mandari

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 82 in Verbindung mit § 81 GO NRW im Haushaltsjahr 2004; hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 2.13000.000.935100 - Feuerwehrfahrzeuge einschl. feuerwehrtechnischer Ausrüstung -

Beschlussvorlage 04/0165 vom 19.04.2004

Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 9, vorberatend.
  2. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 7, beschließend.

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