V/0283/2009
Bebauungsplan Nr. 342, 3. Änderung - Beschluss zur Änderung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
V-0283-2009-Anlage-Uebersichtsplan
178 Zeichen
Anlage zur Vorlage Nr. V/0283/2009 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Plangebiet / Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER
Beschlussvorlage
3890 Zeichen
V/0283/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342: Mecklenbeck - Weseler Straße / Autobahnzubringer (B 51 a) / Bundesbahnstrecke Wanne-Eickel-Bremen / Heroldstraße Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 30.04.2009 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 07.05.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 13.05.2009 Hauptausschuss Vorberatung 13.05.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 342: Mecklenbeck – Weseler Straße / Autobahnzubringer (B 51 a) / Bun- desbahnstrecke Wanne-Eickel - Bremen / Heroldstraße ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) BauGB zu ändern. Der Änderungsbereich umfasst den Bereich der Abgrenzung des Zentralen Versorgungs- bereiches gemäß Einzelhandelskonzept mit Ausnahme des Geltungsbereiches des vorhabenbe- zogenen Bebauungsplanes für das Stadtbezirkszentrum. Innerhalb des Änderungsbereiches liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 220, Flurstücke 203, 239, 253, Teil des Flurstückes 225, Flur 223, Flurstücke 360–362, 389–392, Teile der Flurstücke 359, 393. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Be- bauungsplanes der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Den Bereich südlich der Weseler Straße angrenzend an den künftigen Bahnhaltepunkt Mecklen- beck sowie an die künftige Heroldstraße weist das Einzelhandelskonzept der Stadt als Zentralen Versorgungsbereich mit der Funktion eines Stadtbezirkszentrums aus. Stadtbezirkszentren neh- men übergeordnete, auf den gesamten Stadtbezirk ausgerichtete Versorgungsaufgaben wahr. Für den größten Teil des Versorgungsbereiches wird zurzeit ein Vorhabenbezogener Bebauungs- plan aufgestellt (2. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342, V/0005/2007). Der Eigentümer der Flächen beabsichtigt, hier eine multifunktionale Bebauung mit Versorgungs- einrichtungen, Dienstleistungsangeboten und Gastronomieeinrichtungen zu errichten. Eine gestal- Vorlagen-Nr.: V/0283/2009 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Husmann Ruf: 492 61 40 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 14.04.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0283/2009 terisch hochwertige Umsetzung der Bebauung und der öffentlichen Räume ist dabei ebenso beab- sichtigt, wie die Einbindung des neuen Bahnhaltepunktes. Anlass der hier vorliegenden Planung ist die beabsichtigte Nutzungsänderung für eine Gewerbe- halle mit dem Ziel, dort künftig vier Spielhallen mit jeweils kerngebietstypischer Größe zu betrei- ben. Die Gewerbehalle liegt in einem heute gewerblich geprägten Umfeld. Der Standort grenzt jedoch unmittelbar an den geplanten Umgestaltungsbereich zum Stadtbezirkszentrum an und wür- de über die gleiche Zufahrt erschlossen. Mit dem Ausbau zum Stadtbezirkszentrum ist eine Auf- wertung des gesamten Versorgungsbereiches verbunden, der einen Aufenthalt der Nutzer bis in die späten Abendstunden unterstützen soll. Die potenziellen Störungen, die durch die Nutzer von Spielstätten in deren Umfeld erzeugt werden können, sind geeignet, die beabsichtigte städtebauli- che Entwicklung zu beeinträchtigen. Deshalb sollen Vergnügungsstätten für den engbegrenzten Bereich des Versorgungsbereiches ausgeschlossen werden. Außerhalb dieses Bereiches sind Alternativstandorte im weitläufigen Gewerbegebiet entlang der Weseler Straße grundsätzlich denkbar. Mit dem Beschluss zur Änderung sollen die Voraussetzungen für die Anwendung von Plansiche- rungsinstrumenten geschaffen werden, um die städtebauliche Zielsetzung für den zentralen Ver- sorgungsbereich zu gewährleisten. i. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlagen: Übersichtsplan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Bebauungsplan Nr. 342, 3. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
- Weseler Straße
- Heroldstraße
Bebauungsplan Nr. 342, 3. Änderung
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Mecklenbeck - Weseler Straße / Autobahnzubringer (B 51 a) / Bundesbahnstrecke Wanne-Eickel - Bremen / Heroldstraße
Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0283/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.04.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37