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V/0215/2014/1

1. Gewinn- und Verlustübernahmevertrag zwischen der Regionalverkehr Münsterland GmbH

Vorlagen 14.03.2014

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 01.04.2014, TOP 4.5

Beschlussvorlage

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Anlage V_215_1_Endstand

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Beschlussvorlage

1613 Zeichen

V/0215/2014/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Gewinn- und Verlustübernahmevertrag zwischen der Regionalverkehr Münsterland GmbH 
(RVM) und der Regionalverkehr Münsterland Verkehrsdienst GmbH (RVM-VD) 
2. Gewinn- und Verlustübernahmevertrag zwischen der RVM GmbH und der Verkehrsbetrieb Kipp 
GmbH (VBK GmbH) 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.04.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der RVM wird ermächtigt, fo l-
gende Beschlüsse zu fassen: 
 
1. Dem Absc hluss eines Gewinn - und Verlustübernahmevertrages sowie dem A bschluss einer 
notariellen Zusatzvereinbarung zwischen der Regionalverkehr Münsterland GmbH und der 
RVM-Verkehrsdienst GmbH gemäß Anlagen zur Sitzungsvorlage wird zugestimmt. 
 
2. Dem Nachtrag zum  Gewinn- und Verlustübernahmevertrag zwischen der Regiona lverkehr 
Münsterland GmbH und der Verkehrsbetrieb Kipp GmbH vom 25.10.2010 gemäß Anlage zur 
Sitzungsvorlage wird zugestimmt. 
 
Begründung: 
 
Zu 1. 
 
Der Verlustübernahmevertrag zwischen der Regionalverkehr Münsterland GmbH und der 
RVM-Verkehrsdienst GmbH wurde in § 3 im Hinblick auf die steuerliche Betrachtung erfor-
derlicher Nachträge neu gefasst. § 4 ist entfallen. 
 
Die Anlage ist entsprechend auszutauschen. 
 
I. V. 
 
gez. Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage 
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0215/2014/1 
Auskunft erteilt: 
Frau Janetzki 
Ruf: 
492 20 10 
E-Mail: 
JanetzkiA@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.03.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

Anlage V_215_1_Endstand

3278 Zeichen

Gewinn- und Verlustübernahmevertrag
Zwischen der

Regionalverkehr Münsterland GmbH
Krögerweg 11, 48155 Münster
Steuer-Nr.: 336/5710/1084
Amtsgericht: Münster HRB 1489

und der

RVM-Verkehrsdienst GmbH
Krögerweg 11, 48155 Münster
Steuer-Nr.: 336/5710/1175
Amtsgericht: Münster HRB 4100

wird folgender
Gewinn- und Verlustübernahmevertrag

geschlossen:

8 1 Gewinn- und Verlustübernahmen

Die RVM-Verkehrsdienst GmbH verpflichtet sich, jeweils den ganzen Jahresüberschuss ge-
mäß ihrer Handelsbilanz an die Regionalverkehr Münsterland GmbH abzuführen. Die
$8 301 ff AktG gelten uneingeschränkt für die gesamte Laufzeit des Vertrages. Gleichzeitig
vereinbart die Regionalverkehr Münsterland GmbH mit der RVM-Verkehrsdienst GmbH die
Verlustübernahme entsprechend den Vorschriften des 8 302 AktG in seiner jeweils gültigen
Fassung.

& 2 Berechnung des Gewinns bzw. des Verlustes

Rücklagen in zulässiger handelsrechtlicher Höhe dürfen gebildet werden. Vorvertragliche
Rücklagen dürfen nicht aufgelöst und an die Regionalverkehr Münsterland GmbH abgeführt
werden.

Der Gewinnanspruch steht der Regionalverkehr Münsterland GmbH, der Verlustausgleich
steht der RVM-Verkehrsdienst GmbH innerhalb vier Wochen nach Feststellung durch die
Gesellschafterversammlung der RVM-Verkehrsdienst GmbH zu.

$ 3 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Dieser Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gesellschafterversamm-
lung der Regionalverkehr Münsterland GmbH und der Gesellschafterversammlung der
RVM-Verkehrsdienst GmbH abgeschlossen. Er wird wirksam mit der Eintragung in das
Handelsregister der RVM-Verkehrsdienst GmbH.

(2) Dieser Vertrag gilt rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft am
24.09.1993, frühestens jedoch ab Beginn des späteren Wirtschaftsjahres, in dem der
Vertrag im Handelsregister eingetragen worden ist.

(3) Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von fünf Zeitjahren. Für den Fall, dass ein Wirt-
schaftsjahr der Organgesellschaft innerhalb dieses Zeitraums weniger als zwölf Kalen-
dermonate umfasst oder für ein Jahr seit Beginn dieses Jahres durch das Finanzamt
für eine Organschaft nicht anerkannt wird, erstreckt sich die Mindestlaufzeit auch auf
weitere ganze (Rumpf-)Wirtschaftsjahre, bis die Mindestlaufzeit von fünf aufeinander-
folgenden Zeitjahren abgedeckt ist.

(6)

Dieser Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten erst-
mals zum Ablauf des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft gekündigt werden, in
dem die Voraussetzung des vollständigen Ablaufs der Mindeslaufzeit gemäß 8 3 (3) er-
füllt werden wird (ordentliches Kündigungsrecht). Wird er nicht gekündigt, so verlängert
er sich bei gleicher Kündigungsfrist um jeweils ein Wirtschaftsjahr der Organgesell-
schaft.

Den Vertragsparteien bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages
aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vorbehalten. Ein zur Kün-
digung berechtigender wichtiger Grund kann insbesondere - jedoch nicht abschließend
- in der Veräußerung oder Einbringung der Organbeteiligung durch den Organträger,
der Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation des Organträgers oder der Organge-
sellschaft liegen.

Kündigungen bedürfen der Schriftform.

Münster,

Regionalverkehr Münsterland GmbH RVM-Verkehrsdienst GmbH

Beratungsverlauf (1)

01.04.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Krögerweg 11

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0215/2014/1
Typ
Vorlagen
Datum
14.03.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37