AN/0127/2023
Verbesserung der Infrastruktur für den Fußverkehr im Stadtbezirk Nippes
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)
11200 Zeichen
Grüne Gut & Klima Freunde Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 19.01.2023 AN/0127/2023 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Verbesserung der Infrastruktur für den Fußverkehr im Stadtbezirk Nippes - Gemeinsamer Antrag der Grünen und Gut & Klima Freunde Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Bezirksvertretung 5 beauftragt die Verwaltung, im gesamten Stadtbezirk Nippes die Inf- rastruktur für den Fußverkehr zu verbessern. Es soll ein attraktives Fußwegenetz entstehen, welches gekennzeichnet ist durch: ◦ engmaschige, zusammenhängende Gehwege ◦ möglichst kurze Unterbrechungen der Fortbewegung (z.B. Querungshilfen, kurze Wartezeiten an Lichtsignalanlagen) ◦ möglichst geringe Beeinträchtigungen durch Kfz -Verkehr (Abgase, Lärm) oder Radverkehr (gemäß Gerlach u. Bosserhoff 2009) ◦ Fußverkehrsanlagen sollten im Netz verbunden sein, um Umwege zu vermeiden, bzw. zu reduzieren (gemäß Mennicken u. Schmitz 2002). Deshalb wird die Verwaltung beauftragt, 1. unter Berücksichtigung der u.g. Fußwege-Standards ein Fußverkehrskonzept und ein Schulwegekonzept zu entwickeln. Zusätzlich sollen dafür Fußverkehrsaudits mit An- wohner*innen durchgeführt werden. Dabei soll in bestehenden Gebieten eine mög- lichst detaillierte Bestands- und Mängelanalyse durchgeführt werden. - 2 - 2. ergänzend den hiermit initiierten, beratenden „Runden Tisch Fußverkehr Nippes“ or- ganisatorisch und inhaltlich zu unterstützen , der mindestens zwei Mal im Jahr tagt. Diesem sollen angehören: a. jeweils ein*e Vertreter*in jeder BV-Fraktion, des Amtes 66, des Amtes 63, des Ordnungsamtes, der Bezirksamtsleitung b. die Einzelmandatsträger*innen in der Bezirksvertretung c. maximal zwei Vertreter*innen der Verkehrsverbände (Fuss e.V., VCD, …) Zusätzlich sollen bei Bedarf Kinder - und Jugendvertretung, Schulpflegschaft, Polizei und Seniorenvertreter*innen eingeladen werden können. Der Runde Tisch tagt auf Einladung und unter Vorsitz der Bezirksbürgermeisterin, die diese Aufgaben an ein von ihr g ewähltes Mitglied der Bezirksvertretung delegieren kann. 3. folgende kurzfristige Maßnahmen so schnell wie möglich umzusetzen, um auch kurz- fristig Verbesserungen für den Fußverkehr zu erreichen: ● Die Umsetzung der bereits beschlossenen Gehwegbreite von mindestens zwei Metern inklusive Sicherheitsabständen (gemäß BV 5-Beschluss vom 18.3.2021 der Vorlage AN/0113/2021) soll im gesamten Bezirk schneller vo- rangetrieben werden. Insbesondere soll das verbotene, aber geduldete Geh- wegparken abgeschafft werden. ● Einführung eines Rechenschaftsberichts des Ordnungsamtes zum unerlaub- ten Gehwegparken und Parken im Kreuzungsbereich. Dieser ist alle zwei Jah- re der Bezirksvertretung vorzulegen. ● Schnelle Einrichtung von dringend benötigten Fußgängerüberwegen (Liste im Anhang 1). ● Offensive Bewerbung des Online-Beteiligungstools “Sag’s uns” der Stadt Köln, und dessen benutzerfreundliche Weiterentwicklung, damit die Bür- ger*innen aus dem Bezirk verstärkt Hinweise zu Gehwegschäden, fehlenden Fußgängerüberwegen, Gefahrenstellen, Gehwegparken, mangelnder Barrie- refreiheit und fehlenden Sitzmöglichkeiten geben können. Folgende Fußwegestandards sollen bei der Umsetzung berücksichtigt werden. ● Die vorgeschriebene Gehwegbreite von mindestens 2,5 m (RASt, 6.1.6.1) soll bei je- der Straßenraum-Um- oder Neuplanung umgesetzt werden. ● Herstellung der Barrierefreiheit: Taktile Streifen im Boden sowie Bordsteinabsenkun- gen, damit auch sehbehinderte Menschen eine Orientierung haben. ● Herstellung der Barrierefreiheit auf Mittelinseln: Sie sollen immer bodengleich mit der Fahrbahn oder mit Auframpungen gebaut werden, so dass Menschen mit Rollatoren oder in Rollstühlen barrierefrei die Straße überqueren können. Dies hilft im Übrigen auch dem Radverkehr. ● Neueste Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV) zu den Grundlagen der Planung für die Führung von Fußverkehr sollen stets berücksichtigt werden. ● Sollte durch neue Planung einer Straße mehr Raum zur Verfügung stehen, so sollte die Flächenreserve zunächst immer dem Flächenangebot für Fußgängerverkehr und Aufenthalt und als nächstem dem Radverkehr zugutekommen (siehe Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V. 2020a, S. 6). ● Gemeinsame Geh- und Radwege sollen wo immer möglich in einen getrennten Fuß- und Radweg umgebaut werden. - 3 - ● Alle Fahrradabstellanlagen sollen nicht mehr auf dem Gehweg geplant werden und alte Fahrradabstellanlagen auf Gehwegen sollen nach Möglichkeit auf nahegelegene Parktaschen verlegt werden. Begründung: Gehen ist die Basis jeglicher Mobilität. Die ersten Meter legen alle Menschen zu Fuß zurück. Dies ist plausibel, denn eigentlich beginnt jede Reise mit einem Fußweg, wenn auch nur zur Bushaltestelle oder zum Parkplatz (Becker 2016, S. 198). Eine barrierefreie und komfortable Fußverkehrsinfrastruktur bildet somit die Grundlage eines jeden Mobilitätskonzepts am Wohnort und erleichtert den Zugang zu anderen Verkehrsmitteln. Attraktive, barrierefreie Fußwege sind aber nicht nur die Basis einer selbstbestimmten Mobilität, sondern tragen we- sentlich zu mehr Aufenthaltsqualität sowie Sicherheit im Wohnquartier bei (VCD e. V. 2019, S. 20). Der Fußverkehr ist neben dem Radverkehr, dem motorisierten Individualverkehr so- wie dem öffentlichen Verkehr als gleichwertige vierte Säule des Personenverkehrs zu be- trachten. Die eigenen Füße sind zur Bewältigung der Alltagsmobilität auf Wegen bis zu 2 –3 km von großer Bedeutung. Der Fußverkehr hat viele Stärken. Zufußgehen wirkt so inklusiv wie keine andere Verkehrs- art. Niemand wird ausgeschlossen und gute und sichere Fußweg equalitäten fördern die ei- genständige Mobilität, vor allem von Kindern und älteren Menschen. Zufußgehen ist gesund- heitsfördernd und beugt vielfältigen Krankheiten vor. Wer die Bewegung in die Alltagsmobili- tät integriert, reduziert die Krankheitstage und minimiert langfristig das Risiko von Herz- oder Kreislauferkrankungen. Zufußgehen stärkt die lokale Wirtschaft. Dort, wo hohe Verweilquali- täten sind, werden Einzelhandel und Gastronomie besonders stark genutzt. Letztendlich ist aber das Zufußgehen auch für die Kommunen positiv, denn das Zufußgehen verbraucht den wenigsten Platz, kostet am wenigsten und erzeugt weder Abgase noch Lärm (Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg 2016, S. 6). Gehen erschließt die Stadt nicht zuletzt für Men- schen mit geringen Geldressourcen (Stimpel 2020, S. 17). Fußgänger sind vergleichsweise ungeschützt und tragen deshalb bei Unfällen ein hohes Verletzungsrisiko. Unfälle passieren überwiegend dort, wo Fußgänger die Straße queren. Bei Kindern ereignen sich 90 Prozent der Unfälle beim Überqueren von Straßen (Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg 2019). Zebrastreifen erhöhen die Sicherheit vor allem von Kin- dern und älteren Menschen deutlich und ermöglichen es ihnen, sicherer am öffentlichen Le- ben teilzuhaben. Querungshilfen (beispielsweise Über- und Unterführungen, Lichtsignalanla- gen, Mittelinseln, Zebrastreifen oder Gehwegvorziehungen/Gehwegkaps) können zur Ent- schärfung des besonderen Konfliktpotenzial an Querungsstellen beitragen (Becker 2016, 2016, S. 200). Der gemeinsame Geh- und Radweg ist vor allem innerorts häufig Ursache für Konfliktsituationen (Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V. 2020b, S. 22), daher sollen diese für Nippes abgeschafft werden. Wir wollen nur noch eine klar getrennte Infra- struktur, um Menschen mit Behinderungen, hochbetagte Personen und kleine Kinder, Perso- nen mit Kinderwagen etc. zu schützen. Außerdem sind häufig Fahrräder so abgestellt, dass sie den Fußverkehr behindern. Richtig platzierte Abstell- und Anschließmöglichkeiten in aus- reichender Anzahl können dem entgegen wirken (Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V. 2020b, S. 31). Daher wollen wir die Radabstellanlagen nicht mehr auf Gehwegen, sondern nur noch auf Parktaschen. NRW stellt genug Fördermitteln für alle Fußverkehrsinf- rastrukturmaßnahmen zur Verfügung (Lange 2018, S. 21). Die Stadt Köln muss diese nur beantragen. Ältere Menschen sind als Zu -Fuß-Gehende stärker als andere Gruppen von Verkehrsunfäl- len betroffen (Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg 2017, S. 5). Fehlende Sichtbezie- hungen sind eine der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr (Ministerium für Verkehr Ba- den-Württemberg 2017, S. 5), daher ist es so wichtig, dass das Ordnungsamt sowohl beim - 4 - Gehwegparken als auch Parken in Kurven oder Kreuzungen keine Toleranz mehr an den Tag legt. Mit der steigenden Zahl von Seniorinnen mit eingeschränkter körperlicher L eis- tungsfähigkeit nimmt der Bedarf nach barrierefreien Angeboten und Serviceleistungen für Pflegebedürftige zu (Bormann et al. 2017, S. 2). Diesen Trend wollen wir in Nippes berück- sichtigen und daher Fußgängerinnen und Fußgängern mehr Sicherheit und mehr P latz im öffentlichen Raum zugestehen. gez. Vogel gez. Feuser Literatur Becker, Udo. 2016. Grundwissen Verkehrsökologie. Grundlagen, Handlungsfelder und Maß- nahmen für die Verkehrswende. München: Oekom Verlag. Bormann, René, Tilman Bracher, Bert Leerkamp, Ulrich Hatzfeld, Helmut Holzapfel, Ulrike Reutter, Oliver Schwedes und Martin Stuber. 2017. MOBILITÄT 2050 – demokratisch, nachhaltig und digital vernetzt. WISO direkt 4. Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V. 2020a. Geh-rechtes Planen und Gestal- ten. Rechtliche Planungsgrundlagen für den Fußverkehr. Berlin. Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V. 2020b. Verkehrsrecht auf die Füße stel- len. 66 Schritte zu fairen Regeln. Berlin. Gerlach, Jürgen u. Dietmar Bosserhoff. 2009. Richtlinien für integrierte Netzgestaltung. RIN. Ausg. 2008. Köln: FGSV-Verl. Lange, Kirsten. 2018. Zufußgehen. Viele kleine Schritte für die Verkehrswende. https://www.boell.de/de/2018/12/14/zufussgehen-viele-kleine-schritte-fuer-die- verkehrswende. Gesehen 22.12.2020. Mennicken, C. u. A. Schmitz. 2002. Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA). Köln: FGSV-Verlag. Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. 2016. Fußverkehrs-Checks. Leitfaden zur Durchführung. Stuttgart. Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. 2017. Fußverkehr – sozial und sicher. Ein Ge- winn für alle. Stuttgart. Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM). 2019. Aktionsprogramm. 1.000 Zebra- streifen für Baden-Württemberg. https://vm.baden- wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/aktionsprogramm-1000- zebrastreifen-fuer-baden-wuerttemberg/. Gesehen 08.09.2022. Stimpel, Roland. 2020. Gehen in der Stadt. Straßenraum und Verkehr auf die Füße stellen. Planerin: 17–19. VCD e. V. 2019. Intelligent mobil im Wohnquartier. Handlungsempfehlungen für die Woh- nungswirtschaft und kommunale Verwaltungen. Berlin. Anlage 1 – Liste Fußgängerüberwege im Stadtbezirk Nippes
Anlage 1_FGÜ Liste
2647 Zeichen
Fehlende Fußgängerüberwege (FGÜ) bzw. Zebrastreifen im Bezirk Zu Querende Straße Genauer StandortOrt Bezirk Zusätzliche Baumaßnahme 1 Florastraße 50°57'39.9"N 6°57'49.4"E Ecke Kuenstr/Florast Nippes Prüfung von kleinem Verkehrskreisel und Umbau des Bürgerteigs 2 Kuenstr 50°57'40.0"N 6°57'41.6"E Ecke Kuenstr/Gustav-Cords-Straße als Verbindung zwischen zwei Parks Nippes Bordsteinsenkung für Barrierefreiheit, Fahrradstellplätze rechts und links auf der Seite in Richtung Innere Kannalstraße 3 Florastraße 50°57'44.4"N 6°57'42.2"E Florast als Verbindung zwischen zwei Parks Nippes Aufplasterung auf die höhe des Boardsteines 4 Bergstraße 50.973502, 6.948888 Bergstraße/ Siegmundstraße Nippes/ Mauenheim Bordsteinsenkung für Barrierefreiheit 5 Bergstraße 50°58'24.7"N 6°57'03.2"E Bergstraße/ Neusserstraße Bordsteinsenkung für Barrierefreiheit 6 Garthestraßezu ermitteln Riehler Tal / Garthestraße Riehl 7 Niehler Straße 50°57'44.4"N 6°57'42.2"E Niehler Straße/ Lohsepark-Auer-Spielplatz Nippes Wegnahme der Querungsinsel und Rampe für Radverkehr, Rollator und Kinderwagen 8 Neusser Straße B9 688, 50737 Köln U Bahn-Station Scheibenstraße: An jedem Überweg der Haltestelle sollen jeweils ein Zebrastreifen angebracht werden (4) Weidenpesch 9 Leipziger Platz 50°57'56.2"N 6°57'22.8"E Straße Leipziger Platz, an der Stelle zwischen Eingang zum Platz selbst und dem Haus neben dem Basils (Hausnummer 3). Zugang zum Kinderspielplatz. Nippes 10 Simonskaul 50°59'13.4"N 6°56'38.7"E Kreuzungsbereich Jesuitengasse/Simonskaul: Hier sind immer wieder die zu Fußgehenden durch rechtsabbiegende PkW`s gefährdet- sowohl von der Jesuitengasse kommend rechts auf die simonskaul richtung Neusser-, als auch von der Jesuitengasse kommend rechts auf die simonskaul richtung Mönchsgasse. Diese verbindung wird von vielen Menschen genutzt, um zum Supermarkt zu kommen, aber auch Kinder zu Schule und Kindergarten und zurück und es ist der kurze Weg in den westlichen Teil Weidenpeschs. Weidenpesch 11 Kösliner Strasse 50°59'02.2"N 6°56'37.6"E Kreuzungsbereich Jesuitengasse/Kösliner Strasse: An diesem Kreuzungsbereich passieren täglich viele Menschen die Straße, die zur KVB-Haltestelle, zum Spielplatz, zu den Arzt-Praxen, zur Apotheke wollen. Weidenpesch 12 Kreisverkehr Jesuitengasse 50°58'46.8"N 6°56'44.3"E Kreisverkehr Jesuitengasse/Schmiedegasse/Merheimer Strasse: Bei allen drei Straßen an den Kreisel soll jeweils ein Zebrastreifen. Weidenpesch 13Neusser Straße B9 688, 50737 Köln U Bahn-Station Scheibenstraße: An jedem der 4 Überwege der Haltestelle sollen jeweils ein Zebrastreifen angebracht werden Weidenpesch
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0127/2023
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
- Datum
- 19.01.2023
- Erstellt
- 19.01.2023 10:01