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BV3/070/2025

Bauantrag, Linienstraße 18 - Nachträgliche Nutzungsänderung und nachträgliche Erweiterung im Erdgeschoss (Schreinerei zu Markt) sowie weitere nachträgliche Nutzungsänderung (Blumenladen zu Imbiss)

Beschlussvorlage 06.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3, Sitzung am 24.06.2025, TOP 6.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2137 Zeichen

BV3/070/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Bauantrag, Linienstraße 18 - Nachträgliche Nutzungsänderung und nachträgliche 
Erweiterung im Erdgeschoss (Schreinerei zu Markt) sowie weitere nachträgliche 
Nutzungsänderung (Blumenladen zu Imbiss) 
Fachbereich: 
63 - Bauaufsichtsamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete  Cornelia Zuschke      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 3 24.06.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Die Bezirksvertretung beschließt die Ablösung von 2 Stellplätzen im 
Anwohnerparkbereich. 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Das Vorhabengrundstück Linienstraße 18 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten 
Bebauungsplans Nr. 5575/056. Das Bauvorhaben wird daher planungsrechtlich nach 
§ 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Ebenfalls liegt das Bauvorhaben im Bereich einer 
Erhaltungssatzung. 
 
Geplant ist die Legalisierung der bereits ausgeführten Erweiteru ng der Nutzfläche im 
Erdgeschoss des Gebäudes sowie die Legalisierung der bestehenden Nutzungen im 
Erdgeschoss. Derzeit werden die betreffenden Flächen durch einen 
Lebensmittelmarkt sowie einen Imbissbetrieb genutzt. 
 
Das Bauvorhaben befindet sich im Anwoh nerparkbereich „Lessingplatz“. Durch die 
vorgenommene Nutzungsänderung ergibt sich ein Mehrbedarf von zwei Stellplätzen, 
die abgelöst werden müssen. 
 
Da das Grundstück sich in einem Anwohnerparkbereich befindet, fällt die 
Entscheidung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.

Seite 2 
Begründung: 
 
Eine Herstellung der Stellplätze auf dem Grundstück ist aufgrund der baulichen und 
örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Auch in unmittelbarer Nähe befindet sich kein 
Grundstück, auf dem eine Stellplatzbereitstellung realisierbar wäre. 
  
Im Bereich des Bauvorhabens ist eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen 
Personennahverkehr vorhanden. Gleichzeitig stehen auch in angemessener 
Entfernung öffentliche Parkhäuser zur Verfügung. 
 
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Ablösung der Stellplätze im 
Anwohnerparkbereich. 
 
 
Anlagen: 
Katasterauszug 
Luftbild 
Lageplan 
Grundriss

Lageplan

642 Zeichen

V 
130 
530 
847 
EFH 
36.17 
EFH 
36.19 
is 
Garage 
35.86 •TS Laden 
35.91 
. TS Eingang 36.12 
nstralle 
537 
Apollinarisgtr. 
i1036 
TS Laden 
36.06 
'617 
OK 
126 
851 
4,735 
35.76 
Ok 
18 
Hydrant 35.79 
au 
+Einfahrt 
61 be 
EFH 
36.56 
ad 
538 
Hof 
527 
FD OK 39.68. 
EG Laden EFH. 
36.17m ü. NHN 
S4,59 aube 
539 
-526 
Bruotera 
540 
541 
Haus-Nr. 18 Geschosshohen 
EG (+-0-00)= 36 28m ü. NHN 
1.0G (+2,98) = 39.2 6m 
 
NHN 
2.0G (+ 5,78)= 42.06m 
 
NHN 
3.0G (+8,56)= 44 84m ü NHN 
4.0G (+ 11,35)= 4763m ü NHN 
5.0G (+14,15)= 50.43m ü. NHN 
6.0G (+16,94)= 53.2 2m ü. NHN 
Umnutzung im Erdgeschoss 575 von Shishabar zu/Imbiss 
524

Grundriss

302 Zeichen

0SET 
5.00 
F.90/nb 
qu/06 
10.30 
10,70 
nb/F90 
KÜHLRAUM 
.1 
LEBENSMITTEL- 
MARKET 
DURCHGANG 
2,30 
KÜHLRAUM:2 
2.50 
F9u/tb 
F-90 
WHS•EINGANG 
Z,RW 
2.40 
90 
OFFENER 
HOF 
2.RW 
F.90 
ABSTELLRAUM 
GARD. 
11.74 
F90/b 
KÜHLRAUM-3 
qu/06 
F-90/Gb 
2.10 
KÜCHE 
90 
Z,40 
L00 
307 
LAGER 
 
STRASSE

Luftbild

57 Zeichen

Datum: 24.04.2025

Landeshauptstadt
Düsseldorf

1cm = 10m

Beratungsverlauf (1)

24.06.2025 Bezirksvertretung 3
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Aktenzeichen
BV3/070/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
06.05.2025
Erstellt
29.04.2025 07:24