2017/0325
Erster Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
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Punkt 31: Erster Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene (V-Nr. 2017/0325) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 13: Erster Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene (V-Nr. 2017/0325) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Fraktionen AfD und UWIGA
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Punkt 56: Erster Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene (V-Nr. 2017/0325) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
2017/0325
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
25.10.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat III
Dezernat IV
Amt: Frauenbüro
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0325
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111410
Kostenstelle: 530-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1114-10 Sachkonto:
Betreff: Erster Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung der
Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler
Ebene
Vorlage vom: 19.09.2017
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen den 1. Darmstädter
Aktionsplan nach der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern
auf lokaler Ebene und stimmen der Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen zu.
2. Das Frauenbüro berichtet in jährlichen Abständen über den Umsetzungsstand, wertet am
Ende der Laufzeit (Ende 2020) die Ergebnisse aus und berichtet darüber dem Magistrat
und der Stadtverordnet enversammlung. A uf dieser Basis und in Verbindung mit dem
geplanten ersten Gleichstellungsbericht wird der ab 2021 folgende Aktionsplan erarbeitet .
3. Die Umsetzung der ersten Schritte des Aktionsplans erfolgt in den Jahren 2018 und 2019
aus dem vorhandenen B udget, eine Ausweitung des Ergebnishaushaltes erfolgt nicht.
Anlagen: 1. Aktionsplan Gleichstellung 2018 -2020
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.09.2017
Mit Unterzeichnung der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern
auf lokaler Ebene“ am 29. Mai 2015 (siehe hierzu Magistratsbeschluss 115 vom 25.03.2015)
verpflichtete sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt , einen Gleichstellungsaktionsplan zu
erarbeiten, zu beschließen und im Anschluss umzusetzen.
Der an die gesamte Stadtgesellschaft gerichtete Gleichstellungs aktionsplan beinhaltet die
Maßnahmen, Aktivitäten und Ressourcen sowie einen Zeitplan für deren Umsetzung. Von
zentraler Bedeutung ist dabei die stärkere Verankerung struktureller Instrumente der Gleich -
stellung wie z.B. Gender Mainstreaming und Partizipati on. Es wurden deshalb in einem
Beteiligungsprozess (siehe Magistratsbeschluss -Nr. 2016/56) Bürgerinnen und Bürgern die
Mitwirkung ermöglicht und Expertinnen- und Experten-Meinungen ein geholt (Verwaltung,
Forschung, Träger usw.) .
Die 21 Maßnahmen des Aktionsplanes sind den aus der Charta resultierenden f ünf
Handlungsfeldern zugeordnet:
1. Gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben
2. Gleichberechtigte Teilhabe an Entscheidungsprozessen
3. Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt
4. Abbau von Geschlechterstereotypen
5. Geschlechtergerechte Verteilung der Ressourcen
In Darmstadt liegt im Ersten Aktionsplan der Schwerpunkt auf dem Handlungsfeld „Gleich -
berechtigte Teilhabe am Erwerbsleben“. Die existenzsichernde Erwerbsarbeit von Fraue n ist
der Dreh- und Angelpunkt, um frei und selbstbestimmt leben zu können. Noch immer sind
die Chancen zwischen Frauen und Männern hier ungleich verteilt: beim Einkommen, bei
Karriere und Aufstieg, bei Berufswahl und Wiedereinstieg, bei der Vereinbarkeit von Beruf
und Familie für Mütter und Väter. Allein erziehend zu sein oder einen Migrations hintergrund
zu haben ist ein großes Teilhabe -Hemmnis am Ersten Arbeitsmarkt.
Das Frauenbüro berichtet in jährlichen Abständen über den Umsetzungsstand, wertet am
Ende der Laufzeit (Ende 2020) die Ergebnisse aus und erarbeitet auf dieser Basis sowie dem
geplanten Gleichstellungsbericht den ab 2021 folgenden Aktionsplan.
Darmstadt, 19.09.2017
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Dezernat II
Rafael Reißer
Bürgermeister
Dezernat III
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
Dezernat IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
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1. Gleichstellungsaktionsplan
Wissenschaftsstadt Darmstadt
2018 – 2020
Europäische Charta zur Gleichstellung von
Frauen und Männern auf lokaler Ebene
Herausgeberin | Kontakt
Wissenschaftsstadt Darmstadt
F r a u e n b ü r o
Frankfurter Straße 71
64293 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 13 - 23 40
Telefax (0 61 51) 13 - 20 89
E-Mail frauenbuero@darmstadt.de
Internet www.frauenbuero.darmstadt.de
Inhalt
Vorwort
Einführung
1. Handlungsfeld 1: Gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben
Maßnahmen im Einzelnen
2. Handlungsfeld 2: Gleichberechtigte Teilhabe an Entscheidungsprozessen
Maßnahmen im Einzelnen
3. Handlungsfeld 3: Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt
Maßnahmen im Einzelnen
4. Handlungsfeld 4: Abbau von Geschlechterstereotypen
Maßnahmen im Einzelnen
5. Handlungsfeld 5: Geschlechtergerechte Verteilung der Ressourcen
Maßnahmen im Einzelnen
6. Ausblick | Umsetzung
Anhang
Magistratsbeschluss
Charta-Beirat
Europäische Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
5
6
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Frauen und Männer,
mit der Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf
lokaler Ebene im Mai 2015 hat sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet, den Gleichstellungs-
grundsatz von Frauen und Männern innerhalb ihres Hoheitsgebietes umzusetzen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist sich ihrer Verantwortung bei der Umsetzung von Gleichstellung
von Frauen und Männern auf allen Ebenen und in allen gesellschaftspolitischen Bereichen bewusst und
handelt entsprechend.
Mit dem Beschluss von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
im Mai 2015, der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
beizutreten und damit verpflichtend auch einen Gleichstellungsaktionsplan vorzulegen, ist ein weiterer
Meilenstein für die reale Umsetzung von Gleichstellung in unserer Stadt gelungen.
Darmstadt wird gerechter!
Unter diesem Motto wurde der 1. Gleichstellungsaktionsplan 2018 - 2020 für Darmstadt partizipativ
erarbeitet. Mit 21 Maßnahmen in 5 Handlungsfeldern tragen Bürgerinnen und Bürger, Politik und Ver-
waltung dazu bei, die Gleichstellungsstrategie der Stadt Darmstadt zu konkretisieren und die Forderung
der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern mit Leben zu füllen und wirksam
auf alle Bereiche des Lebens anzuwenden.
Mit diesem 1. Aktionsplan hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt Neuland betreten. Erstmals werden
Gleichstellungsaktivitäten in einem verbindlichen Strategie- und Maßnahmenplan gebündelt und dem
Rat der Gemeinden und Regionen Europas vorgelegt. Damit werden wir auch Teil des europäischen Aus-
tausches zum Gleichstellungsthema.
Ich danke allen Beteiligten für ihr großes Engagement und bin überzeugt, dass eine zukunftsorientierte
Gleichstellungspolitik Darmstadt attraktiver und lebenswerter macht, sei es als Lebens- Arbeits- und
Wohnort oder als Wirtschaftsstandort.
Barbara Akdeniz
Frauendezernentin der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
7
Einführung
Der Weg zum Gleichstellungs-Aktionsplan
Mit der Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf
lokaler Ebene im Mai 2015 hat der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt das Frauenbüro als
federführende Geschäftsstelle mit der Aufgabe betraut, die Erarbeitung eines Gleichstellungsaktions-
plans für Darmstadt zu steuern.
Die Europäische Charta fordert hierzu in ihrer Präambel „…die umfassende Einbeziehung von Frauen in
die Entwicklung und Umsetzung lokaler und regionaler Politiken und die Berücksichtigung ihrer Le-
benserfahrungen, Kenntnisse und Kreativität.“ Die Charta enthält die weitere Verpflichtung: „…Jede/r
Unterzeichner/in holt eine Vielzahl von Meinungen ein, bevor der Gleichstellungs-Aktionsplan ange-
nommen wird“ und fordert weiterhin: „Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner zieht bei der Entwicklung
und Überprüfung des Gleichstellungs-Aktionsplans … Partnergremien und -organisationen ... zu Rate“.
Daraus folgend wurde in einem interaktiven und partizipativen Prozess ein Gleichstellungsaktionsplan
erarbeitet, der die Basis für künftige frauenpolitische Zielrichtungen sein wird.
Charta-Beirat
Der Aktionsplan-Prozess wird unter Einbeziehung von Fachex-
pertinnen und -experten gestaltet. Dies öffnet unterschiedliche
Perspektiven auf gesellschaftliche Realität. Dabei bilden sich
die Prinzipien des Geschlechter- und Generationendialoges ab.
Unterschiedliche Kompetenzen fördern die Chancen- und Risi-
ken-Diskussion. Der Charta-Beirat unterstützt die Geschäftsstel-
le bei der Steuerung des Gesamtprozesses, bei der Überprüfung
einzelner Maßnahmen und bei der Fertigstellung des Aktions-
planes zur Übergabe an den Magistrat.
Expertinnen und Experten aus der Verwaltung
An der Erarbeitung und Umsetzung des Aktionsplanes sind viele
Ämter und Einrichtungen der Stadtverwaltung Darmstadt betei-
ligt. Das vorhandene Fachwissen, der Auftrag und Gestaltungs-
spielraum der Verwaltung wird für den Gleichstellungsauftrag
genutzt und gleichzeitig die Umsetzung des Querschnittsauftra-
ges „Gleichstellung“ tief in der Verwaltung verankert.
Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung
Darüber hinaus wurde der 1. Darmstädter Gleichstellungsakti-
onsplan mit 3 Plenumstreffen und einer Sitzung im Ausschuss
für Soziales in einem umfassenden Prozess der Bürgerinnen-
und Bürgerbeteiligung erarbeitet. Lebenserfahrungen, Fachwis-
sen, Kenntnisse und Kreativität der beteiligten Frauen und
Männer wurden in die Entwicklung und werden in die Umset-
zung der Maßnahmen einbezogen. So wird sichergestellt, dass
die Maßnahmen am Bedarf orientiert sind und konkret den
Bürgerinnen und Bürgern nutzen werden.
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5 Handlungsfelder strukturieren Charta und Aktionsplan
Gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben
Gleichberechtigte Teilhabe an Entscheidungsprozessen
Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt
Abbau von Geschlechterstereotypen
Geschlechtergerechte Verteilung der Ressourcen
In diesen Handlungsfeldern wurden insgesamt 21 Maßnahmen entwickelt. Vorschläge für Maßnahmen
ergaben sich – neben Anregungen aus dem Beteiligungsprozess - aus dem gesetzlichem Auftrag des
Frauenbüros und anderen gesetzten Regelungen und Beschlüssen.
Dazu gehören:
Hessische Gemeindeordnung (HGO)
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG)
Kommunaler Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention
Magistratsbeschluss „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt“
Leitlinien zur Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung
Schwerpunkt im 1. Aktionsplan ist das Handlungsfeld „Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Er-
werbsleben“ als Basis für ein selbstbestimmtes Leben von Frauen.
Die Europäische Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene stellt ein struktu-
riertes Instrument dar, welches alle gleichstellungspolitischen Bereiche durchdringt und jederzeit
Transparenz herstellt.
Von zentraler Bedeutung ist dabei die stärkere Verankerung struktureller Instrumente der Gleichstel-
lung. Bereits in diesem ersten Erarbeitungsprozess hat sich diese Durchdringungskraft gezeigt. Verän-
derung der Stadtkultur, innerhalb und außerhalb der Verwaltung, braucht viele Fürsprecherinnen und
Fürsprecher, die für das Thema werben und sich dafür einsetzen.
Ich danke allen Mitwirkenden für die Offenheit und das gemeinsame Engagement für mehr Geschlech-
tergerechtigkeit in unserer Stadt.
Edda Feess
Leiterin des Frauenbüros
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
9
Handlungsfeld 1:
Gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben
Existenzsichernde Erwerbstätigkeit ist die Voraussetzung für ökonomische Unabhängigkeit und ein
selbstbestimmtes Leben. Frauen und Männer finden jedoch noch immer nicht die gleichen Chancen am
Arbeitsmarkt vor.
Die Berufswahl ist sowohl für Mädchen als auch für Jungen oft noch stark von tradierten Rollenbildern
geprägt; die Frage nach der Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellt sich - auch wegen der geschlech-
terbedingten Entgeltlücke - noch immer überwiegend für Frauen und die Karriereverläufe von Frauen
und Männern unterscheiden sich nicht zuletzt deshalb.
Die Stadt Darmstadt trägt bereits jetzt zur Verbesserung der Situation bei: Sowohl in Projekten für am
Arbeitsmarkt Benachteiligte (z.B. für Wiedereinsteiger_innen nach Erziehungszeiten, Beschäftigungsför-
derung, Qualifizierung) als auch in Aktivitäten für und mit Unternehmen wird die Gleichstellungsorien-
tierung ausdrücklich forciert. Das Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen erleichtert die Erwerbstä-
tigkeit von Müttern und Vätern.
Übersicht aller Maßnahmen
Maßnahme Gesetzlicher Auftrag, Rahmenbedingungen weitere
Beteiligung
Installieren eines Facharbeitskreises „Frauen und Erwerbsarbeit“ Europäische Charta: Artikel 11, Artikel 13,
Artikel 27,
Ermittlung der Qualifizierungsbedarfe von Frauen Europäische Charta: Artikel 11, Artikel 13,
Artikel 27,
Förderung von Frauen in den Unternehmen der städtischen Beteili-
gungen
Europäischen Charta: Artikel 11,
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (§2 (3)
HGlG),
Bessere Startchancen für junge Migrantinnen als Auszubildende in
der Stadtverwaltung
Europäische Charta: Artikel 11
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG),
Magistratsbeschluss „Interkulturelle Öffnung
der Verwaltung der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt“
ja
Förderung von Projekten zur Integration von geflüchteten Frauen in
den Arbeitsmarkt
Europäische Charta: Artikel 13, Artikel 27
Überprüfen der Gendersensibilität in der Berufsberatung Europäische Charta: Artikel 6, Artikel 11
Ergebnis aus der Veranstaltung „Frauenpoliti-
sche Zukunftswege für Darmstadt - Unter-
zeichnung der Europäischen Charta für die
Gleichstellung von Frauen und Männern auf
lokaler Ebene“ am 29. Mai 2015 (Orangerie,
Darmstadt)
10
Handlungsfeld 1: Maßnahmen im Einzelnen:
Maßnahme:
Installieren eines Facharbeitskreises „Frauen und Erwerbsarbeit“
Es soll ein Facharbeitskreis eingerichtet werden, um gemeinsam mit dem Landkreis und den Arbeits-
marktakteurInnen vor Ort arbeitsmarktpolitische Instrumente und Initiativen so zu gestalten, dass sie
die differenzierten Lebenslagen von Frauen angemessen berücksichtigen (Berufsunterbrechung, Eltern-
zeit, Wiedereinstieg, Alter, Migrationsbiografie, Bildungshintergrund, Frauen in Notlagen). Dies ermög-
licht schnelle Reaktionen auf Entwicklungen am Arbeitsmarkt und bietet die Möglichkeit, regionale Be-
sonderheiten zu berücksichtigen. Themen des Fach-AK können sein:
- Arbeit 4.0: Auswirkungen der Digitalisierung auf die Erwerbsarbeit von Frauen
- Alleinerziehende, Rückkehrerinnen als Thema in Maßnahmen
- Rollenstereotyp "Zuverdienerin" abbauen
- Über Folgen von Entscheidungen in der Lebensverlaufsperspektive informieren
Gleichstellungsziel
Vernetzung der relevanten ArbeitsmarktakteurInnen in Stadt und Landkreis, um Transparenz und Sy-
nergien zu schaffen hinsichtlich von Maßnahmen, die geschlechtergerechte Arbeit fördern.
Zielgruppe:
Entscheidende in arbeitsmarktpolitischen Bereichen: z. B. SGB-II-Träger, Agentur für Arbeit, Beauftrag-
te für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, Bildungszentren und Beratungsstellen aus dem Arbeits-
marktbereich, IHK, Handwerkskammer, DGB, Hessencampus Darmstadt-Dieburg, Hochschulen, Amt für
Interkulturelles und Internationales, Vertreterin der Bildungsregion
Verantwortlichkeit
Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen
Frauenbüro und Büro für Chancen-
gleichheit im Landkreis Da-Di
Siehe Zielgruppe ab 2016 fortlaufend Laufendes Budget
Bezug zur Europäischen Charta:
Artikel 11 „Gleichstellung von Frauen und Männern betreffend alle Aspekte der Beschäftigung ein-
schließlich Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen.“
Artikel 13: „Recht aller Menschen auf Bildung sowie auf Zugang zu Berufs- und Weiterbildung. … be-
deutsame Rolle der Bildung in allen Lebensphasen für die Schaffung echter Chancengleichheit durch die
Vermittlung grundlegender Qualifikationen für Lebe n und Beruf sowie durch die Eröffnung neuer Mög-
lichkeiten der beruflichen Entfaltung“, „Notwendigkeit, stereotype Rollenkonzepte von Frauen und Män-
nern in allen Bereichen der Bildung zu beseitigen.“
Artikel 27 „Notwendigkeit, die Beschäftigungsquote und -qualität von Frauen zu erhöhen, sowie auch,
dass das Armutsrisiko im Zusammenhang mit Langzeitar beitslosigkeit und unbezahlter Arbeit für Frau-
en besonders hoch ist.“
Bezug zu Gesetzen | Politischen Beschlüsse n | Aktionsplänen | BürgerInnen-vorschlägen
Politikbereich/Fachthemen
Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege, Existenzsichernde Erwerbsarbeit
11
Maßnahme:
Ermittlung der Qualifizierungsbedarfe von Frauen
Ermittlung der Qualifizierungsbedarfe von Frauen in der Bildungsregion zur Integration in den Arbeits-
markt und zur gesellschaftlichen Teilhabe.
Ausgehend von einer datenbasierten Bestandserhebung sollen Handlungsempfehlungen benannt wer-
den, um in der Region die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungsgelegenheiten für
Frauen zu entwickeln.
Die erarbeiteten Erkenntnisse und Empfehlungen fließen ein in das Berichtswesen der Wissenschafts-
stadt Darmstadt. Grundparameter werden im Rahmen des Gleichstellungsberichts (separate Maßnah-
me) entwickelt und münden in die Arbeit des Bildungsmanagements ein.
Gleichstellungsziel
Verbesserte Arbeitsmarkt-Teilhabe von Frauen
Zielgruppe:
Bildungsträger und ArbeitsmarktakteurInnen
Verantwortlichkeit Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen
Frauenbüro Bildungsmanagement, So-
zialplanung Dezernat V,
Jobcenter, Amt für Statis-
tik, Landkreis
Ab 2017 ff. Laufendes Budget
Zusätzliche Kosten für wis-
senschaftliche Begleitung
Bezug zur Europäischen Charta:
Artikel 11 „Gleichstellung von Frauen und Männern betreffend alle Aspekte der Beschäftigung ein-
schließlich Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen.“
Artikel 13: „Recht aller Menschen auf Bildung sowie auf Zugang zu Berufs- und Weiterbildung. … be-
deutsame Rolle der Bildung in allen Lebensphasen für die Schaffung echter Chancengleichheit durch die
Vermittlung grundlegender Qualifikationen für Lebe n und Beruf sowie durch die Eröffnung neuer Mög-
lichkeiten der beruflichen Entfaltung“, „Notwendigkeit, stereotype Rollenkonzepte von Frauen und Män-
nern in allen Bereichen der Bildung zu beseitigen.“
Artikel 27 „Notwendigkeit, die Beschäftigungsquote und -qualität von Frauen zu erhöhen, sowie auch,
dass das Armutsrisiko im Zusammenhang mit Langzeitar beitslosigkeit und unbezahlter Arbeit für Frau-
en besonders hoch ist.“
Bezug zu Gesetzen | Politischen Beschlüssen | Aktionsplänen | BürgerInnenvorschlägen
Politikbereich/Fachthemen
Existenzsichernde Erwerbsarbeit, Zugang für Frau en zu Führungsposition en, Bekämpfung des ge-
schlechterspezifischen Lohngefälles
12
Maßnahme:
Förderung von Frauen in den Unternehmen der städtischen Beteiligungen
Die Novellierung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) bietet die Chance, durch städti-
sches Einwirken die Frauenförderung in den Unternehmen der städtischen Beteiligungen systematisch
vorwärts zu bringen.
§2 (3) Soweit das Land, die Gemeinden, Gemeindeverbände und kommunalen Zweckverbände Beteili-
gungen an privatrechtlichen Unternehmen, Vereinigungen und Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar
halten oder erwerben, haben sie darauf hinzuwirken, dass bei der Personalwirtschaft die Grundsätze
nach § 4 HGlG angewendet werden.
Über das Referat Stadtwirtschaftskoordination und die HEAG Holding AG wird (z.B. durch Verankerung
im Beteiligungskodex, Compliance-Leitlinien) im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten sichergestellt,
dass die Unternehmen der Stadtwirtschaft die Grundsätze des HGlG nach §4 inhaltlich berücksichtigen.
(Beispiele für Grundsätze: Führungskräfte verantwortlich für Frauenförderung, Frauenförder- und
Gleichstellungspläne, Vergabe von Ausbildungsplätzen, Ausschreibungen, Stellenbesetzung, Personal-
entwicklung usw.). Federführung bei der Umsetzung haben die Unternehmen, die Gesamtsteuerung
obliegt der HEAG Holding AG. Bei der Auswahl der Maßnahmen und dem Zuschnitt von Strategien kön-
nen Erfahrungen der Stadtverwaltung (Personalabteilung/Frauenbüro) beratend eingebracht werden.
Gleichstellungsziel
In den Unternehmen der städtischen Beteiligungen werden durch systematische Frauenförderung die
Zugangs- und Aufstiegsbedingungen für Frauen verbessert. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen
nimmt zu.
Zielgruppe:
Personalwirtschaft der Unternehmen der städtischen Beteiligungen, deren weibliche Beschäftigte
Verantwortlichkeit Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen
Oberbürgermeister, Stadtwirt-
schaftskoordination,
HEAG Holding AG
Frauenbüro,
Personalabteilung
Start 2018,
dann ff.
Stadt: laufendes Budget
HEAG Holding: NN
Bezug zur Europäischen Charta:
Artikel 11: „Maßnahmen zur Sicherstellung einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern
auf allen Ebenen, insbesondere zur Beseitigung von Unausgewogenheiten auf der Führungsebene".
Bezug zu Gesetzen | Politischen Beschlüssen | Aktionsplänen | BürgerInnenvorschlägen
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (§2 (3) HGlG)
Politikbereich/Fachthemen
Zugang von Frauen zu Führungspositionen, Frauenförderung, Existenz sichernde Erwerbsarbeit
13
Maßnahme:
Bessere Chancen für junge Migrantinnen als Auszubildende in der Stadtverwaltung
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt strebt an, bei Qualifizierungs- und Ausbildungsmaßnahmen die Po-
tentiale und Interessen von jungen Frauen mit Migrationshintergrund stärker zu berücksichtigen, um so
sowohl dem Auftrag der Frauenförderung, als auch dem Auftrag der Interkulturellen Öffnung gerecht zu
werden.
Dafür werden mittelfristig unterschiedliche Maßnah men der Ansprache entwickelt: einerseits ziel-
gruppenorientiert über die "üblichen Wege" wie Messen, Flyer usw. Dabei sollen auf Bildern, mit denen
geworben wird, Frauen/Migrantinnen zu sehen sein und Ausschreibungstexte sollen die Zielgruppe
ansprechen. Darüber hinaus sollen neue Wege de s direkten Zugangs über Communities bzw. Schu-
len gefunden werden.
Im Rahmen der Maßnahme kann geprüft werden, inwieweit Vorausbildungen anerkannt werden kön-
nen bzw. ob ggf. zusätzliche fachliche Unterstütz ung (z.B. durch Sprachkurse) möglich ist. Darüber
hinaus kann bezogen auf einzelne Ausbildungsgänge überprüft werden, wie hoch die Gewichtung von
Sprachkenntnissen sein muss.
Gleichstellungsziel
Teilhabe von Migrantinnen am Arbeitsmarkt verbessern
Zielgruppe:
Junge Migrantinnen
Verantwortlichkeit Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen
Personalabteilung
Frauenbüro, Amt für Interkultu-
relles und Internationales
ab 2019 Laufendes Budget
Bezug zur Europäischen Charta:
Artikel 11, Absatz 4c: „Aufbau eines Personalbestan des auf allen Organisationsebenen, der die
soziale, wirtschaftliche und kulturelle Vielfalt der lokalen Bevölkerung widerspiegelt“
Bezug zu Gesetzen | Politischen Beschlüssen | Aktionsplänen | BürgerInnenvorschlägen
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG), Magistratsbeschluss „Interkulturelle Öffnung der Verwal-
tung der Wissenschaftsstadt Darmstadt“
Politikbereich/Fachthemen
Interkulturelle Öffnung, Frauenförderung
14
Maßnahme:
Förderung von Projekten zur Integration von geflüchteten Frauen in den Arbeitsmarkt
Förderung von Bildungs- und Beratungsprojekten für geflüchtete Frauen zur Entwicklung der Erwerbsfä-
higkeit der Frauen in Deutschland. Die Schwerpunkte liegen in der Förderung der Sprachkompetenz
sowie der individuellen Begleitung bei der persönlichen und beruflichen Perspektive.
Gleichstellungsziel
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte mit dies er Maßnahme die Teilhabe von Migrantinnen am
Arbeitsmarkt verbessern.
Zielgruppe:
Geflüchtete Frauen
Verantwortlichkeit Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen
Frauenbüro
Amt f. Soziales und Prävention ab 2018 Zusätzliche Mittel
Bezug zur Europäischen Charta:
Artikel 13: „Recht aller Menschen auf Bildung sowie auf Zugang zu Berufs- und Weiterbildung. … be-
deutsame Rolle der Bildung in allen Lebensphasen für die Schaffung echter Chancengleichheit durch die
Vermittlung grundlegender Qualifikationen für Leben und Beruf sowie durch die Eröffnung neuer Mög-
lichkeiten der beruflichen Entfaltung“,
„Notwendigkeit, stereotype Rollenkonzepte von Frauen und Männern in allen Bereichen der Bildung zu
beseitigen.“
Artikel 27 „Notwendigkeit, die Beschäftigungsquote und -qualität von Frauen zu erhöhen, sowie auch,
dass das Armutsrisiko im Zusammenhang mit Langzeitarbeitslosigkeit und unbezahlter Arbeit für Frau-
en besonders hoch ist.“
Bezug zu Gesetzen | Politischen Beschlüsse n | Aktionsplänen | BürgerInnen-vorschlägen
Politikbereich/Fachthemen
Frauenförderung, Integration
15
Maßnahme:
Überprüfen der Gendersensibilität in der Berufsberatung
Bei der Berufsorientierung spielen Geschlechterklischees nach wie vor eine wichtige Rolle, so dass im-
mer noch viele Jugendliche statt ihren Interessen vor allem Vorurteilen über einzelne Berufe folgen. Für
eine Berufswahlentscheidung unabhängig von bestimmten geschlechtsbezogenen Zuschreibungen ist
die Aufmerksamkeit der Beratenden gegenüber Geschlechterfragen ein bedeutender Faktor. Eine ge-
schlechtersensible Berufsberatung kann es ermöglichen, neue Impulse zu geben, das Orientierungs-
spektrum von Jugendlichen zu erweitern und gleichzeitig aber auch individuelle Wege zu fördern.
Inhalte der Maßnahme können sein:
Überprüfung und ggf. Verbesserung der Gendersensibilität bei den beratenden Stellen
Sensibilisierung für eine geschlechterreflektierte Berufsorientierung an den Schulen
Einbezug der Eltern in den gendersensiblen Berufswahlprozess ihrer Kinder durch die Bera-
tungsstellen/Schulen
Bekannter machen von bereits bestehenden Kampagnen wie z. B. "Typisch ich", „klischee-frei“
oder „Neue Wege für Jungs“
Gleichstellungsziel
Freie Berufswahl- und Entfaltungsmöglichkeiten unabhängig vom Geschlecht, Reduktion des ge-
schlechtsbedingten Lohngefälles und weiterer Abbau von Geschlec hterstereotypen bei der Ausbil-
dungswahl
Zielgruppe:
Stellen der Berufsberatung; die dort beratenden Mädchen und jungen Frauen
Verantwortlichkeit Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen
Jugendamt: Fachstelle Ju-
gendberufshilfe
Jugendberufsagentur: IB Darmstadt,
Jobcenter, Agentur für Arbeit, Beauf-
tragte für Chancengleichheit am Ar-
beitsmarkt
ab 2018 ff. Laufendes Budget
Bezug zur Europäischen Charta:
Artikel 6: „Aktivitäten und Kampagnen …, um das Bewusstsein für den schädlichen Einfluß von
Geschlechterstereotypen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern zu schärfen.“
Artikel 11, Absatz 4a: „Maßnahmen zur Beseitigung geschlechterspezifischer Aufteilungen von Berufs-
feldern und zur Förderung von Personen, die sich für nichttraditionelle Berufe entscheiden“
Bezug zu Gesetzen | Politischen Beschlüsse n | Aktionsplänen | BürgerInnen-vorschlägen
Ergebnis aus der Veranstaltung „Frauenpolitische Zukunftswege für Darmstadt - Unterzeichnung der
Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ am 29. Mai
2015 (Orangerie, Darmstadt)
Politikbereich/Fachthemen
Existenzsichernde Erwerbsarbeit
16
Handlungsfeld 2:
Gleichberechtigte Teilhabe an Entscheidungsprozessen
Frauen sind bei öffentlichen Entscheidungen vielfach unterrepräsentiert. Sei es in der Kommunalpolitik,
in Führungspositionen, Aufsichtsräten oder sonstigen Gremien. Die gleiche Teilhabe von Frauen und
Männern an Entscheidungsmacht ist eine wesentliche Grundlage für Demokratie.
Geschlechtergerechte Teilhabe bietet faire und gleiche Möglichkeiten der gesellschaftlichen Integration
und Wertschätzung. Teilhabe von Frauen an öffentlichen Entscheidungen trägt zu einer guten Risikoab-
wägung, einer zielgruppensensiblen Gestaltung von Entscheidungen und somit zu einer Erhöhung des
Nutzwertes und einem effektiven Mitteleinsatz bei.
Übersicht aller Maßnahmen
Maßnahme Gesetzlicher Auftrag, Rahmenbedingungen weitere
Beteiligung
Vergabe städtischer Preise im Sinne der Geschlechtergerech-
tigkeit
Europäische Charta: Artikel 2,
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) §
13 + Leitlinien
ja
Statistik zum Geschlechteranteil in den kommunalpolitischen
Gremien
Europäische Charta: Artikel 2,
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) §
13 + Leitlinien
Prüfauftrag: Übernahme der Kinderbetreuungskosten wäh-
rend Sitzungen für PolitikerInnen und ehrenamtlich Tätige
(„sachkundige BürgerInnen“) z.B. in Beiräten und Magistrats-
kommissionen nach § 72 HGO
Europäische Charta: Artikel 2,
Grundgesetz: Art. 3 Abs.(2)
Hess. Gemeindeordnung (HGO), § 27 ,
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) §
13 + Leitlinien,
17
Handlungsfeld 2: Maßnahmen im Einzelnen:
Maßnahme:
Vergabe städtischer Preise im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit
um verstärkt Leistungen von Frauen sichtbar zu machen und zu würdigen. Bürgerinnen und Bürger
werden informiert, welche Preise zu vergeben sind, wie sie dotiert sind und dafür sensibilisiert, wie
w i c h t i g e s is t , z . B . a ls V e r e in o d e r B ü r g e r I n s e l bst Vorschläge einzureichen, um verdiente Frauen zu
ehren. Jurymitglieder werden für die Perspektive der geschlechtergerechten Preisvergabe sensibilisiert.
Geehrte Frauen auf regionaler, überregionaler und in ternationaler Ebene werden regelmäßig in geeigne-
tem Rahmen vorgestellt. (Beispiel: Frauenmagazin Mathilde).
Der Frauenanteil auch bei Jury-Besetzungen soll gemäß gesetzlichem Auftrag auf 50 % erhöht werden.
Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Frauenanteil zu gering ist. (z.B. Vorschlag von
Frauen zur Nachbesetzung bei Vakanzen, Überprüfung von Satzungen).
Gleichstellungsziel
Leistungen von Darmstädter Frauen werden verstärk t gewürdigt und sichtbar gemacht. Geehrte Frauen
nehmen dadurch in der Gesellschaft ihre Vorbildfunktion wahr. Bei de r Vergabe der städtischen Preise
und der Jury-Besetzung für zu vergebende Preise der Stadt wird im Sinne der Geschlechterparität Aus-
gewogenheit angestrebt.
Zielgruppe:
Alle Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Parteien, Verbände, Organisationen, Künstlerinnen und Künstler
Verantwortlichkeit Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen
Büro des Oberbürgermeisters
(Sachgebiet Repräsentationen und
Ehrungen), Kulturreferent für den
Kulturbereich, Frauenbüro
Vereine, Verbände,
Organisationen
ab 2018,
dann laufende
Aufgabe
kein zusätzliches Per-
sonal, keine zusätzli-
chen Sachmittel
Bezug zur Europäischen Charta:
Artikel 2, Absatz (3): „Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt den Grundsatz der ausgewoge-
nen Vertretung in allen gewählten und öffentlichen Entscheidungsgremien…“
Bezug zu Gesetzen | Politischen Beschlüsse n | Aktionsplänen | BürgerInnen-vorschlägen
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) § 13 + Leitlinien
Politikbereich/Fachthemen
Kultur, Netzwerk Frauenleben/Frauenpolitische Infrastruktur, Behördliche Gleichstellungspolitik
18
Maßnahme:
Statistik zum Geschlechteranteil in den kommunalpolitischen Gremien
Es wird eine regelmäßige Statistik erstellt, mit der über den Geschlechteranteil in kommunalpolitischen
Gremien informiert wird. Die Statistik wird über das Internet zur Verfügung gestellt.
Parteien werden dadurch in ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach GG, Artikel 3, Abs. 2 unterstützt, den
Frauenanteil zu erhöhen und so die politische Teilhabe von Frauen zu verbessern..
Gleichstellungsziel
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt achtet darauf, dass bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten,
Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien, soweit sie ein Entsendungs- und Bestellungs-
oder Vorschlagsrecht haben, mindestens zur Hälfte Frauen berücksichtigt werden und somit eine paritä-
tische Besetzung in allen gewählten und öffentlichen Entscheidungsgremien hergestellt wird. Vorausset-
zung dafür ist ein ausreichend hoher Frauenanteil in den entsendenden Fraktionen.
Zielgruppe:
Parteien, Vereine, Verbände, Organisationen, Bürgerinnen und Bürger,
Verantwortlichkeit Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen
Abt. Statistik
Büro der Stadtverordnetenver-
sammlung und Gremiendienste
Frauenbüro laufende Aufga-
be
kein zusätzliches Per-
sonal, keine zusätzli-
chen Sachmittel
Bezug zur Europäischen Charta:
Artikel 2, Absatz (3): „Anerkennung des Grundsatze s der ausgewogenen Vertretung in allen gewählten
und öffentlichen Entscheidungsgremien.“
Bezug zu Gesetzen | Politischen Beschlüsse n | Aktionsplänen | BürgerInnen-vorschlägen
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) § 13 + Leitlinien
Politikbereich/Fachthemen
Repräsentation/Partizipation, Mehr Frauen in di e Darmstädter Kommunalpolitik, Netzwerk Frauenle-
ben/Frauenpolitische Infrastruktur,
19
Maßnahme:
Prüfauftrag: Übernahme der Kinderbetreuungskosten während Sitzungen
für PolitikerInnen und ehrenamtlich Tätige („sachkundige BürgerInnen“) z.B. in Beiräten und Magist-
ratskommissionen nach § 72 HGO
Gemäß § 27 Abs. (1) HGO haben "Ehrenamtlich Tätige … Anspruch auf Ersatz von Verdienstausfall. …;
dies gilt auch für erforderliche Aufwendungen, die wegen Inanspruchnahme einer Ersatzkraft zur Be-
treuung von Kindern, Alten, Kranken und Behinderten entstehen. ......" Es ist ein Verfahren zu erarbei-
ten, wie die erforderlichen Aufwendungen nachgewiesen und ausbezahlt werden oder wie Kinderbetreu-
ung anderweitig angeboten werden kann.
Gleichstellungsziel
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt achtet darauf, dass durch geeignete Rahmenbedingungen und unter
Beachtung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen Menschen, aber vor allem Frauen, ermutigt
werden, sich kommunalpolitisch zu engagieren.
Zielgruppe:
Ehrenamtliche Magistratsmitglieder, Stadtverordnete, Mitglieder von kommunalpolitischen Ausschüs-
sen, ehrenamtlich Tätige („sachku ndige BürgerInnen“) z.B. in Beir äten und Magistratskommissionen
nach § 72 HGO.
Verantwortlichkeit Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen
Büro der Stadtverordnetenver-
sammlung und Gremiendienste
Frauenbüro laufende Aufga-
be
Ergebnis des Prüfauf-
trags
Bezug zur Europäischen Charta:
Artikel 2, Absatz (2): „Anerkennung dass Frauen und Männern die gleichen Rechte zukommen, an Poli-
tikgestaltung und –umsetzung teilzuhaben, öffentliche Ämter zu bekleiden und alle öffentlichen Funktio-
nen auf allen Regierungsebenen wahrzunehmen.“ Abs. (4): „Maßnahmen zu treffen, … um es gewählten
Vertreterinnen zu ermöglichen, Privatleben … und öffentliche Aufgaben miteinander zu vereinbaren, …
in dem Betreuungseinrichtungen … unein geschränkte Teilhabe ermöglichen."
Bezug zu Gesetzen | Politischen Beschlüsse n | Aktionsplänen | BürgerInnen-vorschlägen
Art. 3 Abs.(2) Grundgesetz, § 27 Hess. Gemeindeordnung (HGO), Hessisches Gleichberechtigungsgesetz
(HGlG) § 13 + Leitlinien
Politikbereich/Fachthemen
Repräsentation/Partizipation, Mehr Frauen in di e Darmstädter Kommunalpolitik, Netzwerk Frauenle-
ben/Frauenpolitische Infrastruktur
20
Handlungsfeld 3:
Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt
Der Schutz von Frauen und Mädchen vor häuslicher und sexualisierter Gewalt bleibt kontinuierliche
Herausforderung. Die Stadt Darmstadt arbeitet langjährig in einem „Netzwerk Gewaltschutz - Präventi-
on und Schutz gegen häusliche und sexualisierte Gewalt an Frauen, Mädchen und Jungen in der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg“. Vorhandene Kooperationsstruktu-
ren, Ansätze und Maßnahmen müssen kontinuierlich umgesetzt und bedarfsgerecht weiterentwickelt
werden.
Übersicht aller Maßnahmen
Maßnahme Gesetzlicher Auftrag, Rahmenbedingungen weitere
Beteiligung
Ausbau des Inklusiven Angebotes der Beratungsstellen Europäische Charta: Artikel 22, Artikel 10, Arti-
kel 14, Artikel 18,
Kommunaler Aktionsplan zur UN-
Behindertenrechtskonvention
Projekt "Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung":
Information/Schulung von MultiplikatorInnen in der Arbeit mit
geflüchteten Frauen/ Migrantinnen/ Inklusion
Europäische Charta: Artikel 14, Artikel 22, Arti-
kel 10
Kommunaler Aktionsplan zur UN-
Behindertenrechtskonvention, Magistratsbe-
schluss „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
der Wissenschaftsstadt Darmstadt“
"Runder Tisch zur Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes"
in Verbindung mit Bekämpfung des Menschenhandels zum
Zweck der sexuellen Ausbeutung
Europäische Charta: Artikel 23
Projekt "Fit für Gewaltprävention in pädagogischen Berufsfel-
dern"
Europäische Charta: Artikel 22
Kommunaler Aktionsplan zur UN-
Behindertenrechtskonvention
21
Handlungsfeld 3: Maßnahmen im Einzelnen:
Maßnahme:
Ausbau des Inklusiven Angebotes der Beratungsstellen
Das inklusive Angebot der Beratungsstellen im Gewaltschutzbereich soll ausgebaut werden, z.B. durch
barrierefreien Zugang, Leichte Sprache in Beratung und Infomaterial, zugehende Angebote in Einrich-
tungen.
(Übersetzungen in Leichte Sprache können bestellt werden im Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten
und Wohneinrichtungen (EDW), Büro für Leichte Sprache, Schreberweg 2, 64289 Darmstadt)
Gleichstellungsziel:
Bei der Prävention und dem Schutz vor häuslicher/sexualisierter Gewalt finden Frauen/Mädchen mit
Behinderung Berücksichtigung ihrer besonderen Lebenssituation.
Zielgruppe:
Beratungseinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Frauen und Mädchen mit Behinderung
Verantwortlichkeit Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen
Frauen-Beratungseinrichtungen
im Netzwerk Gewaltschutz
(Pro Familia e.V., Wildwasser e.
V., Frauenräume - Frauenhaus-
Beratungsstelle)
z.B. Eigenbetrieb
Darmstädter Werkstät-
ten und Wohneinrich-
tungen,
Frauenhaus
Start 2018 Laufendes Budget und
begründete Aufpla-
nungen
Bezug zur Europäischen Charta:
Artikel 22, Geschlechterspezifische Gewalt … „Bereits tellung oder Unterstützung von spezifischen Hilfs-
strukturen für Opfer“; vgl. Artikel 10: Anerkennung , dass „Diskriminierung aus Gründen einer Behinde-
rung verboten ist“, Artikel 14 "Sicherstellen, dass Frauen und Männer Zugang zu entsprechenden Ge-
sundheitsinformationen erhalten“ sowie Artikel 18, (1) „Recht aller Menschen auf Schutz vor (...) sozia-
ler Ausgrenzung“.
Bezug zu Gesetzen | Politischen Beschlüsse n | Aktionsplänen | BürgerInnen-vorschlägen
Kommunaler Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention
Politikbereich/Fachthemen
Schutz vor Gewalt, Inklusion, Frauenpolitische Infrastruktur
22
Maßnahme:
Projekt "Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung" für Frauen/Mädchen mit Migrationshinter-
grund und/oder mit Behinderung
Information/Schulung von MultiplikatorInnen in der Arbeit mit geflüchteten Frauen/ Migrantinnen/ In-
klusion, um die betroffenen Mädchen und Frauen bei ihrem Weg in die Klinik zu unterstützen bzw. sie
darauf vorzubereiten.
Gleichstellungsziel
Bei der Prävention und dem Schutz vor häuslicher/sexualisierter Gewalt finden Frauen/Mädchen mit
Migrationshintergrund und/oder mit Behinderung Berücksichtigung ihrer besonderen Lebenssituation.
Zielgruppe:
Frauen mit Behinderung, Frauen mit Migrationshintergrund
Verantwortlichkeit Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen
Pro Familia Darmstadt e.V. Frauenbüro
Klinikum Darmstadt
bis 2019 Laufendes Budget oder
begründete Aufplanung
Bezug zur Europäischen Charta:
Artikel 14 "Sicherstellen, dass Frauen und Männer Zugang zu entsprechenden Gesundheitsinformatio-
nen erhalten“, Artikel 22 „Bereitste llung öffentlicher Informationen über ... Hilfseinrichtungen in allen
vor Ort hauptsächlich gesprochenen Sprachen“, Artikel 10: Anerkennung, dass „Diskriminierung aus
Gründen einer Behinderung verboten ist“
Bezug zu Gesetzen | Politischen Beschlüsse n | Aktionsplänen | BürgerInnen-vorschlägen
Kommunaler Aktionsplan zur UN-Beh indertenrechtskonvention, Magistratsbeschluss „Interkulturelle
Öffnung der Verwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt“
Politikbereich/Fachthemen
Schutz vor Gewalt, Inklusion, Interkulturelle Öffnung, Gesundheit,
23
Maßnahme:
Runder Tisch zur Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes
in Verbindung mit Bekämpfung des Me nschenhandels zum Zweck der sexuellen
Ausbeutung
Thematische Federführung de r beteiligten Institutionen je nach Teilschritt.
Erster Schritt (Federführung Ordn ungsbehörde): verwaltungsintern – Stadt + Polizei [und über Ge-
sundheitsamt: Stadt-Landkreis]: Implementierung der gesetzlichen Vorgaben und Verabredung der
Abläufe. Wichtiger Fokus dabei die Würde und des Selbstbestimmungsrecht der Frauen unter Berück-
sichtigung der Verbesserung der gesundheitlichen Si tuation und des Schutzes der in der Prostitution
Tätigen vor Gewalt und der wirkungsvo llen Bekämpfung des Menschenhandels.
Im Rahmen dieser Zusammenarbeit werden – mit ggf. nach thematischer Zuständigkeit in wechseln-
der Federführung – sinnvolle weitere Schritte überprüft, be ispielsweise welche we iteren behördlichen
Stellen einzubeziehen sind, ggf. Weiterbildung der Mitarbeitenden u.a.; je nach konkretem Thema
werden Federführung und Kreis der Teilnehmenden angepasst und verändert.
Wichtiger Prüfvorschlag in Federführung des Frauenbüros: Überprüfung der Schnittstellen zu den Be-
ratungseinrichtungen im Netzwerk Gewaltschutz und gemeinsam mit Polizei: Implementierung von
"Leitlinien gegen Menschenhandel " analog anderer Bundesländer.
Fall- und themenbezogen können Externe hinzugezogen werden.
Gleichstellungsziel:
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt können sich Mädchen und Jungen / Frauen und Männer im pri-
vaten und öffentlichen Bereich sicher bewegen, ohne physischer oder psychischer Gewalt ausgesetzt
zu sein. Opfer häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt erhalten Hilfe und Unterstützung bei Gewalt-
erfahrungen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bekämpft aktiv Frauen- und Menschenhandel zum
Zweck der sexuellen Ausbeutung.
Zielgruppen:
Mitarbeitende von Behörden sowie in der Prostitution Tätige
Verantwortlichkeit
Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen
Dezernat II – Federführung
Dezernat V:
Bürger- und Ordnungsamt/ Ausländerbe-
hörde, allgem. Ordnungsbehörde
Gesundheitsamt
Frauenbüro, Amt f. Soziales und Prävention
(Abt. soziale Hilfen)
Polizei
Mögliche Externe (Beispiele): Netzwerk
Gewaltschutz: Beratungsstelle, Horizont
e.V. (Projekt Oyà)
Staatsanwaltschaft
Start 2017 – ff. Laufendes Budget und
begründete Aufplanungen
Bezug zur Europäischen Charta:
Artikel 23, Menschenhandel: Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner verpflichtet sich, Politiken und
Aktionen zur Verhinderung des Menschenha ndels einzurichten und zu verstärken.
...z.B. sachgerechte Maßnahmen zur Unterstützung von Opfern einschließlich des Zugangs zu medi-
zinischer Behandlung, angemessenem und sicherem Wohnraum und Übersetzungsdiensten.
24
Bezug zu Gesetzen | Politischen Beschlüsse n | Aktionsplänen | BürgerInnen-vorschlägen
Politikbereich/Fachthemen
Schutz vor Gewalt, Gesundheit
Maßnahme:
Projekt "Fit für Gewaltprävention in pädagogischen Berufsfeldern" als Angebot für ErzieherInnen-
schule
Weiterbildungsmodul für Erzieherinnen. Ziel: profe ssioneller Umgang mit häuslicher und sexualisierter
Gewalt. Über die Einbindung lokaler ExpertInnen wird gleichzeitig die Vernetzung zum Darmstädter Hil-
fesystem sichergestellt.
Gleichstellungsziel:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt sorgt für Prävention häuslicher und sexualisierter Gewalt. Fachper-
sonen und Opfer häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt erhalten Hilfe, Handlungssicherheit und Un-
terstützung bei Gewalterfahrungen.
Zielgruppe:
Zukünftige Erzieherinnen und Erzieher
Verantwortlichkeit Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen
Frauen-Beratungseinrichtungen im
Netzwerk Gewaltschutz
(Pro Familia e.V., Wildwasser e.V.,
Frauenräume - Frauenhaus-
Beratungsstelle)
Fachschule für Er-
zieherinnen
Start 2018 7000,00 Euro
(Kommunalisierte
Landesmittel)
Bezug zur Europäischen Charta:
Artikel 22 (1) Die Unterzeichnerin/ der Unterzeichner anerkennt, dass geschlechterspezifische Gewalt,
der vor allem Frauen zum Opfer fallen, eine Verlet zung grundlegender Mensch enrechte darstellt und
gegen die Würde und körperliche und emotionale Integrität von Menschen verstößt.
(2)...Daher verpflichtet sich die/ der Unterzeichner/in,Politiken und Aktionen gegen geschlechterspezifi-
sche Gewalt ins Leben zu rufen ... z.B.:
Sicherstellen, dass professionelle MitarbeiterInnen für das Erkennen und die Unterstützung von Opfern
ausgebildet sind.
Bezug zu Gesetzen | Politischen Beschlüsse n | Aktionsplänen | BürgerInnen-vorschlägen
Kommunaler Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention
Politikbereich/Fachthemen
Schutz vor Gewalt, Inklusion
25
Handlungsfeld 4:
Abbau von Geschlechterstereotypien
„Typisch weiblich“ und „typisch männlich“ sind stereotype Zuschreibungen, die im Alltag schnell vor-
handen sind und Frauen wie Männer in ihrer Entfaltung und ihren beruflichen wie privaten Lebenskon-
zepten einschränken. Stereotype Rollenkonzepte gehen von der Über- und Unterlegenheit eines Ge-
schlechtes und der damit stereotyp konnotierten Werte aus.
Eine prosperierende Gesellschaft schafft positive Geschlechterbilder und – beispiele in einer zeitgemä-
ßen Rollenbild-Vielfalt. Dies ist ein Beitrag, Handlungsmöglichkeiten und –perspektiven für Einzelne zu
erweitern und zu verbessern. Mit dieser Vielfalt an Rollenbildern können Formen direkter und indirekter
Diskriminierung abgeschafft werden. Der Herabsetzung und Ausgrenzung von Personen, Personengrup-
pen, Lebensformen und Lebenslagen jeder Art wird entgegengewirkt.
Übersicht aller Maßnahmen
Maßnahme Gesetzlicher Auftrag, Rahmenbedingungen weitere
Beteiligung
Überprüfung und Aktualisierung des städtischen Regelwerks zur
geschlechtergerechten Sprache
'Europäische Charta: Artikel 6,
Städtische Rundverfügung RV 45_2013
Sensibilisierung von Vätern in der Stadtverwaltung Europäische Charta: Artikel 11,
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) §
11 (1), § 13 (1)
Überprüfung und ggf. Anpassung der städtischen Leitli-
nien/Satzung über Sondernutzungen/Werberichtlinie gegen
sexistische und frauenfeindliche Werbung auf Werbeflächen in
Darmstadt
Europäische Charta: Grundsätze Pkt. 4, Artikel 6
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Aufnahme von fortlaufenden Beiträgen zu Gender-Themen in die
AG Bildung der Stadt und die Bildungskonferenz der Stadt
Darmstadt und des Landkreises Darmstadt Dieburg
Europäische Charta: Artikel 13
26
Handlungsfeld 4: Maßnahmen im Einzelnen:
Maßnahme:
Überprüfung und Aktualisierung des städtischen Regelwerks und
Informationsmaterials zur geschlechtergerechten Sprache
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt überprüft und aktualisiert die stadtinterne Rundverfügung, welche
verbindliche Regelungen für Beschäftigte zur Verwendung von geschlechtergerechter Sprache vorgibt,
sowie den zugehörigen Informationsflyer für Beschäftigte wie auch für Bürgerinnen und Bürger im Hin-
blick, neben der Darstellung der weiblichen/männlichen Form, Vorschläge zu neuen Ausdrucksweisen
zur Geschlechtsrollenvielfalt anzubieten. Beispiel: den „Gender Gap“, der durch einen Unterstrich die
Vielfalt anzeigen will, z.B. „Bürger_Innen“.
Gleichstellungsziel:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt macht die in der Gesellschaft tatsächlich vorhandene Geschlechtsrol-
lenvielfalt in der Sprache sichtbar, welche sie innerbehördlich sowie in der Ansprache nach außen ver-
wendet. Damit wirkt sie der Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung entgegen und fungiert so
auch extern als Vorbild und Multiplikatorin.
Zielgruppe:
Unmittelbare Zielgruppe: Bedienstete der Stadtverwaltung Darmstadt, Empfängerinnen und Empfänger
behördlicher Briefe, sowie Nutzerinnen und Nutzer von städtischen Flyern, Broschüren, Berichten u.ä..
Sekundäre Zielgruppe: Personen, die selbst Schriftstücke/Informationsmaterial erstellen.
Verantwortlichkeit Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen
Oberbürgermeister Frauenbüro,
Amt für Interne Dienste
bis 2019 Laufendes
Budget
Bezug zur Europäischen Charta:
Artikel 6, Absatz (1) „Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner verpflichtet sich, Vorurteile, Praktiken und
sprachliche Wendungen … zu bekämp fen …, welche auf der Vorstellung der Über- oder Unterlegenheit
eines Geschlechts oder auf stereotypen Geschlechterrollen für Frauen und Männer beruhen. (2) Zu die-
sem Zweck sorgt die Unterzeichnerin / der Unterzeichner dafür, dass die eigenen öffentlichen und in-
ternen Mitteilungen dieser Verpflichtung voll entsprechen und positive Geschlechterbilder und -beispiele
befördern.
(3) Die Unterzeichnerin / der Unterzeichner unterstützt des Weiteren die eigenen MitarbeiterInnen
durch Ausbildungs- und andere Maßnahmen in der Erkennung und Beseitigung stereotyper Einstellun-
gen und Verhaltensweisen und regelt auch die Verhaltensstandards in dieser Hinsicht."
Bezug zu Gesetzen | Politischen Beschlüssen | Aktionsplänen | BürgerInnenvorschlägen
Städtische Rundverfügung RV 45_2013
Politikbereich/Fachthemen
Geschlechtergerechte Kommunikation, Frau enleben, Vielfalt von Lebensentwürfen
27
Maßnahme:
Sensibilisierung von Vätern in der Stadtverwaltung
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt etabliert eine gezielte, an Väter adressierte Kommunikation über
Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und verbesserter Teilhabe an der Erziehungsar-
beit.
Zur Information und Ansprache wird ein Info-Flyer für Beschäftigte/Väter veröffentlicht.
Führungskräfte werden für die Rechte von Vätern und die Pflicht zum personellen/ organisatorischen
Ausgleich auch bei kürzerer Beurlaubung sensibilisiert.
Gleichstellungsziel
Förderung einer partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Erziehungsarbeit und damit
Förderung von Existenzsicherung von Frauen | Gleichstellung für Männer | Sicherstellung von perso-
nellem Ausgleich bei kurzer Elternzeit
Zielgruppe:
Männliche Beschäftigte der Stadtverwaltung Darmstadt mit Kindern sowie deren PartnerInnen, Füh-
rungskräfte
Verantwortlichkeit Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen
Frauenbüro Frauenbeauftragte der Eigenbetriebe
Amt für Interne Dienste/ Personalabteilung
Väter (Beschäftigte)
bis 2019 ff. Laufendes Budget
Bezug zur Europäischen Charta:
Artikel 11, Absatz 1 bis 3 sowie 4d: „Unterstützung der MitarbeiterInnen bei der Vereinbarkeit von Be-
ruf, gesellschaftlichem Leben und Familie durch: Einführung von Politiken, die wenn möglich eine An-
passung der Arbeitszeit sowie Regelungen für die Betreuung von Familienmitgliedern von MitarbeiterIn-
nen vorsehen; Ermutigung männlicher Mitarbeiter, ihre Karenzmöglichkeiten auszuschöpfen.“
Bezug zu Gesetzen | Politischen Beschlüssen | Aktionsplänen | BürgerInnenvorschlägen
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) § 11 (1), § 13 (1)
Politikbereich/Fachthemen
Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege, Behördliche Gleichstellungspolitik
28
Maßnahme:
Überprüfung und ggf. Anpassung der städtischen Leitlinien/Satzung über Sondernutzun-
gen/Werberichtlinie gegen sexistische und frauenfeindliche Werbung auf Werbeflächen in Darmstadt
Sexistische Werbung stellt eine Herabwürdigung und Diskriminierung von Frauen zu kommerziellen
Zwecken dar. Etablierung von weiteren Kontrollmechanismen so weit möglich auch bei nichtstädtischen
Werbeflächen (z.B. Großflächen auf Bauzäunen oder Gerüsten u.a.) und sog. "Pappenwerbung" am
Straßenrand. Überprüfung der Regelwerke, Schulung der verantwortlichen Fachpersonen im Einordnen
und Erkennen von sexistischer Werbung.
Regelwerke und bestehende „Beschwerdemöglichkeiten“ werden für BürgerInnen bekannt gemacht.
Gleichstellungsziel:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt geht unter Ausschö pfung aller rechtlichen Möglichkeiten gegen frau-
enfeindliche und sexistische Werbung im Stadtbild vor und baut Herabwürdigung und Diskriminierung
von Frauen zu kommerziellen Zwecken ab.
Zielgruppe:
Fachpersonen, Bürgerinnen und Bürger
Verantwortlichkeit Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen
Darmstadt Marketing e.V.
Stadtplanungsamt
Ordnungsamt, Abt. Sicherheitswesen
und Bußgeldstelle
Frauenbüro 2018 ff. Laufendes Budget
Bezug zur Europäischen Charta:
Grundsätze Pkt. 4 „Die Beseitigung von Geschlecht erstereotypen ist von grundlegender Bedeutung für
die Gleichstellung von Frauen und Männern“. Artikel 6 – Kampf gegen Stereotype: (3) Die Unterzeichne-
rin/der Unterzeichner unterstützt ... die Mitarbeite rInnen durch Ausbildungs ... Maßnahmen in der Er-
kennung und Beseitigung stereotyper Einstellungen ... und regelt auch die Verhaltensstandards in die-
ser Hinsicht.“
Bezug zu Gesetzen | Politischen Beschlüsse n | Aktionsplänen | BürgerInnen-vorschlägen
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Politikbereich/Fachthemen
Schutz vor Gewalt, Stadtplanung, Abbau von Rollenstereotypien
29
Maßnahme:
Aufnahme von fortlaufenden Beiträgen zu Gender-Themen in die AG Bildung der Stadt und die Bil-
dungskonferenz der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt Dieburg
In der AG Bildung und der Bildungskonferenz werden geschlechtsspezifische Aspekte regelmäßig the-
matisiert, z.B. die Bedeutung des "Lebenslangen Lernens" im Kontext Lebensverlaufsperspektive, Be-
rufswahl als Weichenstellung mit langfristigen Auswirkungen, Arbeit 4.0 usw.
Gleichstellungsziel:
Anpassung von Bildungsinhalten an geschlechtsspezifische Bedarfe und damit Förderung von Ge-
schlechtergerechtigkeit in der Bildung ohne neue Rollenstereotype zu produzieren, Vermeidung von ste-
reotypen Bildungslaufbahnen, die der eigenständigen Existenzsicherung von Frauen abträglich sind.
Zielgruppe:
Lehrende, pädagogisches Personal
Verantwortlichkeit Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen
AG Bildung Stadt
Bildungsbeirat der Stadt
Darmstadt und des Land-
kreises Darmstadt Dieburg
Frauenbüro Stadt
Darmstadt in Koope-
ration
mit Büro für Chancen-
gleichheit Landkreis
Darmstadt-Dieburg
2018 ff. Laufendes Budget
Bezug zur Europäischen Charta:
Artikel 13, Absatz 1, 2 und 3: „Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt die Notwendigkeit,
stereotype Rollenkonzepte von Frauen und Männern in allen Bereichen der Bildung zu beseitigen. Zu
diesem Zweck verpflichtet sie/er sich, folgende Maßnahmen durchzuführen bzw. zu
fördern: Prüfung von Lehrmitteln an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen sowie von Lehrmetho-
den, um sicherzustellen, dass diese stereotypen Haltungen und Praktiken entgegenwirken.“
Bezug zu Gesetzen | Politischen Beschlüssen | Aktionsplänen | BürgerInnenvorschlägen
Masterplan 2030+
Politikbereich/Fachthemen
Existenzsichernde Erwerbsarbeit von Frauen, Bekämpfung des geschlechterspezifischen Lohngefälles,
Zugang für Frauen zu Führungspositionen
30
Handlungsfeld 5:
Geschlechtergerechte Verteilung der Ressourcen
Gleichstellungsarbeit hinterfragt bestehende Privileg ien und stellt damit auch eine Verteilungsfrage.
Eine geschlechter-gerechte Verteilung von finanzie llen Mitteln und sozialer Teilhabe ist jedoch unab-
dingbar für sozialen Fortschritt.
Durch systematische Einbeziehung der Geschlechterpe rspektive werden die Bedürfnisse der Nutzerin-
nen und Nutzer öffentlicher Dienstleistungen besser erfasst. Darauf basierend steigt die Planungsgenau-
igkeit und die Qualität der Leistungen.
Übersicht aller Maßnahmen
Maßnahme Gesetzlicher Auftrag, Rahmenbedingungen weitere
Beteiligung
Erstellen eines Gleichstellungsberichtes Europäische Charta: Artikel 25 ja
Konstante Berücksichtigung des Querschnittsthemas Gender
Mainstreaming bei zukünftigen Planungen zur Stadtentwicklung
Europäische Charta: Artikel 24 - 28,
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
am 12.11.2015 zum Planungsprozess „Darm-
stadt weiterdenken - Masterplan 2030+“
Neuauflage eines Flyers zur Information über kostengünstige
und kostenfreie Freizeit- und Kulturangebote
Europäische Charta: Artikel 20
Sichtbarmachen und Dokumentieren der Darmstädter Frauen-
geschichte im Rahmen der Dokumentationspflicht des Frauen-
büros
Europäische Charta: Artikel 6
Archivsatzung der Stadt Darmstadt, Richtlinien
für die Festsetzung allgemeinverbindlicher Auf-
bewahrungsfristen für die Akten und sonstiges
Schriftgut der Stadtverwaltung Darmstadt (RV
Nr. 44 v. 18.12.2013, Hessisches Archivgesetz)
31
Handlungsfeld 5: Maßnahmen im Einzelnen:
Maßnahme:
Erstellen eines Gleichstellungsberichtes
Zur Bestandsaufnahme der Darmstädter Gleichstellungspolitik soll als Basis zur Entwicklung und politi-
schen Steuerung weiterer zukünftige r Maßnahmen erstmals ein Gleichste llungsbericht erstellt werden.
In diesem Rahmen sollen auf Grundlage der Lebensverlaufsperspektive eine Überprüfung der vorhande-
nen Datenlagen und eine genderor ientierte Erhebung/Interpretation z. B. durch Verknüpfung mit der
BürgerInnenumfrage 2018 bzw. dem Bildungsmonitori ng stattfinden. Falls nötig sollen die Informati-
onstransfers und Berichtssysteme verbessert werden. Die Überprüfung von Erfolgen und Defiziten wird
anhand von Indikatoren erfolgen. Es soll einen Au stausch mit der Praxis und eine Datenerhebung im
Netzwerk geben und auf bestehende Daten aus den Netzwerken zurückgegriffen werden (Mitwirkung der
Träger für Frauen sowie des Fach-Arbeitskreises „Frauen und Erwerbsarbeit“).
Gleichstellungsziel:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt macht eine Bestan dsaufnahme der Darmstädter Gleichstellungspoli-
tik. Diese dient als Basis zur Entwicklung und politischen Steuerung weiterer zukünftiger Maßnahmen.
Zielgruppe:
Alle, die die Gemeinschaftsaufgabe „Gleichstellung von Frauen und Männern“ wahrnehmen.
Verantwortlichkeit Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen
Frauenbüro
Amt für Wirtschaft und Stadt-
entwicklung, Abt. Statistik und
Stadtforschung
Hochschule Darmstadt,
Fachbereich Soziale Arbeit
PraxisexpertInnen, z.B. Trä-
ger und Frauenvereine
2017 - 2019 Laufendes Budget
+ zusätzliche Kos-
ten für wissen-
schaftliche Beglei-
tung
Bezug zur Europäischen Charta:
Artikel 25, (2): "Die Unterzeichnerin verpflichtet sich sicherzustellen, dass" die "Erstellung, Annahme
und Umsetzung dieser Politiken und Pläne" auf der Grundlage "relevanter lokaler und sonstiger Daten"
erfolgen.
Politikbereich/Fachthemen
Allgemeine Rahmenbedingungen zur Wahrnehmung der Gemeinschaftsaufgabe „Gleichstellung von
Frauen und Männern“
32
Maßnahme:
Konstante Berücksichtigung des Querschnittsthemas Gender Mainstreaming bei zukünftigen Planun-
gen zur Stadtentwicklung
Enge Verzahnung des Planungsprozesses Masterplan2030+ mit der Umsetzung der Europäischen Char-
ta zur Gleichstellung von Frauen und Männern durc h Mitwirkung des Frauenbüros in der Projektkoordi-
nation.
Diskussionsergebnisse um frauengerechtes Bauen und Wohnen bzw. eine gender- und menschengerech-
te Stadt fließen in Darmstadt in zukünftige Planunge n zur Stadtentwicklung ein (z. B. Leitlinienentwick-
lung).
Gleichstellungsziel:
Geschlechtergerechte Stadtplanung soll sowohl die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen von
Frauen und Männern als auch unterschiedliche Au swirkungen von Maßnahmen der Städtebauförderung
auf alle Geschlechter in der Art berücksichtigen, dass Ungleichbehandlungen aufgedeckt und abgebaut
werden. Dies gilt insbesondere bei der Erarbeitung von inhaltlichen und strategischen Grundlagen von
städtebaulichen Maßnahmen sowie deren Begleitung
Zielgruppe:
Für Planungsprozesse verantwortliche Ämter der Stadtverwaltung, DienstleisterInnen im Planungsbe-
reich, DarmstädterInnen
Verantwortlichkeit Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen
Stadtplanungsamt Frauenbüro
Interessierte
Ab 2018 ff. Laufendes Budget
Bezug zur Europäischen Charta:
Abschnitt „Planung und nachhaltige Entwicklung“:
Artikel 24 - Nachhaltige Entwicklung,
Artikel 25 – Stadt- und Lokalplanung,
Artikel 26 – Mobilität und Verkehr,
Artikel 27 – Wirtschaftliche Entwicklung,
Artikel 28 – Umwelt
Bezug zu Gesetzen | Politischen Beschlüsse n | Aktionsplänen | BürgerInnen-vorschlägen
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 12.11.2015 zum Planungsprozess „Darmstadt wei-
terdenken - Masterplan 2030+“
Politikbereich/Fachthemen
Stadtplanung
33
Maßnahme:
Neuauflage eines Flyers zur Information über kostengünstige und kostenfreie Freizeit- und Kulturan-
gebote
Die Zahl der Alleinerziehenden hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Der Anteil an Allein-
erziehenden lag in 2015 in Darmstadt bei 26 Prozent, ca. 90 % von ihnen sind Frauen. Alleinerziehende
sind fast durchgängig einem deutlich höheren Armutsrisiko ausgesetzt. In Darmstadt beträgt der Anteil
der Alleinerziehenden an allen Arbeitslosengeld-II-Leistungsbezieherinnen und -beziehern ca. 10 Pro-
zent. Um diesen Alleinerziehenden – aber auch anderen Menschen, die über ein geringes oder kein ei-
genes Einkommen verfügen - dennoch eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen,
sollen die kostengünstigen bzw. kostenlosen Freizeit-/Kulturangebote bekannter gemacht werden. Der
Flyer soll in mehreren Sprachen erscheinen.
Gleichstellungsziel:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt achtet darauf, dass alle Menschen – unabhängig von Geschlecht,
Herkunft oder wirtschaftlichen Verhältnissen – an sozialen und kulturellen Leben teilhaben können
Zielgruppe:
Familien und Menschen, die über ein geringes oder kein eigenes Einkommen verfügen, z.B. Alleinerzie-
hende, Arbeitslose, geflüchtete Menschen / EmpfängerInnen von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII,
AylbLG, WoG
Verantwortlichkeit Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen
Frauenbüro - 2018 Laufendes Budget
Bezug zur Europäischen Charta:
Artikel 20 (1) „Die Unterzeichnerin anerkennt das Recht aller Menschen auf Mitwirkung an kulturellem
Leben und Kunstgenuss.“
Politikbereich/Fachthemen
Kultur, Inklusion, Interkulturelle Öffnung,
34
Maßnahme:
Sichtbarmachen und Dokumentieren der Darmstädter Frauengeschichte im Rahmen der Dokumenta-
tionspflicht des Frauenbüros
Die Arbeit des Frauenbüros in seinen vielfältigen Aufgabenzuschnitten und Netzwerkbeziehungen spie-
gelt in den 30 Jahren seines Bestehens über die Aktenlage einen großen Bereich der Darmstädter Frau-
engeschichte. Im Rahmen bestehender Verpflichtungen zur Archivierung und Aufbewahrung von Schrift-
gut wird durch das Stadtarchiv in gemeinsamer Sich tung und Bewertung eine Systematik der Übergabe
entwickelt. Langfristiges Ziel ist, diese Systematik in einer Aussonderungs- und einer Übernahmeverein-
barung zu dokumentieren und diese Struktur im Ak tenplan des Frauenbüros anzulegen, so dass die
Schnittstellen der abgebenden und aufnehmenden Systeme zwischen Frauenbüro und Stadtarchiv op-
timal synchronisiert sind.
Gleichstellungsziel
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt dokumentiert die Leistungen von Darmstädter Frauen und macht so
deren gesellschaftlichen Beitrag in der historischen Perspektive sichtbar. Es werden positive Geschlech-
ter-Vorbilder und Beispiele festgehalten, an die nachfolgende Generationen anknüpfen können.
Zielgruppe:
Fachwelt, Bürgerinnen und Bürger
Verantwortlichkeit Beteiligung Zeitrahmen Ressourcen
Stadtarchiv Frauenbüro 2018 ff. Laufendes Budget
Bezug zur Europäischen Charta:
Artikel 6 Kampf gegen Stereotype …“…die Unterzeichnerin/der Unterzeichner sorgt dafür, … dass die
eigenen Mitteilungen ... positive Geschlechterbilder und – beispiele befördern.“
Bezug zu Gesetzen | Politischen Beschlüsse n | Aktionsplänen | BürgerInnen-vorschlägen
Archivsatzung der Stadt Darmstadt, Richtlinien für die Festsetzung allgemeinverbindlicher Aufbewah-
rungsfristen für die Akten und sonstiges Schriftg ut der Stadtverwaltung Darmstadt (RV Nr. 44 v.
18.12.2013, Hessisches Archivgesetz
Politikbereich/Fachthemen
Frauengeschichte, Behördliche Glei chstellungspolitik, Netzwerk Frauenleben/Frauenpolitische Infra-
struktur, alle frauenpolitischen Querschnittsthemen
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Ausblick | Umsetzung
Start
Nach Inkraftsetzung des Aktionsplanes durch den Beschluss des Magistrates und der Stadtverordneten-
versammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt legen die an den Maßnahmen Beteiligten die konkre-
ten Arbeitsschritte, Meilensteine und Zeitziele fest.
Das Frauenbüro der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Charta-Beirat begleiten diese Konkretisie-
rung.
Bericht, Information und Steuerung
Die an den Maßnahmen Beteiligten dokumentieren den Umsetzungsprozess. Zeitziel für diesen Bericht
an das Frauenbüro ist der November des laufenden Jahres, Beteiligte erhalten durch das Frauenbüro
ein Anschreiben mit der Erinnerung/Aufforderung zum Bericht.
Das Frauenbüro fasst diese Einzelberichte zusammen, um jeweils zum 8.März (Internationaler Frauen-
tag) des Folgejahres, die Öffentlichkeit – auch mit dem Newsletter des Frauenbüros – zu informieren.
Dabei werden auch die Kontaktdaten der Interessi erten aus dem Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligungs-
verfahren berücksichtigt.
Diese jährliche Information kann durch einen Bericht im Sozialausschuss ergänzt werden.
Unter www.frauenbuero.darmstadt.de werden gebündelte und aufbereitete Informationen zum Umset-
zungsstand bereitgestellt.
Zum Ende der Laufzeit des Aktionsplanes werden Magistrat und Stadtverordnetenversammlung durch
einen Abschlussbericht informiert.
Beratung und Unterstützung
Das Frauenbüro unterstützt und berät die an den Maßnahmen Beteiligten und stellt geeignete Arbeits-
hilfen zur Verfügung. Bei Bedarf können externe Fachpersonen vermittelt werden.
Das Frauenbüro fördert den Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch und sorgt dafür, dass gute
Gleichstellungspraxis Schule macht.
Auswertung und Fortschreibung
Zum Ende der Laufzeit werden die Ergebnisse des 1. Gleichstellungs-Aktionsplanes ausgewertet.
Die Ergebnisse dieser Auswertung dienen in Verbin dung mit den Ergebnissen des 1. Gleichstellungsbe-
richtes der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Basis zur Erarbeitung des folgenden Aktionsplanes.
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Anhang
Magistrats-Beschluss zur Unterzeichnung:
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.02.2015
2006 verabschiedete der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) auf seiner
Generalversammlung die „Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler
Ebene“. Erarbeitet wurde das Papier im Rahmen eines von der EU-Kommission finanziell
unterstützten Projektes, an dem zahlreiche europäische Städte und Regionen beteiligt waren.
Mit dem Beschluss der Generalversammlung sind alle Kommunen in Europa aufgerufen, die
Charta zu diskutieren und sie zu unterzeichnen und sich somit formell und öffentlich zum
Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern zu bekennen und die in der Charta
niedergelegten Grundsätze umzusetzen.
Ziel der EU-Charta ist es, flächendeckend in Europa die gleichen Handlungsansätze der
Gleichstellungspolitik einzusetzen und damit der Gleichstellungspolitik eine stärkere
Schubkraft und Akzeptanz zu sichern, sie in alle Bereiche von Politik, Gesellschaft, Kultur,
Wirtschaft und Verwaltung einfließen zu lassen und dort umzusetzen. Dazu heißt es in der
EU-Charta wörtlich: „In der Welt von heute und morgen ist eine echte Gleichstellung von
Frauen und Männern auch der Schlüssel zu unserem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Erfolg - nicht nur auf europäischer oder nationaler Ebene, sondern auch in unseren Regionen,
Städten und Gemeinden."
Mit der Unterzeichnung festigt die Wissenschaftsstadt Darmstadt ihr Bekenntnis zu
Weltoffenheit und Geschlechtergerechtigkeit und ihren Ruf als internationaler, moderner
Wirtschafts- und Lebensstandort.
Bundesweit sind bisher 39 Städte und Gemeinden der Charta beigetreten, darunter
Frankfurt, Marburg, Freiburg, Köln, Stuttgart, Hannover und Nürnberg, europaweit mehr als
1300, darunter Wien, Brüssel, Madrid, Helsinki, Paris, Athen, Rom, Stockholm und Zürich.
Auch unsere Schwesterstädte Bursa und Graz gehören zu den Unterzeichnerinnen der
Charta.
Mit Unterzeichnung erklärt sich die Stadt bereit, innerhalb von zwei Jahren einen eigenen
Gleichstellungs-Aktionsplan zu erarbeiten, zu beschließen und im Anschluss umzusetzen. Der
an die gesamte Stadtgesellschaft gerichtete Gleichstellungs-Aktionsplan beinhaltet die
örtlichen Ziele, Prioritäten, Aktivitäten und Ressourcen sowie einen Zeitplan für deren
Umsetzung. Dafür sollen die geschlechterpolitisch relevanten Institutionen und
Organisationen in der Kommune einbezogen werden, um die Erreichung echter
Gleichstellung für die gesamte Stadtgesellschaft in der Praxis sicherzustellen.
Von zentraler Bedeutung ist dabei die stärkere Verankerung struktureller Instrumente der
Gleichstellung, wie z.B. Gender Mainstreaming sowie der Gedanke der Partizipation. Die
Kommune soll Expertinnen- und Experten-Meinungen einholen und Bürgerinnen und Bürgern
die Mitwirkung ermöglichen, den Plan veröffentlichen und über seine Umsetzung berichten.
Der Plan soll fortlaufend weiterentwickelt und zum integralen Bestandteil städtischer
Gleichstellungspolitik werden.
Ansatzpunkte sind in der Charta dargestellt, sollen und können aber im Aktionsplan auf die
spezifische Situation in Darmstadt zugeschnitten werden. Themen können dabei Schritt für
Schritt bearbeitet werden, Handlungsfelder nacheinander abgearbeitet werden.
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Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kann auf eine lange Tradition institutioneller
Gleichstellungspolitik aufbauen. Das Erreichte ist als Grundlage sehr gut den
Handlungsfeldern der EU-Charta zuzuordnen. Die "Europäische Charta für die Gleichstellung
von Frauen und Männern" ermöglicht es darüber hinaus, einen weiteren Akzent zur
Erreichung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Darmstadt zu setzen.
Dabei stellt die Charta ein strukturiertes Instrument dar, welches alle
gleichstellungspolitischen Bereiche durchdringt und jederzeit Transparenz herstellt. Die
gleichstellungspolitische Zukunftsaufgabe, Erreichtes zu erhalten, Neues dazu zu gewinnen
und in einen Geschlechter- und Generationendialog einzutreten kann systematisch bearbeitet
werden.
Die Charta legt als Grundsätze und zugleich Ziele die Bekämpfung von Diskriminierungen
und Benachteiligungen, die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an
Entscheidungsprozessen, die Beseitigung von Geschlechtsstereotypen, die Einbeziehung der
Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten von Lokalregierungen sowie Aktionspläne und
Programme als notwendige Instrumente zur Förderung der Gleichstellung von Männern und
Frauen fest.
Fünf Handlungsbereiche gliedern die insgesamt 30 Artikel der Charta:
Mitwirkung an Entscheidungsprozessen
Teilhabe am Erwerbsleben
Teilhabe an öffentlichen Ressourcen
Wirksamkeit von Geschlechterstereotypen
Gewalt im Geschlechterverhältnis
Es handelt sich um eine neue umfassende Aufgabe, die beispielsweise durch die Organisation
von moderierten Workshops, Zukunftskonferenzen oder Beteiligungsprozessen, die
sich an Frauen und Männer richten, zu gleichstellungspolitischen Fragestellungen, wie z. B.
Gewalt im Geschlechterverhältnis, Sexismus, berufliche Entwicklung (Equal Pay, Frauen in
Führung, Alleinerziehende, Frauen-Kinder-Armut, Gesundheit usw.) umgesetzt werden kann.
Die Beratungs- und Unterstützungsinfrastruktur für Frauen in besonderen Lebenslagen soll
dargestellt, durchforstet und eventuell bestehende Lücken geschlossen werden. Dies gilt für
die berufliche Integration von Frauen ebenso wie für Maßnahmen des Schutzes vor Gewalt an
Frauen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen.
In diesen Prozessen sollen jeweils die wichtigsten Themen für den Aktionsplan identifiziert
und durch männliche und weibliche ExpertInnen bewertet werden.
Die Charta ist insgesamt als Einladung, Anleitung und Ansporn für die ganze Stadt zu sehen,
mit stetigem deutlich sichtbarem Einsatz für die breite Mitwirkung der ganzen Bandbreite
lokaler Akteurinnen und Akteure bei der Umsetzung der EU-Charta zu sorgen.
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Charta-Beirat:
Es arbeiten mit:
Edda Feess + Christiane Schär (Frauenbüro, Geschäftsführung)
Prof. Yvonne Haffner (h_da, FB Soziale Arbeit, Geschlechtersoziologie)
Imke Jung-Kroh (Bürgerbeauftragte / Beteiligungsverfahren),
Ulla Kurz (sefo femkom Frauenbildungszentrum)
Eltje Reiners (Stadtjugendreferentin, Mädchenarbeit)
Katharina Roth-Deblon (Wildwasser e.V.)
Kai Schuber, (Internationaler Bund e.V., Kinderhaus Paradies, Jungenarbeit)
Zahira Baumann (WIR Koordinatorin, Amt f. Interkulturelles und Internationales)
Dr. Antje Goy (Moderatorin Aktionsplanprozess)
Themenbezogen: Monika Abendschein (Leiterin Büro f. Chancengleichheit, Ldkrs Darmstadt-Dieburg)
Aufgaben
Der Aktionsplan-Prozess wird unter Einbeziehung vo n Fachexpertinnen und –exp erten gestaltet. Dies
öffnet unterschiedliche Perspektiven auf gesellschaftliche Realität. Dabei bilden sich die Prinzipien des
Geschlechter- und Generationendialoges ab. Unterschiedliche Kompetenzen fördern die Chancen- und
Risikendiskussion.
Der Charta-Beirat unterstützt die Geschäftsstelle bei der Steuerung des Ge samtprozesses, bei der
Überprüfung einzelner Maßnahmen und bei der Fertig stellung des Aktionsplanes zur Übergabe an den
Magistrat.
Mitgliedschaft
Das Frauenbüro der Wissenschaftsstadt Darmstadt lädt zur Mitarbeit ein.
Arbeitszyklus
Der Charta-Beirat trifft sich max. 3 mal jährlich für die Geltungs-Dauer eines Aktionsplanes.
Bezug zur Europäischen Charta:
Präambel: „…die umfassende Einbeziehung von Frauen in die Entwicklung und Umsetzung lokaler und
regionaler Politiken … ermöglicht … eine Berücksi chtigung ihrer Lebenserfahrungen, Kenntnisse und
Kreativität.“
Teil II – Umsetzung: „…Jede/r Unterzeichner/in holt eine Vielzahl von Meinungen ein, bevor der Gleich-
stellungs-Aktionsplan angenommen wird“
Artikel 5 – Zusammenarbeit mit Partner_Innen zur Fö rderung der Gleichstellung: „Die Unterzeichne-
rin/der Unterzeichner zieht bei der Entwicklung und Überprüfung des Gleichstellungs-Aktionsplans …
Partnergremien und -organisationen ... zu Rate“
Bezug zu Gesetzen | Politischen Beschlüsse n | Aktionsplänen | BürgerInnen-vorschlägen
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Europäische Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene:
Unterzeichnung der Charta im Mai 2015
v.l. (vorne): Oberbürgermeister Jochen Partsch und Frauendezernentin Barbara Akdeniz
(hinten): Edda Feess, Leiterin des Frauenbüros der Wissenschaftsstadt Darmstadt und
Dr. Priska Pschaid, Leiterin Referat Frauen & Gleichstellung Schwesterstadt Graz
Den vollständigen Text der Gleichstellungscharta finden Sie auf der Internetseite des Rates der Gemein-
den und Regionen Europas (RGRE) – Deutsche Sektion unter:
www.rgre.de/hg_charta_gleichstellung.html
Informationen zur Darmstädter Umsetzung des Charta-Prozesses auf der Internetseite des Frauenbüros
der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter:
www.frauenbuero.darmstadt.de
anlage 2
4479 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
25.10.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat III
Dezernat IV
Amt: Frauenbüro
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I II III
IV
V 530
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0325
Magistratsbeschluss -Nr.
424
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111410
Kostenstelle: 530-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1114-10 Sachkonto:
Betreff: Erster Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung der
Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler
Ebene
Vorlage vom: 19.09.2017
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen den 1. Darmstädter
Aktionsplan nach der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern
auf lokaler Ebene und stimmen der Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen zu.
2. Das Frauenbüro berichtet in jährlichen Abständen über den Umsetzungsstand, wertet am
Ende der Laufzeit (Ende 2020) die Ergebnisse aus und berichtet darüber dem Magistrat
und der Stadtverordnet enversammlung. Auf dieser Basis und in Verbindung mit dem
geplanten ersten Gleichstellungsbericht wird der ab 2021 folgende Aktionsplan erarbeitet.
3. Die Umsetzung der ersten Schritte des Aktionsplans erfolgt in den Jahren 2018 und 2019
aus dem vorhandenen B udget, eine Ausweitung des Ergebnishaushaltes erfolgt nicht.
- 3 -
Anlagen: 1. Aktionsplan Gleichstellung 2018 -2020
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 01.11.2017
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.09.2017
Mit Unterzeichnung der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern
auf lokaler Ebene“ am 29. Mai 2015 (siehe hierzu Magistratsbeschluss 115 vom 25.03.2015)
verpflichtete sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt , einen Gleichstellungsaktionsplan zu
erarbeiten, zu beschließen und im Anschluss umzusetzen.
Der an die gesamte Stadtgesellscha ft gerichtete Gleichstellungs aktionsplan beinhaltet die
Maßnahmen, Aktivitäten und Ressourcen sowie einen Zeitplan für deren Umsetzung. Von
zentraler Bedeutung ist dabei die stärkere Verankerung struktureller Instrumente der Gleich -
stellung wie z.B. Gender Mainstreaming und Partizipation. Es wurden deshalb in einem
Beteiligungsprozess (siehe Magistratsbeschluss -Nr. 2016/56) Bürgerinnen und Bürgern die
Mitwirkung ermöglicht und Expertinnen- und Experten-Meinungen ein geholt (Verwaltung,
Forschung, Träge r usw.).
Die 21 Maßnahmen des Aktionsplanes sind den aus der Charta resultierenden f ünf
Handlungsfeldern zugeordnet:
1. Gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben
2. Gleichberechtigte Teilhabe an Entscheidungsprozessen
3. Bekämpfung von geschlechts spezifischer Gewalt
4. Abbau von Geschlechterstereotypen
5. Geschlechtergerechte Verteilung der Ressourcen
In Darmstadt liegt im Ersten Aktionsplan der Schwerpunkt auf dem Handlungsfeld „Gleich -
berechtigte Teilhabe am Erwerbsleben“. Die existenzsichernde Erwerbsarbeit von Frauen ist
der Dreh- und Angelpunkt, um frei und selbstbestimmt leben zu können. Noch immer sind
die Chancen zwischen Frauen und Männern hier ungleich verteilt: beim Einkommen, bei
Karriere und Aufstieg, bei Berufswahl und Wiedereinstieg, bei der Vereinbarkeit von Beruf
und Familie für Mütter und Väter. Allein erziehend zu sein oder einen Migrations hintergrund
zu haben ist ein großes Teilhabe -Hemmnis am Ersten Arbeitsmarkt.
Das Frauenbüro berichtet in jährlichen Abständen über den Umsetzungsstand, wertet am
Ende der Laufzeit (Ende 2020) die Ergebnisse aus und erarbeitet auf dieser Basis sowie dem
geplanten Gleichstellungsbericht den ab 2021 folgenden Aktionsplan.
Darmstadt, 19.09.2017
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Dezernat II
Rafael Reißer
Bürgermeister
Dezernat III
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
Dezernat IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Frankfurter Straße 71
- Schreberweg 2
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0325
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.09.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00