leistungen
sowie Förderprogramme des Bundes oder der Länder und ist deutlich seltener Teil gesetzlicher Pflichtaufgaben. Bei
den Angeboten, die angeben, öffentliche Fördermittel zu erhalten, erfolgt die Finanzierung mehrheitlich über freiwillige
kommunale Leistungen und/oder Förderprogramme des Bundes oder der Länder (71% von 41 Angeboten mit Angabe ;
siehe Abbildung 26). Lediglich 5% werden ausschließlich im Rahmen kommunaler Pflichtaufgaben finanziert, weitere
14% erhalten Mittel aus beiden Bereichen. Damit erfolgt die Finanzierung in der Mehrheit der Fälle ganz oder teilweise
über freiwillige Leistungen. Dies deutet auf eine fragmentierte Förderstruktur hin, in der Mittel aus unterschiedlichen
Fördertöpfen stammen, zeitlich befristet sein können und von politischen Prioritätensetzungen sowie kommunalen
Haushaltslagen abhängen. Förderungen im Rahmen kommunaler Pflichtaufgaben sind demgegenüber seltener und
potenziell stärker strukturell verankert.
Abbildung 26. Zuordnung der öffentlichen Fördermittel (freiwillige Leistungen vs. Pflichtaufgaben)
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus
der für diesen Bericht durchgeführten Online -
Umfrage auf die Frage “Sie haben angegeben,
dass sie öffentliche Fördermittel erhalten. In
welchem Bereich wird Ihr Angebot gefördert? “ Die
Frage wurde von insgesamt N = 41 Angeboten
beantwortet.
Mit Blick auf Unterschiede in den Tätigkeitsfeldern Schutz und Unterstützung vs. Prävention zeigt sich, dass im Bereich
Schutz und Unterstützung häufiger Förderungen aus beiden Bereichen, d.h. aus freiwilligen Leistungen und gesetzlichen
Pflichtaufgaben , eine Rolle spielen (21% von 24 Angeboten im Bereich Schutz/Unterstützung ) (siehe Abbildung 27). In
der Präventionsarbeit erfolgt die Förderung überwiegend über freiwillige kommunale Leistungen oder
Förderprogramme des Bundes /Landes (73% von 11 Angeboten im Bereich Prävention ).
Abbildung 27. Zuordnung der öffentlichen Fördermittel (freiwillige Leistungen vs. Pflichtaufgaben) nach Tätigkeitsfeld
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage “Sie haben
angegeben, dass sie öffentliche Fördermittel erhalten. In welchem Bereich wird Ihr Angebot gefördert?“ Die Frage wurde von insgesamt N
= 24 Angeboten im Tätigkeitsbereich Schutz/Unterstützung (links) und N = 11 Angeboten im Tätigkeitsbereich Prävention (rechts )
beantwortet.
73%
9%
9%
9%
Prävention
71%
5%
14%
10%
Freiwillige kommunale
Leistungen/Förderprogramme des
Bundes/Landes
Gesetzliche Pflichtaufgaben
Förderungen aus beiden Bereichen
Keine Angabe/Weiß nicht
67%4%
21%
8%
Schutz/Unterstützung
Freiwillige kommunale
Leistungen/Förderprogramme des
Bundes/Landes
Gesetzliche Pflichtaufgaben
Förderungen aus beiden Bereichen
Keine Angabe/Weiß nicht
32 | 59
Budgets der Angebote
Die Budgetstruktur der Angebotslandschaft ist überwiegend durch niedrigere Budgets geprägt . Die meisten
Angebote arbeiten mit Gesamtbudgets von unter 250.000 Euro. Die Angaben zum Gesamtbudget im Jahr 2024 zeigen
zugleich eine deutliche Spannweite (siehe Abbildung 28). Rund zwei Drittel der Angebote verfügten über ein Budget
von unter 250.000 Euro (69% von 51 Angeboten mit Angabe ). Budgets zwischen 250.000 und 500.000 Euro geben etwa
16% der Angebote an, während rund 16% über 500.000 Euro oder mehr verfügen. Größere Budgetvolumina sind damit
vergleichsweise selten.
Abbildung 28. Gesamtbudget der Angebote
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus
der für diesen Bericht durchgeführten Online -
Umfrage auf die Frage “ Bitte geben Sie das
Gesamtbudget Ihres Arbeitsbereichs / Angebots
im Jahr 2024 an.“ Die Frage wurde von insgesamt
N = 51 Angeboten beantwortet. Abweichungen
von 100% ergeben sich durch
Rundungsdifferenzen.
Ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Rechtsform und Budgethöhe lässt sich nicht feststellen. Die meisten Angebote
sind in Trägerschaft von Vereinen; daraus lässt sich jedoch nicht auf die Budgetgröße schließen.
Zusammenfassend zeigt sich, dass die Kölner Angebotslandschaft durch eine stark fragmentierte Finanzierungsstruktur
geprägt ist. Viele Angebote sind in erheblichem Umfang auf zeitlich befristete Förderungen, Eigenmittel und Spenden
angewiesen, während daue rhaft abgesicherte institutionelle Finanzierungen nur einen Teil der Angebotslandschaft
tragen. Gleichzeitig arbeiten zahlreiche Angebote mit vergleichsweise kleinen Budgets. Insgesamt deutet dies auf
begrenzte finanzielle Planungssicherheit und auf erschwerte Entwicklungsbedingungen für das Hilfesystem hin.
16%
20%
33%
16%
12%
4%
Unter 50.000 Euro
50.000 - 99.999 Euro
100.000 - 249.999 Euro
250.000 - 499.999 Euro
500.000 999.999 Euro
1 Mio. Euro und mehr
33 | 59
5.2 Personal und Auslastung
Die Anforderungen der Istanbul -Konvention und des Gewalthilfegesetz es umfassen auch eine ausreichende personelle
Ausstattung der Unterstützungsstrukturen. Ausreichende Fachkräftekapazitäten sind eine zentrale Voraussetzung für
den zeitnahen Zugang zu Schutz, Beratung und Unterstützung. Vor diesem Hintergrund werden im Folge nden
personelle Ressourcen, Auslastung und Kapazitätsgrenzen der Kölner Angebotslandschaft betrachtet.
Personelle Ausstattung der Angebote
Die Auswertung der Angaben zur personellen Ausstattung zeigt, dass der größte Anteil der Vollzeitäquivalente (VZÄ)
dem Aufgabenbereich Beratung zugeordnet ist ( ca. 53 VZÄ, siehe Abbildung 29). Deutlich geringer fallen die
Stellenanteile im Bereich Prävention aus (14 VZÄ) , gefolgt von der Verwaltung mit knapp unter 10 VZÄ. Netzwerkarbeit
und Kooperation sind demgegenüber nur mit sehr geringen Stellenanteilen vertreten. Insgesamt konzentrieren sich die
personellen Ressourcen der Angebote damit vor allem auf beratende Tätigkeiten .
Abbildung 29. Verteilung der Vollzeitäquivalente nach Aufgabenbereich
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage „Bitte geben Sie die
personelle Ausstattung Ihres Arbeitsbereichs / Angebots in Vollzeitäquivalenten an f r das ahr “
13,8
3,9
4,7
9,8
14,1
52,8
0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0
Sonstige
Öffentlichkeitsarbeit
Netzwerkarbeit
Verwaltung
Prävention
Beratung
Anzahl VZÄ
34 | 59
Auslastung der Angebote
Die Angebote des Kölner Hilfesystems sind insgesamt sehr hoch ausgelastet . Ein Großteil arbeitet an oder über der
Kapazitätsgrenze , insbesondere im Bereich Schutz und Unterstützung. 44% der befragten Angebote mit Angabe
schätzen ihre Auslastung auf über 100%, weitere 20% auf über 90%. Damit geben nahezu zwei Drittel der Angebote an,
voll ausgelastet oder überlastet zu sein (64% aller Angebote mit Angabe; siehe Abbildung 30). Weitere 26% bewegen
sich im Bereich von 70 –90% Auslastung, während nur ein kleiner Anteil (9%) angibt, über nennenswerte
Kapazitätsreserven zu verfügen . Insgesamt verdeutlichen die Ergebnisse eine ausgeprägte strukturelle Belastung der
Angebotslandschaft .
Abbildung 30. Auslastung der Angebote
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus
der für diesen Bericht durchgeführten Online -
Umfrage auf die Frage “ Wie hoch schätzen Sie die
Auslastung des Angebots ein (exemplarisch für
das Jahr 2024) ?“ Die Frage wurde von insgesamt
N = 5 4 Angeboten beantwortet. Abweichungen
von 100% ergeben sich durch
Rundungsdifferenzen.
Besonders deutlich zeigt sich diese Situation im Tätigkeitsfeld Schutz und Unterstützung, während Angebote der
Präventionsarbeit geringere Auslastungswerte aufweisen (siehe Abbildung 31). Im Bereich Schutz und Unterstützung
geben rund zwei Drittel der Angebote an, über 100% ausgelastet zu sein, während dies im Bereich Prävention nur auf
etwa ein Fünftel zutrifft. Ein eindeutiger Zusammenhang zwischen den Gesamtbudgets der Angebote und ih rer
jeweiligen Auslastung lässt sich nicht erkennen. Dies kann darauf hindeuten, dass die hohe Nachfrage maßgeblich zur
bestehenden Belastung beiträgt.
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage “Wie hoch schätzen
Sie die Auslastung des Angebots ein (exemplarisch für das Jahr 2024)?“ Das linke Kreisdiagramm zeigt die Antworten der Angebote, die
primär im Bereich Schutz/Unterstützung tätig sind (N = 29), das rechte Kreisdiagramm die Angebote in der Präventionsarbeit (N = 15).
0% 3%
21%
14%62%
Schutz/Unterstützung
Unter 50%
ca. 50-70%
ca. 70-90%
über 90%
über 100%
0%
20%
40%
20%
20%
Prävention
2%
7%
26%
20%
44%
Unter 50%
ca. 50-70%
ca. 70-90%
über 90%
über 100%
Abbildung 31. Auslastung der Angebote 2024 nach Tätigkeitsfeld (Schutz/Unterstützung vs. Prävention)
35 | 59
Wartezeiten, Abweisungen und Weitervermittlungen
Trotz der hohen Auslastung der Angebote können Erstberatungen in der Regel innerhalb weniger Tage erfolgen. 43
Angebote haben Angaben zur durchschnittlichen Wartezeit auf eine Erstberatung gemacht. Der Median liegt bei fünf
Tagen; in der Hälfte der Fälle beträgt die Wartezeit zwischen drei und zehn Tagen. Dies deutet insgesamt auf einen
zeitnahen Zugang zur Erstberatung hin. Angaben zu Wartezeiten für die Unterbringung in Schutzeinrichtungen variieren
hingegen stark. Aufgrund der geringen Anzahl an Angeboten und der hohen Streuung können hierzu keine belastbaren
Aussagen getroffen werden. Die gemeldeten Werte reichen von ein em Tag bis zu drei Monaten Wartezeiten.
Ein erheblicher Teil der Angebote berichtet von regelmäßigen Abweisungen oder Weitervermittlungen von
Personen. Zwar geben rund zwei Drittel der Angebote an, Personen selten oder nie abweisen zu müssen, zugleich
berichten jedoch knapp ein Drittel, dass dies häufig oder sehr häufig vorkommt (siehe Abbildung 32). Als Hauptgründe
werden unpassende Zuständigkeiten sowie fehlende Kapazitäten genannt (siehe Abbildung 33). Darüber hinaus spielen
in einzelnen Fällen fehlende Dolmetschleistungen und Sicherheitsaspekte eine Rolle. Insgesamt legen die Ergebnisse
nahe, dass Abweisungen und Weitervermittlungen vor allem Ausdruck struktureller Engpässe sowie klar abgegrenzte r
Zuständigkeitsregelungen innerhalb des Hilfesystems sind.
Abbildung 32. Häufigkeit von Abweisungen oder Weitervermittlung
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus
der für diesen Bericht durchgeführten Online -
Umfrage auf die Frage “ Wie häufig müssen
Personen abgewiesen oder weitervermittelt
werden (exemplarisch für das Jahr 2024)? “ Die
Frage wurde von insgesamt N = 46 Angeboten
beantwortet. Abweichungen von 100% ergeben
sich durch Rundungsdifferenzen.
Abbildung 33. Gründe für Abweisungen oder Weitervermittlungen
Anmerkung: Dargestellt sind
die Antworten aus der für
diesen Bericht durchgeführten
Online-Umfrage auf die Frage
“Welche Hauptgründe
bestehen für Abweisungen
oder Weitervermittlung?
(Mehrfachauswahl möglich) ?“
Die Frage wurde von
insgesamt N = 51 Angeboten
beantwortet.
13%
17%
39%
30% Sehr häufig (>50%)
Häufig (10-50%)
Selten (<10%)
Nie
6%; (n=3)
18%; (n=9)
20%; (n=10)
57%; (n=29)
67%; (n=34)
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80%
Sicherheitsgründe
Fehlende Dolmetschung
Sonstige
Keine Kapazitäten
Falsche Zuständigkeit
36 | 59
Die Zahl der Personen, die aufgrund von Kapazitätsengpässen jährlich abgewiesen oder weitervermittelt werden müssen,
liegt bei der Hälfte der Angebote zwischen etwa 10 und 60 Personen (beispielhaft für das Jahr 2024 ) (siehe Abbildung
34). Zugleich zeigen einzelne sehr hohe Werte (bis zu 800 Personen) die große Spannbreite zwischen den Angeboten.
Abbildung 34. Jährliche Abweisungen aufgrund von Kapazitätsengpässen (Jahr 2024)
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht
durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage „Wie häufig müssen Personen
abgewiesen oder weitervermittelt werden (exemplarisch für das Jahr 2024)?
Bitte schätzen Sie die Zahl pro Jahr: ____ “ Die Frage wurde von insgesamt N =
46 Angeboten beantwortet.
Zusammenfassend zeigen die Ergebnisse eine insgesamt stark beanspruchte Angebotslandschaft, in der hohe
Auslastungswerte, begrenzte personelle Kapazitäten und regelmäßige Weitervermittlungen zentrale strukturelle
Herausforderungen darstellen. Während Erstberatungen meist zeitnah erfolgen können, deutet die ausgeprägte
Überauslastung insbesondere im Bereich Schutz und Unterstützung auf eine anhaltende Diskrepanz zwischen Bed arf
und verfügbaren Ressourcen hin.
6 Qualitätsstandards und Rahmenbedingungen
Neben einer ausreichenden finanziellen Ausstattung und personellen Ressourcen sind auch fachliche Standards und
geeignete strukturelle Rahmenbedingungen zentrale Voraussetzungen für ein wirksames Hilfesystem. Die Istanbul -
Konvention stellt heraus , dass Unterstützungsangebote nicht nur verfügbar sein müssen, sondern auch qualitativ
hochwertig, sicher und bedarfsgerecht ausgestaltet sein sollen.
Insbesondere a itel „Schutz und nterst tzung“ der onvention verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, geeignete
Unterstützungsstrukturen bereitzustellen. Nach Artikel 18 sollen Schutz - und Unterstützungsmaßnahmen auf einem
koordinierten, opferzentrierten Ansatz beruhen und die Sicherheit der Betroffenen gewährleisten. Darüber hinaus
fordert die Konvention die Bereitstellung spezialisierter Unterstützungsdienste mit angeme ssenen Ressourcen und
professionellen Arbeitsstrukturen (u. a. Artikel 20 und 22 ).
uch a itel „ r vention“ der onvention enth lt relevante orga en Artikel 15 verpflichtet die Vertragsstaaten
sicherzustellen, dass Fachkräfte, die mit Betroffenen arbeiten, über eine angemessene Aus - und Fortbildung verfügen.
Dies bildet eine wichtige Grundlage für die Qualität der Unterstützung. Insgesamt unterstreicht die Konve ntion damit
die Bedeutung klarer fachlicher Konzepte, qualitätsgesicherter Arbeitsprozesse sowie sicherer und geeigneter räumlicher
Rahmenbedingungen.
1
0
100
200
300
400
500
600
700
800
37 | 59
Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen der Online -Umfrage verschiedene Aspekte der Qualitätssicherung und
strukturellen Rahmenbedingungen erhoben. Dazu zählen insbesondere schriftliche fachliche Konzepte, Maßnahmen zur
Qualitätssicherung und -kontrolle sowie die Einschätzung der räumlichen Bedingungen hinsichtlich Sicherheit,
Privatsphäre und einer bedarfsgerechten Leistungserbringung.
Fachliche Konzepte
Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass die überwiegende Mehrheit der befragten Angebote über ein schriftlich
fixiertes fachliches Konzept verfügt, das die fachliche Ausrichtung und Arbeitsweise der Einrichtung beschreibt (siehe
Abbildung 35). Ebenfalls weit verbreitet sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -kontrolle. Rund zwei Drittel der
Angebote berichten zudem von Regelungen zum Schutz gewaltbetroffener Personen und des Personals, während ein
Viertel ein spezifisches Konzept zum Schutz und Wohl mitaufgenommener Kinder nennt. Bei knapp einem Drittel der
Angebote befindet sich das fachliche Konzept derzeit in Erstellung oder Überarbeitung. Insgesamt zeigen die Ergebnisse,
dass schriftlich formulierte fachliche Grundlagen im Kölner Hilfesy stem weit verbreitet sind und zugleich in vielen
Einrichtungen weiterentwickelt werden.
Abbildung 35. Bestandteile schriftlich fixierter fachlicher Konzepte in den befragten Einrichtungen
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage „Verfügt Ihre
Einrichtung / Ihr Arbeitsbereich über ein schriftlich fixiertes fachliches Konzept, das folgende Aspekte umfasst? Bitte wähle n Sie alle
zutreffenden Punkte aus. “ Die Frage wurde von insgesamt N = 52 Angeboten beantwortet .
2%; (n=1)
25%; (n=13)
31%; (n=16)
69%; (n=36)
83%; (n=43)
96%; (n=50)
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Keine der oben aufgelisteten Aspekte trifft zu
Konzept zum Schutz und Wohl mitaufgenommener Kinder
(sofern relevant)
Das fachliche Konzept befindet sich derzeit in Überarbeitung
oder Erstellung
Regelungen zum Schutz gewaltbetriffener Personen und des
Personals
Maßnahmen zur Qualitätssicherung und qualitätskontrolle
Beschreibung der fachlichen Ausrichtung und Arbeitsweise der
Einrichtung
38 | 59
Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -kontrolle
In den meisten Einrichtungen werden verschiedene Instrumente zur Qualitätssicherung und -kontrolle genutzt.
Besonders häufig genannt werden Fortbildungskonzepte für Mitarbeitende sowie schriftlich dokumentierte Leitlinien.
Interne Beschwerdemechanismen bestehen in 79% der Angebote, externe Beschwerdemechanismen in 57% (siehe
Abbildung 36).
Rund zwei Drittel der Angebote berichten zudem von regelmäßigen Evaluationen ihrer Arbeit. Ein Viertel der
Einrichtungen gibt eine externe Zertifizierung an. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen genannt, darunter
Supervision, kollegiale Beratung, Reflex ionstage und pädagogische Gremien sowie basisdemokratische
Beteiligungsstrukturen wie Hausversammlungen der Bewohner*innen und Versammlungen von Kindern und
Jugendlichen. Auch Schutzkonzepte, kontinuierliche Überarbeitungs - und Anpassungsprozesse sowie fac hliche
Kooperationen und Netzwerke mit regelmäßigen Schulungen gehören zu den genannten Maßnahmen.
Abbildung 36. Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -kontrolle in den befragten Angeboten
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage „Welche der
folgenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung/ -kontrolle sind in Ihrer Einrichtung / Ihrem Arbeitsbereich vorhanden? (Mehrfachauswahl
möglich).“ Die Frage wurde von insgesamt N = 53 Angeboten beantwortet .
2%; (n=1)
26%; (n=14)
25%; (n=13)
57%; (n=30)
66%; (n=35)
79%; (n=42)
85%; (n=45)
91%; (n=48)
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Keine der genannten Maßnahmen
Sonstige
Externe Zertifizierung
Externe Beschwerdemechanismen
Regelmäßige Evaluationen
Interne Beschwerdemechanismen
Schriftlich dokumentierte Leitlinien
Fortbildungskonzepte für Mitarbeitende
39 | 59
Räumliche Rahmenbedingungen
Die meisten Angebote berichten über grundsätzlich geeignete räumliche Voraussetzungen für ihre Arbeit. 87% geben
an, dass Räumlichkeiten und Ausstattung eine fachgerechte und bedarfsgerechte Leistungserbringung ermöglichen
(siehe Abbildung 37). 85% sehen die Privatsphäre gewaltbetroffener Personen als gewährleistet. 72% geben an, dass
ihre Räumlichkeiten die Sicherheit von Betroffenen und Personal sicherstellen.
9% der Angebote berichten jedoch, dass die räumlichen Bedingungen derzeit noch nicht vollständig umgesetzt sind.
Dies weist darauf hin, dass weiterhin Anpassungs - oder Entwicklungsbedarf besteh t.
Abbildung 37. Räumliche Rahmenbedingungen in den befragten Angeboten
Anmerkung: Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage „Verfügt Ihre
Einrichtung / Ihr Arbeitsbereich über angemessene räumliche Rahmenbedingungen, die Sicherheit und Privatsphäre gewährleisten? Bitte
wählen Sie alle zutreffenden Punkte aus. (Mehrfachauswahl möglich) “ Die Frage wurde von insgesamt N = 46 Angeboten beantwortet .
Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass im Kölner Hilfesystem zwar viele fachliche Standards und Maßnahmen zur
Qualitätssicherung etabliert sind, zugleich aber in einzelnen Bereichen weiterhin Entwicklungs - und
Anpassungsbedarfe bestehen. Die meisten Angebote verfügen über schriftliche fachliche Konzepte und nutzen
verschiedene Instrumente der Qualitätssicherung, etwa Fortbildungen, Leitlinien, Beschwerdemechanismen oder
Evaluationen. Gleichzeitig befinden sich fachliche Konzepte in einigen Einrichtungen noch in Entwicklung oder
Überarbeitung, und einzelne Angebote sehen weiterhin Anpassungsbedarf bei den räumlichen Rahmenbedingungen
7 Bedarfe und Handlungsempfehlungen für das Kölner
Hilfesystem
Dieses Kapitel bündelt die zentralen Ergebnisse der Bestandsaufnahme im Hinblick auf die Umsetzung der Istanbul -
Konvention und des Gewalthilfegesetzes auf kommunaler Ebene und leite t daraus Bedarfe und Handlungsempfehlungen
ab.
7.1 Zentrale Lücken und Herausforderungen
Im Folgenden werden zentrale Lücken und Herausforderungen im Kölner Hilfesystem dargestellt, die einer vollständigen
Umsetzung der Istanbul -Konvention und des Gewalthilfegesetzes entgegenstehen. Die Darstellung basiert auf einer
Gesamtschau der erhobenen Daten und qualitativen Rückmeldungen aus der Fachpraxis und verdichtet diese zu
zentralen strukturellen Problemlagen.
9%; (n=4)
72%; (n=33)
85%; (n=39)
87%; (n=40)
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Die räumlichen Bedingungen sind derzeit noch nicht
vollständig umgesetzt
Räumlichkeiten gewährleisten die Sicherheit gewaltbetroffener
Personen und des Personals
Räumlichkeiten wahren die Privatsphäre der
gewaltbetroffenen Personen
Räumlichekeiten und Ausstattung ermöglichen eine
fachgerechte, bedarfsgerechte Leistungserbringung
40 | 59
Unzureichende und unsichere Finanzierung
Sowohl die Istanbul -Konvention (Art. 8) als auch das Gewalthilfegesetz verlangen eine ausreichende, verlässliche und
nachhaltige Finanzierung von Schutz- und Unterstützungsstrukturen für Betroffene sowie Maßnahmen zur
Gewaltprävention . Die in Köln vorherrschende projektbasierte und fragmentierte Finanzierungsstruktur sowie die hohe
Auslastung der Angebote lassen derzeit nicht erkennen, dass diese Anforderungen ausreichend erfüllt werden.
Dies zeigt sich sowohl in den quantitativen Ergebnissen zur Finanzierungs - und Förderstruktur (vgl. Kapitel 5.1) als auch
in den Einschätzungen der Befragten zu zentralen Herausforderungen im Hilfesystem. So gibt die überwiegende
Mehrheit der befragten Angebote (89% von 61 Angeboten) an, dass eine unzureichende beziehungsweise unsichere
Finanzierung eine wesentliche Herausforderung darstellt, die einer vollständigen Umsetzung der Istanbul -Konvention
und des Gewalthilfegesetzes entgegensteht (siehe Abbildung 38).
Wie bereits in Kapitel 5 dargestellt, erfolgt die Finanzierung vieler Angebote über befristete Projektförderungen und
Spenden, teilweise auch über jährlich befristete Beauftragungen oder kurzfristige Förderzusagen. Diese
Finanzierungsformen erschweren eine langfristige Planung und stabile Umsetzung bestehender Angebote. Hinzu
kommt, dass ein erheblicher Teil der Angebote Leistungen aus Eigenmitteln der Träger finanziert. Dies verweist darauf,
dass zentrale Schutz -, Unterstützungs - und Präventionsaufgaben bislang nicht strukturell öffentlich abgesichert sind.
Eine dauerhaft gesicherte und verlässliche Finanzierung wird von den Befragten als zentrale Voraussetzung angesehen,
um Beratungs - und Unterstützungsangebote bedarfsgerecht vorzuhalten, personell abzusichern und fachlich
weiterzuentwickeln. Genannt werden insbesondere fehlende finanzierte Stellenanteile für Beratung und Begleitung
sowie unzureichende Ressourcen für Prävention, Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkarbeit. Darüber hinaus bestehen
Finanzierungslücken bei ergänzenden Leistungen wie Dolmetschdienst en, therapeutischer Unterstützung oder
technischer Infrastruktur. In einzelnen Fällen werden Angebote maßgeblich durch ehrenamtliche Strukturen getragen
oder sind infolge finanzieller Kürzungen gefährdet, wodurch Stabilität und Weiterentwicklung der
Unterstützungsstrukturen zusätzlich erschwert werden.
Darüber hinaus betonen Akteur*innen des Hilfesystems, dass insbesondere aufsuchende Arbeit, Präventionsangebote
sowie zielgruppenspezifische Unterstützungsstrukturen stark von projektbasierter Finanzierung abhängig sind. Dies
führt zu Diskontinuitäten, ers chwert den Aufbau von Vertrauen und verhindert nachhaltige Wirkung. Insgesamt wird
deutlich, dass nicht nur neue Angebote aufgebaut, sondern auch bestehende und grundsätzlich gut ausgebaute
Strukturen dauerhaft abgesichert werden müssen.
Abbildung 38. Lücken und Herausforderungen im Hilfesystem
Dargestellt sind die Antworten aus der für diesen Bericht durchgeführten Online -Umfrage auf die Frage „Wo sehen Sie Lücken oder
Herausforderungen im Hilfesystem, die einer vollständigen Umsetzung der Istanbul -Konvention und des Gewalthilfegesetzes
entgegenstehen?“ Die Frage wurde von insgesamt N = 61 Angeboten beantwortet.
16%; (n=10)
23%; (n=14)
43%; (n=26)
43%; (n=26)
49%; (n=30)
51%; (n=31)
59%; (n=36)
66%; (n=40)
69%; (n=42)
69%; (n=42)
72%; (n=44)
75%; (n=46)
89%; (n=54)
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Sonstige
Mangelnde Vernetzung/Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen
Fehlende Erreichbarkeit rund um die Uhr/Notdienste
Fehlende Monitoring-Strukturen
Unzureichende rechtliche Beratung oder Information
Fehlende Öffentlichkeitsarbeit oder Informationskampagnen
Fehlende Schulung und Sensibilisierung von Fachkräften
Fehlende Zugänglichkeit für besonders vulnerable Gruppen
Fehlende Präventionsangebote
Fehlende spezialistierte Angebote (z.B. für bestimmte Zielgruppen)
Fehlende psychologische oder therapeutische Nachsorge
zu wenige Schutzunterkünfte/Frauenhausplätze
Unzureichende bzw. unsichere Finanzierung
41 | 59
Mangel an Schutzunterkünften und Frauenhausplätzen
Eine weitere häufig genannte Lücke betrifft den Mangel an Schutzunterkünften und Frauenhausplätzen. Drei Viertel der
befragten Angebote sehen hier eine erhebliche Versorgungslücke. Wie in Kapitel 5 dargestellt, müssen jährlich mehrere
hundert Frauen * aufgrund fehlender Kapazitäten abgewiesen werden. Das derzeit geplante dritte Frauenhaus in Köln
kann zwar zur Entlastung beitragen, wird den bestehenden Bedarf jedoch nicht vollständig decken können. Auch
Bedarfsberechnungen im Auftrag des B undesministerium s für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (B MFSFJ) weisen
auf eine deutliche Unterversorgung hin: Zur Erfüllung der Anforderungen der Istanbul -Konvention wären demnach in
Köln 278 Schutzhausplätze erforderlich, während lediglich 62 Frauenhausplätze (inklusive Plätze für angehörige Kinder)
zur Verfügung stehen. 7
Insgesamt zeigen die Ergebnisse eine erhebliche Unterversorgung im Bereich der Schutzunterkünfte. Die bestehenden
Kapazitäten entsprechen derzeit nicht den Anforderungen der Istanbul -Konvention und des Gewalthilfegesetzes. .
Neben zusätzlichen Frauenhausplätzen wird auch der Ausbau weiterer Schutz - und Übergangsangebote als erforderlich
erachtet. Hierzu zählen insbesondere niedrigschwellige Clearing - oder Übergangsunterkünfte, die Betroffenen einen
ersten sicheren Aufenthaltsort bieten und den Zugang zu weiterführenden Schutzangeboten erleichtern können.
Gleichzeitig bestehen strukturelle Zugangsbarrieren zu Schutzangeboten, etwa durch begrenzte
Aufnahmemöglichkeiten für bestimmte Personengruppen, fehlende barrierefreie Plätze oder Schwierigkeiten bei der
Aufnahme von Frauen * mit älteren Söhnen sowie von Frauen * ohne Leistungsansprüche.
Darüber hinaus zeigt sich ein qualitativer Differenzierungsbedarf innerhalb der Schutzstrukturen. Bestehende Angebote
setzen häufig Voraussetzungen wie Selbstversorgungsfähigkeit oder gemeinschaftliches Wohnen voraus, wodurch
insbesondere Personen mit Behi nderungen, psychischen Erkrankungen, Pflegebedarf oder komplexen Problemlagen
ausgeschlossen werden. Gleichzeitig fehlen spezialisierte Schutzangebote für bislang unzureichend berücksichtigte
Gruppen, etwa für queere und TIN -Personen sowie hochaltrige Frau en*.
Fehlende psychologische und therapeutische Nachsorge
Im Kölner Hilfesystem zeigen sich deutliche Lücken in der psychologischen und therapeutischen Nachsorge. Während
akute Krisenintervention häufig gewährleistet ist, fehlt es vielfach an anschließenden, längerfristigen Unterstützungs -
und Therapieangeboten.
Dies wird auch von den befragten Angeboten bestätigt: 72% sehen in diesem Bereich eine zentrale Lücke im Hilfesystem.
Damit bleiben zentrale Anforderungen der Istanbul -Konvention und des Gewalthilfegesetzes an eine kontinuierliche
psychosoziale Unterstützung von Gewaltbetroffenen derzeit nur teilweise erfüllt. Insbesondere die längerfristige
Stabilisierung nach akuter Krisenint ervention ist häufig nicht ausreichend abgesichert.
Besonders deutlich wird dies im Bereich der Traumatherapie sowie bei der Vermittlung geeigneter Therapieplätze, etwa
für komplex traumatisierte Betroffene oder Personen mit Flucht - und Migrationsgeschichte. Auch Kinder, die Gewalt
miterleben, sind vielfach nicht ausreichend in therapeutische Angebote eingebunden. Entsprechende
Unterstützungsangebote unmittelbar nach Gewalterfahrungen werden bislang spendenfinanziert umgesetzt und
können ohne diese Mittel nicht dauerhaft aufrechterhalten werden.
Zudem zeigen sich Brüche in den Übergängen zwischen Krisenintervention, Schutzunterbringung und weiterführender
Stabilisierung: Verlässliche Anschlusslösungen fehlen häufig, sodass eine kontinuierliche Begleitung nicht sichergestellt
ist. Dies erschwert die nachhaltige Stabilisierung und erhöht das Risiko von Retraumatisierung sowie einer Verschärfung
psychischer Belastungen.
⸻
7 Die Bedarfsberechnung basiert auf der Studie Kostenstudie zum Hilfesystem für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt von Kienbaum Consultants
International GmbH im Auftrag des BMFSFJ (2023) : https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/240216/969bd2f27283109c202a07928c0aa480/kostenstudie -zum-hilfesystem -
fuer-betroffene -von-haeuslicher -und-geschlechtsspezifischer -gewalt-data.pdf. Die dort ausgewiesenen 62 Plätze umfassen Frauenhausplätze einschließlich Plätze für angehörige
Kinder. Aktuelle Angaben der Kölner Frauenhäuser weisen 26 Plätze für Frauen sowie 32 Plätze für Kinder und Jugendliche aus ( insgesamt 58 Plätze) : https://www.frauenhaus -
koeln.de/frauenhaus/#unsere -haeuser.
42 | 59
Fehlende Präventionsangebote
Auch im Bereich der Prävention wird deutlicher Handlungsbedarf gesehen. 72% der Befragten geben an, dass es im
Hilfesystem an Präventionsangeboten fehlt. Unter den Projekten, die selbst primär im Bereich Prävention tätig sind, liegt
dieser Anteil sogar bei 80%. Dies deutet darauf hin, dass Präventionsarbeit im Kölner Hilfesystem bislang noch nicht
ausreichend ausgebaut ist.
Besonders hervorgehoben wird die Bedeutung frühzeitiger Prävention in Kindheit und Jugend, insbesondere bei
Personen, die häusliche Gewalt miterlebt haben. Frühzeitige präventive und stabilisierende Angebote können dazu
beitragen, Gewalterfahrungen zu vera rbeiten, langfristige Belastungsfolgen zu mindern und intergenerationale
Gewaltfortsetzung zu verhindern. Zudem wird die Notwendigkeit betont, Angebote stärker in Schulen sowie in der Arbeit
mit Jungen und jungen Männern zu verankern. Präventionsangebote a n Schulen werden bislang häufig punktuell durch
externe Fachstellen umgesetzt und sind nicht verbindlich in schulischen Regelstrukturen oder Lehrplänen verankert.
Darüber hinaus wird berichtet, dass schulische Angebote zu geschlechtsspezifischer Gewalt, sofern sie stattfinden,
tendenziell häufiger an Mädchen adressiert sind, während Jungen selten gezielt einbezogen werden.
Darüber hinaus fehlt es an einer strategischen Steuerung von Prävention als eigenständigem Handlungsfeld. Zugleich
wird betont, dass Prävention als Querschnittsaufgabe stärker in kommunalen Gremien und politischen
Entscheidungsstrukturen verankert werden s ollte. Angebote sind häufig nicht verbindlich in Regelsystemen verankert,
nicht flächendeckend verfügbar und nur eingeschränkt auf unterschiedliche Zielgruppen ausgerichtet. Hinzu kommt,
dass bei finanziellen Kürzungen im Hilfesystem präventive Elemente wi e Schulungen, Fortbildungen,
Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung nach Angaben aus der Praxis häufig zuerst wegfallen.
Zentrale Lücken bestehen zudem insbesondere in der Täter*innenarbeit, in der Prävention digitaler Gewalt sowie in der
kontinuierlichen öffentlichen Sichtbarkeit des Themas. Zudem wird betont, dass Angebote nicht ausschließlich digital,
sondern auch in Präsenz verfügbar sein sollten. Darüber hinaus wird angeregt, Gewalt stärker ganzheitlich zu betrachten
und dabei auch digitale Gewalt sowie Mechanismen der Täter -Opfer-Umkehr einzubeziehen.
Gemessen an den Anforderungen der Istanbul -Konvention fehlen damit insbesondere ausreichend verfügbare und
flächendeckende Präventionsangebote, deren dauerhafte strukturelle und finanzielle Absicherung anstelle
projektbezogener oder fallpauschalenbasierter Finanzierung sowie eine verbindliche Verankerung von Prävention in
zentralen Regelsystemen.
Fehlende spezialisierte Angebote und unzureichende Zugänglichkeit für besonders vulnerable Gruppen
Gut zwei Drittel der befragten Angebote sehen fehlende spezialisierte Angebote (69%) sowie eine unzureichende
Zugänglichkeit für besonders vulnerable Gruppen (66%) als Lücke im Hilfesystem. Wie in Kapitel 4.3 dargestellt, bestehen
Zugangshürden insbesondere für Kinder und Jugendliche, Menschen mit Migrations - oder Fluchterfahrung, ältere
Menschen sowie Menschen mit Behinderungen. Diese entstehen unter anderem durch sprachliche Barrieren, fehlende
Dolmetschmöglichkeiten, bauliche Einschränkungen s owie eine t eilweise fehlende zielgruppenspezifische Ausrichtung
der Angebote.
In diesem Kontext wird insbesondere auf einen Bedarf an Fördermitteln für barrierearme Umbauten bestehender
Frauenhäuser hingewiesen, um den Zugang für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Auch niedrigschwellige
Zugänge über die offene Kinder - und Jugendarbeit oder Mädchenarbeit werden als wichtige Ergänzung bestehender
Beratungsangebote beschrieben.
Zugleich zeigt sich, dass die formale Offenheit von Angeboten nicht automatisch deren tatsächliche Erreichbarkeit
gewährleistet. Bestimmte Gruppen, darunter wohnungslose oder verdeckt wohnungslose Frauen * und TIN -Personen,
LSBTIQ*-Personen, Menschen mit eingeschränkter Mobilität sowie Personen mit komplexen Problemlagen, werden
durch bestehende Strukturen bislang nur unzureichend erreicht. Dies betrifft nach Einschätzung einzelner Fachstellen
auch Sexarbeiter*innen, insbesondere hinsichtlich fehlender niedrigschwellige r Zugänge und spezialisierter Beratung.
Vor diesem Hintergrund wird ein Bedarf an aufsuchenden, lebensweltorientierten Angeboten sowie an einer konsequent
intersektionalen Ausrichtung der Unterstützungsstrukturen deutlich, um Mehrfachdiskriminierungen und
Stigmatisierung systematisch zu berücksichtigen. Zudem wird aus der Fachpraxis die Einrichtung spezialisierter
Kompetenzzentr en für besonders vulnerable Gruppen angeregt, die Beratung, Fachkräftequalifizierung,
Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung bündeln könnten.
43 | 59
Insgesamt zeigt sich damit, dass die Anforderungen der Istanbul -Konvention und des Gewalthilfegesetzes an einen
barrierefreien, diskriminierungsfreien und bedarfsgerechten Zugang zu Unterstützungsangeboten für besonders
vulnerable Gruppen derzeit nur teilw eise erfüllt sind. Es fehlt insbesondere an ausreichend spezialisierten Angeboten,
an verlässlich zugänglichen Unterstützungsstrukturen (z. B. sprachlich und baulich) sowie an Angebotsformen, die
vulnerable Gruppen tatsächlich erreichen.
Fehlende Schulungen , Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit
Weitere Herausforderungen betreffen fehlende Schulungen und Sensibilisierung von Fachkräften sowie unzureichende
Öffentlichkeitsarbeit und Informationskampagnen. 59% der befragten Angebote benennen fehlende Schulungen und
Sensibilisierung sstrukturen als Lücke im Hilfesystem, 51% verweisen auf unzureichende Öffentlichkeitsarbeit oder
Informationskampagnen.
Im Bereich der Fachkräftequalifizierung wird insbesondere auf weiteren Schulungs - und Sensibilisierungsbedarf bei
Mitarbeitenden staatlicher Institutionen wie Polizei, Ordnungsdienst oder Finanzverwaltung hingewiesen. Auch im
Justizsystem bestehen Fortbildungsbedarfe bei Richterinnen, Staatsanwältinnen und Rechtsanwält*innen im Umgang
mit Trauma -Folgen und Gewaltbetroffenheit. Weitere Qualifizierungsbedarfe sehen die Befragten in angrenzenden
Arbeitsfeldern wie Krankenpflege, Kindertageseinrichtungen, Schul en, Jugendämtern sowie der Kinder - und Jugendhilfe.
Erforderlich sind dabei insbesondere Kenntnisse zu partnerschaftlicher und sexualisierter Gewalt, zu Früherkennung, zu
angemessenen Interventionswegen sowie zu Unterstützungs - und Verweisstrukturen.
Zugleich werden bestehende Fortbildungsangebote insgesamt als bislang nicht ausreichend systematisch, nicht
verpflichtend und nicht institutionsübergreifend organisiert beschrieben. Themen wie intersektionale Diskriminierung,
queersensible Praxis oder digitale Gewalt sowie antirassistische, antidiskriminierende, dekoloniale und
ableismuskritische Perspektiven werden dabei nach Einschätzung der Befragten bislang nicht ausreichend
berücksichtigt . Dies gilt sowohl für Fortbildungen innerhalb des Hilfesystems a ls auch für Schulungen weiterer relevanter
Berufsgruppen und Behörden, die mit Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt in Kontakt stehen. Darüber hinaus
wird auf den Bedarf an Entstigmatisierungskampagnen sowie Fortbildungen zum Abbau von Diskriminierung gegenüber
Sexarbeiter*innen hingewiesen. Die Istanbul -Konvention sieht vor, dass einschlägige Berufsgruppen angemessen und
kontinuierlich geschult sowie für geschlechtsspezifische Gewalt sensibilisiert werden. Vor diesem Hintergrund zeigt sich
im Kölner Hilfesystem ein Mangel an verbin dlichen, flächendeckenden und systematisch organisierten Fortbildungs -
und Sensibilisierungsstrukturen .
Im schulischen Bereich werden zudem Defizite bei der praktischen Umsetzung bestehender Schutzkonzepte benannt.
Nach Einschätzung einzelner Befragter liegen entsprechende Konzepte zwar formal vor, sind jedoch im Schulalltag
häufig noch nicht ausreichend bekannt, institutionell verankert oder partizipativ weiterentwickelt. Zudem fehlen vielfach
Ressourcen und verbindliche Zuständigkeiten, um Sc hutzkonzepte dauerhaft wirksam umzusetzen.
Auch im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wird deutlicher Handlungsbedarf gesehen. Die Istanbul -Konvention
verpflichtet zu regelmäßiger Bewusstseinsbildung und Sensibilisierungskampagnen zur Verhütung
geschlechtsspezifischer Gewalt. Nach Einschätzung der Befragten ist Öffentlichkeitsarbeit bislang jedoch häufig nicht
ausreichend finanzie rt und erfolgt daher vielfach punktuell statt kontinuierlich. Sichtbarkeit entsteht demnach häufig
anlassbezogen, etwa rund um den 8. März oder den 25. November, während gan zjährige Informations - und
Sensibilisierungs - und Entstigmatisierungsar beit nur eingeschränkt möglich ist.
Zudem wird betont, dass kommunale Akteur*innen , insbesondere das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern
der Stadt Köln , eine wichtige Rolle für öffentliche Sichtbarkeit, Vernetzung und die Vermittlung der Ziele der Istanbul -
Konvention einnehmen können. Darüber hinaus wird auf das Potenzial gemeinsamer Kampagnen mit der Köln er
Stadtverwaltung verwiesen, um Reichweite zu erhöhen und Unterstützungsangebote breiter bekannt zu machen.
Insgesamt wird deutlich, dass kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit und wiederkehrende Sensibilisierungskampagnen
bislang nicht ausreichend strukturell abgesichert sind.
44 | 59
Weitere Herausforderungen
Neben den bereits beschriebenen Bedarfen werden weitere strukturelle Herausforderungen im Hilfesystem benannt. So
sehen 49% der befragten Angebote Defizite im Bereich der rechtlichen Beratung . In diesem Zusammenhang wird
insbesondere auf einen Bedarf an niedrigschwelligen Informationen zu rechtlichen Möglichkeiten sowie zu
Unterstützungsangeboten wie der psychosozialen Prozessbegleitung für gewaltbetroffene Personen hingewiesen.
Darüber hinaus wird von 43% der Befragten eine fehlende Erreichbarkeit von Unte rstützungsangeboten rund um die
Uhr als Lücke im Hilfesystem benannt.
Ebenfalls 4 3% der Befragten sehen einen Bedarf an verbesserten Monitoring-Strukturen, um Entwicklungen, Bedarfe
und die Nutzung bestehender Hilfsangebote systematischer erfassen zu können. Nach Einschätzung der Befragten fehlt
es bislang jedoch an personellen und finanziellen Ressourcen, um ein regelmäßiges Monitoring verlässlich umzusetz en.
Zudem bestehen nur begrenzte Kontroll - und Rückmeldestrukturen dazu, inwieweit bestehende Anforderungen der
Istanbul-Konvention bereits erfüllt werden. Ein etabliertes und vereinhe itlichtes Monitoring -System zur Umsetzung der
Istanbul-Konvention und des Gewalthilfegesetzes wird zwar grundsätzlich als sinnvoll erachtet, müsste jedoch mit
ausreichenden Ressourcen ausgestattet, fachlich abgestimmt und praxisnah ausgestaltet werden. Zug leich wird darauf
hingewiesen, dass Zielerreichung im Hilfesystem nur eingeschränkt standardisiert messbar ist, da Angebote häufig durch
flexible und bedarfsorientierte Lösungen Versorgungslücken ausgleichen.
Eine mangelnde Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen Angeboten wird mit 23% vergleichsweise seltener als
Herausforderung benannt. Gleichwohl weisen einzelne Angebote darauf hin, dass ein stärkerer Austausch innerhalb des
Hilfesystems sowie mit angrenzenden Arbeitsfeldern sinnvoll wäre. Insbesondere eine engere Zusamm enarbeit mit
Bereichen wie Pflege und Seniorenberatung wird als wichtig erachtet, um Gewaltbetroffenheit auch in diesen Kontexten
früher zu erkennen und passende Unterstützungsangebote zugängli ch zu machen.
Darüber hinaus zeigen sich Defizite in der Koordination an zentralen Schnittstellen, etwa zwischen Polizei, Justiz,
Gesundheitswesen, Pflege und Gewalthilfe. Fehlende verbindliche Kooperationsstrukturen und unklare Zuständigkeiten
erschweren eine kontinuierliche Unterstützung und passgenaue Weitervermittlung. Zugleich wird darauf hingewiesen,
dass Netzwerkarbeit vielfach zusätzlich zu den regulären Aufgaben geleistet wird und hierfür häufig keine gesonderten
personellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Die bestehenden Vernetzungsstrukturen in Köln werden zwar
grundsätzlich positiv bewertet, zugleich wird jedoch weiterer Ausbaubedarf bei Arbeitsgruppen, Unterstrukturen und
themenspezifischen Austauschformaten sowie kommunal initiierten Fachtagen und Vernetzungsforen gesehen .
Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass neben dem Ausbau bestehender Angebote vor allem strukturelle
Verbesserungen in den Bereichen Finanzierung, Zugänglichkeit, Prävention sowie fachliche Sensibilisierung
erforderlich sind, um den Anforderungen der Istanbul -Konvention und des Gewalthilfegesetzes langfristig gerecht
zu werden.
45 | 59
7.2 Handlungsempfehlungen
Aus den dargestellten Lücken und Herausforderungen ergeben sich im Abgleich mit den Forderungen der Istanbul
Konvention zentrale Handlungsbedarfe für einen bedarfsorientierten Ausbau und die qualitative Weiterentwicklung des
Hilfesystems in Köln. Die nachfolgenden Empfehlungen greifen diese auf und umfassen sowohl übergreifende Ansätze
als auch spezifische Maßnahmen in den Handlungsfeldern Schutz und Unterstützung sowie Prävention.
Handlungsfeldübergreifende Maßnahmen
Nachhaltige Finanzierung und strukturelle Absicherung
• Die Stadt Köln und das Land NRW sollten die Finanzierung von Angeboten im Kölner Hilfesystem (sowohl im
Bereich Schutz und Unterstützung als auch in der Prävention) ausweiten und stärker auf langfristige Stellen -
und Strukturfinanzierungen ausrichten, um die Abhängigkeit der Träger von kurzfristigen
Projektförderungen reduzieren.
• Kurzfristige Förderzusagen sollten vermieden und stattdessen verlässliche, planbare
Finanzierungsbedingungen für die Angebote geschaffen werden, insbesondere durch mehrjährige
Förderzeiträume.
• Belegbar erfolgreiche Projekte sollten verstetigt werden.
• Ergänzende Leistungen wie Dolmetschdienste und Kinderbetreuung sollten finanziert und verlässlich
zugänglich gemacht werden.
• Netzwerkarbeit, Koordination, Öffentlichkeitsarbeit und Präventionsmaßnahmen sollten als eigenständige
finanzierungsfähige Leistungen anerkannt und dauerhaft abgesichert werden.
Kommunale Steuerung , Koordination und Vernetzung
• Politik und Stadtverwaltung sollten Gewaltschutz und Prävention als ressortübergreifende
Querschnittsa ufgaben systematisch verankern, insbesondere in den Bereichen Soziales, Jugend, Gesundheit ,
Bildung und Wohnen.
• Das Gleichstellungsamt sollte als zentrale Fach -, Koordinierungs - und Impulsstelle personell und finanziell
gestärkt werden, um Netzwerkarbeit zu koordinieren und auszubauen , fachliche Entwicklungen anzustoßen
und als Schnittstelle zwischen Fachpraxis, Verwaltung und Politik zu wirken.
• Ressourcen für Netzwerkarbeit sollten ausgebaut werden. Dazu gehören die Finanzierung und Initiierung
von nachhaltigen Formaten für Fachaustausch, wie Arbeitsgruppen und themenspezifischen
Austauschformaten , sowie die stärkere Einbindung bislang weniger vernetzter Bereiche wie Pflege,
Wohnungslosenhilfe und Behindertenhilfe.
Monitoring und Datengrundlagen
• Die Stadtverwaltung und das Land sollten Monitoringstrukturen entwickeln, um Bedarfe, Nutzung und
Ausschlüsse im Hilfesystem auch langfristig systematisch zu erfassen. Hierfür sollten ausreichende personelle
und finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden, um Träger nicht zusätzlich zu belasten.
• Fachpraxis und die Kölner Stadtv erwaltung sollten gemeinsam geeignete Indikatoren entwickeln, um
insbesondere im Bereich der Prävention Aussagen zur Reichweite und Wirkung von Maßnahmen treffen zu
können.
46 | 59
• Es sollte geprüft werden, inwieweit verpflichtende Formen der Datenübermittlung eingeführt oder
ausgeweitet werden können, um Betroffene frühzeitig zu erreichen und Unterstützungsangebote besser zu
steuern.
Qualifizierung und Sensibilisierung von Fachkräften
• Institutionen wie Polizei Köln, Justiz, Stadtverwaltung, Gesundheitswesen, Pflege , Bildung und Jugendhilfe
sollten Fort- und Weiterbildungsangebote für ihre Mitarbeitenden systematisch ausbauen und wo möglich
verpflichtend gestalten. Inhalte von Fortbildungen sollten insbesondere Wissen zu geschlechtsspezifischer
Gewalt, deren Dynamiken und Folgen sowie zur bedarfsgerechten Unterstützung von Betroffenen vermitteln.
Dazu gehört auch die Sensibilisierung für unterschiedliche Betroffenhei ten und Zugangsbarrieren sowie der
Abbau von Diskriminierung und Stigmatisierung unter Berücksichtigung intersektionaler, antirassistischer,
dekolonialer und ableismuskritischer Perspektiven .
• Die Stadtverwaltung und das Land NRW sollten entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen finanziell
absichern und strukturell verankern.
Handlungsempfehlungen im Bereich Schutz und Unterstützung
• Die Stadtverwaltung und Land NRW sollten die bestehenden Schutzstrukturen quantitativ und qualitativ
ausbauen, um Versorgungslücken zu schließen. Dazu gehör en insbesondere zusätzliche Frauenhausplätze
sowie spezialisierte Schutzangebote für bislang unzureichend berücksichtigte Zielgruppen, etwa für Frauen *
mit Behinderungen, ältere und pflegebedürftige Frauen *, psychisch erkrankte Personen sowie queere und
TIN-Personen.
• Bestehende Angebote sollten so weiterentwickelt werden, dass Zugangshürden abgebaut werden. Dazu
gehören insbesondere der Ausbau der proaktiven Beratung nach §34a PolG NRW , anonymer
Beratungsangebote bei häuslicher Gewalt, eine bessere Erreichbarkeit für nicht mobile Personen, die stärkere
Berücksichtigung von Randbezirken sowie die Verbesserung der baulichen und kommunikativen
Barrierefreiheit.
• Stadtverwaltung und Land sollten die Entwicklung und den Ausbau spezialisierter Unterstützungsangebote
für bislang unzureichend erreichte Zielgruppen fördern. Dies betrifft u .a. queerspezifische Anti -Gewalt-Arbeit,
Angebote für wohnungslose Personen sowie Unterstützungsangebote für Sexarbeiter*innen.
• Es sollte geprüft werden, inwieweit zielgruppenspezifische Kompetenzstrukturen (z. B. in Kompetenz für
vulnerable Gruppen) aufgebaut oder weiterentwickelt werden können, um fachliche Expertise zu bündeln.
• Kommune und Land sollten sicherstellen, dass gewaltbetroffene Personen nach dem Aufenthalt in
Schutzunterkünften Zugang zu geeigneten und sicheren Wohnmöglichkeiten erhalten und die Schnittstellen
zwischen Gewalthilfe und Wohnraumversorgung entsprechend stärken.
• Kommune und Land sollten die psychosoziale, psychologische und therapeutische Unterstützungs - und
Nachsorgeangebote ausbauen und strukturell absichern. Insbesondere Beratungsangebote,
traumatherapeutische Versorgung sowie Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche nach
miterlebter Gewalt sollten gestärkt werden.
Handlungsempfehlungen im Bereich Prävention
• Prävention sollte als eigenständige und gleichwertige Säule der Gewalthilfe gestärkt und dauerhaft finanziell
abgesichert werden.
• Präventionsangebote sollten verbindlich in Regelsystemen wie Schulen, Kitas, Jugendhilfe und
Gesundheitswesen verankert werden.
47 | 59
• Präventionsangebote sollten stärker an unterschiedlichen Zielgruppen ausgerichtet werden und
insbesondere auch Kinder und Jugendliche erreichen, die Gewalt im familiären Umfeld miterlebt haben .
• Die Stadtverwaltung und das Land NRW sollten Maßnahmen an der Schnittstelle von Schutz und Prävention
stärken, etwa durch den Ausbau proaktiver Beratung im Kontext häuslicher Gewalt , beispielsweise durch eine
Ausweitung der Beratungszeit im Anschluss an polizeiliche Einsätze sowie durch die Prüfung und
Weiterentwicklung von Verfahren zur Datenübermittlung zwischen Polizei und Beratungsstellen, um
Betroffene frühzeitig zu erreichen.
• Kommune und Land sollten Täter*innenarbeit sowie Präventions- und Unterstützungsangebote im Bereich
digitaler Gewalt systematisch ausbauen und langfristig finanzieren.
• Öffentlichkeitsarbeit, Sensibilisierungskampagnen und Vernetzung im Präventionsbereich sollten
kontinuierlich und ganzjährig gestärkt werden. Kommune und Land sollten bestehende Angebote sichtbarer
machen und ihre eigenen Kommunikationskanäle sowie öffentliche Reichweite hierfür nutzen.
48 | 59
Danksagung
Die vorliegende Bestandsaufnahme konnte nur durch die Mitwirkung zahlreicher Akteur*innen des Kölner Hilfesystems
entstehen. Unser besonderer Dank gilt allen Einrichtungen und Fachkräften, die sich an der Online -Befragung beteiligt
sowie ihre Erfahrungen und Einschätzungen in Interviews und Workshops eingebracht haben.
Wir danken zudem dem Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern der Stadt Köln für die vertrauensvolle
Zusammenarbeit und die fachliche Begleitung des Projekts. Auch anderen kommunalen Koordinierungsstellen möchten
wir herzlich danken, deren Arbeit wichtige Impulse für diesen Bericht geliefert hat .
Auch wenn die dargestellte Angebotslandschaft keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, ermöglicht die Mitwirkung
der beteiligten Akteur*innen eine differenzierte Einschätzung des Kölner Hilfesystems. Allen Beteiligten danken wir
herzlich für ihre Zeit u nd ihr Engagement.
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Anhang
Anhang A: Zentrale Anforderungen der Istanbul -Konvention und des Gewalthilfegesetzes
(GewHG) (kommunal relevant)
Bereich Istanbul-Konvention Gewalthilfegesetz
Schutz und
Unterstützung
• Aufbau eines umfassenden, spezialisierten
Hilfesystems vor Ort ( inkl. ausreichende
Schutzunterkünfte und 24/7-Hotlines)
• Sofortiger Schutz vor weiterer Gewalt (z. B.
Unterbringung, Schutzanordnungen)
• Unterstützungsleistungen dürfen nicht von
der Bereitschaft zur Anzeige abhängen
• Unterstützung umfasst rechtliche,
psychosoziale, gesundheitliche und
existenzsichernde Leistungen
• Angebote müssen spezialisiert,
opferzentriert und barrierefrei sein
• Sicherstellung eines bedarfsgerechten,
flächendeckenden Hilfesystems
• Niedrigschwelliger Zugang unabhängig
vom Wohnort
• Einrichtungen müssen 24/7 erreichbar
bzw. aufnahmebereit sein
(Schutzunterkünfte)
• Verpflichtung zur aktiven
Weitervermittlung, wenn eigene
Kapazitäten nicht ausreichen
• Berücksichtigung besonderer Bedarfe
(Kinder ausdrücklich als mitbetroffene
Schutzgruppe )
Prävention
• Prävention durch Bildung,
Öffentlichkeitsarbeit und Veränderung von
Rollenbildern
• Einbeziehung von Männern und Junge n
• Täterprogramme (Verhaltensänderung,
Rückfallprävention)
• Prävention als Teil des Hilfesystems (inkl.
Arbeit mit gewaltausübenden Personen)
• Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung
Strukturen &
Koordination
• Koordinierte, sektorübergreifende
Strukturen (Polizei, Justiz, Gesundheit,
NGOs etc.)
• Kommunen sind Teil funktionierender
Schutzketten und Netzwerke
• Einrichtung bzw. Einbindung in
Koordinierungsstrukturen
• Operative Umsetzung & Vernetzung vor
Ort
• Länder planen , Umsetzung erfolgt
praktisch vor Ort (kommunal)
• Kommunen liefern Bedarfsdaten und
wirken an Ausbauplanung mit
Qualität,
Standards &
Monitoring
• Verpflichtung zu ausreichender und
verlässlicher Finanzierung sowie
personellen Ressourcen
• Angebote müssen qualifiziert, spezialisiert
und flächendeckend verfügbar sein
• Verpflichtung zu Datensammlung,
Forschung und Evaluation
• internationale Monitoringmechanismen
• Konkrete Qualitätsstandards für
Einrichtungen:
• Fachlich qualifiziertes Personal
• Schutz- und Sicherheitskonzepte
(inkl. Kinderschutz)
• Geeignete, sichere und barrierefreie
Räume, einfache Zugänglichkeit
• Verpflichtende Statistik und
Bedarfsanalysen
• Länder müssen Finanzierungs - und
Ausbauplanung erstellen
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Anhang B: Fragebogen zur Bestandsaufnahme der Umsetzung der Istanbul -Konvention in Köln
1. Allgemeine Angaben zur Einrichtung
1.1 Name der Einrichtung: _________________________ (bereits von Syspons ausgefüllt)
1.2 Arbeitsbereich / Kernangebot: _________________________ (bereits von Syspons ausgefüllt)
1.3 Ansprechperson (Name und E -Mailadresse): _________________________ (bereits von Syspons ausgefüllt)
1.4 Trägerschaft / Rechtsform der Einrichtung :
o Öffentlicher Sektor
o Verein
o gGmbH
o Kirche/ konfessionelle r Wohlfahrtsverband
o Freier Wohlfahrtsverband
o Privatwirtschaftlicher Träger
o Sonstiges: _________________________________
1.5 Vergeben Sie Fördermittel an Dritte für Maßnahmen oder Leistungen, die zur Umsetzung der Istanbul -Konvention
beitragen? Bitte machen Sie Ihre Angabe mit Blick auf das Jahr 2024. (Mehrfachauswahl möglich)
□ Ja, im Bereich der gesetzlichen Pflichtaufgaben
□ Ja, im Bereich der freiwilligen kommunalen Leistungen
□ Nein, wir vergeben in diesem Zusammenhang keine Fördermittel
[Filterfrage: nur wenn bei Frage 1 .4, „Öffentlicher Sektor “ angekreuzt wurde]
1.6 Sie haben angegeben, dass Sie, Fördermittel im Bereich der gesetzlichen Pflichtaufgaben vergeben. In welcher
Form erfolgt die Förderung?
□ Vertrag
□ Zuwendung
□ Leistungsvereinbarung
□ Ratsbeschluss über Zeitraum _____________________________
□ Sonstiges: _____________________________
[Filterfrage: nur wenn bei Frage 1.5, „Ja, im Bereich der gesetzlichen Pflichtaufgaben.“ angekreuzt wurde]
1.7 Bitte geben Sie an, welche Organisationen im Jahr 2024 eine Förderung im Bereich der gesetzlichen
Pflichtaufgaben erhalten haben.
_______________________________________________________________________________________________________________
[Filterfrage: nur wenn bei Frage 1.5, „Ja, im Bereich der gesetzlichen Pflichtaufgaben.“ angekreuzt wurde]
1.8 Sie haben angegeben, dass Sie, Fördermittel im Bereich der freiwilligen kommunalen Leistungen vergeben. In
welcher Form erfolgt die Förderung?
□ Vertrag
□ Zuwendung
□ Leistungsvereinbarung
□ Ratsbeschluss
□ Sonstiges: _____________________________
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1.9 Bitte geben Sie an, welche Organisationen im Jahr 2024 eine Förderung im Bereich der freiwilligen kommunalen
Leistungen erhalten haben.
_______________________________________________________________________________________________________________
[Filterfrage: nur wenn bei Frage 1.5, „Ja, im Bereich der freiwilligen kommunalen Leistungen.“ angekreuzt wurde]
1.10 Übt Ihre Dienststelle im angegebenen Arbeitsbereich bzw. Kernangebot – neben der Vergabe von Fördermitteln
an Dritte – auch selbst operative Umsetzungsaufgaben aus?
o Ja
o Nein
[Filterfrage: nur wenn bei Frage 1 .4, „Öffentlicher Sektor “ angekreuzt wurde]
[Falls „ja“ weiter mit Frage 1.11; falls „nein“ weiter ab Frageblock 9]
1.11 Standort der Einrichtung / des Angebots:
o Linke Rheinseite
o Rechte Rheinseite
o Standorte auf beiden Rheinseiten
1.12 Primäres Tätigkeitsfeld Ihres Arbeitsbereichs / Ihres Angebots:
Präventionsarbeit
Schutz / Unterstützung
Strafverfolgung
Sonstiges: _____________________________
2. Zielgruppen und Gewaltformen
2.1 Welche Zielgruppen beraten oder unterstütz t Ihr Arbeitsbereich (exemplarisch für das Jahr 2024) ?
(Mehrfachauswahl möglich)
LSBTIQ*-Personen
Frauen*
Kinder/Jugendliche
Männer
Ältere Menschen
Menschen mit Behinderungen
Menschen mit ökonomischen Einschränkungen
Personen mit ungeklärtem Aufenthalt/ Migrations-/Fluchthintergrund /Sprachbarrieren
Sonstige: ___________
2.2 Bitte schätzen Sie den Anteil der Fallarbeit für die jeweilige Zielgruppe (exemplarisch für das Jahr 2024).
Zielgruppe
Die Prozentangaben beziehen sich auf die jeweilige
Zielgruppe. Da sich Zielgruppen überschneiden können,
muss die Summe nicht 100% ergeben
Wird automatisch ausgefüllt auf Basis der
Antwortauswahl in 2.1
Antwortoptionen (je Zielgruppe):
- 1-10%
52 | 59
- 11-25%
- 26-50%
- 51-75%
- 76-100%
2.3 Mit welchen Gewaltformen sind Sie in Ihrem Arbeitsbereich konfrontiert (exemplarisch für das Jahr 2024) ?
(Mehrfachauswahl möglich)
Häusliche Gewalt (partnerschafts - oder innerfamiliäre Gewalt)
Physische Gewalt
Sexualisierte Gewalt (inkl. Vergewaltigung und sexuelle Belästigung)
Psychische Gewalt (inkl. Stalking)
Ökonomische/wirtschaftliche Gewalt
Digitale Gewalt
Zwangsheirat
Genitalverstümmelung
Sonstige: _____________________
Definitionen der Gewaltformen gemäß Istanbul -Konvention:
• Häusliche Gewalt (partnerschafts - oder innerfamiliäre Gewalt):
Alle Handlungen körperlicher, sexualisierter , psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der
Familie oder des Haushalts oder zwischen (ehemaligen) Partner*innen auftreten – unabhängig davon, ob die
betroffenen Personen zusammenleben oder nicht.
• Physische Gewalt:
Jede vorsätzliche Handlung, die einer Person körperlichen Schaden zufügt oder zufügen kann.
• Sexualisierte Gewalt (einschließlich Vergewaltigung und sexueller Belästigung):
Vorsätzliche nicht einvernehmliche Handlungen sexueller Art oder das Veranlassen Dritter zu solchen
Handlungen. Die Zustimmung muss freiwillig und auf Grundlage des freien Willens der Person erfolgen.
Sexuelle Belästigung umfasst jede unerwünschte verbale, nonverbale oder körperliche Handlung sexueller Art,
die die Würde verletzt oder ein einschüchterndes, feindseliges, erniedrigendes Umfeld schafft.
• Psychische Gewalt (einschließlich Stalking):
Vorsätzliche Handlungen, die die psychische Unversehrtheit einer Person durch Nötigung oder Drohungen
ernsthaft beeinträchtigen. Bei Stalking handelt es sich um wiederholte bedrohliche Handlungen, die beim
Opfer begründete Furcht um die eigene Sicherheit auslösen.
• Ökonomische/wirtschaftliche Gewalt:
Handlungen die die wirtschaftliche Sel stst ndig eit einschr n en oder verhindern z B ontrolle er eld
Verweigerung finanzieller Mittel, Verhinderung von Arbeit oder Bildung, Entzug von Ressourcen.
• Digitale Gewalt:
ewalt er digitale edien oder das nternet z B y erstal ing Bel stigung Bedrohung er ffentlichung
intimer Bilder ohne ustimmung „ evenge orn“ oder digitale ontrolle er s oder soziale edien
• Zwangsheirat:
Vorsätzliche Handlung, eine volljährige oder minderjährige Person zu einer Ehe zu zwingen, einschließlich des
Lockens in ein Land zur Eheschließung.
• Genitalverstümmelung:
Beschneiden, Zunähen oder andere Verstümmelung der Genitalien einer Frau, oder das Nötigen, Veranlassen
oder Anstiften dazu.
2.4 Sie haben in Frage 2.3 angegeben, dass Sie mit folgenden Gewaltformen in Ihrem Arbeitsbereich konfrontiert sind.
Bitte geben Sie an , wie häufig diese Gewaltform in Ihrer Fallarbeit im Jahr 2024 eine Rolle spielte.
53 | 59
Gewaltform Häufigkeit
Wird automatisch ausgefüllt auf Basis der
Antwortauswahl in 2.3
Antwortoptionen (je Gewaltform):
- Spielt fast nie eine Rolle (1)
- (2)
- (3)
Spielt fast immer eine Rolle (4)
3. Förderstrukturen
3.1 Bitte geben Sie an, aus welchen Finanzierungsquellen Ihr Arbeitsbereich / Ihr o.g. Angebot im Jahr 2024 Mittel
erhalten hat. (Mehrfachauswahl möglich)
1. Kommune (institutionelle Förderung)
2. Kommune (zeitlich befristete Projektförderung)
3. Land (institutionelle Förderung)
4. Land (zeitlich befristete Projektförderung)
5. Bund (institutionelle Förderung)
6. Bund (zeitlich befristete Projektförderung)
7. Zeitlich befristete Projektförderung durch Stiftungen oder andere nichtstaatliche Akteur*innen
8. Eigenmittel / Spenden
9. Sonstiges: ___________________________
3.2 Sie haben angegeben, dass Sie, öffentliche Fördermittel erhalten. In welchem Bereich wird Ihr Angebot gefördert?
o Unser Angebot wird im Bereich der gesetzlichen Pflichtaufgaben finanziert.
o Unser Angebot wird im Bereich der freiwilligen kommunalen Leistungen / über Förderprogramme des
Bundes oder Landes gefördert .
o Wir erhalten für das Angebot Förderungen aus beiden Bereichen.
o Keine Angabe / Weiß nicht.
[Filterfrage: nur wenn bei Frage 3.1, Antwortoptionen 1. -4. angekreuzt wurde n]
3.3 Bitte schätzen Sie den Anteil der jeweiligen Förderquelle an Ihrer Gesamtfinanzierung (Jahr 2024):
Förderquelle Anteil (%)
Wird automatisch ausgefüllt auf Basis der
Antwortauswahl in 3.1
Gesamt 100%
54 | 59
3.4 Bitte geben Sie das Gesamtbudget Ihres Arbeitsbereichs / Angebots im Jahr 2024 an.
Unter 50.000 Euro
50.000 – 99.999 Euro
100.000 – 249.999 Euro
250.000 – 499.999 Euro
500.000 – 999.999 Euro
1 Mio. Euro und mehr
4. Unterstützungsformate und Beratungszeiten
4.1 Welche Unterstützungs - und Beratungsformate bieten Sie an (exemplarisch für das Jahr 2024) ? (Mehrfachauswahl
möglich)
Persönliche Gespräche / Beratung vor Ort
Telefon / Online -Beratung
Mobile / aufsuchende Unterst ützung
Begleitung zu Terminen oder Beh örden
Unterkunft / Schutzunterbringung
Gruppenangebote
Einzeltherapeutische Angebote
Rechtliche Beratung
Sonstiges: ______________________
4.2 Erreichbarkeit Ihrer Einrichtung / Ihres Angebots (exemplarisch für das Jahr 2024):
Bitte geben Sie die durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche an, zu denen Personen, die Unterstützung benötigen,
Kontakt aufnehmen können (z. B. telefonisch e, digitale und/oder persönlich e Erreichbarkeit aggregiert ).
________ Stunden pro Woche
4.3 An welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten ist Ihre Einrichtung in der Regel erreichbar? (Bitte machen Sie eine
grobe, exemplarische Angabe für das Jahr 2024. Mehrfachauswahl möglich.)
Wochentag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag
morgens
mittags
abends
nachts
geschlossen
5. Geschlechtsspezifische Ausrichtung
5.1 Sind Ihre Angebote geschlechtsspezifisch konzipiert (exemplarisch für das Jahr 2024) ?
Ja, ausschließlich für Frauen*
Ja, spezifische Angebote für verschiedene Geschlechter
Ja, ausschließlich für Männer
Nein
55 | 59
5.2 Können TIN-Personen (trans*, *inter*, nicht -binäre Personen) Ihre Angebote nutzen (exemplarisch für das Jahr
2024)?
Ja, uneingeschränkt
Teilweise
Nein
In Planung
Wenn ja, teilweise oder in Planung : Bitte erläutern Sie kurz, wie dies umgesetzt wird :
_______________________________________________________________________________________________________________
6. Zugänglichkeit und Barrierefreiheit
6.1 Ist Ihr Angebot physisch barrierefrei zugänglich?
Ja
Teilweise
Nein
(Bei „Teilweise“ oder „Nein“): Bitte erläutern Sie, welche Barrieren bestehen:
______________________________________________________________________________________________
6.2 Verfügen Sie über barrierefreie Kommunikationsangebote (z. B. Gebärdensprache, leichte Sprache, Übersetzung)?
Ja, wird größtenteils intern abgedeckt
Ja, überwiegend durch externe Dienstleister*innen
Nein
Bitte erläutern Sie, welche Angebote vorhanden sind bzw. welche Barrieren bestehen:
_________________________________________________________________________________________________
6.3 Wird Klient*innen proaktiv mitgeteilt, ob Übersetzungs- bzw. Dolmetschdienste kostenfrei verfügbar sind ?
Ja, alle Dienste werden standardmäßig proaktiv kommuniziert
Teilweise, meist nur bei Bedarf oder auf Anfrage
Nein, es wird nicht aktiv informiert
enn „teilweise“ oder „nein“ itte erl utern Sie welche inschr n ungen oder osten estehen enn „ a“ oder
„teilweise“ itte erl utern Sie wie diese nformationen ommuniziert werden z B. über die Website, im Erstkontakt,
durch Aushänge, etc.): _________________________________________________________________________________________________
6.4 Zugänglichkeit Ihr es Angebots für besonders vulnerable Gruppen
Bitte schätzen Sie für folgende Gruppen ein, wie gut Ihre Angebote erreichbar sind (1 = sehr schlecht, 5 = sehr gut).
Wenn die Erreichbarkeit eingeschränkt ist, erläutern Sie bitte, warum.
Zielgruppe
1
= sehr
schlecht
2
=
schlecht
3
=
mittel
4
=
gut
5
= sehr
gut
Welche Barrieren bestehen (bitte
erläutern)
LSBTIQ*-Personen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ___________________________________
56 | 59
Kinder / Jugendliche ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ___________________________________
Ältere Menschen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ___________________________________
Menschen mit
Behinderungen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ___________________________________
Menschen mit
ökonomischen
Einschränkungen
☐ ☐ ☐ ☐ ☐
___________________________________
Personen mit ungeklärtem
Aufenthalt / Migrations-/
Fluchthintergrund /
Sprachbarrieren
☐ ☐ ☐ ☐ ☐
___________________________________
Sonstige:_____________________ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ___________________________________
7. Stellenanteile nach Aufgabenfeldern und Kapazitätsauslastung
7.1 Bitte geben Sie die personelle Ausstattung Ihres Arbeitsbereichs / Angebots in Vollzeitäquivalenten an (für das Jahr
2024):
Aufgabenbereich Stellenanteile ( in Vollzeitäquivalente n, z. B. 1,2
Vollzeitstellen )
Beratung
Verwaltung
Öffentlichkeitsarbeit
Netzwerkarbeit/Kooperation
Prävention
Strafverfolgung
57 | 59
Sonstiges: __________________________________
Gesamtstellenanzahl
7.2 Wie hoch schätzen Sie die Auslastung des Angebots ein (exemplarisch für das Jahr 2024) ?
unter 50% – deutliche Kapazitäten frei
ca. 50–70% – gut ausgelastet, noch Puffer vorhanden
ca. 70–90% – stark ausgelastet, begrenzte Kapazitäten
über 90% – voll ausgelastet
über 100% – überausgelastet
7.3 Wie lang ist die durchschnittliche Wartezeit auf Unterstützung (exemplarisch für das Jahr 2024) ?
Bitte tragen Sie die durchschnittliche Anzahl der Tage zwischen Anfrage und Beginn der Unterstützung ein.
Wenn keine Wartezeit besteht, geben Sie bitte „0“ an.
Erstberatung: __________ Tage
Unterbringung (bei Schutzeinrichtung) : ___________ Tage
7.4 Wie häufig müssen Personen abgewiesen oder weitervermittelt werden (exemplarisch für das Jahr 2024) ?
Nie
Selten (<10%)
Häufig (10-50%)
Sehr häufig ( >50%)
Bitte schätzen Sie die Zahl pro Jahr: _________
7.5 Welche Hauptgründe bestehen für Abweisungen oder Weitervermittlung? ( Mehrfachauswahl möglich)
Keine Kapazitäten
Falsche Zuständigkeit
Fehlende Dolmetschung
Sicherheitsgründe
Sonstige: ___________________
8. Qualitätsstandards
8.1 Verfügt Ihre Einrichtung / Ihr Arbeitsbereich über ein schriftlich fixiertes fachliches Konzept, das folgende Aspekte
umfasst? Bitte wählen Sie alle zutreffenden Punkte aus. (Mehrfachauswahl möglich)
Beschreibung der fachlichen Ausrichtung und Arbeitsweise der Einrichtung
Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle
Regelungen zum Schutz gewaltbetroffener Personen und des Personals
Konzept zum Schutz und Wohl mitaufgenommener Kinder (sofern relevant)
Das fachliche Konzept befindet sich derzeit in Überarbeitung oder Erstellung
Keine der oben aufgelisteten Aspekte trifft zu
8.2 Verfügt Ihre Einrichtung / Ihr Arbeitsbereich über angemessene räumliche Rahmenbedingungen, die Sicherheit
und Privatsphäre gewährleisten? Bitte wählen Sie alle zutreffenden Punkte aus. (Mehrfachauswahl möglich)
Räumlichkeiten gewährleisten die Sicherheit gewaltbetroffener Personen und des Personals
Räumlichkeiten wahren die Privatsphäre der gewaltbetroffenen Personen
Räumlichkeiten und Ausstattung ermöglichen eine fachgerechte, bedarfsgerechte Leistungserbringung
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Die räumlichen Bedingungen sind derzeit noch nicht vollständig umgesetzt
8.3 Welche der folgenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung /-kontrolle sind in Ihrer Einrichtung / Ihrem
Arbeitsbereich vorhanden? (Mehrfachauswahl möglich)
Schriftlich dokumentierte Leitlinien
Externe Zertifizierung
Interne Beschwerdemechanismen
Externe Beschwerdemechanismen
Regelmäßige Evaluation
Fortbildungskonzepte für Mitarbeitende
Sonstiges: ____________________________
Keine der genannten Maßnahmen
9. Bedarfe
9.1 Wo sehen Sie Lücken oder Herausforderungen im Hilfesystem, die einer vollständigen Umsetzung der Istanbul -
Konvention und des Gewalthilfegesetzes entgegenstehen?
(Mehrfachauswahl möglich)
Unzureichende bzw. unsichere Finanzierung
Zu wenige Schutzunterkünfte / Frauenhausplätze
Fehlende spezialisierte Angebote (z. B. für bestimmte Zielgruppen)
Fehlende Zugänglichkeit für besonders vulnerable Gruppen (z. B. TIN -Personen, Migrant*innen, Menschen mit
Behinderung)
Fehlende Präventionsangebote
Mangelnde Vernetzung / Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen
Fehlende Erreichbarkeit rund um die Uhr / Notdienste
Unzureichende rechtliche Beratung oder Information
Fehlende psychologische oder therapeutische Nachsorge
Fehlende Schulung und Sensibilisierung von Fachkr äften
Fehlende Öffentlichkeitsarbeit oder Informationskampagnen
Fehlende Monitoring -Strukturen
Sonstiges: ____________________________________________________
Bitte erläutern Sie die relevantesten Bedarfe in Ihrem Arbeitsbereich .
_____________________________________________________________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________________________________
9.2 Abschließende Anmerkungen (optional):
Gibt es aus Ihrer Sicht noch wichtige Aspekte, Erfahrungen oder Hinweise, die für die Bestandsaufnahme zur Umsetzung
der Istanbul -Konvention oder des Gewalthilfegesetzes in Köln relevant sind?
_____________________________________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________ ____________________________________________
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Anhang C: Definitionen der Gewaltformen
Folgende Definitionen wurden in der Online -Umfrage verwendet, sie basieren auf der Istanbul -Konvention.
• Häusliche Gewalt (partnerschafts - oder innerfamiliäre Gewalt): Alle Handlungen körperlicher, sexualisierter ,
psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen
(ehemaligen) Partner*innen auftreten – unabhängig davon, ob die betroffenen Personen zusammenleben
oder nicht.
• Physische/körperliche Gewalt: Jede vorsätzliche Handlung, die einer Person körperlichen Schaden zufügt
oder zufügen kann.
• Sexualisierte Gewalt (einschließlich Vergewaltigung und sexueller Belästigung): Vorsätzliche nicht
einvernehmliche Handlungen sexueller Art oder das Veranlassen Dritter zu solchen Handlungen. Die
Zustimmung muss freiwillig und auf Grundlage des freien Willens der Person erfolgen.
Sexuelle Belästigung umfasst jede unerwünschte verbale, nonverbale oder körperliche Handlung sexueller Art,
die die Würde verletzt oder ein einschüchterndes, feindseliges, erniedrigendes Umfeld schafft.
• Psychische Gewalt (einschließlich Stalking): Vorsätzliche Handlungen, die die psychische Unversehrtheit
einer Person durch Nötigung oder Drohungen ernsthaft beeinträchtigen. Bei Stalking handelt es sich um
wiederholte bedrohliche Handlungen, die beim Opfer begründete Furcht um die eigene Sicherheit auslösen.
• Ökonomische/wirtschaftliche Gewalt: Handlungen, die die wirtschaftliche Selbstständigkeit einschränken
oder verhindern z B ontrolle er eld erweigerung finanzieller ittel erhinderung von r eit oder
Bildung, Entzug von Ressourcen.
• Digitale Gewalt: ewalt er digitale edien oder das nternet z B y erstal ing Bel stigung Bedrohung
er ffentlichung intimer Bilder ohne ustimmung „ evenge orn“ oder digitale ontrolle er s oder
soziale Medien.
• Zwangsheirat: Vorsätzliche Handlung, eine volljährige oder minderjährige Person zu einer Ehe zu zwingen,
einschließlich des Lockens in ein Land zur Eheschließung.
• Genitalverstümmelung: Beschneiden, Zunähen oder andere Verstümmelung der Genitalien einer Frau, oder
das Nötigen, Veranlassen oder Anstiften dazu.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1831/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 29.06.2026
- Erstellt
- 17.06.2026 11:05