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A-R/0013/2026

Vorkaufsrechtssatzung für Kinderhaus-Brüningheide und Berg Fidel

Antrag an den Rat 17.03.2026

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Münster, 17.03.2026 
Vorkaufsrechtssatzung für Kinderhaus-Brüningheide und Berg Fidel 
 
 
   
Ratsantrag 
Beschlussvorschlag: 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
1. die Aufstellung einer Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 BauGB für die von 
städtebaulichen Missständen betroffenen Bereiche in Kinderhaus-Brüningheide und 
Berg Fidel zu prüfen und schnellstmöglich dem Rat vorzulegen, 
2. bei einem Verkauf oder einer Übertragung von Wohnungen im Rahmen von Share 
Deals in den betroffenen Stadtteilen zu prüfen, ob die Möglichkeiten eines 
Vorkaufsrechtes nach den §§ 24 und 25 BauGB bestehen und diese, wenn möglich, 
anzuwenden, 
3. Vorbereitungen für eine Ausübung des Vorkaufsrechts zu treffen. 
4. mittelfristig auch das Instrument einer Sanierungssatzung nach §142 BauGB zu 
prüfen. 
Finanzielle Auswirkungen: 
Für notwendige Gutachten stehen in 2026 und 2027 je 100.000 € in der Produktgruppe 0901 
zur Verfügung. 
Begründung: 
Die Wohnungsbestände in Münster – Berg Fidel, Coerde und Kinderhaus, die in den 1970er 
Jahren entstanden sind, weisen zunehmend Mängel auf, wie Wasserrohrbrüche, Schimmel 
und defekte Heizungen. Trotz steigender Mieten ist keine grundlegende Sanierung in Sicht. 
Der Übergang von Teilen der Bestände an Fondsgesellschaften in den 2000er Jahren hat die 
Situation verschärft. Um einer Eigentumsstruktur entgegenzuwirken, die diese Probleme 
nicht angeht, sondern verschärft, ist ein Vorkaufsrecht erforderlich. 
In Coerde ist bei einer Insolvenz ein Vorkaufsrecht zugunsten Dritter ausgeschlossen. Hier 
kann zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden, ob eine Vorkaufsrechtssatzung 
erforderlich ist. 
 
 
gez.   gez.   gez. 
Albert Wenzel  Lia Kirsch  Sven Konopka 
Marie Diekmann und Fraktion  und Fraktion 
und Fraktion 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0013/2026
Korrigierte Fassung!

A-R-0013-2026

1783 Zeichen

Münster, 17.03.2026 
Ratsantrag 
Vorkaufsrechtssatzung für Kinderhaus-Brüningheide und Berg Fidel 
Beschlussvorschlag: 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
1. die Aufstellung einer Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 BauGB für die von 
städtebaulichen Missständen betroffenen Bereiche in Kinderhaus-Brüningheide und 
Berg Fidel zu prüfen und schnellstmöglich dem Rat vorzulegen, 
2. bei einem Verkauf oder einer Übertragung von Wohnungen im Rahmen von Share 
Deals in den betroffenen Stadtteilen zu prüfen, ob die Möglichkeiten eines 
Vorkaufsrechtes nach den §§ 24 und 25 BauGB bestehen und diese, wenn möglich, 
anzuwenden, 
3. Vorbereitungen für eine Ausübung des Vorkaufsrechts zu treffen. 
4. mittelfristig auch das Instrument einer Sanierungssatzung nach §124 BauGB zu 
prüfen. 
Finanzielle Auswirkungen: 
Für notwendige Gutachten stehen in 2026 und 2027 je 100.000 € in der Produktgruppe 0901 
zur Verfügung. 
Begründung: 
Die Wohnungsbestände in Münster – Berg Fidel, Coerde und Kinderhaus, die in den 1970er 
Jahren entstanden sind, weisen zunehmend Mängel auf, wie Wasserrohrbrüche, Schimmel 
und defekte Heizungen. Trotz steigender Mieten ist keine grundlegende Sanierung in Sicht. 
Der Übergang von Teilen der Bestände an Fondsgesellschaften in den 2000er Jahren hat die 
Situation verschärft. Um einer Eigentumsstruktur entgegenzuwirken, die diese Probleme 
nicht angeht, sondern verschärft, ist ein Vorkaufsrecht erforderlich. 
In Coerde ist bei einer Insolvenz ein Vorkaufsrecht zugunsten Dritter ausgeschlossen. Hier 
kann zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden, ob eine Vorkaufsrechtssatzung 
erforderlich ist. 
 
 
gez.   gez.   gez. 
Albert Wenzel  Lia Kirsch  Sven Konopka 
Marie Diekmann und Fraktion  und Fraktion 
und Fraktion 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0013/2026

Beratungsverlauf (1)

25.03.2026 Rat
TOP 48.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Brüningheide
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
A-R/0013/2026
Typ
Antrag an den Rat
Datum
17.03.2026
Erstellt
17.03.2026 17:12