1093/2025
Bedarfsfeststellung zur städtischen Unterbringung Geflüchteter 2025 - 2026
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Beschlussvorlage Rat
22703 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
V/56
Vorlagen-Nummer
1093/2025
Freigabedatum
05.06.2025
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Bedarfsfeststellung zur städtischen Unterbringung Geflüchteter 2025 - 2026
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Im Anschluss an den zum 31.07.2025 auslaufenden Bedarfsfeststellungsbeschluss (Session-
Nr. 0391/2024) stellt der Rat auf der Grundlage nachfolgender Ausführungen den Bedarf von
bis zu 10.900 Plätzen zur Unterbringung und Betreuung geflüchteter und unerlaubt eingereis-
ter Menschen in Köln bis zum 31.07.2026 fest. Die vorzuhaltenden Aufnahmekapazitäten ori-
entieren sich dabei am tatsächlichen Bedarf. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Um-
setzung aller zur Schaffung dieser Aufnahmekapazität und deren Betrieb erforderlichen Maß-
nahmen.
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.06.2025
Finanzausschuss 30.06.2025
Rat 03.07.2025
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Begründung
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Die Geltung des bestehenden Bedarfsfeststellungsbeschlusses zur Schaffung von Unterkünf-
ten für Geflüchtete läuft am 31.07.2025 aus.
Die Stadt Köln bringt derzeit 9.301 Geflüchtete in städtischen Einrichtungen unter (Stand
30.04.2025).
Diese Zahl liegt leicht über dem Tiefststand im Jahr 2024 von 8.644 untergebrachten geflüch-
teten Menschen, aber deutlich über dem Stand vor dem Überfall auf die Ukraine mit 5.803 un-
tergebrachten Geflüchteten im Januar 2022.
Der gemäßigte Zugang von Asylbewerber*innen hängt mit den mehrfach verlängerten Grenz-
kontrollen an den EU-Binnengrenzen zusammen, die derzeit bis zum 15.09.2025 befristet
sind.
Außerdem hat das Land NRW beschlossen, zunächst die Landesunterkünfte, deren Kapazität
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gerade erweitert wurde, mit neuankommenden Geflüchteten zu belegen und diese nicht direkt
den Kommunen zuzuweisen, um die Kommunen vorübergehend zu entlasten.
Die weitere Entwicklung der Auslastung der Unterbringungsressourcen wird wesentlich durch
die derzeit nicht sicher absehbare Entwicklung der Zuwanderungen und Zuteilungen sowie
durch die Reduktion der Unterbringungsressourcen bestimmt:
Ein erheblicher Teil der Unterbringungsressourcen, insbesondere in Wohncontainern und Be-
herbergungsbetrieben, steht nur befristet zur Verfügung, entweder aufgrund befristeter Miet-
verträge für Grundstücke, Wohncontainer oder Immobilien oder aufgrund befristeter Bauge-
nehmigungen, etwa nach § 246 BauGB.
Zum Umgang mit der erwarteten Versorgungslage und der Realisierung der gesetzlich gefor-
derten kommunalen Unterbringungsverpflichtung ist ein weiterer Bedarfsfeststellungsbe-
schluss erforderlich. Dieser soll die Grundlage für die adäquate Unterbringung in einer Grö-
ßenordnung von bis zu 10.900 Geflüchteten sein.
I. Prognose und Unterbringungsbedarf
Unter Berücksichtigung des aktuellen Lagebildes und der in den vergangenen Wochen und
Monaten gewonnenen Erfahrungen ist die festgelegte Bedarfszielgröße für die Unterbringung
geflüchteter und unerlaubt eingereister Menschen in Köln erneut zu überprüfen und anzupas-
sen. In die Bestimmung der Zielgröße fließen folgende Ausgangsbedingungen für die Zeit bis
zum 31.07.2026 ein:
Aktuelle Anzahl unterzubringender Geflüchteter
Die aktuelle Anzahl von rund 9.300 unterzubringenden Geflüchteten ist bereits ein Resultat
der verlängerten Grenzkontrollen an den deutschen Außengrenzen. Auf Bundesebene wur-
den im Rahmen der Koalitionsverhandlungen diverse Maßnahmen zur Begrenzung der Migra-
tion diskutiert. Deren konkrete Auswirkungen sind derzeit noch nicht absehbar, weshalb ein
weiterer erheblicher Rückgang der Zugangszahlen nicht verlässlich eingeplant werden kann.
Für Juli 2025 wurde eine Anzahl in Höhe von 9.300 Geflüchteten angesetzt, was dem
Durchschnitt der letzten Monate entspricht.
Zuweisungen von Asylbewerber*innen durch das Land NRW nach Köln
Die Stadt Köln erfüllte mit Stand zum 30.05.2025 ihre vom Land NRW festgelegte Aufnah-
mequote nach § 3 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) mit 95,50 %. Dies bedeutet eine Unter-
schreitung der Aufnahmeverpflichtung Kölns im Umfang von derzeit 818 Geflüchteten. Auf-
grund von Schwankungen bei der Aufnahmeverpflichtung sind rund 800 Personen an mögli-
chen Landeszuweisungen von Asylbewerber*innen anzusetzen. Berücksichtigt sind damit
auch die unten aufgeführten abstrakten Risiken.
Hinzu kommen Kontingente an Geflüchteten, die gemäß §§ 22, 23 AufenthG aus humanitären
oder politischen Gründen von der Bundesrepublik aufgenommen werden. Diese müssen kein
Asylverfahren durchlaufen. Dazu gehören z.B. Ortskräfte aus Afghanistan, Regimegegner*in-
nen aus dem Iran, Dissidenten aus Russland. Diese werden über den Jahreszeitraum insge-
samt etwa 100 Plätze in Anspruch nehmen. Diese Prognose ist gegenüber dem letzten Be-
darfsfeststellungsbeschluss halbiert.
In die Bedarfsprognose des weiteren Zugangs sind daher insgesamt rund 900 Plätze
aufzunehmen.
Geflüchtete aus der Ukraine
Die Stadt Köln bringt derzeit 2.315 Geflüchtete aus der Ukraine unter (Stand 15.04.2025). Die
Gesamtzahl der in Köln befindlichen Geflüchteten aus der Ukraine wird vom Ausländeramt
zum Anfang des Jahres 2025 mit rund 13.500 angegeben, was eine deutliche Steigerung be-
deutet.
Die Zahl der städtisch unterzubringenden Geflüchteten aus der Ukraine hat sich 2024 leicht
reduziert. Es sind Menschen trotz des Krieges in ihre ukrainische Heimat zurückgekehrt, etwa
weil dort hilfsbedürftige Verwandte wohnen, andere haben zwischenzeitlich eine Wohnung in
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Köln gefunden. Im Rahmen der anstehenden Landeszuweisungen kommen weiter ukrainische
Geflüchtete nach Köln.
Darüber hinaus kommen unmittelbar ukrainische Geflüchtete nach Köln, die eine Unterbrin-
gung benötigen und hier enge familiäre Bindungen haben. Regelmäßig sind auch im Krieg
verwundete und verletzte Soldaten und Zivilisten aus der Ukraine zum Zwecke der medizini-
schen Behandlung und Reha städtisch unterzubringen, die mit MediEvac-Evakuierungsflügen
auf dem Flughafen Köln-Wahn anlanden.
Selbst wenn der Ukraine-Krieg beendet würde, ist angesichts der zerstörten Infrastruktur und
der zerstörten Wohnbebauung und auch angesichts zunehmender Integration in Deutschland
nicht von einer schlagartigen Rückkehr sämtlicher Geflüchteter aus der Ukraine in ihr Heimat-
land auszugehen. Insofern wird von einer Stabilisierung der Zahl der untergebrachten Ge-
flüchteten aus der Ukraine ausgegangen. Laut einer Umfrage möchte ein Viertel der ukraini-
schen Kriegsflüchtlinge dauerhaft oder für mehrere Jahre in Deutschland bleiben.1
Einige ukrainische Geflüchtete, die zunächst in einer Mietwohnung oder bei Hilfswilligen oder
Verwandten untergekommen sind, verlieren ihre Unterkunft und müssen dann von der Stadt
Köln untergebracht werden. Vor diesem Hintergrund wird nicht mit einem nennenswerten
Rückgang der unterzubringenden ukrainischen Geflüchteten im prognostizierten Jah-
reszeitraum gerechnet.
Unterbringung von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen
Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) werden vom Amt für Kinder, Jugend und Familie
in Obhut genommen, untergebracht und betreut (§ 42 Abs.1 Nr.3 SGB VIII). Bei Erreichen der
Volljährigkeit endet die Betreuung und Unterbringungsverpflichtung und sie werden dann in
das Unterbringungssystem des Amtes für Wohnungswesen überführt.
Im Jahr 2024 wurden auf diese Weise 64 junge Erwachsene untergebracht. Vom 01.01.2025
bis 07.02.2025 wurden bereits 16 Personen untergebracht. Es ist aufgrund der zuletzt stei-
genden Zahlen mit rund 70 neu unterzubringenden Volljährigen pro Jahr zu rechnen.
Unterbringung von unerlaubt Eingereisten
2024 haben 1.194 Personen bei der Anlauf- und Beratungsstelle für unerlaubt eingereiste
Personen der Stadt Köln vorgesprochen. Der ganz überwiegende Anteil stammte aus den
Westbalkanländern (947 Personen).
Die im Vergleich zu den Vorjahren niedrigen Einreisezahlen in 2024 sowie die weitgehend
ausbleibenden verstärkten Zugänge im Winter 2024/2025 resultieren wahrscheinlich aus ver-
schärften Grenzkontrollen sowie der erfolgten Beschleunigung des Verfahrens nach §15 a
Aufenthaltsgesetz. In der Bedarfsprognose werden daher für die erwartete Aufnahme un-
erlaubt Eingereister 130 Plätze angesetzt.
Mögliche abstrakte Risiken für die Erhöhung der Fluchtbewegungen, die sich erhöhend
auf die prognostizierten Landeszuweisungen auswirken können
a) Ukraine
Bei weiteren russischen Kriegstätigkeiten im Osten der Ukraine und der Fortsetzung von ver-
stärkten Raketen- und Drohnenangriffen auf ukrainische Großstädte wie Kiew und Odessa
wird es erneut zu steigenden Zugängen von Geflüchteten aus der Ukraine kommen. Auch bei
Abtretung von ostukrainischen Gebieten im Rahmen von Friedensverhandlungen dürften wohl
weitere Menschen aus diesen Gebieten fliehen. Da in Köln bereits viele Geflüchtete aus der
Ukraine leben, dürfte Köln ein bevorzugter Zielort in Deutschland sein.
b) Naher und Mittlerer Osten
Repressive Regime und instabile politische Verhältnisse in Afghanistan, Syrien, Iran und Irak
könnten bei unveränderten rechtlichen Rahmenbedingungen 2025/2026 für nachhaltige Zu-
gänge an Asylsuchenden aus diesen Regionen nach Deutschland sorgen.
1 https://www.ifo.de/pressemitteilung/2024 -10-18/ein-viertel-ukrainische -gefluechtete -ausland
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Auch nach dem Sturz des Assad-Regimes ist nicht mit einer kurz- oder mittelfristigen Rück-
kehr der syrischen Geflüchteten in ihr Heimatland zu rechnen. Fortdauernde Gewaltausbrüche
in Syrien, wie beispielsweise beim Massaker an Alawiten mit rund 1.300 Toten Anfang März
2025, und ein sich immer weiter etablierendes islamistisches Regime sind Gründe gegen ein
Zurückgehen in die Heimat. Bisher konnte tatsächlich keine merkliche Reduzierung der rund
tausend städtisch untergebrachten Geflüchteten aus Syrien verzeichnet werden. Es sind viel-
mehr weitere syrische Geflüchtete aus den Reihen der Minderheiten Alawiten, Christen und
Drusen zu erwarten.
c) Türkei
Die rechtsstaatlich fragliche Verhaftung und Absetzung des Istanbuler Bürgermeisters und
aussichtsreichen Präsidentschaftskandidaten Ekrem Imamoglu sowie das Vorgehen gegen
andere Bürgermeister der in den Kommunalwahlen am 31.03.2024 erfolgreichen Oppositions-
partei CHP hat zu aufflammenden Protesten und Demonstrationen gegen die Regierung des
türkischen Präsidenten Erdogan geführt. Angesichts des repressiven Vorgehens der türki-
schen Polizei und Justiz ist davon auszugehen, dass vermehrt Regimegegner*innen ins Aus-
land fliehen und bevorzugt in Deutschland politisches Asyl beantragen.
Sinkende Aufnahmebereitschaft anderer EU-Länder
Die Aufnahmebereitschaft für Geflüchtete sinkt europaweit kontinuierlich. Die meisten europäi-
schen Staaten verfolgen inzwischen eine restriktive Einwanderungspolitik, wobei die EU-Mig-
rationspolitik inzwischen die Ausrichtung ihrer Mitgliedsstaaten und den Wunsch nach Ab-
schottung widerspiegelt. Eine Rückführung in andere EU-Staaten im Rahmen des Dublin-III-
Abkommens scheitert häufig.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen wird folgender realistischer Bedarf an Unterbrin-
gungskapazitäten für unterzubringende Menschen bis zum 31.07.2026 abgeleitet:
untergebrachte Geflüchtete und unerlaubt Eingereiste in
städtischen Einrichtungen, geschätzter Stand Ende Juli
2025 (auf Basis 9.301 Untergebrachte zum 15.04.2025)
9.300 Plätze
Verfügbarkeit von 500 freien Plätzen im Unterbringungs-
system, um dessen Funktionsfähigkeit gewährleisten zu
können (atmendes System)
+ 500 Plätze
zu erwartende Zuweisungen an Asylbewerber* innen durch
das Land NRW / Kontingente nach §§ 22, 23 AufenthG
+ 900 Plätze
Volljährig gewordene UMA / Unerlaubt Eingereiste + 70 Plätze / + 130 Plätze
Gesamtbedarf Unterbringungs-Kapazitäten 10.900 Plätze
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Schaffung von Unterbringungskapazitäten nicht an
abstrakten Prognosen, sondern stets am tatsächlichen Bedarf orientiert. Der Beschluss soll
die Verwaltung handlungsfähig halten, um für den Eintritt der unter I. beschriebenen Entwick-
lungen auch kurzfristig handlungsfähig zu sein, um benötigte Unterbringungsressourcen zu
sichern und zu schaffen.
In der vorstehenden Darstellung der Unterbringungsbedarfe sind die aufgezeigten möglichen
Risiken einer erhöhten Fluchtbewegung, die 2025/2026 zu einer weiteren Erhöhung der erfor-
derlichen Unterbringungen von Geflüchteten durch die Stadt Köln führen könnte, unzu-
reichend berücksichtigt. Soweit diese eintreten und hierdurch weitere Unterbringungsressour-
cen benötigt werden, hat die Verwaltung diese unmittelbar zur Erbringung ihrer gesetzlichen
Unterbringungsverpflichtung im Rahmen der Gefahrenabwehr zu schaffen.
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II. Unterbringungskapazitäten
Dem Gesamtbedarf an Unterbringungskapazitäten stünden zu nachfolgenden Terminen nach
derzeitigem Stand, wenn keine weitere Akquise erfolgen würde, folgende belegbare Kapazitä-
ten gegenüber.
Ende des Monats Bestehende max.
Ressourcen ge-
samt
Prognose Bedarf
(linear)
Belegbare Plätze /
Kapazitäten
Juli 2025 11.146 9.300 1.846
August 2025 11.122 9.433 1.689
September 2025 10.522 9.566 956
Oktober 2025 10.353 9.699 654
November 2025 10.065 9.832 233
Dezember 2025 9.822 9.965 - 143
Januar 2026 9.829 10.098 - 269
Februar 2026 9.786 10.231 - 445
März 2026 9.578 10.364 - 786
April 2026 9.578 10.497 - 919
Mai 2026 9.196 10.630 - 1.434
Juni 2026 9.180 10.763 - 1.583
Juli 2026 9.141 10.900 - 1.759
Bei der Berechnung der zur Verfügung stehenden Ressourcen sind nur die bereits erfolgten
Vertragsverlängerungen berücksichtigt.
Bei dieser Prognose mit einer wahrscheinlichen Steigerung um rund 1.600 Geflüchteten in
zwölf Monaten würde Ende Juli 2026 die ungefähre Zahl von 10.900 unterzubringenden Ge-
flüchteten erreicht.
Die derzeit für höhere Zugangszahlen vorgehaltenen 200 Reserveplätze werden angesichts
der angespannten Haushaltslage in regulär zu belegende Plätze umgewandelt. Sie werden
fortan auf die Gesamtplatzzahl von 10.900 Plätzen angerechnet. Die städtische Haushaltssitu-
ation erlaubt es nicht, die vorgehaltene Reserve beizubehalten, geschweige denn auszu-
bauen. Eine weitere Absicherung von Risiken zunehmender Fluchtbewegungen durch Vorhal-
tung entsprechender Reserveplätze ist finanziell nicht darstellbar, zumal kommunale Vorhalte-
kosten durch Bund und Land nicht refinanziert werden.
Um insbesondere unter wirtschaftlichen Aspekten sowie zur Erlangung von Planungssicher-
heit zu sinnvollen Vertragslaufzeiten bei Anmietungen zu gelangen, soll der Bedarfsfeststel-
lungsbeschluss den Zeitraum bis 31. Juli 2026 abdecken.
Akquise von weiteren Unterbringungsplätzen
Der Überblick über die bestehenden Ressourcen zeigt, dass bei Eintritt der prognostizierten
Unterbringungsbedarfe die bestehenden bzw. bislang akquirierten Ressourcen bis zum
31.07.2026 nicht ausreichend sind.
Die Stadt prüft derzeit folgenden Maßnahmen zur weiteren Akquise von kurzfristigen Unter-
bringungsressourcen:
Prüfung von Erweiterungsmöglichkeiten/Aufbauten bei bestehenden Objekten
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Anmietung von Wohneinheiten, die zur Unterbringung geeignet sind
Akquise von weiteren gewerblichen Unterkünften
Kontinuierliche Abfrage und Prüfung von – insbesondere städtischen - Objekten und
Flächen beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster und der Gebäude-
wirtschaft für eine sehr kurzfristige Nutzungsänderung zum Zwecke der Unterbringung
Optimierung der vorhandenen Ressourcen durch eine sozialverträgliche Verdichtung
der Belegung.
Sowohl die Möglichkeit einer Aufstockung von Wohncontainern (Mitteilung 2345/2023) als
auch zu einer Verdichtung der Platzausnutzung sind bereits weitgehend ausgeschöpft.
Neben der Deckung der kurzfristigen Bedarfe werden mittel- und langfristige Optionen für die
Unterbringung bzw. Wohnraumversorgung geflüchteter Menschen geprüft und auf den Weg
gebracht. Hierbei sind die bestehenden knappen personellen Ressourcen, die Verfügbarkeit
geeigneter Objekte zu berücksichtigen, wie auch der erforderliche zeitliche Vorlauf zur Errich-
tung von Neubauten. Die Schaffung langfristiger Unterbringungskapazitäten wird den politi-
schen Gremien unabhängig von diesem Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Entscheidung vor-
gelegt.
III. Rechtliche Begründung und Kosten
Die rechtliche Begründung für die Einholung dieses Beschlusses entspricht den ersten Be-
schlussvorlagen zur Bedarfsfeststellung aus dem Jahr 2022 (1316/2022 und 3537/2022).
Die in der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln festgelegten Wertgrenzen für Bedarfsfeststel-
lungen, Vergaben und Baumaßnahmen, die eine Entscheidung der politischen Gremien erfor-
dern, werden bei den zu realisierenden Maßnahmen häufig überschritten. Die erforderlichen
einzelnen Beschlussverfahren würden die Umsetzung von Maßnahmen erheblich verzögern.
Der Zeitverzug erhöht aber auch das Kostenrisiko und das Risiko, dringend benötigte Güter
und Leistungen verspätet oder überhaupt nicht mehr erhalten zu können. Aufgrund der ge-
setzlichen Verpflichtung der Kommunen zur Unterbringung und der hohen Bestandszahl von
unterzubringenden Asylbewerber*innen bleibt die bundesweite Nachfrage nach Containeran-
lagen, Systembauten und Ausstattungs- und Versorgungsgütern auch 2025 und 2026 hoch.
Die anhaltenden Lieferschwierigkeiten erhöhen die Kluft zwischen Angebot und Nachfrage.
Um die eigenen Bedarfe in Konkurrenz zu anderen Nachfragenden decken zu können, muss
die Verwaltung in der Lage sein, sehr kurzfristig auf Angebote reagieren zu können, um best-
mögliche Preise zu erzielen und die benötigten Güter und Ressourcen zeitnah und vor allem
in dem benötigten Umfang zu erhalten. Daher soll mit dieser Vorlage der Bedarf für den Aus-
bau der Unterbringungs- und Betreuungskapazitäten festgestellt und die Verwaltung gleichzei-
tig beauftragt werden, alle dafür erforderlichen Maßnahmen umgehend umzusetzen, um zeit-
aufwändige und die Umsetzung verzögernde und teilweise auch gefährdende Einzelbe-
schlüsse zu vermeiden.
In welchen Umfang die Gesamtkosten in 2025 und 2026 haushaltswirksam werden, ist davon
abhängig, welche Maßnahmen bedarfsorientiert zu welchen Konditionen tatsächlich umge-
setzt werden. Dem gegenüber stehen einmalige Beteiligungen des Landes für die Schaffung,
Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete. Weiterhin er-
hält die Stadt Köln Landeszuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz von 1.303 €
monatlich für jede geflüchtete Person, die rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohn-
sitz) in Köln hat und die Voraussetzungen nach § 2 FlüAG erfüllt (§ 4 Abs.2 Nr.2 FlüAG).
Die Finanzierung erfolgt vorrangig im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der
Produktgruppe 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplanzeile
16, sonstige ordentliche Aufwendungen sowie in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen. Im Haushaltsplan 2025/2026 wurden für die Jahre 2025 und 2026 be-
reits erhöhte Mittel veranschlagt, um die zusätzlichen Bedarfe abdecken zu können. Die Infor-
mation und die Kontrolle des Rates wird während des Beauftragungszeitraumes durch einen
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regelmäßigen und detaillierten Bericht über alle von der Verwaltung umgesetzten Maßnahmen
sichergestellt.
IV. Konformität mit Bewirtschaftungsverfügung vom 23.04.2025
Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung der Kämmerei vom
23.04.2025 wird zunächst festgestellt, dass es sich bei der städtischen Unterbringung von Ge-
flüchteten um eine gesetzlich festgelegte kommunale Pflichtaufgabe gemäß §§ 1,2 Flücht-
lingsaufnahmegesetz NRW handelt. Eine Überprüfung der Notwendigkeit kann daher nur hin-
sichtlich der Zahl der vorzuhaltenden freien Plätze erfolgen. Die Zahl der freien Plätze wird im
Sinne eines atmenden Systems ständig dem aktuellen migrationspolitischen Lagebild und der
sich daraus ergebenden Notwendigkeit von städtischen Unterbringungsressourcen angepasst.
Die Ausnutzung der vorhandenen Plätze wird durch eine neu eingerichtete Stelle einer Opti-
mierung unterzogen werden, um eine noch effizientere und dichtere Belegung zu erreichen.
Mit dieser Beschlussvorlage alleine werden kein Aufwand und keine Auszahlung ausgelöst.
Die Anmietung von neuen Unterkünften dient dazu, derzeit vorhandene und genutzte Kapazi-
täten durch Verlängerung von Mietverträgen zu halten oder künftig wegfallende Kapazitäten
zu ersetzen. Es erfolgt kein Aufbau neuer, nicht erforderlicher Unterkünfte. Ziel städtischer An-
mietverhandlungen ist stets, günstigere Mietkonditionen auszuhandeln als bisher. Es erfolgt
vorrangig der Abbau von teuren Unterbringungsarten wie Beherbergungsbetrieben mit Ver-
pflegung, die jedoch der Ersetzung bedürfen. Anmietungen unterliegen stets einer Wirtschaft-
lichkeits- und Angemessenheitsprüfung, wobei Anmietungen im größeren zeitlichen und finan-
ziellen Umfang ohnehin eines Ratsbeschlusses bedürfen. Zusammenfassend ist festzustel-
len, dass die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 23.04.2025 in Bezug auf die hier
thematisierten Maßnahmen erfüllt sind.
V. Dringlichkeitsbegründung
Die Geltung des bestehenden Bedarfsfeststellungsbeschlusses zur Schaffung von Unterkünf-
ten für Geflüchtete wird zum 31.07.2025 auslaufen.
Aufgrund der erforderlichen verwaltungsinternen Abstimmung, insbesondere vor dem Hinter-
grund der bestehenden Bewirtschaftungsverfügung vom 23.04.2025, konnte leider die Vorla-
gefrist für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am
05.06.2025 nicht eingehalten werden. Um die dringend benötigte Handlungsgrundlage der
Verwaltung rechtzeitig vor Ablauf des vorherigen Beschlusses zu schaffen, ist die Ratssitzung
am 03.07.2025 zu erreichen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1093/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.06.2025
- Erstellt
- 10.04.2025 16:31