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A-R/0054/2019

Kindertagespflege finanziell und konzeptionell weiterentwickeln

Antrag an den Rat 26.06.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2019, TOP 44.8

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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0054/2019 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ratsantrag         25.06.2019 
 
 
Kindertagespflege finanziell und konzeptionell weiterentwickeln 
 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
• ein Finanzierungskonzept der leistungsorientierten  Bezahlung für die 
selbständige Kindertagespflege (KTP) zu entwickeln und dem Rat rechtzeitig 
vor den Haushaltsberatungen 2021 vorzulegen. 
• Die Rahmenbedingungen (z.B. Umfang der Verfügungsz eiten, 
Bildungsdokumentation etc.) daraufhin zu überprüfen, ob sie für das 
Arbeitsfeld angemessen vergütet sind oder aufgrund der erhöhten 
Anforderungen angepasst werden müssen, und zwar unter Berücksichtigung 
des neuen KiBiz 
1. Anregungen von TPP/GTP, Verein Münsteraner 
Tageseltern, DINO sind dabei zu berücksichtigen und auf Umsetzbarkeit zu 
prüfen.  
• das vorhandene Vertretungssystem entsprechend den Bedarfen 
auszubauen. 
• darzustellen, wie die qualitätsorientierte Weitere ntwicklung in der 
Kindertagespflege/Großtagespflege etc. jetzt und zukünftig angesichts der 
Herausforderungen (z.B. Vernetzung mit den Kitas und der 
Jugendhilfeinfrastruktur, ein sicheres Vertretungssystem, Weiterentwicklung 
des Qualifizierungssystem (Stichwort QHB)  unter Einbeziehung des 
Netzwerkes zur Qualifizierung von KTP, (Fach)Kräftemangel etc.) 
sichergestellt wird. 
 
 
Begründung: 
 
Gesetzlicher Auftrag an die Kindertagespflege ist die Bildung, Betreuung und Erziehung 
von Kindern, wobei bei der Betreuung von Kindern bis zu drei Jahren von einer 
Gleichrangigkeit beider Betreuungssysteme der Kindertageseinrichtungen und der 
Kindertagespflege ausgegangen wird. Das hat zu einem deutlichen Anstieg des 
Anforderungsniveaus an die Kindertagespflege geführt (§ 13 SGB VIII). Mit der zweiten 
KiBiz-Revision wurde der Trend zur Angleichung der Standards im Bereich der 
Kindertagesbetreuung fortgesetzt.  
 
Das heißt u.a.: standardmäßig muss für jede Tagespflegestelle eine pädagogische 
Konzeption vorliegen. Für die betreuten Kinder sind Bildungsdokumentationen zu 
erstellen. Kooperation und Vernetzung zwischen Tageseinrichtung und 
Tagespflegeperson sind gesetzlich verankert und müssen mit Leben gefüllt werden. Die 
                                                
1 zurzeit liegt der vom Kabinett beschlossene Referentenentwurf vor 
https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/referentenentwurf_gesetz_fruehefoerderun 
gundbildungvonkindern.pdf

problemlose Aufnahme von Kindern mit Behinderungen in der Kindertagespflege soll 
ermöglicht werden.  
 
Die Kindertagespflege stellt in Münster eine wichtige Säule in der Kindertagesbetreuung 
insbesondere der unter dreijährigen Kinder da. Es gestaltet sich schwierig, 
Ausbauplanungen im Bereich der KTP zu konkretisieren, da nicht prognostiziert werden 
kann, wie viele TPP in das Leistungsfeld neu eintreten oder dieses verlassen werden. Es 
gibt vier Modelle: Die KTP im eigenen Haushalt, die GTP (Selbständige) und die GTP 
(Angestellte) sowie die GTP (betrieblich). Mittlerweile ist bei 37%  der Kinder der 
Betreuungsort eine GTP und bei 63 % der eigene Haushalt.  
 
Für den Bereich der Großtagespflege ist für das Kitajahr 2018/2019 der Ausbau von 19 
GTP mit 171 Plätzen geplant. Weitere können hinzu kommen, wenn es dafür passende 
Räumlichkeiten gibt. Bezogen auf die Anzahl der Großtagespflegestellen belegt Münster 
nach wie vor den Spitzenplatz. Geplant sind zudem 5 Vorbereitungskurse für 
Neueinsteiger*innen.  
 
Alles in allem wird daran deutlich, dass sich die Kindertagespflege in der 
wachsenden Stadt Münster rasant entwickelt und weiterentwickelt werden muss. 
 
Merkmale der Kindertagespflege 
 
 familiennah  
 beziehungsorientiert  
 höchstpersönlich zu erbringende Dienstleistung (OV G NRW 2014) 
 vertragliche und pädagogische Zuordnung eines Kind  zu einer TPP muss 
gewährleistet sein (§ 4 KiBiz) 
 kein Schichtdienst  
 kleiner Betreuungsschlüssel 
 bedingt flexibel, abhängig vom individuellen Betre uungsangebot der jeweiligen 
TPP 
 überwiegend  als selbständige Tätigkeit 
 
Die aktuellen Rahmenbedingungen der Kindertagespflege (KTP) in Münster   
 
 In Münster ist die KTP überwiegend selbständige Tä tigkeit, erste Modelle von 
angestellten TPP in GTP bei Kita-Trägern  
 4,75 € pro Kind und Stunde in 2019, ab dem 01.01.2 020 5,00 € pro Kind und 
Stunde; Durchschnitt: 4,6 Kinder/TPP 
 Hälftige Erstattung Sozialversicherung (Renten-, K ranken- und 
Pflegeversicherung) 
 Erstattung Beitrag Unfallversicherung 
 Geltendmachung eines Steuerfreibetrags (Betriebsau sgabenpauschale) in Höhe 
von maximal 300 € pro Monat für eine 40 Stundenbetreuung 
 Zuzahlungsverbot (§ 17 KiBiz) Außer der privaten Z ahlung eines angemessenen 
Entgelts für Mahlzeiten sind keine weiteren Zuzahlungen (z. B. der Eltern) erlaubt. 
 Möglichkeit max. 80 € im Monat Essensgeldbeitrag v on Eltern 
 Seit 2016 Bildungs- und Verfügungspauschale 10,20 € im Monat 
 Seit 2018 Eingewöhnungszeit wird wie volle Betreuu ngszeit finanziert  
 Weiterzahlung für vier Wochen betreuungsfreie Zeit /Jahr 
 Fehlzeiten des Kindes werden weitergezahlt  
 Kündigungszeit sechs Wochen zum Monatsende 
 Weitere jährliche Investitionen für Verleih von Au sstattung 
 Mietkostenübernahmebudget für GTP 
 Raumstandards für GTP

Tagespflegepersonen sind überwiegend selbstständige Unternehmer*innen  
 
In der Kindertagespflege gibt es immer zwei Perspektiven, die es zu berücksichtigen gilt: 
die pädagogische und die wirtschaftliche. Die Tagespflegepersonen sind überwiegend 
selbstständige Unternehmer*innen. Sie gestalten ein zeitliches und inhaltliches Angebot 
für die Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder und kalkulieren, welche Einnahmen 
bzw. welchen Auslastungsgrad sie brauchen, damit die Tätigkeit in der Kindertagespflege 
wirtschaftlich attraktiv ist. Bei einem zu hohen wirtschaftlichen Druck und ungünstigen 
Rahmenbedingungen besteht die Gefahr, dass das Angebot der TPP weniger flexibel und 
bedarfsgerecht ausfällt oder im schlimmsten Fall die TPP das Leistungsfeld verlassen.   
 
Qualitätsmanagement 
 
Die Stadt Münster legt sehr viel Wert auf die Qualität ihrer Kindertagesbetreuung und 
dass die besonderen Qualitätsmerkmale der KTP „ „Kindertagespflege ist 
bindungsbezogen, anregend und kindorientiert“  (Univ.-Prof. Dr. Lieselotte Ahnert) 
erhalten bleibt.  
 
Im Leistungsbereich Kindertagespflege sind über 90% aller TPP in der dritten 
Qualifizierungsstufe fortgebildet. Ein weiterer unverzichtbarer Baustein ist die 
Fachberatung im System Kindertagespflege. Derzeit gibt es dafür 12,7 Stellen 
Fachberatung, Orientierungsschlüssel 1:100 Plätzen. Neben der Beratung von Eltern, der 
Vermittlung von Tagespflegeplätzen, der Eignungsfeststellung und Qualifizierung von TPP 
begleiten die Fachberater*innen die TPP und GTP (u.a. bereits bei Planung und Aufbau) 
kontinuierlich auch fachlich. Ferner werden die TPP/GTP regelmäßig mit allen wichtigen 
Informationen über Infopost und Newsletter versorgt.  
 
 
Stefan Weber Otto Reiners 
und Fraktion  und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

03.07.2019 Rat
TOP 44.8 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0054/2019
Typ
Antrag an den Rat
Datum
26.06.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37