V/0903/2015
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Südost
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V_0903_2015_Anlage_3
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Anlage 3 Präambel Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen de r allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen un d Bürger im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen. Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungs voller Partner und unterstützt die vielfältigen Proje kte, einzelne Ver- anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. Transparenz schafft Vertrauen. Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadt- bezirk Münster-Südost beschlossen. 1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die Be- zirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die be zirksbezogenen, der Allgemeinheit dienenden im Stadtt eil wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu förd ern und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekt e, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage d es § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse • für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind • für besondere Einzelveranstaltungen • für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktiv itäten • für die Pflege des Ortsbildes • für Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen • für Kulturförderung. Die Anträge müssen begründet werden und sollen vor Durchführung des zu bezuschussenden Ereignisses ein- gereicht werden. 4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertre tung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver - wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grun dsätzlich nicht gewährt, wenn • eine Einzelförderung durch andere städtische Stell en erfolgt • Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalt en, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Ak tivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nich t den erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden . 7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltung en gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen b esteht nicht. 9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An- träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres . Die wiederholte Förderung für den identischen Zwe ck inner- halb eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen. Antrags vordrucke sind in der Bezirksverwaltung Südost und im Internet verfügbar. 10. Die Änderungen der Richtlinien vom 01.07.2008 treten mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft . Bezirksvertretung Münster-Südost
Beschlussvorlage
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V/0903/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Bezirksverwaltung Münster-Südost Betrifft Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Südost Beratungsfolge 17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände, und sonstige Vereinigungen und Initiativen für das 2. Halbjahr 2015 1.1. Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstige n Vereinigungen und Insti- tutionen mit Ausnahme der zu den u nter 1.2. aufgeführten Anträge erhalten die aufg e- führten Zuschüsse für Jubiläen, besondere Einzelveranstaltungen, gesellschaftliche A n- lässe und Aktivitäten oder für die Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaßnahmen. 1.2. Folgende Anträge werden abgelehnt: 1.2.1. Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Wolbeck (laufende Nr. 4 laut Anlage 1) 1.2.2. Treffpunkt Waldsiedlung e.V. (laufende Nr. 7 laut Anlage 1) 1.2.3. KulturVorOrt Wolbeck e.V. (laufende Nr. 14 laut Anlage 1) 2. Neufassung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Südost Die geänderten Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Südost (Anlage 3) werden beschlossen. Vorlagen-Nr.: V/0903/2015 Auskunft erteilt: Herr Stracke Ruf: 02506/9319167 u. 21097-0 E-Mail: StrackeF@stadt-muenster.de Datum: 04.11.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0903/2015 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2015 Zeile 15 Transferaufwendungen 7.235 Begründung: Zu 1. Termingerecht gingen insgesamt 14 Anträge in der Bezirksverwaltung Südost ein. Sie sind in der Tabelle (Anlage 1) zusammengefasst. Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksve r- tretung Münster -Südost am 03.06.2008 beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Z u- schüssen an Vereine, Verbä nde und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-Südost (Anlage 2) bewilligt. Zu 1.1 Alle Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien. Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mi tgliederzahl, dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins. Zu 1.2 Die Antragsinhalte entsprechen nicht den Richtlinien. Zu 2. Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonst i- gen Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüsse n gelten die von der Bezirksvertretung Münster -Südost für ihren Bezirk festgelegten Richt linien, die nun in Abstimmung mit der Bezirksvertretung hinsichtlich der Förderzwecke sowie der Vergabekr i- terien angepasst wurden und ab dem 01.01.2016 als allgemeiner Zuschussrahmen ge lten sollen (Anlage 3). Im Auftrag Heuer Anlagen: Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-Südost (aktuelle Fassung) Anlage 3 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost (ab 01.01.2016)
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Anlage 2
Bezirksvertretung Münster-Südost
Präambel
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen de r allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen un d Bürger
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen.
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungs voller Partner und unterstützt die vielfältigen Proje kte, einzelne Ver-
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln.
Transparenz schafft Vertrauen.
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden
Richtlinien
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im
Stadtbezirk Münster-Südost
beschlossen.
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Instit utionen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch di e
Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die be zirksbezogenen, der Allgemeinheit dienenden im Stadtt eil
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu förd ern
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekt e, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen,
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden.
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage d es § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse
• für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind
• für besondere Einzelveranstaltungen
• für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktiv itäten
• für die Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaß nahmen
Die Anträge müssen begründet werden.
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertre tung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver -
wendung des gewährten Zuschusses verlangen.
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grun dsätzlich nicht gewährt, wenn
• eine Einzelförderung durch andere städtische Stell en erfolgt
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalt en, die diese direkt oder indirekt weitergeben.
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Ak tivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nich t den
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden .
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltung en gemäß Ziffer 6 gefördert werden.
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen b esteht nicht.
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüss en wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.
Die Bezirksverwaltung Südost hält einen Antragsvordruck bereit, der auch im Internet unter
www.muenster.de/stadt/buergeramt/bv-suedost_31653.htm abgerufen werden kann.
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.07.2008 in Kraft.
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Anlage 1 Nr. Verein Mit- glieder Jubiläum Einzel- veranstaltung Besondere gesellschaftli che Anlässe und Aktivitäten Pflege des Ortsbildes und Umweltschutz maßnahmen Zuschuss € 1 Heimatfreunde Angelmodde e.V. 140 X 500 2 Bürgerschützen- und Heimatverein Angelmodde e.V. 270 X 300 3 Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus Seniorengemeinschaft St. Ida im Haus der Begegnung X 200 4 Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Wolbeck 60 ./. 5 Arbeitskreis Wolbeck 20 X 1.000 6 Ortsgemeinschaft Lütkenbeck 187 X 150 7 Treffpunkt Waldsiedlung e.V. 25 ./. 8 Förderverein Denkmallok e.V. KG Pängelanton X 1.500 9 Orts- und Schützenverein Gremmen- dorf v. 1923 e.V. 133 X 250 10 Orts- und Schützenverein Gremmen- dorf v. 1923 e.V. 133 X 50 11 Spuren finden e.V. 31 X 1.535 12 Kindergruppe Lauheide e.V. 65 X 250 13 Gewerbeverein Wolbeck e.V. 126 X 1.500 14 KulturVorOrt Wolbeck e.V. 152 ./.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0903/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.10.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37