A-R/0054/2019
Kindertagespflege finanziell und konzeptionell weiterentwickeln
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0054/2019
Ratsantrag 25.06.2019
Kindertagespflege finanziell und konzeptionell weiterentwickeln
Die Verwaltung wird beauftragt,
• ein Finanzierungskonzept der leistungsorientierten Bezahlung für die
selbständige Kindertagespflege (KTP) zu entwickeln und dem Rat rechtzeitig
vor den Haushaltsberatungen 2021 vorzulegen.
• Die Rahmenbedingungen (z.B. Umfang der Verfügungsz eiten,
Bildungsdokumentation etc.) daraufhin zu überprüfen, ob sie für das
Arbeitsfeld angemessen vergütet sind oder aufgrund der erhöhten
Anforderungen angepasst werden müssen, und zwar unter Berücksichtigung
des neuen KiBiz
1. Anregungen von TPP/GTP, Verein Münsteraner
Tageseltern, DINO sind dabei zu berücksichtigen und auf Umsetzbarkeit zu
prüfen.
• das vorhandene Vertretungssystem entsprechend den Bedarfen
auszubauen.
• darzustellen, wie die qualitätsorientierte Weitere ntwicklung in der
Kindertagespflege/Großtagespflege etc. jetzt und zukünftig angesichts der
Herausforderungen (z.B. Vernetzung mit den Kitas und der
Jugendhilfeinfrastruktur, ein sicheres Vertretungssystem, Weiterentwicklung
des Qualifizierungssystem (Stichwort QHB) unter Einbeziehung des
Netzwerkes zur Qualifizierung von KTP, (Fach)Kräftemangel etc.)
sichergestellt wird.
Begründung:
Gesetzlicher Auftrag an die Kindertagespflege ist die Bildung, Betreuung und Erziehung
von Kindern, wobei bei der Betreuung von Kindern bis zu drei Jahren von einer
Gleichrangigkeit beider Betreuungssysteme der Kindertageseinrichtungen und der
Kindertagespflege ausgegangen wird. Das hat zu einem deutlichen Anstieg des
Anforderungsniveaus an die Kindertagespflege geführt (§ 13 SGB VIII). Mit der zweiten
KiBiz-Revision wurde der Trend zur Angleichung der Standards im Bereich der
Kindertagesbetreuung fortgesetzt.
Das heißt u.a.: standardmäßig muss für jede Tagespflegestelle eine pädagogische
Konzeption vorliegen. Für die betreuten Kinder sind Bildungsdokumentationen zu
erstellen. Kooperation und Vernetzung zwischen Tageseinrichtung und
Tagespflegeperson sind gesetzlich verankert und müssen mit Leben gefüllt werden. Die
1 zurzeit liegt der vom Kabinett beschlossene Referentenentwurf vor
https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/referentenentwurf_gesetz_fruehefoerderun
gundbildungvonkindern.pdf
problemlose Aufnahme von Kindern mit Behinderungen in der Kindertagespflege soll
ermöglicht werden.
Die Kindertagespflege stellt in Münster eine wichtige Säule in der Kindertagesbetreuung
insbesondere der unter dreijährigen Kinder da. Es gestaltet sich schwierig,
Ausbauplanungen im Bereich der KTP zu konkretisieren, da nicht prognostiziert werden
kann, wie viele TPP in das Leistungsfeld neu eintreten oder dieses verlassen werden. Es
gibt vier Modelle: Die KTP im eigenen Haushalt, die GTP (Selbständige) und die GTP
(Angestellte) sowie die GTP (betrieblich). Mittlerweile ist bei 37% der Kinder der
Betreuungsort eine GTP und bei 63 % der eigene Haushalt.
Für den Bereich der Großtagespflege ist für das Kitajahr 2018/2019 der Ausbau von 19
GTP mit 171 Plätzen geplant. Weitere können hinzu kommen, wenn es dafür passende
Räumlichkeiten gibt. Bezogen auf die Anzahl der Großtagespflegestellen belegt Münster
nach wie vor den Spitzenplatz. Geplant sind zudem 5 Vorbereitungskurse für
Neueinsteiger*innen.
Alles in allem wird daran deutlich, dass sich die Kindertagespflege in der
wachsenden Stadt Münster rasant entwickelt und weiterentwickelt werden muss.
Merkmale der Kindertagespflege
familiennah
beziehungsorientiert
höchstpersönlich zu erbringende Dienstleistung (OV G NRW 2014)
vertragliche und pädagogische Zuordnung eines Kind zu einer TPP muss
gewährleistet sein (§ 4 KiBiz)
kein Schichtdienst
kleiner Betreuungsschlüssel
bedingt flexibel, abhängig vom individuellen Betre uungsangebot der jeweiligen
TPP
überwiegend als selbständige Tätigkeit
Die aktuellen Rahmenbedingungen der Kindertagespflege (KTP) in Münster
In Münster ist die KTP überwiegend selbständige Tä tigkeit, erste Modelle von
angestellten TPP in GTP bei Kita-Trägern
4,75 € pro Kind und Stunde in 2019, ab dem 01.01.2 020 5,00 € pro Kind und
Stunde; Durchschnitt: 4,6 Kinder/TPP
Hälftige Erstattung Sozialversicherung (Renten-, K ranken- und
Pflegeversicherung)
Erstattung Beitrag Unfallversicherung
Geltendmachung eines Steuerfreibetrags (Betriebsau sgabenpauschale) in Höhe
von maximal 300 € pro Monat für eine 40 Stundenbetreuung
Zuzahlungsverbot (§ 17 KiBiz) Außer der privaten Z ahlung eines angemessenen
Entgelts für Mahlzeiten sind keine weiteren Zuzahlungen (z. B. der Eltern) erlaubt.
Möglichkeit max. 80 € im Monat Essensgeldbeitrag v on Eltern
Seit 2016 Bildungs- und Verfügungspauschale 10,20 € im Monat
Seit 2018 Eingewöhnungszeit wird wie volle Betreuu ngszeit finanziert
Weiterzahlung für vier Wochen betreuungsfreie Zeit /Jahr
Fehlzeiten des Kindes werden weitergezahlt
Kündigungszeit sechs Wochen zum Monatsende
Weitere jährliche Investitionen für Verleih von Au sstattung
Mietkostenübernahmebudget für GTP
Raumstandards für GTP
Tagespflegepersonen sind überwiegend selbstständige Unternehmer*innen
In der Kindertagespflege gibt es immer zwei Perspektiven, die es zu berücksichtigen gilt:
die pädagogische und die wirtschaftliche. Die Tagespflegepersonen sind überwiegend
selbstständige Unternehmer*innen. Sie gestalten ein zeitliches und inhaltliches Angebot
für die Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder und kalkulieren, welche Einnahmen
bzw. welchen Auslastungsgrad sie brauchen, damit die Tätigkeit in der Kindertagespflege
wirtschaftlich attraktiv ist. Bei einem zu hohen wirtschaftlichen Druck und ungünstigen
Rahmenbedingungen besteht die Gefahr, dass das Angebot der TPP weniger flexibel und
bedarfsgerecht ausfällt oder im schlimmsten Fall die TPP das Leistungsfeld verlassen.
Qualitätsmanagement
Die Stadt Münster legt sehr viel Wert auf die Qualität ihrer Kindertagesbetreuung und
dass die besonderen Qualitätsmerkmale der KTP „ „Kindertagespflege ist
bindungsbezogen, anregend und kindorientiert“ (Univ.-Prof. Dr. Lieselotte Ahnert)
erhalten bleibt.
Im Leistungsbereich Kindertagespflege sind über 90% aller TPP in der dritten
Qualifizierungsstufe fortgebildet. Ein weiterer unverzichtbarer Baustein ist die
Fachberatung im System Kindertagespflege. Derzeit gibt es dafür 12,7 Stellen
Fachberatung, Orientierungsschlüssel 1:100 Plätzen. Neben der Beratung von Eltern, der
Vermittlung von Tagespflegeplätzen, der Eignungsfeststellung und Qualifizierung von TPP
begleiten die Fachberater*innen die TPP und GTP (u.a. bereits bei Planung und Aufbau)
kontinuierlich auch fachlich. Ferner werden die TPP/GTP regelmäßig mit allen wichtigen
Informationen über Infopost und Newsletter versorgt.
Stefan Weber Otto Reiners
und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0054/2019
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 26.06.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37