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2026/0166

Erhebung von Risikoprämien für die Gewährung von Bürgschaften - Anpassung der Erhebungsrichtlinien sowie des Vertragsmusters

Magistratsvorlage 13.05.2026

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2026/0166

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.05.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0166 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 612010 
Kostenstelle:  910-020-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  6120-11 Sachkonto: 5731000 
 
Betreff: Erhebung von Risikoprämien für die Gewährung von Bürgschaften -  
Anpassung der Erhebungsrichtlinien sowie des Vertragsmusters  
 
Vorlage vom: 13.05.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Dem anliegenden Entwurf der Neufassung der Richtlinie über die Erhebung von Risiko -
prämien für die Gewährung von Bürgschaften durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
wird zugestimmt. 
2. Dem anliegenden Entwurf des Vertragsmusters zur Erhebung von Risikoprämien für die 
Gewährung von Bürgschaften durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zugestimmt.  
3. Die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung ist einzuholen.  
 
 
Anlagen: Neufassung Erhebungsrichtlinien  
Mustervertrag Risikoprämien  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.05.2026: 
 
Die Richtlinien über die Erhebung von Risikoprämien für die Gewährung von Bürgschaften  
wurden zuletzt im Jahr 2012 mit Magistratsvorlage 2012/0071 neu gefasst. 
 
Mit den anliegenden Neufassungen erfolgen die zwischenzeitlich festgestellten notwendigen 
Anpassungen hinsichtlich Daten und Begrifflichkeiten. 
 
So werden z. Bsp. die jährlichen Darlehns- bzw. Bürgschaftsstände durch die Banken nicht 
zum 1.1. eines Jahres, sondern zum 31.12. des Vorjahres gemeldet. Diese Stände sind 
Berechnungsgrundlage der jährlichen Risikoprämien. 
 
Außerdem sind die bisherigen Dokumente so formuliert, dass sie auf Sachverhalte anwendbar 
sind, bei denen Darlehns- und Bürgschaftssumme identisch sind. Sachverhalte, bei denen dies 
nicht der Fall ist, sind nicht eindeutig geregelt (gemäß EU-Beihilferecht dürfen grundsätzlich 
nur 80% verbürgt werden). 
 
 
Darmstadt, 13.05.2026 
 
Der Dezernent IV 
 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2026/0166
Typ
Magistratsvorlage
Datum
13.05.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00