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2024/0327

Änderung der Verwaltungsvorschrift (Richtlinien) zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine

Magistratsvorlage 29.10.2024

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2024/0327

4822 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
26.11.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
 
 
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0327 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 362000 
Kostenstelle:  051-004-1001 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3625-00 Sachkonto: 7128000 
 
Betreff: Änderung der Verwaltungsvorschrift (Richtlinien) zur Gewährung von Zuschüssen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder - und Jugendarbeit der Jugendgruppen, 
Jugendverbände und Vereine  
 
Vorlage vom: 18.11.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen de r Fortschreibung der 
Verwaltungsvorschrift (Richtlinie n) zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt für die Kinder - und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und 
Vereine zu. 
 
2. Die Umsetzung der Verwaltungsvorschrift erfolgt unter dem Vorbehalt der jährlich im 
Rahmen der Haushaltsberatungen zur Verfügung  gestellten Haushaltsmittel unter der 
Kostenstelle 051 -004-1001, Sachkonto 7128000, Produkt 3620000.

- 2 - 
 
Anlagen:   Fördersätze Jugendpflegeetat  
Jugendpflegeetat Verwaltungsvorschrift (Richtlinien)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.11.2024 
 
Wie in der Magistratsvorlage Nr. 2024/0074 bereits angekündigt , hat die vom 
Jugendhilfeausschuss eingesetzte AG Richtlinien die Förderrichtlinien und die Fördersätze 
zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die  Kinder- und 
Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine weiter überarbeitet. 
 
Der Jugendhilfeausschuss wurde in seiner Sitzung am 13.11.2024 über die Änderungen 
informiert und hat diesen einstimmig zugestimmt . Die Fördersätze wurden durch den 
Jugendhilfeausschuss ebenfalls zur Kenntnis genommen.  
 
Folgende wesentlichen Ve ränderungen wurden vorgenommen:  
- Zuschusszeitraum:  
Die bisherige Förderperiode von Anfang November bis Ende Oktober wird im Punkt 
I.4. geändert und an das Haushaltsjahr angepasst. Ein Förderjahr geht künftig vom 
01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres. Für de n Übergang vom Jahr 2024 ins Jahr 2025 
wird vereinbart, dass förderfähige Maßnahmen vom 1.11.2024 bis zum 20.12.2024 
im Haushaltsjahr 2025 abgerechnet und somit bezuschusst werden. Somit ist für den 
Übergang der Förderzeitraum einmalig vom 1.11.2024 bis 31 .12.2025.  
 
- Fördervoraussetzungen:  
Die Fördervoraussetzungen wurden konkretisiert. Es ist künftig erforderlich, dass 
Teilnehmenden- und Betreuendenlisten mit Namen und Alter im Regelfall eingereicht 
werden. Ausnahmen müssen mit Begründung im Vorfeld beantragt werden, z.B. bei 
Großveranstalt ungen, bei denen keine Teilnehmendenlisten geführt werden können.  
 
- Abgabefristen:  
Maßnahmen müssen künftig innerhalb von acht Wochen nach Ende der Veranstaltung 
abgerechnet werden.  
 
- Die Förderung von Ferienspielen und örtlichen Kinder - und 
Jugenderholungsmaßnahmen wurde auf Teilnehmende von 5 bis zum vollendeten 15 .  
Lebensjahr eingegrenzt.  
 
- Die Förderung von Internationalen Jugendbegegnungen wurde auf die Dauer von 4 bis 
14 Tagen begrenzt.  
 
Mit der Fortschreibung der Verwaltungsvorschrift (Richtlinie) zur Gewährung von Zuschüssen 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder - und Jugendarbeit wird die 
Zuschussgewährung an das Haushaltsjahr angepasst und die Grundlagen und 
Voraussetzungen zur Zuschussgewährung weiter präzisiert. Ziel ist der Erhalt der  Angebote 
der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine , die junge Menschen zur 
Selbstbestimmung befähigen und gesellschaftliche Mitverantwortung und soziales 
Engagement fördern.  
 
Darmstadt, 18.11.2024 
 
 
 
Hanno Benz    Barbara Akdeniz   Andre Schellenberg  
Oberbürgermeister    Bürgermeisterin   Stadtkämmerer

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4895 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
26.11.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
 
 
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 
II 51 
IV 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0327 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
426 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 362000 
Kostenstelle:  051-004-1001 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3625-00 Sachkonto: 7128000 
 
Betreff: Änderung der Verwaltungsvorschrift (Richtlinien) zur Gewährung von Zuschüssen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder - und Jugendarbeit der Jugendgruppen, 
Jugendverbände und Vereine  
 
Vorlage vom: 18.11.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen de r Fortschreibung der 
Verwaltungsvorschrift (Richtlinie n) zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt für die Kinder - und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und 
Vereine zu. 
 
2. Die Umsetzung der Verwaltungsvorschrift erfolgt unter dem Vorbehalt der jährlich im 
Rahmen der Haushaltsberatungen zur Verfügung  gestellten Haushaltsmittel unter der 
Kostenstelle 051 -004-1001, Sachkonto 7128000, Produkt 3620000.

- 3 - 
 
Anlagen: Fördersätze Jugendpflegeetat  
Jugendpflegeetat Verwaltungsvorschrift (Richtlinien)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 04.12.2024 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.11.2024  
 
Wie in der Magistratsvorlage Nr. 2024/0074 bereits angekündigt, hat die vom 
Jugendhilfeausschuss eingesetzte AG Richtlinien die Förderrichtlinien und die Fördersätze 
zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darm stadt für die Kinder- und 
Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine weiter überarbeitet . 
 
Der Jugendhilfeausschuss wurde in seiner Sitzung am 13.11.2024 über die Änderungen 
informiert und hat diesen einstimmig zugestimmt. Die Fördersätze w urden durch den 
Jugendhilfeausschuss ebenfalls zur Kenntnis genommen.  
 
Folgende wesentlichen Veränderungen wurden vorgenommen:  
- Zuschusszeitraum:  
Die bisherige Förderperiode von Anfang November bis Ende Oktober wird im Punkt 
I.4. geändert und an das Haush altsjahr angepasst. Ein Förderjahr geht künftig vom 
01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres. Für den Übergang vom Jahr 2024 ins Jahr 2025 
wird vereinbart, dass förderfähige Maßnahmen vom 1.11.2024 bis zum 20.12.2024 
im Haushaltsjahr 2025 abgerechnet und somit  bezuschusst werden. Somit ist für den 
Übergang der Förderzeitraum einmalig vom 1.11.2024 bis 31.12.2025.  
 
- Fördervoraussetzungen:  
Die Fördervoraussetzungen wurden konkretisiert. Es ist künftig erforderlich, dass 
Teilnehmenden- und Betreuendenlisten mit Namen und Alter im Regelfall eingereicht 
werden. Ausnahmen müssen mit Begründung im Vorfeld beantragt werden, z.B. bei 
Großveranstalt ungen, bei denen keine Teilnehmendenlisten geführt werden können.  
 
- Abgabefristen:  
Maßnahmen müssen künftig innerhalb von acht Wochen nach Ende der Veranstaltung 
abgerechnet werden.  
 
- Die Förderung von Ferienspielen und örtlichen Kinder - und 
Jugenderholungsmaßnahmen wurde auf Teilnehmende von 5 bis zum vollendeten 15 .  
Lebensjahr eingegrenzt.  
 
- Die Förderung von Internationalen Jugendbegegnungen wurde auf die Dauer von 4 bis 
14 Tagen begrenzt.  
 
Mit der Fortschreibung der Verwaltungsvorschrift (Richtlinie) zur Gewährung von Zuschüssen 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder - und Jugendarbeit wird die 
Zuschussgewährung an das Haushaltsjahr angepasst und die Grundlagen und 
Voraussetzungen zur Zuschussgewährung weiter präzisiert. Ziel ist der Erhalt der  Angebote 
der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine, die junge Menschen zur 
Selbstbestimmung befähigen und gesellschaftliche Mitverantwortung und soziales 
Engagement fördern.  
 
Darmstadt, 18.11.2024  
 
 
 
Hanno Benz    Barbara Akdeniz   Andre Schellenberg

Oberbürgermeister    Bürgermeisterin   Stadtkämmerer

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Punkt 4: Änderung der Verwaltungsvorschrift (Richtlinien) zur Gewährung von Zuschüssen 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit der 
Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine 
 (V-Nr. 2024/0327) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: AfD

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Der Magistrat    
der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Jugendamt 
Abteilung Kinder- und Jugendförderung                                                                                
Stand:  11/2024 
 
 
 
 
Anlage Fördersätze 
zur Verwaltungsvorschrift (Richtlinie) zur Gewährung von Zuschüssen der 
Wissenschaftsstadt  
Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit  
der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine 
 
 
 
 
 
Fördersätze für Teilnehmende und Betreuende ohne Qualifikation 
 
Veranstaltung Fördersumme 
pro Tag 
 
Veranstaltungen bis 3 Tage 10,00 Euro 
Veranstaltungen, Freizeiten ab 4 Tagen Inland 15,00 Euro 
Veranstaltungen, Freizeiten ab 4 Tagen Ausland 17,00 Euro 
Ferienspiele 13,00 Euro 
Internationale Jugendbegegnung  20,00 Euro 
Außerschulische (kulturelle und politische) Bildungsangebote  20,00 Euro 
Digitale außerschulische (kulturelle und politische) Bildungsangebote  10,00 Euro 
Mitarbeitendenschulungen 25,00 Euro 
Digitale Mitarbeitendenschulungen 12,00 Euro 
 
 
 
Fördersätze für Betreuende mit Qualifikation 
 
Veranstaltung Fördersumme 
pro Tag 
 
Veranstaltungen bis 3 Tage 13,00 Euro 
Veranstaltungen, Freizeiten ab 4 Tagen  40,00 Euro 
Ferienspiele 35,00 Euro 
Internationale Jugendbegegnung  40,00 Euro 
Honorar für Lehrgangsleitende  25,00 Euro 
Honorar für Lehrgangsleitende bei digitalen Schulungen 12,00 Euro 
Sprachmittler*innen-Honorar bei internationalen Jugendbegegnungen 40,00 Euro

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352 Zeichen

Punkt 5: Änderung der Verwaltungsvorschrift (Richtlinien) zur Gewährung von Zuschüssen 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit der 
Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine 
 (V-Nr. 2024/0327) 
 
Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: AfD-Fraktion

anlage 4

14178 Zeichen

1 
Verwaltungsvorschrift (Richtlinien) zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Jugendamt 
Kinder- und Jugendförderung                                                                           
Stand 11/2024 
 
 
 
Verwaltungsvorschrift (Richtlinien) 
zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
für die Kinder- und Jugendarbeit  
der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine 
 
 
 
 
TEIL EINS: Allgemeine Bestimmungen 
 
I. Allgemeine Grundsätze 
II. Fördervoraussetzungen 
III. Förderverfahren 
IV. Zuschusshöhe 
V. Betreuende 
 
TEIL ZWEI: Förderung im Bereich Freizeit und Erholung 
 
VI. Veranstaltungen bis zu 3 Tagen 
VII. Freizeiten und Ferienfahrten ab 4 Tagen 
VIII. Ferienspiele 
 
TEIL DREI: Internationale Jugendbegegnung 
 
IX. Internationale Jugendbegegnung 
 
TEIL VIER: Bildung und Fortbildung 
X. Außerschulische Bildungsangebote 
XI. Schulung ehrenamtlicher Mitarbeitenden

2 
Verwaltungsvorschrift (Richtlinien) zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit 
TEIL EINS: Allgemeine Bestimmungen 
 
 
I. Allgemeine Grundsätze 
 
I.1.  Zuschüsse können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf Basis 
des § 74, Absatz 6 SGB VIII gewährt werden. 
I.2.  Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss.  
I.3.   Maßnahmen, die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt bereits gefördert werden, sind 
nicht zuschussfähig.   
I.4.  Ein Förderjahr geht vom 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres  
 
 
II. Fördervoraussetzungen 
 
II.1.  Zuschüsse gemäß dieser Richtlinie dürfen nur für Zwecke  verwendet werden, die den Zielen 
der Kinder- und Jugendarbeit folgen (siehe dazu §11 SGB VIII). Ziel der Jugendarbeit ist es, 
junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern. Angebote sollen daher an die Interessen 
junger Menschen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Die Angebote 
sollen junge Menschen zur Selbstbestimmung befähigen sowie gesellschaftliche 
Mitverantwortung und soziales Engagement fördern. Hierzu gehören beispielsweise Angebote 
der außerschulischen Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, 
kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und 
Geselligkeit, internationale Jugendarbeit oder Kinder - und Jugenderholung.  
 
II.2. Die Kriterien für die "Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe" nach § 75 SGB VIII 
werden auch bei der Gewährung von Zuschüssen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
zugrunde gelegt.  
 
II.3. Die Gewährung von Leistungen nach dieser Richtlinie i st nur möglich für Träger der freien 
Jugendhilfe, mit denen eine Vereinbarung gemäß § 72 a Abs. 4 SGB VIII  mit der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt besteht.   
 
II.4. Gefördert werden können  Verbände, Vereine oder Gruppen . Sportvereine müssen  Mitglied 
bei der Sportjugend Hessen s ein.  
 
II.5. Gefördert werden können Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit für junge Menschen von 
5 bis zum vollendeten 26. Lebensjahr (vgl. Begriffsbestimmung § 7, Absatz 1 SGB VIII). 
 
II.6. Es werden nur Verbände, Vereine oder Gruppen der Jugend gefördert, die ihren Sitz in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt haben. 
 
II.7. Die Teilnehmenden müssen ihren 1. Wohnsitz in der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben. 
Bis zu 5 % der Teilnehmenden können ihren Wohnsitz außerhalb der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt haben.  
 
II.8. Nicht gefördert werden können insbesondere: 
- Veranstaltungen im Bereich der Schule und der Kinderbetreuung (U3, Ü3, Hort) 
- Veranstaltungen, die den Charakter von Sportwettkämpfen oder Trainingslehrgängen, -lagern 
haben oder im Zusammenhang hiermit stehen. Veranstaltungen, welche bereits über die 
Sportförderrichtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt  gefördert werden.

3 
Verwaltungsvorschrift (Richtlinien) zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit 
- Regelmäßige Gruppentreffen (Jugendtreff, Gruppenstunden), 
- Veranstaltungen mit religiösem Charakter, 
- Veranstaltungen gewerkschaftlicher oder parteipolitischer Art, 
- Veranstaltungen, die von gewerblichen Trägern durchgeführt werden 
- Besuche von (Weihnachts-) Märkten, öffentlichen Festen, Kerbeveranstaltungen,  
Familienfreizeiten und reine Unterhaltungsveranstaltungen 
 
II.9. Es können nur Zuschüsse gewährt werden, wenn zur Beantragung die vorgegebenen 
Formulare verwendet werden, eine Teilnehmendenliste und eine Betreuendenliste, mit Namen 
und Alter beigefügt ist/sind.  
 
II.10. Ausnahmen zum Verzicht auf Teilnehmendenlisten sind im Einzelfall vor Durchführung der 
Maßnahme beim Jugendamt mit Begründung zu beantragen. Beispiele für solche 
Veranstaltung sind Spiel- und Familienfeste, die als offene Veranstaltungen ohne Anmeldung 
konzipiert sind, teilweise auf  großen Geländen mit vielfältigen Zugängen.   
 
 
III. Förderverfahren 
 
III.1. Für alle Maßnahmen gilt eine Abrechnungsfrist von acht Wochen nach Beendigung der 
Maßnahme. Spätester Zeitpunkt zur Vorlage von Abrechnungsformularen (im Sinne von 
Verwendungsnachweisen) für Maßnahmen des Kalenderjahres ist der 20. Dezember. Für alle 
Maßnahmen, die nach dem 20. Dezember eingehen, gilt das Abrechnungsformular für das 
folgende Kalenderjahr.  
 
III.2. Wenn das Abrechnungsformular nicht ordnungsgemäß vorgelegt wird, kann keine 
Bezuschussung der Maßnahme erfolgen.  
 
III.3. Die Qualifikationsnachweise der Betreuenden und die Belege sind fünf Jahre aufzubewahren 
und der Wissenschaftsstadt Darmstadt nach Aufforderung vorzulegen. 
 
III.4. Der Antrag und die einzureichenden Nachweise werden vom Jugendamt und ggf. vom 
Revisionsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt geprüft. Die Prüfung muss auch in den 
Räumen der Gruppen, Vereine und Verbände vorgenommen werden können. 
 
III.5. Dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs -Überörtliche Prüfung- stehen die Rechte 
aus dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung Kommunaler Körperschaften in 
Hessen (ÜPKKG vom 22.12.1993, GVBI. I S. 708 ff. insbesondere §5 Abs. 2 - 4) zu. 
 
 
IV. Zuschusshöhe 
 
IV .1. Die Zuschüsse werden nach der Anzahl der Teilnehmenden und der Art der Maßnahme 
gewährt. Die Höhe der jährlichen Zuschüsse ist den jeweils aktuellen Fördersätzen zu 
entnehmen. Die Höhe der Zuschüsse wird durch den Jugendhilfeausschuss festgelegt und 
steht unter Haushaltsvorbehalt.  
 
IV .2. Die einzelnen Maßnahmen werden zunächst mit 90% der zuschussfähigen Fördersumme 
beschieden. Sollten zum Ende der Förderperiode noch Mittel zur Verfügung stehen, werden 
die restlichen Beträge bis zu einer 100% Förderung an die Antragstellenden anteilig 
beschieden.

4 
Verwaltungsvorschrift (Richtlinien) zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit 
V. Betreuende 
 
V .1. Als Betreuende von Freizeiten, Fahrten und Ferienangeboten können Personen abgerechnet 
werden, die mindestens 16 Jahre alt sind. Betreuende müssen eine Jugendleiter*in card 
(Juleica) oder eine diesem Anspruch ähnliche Qualifikation besitzen. Ohne Qualifikation sind 
die Fördersätze entsprechend geringer.

5 
Verwaltungsvorschrift (Richtlinien) zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit 
 
TEIL ZWEI: Förderung im Bereich Freizeit und Erholung 
 
 
VI. Veranstaltungen bis zu 3 Tagen 
 
Veranstaltungen bis zu 3 Tagen können längere Aktivitäten zu besonderen Anlässen, Tagesausflügen, 
Übernachtungen oder Wochenendfahrten sein.  
 
Förderbedingungen • ab 5 Teilnehmenden 
• Veranstaltungen bis zu 3 Tagen mit und ohne Übernachtung 
(Tagesveranstaltungen müssen mind. 4 Zeitstunden dauern) 
 max. 300 Teilnehmenden 
Zuschuss- 
berechtigungen 
 Kinder bzw. Jugendliche vom 5. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr 
 bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmenden kann für  
1 Betreuenden ein Zuschuss gewährt werden 
 geförderte Teilnehmende mit Beeinträchtigung:  
pro Teilnehmenden kann für eine betreuende Person ein Zuschuss gewährt 
werden 
Zuschusshöhe  siehe aktuelle Fördersätze 
 
 
VII. Freizeiten und Ferienfahrten ab 4 Tagen mit Übernachtungen 
 
Freizeiten und Ferienfahrten ab 4 Tagen sind in geeigneten Einrichtungen mit Übernachtungen (z. B. 
Ferienheimen, Jugendherbergen oder auf Zeltplätzen) im Inland oder Ausland durchzuführen und 
sollen Erholungscharakter besitzen.  
 
Förderbedingungen  ab 5 Teilnehmenden 
 4 bis 21 Tage Dauer (An- und Abreisetag gelten als je 1 Tag) 
Zuschuss- 
berechtigungen 
 Kinder bzw. Jugendliche vom 5. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr 
 bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmenden kann für  
1 Betreuenden ein Zuschuss gewährt werden 
 geförderte Teilnehmende mit Beeinträchtigung:  
pro Teilnehmenden kann für eine betreuende Person ein Zuschuss gewährt 
werden 
Zuschusshöhe  siehe aktuelle Fördersätze

6 
Verwaltungsvorschrift (Richtlinien) zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit 
 
 
VIII. Ferienspiele und örtliche Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen 
 
Ferienspiele und örtliche Kinder- bzw. Jugenderholungsmaßnahmen sollen sich an den Bedürfnissen 
der Kinder orientieren und überwiegend wohnortnah (im Sozialraum) stattfinden. Diese Maßnahmen 
sollen Erholungscharakter besitzen. Die Veranstaltungstage sind möglichst zusammenhängend und 
mit demselben Personenkreis durchzuführen. Mit dem Abrechnungsformular ist mitzuteilen, wo das 
Angebot öffentlich beworben wurde und der Programmablauf ist mit Datum und Uhrzeiten 
darzustellen.  
 
Förderbedingungen  ab 5 Teilnehmenden und 1 Betreuenden 
 4 bis 14 Tage Dauer 
 Die Steuerung der Angebotsabstimmung erfolgt durch die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, Jugendamt, Abteilung Kinder- und 
Jugendförderung. 
 das Angebot muss mindestens 6 Zeitstunden (je 60 Min.) dauern 
 das Angebot muss spätestens um 9:00 Uhr beginnen und bis  
mindestens 15:00 Uhr dauern 
 ein tägliches Mittagessen muss bereitgestellt werden 
 das Angebot muss öffentlich beworben werden 
Zuschuss- 
berechtigungen 
 Kinder und Jugendliche vom 5. bis vollendeten 15. Lebensjahr 
 bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmenden kann für  
eine betreuende Person ein Zuschuss gewährt werden 
 geförderte Teilnehmende mit Beeinträchtigung:  
pro Teilnehmenden kann für eine betreuende Person ein Zuschuss gewährt 
werden 
Zuschusshöhe  siehe aktuelle Fördersätze

7 
Verwaltungsvorschrift (Richtlinien) zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit 
 
TEIL DREI: Internationale Jugendbegegnung 
 
 
IX. Internationale Jugendbegegnung 
 
Förderungsfähig sind internationale Jugendbegegnungen im Inland oder Ausland ab 4 Tagen, die der 
persönlichen Begegnung junger Menschen aus verschiedenen Ländern dienen. Internationale 
Jugendarbeit soll im Sinne politischer Bildung jungen Menschen helfen, andere Kulturen und 
Gesellschaftsordnungen sowie internationale Zusammenhänge kennenzulernen, sich mit ihnen 
auseinanderzusetzen und eigene Situationen besser zu erkennen. Zwischen den Partner*innen ist 
rechtzeitig ein Programm vorzubereiten. Das Programm ist dem Antrag unter Benennung der 
Partnergruppe beizufügen. Mit dem Abrechnungsformular ist ein Erfahrungsbericht über die 
durchgeführte Jugendbegegnung vorzulegen.  
 
Förderbedingungen  ab 5 Teilnehmende 
 Dauer 4 bis 14 Tage  
(für An- und Abreise wird jeweils 1 Tag gefördert) 
  es ist auf ein ausgewogenes Verhältnis deutscher zu ausländischen 
Teilnehmende zu achten. 
Zuschuss- 
berechtigungen 
 Kinder bzw. Jugendliche vom 10. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr 
 bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmenden kann für  
eine betreuende Person ein Zuschuss gewährt werden. 
 geförderte Teilnehmende mit Beeinträchtigung:  
pro Teilnehmenden kann für eine betreuende Person ein Zuschuss gewährt 
werden. 
 Nach vorheriger Absprache mit dem Jugendamt, Abteilung  Kinder- und 
Jugendförderung, kann pro 10 Teilnehmenden ein Honorar für 1 
Sprachmittler*in gefördert werden. 
Zuschusshöhe  siehe aktuelle Fördersätze

8 
Verwaltungsvorschrift (Richtlinien) zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit 
 
TEIL VIER: Bildung und Fortbildung 
 
 
X. Außerschulische Bildungsangebote 
 
Die Inhalte dieser Veranstaltungen müssen Themen der politischen und kulturellen Bildung betreffen. 
Das Programm ist dem Abrechnungsformular beizufügen. Digitale Veranstaltungen sind möglich. 
 
Förderbedingungen  ab 5 Teilnehmenden 
 Tages- und Mehrtagesveranstaltungen bis 7 Tage mit mind. 4 Zeitstunden 
täglich 
 digitale Veranstaltungen: Tages- und Mehrtagesveranstaltungen bis 7 Tage 
mit mind. 2 Zeitstunden täglich 
 
Zuschuss- 
berechtigungen 
 Teilnehmende ab dem 5. bis zum 26. Lebensjahr. 
 bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmenden kann für 1 
Lehrgangsleiter*in ein Zuschuss gewährt werden 
 geförderte Teilnehmende mit Beeinträchtigung:  
pro Teilnehmenden kann für 1 Lehrgangsleiter*in ein Zuschuss gewährt 
werden. 
Zuschusshöhe  siehe aktuelle Fördersätze 
 
 
 
XI. Schulung ehrenamtlicher und hauptamtlicher Mitarbeiter*innen  
in der Kinder- und Jugendarbeit 
 
Gefördert werden Lehrgänge, die geeignet sind, Fähigkeiten zur Arbeit mit Kinder- und 
Jugendgruppen zu vermitteln. Das Programm ist bei Abrechnung beizufügen. Aus dem Programm 
muss die Zielsetzung, die Themen und Methoden und der zeitliche Ablauf hervorgehen . Digitale 
Veranstaltungen sind möglich. 
 
 
Förderbedingungen  ab 5 Teilnehmende 
 Tages- und Mehrtagesveranstaltungen bis 7 Tage mit mindestens 4 
Zeitstunden täglich 
 digitale Veranstaltungen: Tages- und Mehrtagesveranstaltungen bis 7 Tage 
mit mindestens 2 Zeitstunden täglich 
Zuschuss- 
berechtigungen 
 Teilnehmende ab dem 15. bis zum 26. Lebensjahr. 
 bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmenden kann für  
1 Lehrgangsleiter*in ein Zuschuss gewährt werden 
 Teilnehmende mit Beeinträchtigung:  
pro Teilnehmenden kann für 1 Lehrgangsleiter*in ein Zuschuss gewährt 
werden 
Zuschusshöhe  siehe aktuelle Fördersätze

Beratungsverlauf (4)

TOP 426
TOP 5
TOP 4
TOP 20

Details

Vorlagen-Nr.
2024/0327
Typ
Magistratsvorlage
Datum
29.10.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00