V/0215/2014/1
1. Gewinn- und Verlustübernahmevertrag zwischen der Regionalverkehr Münsterland GmbH
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Beschlussvorlage
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V/0215/2014/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft 1. Gewinn- und Verlustübernahmevertrag zwischen der Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) und der Regionalverkehr Münsterland Verkehrsdienst GmbH (RVM-VD) 2. Gewinn- und Verlustübernahmevertrag zwischen der RVM GmbH und der Verkehrsbetrieb Kipp GmbH (VBK GmbH) Beratungsfolge 01.04.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der RVM wird ermächtigt, fo l- gende Beschlüsse zu fassen: 1. Dem Absc hluss eines Gewinn - und Verlustübernahmevertrages sowie dem A bschluss einer notariellen Zusatzvereinbarung zwischen der Regionalverkehr Münsterland GmbH und der RVM-Verkehrsdienst GmbH gemäß Anlagen zur Sitzungsvorlage wird zugestimmt. 2. Dem Nachtrag zum Gewinn- und Verlustübernahmevertrag zwischen der Regiona lverkehr Münsterland GmbH und der Verkehrsbetrieb Kipp GmbH vom 25.10.2010 gemäß Anlage zur Sitzungsvorlage wird zugestimmt. Begründung: Zu 1. Der Verlustübernahmevertrag zwischen der Regionalverkehr Münsterland GmbH und der RVM-Verkehrsdienst GmbH wurde in § 3 im Hinblick auf die steuerliche Betrachtung erfor- derlicher Nachträge neu gefasst. § 4 ist entfallen. Die Anlage ist entsprechend auszutauschen. I. V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage Vorlagen-Nr.: V/0215/2014/1 Auskunft erteilt: Frau Janetzki Ruf: 492 20 10 E-Mail: JanetzkiA@stadt-muenster.de Datum: 14.03.2014 Öffentliche Beschlussvorlage
Anlage V_215_1_Endstand
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Gewinn- und Verlustübernahmevertrag Zwischen der Regionalverkehr Münsterland GmbH Krögerweg 11, 48155 Münster Steuer-Nr.: 336/5710/1084 Amtsgericht: Münster HRB 1489 und der RVM-Verkehrsdienst GmbH Krögerweg 11, 48155 Münster Steuer-Nr.: 336/5710/1175 Amtsgericht: Münster HRB 4100 wird folgender Gewinn- und Verlustübernahmevertrag geschlossen: 8 1 Gewinn- und Verlustübernahmen Die RVM-Verkehrsdienst GmbH verpflichtet sich, jeweils den ganzen Jahresüberschuss ge- mäß ihrer Handelsbilanz an die Regionalverkehr Münsterland GmbH abzuführen. Die $8 301 ff AktG gelten uneingeschränkt für die gesamte Laufzeit des Vertrages. Gleichzeitig vereinbart die Regionalverkehr Münsterland GmbH mit der RVM-Verkehrsdienst GmbH die Verlustübernahme entsprechend den Vorschriften des 8 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung. & 2 Berechnung des Gewinns bzw. des Verlustes Rücklagen in zulässiger handelsrechtlicher Höhe dürfen gebildet werden. Vorvertragliche Rücklagen dürfen nicht aufgelöst und an die Regionalverkehr Münsterland GmbH abgeführt werden. Der Gewinnanspruch steht der Regionalverkehr Münsterland GmbH, der Verlustausgleich steht der RVM-Verkehrsdienst GmbH innerhalb vier Wochen nach Feststellung durch die Gesellschafterversammlung der RVM-Verkehrsdienst GmbH zu. $ 3 Vertragsdauer und Kündigung (1) Dieser Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gesellschafterversamm- lung der Regionalverkehr Münsterland GmbH und der Gesellschafterversammlung der RVM-Verkehrsdienst GmbH abgeschlossen. Er wird wirksam mit der Eintragung in das Handelsregister der RVM-Verkehrsdienst GmbH. (2) Dieser Vertrag gilt rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft am 24.09.1993, frühestens jedoch ab Beginn des späteren Wirtschaftsjahres, in dem der Vertrag im Handelsregister eingetragen worden ist. (3) Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von fünf Zeitjahren. Für den Fall, dass ein Wirt- schaftsjahr der Organgesellschaft innerhalb dieses Zeitraums weniger als zwölf Kalen- dermonate umfasst oder für ein Jahr seit Beginn dieses Jahres durch das Finanzamt für eine Organschaft nicht anerkannt wird, erstreckt sich die Mindestlaufzeit auch auf weitere ganze (Rumpf-)Wirtschaftsjahre, bis die Mindestlaufzeit von fünf aufeinander- folgenden Zeitjahren abgedeckt ist. (6) Dieser Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten erst- mals zum Ablauf des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft gekündigt werden, in dem die Voraussetzung des vollständigen Ablaufs der Mindeslaufzeit gemäß 8 3 (3) er- füllt werden wird (ordentliches Kündigungsrecht). Wird er nicht gekündigt, so verlängert er sich bei gleicher Kündigungsfrist um jeweils ein Wirtschaftsjahr der Organgesell- schaft. Den Vertragsparteien bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vorbehalten. Ein zur Kün- digung berechtigender wichtiger Grund kann insbesondere - jedoch nicht abschließend - in der Veräußerung oder Einbringung der Organbeteiligung durch den Organträger, der Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation des Organträgers oder der Organge- sellschaft liegen. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Münster, Regionalverkehr Münsterland GmbH RVM-Verkehrsdienst GmbH
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Krögerweg 11
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0215/2014/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.03.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37