3213/2021
Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die grundhafte Erneuerung von Brückenbelägen und Verschleißschichten auf den Flächen des Individualverkehrs auf der Nordseite der Deutzer Brücke
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Anlage 2 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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14 29.12.2021 143 69 über Dez. III Stellungnahme zur Kostenberechnung der Beschlussvorlage 3213/2021 (Stand 20.12.2021) Deutzer Brücke, grundhafte Erneuerung von Brückenbelägen und Verschleißschichten auf den Flächen des Individualverkehrs der Nordseite RPA-Nr.: 2021- 0796 vorgelegte Kosten: 1.491.444,55 € [netto] / 1.774.819,01 € [brutto] geprüfte Kosten: 1.491.444,55 € [netto] / 1.774.819,01 € [brutto] Sehr geehrte Damen und Herren, für die Herbeiführung des Baubeschlusses legt das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahn- bau die Kostenberechnung für die grundhafte Erneuerung von Brückenbelägen und Ver- schleißschichten auf den Flächen des Individualverkehrs der Nordseite der Deutzer Brücke vor. Die eingereichten Unterlagen sind nachvollziehbar. Gegen die Fortführung der Maßnahme bestehen keine Bedenken. Mit freundlichen Grüßen Ralf Jülich stellv. Amtsleitung
Anlage 4 - Stellungnahme zur geänderten Beschlussfassung der BV1
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Anlage 4 Stellungnahme der Verwaltung geänderten Beschlussfassung durch die BV Innenstadt in der Sitzung vom 27.01.2022: Die Verwaltung konzentriert sich bei den aktuellen Planungsüberlegungen in der Innenstadt auf andere Strecken, im Falle der Ost-West-Achse auf den Abschnitt zwischen Moltkestraße und Neumarkt, wo aufgrund der derzeit unbefriedigenden Situation wesentlich größerer Handlungsdruck besteht. Mit Vorziehen des Abschnittes auf der Deutzer Brücke müssten andere Planungen in ihrer Priorisierung zurückgestellt werden.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 02/2023
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Dezernat, Dienststelle
III/691/11
691-11-06-2021-02.5
Vorlagen-Nummer
3213/2021
Stand: 21.02.2023
Sachstandsbericht
Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die grundhafte Erneuerung von
Brückenbelägen und Verschleißschichten auf den Flächen des Individualverkehrs auf
der Nordseite der Deutzer Brücke
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf der grundhaften Erneuerung von Brückenbelägen
und Verschleißschichten auf der Nordseite der Deutzer Brücke bei Gesamtkosten von rund
1,77 Mio. € (brutto) an und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Baumaßnahme wurde im Sommer 2023 abgeschlossen.
Nächste Schritte:
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Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
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Anlage 1 - Übersicht Nordseite
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KölnGIS Mittelpunkt: 357122, 5644706 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 06.09.2021Seite 1 / 1
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/691/11
691-11-06-2021-02.5
Vorlagen-Nummer
3213/2021
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die grundhafte Erneuerung von Brückenbelägen
und Verschleißschichten auf den Flächen des Individualverkehrs auf der Nordseite der
Deutzer Brücke
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf der grundhaften Erneuerung von Brückenbelägen und
Verschleißschichten auf der Nordseite der Deutzer Brücke bei Gesamtkosten von rund 1,77 Mi-
o. € (brutto) an und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Verkehrsausschuss 18.01.2022
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.01.2022
Rat 03.02.2022
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.774.819,01 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s. Finanzierung
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung
Im Zuge von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 wurde auf den Verkehrsflächen auf der Nordseite
der Deutzer Brücke (siehe Anlage Übersicht) ein erhebliches Maß an schadhaften Belägen festge-
stellt. Diese Schäden haben zur Folge, dass anfallende Oberflächenwässer nicht uneingeschränkt
den Entwässerungssystemen zugeführt werden, sondern auch in Hohlräume der Asphaltschichten
eindringen können. Großflächige Belagsausbrüche, in den Wintermonaten durch Witterungseinflüsse
und Tausalzbeaufschlagung zusätzlich begünstigt, werden sich einstellen und die Verkehrssicherheit
negativ beeinflussen. Eine fortwährende Schadensprogression wird zudem zukünftig auch zu Dauer-
haftigkeits- und Standsicherheitsproblemen an maßgeblichen Bauteilen des Bauwerks führen.
Um einer weiteren Verschlechterung des Zustandes entgegenzuwirken, ist eine Instandsetzung bzw.
grundhafte Erneuerung von Abdichtungen und Belägen zwingend erforderlich.
Verkehrliche Einschränkungen sind dabei unvermeidbar. Für den motorisierten Verkehr wird eine
großräumige Umleitung über die Severinsbrücke bzw. Zoobrücke bei gleichzeitiger Sperrung der bei-
den Fahrspuren auf der Deutzer Brücke in Richtung Innenstadt erforderlich.
Die Verkehrsteilnehmer*innen, die die kombinierten Geh- und Radwegbereiche nutzen, werden auf
der Nordseite unter temporär beengten Verhältnissen an der Baustelle vorbei geführt. Bauliche Leis-
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tungen auf der Südseite sind im Rahmen dieser Maßnahme nicht vorgesehen; die Verkehrsteilneh-
mer*innen können hier ihre Bereiche wie gewohnt nutzen.
Abstimmungen mit der Anordnungsbehörde über die grundsätzliche Durchführbarkeit unter den vor
beschriebenen Verkehrsbeschränkungen haben stattgefunden; es wurde ein diesbezüglicher Kon-
sens hergestellt. Einige Betroffene, wie u. a. die Buslinien 250 (Kraftverkehr Gebr. Wiedenhoff GmbH
& Co KG) und 260 (Regionalverkehr Köln / RVK) werden separat über das städtische Vorhaben in-
formiert. In den Zeitraum der Durchführung fallende Veranstaltungen werden, soweit möglich, in den
baulichen Abläufen berücksichtigt.
Die Maßnahme soll ab dem I. Quartal 2022 ausgeschrieben und im III. Quartal 2022 durchgeführt
werden. Die Zeit der Sperrung der beiden Fahrspuren in Fahrtrichtung Innenstadt wird mit rund 5 Wo-
chen prognostiziert.
Als Folgemaßnahme werden die Brückenbeläge und Verschleißschichten des stadtauswärts führen-
den Verkehrs auf der Südseite der Deutzer Brücke ebenfalls erneuert. Hierzu bedarf es noch weiterer
Abstimmungen und Planungen. Für diese Maßnahme wird eine gesonderte Beschlussvorlage ausge-
arbeitet und den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
Kosten und Vergabe
Die Projektkosten setzen sich zusammen aus den Anteilen „Bau“ und den erforderlichen Leistungen
aus dem Bereich „Service“, wie z. B. materialtechnische Untersuchungen, Beratung, Leistungen zur
Bauüberwachung, Sicherheits- und Gesundheitsschutz. Die Projektkosten liegen bei:
Bauleistungen: 1.605.819,01 €
„Service“-Leistungen: 169.000 €
Summe inkl. 19% MwSt. 1.774.819,01 €
Dieser prognostizierte Kostenorientierungswert wird sich im Rahmen der einzeln durchzuführenden
Vergabeverfahren verändern. Dies kann daher, im Zuge der jeweiligen Auftragsabwicklungen, auch
eine Fortschreibung der Gesamtprojektkosten nach sich ziehen.
Finanzierung
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnisplan
1202 – Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau – Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen im Haushaltsjahr 2022 bereit.
Für die Maßnahme wurden Fördermittel bei der Bezirksregierung beantragt. Ein Bescheid über die
Förderfähigkeit und die Förderhöhe steht noch aus.
Rechnungsprüfungsamt
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Notwendigkeit dieser Leistungen geprüft. Die Stellungnahme zu
den dort vorgelegten Unterlagen ist als Anlage beigefügt. Die Anmerkungen des Rechnungsprü-
fungsamtes werden in der weiteren Bearbeitung berücksichtigt.
Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs auf der Deutzer Brücke
Mit dem Antrag AN/2374/2021 „Umsetzung durchgehender Achsen für den Radverkehr“ ist die Pla-
nung zur Einrichtung einer Ost-West-Achse für den Radverkehr zwischen Bahnhof Köln Messe/Deutz
und Aachener Weiher beschlossen worden. Im Rahmen der hier dargestellten Maßnahme ist die Ein-
richtung eines Teilstücks dieser Ost-West-Achse nicht vorgesehen, da hier lediglich der Bestand sa-
niert wird und für die angrenzenden Abschnitte der geplanten Achse die Planungen noch nicht aufge-
nommen wurden. Jedoch ist jederzeit eine Einrichtung eines Fahrradstreifens auf dem Bauwerk durch
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Anpassung der Markierungen aber auch durch Aufbau einer baulichen Trennung möglich.
Derzeit arbeitet die Verwaltung an einem Planentwurf für eine direkte Führung des Radverkehrs von
der Deutzer Brücke in die Deutzer Freiheit/Mindener Straße, analog zur Radverkehrsführung an der
linksrheinischen Brückenabfahrt in Richtung Heumarkt. So soll Radfahrenden nach Umsetzung der
Planung die mit großen Umwegen verbundene und abgesetzte Führung über die Querung der Sieg-
burger Straße und Deutzer Freiheit erspart bleiben.
Anlagen
- Bauwerksübersicht Deutzer Brücke
- RPA-Stellungnahme
Anlage 3 - Niederschriftsauszug BV Innenstadt 27.01.2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 31.01.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 10. Sitzung der Bezirksvertret ung Innenstadt vom 27.01.2022 öffentlich 3.9 Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die grundhafte Erneue- rung von Brückenbelägen und Verschleißschichten auf den Flächen des Individualverkehrs auf der Nordseite der Deutzer Brücke 3213/2021 Frau Rode, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, weist auf die vorliegende Beschlussvorlage zur Sanierung der beiden Fahrspuren der Deutzer Brücke Rich- tung Innenstadt hin. Damit die fünfwöchige Sanierung in den Sommerferien durchge- führt werden kann, bittet sie um eine entsprechende heutige Beschlussfassung. Herr Dr. Herrndorf, Grüne, plädiert ebenfalls für eine Beschlussfassung zur Sanie- rung der Deutzer Brücke in der heutigen Sitzung, damit eine Sanierung in den Som- merferien erfolgen könne und auch die Belastung der Autofahrerenden möglichst gering gehalten werde. Er weist auf den Beschluss des Verkehrsausschusses zum Radachsenantrag hin. Dieser sehe eine Spurumwidmung (2,50 m Breite) u. a. vom Ottoplatz bis Aachener Weiher auch auf der Deutzer Brücke vor. Die derzeitige Si- tuation mit einem Radpendelverkehr und den Zufußgehenden sei auf der Deutzer Brücke schwierig. Daher solle der Radachsenbeschluss bereits bei der Sanierung der Fahrbahndecke umgesetzt werden. So könnten eine zweimalige Sperrung der Deutzer Brücke sowie doppelte Markierungsarbeiten verhindert werden. Auf Nachfrage von Herr Leitner, CDU, antwortet Frau Rode, dass mit der Sanierung nicht gewartet werden könne, bis die Planung für den Radweg vorliege. Daher bittet sie die Bezirksvertretung eindringlich, den Sanierungsbeschluss unabhängig von dem Radweg zu fassen. Eine reine Markierung könne allerdings mit der Sanierung erfolgen, sodass das Wegfräsen der Markierung für eine Radwegmarkierung entfalle, jedoch keine solide bauliche Trennung, wie im Änderungsantrag gefordert. Herr Dr. Herrndorf, Grüne, macht nach weiterer Diskussion folgende Formulierung des Änderungsantrags als Kompromissvorschlag: „Die im Antrag AN/2374/2021 „Umsetzung durchgehender Achsen für den Radver- kehr“ vorgesehene Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der rechten Radspur soll im Rahmen der Fahrbahndeckensanierung umgesetzt werden. Die Radinfrastruktur ist im Rahmen der Maßnahme als Fahrbahnmarkierung, darauf folgend mit so- lider baulicher Trennung anzulegen. Die Zu- und Abführungen sind ggf. provisorisch zu gestalten, im Falle der westlichen Abfahrt bis zur Ampel am Heumarkt fortzusetzen.“ Herr Hupke, Bezirksbürgermeister, lässt zunächst über den so geänderten Ände- rungsantrag abstimmen und darauffolgend über die entsprechend ergänzte Be- schlussvorlage. Ergänzter Beschluss: Der Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf der grundhaften Erneuerung von Brückenbelägen und Verschleißschichten auf der Nordseite der Deutzer Brücke bei Gesamtkosten von rund 1,77 Mio. € (brutto) an und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Die im Antrag AN/2374/2021 „Umsetzung durchgehender Achsen für den Rad- verkehr“ vorgesehene Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der rechten Rad- spur soll im Rahmen der Fahrbahndeckensanierun g umgesetzt werden. Die Radinfrastruktur ist im Rahmen der Maßnahme als Fahrbahnmarkierung, da- rauf folgend mit solider baulicher Trennung anzulegen. Die Zu- und Abführungen sind ggf. provisorisch zu gestalten, im Falle der west- lichen Abfahrt bis zur Ampel am Heumarkt fortzusetzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 31.01.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 10. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 27.01.2022 öffentlich 3.9.1 Änderungssantrag "Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die grundhafte Erneuerung von Brückenbelägen und Verschleißschichten auf den Flächen des Individualverkehrs auf der Nordseite der Deutzer Brücke", Änderungsantrag Grüne AN/0249/2022 Geänderter Beschluss: Der Beschlusstext der Verwaltungsvorlage ist wie folgt zu ergänzen: Die im Antrag AN/2374/2021 „Umsetzung durchgehender Achsen für den Radver- kehr“ vorgesehene Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der rechten Radspur soll im Rahmen der Fahrbahndeckensanierung umgesetzt werden. Die Radinfrastruktur ist mit solider baulicher Trennung anzulegen. Die Radinfrastruktur ist im Rahmen der Maßnahme als Fahrbahnmarkierung, darauf folgend mit solider baulicher Trennung anzulegen. Die Zu- und Abführungen sind ggf. provisorisch zu gestalten, im Falle der westlichen Abfahrt bis zur Ampel am Heumarkt fortzusetzen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen von Grüne (8), Die Linke (2) und Die Partei (1) gegen die Stimmen von CDU (3) und FDP (1) bei Enthaltung der SPD (3) zugestimmt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3213/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.01.2022
- Erstellt
- 07.09.2021 07:39