2024/0327
Änderung der Verwaltungsvorschrift (Richtlinien) zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine
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2024/0327
4822 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
26.11.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0327
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 362000
Kostenstelle: 051-004-1001 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3625-00 Sachkonto: 7128000
Betreff: Änderung der Verwaltungsvorschrift (Richtlinien) zur Gewährung von Zuschüssen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder - und Jugendarbeit der Jugendgruppen,
Jugendverbände und Vereine
Vorlage vom: 18.11.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen de r Fortschreibung der
Verwaltungsvorschrift (Richtlinie n) zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt
Darmstadt für die Kinder - und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und
Vereine zu.
2. Die Umsetzung der Verwaltungsvorschrift erfolgt unter dem Vorbehalt der jährlich im
Rahmen der Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel unter der
Kostenstelle 051 -004-1001, Sachkonto 7128000, Produkt 3620000.
- 2 -
Anlagen: Fördersätze Jugendpflegeetat
Jugendpflegeetat Verwaltungsvorschrift (Richtlinien)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.11.2024
Wie in der Magistratsvorlage Nr. 2024/0074 bereits angekündigt , hat die vom
Jugendhilfeausschuss eingesetzte AG Richtlinien die Förderrichtlinien und die Fördersätze
zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und
Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine weiter überarbeitet.
Der Jugendhilfeausschuss wurde in seiner Sitzung am 13.11.2024 über die Änderungen
informiert und hat diesen einstimmig zugestimmt . Die Fördersätze wurden durch den
Jugendhilfeausschuss ebenfalls zur Kenntnis genommen.
Folgende wesentlichen Ve ränderungen wurden vorgenommen:
- Zuschusszeitraum:
Die bisherige Förderperiode von Anfang November bis Ende Oktober wird im Punkt
I.4. geändert und an das Haushaltsjahr angepasst. Ein Förderjahr geht künftig vom
01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres. Für de n Übergang vom Jahr 2024 ins Jahr 2025
wird vereinbart, dass förderfähige Maßnahmen vom 1.11.2024 bis zum 20.12.2024
im Haushaltsjahr 2025 abgerechnet und somit bezuschusst werden. Somit ist für den
Übergang der Förderzeitraum einmalig vom 1.11.2024 bis 31 .12.2025.
- Fördervoraussetzungen:
Die Fördervoraussetzungen wurden konkretisiert. Es ist künftig erforderlich, dass
Teilnehmenden- und Betreuendenlisten mit Namen und Alter im Regelfall eingereicht
werden. Ausnahmen müssen mit Begründung im Vorfeld beantragt werden, z.B. bei
Großveranstalt ungen, bei denen keine Teilnehmendenlisten geführt werden können.
- Abgabefristen:
Maßnahmen müssen künftig innerhalb von acht Wochen nach Ende der Veranstaltung
abgerechnet werden.
- Die Förderung von Ferienspielen und örtlichen Kinder - und
Jugenderholungsmaßnahmen wurde auf Teilnehmende von 5 bis zum vollendeten 15 .
Lebensjahr eingegrenzt.
- Die Förderung von Internationalen Jugendbegegnungen wurde auf die Dauer von 4 bis
14 Tagen begrenzt.
Mit der Fortschreibung der Verwaltungsvorschrift (Richtlinie) zur Gewährung von Zuschüssen
der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder - und Jugendarbeit wird die
Zuschussgewährung an das Haushaltsjahr angepasst und die Grundlagen und
Voraussetzungen zur Zuschussgewährung weiter präzisiert. Ziel ist der Erhalt der Angebote
der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine , die junge Menschen zur
Selbstbestimmung befähigen und gesellschaftliche Mitverantwortung und soziales
Engagement fördern.
Darmstadt, 18.11.2024
Hanno Benz Barbara Akdeniz Andre Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeisterin Stadtkämmerer
anlage 5
4895 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
26.11.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I
II 51
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0327
Magistratsbeschluss -Nr.
426
Internetfähig
Produkt-Nr.: 362000
Kostenstelle: 051-004-1001 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3625-00 Sachkonto: 7128000
Betreff: Änderung der Verwaltungsvorschrift (Richtlinien) zur Gewährung von Zuschüssen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder - und Jugendarbeit der Jugendgruppen,
Jugendverbände und Vereine
Vorlage vom: 18.11.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen de r Fortschreibung der
Verwaltungsvorschrift (Richtlinie n) zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt
Darmstadt für die Kinder - und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und
Vereine zu.
2. Die Umsetzung der Verwaltungsvorschrift erfolgt unter dem Vorbehalt der jährlich im
Rahmen der Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel unter der
Kostenstelle 051 -004-1001, Sachkonto 7128000, Produkt 3620000.
- 3 -
Anlagen: Fördersätze Jugendpflegeetat
Jugendpflegeetat Verwaltungsvorschrift (Richtlinien)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 04.12.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.11.2024
Wie in der Magistratsvorlage Nr. 2024/0074 bereits angekündigt, hat die vom
Jugendhilfeausschuss eingesetzte AG Richtlinien die Förderrichtlinien und die Fördersätze
zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darm stadt für die Kinder- und
Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine weiter überarbeitet .
Der Jugendhilfeausschuss wurde in seiner Sitzung am 13.11.2024 über die Änderungen
informiert und hat diesen einstimmig zugestimmt. Die Fördersätze w urden durch den
Jugendhilfeausschuss ebenfalls zur Kenntnis genommen.
Folgende wesentlichen Veränderungen wurden vorgenommen:
- Zuschusszeitraum:
Die bisherige Förderperiode von Anfang November bis Ende Oktober wird im Punkt
I.4. geändert und an das Haush altsjahr angepasst. Ein Förderjahr geht künftig vom
01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres. Für den Übergang vom Jahr 2024 ins Jahr 2025
wird vereinbart, dass förderfähige Maßnahmen vom 1.11.2024 bis zum 20.12.2024
im Haushaltsjahr 2025 abgerechnet und somit bezuschusst werden. Somit ist für den
Übergang der Förderzeitraum einmalig vom 1.11.2024 bis 31.12.2025.
- Fördervoraussetzungen:
Die Fördervoraussetzungen wurden konkretisiert. Es ist künftig erforderlich, dass
Teilnehmenden- und Betreuendenlisten mit Namen und Alter im Regelfall eingereicht
werden. Ausnahmen müssen mit Begründung im Vorfeld beantragt werden, z.B. bei
Großveranstalt ungen, bei denen keine Teilnehmendenlisten geführt werden können.
- Abgabefristen:
Maßnahmen müssen künftig innerhalb von acht Wochen nach Ende der Veranstaltung
abgerechnet werden.
- Die Förderung von Ferienspielen und örtlichen Kinder - und
Jugenderholungsmaßnahmen wurde auf Teilnehmende von 5 bis zum vollendeten 15 .
Lebensjahr eingegrenzt.
- Die Förderung von Internationalen Jugendbegegnungen wurde auf die Dauer von 4 bis
14 Tagen begrenzt.
Mit der Fortschreibung der Verwaltungsvorschrift (Richtlinie) zur Gewährung von Zuschüssen
der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder - und Jugendarbeit wird die
Zuschussgewährung an das Haushaltsjahr angepasst und die Grundlagen und
Voraussetzungen zur Zuschussgewährung weiter präzisiert. Ziel ist der Erhalt der Angebote
der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine, die junge Menschen zur
Selbstbestimmung befähigen und gesellschaftliche Mitverantwortung und soziales
Engagement fördern.
Darmstadt, 18.11.2024
Hanno Benz Barbara Akdeniz Andre Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeisterin Stadtkämmerer
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Punkt 4: Änderung der Verwaltungsvorschrift (Richtlinien) zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine (V-Nr. 2024/0327) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: AfD
anlage 3
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Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Jugendamt Abteilung Kinder- und Jugendförderung Stand: 11/2024 Anlage Fördersätze zur Verwaltungsvorschrift (Richtlinie) zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine Fördersätze für Teilnehmende und Betreuende ohne Qualifikation Veranstaltung Fördersumme pro Tag Veranstaltungen bis 3 Tage 10,00 Euro Veranstaltungen, Freizeiten ab 4 Tagen Inland 15,00 Euro Veranstaltungen, Freizeiten ab 4 Tagen Ausland 17,00 Euro Ferienspiele 13,00 Euro Internationale Jugendbegegnung 20,00 Euro Außerschulische (kulturelle und politische) Bildungsangebote 20,00 Euro Digitale außerschulische (kulturelle und politische) Bildungsangebote 10,00 Euro Mitarbeitendenschulungen 25,00 Euro Digitale Mitarbeitendenschulungen 12,00 Euro Fördersätze für Betreuende mit Qualifikation Veranstaltung Fördersumme pro Tag Veranstaltungen bis 3 Tage 13,00 Euro Veranstaltungen, Freizeiten ab 4 Tagen 40,00 Euro Ferienspiele 35,00 Euro Internationale Jugendbegegnung 40,00 Euro Honorar für Lehrgangsleitende 25,00 Euro Honorar für Lehrgangsleitende bei digitalen Schulungen 12,00 Euro Sprachmittler*innen-Honorar bei internationalen Jugendbegegnungen 40,00 Euro
anlage 6
352 Zeichen
Punkt 5: Änderung der Verwaltungsvorschrift (Richtlinien) zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine (V-Nr. 2024/0327) Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: AfD-Fraktion
anlage 4
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1 Verwaltungsvorschrift (Richtlinien) zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Jugendamt Kinder- und Jugendförderung Stand 11/2024 Verwaltungsvorschrift (Richtlinien) zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine TEIL EINS: Allgemeine Bestimmungen I. Allgemeine Grundsätze II. Fördervoraussetzungen III. Förderverfahren IV. Zuschusshöhe V. Betreuende TEIL ZWEI: Förderung im Bereich Freizeit und Erholung VI. Veranstaltungen bis zu 3 Tagen VII. Freizeiten und Ferienfahrten ab 4 Tagen VIII. Ferienspiele TEIL DREI: Internationale Jugendbegegnung IX. Internationale Jugendbegegnung TEIL VIER: Bildung und Fortbildung X. Außerschulische Bildungsangebote XI. Schulung ehrenamtlicher Mitarbeitenden 2 Verwaltungsvorschrift (Richtlinien) zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit TEIL EINS: Allgemeine Bestimmungen I. Allgemeine Grundsätze I.1. Zuschüsse können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf Basis des § 74, Absatz 6 SGB VIII gewährt werden. I.2. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. I.3. Maßnahmen, die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt bereits gefördert werden, sind nicht zuschussfähig. I.4. Ein Förderjahr geht vom 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres II. Fördervoraussetzungen II.1. Zuschüsse gemäß dieser Richtlinie dürfen nur für Zwecke verwendet werden, die den Zielen der Kinder- und Jugendarbeit folgen (siehe dazu §11 SGB VIII). Ziel der Jugendarbeit ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern. Angebote sollen daher an die Interessen junger Menschen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Die Angebote sollen junge Menschen zur Selbstbestimmung befähigen sowie gesellschaftliche Mitverantwortung und soziales Engagement fördern. Hierzu gehören beispielsweise Angebote der außerschulischen Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, internationale Jugendarbeit oder Kinder - und Jugenderholung. II.2. Die Kriterien für die "Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe" nach § 75 SGB VIII werden auch bei der Gewährung von Zuschüssen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt zugrunde gelegt. II.3. Die Gewährung von Leistungen nach dieser Richtlinie i st nur möglich für Träger der freien Jugendhilfe, mit denen eine Vereinbarung gemäß § 72 a Abs. 4 SGB VIII mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt besteht. II.4. Gefördert werden können Verbände, Vereine oder Gruppen . Sportvereine müssen Mitglied bei der Sportjugend Hessen s ein. II.5. Gefördert werden können Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit für junge Menschen von 5 bis zum vollendeten 26. Lebensjahr (vgl. Begriffsbestimmung § 7, Absatz 1 SGB VIII). II.6. Es werden nur Verbände, Vereine oder Gruppen der Jugend gefördert, die ihren Sitz in der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben. II.7. Die Teilnehmenden müssen ihren 1. Wohnsitz in der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben. Bis zu 5 % der Teilnehmenden können ihren Wohnsitz außerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben. II.8. Nicht gefördert werden können insbesondere: - Veranstaltungen im Bereich der Schule und der Kinderbetreuung (U3, Ü3, Hort) - Veranstaltungen, die den Charakter von Sportwettkämpfen oder Trainingslehrgängen, -lagern haben oder im Zusammenhang hiermit stehen. Veranstaltungen, welche bereits über die Sportförderrichtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt gefördert werden. 3 Verwaltungsvorschrift (Richtlinien) zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit - Regelmäßige Gruppentreffen (Jugendtreff, Gruppenstunden), - Veranstaltungen mit religiösem Charakter, - Veranstaltungen gewerkschaftlicher oder parteipolitischer Art, - Veranstaltungen, die von gewerblichen Trägern durchgeführt werden - Besuche von (Weihnachts-) Märkten, öffentlichen Festen, Kerbeveranstaltungen, Familienfreizeiten und reine Unterhaltungsveranstaltungen II.9. Es können nur Zuschüsse gewährt werden, wenn zur Beantragung die vorgegebenen Formulare verwendet werden, eine Teilnehmendenliste und eine Betreuendenliste, mit Namen und Alter beigefügt ist/sind. II.10. Ausnahmen zum Verzicht auf Teilnehmendenlisten sind im Einzelfall vor Durchführung der Maßnahme beim Jugendamt mit Begründung zu beantragen. Beispiele für solche Veranstaltung sind Spiel- und Familienfeste, die als offene Veranstaltungen ohne Anmeldung konzipiert sind, teilweise auf großen Geländen mit vielfältigen Zugängen. III. Förderverfahren III.1. Für alle Maßnahmen gilt eine Abrechnungsfrist von acht Wochen nach Beendigung der Maßnahme. Spätester Zeitpunkt zur Vorlage von Abrechnungsformularen (im Sinne von Verwendungsnachweisen) für Maßnahmen des Kalenderjahres ist der 20. Dezember. Für alle Maßnahmen, die nach dem 20. Dezember eingehen, gilt das Abrechnungsformular für das folgende Kalenderjahr. III.2. Wenn das Abrechnungsformular nicht ordnungsgemäß vorgelegt wird, kann keine Bezuschussung der Maßnahme erfolgen. III.3. Die Qualifikationsnachweise der Betreuenden und die Belege sind fünf Jahre aufzubewahren und der Wissenschaftsstadt Darmstadt nach Aufforderung vorzulegen. III.4. Der Antrag und die einzureichenden Nachweise werden vom Jugendamt und ggf. vom Revisionsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt geprüft. Die Prüfung muss auch in den Räumen der Gruppen, Vereine und Verbände vorgenommen werden können. III.5. Dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs -Überörtliche Prüfung- stehen die Rechte aus dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung Kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG vom 22.12.1993, GVBI. I S. 708 ff. insbesondere §5 Abs. 2 - 4) zu. IV. Zuschusshöhe IV .1. Die Zuschüsse werden nach der Anzahl der Teilnehmenden und der Art der Maßnahme gewährt. Die Höhe der jährlichen Zuschüsse ist den jeweils aktuellen Fördersätzen zu entnehmen. Die Höhe der Zuschüsse wird durch den Jugendhilfeausschuss festgelegt und steht unter Haushaltsvorbehalt. IV .2. Die einzelnen Maßnahmen werden zunächst mit 90% der zuschussfähigen Fördersumme beschieden. Sollten zum Ende der Förderperiode noch Mittel zur Verfügung stehen, werden die restlichen Beträge bis zu einer 100% Förderung an die Antragstellenden anteilig beschieden. 4 Verwaltungsvorschrift (Richtlinien) zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit V. Betreuende V .1. Als Betreuende von Freizeiten, Fahrten und Ferienangeboten können Personen abgerechnet werden, die mindestens 16 Jahre alt sind. Betreuende müssen eine Jugendleiter*in card (Juleica) oder eine diesem Anspruch ähnliche Qualifikation besitzen. Ohne Qualifikation sind die Fördersätze entsprechend geringer. 5 Verwaltungsvorschrift (Richtlinien) zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit TEIL ZWEI: Förderung im Bereich Freizeit und Erholung VI. Veranstaltungen bis zu 3 Tagen Veranstaltungen bis zu 3 Tagen können längere Aktivitäten zu besonderen Anlässen, Tagesausflügen, Übernachtungen oder Wochenendfahrten sein. Förderbedingungen • ab 5 Teilnehmenden • Veranstaltungen bis zu 3 Tagen mit und ohne Übernachtung (Tagesveranstaltungen müssen mind. 4 Zeitstunden dauern) max. 300 Teilnehmenden Zuschuss- berechtigungen Kinder bzw. Jugendliche vom 5. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmenden kann für 1 Betreuenden ein Zuschuss gewährt werden geförderte Teilnehmende mit Beeinträchtigung: pro Teilnehmenden kann für eine betreuende Person ein Zuschuss gewährt werden Zuschusshöhe siehe aktuelle Fördersätze VII. Freizeiten und Ferienfahrten ab 4 Tagen mit Übernachtungen Freizeiten und Ferienfahrten ab 4 Tagen sind in geeigneten Einrichtungen mit Übernachtungen (z. B. Ferienheimen, Jugendherbergen oder auf Zeltplätzen) im Inland oder Ausland durchzuführen und sollen Erholungscharakter besitzen. Förderbedingungen ab 5 Teilnehmenden 4 bis 21 Tage Dauer (An- und Abreisetag gelten als je 1 Tag) Zuschuss- berechtigungen Kinder bzw. Jugendliche vom 5. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmenden kann für 1 Betreuenden ein Zuschuss gewährt werden geförderte Teilnehmende mit Beeinträchtigung: pro Teilnehmenden kann für eine betreuende Person ein Zuschuss gewährt werden Zuschusshöhe siehe aktuelle Fördersätze 6 Verwaltungsvorschrift (Richtlinien) zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit VIII. Ferienspiele und örtliche Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen Ferienspiele und örtliche Kinder- bzw. Jugenderholungsmaßnahmen sollen sich an den Bedürfnissen der Kinder orientieren und überwiegend wohnortnah (im Sozialraum) stattfinden. Diese Maßnahmen sollen Erholungscharakter besitzen. Die Veranstaltungstage sind möglichst zusammenhängend und mit demselben Personenkreis durchzuführen. Mit dem Abrechnungsformular ist mitzuteilen, wo das Angebot öffentlich beworben wurde und der Programmablauf ist mit Datum und Uhrzeiten darzustellen. Förderbedingungen ab 5 Teilnehmenden und 1 Betreuenden 4 bis 14 Tage Dauer Die Steuerung der Angebotsabstimmung erfolgt durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt, Jugendamt, Abteilung Kinder- und Jugendförderung. das Angebot muss mindestens 6 Zeitstunden (je 60 Min.) dauern das Angebot muss spätestens um 9:00 Uhr beginnen und bis mindestens 15:00 Uhr dauern ein tägliches Mittagessen muss bereitgestellt werden das Angebot muss öffentlich beworben werden Zuschuss- berechtigungen Kinder und Jugendliche vom 5. bis vollendeten 15. Lebensjahr bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmenden kann für eine betreuende Person ein Zuschuss gewährt werden geförderte Teilnehmende mit Beeinträchtigung: pro Teilnehmenden kann für eine betreuende Person ein Zuschuss gewährt werden Zuschusshöhe siehe aktuelle Fördersätze 7 Verwaltungsvorschrift (Richtlinien) zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit TEIL DREI: Internationale Jugendbegegnung IX. Internationale Jugendbegegnung Förderungsfähig sind internationale Jugendbegegnungen im Inland oder Ausland ab 4 Tagen, die der persönlichen Begegnung junger Menschen aus verschiedenen Ländern dienen. Internationale Jugendarbeit soll im Sinne politischer Bildung jungen Menschen helfen, andere Kulturen und Gesellschaftsordnungen sowie internationale Zusammenhänge kennenzulernen, sich mit ihnen auseinanderzusetzen und eigene Situationen besser zu erkennen. Zwischen den Partner*innen ist rechtzeitig ein Programm vorzubereiten. Das Programm ist dem Antrag unter Benennung der Partnergruppe beizufügen. Mit dem Abrechnungsformular ist ein Erfahrungsbericht über die durchgeführte Jugendbegegnung vorzulegen. Förderbedingungen ab 5 Teilnehmende Dauer 4 bis 14 Tage (für An- und Abreise wird jeweils 1 Tag gefördert) es ist auf ein ausgewogenes Verhältnis deutscher zu ausländischen Teilnehmende zu achten. Zuschuss- berechtigungen Kinder bzw. Jugendliche vom 10. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmenden kann für eine betreuende Person ein Zuschuss gewährt werden. geförderte Teilnehmende mit Beeinträchtigung: pro Teilnehmenden kann für eine betreuende Person ein Zuschuss gewährt werden. Nach vorheriger Absprache mit dem Jugendamt, Abteilung Kinder- und Jugendförderung, kann pro 10 Teilnehmenden ein Honorar für 1 Sprachmittler*in gefördert werden. Zuschusshöhe siehe aktuelle Fördersätze 8 Verwaltungsvorschrift (Richtlinien) zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit TEIL VIER: Bildung und Fortbildung X. Außerschulische Bildungsangebote Die Inhalte dieser Veranstaltungen müssen Themen der politischen und kulturellen Bildung betreffen. Das Programm ist dem Abrechnungsformular beizufügen. Digitale Veranstaltungen sind möglich. Förderbedingungen ab 5 Teilnehmenden Tages- und Mehrtagesveranstaltungen bis 7 Tage mit mind. 4 Zeitstunden täglich digitale Veranstaltungen: Tages- und Mehrtagesveranstaltungen bis 7 Tage mit mind. 2 Zeitstunden täglich Zuschuss- berechtigungen Teilnehmende ab dem 5. bis zum 26. Lebensjahr. bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmenden kann für 1 Lehrgangsleiter*in ein Zuschuss gewährt werden geförderte Teilnehmende mit Beeinträchtigung: pro Teilnehmenden kann für 1 Lehrgangsleiter*in ein Zuschuss gewährt werden. Zuschusshöhe siehe aktuelle Fördersätze XI. Schulung ehrenamtlicher und hauptamtlicher Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendarbeit Gefördert werden Lehrgänge, die geeignet sind, Fähigkeiten zur Arbeit mit Kinder- und Jugendgruppen zu vermitteln. Das Programm ist bei Abrechnung beizufügen. Aus dem Programm muss die Zielsetzung, die Themen und Methoden und der zeitliche Ablauf hervorgehen . Digitale Veranstaltungen sind möglich. Förderbedingungen ab 5 Teilnehmende Tages- und Mehrtagesveranstaltungen bis 7 Tage mit mindestens 4 Zeitstunden täglich digitale Veranstaltungen: Tages- und Mehrtagesveranstaltungen bis 7 Tage mit mindestens 2 Zeitstunden täglich Zuschuss- berechtigungen Teilnehmende ab dem 15. bis zum 26. Lebensjahr. bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmenden kann für 1 Lehrgangsleiter*in ein Zuschuss gewährt werden Teilnehmende mit Beeinträchtigung: pro Teilnehmenden kann für 1 Lehrgangsleiter*in ein Zuschuss gewährt werden Zuschusshöhe siehe aktuelle Fördersätze
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0327
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 29.10.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00