BV3/070/2025
Bauantrag, Linienstraße 18 - Nachträgliche Nutzungsänderung und nachträgliche Erweiterung im Erdgeschoss (Schreinerei zu Markt) sowie weitere nachträgliche Nutzungsänderung (Blumenladen zu Imbiss)
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Beschlussvorlage
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BV3/070/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag, Linienstraße 18 - Nachträgliche Nutzungsänderung und nachträgliche Erweiterung im Erdgeschoss (Schreinerei zu Markt) sowie weitere nachträgliche Nutzungsänderung (Blumenladen zu Imbiss) Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 24.06.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Ablösung von 2 Stellplätzen im Anwohnerparkbereich. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück Linienstraße 18 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5575/056. Das Bauvorhaben wird daher planungsrechtlich nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Ebenfalls liegt das Bauvorhaben im Bereich einer Erhaltungssatzung. Geplant ist die Legalisierung der bereits ausgeführten Erweiteru ng der Nutzfläche im Erdgeschoss des Gebäudes sowie die Legalisierung der bestehenden Nutzungen im Erdgeschoss. Derzeit werden die betreffenden Flächen durch einen Lebensmittelmarkt sowie einen Imbissbetrieb genutzt. Das Bauvorhaben befindet sich im Anwoh nerparkbereich „Lessingplatz“. Durch die vorgenommene Nutzungsänderung ergibt sich ein Mehrbedarf von zwei Stellplätzen, die abgelöst werden müssen. Da das Grundstück sich in einem Anwohnerparkbereich befindet, fällt die Entscheidung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Seite 2 Begründung: Eine Herstellung der Stellplätze auf dem Grundstück ist aufgrund der baulichen und örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Auch in unmittelbarer Nähe befindet sich kein Grundstück, auf dem eine Stellplatzbereitstellung realisierbar wäre. Im Bereich des Bauvorhabens ist eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr vorhanden. Gleichzeitig stehen auch in angemessener Entfernung öffentliche Parkhäuser zur Verfügung. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Ablösung der Stellplätze im Anwohnerparkbereich. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Lageplan Grundriss
Lageplan
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V 130 530 847 EFH 36.17 EFH 36.19 is Garage 35.86 •TS Laden 35.91 . TS Eingang 36.12 nstralle 537 Apollinarisgtr. i1036 TS Laden 36.06 '617 OK 126 851 4,735 35.76 Ok 18 Hydrant 35.79 au +Einfahrt 61 be EFH 36.56 ad 538 Hof 527 FD OK 39.68. EG Laden EFH. 36.17m ü. NHN S4,59 aube 539 -526 Bruotera 540 541 Haus-Nr. 18 Geschosshohen EG (+-0-00)= 36 28m ü. NHN 1.0G (+2,98) = 39.2 6m NHN 2.0G (+ 5,78)= 42.06m NHN 3.0G (+8,56)= 44 84m ü NHN 4.0G (+ 11,35)= 4763m ü NHN 5.0G (+14,15)= 50.43m ü. NHN 6.0G (+16,94)= 53.2 2m ü. NHN Umnutzung im Erdgeschoss 575 von Shishabar zu/Imbiss 524
Grundriss
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0SET 5.00 F.90/nb qu/06 10.30 10,70 nb/F90 KÜHLRAUM .1 LEBENSMITTEL- MARKET DURCHGANG 2,30 KÜHLRAUM:2 2.50 F9u/tb F-90 WHS•EINGANG Z,RW 2.40 90 OFFENER HOF 2.RW F.90 ABSTELLRAUM GARD. 11.74 F90/b KÜHLRAUM-3 qu/06 F-90/Gb 2.10 KÜCHE 90 Z,40 L00 307 LAGER STRASSE
Luftbild
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Datum: 24.04.2025 Landeshauptstadt Düsseldorf 1cm = 10m
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV3/070/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 06.05.2025
- Erstellt
- 29.04.2025 07:24