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3213/2021

Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die grundhafte Erneuerung von Brückenbelägen und Verschleißschichten auf den Flächen des Individualverkehrs auf der Nordseite der Deutzer Brücke

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.01.2022

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Anlage 2 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Anlage 4 - Stellungnahme zur geänderten Beschlussfassung der BV1

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 02/2023

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Anlage 1 - Übersicht Nordseite

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3 - Niederschriftsauszug BV Innenstadt 27.01.2022

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Anlage 2 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

923 Zeichen

14 29.12.2021 
143  
  
 
 
 
 
69 über Dez. III 
 
 
 
 
Stellungnahme zur Kostenberechnung der Beschlussvorlage 3213/2021 (Stand 
20.12.2021) 
Deutzer Brücke, grundhafte Erneuerung von Brückenbelägen und Verschleißschichten 
auf den Flächen des Individualverkehrs der Nordseite 
RPA-Nr.: 2021- 0796 
vorgelegte Kosten: 1.491.444,55 € [netto] / 1.774.819,01 € [brutto] 
geprüfte Kosten: 1.491.444,55 € [netto] / 1.774.819,01 € [brutto] 
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
für die Herbeiführung des Baubeschlusses legt das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahn-
bau die Kostenberechnung für die grundhafte Erneuerung von Brückenbelägen und Ver-
schleißschichten auf den Flächen des Individualverkehrs der Nordseite der Deutzer Brücke 
vor. 
Die eingereichten Unterlagen sind nachvollziehbar. Gegen die Fortführung der Maßnahme 
bestehen keine Bedenken. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Ralf Jülich      
stellv. Amtsleitung

Anlage 4 - Stellungnahme zur geänderten Beschlussfassung der BV1

547 Zeichen

Anlage 4 
 
Stellungnahme der Verwaltung geänderten Beschlussfassung durch die BV Innenstadt 
in der Sitzung vom 27.01.2022: 
 
Die Verwaltung konzentriert sich bei den aktuellen Planungsüberlegungen in der Innenstadt 
auf andere Strecken, im Falle der Ost-West-Achse auf den Abschnitt zwischen Moltkestraße 
und Neumarkt, wo aufgrund der derzeit unbefriedigenden Situation wesentlich größerer 
Handlungsdruck besteht.  
 
Mit Vorziehen des Abschnittes auf der Deutzer Brücke müssten andere Planungen in ihrer 
Priorisierung zurückgestellt werden.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 02/2023

798 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/691/11 
691-11-06-2021-02.5 
 
Vorlagen-Nummer 
3213/2021
Stand: 21.02.2023 
Sachstandsbericht  
Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die grundhafte Erneuerung von 
Brückenbelägen und Verschleißschichten auf den Flächen des Individualverkehrs auf 
der Nordseite der Deutzer Brücke 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf der grundhaften Erneuerung von Brückenbelägen 
und Verschleißschichten auf der Nordseite der Deutzer Brücke bei Gesamtkosten von rund 
1,77 Mio. € (brutto) an und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.  
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Baumaßnahme wurde im Sommer 2023 abgeschlossen. 
Nächste Schritte: 
-- 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
--

Anlage 1 - Übersicht Nordseite

130 Zeichen

KölnGIS
Mittelpunkt: 357122, 5644706
1:2000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 06.09.2021Seite 1 / 1

Beschlussvorlage Rat

6890 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/691/11 
691-11-06-2021-02.5 
Vorlagen-Nummer 
 3213/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die grundhafte Erneuerung von Brückenbelägen 
und Verschleißschichten auf den Flächen des Individualverkehrs auf der Nordseite der 
Deutzer Brücke 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf der grundhaften Erneuerung von Brückenbelägen und 
Verschleißschichten auf der Nordseite der Deutzer Brücke bei Gesamtkosten von rund 1,77 Mi-
o. € (brutto) an und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.  
 
 
 
Verkehrsausschuss 18.01.2022 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.01.2022 
Rat 03.02.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.774.819,01  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja s. Finanzierung 
     % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Im Zuge von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 wurde auf den Verkehrsflächen auf der Nordseite 
der Deutzer Brücke (siehe Anlage Übersicht) ein erhebliches Maß an schadhaften Belägen festge-
stellt. Diese Schäden haben zur Folge, dass anfallende Oberflächenwässer nicht uneingeschränkt 
den Entwässerungssystemen zugeführt werden, sondern auch in Hohlräume der Asphaltschichten 
eindringen können. Großflächige Belagsausbrüche, in den Wintermonaten durch Witterungseinflüsse 
und Tausalzbeaufschlagung zusätzlich begünstigt, werden sich einstellen und die Verkehrssicherheit 
negativ beeinflussen. Eine fortwährende Schadensprogression wird zudem zukünftig auch zu Dauer-
haftigkeits- und Standsicherheitsproblemen an maßgeblichen Bauteilen des Bauwerks führen.  
Um einer weiteren Verschlechterung des Zustandes entgegenzuwirken, ist eine Instandsetzung bzw. 
grundhafte Erneuerung von Abdichtungen und Belägen zwingend erforderlich. 
Verkehrliche Einschränkungen sind dabei unvermeidbar. Für den motorisierten Verkehr wird eine 
großräumige Umleitung über die Severinsbrücke bzw. Zoobrücke bei gleichzeitiger Sperrung der bei-
den Fahrspuren auf der Deutzer Brücke in Richtung Innenstadt erforderlich.  
Die Verkehrsteilnehmer*innen, die die kombinierten Geh- und Radwegbereiche nutzen, werden auf 
der Nordseite unter temporär beengten Verhältnissen an der Baustelle vorbei geführt. Bauliche Leis-

3 
tungen auf der Südseite sind im Rahmen dieser Maßnahme nicht vorgesehen; die Verkehrsteilneh-
mer*innen können hier ihre Bereiche wie gewohnt nutzen. 
Abstimmungen mit der Anordnungsbehörde über die grundsätzliche Durchführbarkeit unter den vor 
beschriebenen Verkehrsbeschränkungen haben stattgefunden; es wurde ein diesbezüglicher Kon-
sens hergestellt. Einige Betroffene, wie u. a. die Buslinien 250 (Kraftverkehr Gebr. Wiedenhoff GmbH 
& Co KG) und 260 (Regionalverkehr Köln / RVK) werden separat über das städtische Vorhaben in-
formiert. In den Zeitraum der Durchführung fallende Veranstaltungen werden, soweit möglich, in den 
baulichen Abläufen berücksichtigt.  
Die Maßnahme soll ab dem I.  Quartal 2022 ausgeschrieben und im III. Quartal 2022 durchgeführt 
werden. Die Zeit der Sperrung der beiden Fahrspuren in Fahrtrichtung Innenstadt wird mit rund 5 Wo-
chen prognostiziert. 
Als Folgemaßnahme werden die Brückenbeläge und Verschleißschichten des stadtauswärts führen-
den Verkehrs auf der Südseite der Deutzer Brücke ebenfalls erneuert. Hierzu bedarf es noch weiterer 
Abstimmungen und Planungen. Für diese Maßnahme wird eine gesonderte Beschlussvorlage ausge-
arbeitet und den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
Kosten und Vergabe 
Die Projektkosten setzen sich zusammen aus den Anteilen „Bau“ und den erforderlichen Leistungen 
aus dem Bereich „Service“, wie z. B. materialtechnische Untersuchungen, Beratung, Leistungen zur 
Bauüberwachung, Sicherheits- und Gesundheitsschutz. Die Projektkosten liegen bei: 
 
Bauleistungen:  1.605.819,01 € 
 
„Service“-Leistungen:  169.000 € 
 
Summe inkl. 19% MwSt. 1.774.819,01 € 
 
Dieser prognostizierte Kostenorientierungswert wird sich im Rahmen der einzeln durchzuführenden 
Vergabeverfahren verändern. Dies kann daher, im Zuge der jeweiligen Auftragsabwicklungen, auch 
eine Fortschreibung der Gesamtprojektkosten nach sich ziehen. 
Finanzierung 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnisplan 
1202 – Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau – Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen im Haushaltsjahr 2022 bereit.  
Für die Maßnahme wurden Fördermittel bei der Bezirksregierung beantragt. Ein Bescheid über die 
Förderfähigkeit und die Förderhöhe steht noch aus. 
Rechnungsprüfungsamt 
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Notwendigkeit dieser Leistungen geprüft. Die Stellungnahme zu 
den dort vorgelegten Unterlagen ist als Anlage beigefügt. Die Anmerkungen des Rechnungsprü-
fungsamtes werden in der weiteren Bearbeitung berücksichtigt.  
 
Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs auf der Deutzer Brücke 
Mit dem Antrag AN/2374/2021 „Umsetzung durchgehender Achsen für den Radverkehr“ ist die Pla-
nung zur Einrichtung einer Ost-West-Achse für den Radverkehr zwischen Bahnhof Köln Messe/Deutz 
und Aachener Weiher beschlossen worden. Im Rahmen der hier dargestellten Maßnahme ist die Ein-
richtung eines Teilstücks dieser Ost-West-Achse nicht vorgesehen, da hier lediglich der Bestand sa-
niert wird und für die angrenzenden Abschnitte der geplanten Achse die Planungen noch nicht aufge-
nommen wurden. Jedoch ist jederzeit eine Einrichtung eines Fahrradstreifens auf dem Bauwerk durch

4 
Anpassung der Markierungen aber auch durch Aufbau einer baulichen Trennung möglich.  
Derzeit arbeitet die Verwaltung an einem Planentwurf für eine direkte Führung des Radverkehrs von 
der Deutzer Brücke in die Deutzer Freiheit/Mindener Straße, analog zur Radverkehrsführung an der 
linksrheinischen Brückenabfahrt in Richtung Heumarkt. So soll Radfahrenden nach Umsetzung der 
Planung die mit großen Umwegen verbundene und abgesetzte Führung über die Querung der Sieg-
burger Straße und Deutzer Freiheit erspart bleiben. 
 
Anlagen 
- Bauwerksübersicht Deutzer Brücke 
- RPA-Stellungnahme

Anlage 3 - Niederschriftsauszug BV Innenstadt 27.01.2022

5029 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709  
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 31.01.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 10. Sitzung der 
Bezirksvertret ung Innenstadt  vom 27.01.2022  
öffentlich 
3.9 Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die grundhafte Erneue-
rung von Brückenbelägen und Verschleißschichten auf den Flächen 
des Individualverkehrs auf der Nordseite der Deutzer Brücke 
3213/2021 
Frau Rode, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, weist auf die vorliegende 
Beschlussvorlage zur Sanierung der beiden Fahrspuren der Deutzer Brücke Rich-
tung Innenstadt hin. Damit die fünfwöchige Sanierung in den Sommerferien durchge-
führt werden kann, bittet sie um eine entsprechende heutige Beschlussfassung.  
 
Herr Dr. Herrndorf, Grüne, plädiert ebenfalls für eine Beschlussfassung zur Sanie-
rung der Deutzer Brücke in der heutigen Sitzung, damit eine Sanierung in den Som-
merferien erfolgen könne und auch die Belastung der Autofahrerenden möglichst 
gering gehalten werde. Er weist auf den Beschluss des Verkehrsausschusses zum 
Radachsenantrag hin. Dieser sehe eine Spurumwidmung (2,50 m Breite) u. a. vom 
Ottoplatz bis Aachener Weiher auch auf der Deutzer Brücke vor. Die derzeitige Si-
tuation mit einem Radpendelverkehr und den Zufußgehenden sei auf der Deutzer 
Brücke schwierig. Daher solle der Radachsenbeschluss bereits bei der Sanierung 
der Fahrbahndecke umgesetzt werden. So könnten eine zweimalige Sperrung der 
Deutzer Brücke sowie doppelte Markierungsarbeiten verhindert werden. 
 
Auf Nachfrage von Herr Leitner, CDU, antwortet Frau Rode, dass mit der Sanierung 
nicht gewartet werden könne, bis die Planung für den Radweg vorliege. Daher bittet 
sie die Bezirksvertretung eindringlich, den Sanierungsbeschluss unabhängig von 
dem Radweg zu fassen. Eine reine Markierung könne allerdings mit der Sanierung 
erfolgen, sodass das Wegfräsen der Markierung für eine Radwegmarkierung entfalle, 
jedoch keine solide bauliche Trennung, wie im Änderungsantrag gefordert. 
 
Herr Dr. Herrndorf, Grüne, macht nach weiterer Diskussion folgende Formulierung 
des Änderungsantrags als Kompromissvorschlag: 
„Die im Antrag AN/2374/2021 „Umsetzung durchgehender Achsen für den Radver-
kehr“ vorgesehene Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der rechten Radspur soll 
im Rahmen der Fahrbahndeckensanierung umgesetzt werden. Die Radinfrastruktur

ist im Rahmen der Maßnahme als Fahrbahnmarkierung, darauf folgend mit so-
lider baulicher Trennung anzulegen. 
Die Zu- und Abführungen sind ggf. provisorisch zu gestalten, im Falle der westlichen 
Abfahrt bis zur Ampel am Heumarkt fortzusetzen.“ 
 
Herr Hupke, Bezirksbürgermeister, lässt zunächst über den so geänderten Ände-
rungsantrag abstimmen und darauffolgend über die entsprechend ergänzte Be-
schlussvorlage. 
Ergänzter Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf der grundhaften Erneuerung von Brückenbelägen 
und Verschleißschichten auf der Nordseite der Deutzer Brücke bei Gesamtkosten von rund 
1,77 Mio. € (brutto) an und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.  
Die im Antrag AN/2374/2021 „Umsetzung durchgehender Achsen für den Rad-
verkehr“ vorgesehene Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der rechten Rad-
spur soll im Rahmen der Fahrbahndeckensanierun g umgesetzt werden. Die 
Radinfrastruktur ist im Rahmen der Maßnahme als Fahrbahnmarkierung, da-
rauf folgend mit solider baulicher Trennung anzulegen. 
Die Zu- und Abführungen sind ggf. provisorisch zu gestalten, im Falle der west-
lichen Abfahrt bis zur Ampel am Heumarkt fortzusetzen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709  
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 31.01.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 10. Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt  vom 27.01.2022  
öffentlich 
3.9.1 Änderungssantrag "Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die 
grundhafte Erneuerung von Brückenbelägen und Verschleißschichten 
auf den Flächen des Individualverkehrs auf der Nordseite der Deutzer 
Brücke", Änderungsantrag Grüne 
AN/0249/2022 
 
Geänderter Beschluss: 
Der Beschlusstext der Verwaltungsvorlage ist wie folgt zu ergänzen:  
 
Die im Antrag AN/2374/2021 „Umsetzung durchgehender Achsen für den Radver-
kehr“ vorgesehene Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der rechten Radspur soll 
im Rahmen der Fahrbahndeckensanierung umgesetzt werden. Die Radinfrastruktur 
ist mit solider baulicher Trennung anzulegen. Die Radinfrastruktur ist im Rahmen 
der Maßnahme als Fahrbahnmarkierung, darauf folgend mit solider baulicher 
Trennung anzulegen. 
 
Die Zu- und Abführungen sind ggf. provisorisch zu gestalten, im Falle der westlichen 
Abfahrt bis zur Ampel am Heumarkt fortzusetzen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich mit den Stimmen von Grüne (8), Die Linke (2) und Die Partei (1) gegen 
die Stimmen von CDU (3) und FDP (1) bei Enthaltung der SPD (3) zugestimmt.

Beratungsverlauf (3)

18.01.2022 Verkehrsausschuss
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
27.01.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.02.2022 Rat
TOP 10.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3213/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.01.2022
Erstellt
07.09.2021 07:39