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V/0283/2009

Bebauungsplan Nr. 342, 3. Änderung - Beschluss zur Änderung

Vorlagen 08.04.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.05.2009, TOP 17.2.1

V-0283-2009-Anlage-Uebersichtsplan

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Beschlussvorlage

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V-0283-2009-Anlage-Uebersichtsplan

178 Zeichen

Anlage 
zur Vorlage Nr. V/0283/2009 
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Plangebiet / Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER

Beschlussvorlage

3890 Zeichen

V/0283/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342: Mecklenbeck - Weseler Straße / Autobahnzubringer 
(B 51 a) / Bundesbahnstrecke Wanne-Eickel-Bremen / Heroldstraße 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.04.2009 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
07.05.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
13.05.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
13.05.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Bebauungsplan Nr. 342: Mecklenbeck – Weseler Straße / Autobahnzubringer (B 51 a) / Bun-
desbahnstrecke Wanne-Eickel - Bremen / Heroldstraße ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) BauGB zu 
ändern. Der Änderungsbereich umfasst den Bereich der Abgrenzung des Zentralen Versorgungs-
bereiches gemäß Einzelhandelskonzept mit Ausnahme des Geltungsbereiches des vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplanes für das Stadtbezirkszentrum. 
 
Innerhalb des Änderungsbereiches liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Münster, Flur 220, Flurstücke 203, 239, 253, Teil des Flurstückes 225,  
Flur 223, Flurstücke 360–362, 389–392, Teile der Flurstücke 359, 393. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Be-
bauungsplanes der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
Den Bereich südlich der Weseler Straße angrenzend an den künftigen Bahnhaltepunkt Mecklen-
beck sowie an die künftige Heroldstraße weist das Einzelhandelskonzept der Stadt als Zentralen 
Versorgungsbereich mit der Funktion eines Stadtbezirkszentrums aus. Stadtbezirkszentren neh-
men übergeordnete, auf den gesamten Stadtbezirk ausgerichtete Versorgungsaufgaben wahr.  
 
Für den größten Teil des Versorgungsbereiches wird zurzeit ein Vorhabenbezogener Bebauungs-
plan aufgestellt (2. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342, V/0005/2007). 
Der Eigentümer der Flächen beabsichtigt, hier eine multifunktionale Bebauung mit Versorgungs-
einrichtungen, Dienstleistungsangeboten und Gastronomieeinrichtungen zu errichten. Eine gestal-
Vorlagen-Nr.: 
V/0283/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 40 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.04.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0283/2009 
terisch hochwertige Umsetzung der Bebauung und der öffentlichen Räume ist dabei ebenso beab-
sichtigt, wie die Einbindung des neuen Bahnhaltepunktes. 
 
Anlass der hier vorliegenden Planung ist die beabsichtigte Nutzungsänderung für eine Gewerbe-
halle mit dem Ziel, dort künftig vier Spielhallen mit jeweils kerngebietstypischer Größe zu betrei-
ben. Die Gewerbehalle liegt in einem heute gewerblich geprägten Umfeld. Der Standort grenzt 
jedoch unmittelbar an den geplanten Umgestaltungsbereich zum Stadtbezirkszentrum an und wür-
de über die gleiche Zufahrt erschlossen. Mit dem Ausbau zum Stadtbezirkszentrum ist eine Auf-
wertung des gesamten Versorgungsbereiches verbunden, der einen Aufenthalt der Nutzer bis in 
die späten Abendstunden unterstützen soll. Die potenziellen Störungen, die durch die Nutzer von 
Spielstätten in deren Umfeld erzeugt werden können, sind geeignet, die beabsichtigte städtebauli-
che Entwicklung zu beeinträchtigen. Deshalb sollen Vergnügungsstätten für den engbegrenzten 
Bereich des Versorgungsbereiches ausgeschlossen werden. Außerhalb dieses Bereiches sind 
Alternativstandorte im weitläufigen Gewerbegebiet entlang der Weseler Straße grundsätzlich 
denkbar.  
 
Mit dem Beschluss zur Änderung sollen die Voraussetzungen für die Anwendung von Plansiche-
rungsinstrumenten geschaffen werden, um die städtebauliche Zielsetzung für den zentralen Ver-
sorgungsbereich zu gewährleisten. 
 
 
i. V. 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

Beratungsverlauf (4)

30.04.2009 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.05.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.05.2009 Hauptausschuss
TOP 20.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.05.2009 Rat
TOP 17.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bebauungsplan Nr. 342, 3. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
  • Weseler Straße
  • Heroldstraße

Bebauungsplan Nr. 342, 3. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Mecklenbeck - Weseler Straße / Autobahnzubringer (B 51 a) / Bundesbahnstrecke Wanne-Eickel - Bremen / Heroldstraße

Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0283/2009
Typ
Vorlagen
Datum
08.04.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37