Mandari Insight

V/0903/2015

Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Südost

Vorlagen 30.10.2015

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 17.11.2015, TOP 5.4

V_0903_2015_Anlage_3

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V_0903_2015_Anlage _2

· application/pdf

Ansehen

V_0903_2015_Anlage _1

· application/pdf

Ansehen

V_0903_2015_Anlage_3

3419 Zeichen

Anlage 3 
 
 
 
 
 
 
Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen de r allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen un d Bürger 
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher  und verantwortungs voller Partner und unterstützt die vielfältigen Proje kte, einzelne Ver- 
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden 
 
Richtlinien 
 für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen  im Stadt- 
bezirk Münster-Südost 
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Initiativen  im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die Be- 
zirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die be zirksbezogenen, der Allgemeinheit dienenden im Stadtt eil 
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu förd ern 
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. 
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekt e, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, 
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage d es § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in  
Verbindung mit § 21  Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse 
 
•   für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind 
•   für besondere Einzelveranstaltungen 
•   für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktiv itäten 
•   für die Pflege des Ortsbildes  
•   für  Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen 
•   für Kulturförderung. 
 
Die Anträge müssen begründet werden und sollen vor Durchführung des zu bezuschussenden Ereignisses ein- 
gereicht werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und 
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertre tung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver - 
wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grun dsätzlich nicht gewährt, wenn 
 
• eine Einzelförderung durch andere städtische Stell en erfolgt 
 
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalt en, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Ak tivitäten werden nur dann gefördert,  wenn sie nich t den 
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden . 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltung en gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen b esteht nicht. 
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für  An- 
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres . Die wiederholte Förderung für den identischen Zwe ck inner- 
halb eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen. Antrags vordrucke sind in der Bezirksverwaltung Südost und im  
Internet verfügbar. 
 
10.  Die Änderungen der Richtlinien vom 01.07.2008 treten mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft . 
 
Bezirksvertretung Münster-Südost

Beschlussvorlage

3623 Zeichen

V/0903/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Südost 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Südost 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände, und sonstige Vereinigungen und 
Initiativen für das 2. Halbjahr 2015 
 
1.1. Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstige n Vereinigungen und Insti-
tutionen mit Ausnahme der zu den u nter 1.2. aufgeführten Anträge  erhalten die aufg e-
führten Zuschüsse für  Jubiläen, besondere Einzelveranstaltungen, gesellschaftliche A n-
lässe und Aktivitäten oder für die Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaßnahmen. 
1.2. Folgende Anträge werden abgelehnt:  
1.2.1. Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Wolbeck (laufende Nr. 4 laut Anlage 1) 
 
1.2.2. Treffpunkt Waldsiedlung e.V. (laufende Nr. 7 laut Anlage 1) 
 
1.2.3. KulturVorOrt Wolbeck e.V. (laufende Nr. 14 laut Anlage 1) 
 
2. Neufassung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Südost 
 
Die geänderten Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Südost (Anlage 3) werden beschlossen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0903/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Stracke 
Ruf: 
02506/9319167 u. 21097-0 
E-Mail: 
StrackeF@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.11.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0903/2015 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2015   
Zeile 15 Transferaufwendungen  7.235  
 
Begründung: 
 
Zu 1. 
 
Termingerecht gingen insgesamt 14  Anträge in der Bezirksverwaltung Südost ein. Sie  sind in der 
Tabelle (Anlage 1) zusammengefasst. 
 
Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksve r-
tretung Münster -Südost am 03.06.2008 beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Z u-
schüssen an Vereine, Verbä nde und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk 
Münster-Südost (Anlage 2) bewilligt. 
 
Zu 1.1 
 
Alle Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien. 
 
Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mi tgliederzahl, 
dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins. 
 
Zu 1.2 
 
Die Antragsinhalte entsprechen nicht den Richtlinien. 
 
Zu 2. 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonst i-
gen Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüsse n 
gelten die von der Bezirksvertretung Münster -Südost für ihren Bezirk festgelegten Richt linien, die 
nun in Abstimmung mit der Bezirksvertretung hinsichtlich der Förderzwecke sowie der Vergabekr i-
terien angepasst wurden und ab dem 01.01.2016 als allgemeiner Zuschussrahmen ge lten sollen 
(Anlage 3). 
 
Im Auftrag 
 
 
Heuer 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge 
Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige 
Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-Südost (aktuelle Fassung) 
Anlage 3 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost (ab 01.01.2016)

V_0903_2015_Anlage _2

3259 Zeichen

Anlage 2 
 
Bezirksvertretung Münster-Südost               
 
 
 
Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen de r allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen un d Bürger 
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher  und verantwortungs voller Partner und unterstützt die vielfältigen Proje kte, einzelne Ver- 
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden 
 
Richtlinien 
 für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im 
Stadtbezirk Münster-Südost 
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Instit utionen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch di e 
Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die be zirksbezogenen, der Allgemeinheit dienenden im Stadtt eil 
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu förd ern 
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. 
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekt e, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, 
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage d es § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in  
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse 
 
•   für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind 
•   für besondere Einzelveranstaltungen 
•   für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktiv itäten 
•   für die Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaß nahmen 
 
      Die Anträge müssen begründet werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und 
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertre tung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver - 
wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grun dsätzlich nicht gewährt, wenn 
 
• eine Einzelförderung durch andere städtische Stell en erfolgt 
 
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalt en, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Ak tivitäten werden nur dann gefördert,  wenn sie nich t den 
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden . 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltung en gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen b esteht nicht. 
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüss en wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An- 
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. 
 
Die Bezirksverwaltung Südost hält einen Antragsvordruck bereit, der  auch im Internet unter 
www.muenster.de/stadt/buergeramt/bv-suedost_31653.htm   abgerufen werden kann. 
 
10.  Die Richtlinien treten mit Wirkung vom  01.07.2008 in Kraft.

V_0903_2015_Anlage _1

981 Zeichen

Anlage 1 
 
Nr.  Verein Mit-
glieder  
Jubiläum Einzel- 
veranstaltung 
Besondere 
gesellschaftli 
che Anlässe 
und 
Aktivitäten 
Pflege des 
Ortsbildes 
und 
Umweltschutz 
maßnahmen 
Zuschuss € 
1 Heimatfreunde Angelmodde e.V. 140    
 
 X 500 
2 Bürgerschützen- und Heimatverein 
Angelmodde e.V. 270  X   
300 
3 
Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus 
Seniorengemeinschaft St. Ida im 
Haus der Begegnung 
   
 
X  200 
4 Arbeiterwohlfahrt 
Ortsverein Wolbeck 60   
 
  ./. 
5 Arbeitskreis Wolbeck 20  X   1.000 
6 Ortsgemeinschaft Lütkenbeck 187 X    150 
7 Treffpunkt Waldsiedlung e.V. 25   
 
  ./. 
8 Förderverein Denkmallok e.V.  
KG Pängelanton     X 
1.500 
9 Orts- und Schützenverein Gremmen-
dorf v. 1923 e.V. 133   
 
X  250 
10 Orts- und Schützenverein Gremmen-
dorf v. 1923 e.V. 133   
 
X  50 
11 Spuren finden e.V. 31  X 
 
  1.535 
12 Kindergruppe Lauheide e.V. 65   
 
X  250 
13 Gewerbeverein Wolbeck e.V. 126  X   1.500 
14 KulturVorOrt Wolbeck e.V. 152   
 
  ./.

Beratungsverlauf (1)

17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0903/2015
Typ
Vorlagen
Datum
30.10.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37