Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 82 in Verbindung mit § 81 GO NRW im Haushaltsjahr 2004; hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 2.13000.000.935100 - Feuerwehrfahrzeuge einschl. feuerwehrtechnischer Ausrüstung -
Beschlussvorlage 04/0165 vom 19.04.2004
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Dokumente
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04/0165
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Termin unbekannt
Sitzung
TOP 7, beschließend.
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