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AN/0127/2023

Verbesserung der Infrastruktur für den Fußverkehr im Stadtbezirk Nippes

Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 19.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 02.02.2023, TOP 8.1.6

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Anlage 1_FGÜ Liste

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

11200 Zeichen

Grüne 
Gut & Klima Freunde  
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 19.01.2023 
AN/0127/2023 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Verbesserung der Infrastruktur für den Fußverkehr im Stadtbezirk Nippes 
- Gemeinsamer Antrag der Grünen und Gut & Klima Freunde 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Die Bezirksvertretung 5 beauftragt die Verwaltung, im gesamten Stadtbezirk Nippes die Inf-
rastruktur für den Fußverkehr zu verbessern. Es soll ein attraktives Fußwegenetz entstehen, 
welches gekennzeichnet ist durch: 
◦ engmaschige, zusammenhängende Gehwege 
◦ möglichst kurze Unterbrechungen der Fortbewegung (z.B. Querungshilfen, kurze 
Wartezeiten an Lichtsignalanlagen)  
◦ möglichst geringe Beeinträchtigungen durch Kfz -Verkehr (Abgase, Lärm) oder 
Radverkehr (gemäß Gerlach u. Bosserhoff 2009) 
◦ Fußverkehrsanlagen sollten im Netz verbunden sein, um Umwege zu vermeiden, 
bzw. zu reduzieren (gemäß Mennicken u. Schmitz 2002). 
 
Deshalb wird die Verwaltung beauftragt,  
 
1. unter Berücksichtigung der u.g. Fußwege-Standards ein Fußverkehrskonzept und ein 
Schulwegekonzept zu entwickeln. Zusätzlich sollen dafür Fußverkehrsaudits mit An-
wohner*innen durchgeführt werden. Dabei soll in bestehenden Gebieten eine mög-
lichst detaillierte Bestands- und Mängelanalyse durchgeführt werden.

- 2 - 
 
2. ergänzend den hiermit initiierten, beratenden „Runden Tisch Fußverkehr Nippes“ or-
ganisatorisch und inhaltlich zu unterstützen , der mindestens zwei Mal im Jahr 
tagt. Diesem sollen angehören: 
a. jeweils ein*e Vertreter*in jeder BV-Fraktion, des Amtes 66, des Amtes 63, des 
Ordnungsamtes, der Bezirksamtsleitung 
b. die Einzelmandatsträger*innen in der Bezirksvertretung  
c. maximal zwei Vertreter*innen der Verkehrsverbände (Fuss e.V., VCD, …) 
Zusätzlich sollen bei Bedarf Kinder - und Jugendvertretung, Schulpflegschaft, Polizei und 
Seniorenvertreter*innen eingeladen werden können.  
Der Runde Tisch tagt auf Einladung und unter Vorsitz der Bezirksbürgermeisterin, die diese 
Aufgaben an ein von ihr g ewähltes Mitglied der Bezirksvertretung delegieren kann.  
 
3. folgende kurzfristige Maßnahmen so schnell wie möglich umzusetzen, um auch kurz-
fristig Verbesserungen für den Fußverkehr zu erreichen:  
 
● Die Umsetzung der bereits beschlossenen Gehwegbreite von mindestens 
zwei Metern inklusive Sicherheitsabständen (gemäß BV 5-Beschluss vom 
18.3.2021 der Vorlage AN/0113/2021) soll im gesamten Bezirk schneller vo-
rangetrieben werden. Insbesondere soll das verbotene, aber geduldete Geh-
wegparken abgeschafft werden.  
● Einführung eines Rechenschaftsberichts des Ordnungsamtes zum unerlaub-
ten Gehwegparken und Parken im Kreuzungsbereich. Dieser ist alle zwei Jah-
re der Bezirksvertretung vorzulegen. 
● Schnelle Einrichtung von dringend benötigten Fußgängerüberwegen (Liste im 
Anhang 1). 
● Offensive Bewerbung des Online-Beteiligungstools “Sag’s uns” der Stadt Köln, 
und dessen benutzerfreundliche Weiterentwicklung, damit die Bür-
ger*innen aus dem Bezirk verstärkt Hinweise zu Gehwegschäden, fehlenden 
Fußgängerüberwegen, Gefahrenstellen, Gehwegparken, mangelnder Barrie-
refreiheit und fehlenden Sitzmöglichkeiten geben können. 
 
 
Folgende Fußwegestandards sollen bei der Umsetzung berücksichtigt werden.  
 
● Die vorgeschriebene Gehwegbreite von mindestens 2,5 m (RASt, 6.1.6.1) soll bei je-
der Straßenraum-Um- oder Neuplanung umgesetzt werden. 
● Herstellung der Barrierefreiheit: Taktile Streifen im Boden sowie Bordsteinabsenkun-
gen, damit auch sehbehinderte Menschen eine Orientierung haben.  
● Herstellung der Barrierefreiheit auf Mittelinseln: Sie sollen immer bodengleich mit der 
Fahrbahn oder mit Auframpungen gebaut werden, so dass Menschen mit Rollatoren 
oder in Rollstühlen barrierefrei die Straße überqueren können. Dies hilft im Übrigen 
auch dem Radverkehr. 
● Neueste Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen 
(FGSV) zu den Grundlagen der Planung für die Führung von Fußverkehr sollen stets 
berücksichtigt werden. 
● Sollte durch neue Planung einer Straße mehr Raum zur Verfügung stehen, so sollte 
die Flächenreserve zunächst immer dem Flächenangebot für Fußgängerverkehr und 
Aufenthalt und als nächstem dem Radverkehr zugutekommen (siehe Fachverband 
Fußverkehr Deutschland FUSS e.V. 2020a, S. 6). 
● Gemeinsame Geh- und Radwege sollen wo immer möglich in einen getrennten Fuß- 
und Radweg umgebaut werden.

- 3 - 
 
● Alle Fahrradabstellanlagen sollen nicht mehr auf dem Gehweg geplant werden und 
alte Fahrradabstellanlagen auf Gehwegen sollen nach Möglichkeit auf nahegelegene 
Parktaschen verlegt werden. 
 
Begründung:  
 
Gehen ist die Basis jeglicher Mobilität. Die ersten Meter legen alle Menschen zu Fuß zurück. 
Dies ist plausibel, denn eigentlich beginnt jede Reise mit einem Fußweg, wenn auch nur zur 
Bushaltestelle oder zum Parkplatz (Becker 2016, S. 198). Eine barrierefreie und komfortable 
Fußverkehrsinfrastruktur bildet somit die Grundlage eines jeden Mobilitätskonzepts am 
Wohnort und erleichtert den Zugang zu anderen Verkehrsmitteln. Attraktive, barrierefreie 
Fußwege sind aber nicht nur die Basis einer selbstbestimmten Mobilität, sondern tragen we-
sentlich zu mehr  Aufenthaltsqualität sowie Sicherheit im Wohnquartier bei (VCD e. V. 2019, 
S. 20). Der Fußverkehr ist neben dem Radverkehr, dem motorisierten Individualverkehr so-
wie dem öffentlichen Verkehr als gleichwertige vierte Säule des Personenverkehrs zu be-
trachten. Die eigenen Füße sind zur Bewältigung der Alltagsmobilität auf Wegen bis zu 2 –3 
km von großer Bedeutung. 
 
Der Fußverkehr hat viele Stärken. Zufußgehen wirkt so inklusiv wie keine andere Verkehrs-
art. Niemand wird ausgeschlossen und gute und sichere Fußweg equalitäten fördern die ei-
genständige Mobilität, vor allem von Kindern und älteren Menschen. Zufußgehen ist gesund-
heitsfördernd und beugt vielfältigen Krankheiten vor. Wer die Bewegung in die Alltagsmobili-
tät integriert, reduziert die Krankheitstage und minimiert langfristig das Risiko von Herz- oder 
Kreislauferkrankungen. Zufußgehen stärkt die lokale Wirtschaft. Dort, wo hohe Verweilquali-
täten sind, werden Einzelhandel und Gastronomie besonders stark genutzt. Letztendlich ist 
aber das Zufußgehen auch für die Kommunen positiv, denn das Zufußgehen verbraucht den 
wenigsten Platz, kostet am wenigsten und erzeugt weder Abgase noch Lärm (Ministerium für 
Verkehr Baden-Württemberg 2016, S. 6).  Gehen erschließt die Stadt nicht zuletzt für Men-
schen mit geringen Geldressourcen (Stimpel 2020, S. 17). 
 
Fußgänger sind vergleichsweise ungeschützt und tragen deshalb bei Unfällen ein hohes 
Verletzungsrisiko. Unfälle passieren überwiegend dort, wo Fußgänger die Straße queren. Bei 
Kindern ereignen sich 90 Prozent der Unfälle beim Überqueren von Straßen (Ministerium für 
Verkehr Baden-Württemberg 2019). Zebrastreifen erhöhen die Sicherheit vor allem von Kin-
dern und älteren Menschen deutlich und ermöglichen es ihnen, sicherer am öffentlichen Le-
ben teilzuhaben. Querungshilfen (beispielsweise Über- und Unterführungen, Lichtsignalanla-
gen, Mittelinseln, Zebrastreifen oder Gehwegvorziehungen/Gehwegkaps) können zur Ent-
schärfung des besonderen Konfliktpotenzial an Querungsstellen beitragen  (Becker 2016, 
2016, S. 200). Der gemeinsame Geh- und Radweg ist vor allem innerorts häufig Ursache für 
Konfliktsituationen (Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V. 2020b, S. 22), daher 
sollen diese für Nippes abgeschafft werden. Wir wollen nur noch eine klar getrennte Infra-
struktur, um Menschen mit Behinderungen, hochbetagte Personen und kleine Kinder, Perso-
nen mit Kinderwagen etc. zu schützen. Außerdem sind häufig Fahrräder so abgestellt, dass 
sie den Fußverkehr behindern. Richtig platzierte Abstell- und Anschließmöglichkeiten in aus-
reichender Anzahl können dem entgegen wirken (Fachverband Fußverkehr Deutschland 
FUSS e.V. 2020b, S. 31). Daher wollen wir die Radabstellanlagen nicht mehr auf Gehwegen, 
sondern nur noch auf Parktaschen. NRW stellt genug Fördermitteln für alle Fußverkehrsinf-
rastrukturmaßnahmen zur Verfügung (Lange 2018, S. 21). Die Stadt Köln muss diese nur 
beantragen. 
 
Ältere Menschen sind als Zu -Fuß-Gehende stärker als andere Gruppen von Verkehrsunfäl-
len betroffen (Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg 2017, S. 5). Fehlende Sichtbezie-
hungen sind eine der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr (Ministerium für Verkehr  Ba-
den-Württemberg 2017, S. 5), daher ist es so wichtig, dass das Ordnungsamt sowohl beim

- 4 - 
 
Gehwegparken als auch Parken in Kurven oder Kreuzungen keine Toleranz mehr an den 
Tag legt. Mit der steigenden Zahl von Seniorinnen mit eingeschränkter körperlicher L eis-
tungsfähigkeit nimmt der Bedarf nach barrierefreien Angeboten und Serviceleistungen für 
Pflegebedürftige zu (Bormann et al. 2017, S. 2). Diesen Trend wollen wir in Nippes berück-
sichtigen und daher Fußgängerinnen und Fußgängern mehr Sicherheit und mehr P latz im 
öffentlichen Raum zugestehen. 
 
 
 
 
gez. Vogel    gez. Feuser 
 
 
Literatur 
Becker, Udo. 2016. Grundwissen Verkehrsökologie. Grundlagen, Handlungsfelder und Maß-
nahmen für die Verkehrswende. München: Oekom Verlag. 
Bormann, René, Tilman Bracher, Bert Leerkamp, Ulrich Hatzfeld, Helmut Holzapfel, Ulrike 
Reutter, Oliver Schwedes und Martin Stuber. 2017. MOBILITÄT 2050 – demokratisch, 
nachhaltig und digital vernetzt. WISO direkt 4. 
Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V. 2020a. Geh-rechtes Planen und Gestal-
ten. Rechtliche Planungsgrundlagen für den Fußverkehr. Berlin. 
Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V. 2020b. Verkehrsrecht auf die Füße stel-
len. 66 Schritte zu fairen Regeln. Berlin. 
Gerlach, Jürgen u. Dietmar Bosserhoff. 2009. Richtlinien für integrierte Netzgestaltung. RIN. 
Ausg. 2008. Köln: FGSV-Verl. 
Lange, Kirsten. 2018. Zufußgehen. Viele kleine Schritte für die Verkehrswende. 
https://www.boell.de/de/2018/12/14/zufussgehen-viele-kleine-schritte-fuer-die-
verkehrswende. Gesehen 22.12.2020. 
Mennicken, C. u. A. Schmitz. 2002. Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA). 
Köln: FGSV-Verlag. 
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. 2016. Fußverkehrs-Checks. Leitfaden zur 
Durchführung. Stuttgart. 
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. 2017. Fußverkehr – sozial und sicher. Ein Ge-
winn für alle. Stuttgart. 
 
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM). 2019. Aktionsprogramm. 1.000 Zebra-
streifen für Baden-Württemberg. https://vm.baden-
wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/aktionsprogramm-1000-
zebrastreifen-fuer-baden-wuerttemberg/. Gesehen 08.09.2022. 
Stimpel, Roland. 2020. Gehen in der Stadt. Straßenraum und Verkehr auf die Füße stellen. 
Planerin: 17–19. 
VCD e. V. 2019. Intelligent mobil im Wohnquartier. Handlungsempfehlungen für die Woh-
nungswirtschaft und kommunale Verwaltungen. Berlin. 
 
 
 
 
Anlage 1 – Liste Fußgängerüberwege im Stadtbezirk Nippes

Anlage 1_FGÜ Liste

2647 Zeichen

Fehlende Fußgängerüberwege (FGÜ) bzw. Zebrastreifen im Bezirk
Zu Querende 
Straße Genauer StandortOrt Bezirk Zusätzliche Baumaßnahme
1 Florastraße
50°57'39.9"N 
6°57'49.4"E  Ecke Kuenstr/Florast Nippes
Prüfung von kleinem Verkehrskreisel 
und Umbau des Bürgerteigs
2 Kuenstr
50°57'40.0"N 
6°57'41.6"E
 Ecke Kuenstr/Gustav-Cords-Straße als Verbindung 
zwischen zwei Parks Nippes
Bordsteinsenkung für Barrierefreiheit, 
Fahrradstellplätze rechts und links auf 
der Seite in Richtung Innere 
Kannalstraße
3 Florastraße
50°57'44.4"N 
6°57'42.2"E Florast als Verbindung zwischen zwei Parks Nippes
Aufplasterung auf die höhe des 
Boardsteines
4 Bergstraße 50.973502, 6.948888 Bergstraße/ Siegmundstraße
Nippes/ 
Mauenheim Bordsteinsenkung für Barrierefreiheit
5 Bergstraße
50°58'24.7"N 
6°57'03.2"E Bergstraße/ Neusserstraße Bordsteinsenkung für Barrierefreiheit
6 Garthestraßezu ermitteln Riehler Tal / Garthestraße Riehl
7 Niehler Straße
50°57'44.4"N 
6°57'42.2"E Niehler Straße/ Lohsepark-Auer-Spielplatz Nippes
Wegnahme der Querungsinsel und 
Rampe für Radverkehr, Rollator und 
Kinderwagen
8 Neusser Straße B9 688, 50737 Köln
U Bahn-Station Scheibenstraße: An jedem Überweg 
der Haltestelle sollen jeweils ein Zebrastreifen 
angebracht werden (4) Weidenpesch
9 Leipziger Platz
50°57'56.2"N 
6°57'22.8"E
Straße Leipziger Platz, an der Stelle zwischen Eingang 
zum Platz selbst und dem Haus neben dem Basils 
(Hausnummer 3). Zugang zum Kinderspielplatz. Nippes

10 Simonskaul
50°59'13.4"N 
6°56'38.7"E
Kreuzungsbereich Jesuitengasse/Simonskaul:
Hier sind immer wieder die zu Fußgehenden durch 
rechtsabbiegende PkW`s gefährdet- sowohl von der 
Jesuitengasse kommend rechts auf die simonskaul 
richtung Neusser-, als auch von der Jesuitengasse 
kommend rechts auf die simonskaul richtung 
Mönchsgasse.
Diese verbindung wird von vielen Menschen genutzt, 
um zum Supermarkt zu kommen, aber auch Kinder zu 
Schule und Kindergarten und zurück und es ist der 
kurze Weg in den westlichen Teil Weidenpeschs. Weidenpesch
11 Kösliner Strasse
50°59'02.2"N 
6°56'37.6"E
Kreuzungsbereich Jesuitengasse/Kösliner Strasse:
 An diesem Kreuzungsbereich passieren täglich viele 
Menschen die Straße, die zur KVB-Haltestelle, zum 
Spielplatz, zu den Arzt-Praxen, zur Apotheke wollen. Weidenpesch
12
Kreisverkehr 
Jesuitengasse
50°58'46.8"N 
6°56'44.3"E
Kreisverkehr 
Jesuitengasse/Schmiedegasse/Merheimer Strasse: 
Bei allen drei Straßen an den Kreisel soll jeweils 
ein Zebrastreifen. Weidenpesch
13Neusser Straße B9 688, 50737 Köln
U Bahn-Station Scheibenstraße: An jedem der 4 
Überwege der Haltestelle sollen jeweils ein 
Zebrastreifen angebracht werden Weidenpesch

Beratungsverlauf (1)

02.02.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0127/2023
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
19.01.2023
Erstellt
19.01.2023 10:01