0226/2021
Hundehaltung in Köln
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
9191 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
V/57/576
AN/1478/2020
Vorlagen-Nummer 18.02.2021
0226/2021
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 04.03.2021
Hundehaltung in Köln
Die FDP -Fraktion stellt mit der Anfrage nach § 4 Geschäftsordnung unter AN/1478/2020 zur
privaten Hundehaltung in Köln folgende Fragen, die die Verwaltung nachfolgend beantwortet:
Frage 1.: Wie hat sich die Zahl der Hunde, für die Hundesteuer gezahlt wird, in den
letzten 20 Jahren in den einzelnen Stadtvierteln von Köln entwickelt (absolut, im
Durchschnitt pro Haushalt und – soweit möglich - im Durchschnitt pro m² Wohnflä-
che)?
Antwort
Aus der beigefügten Übersicht (Anlage 1) ergibt sich eine Darstellung der Entwicklung zur
Anzahl der Hunde in Köln, für die Hundesteuer gezahlt wird, für die Jahre 2016 bis 2020. Da
der zur Auswertung der Daten genutzte Reporter lediglich die Anzahl der Hunde unter den
einzelnen Postleitzahlen darstellen kann, wurde die Aufschlüsselung nach Stadtbezirken für
die Jahre 2016 bis 2020 händisch unter Zuhilfenahme der Postleitzahlen ermittelt.
Der Verwaltung liegen keine Daten zu der Entwicklung der Anzahl der Hunde im Durchschnitt
pro Haushalt vor. Eine Ermittlung der Zahlen ist durch Rückgriff auf das statistische Jahrbuch
2019 für die Jahre 2016 bis 2018 (Werte aus Tabellen 2) erfolgt und wurde entsprechend
umgerechnet. Für die Jahre 2019 und 2020 sind noch keine entsprechenden Zahlen veröf-
fentlicht, so dass sich die Darstellung auf die Jahre 2016 bis 2018 beschränkt.
Der Verwaltung liegen keine Daten vor, die eine Ermittlung der Anzahl der Hunde im Durch-
schnitt pro m² Wohnfläche möglich machen.
Gez. Dr. Rau
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Entwicklung der gemeldeten Hunde in
den einzelnen Stadtbezirken
Jahr Innenstadt
1
Rodenkirchen2 Lindenthal 3 Ehrenfeld
4
Nippes 5 Chorweiler 6 Porz 7 Kalk 8 Mülheim 9 Köln
2016 2.053 4.133 4.161 3.763 3.297 3.605 3.773 4.220 4.783 33.788
2017 2.019 4.315 4.355 3.339 3.451 3.677 3.884 4.499 5.035 34.574
2018 2.436 4.397 4.579 3.457 3.526 3.676 4.003 4.587 5.156 35.817
2019 2.600 4.582 4.824 3.570 3.701 3.789 4.104 4.691 5.356 37.217
2020 2.879 4.861 5.353 3.800 3.943 3.886 4.199 4.764 5.534 39.219
Haushalte Innenstadt
1
Rodenkirchen2 Lindenthal 3 Ehrenfeld
4
Nippes 5 Chorweiler 6 Porz 7 Kalk 8 Mülheim 9 Köln
2016 82.111 53.899 81.538 58.179 60.864 36.134 53.888 58.422 75.243 560.278
2017 81.968 54.264 81.883 58.174 61.053 36.093 54.083 58.801 74.752 561.071
2018 82.170 54.934 82.422 58.758 61.455 36.180 54.549 58.851 74.941 564.260
Hunde pro Haushalt Innenstadt
1
Rodenkirchen2 Lindenthal 3 Ehrenfeld
4
Nippes 5 Chorweiler 6 Porz 7 Kalk 8 Mülheim 9 Köln
2016 2,5% 7,7% 5,1% 6,5% 5,4% 10,0% 7,0% 7,2% 6,4% 6,0%
2017 2,5% 8,0% 5,3% 5,7% 5,7% 10,2% 7,2% 7,7% 6,7% 6,2%
2018 3,0% 8,0% 5,6% 5,9% 5,7% 10,2% 7,3% 7,8% 6,9% 6,3%
Quelle:
statistisches Jahrbuch 2019, 96. Jahrgang
Reporter
2019/2020 konnten Haushalte nicht ermittelt werden
3
4
Frage 2.: Die Hundefreilaufflächen haben sich seit ihrer Einführung nicht verändert. Inwie-
weit gibt es Hinweise, z. B. von Ordnungsamt, Landschaftswacht oder anderen Quellen,
dass sich die Zahl der Verstöße gegen die Leinenpflicht für Hunde in Naturschutzgebieten
über die letzten 20 Jahre verändert hat? Gibt es eine Korrelation mit der Zahl der steuerlich
gemeldeten Hunde?
Antwort
Das Ordnungsamt konnte nur die Zahlen der Verstöße gegen die Anleinpflicht der letzten 5 Jahre
melden. Es wurde nicht nach Gebieten unterschieden, in denen die Verstöße vorgefallen sind. Ei-
ne Korrelation mit der Anzahl der steuerlich gemeldeten Hunde kann nicht gemacht werden.
2016 217 2018 2019 2020
Anleinpflicht 515 1021 487 1326 767
Es wurden 2019 38 und 2020 27 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen nicht angeleinter Hunde in
Naturschutzgebieten eingeleitet.
Frage 3.: Inwieweit hat sich die Zahl der in Tierheimen in Köln aufgenommen und abgege-
benen Hunde in den letzten 20 Jahren verändert
Antwort
Von den beiden Kölner Tierheimen, zum einen des Bundes gegen den Missbrauch der Tiere e.V.,
zum anderen des Konrad -Adenauer-Tierheimes des Kölner Tierschutzvereines von 1886 e.V.,
wurden die Zahlen der aufgenommenen Hunde der letzten 10 Jahre gemeldet. Die Anzahl der
vermittelten Tiere hat eine ähnliche Entwicklung.
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Hunde 1208 1125 1165 1061 935 882 899 854 764 838 689
Die gemeldete Zahl zum Jahr 2020 ist nicht als repräsentativ anzusehen, da aufgrund der Corona -
Pandemie weniger Tiere in den Tierheimen abgegeben wurden.
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Frage 4.: Inwieweit hat sich die Zahl der Mülltonnen mit Hundetütenspender und die Zahl
der ausgegebenen Tüten für Hundekot (möglichst nach Stadtviertel oder Stadtbezirk aufge-
schlüsselt) in den letzten 20 Jahren entwickelt.
Antwort der Abfallwirtschaftsbetriebe (Anlage 2)
1) Historie:
In 2005 wurden in Köln die ersten fünf Solo -Hundekottütenspender (1x Bezirk 1 links-
rheinisch, 1x Bezirk 3, 2 x Bezirk 4 und 1x Bezirk 9) installiert.
In 2010 erfolgte im Rahmen eines Projektes eine Erweiterung. An 100 exponierten
Standorten wurden im öffentlichen Straßenland (in der Regel vor den Eingängen der
Grünanlagen) weitere Solo-Hundekottütenspender aufgestellt.
Aufgrund der positiven Erfahrungen mit diesen Hundekottütenspendern hat die AWB
den das Standardpapierkorbmodell Colonia mit integriertem Hunde kottütenspender
weiterentwickelt Die ersten 350 weiterentwickelten Colonia -Papierkörbe (auch Colo-
nia-Dog-Papierkorb genannt) wurden bereits in 2011 aufgestellt und jährlich ausge-
weitet.
In den Jahren 2014/2015 erfolgte auch die Einführung von Hundekottüt enspendern
in Kombination mit Papierkörben in Kölner Grünanlagen.
Da sich die Kombination Papierkorb/Hundekottütenspender bewährt hat, wurden die
Solo-Hundekottütenspender in 2019/2020 gegen Colonia -Dog-Papierkörbe bzw. ge-
gen Drahtgitterpapierkörbe mit Rucksack ausgetauscht.
2) Aktuelle Kennzahlen: (Anlage 2)
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Aktuelle Kennzahlen:
Die Entwicklung der Papierkörbe sowie der Modelle mit Hundekottütenspender wird im Folgenden zum Stichtag 31.12.2015
sowie 30.11.2020 dargestellt:
2015
(Stand 31.12.) gesamt
davon
Papierkörbe
mit HKTS
2020
(Stand 30.11.) gesamt
davon Pa-
pierkörbe
mit HKTS
PK Colonia 13.810 729
PK Colonia 14.569 943
nach Stadtbezirken
nach Stadtbezirken
Innenstadt 5.014 249
Innenstadt 5.237 279
Rodenkirchen 819 73
Rodenkirchen 896 112
Lindenthal 1.399 69
Lindenthal 1.477 104
Ehrenfeld 1.093 70
Ehrenfeld 1.140 78
Nippes 1.172 74
Nippes 1.243 94
Chorweiler 670 48
Chorweiler 698 59
Porz 1.035 22
Porz 1.053 41
Kalk 1.145 47
Kalk 1.230 65
Mülheim 1.463 77
Mülheim 1.595 111
7
2015
(Stand 31.12.) gesamt davon Papierkör-
be mit HKTS
2020
(Stand 30.11.) gesamt davon Papierkör-
be mit HKTS
PK in Grünanla-
gen 4.864 334
PK in Grünanla-
gen 7.146 930
nach Stadtbezir-
ken
nach Stadtbezir-
ken
Chorweiler 438 31
Chorweiler 820 97
Ehrenfeld 295 15
Ehrenfeld 465 64
Am Rhein 3 2
Am Rhein 3 2
Innenstadt 852 73
Innenstadt 1056 114
Kalk 574 19
Kalk 755 54
Lindenthal 654 66
Lindenthal 978 166
Mühlheim 586 24
Mühlheim 890 108
Nippes 556 36
Nippes 801 145
Porz 427 18
Porz 662 78
Rodenkirchen 479 50
Rodenkirchen 716 102
Zum November 2020 befinden sich insgesamt 21.715 Papierkörbe im Kölner Stadtgebiet, wovon 1.873 bereits mit Hunde-
kottütenspender ausgestattet sind.
Verbrauch an Hundekottüten:
Das Auffüllen der Hundekottütenspender erfolgt bedarfsgerecht im Rahmen der
satzungsgemäßen Regelreinigung.
Mindestens einmal wöchentlich prüft die AWB im Rahmen der Papierkorblee-
rung den Füllstand der Hundekottütenspender und füllt diese wieder auf.
Auch die Hundekottütenspender in Grünanlagen werden im Rahmen der Grün-
flächenreinigung bedarfsgerecht nachgefüllt.
Zum Stand 31.12.2020 beschafft die AWB jährlich rd. 15 Mio. Hundekottüten,
so dass im Durchschnitt 250.000 Hundekottüten pro Woche verteilt werden.
Frage 5.: Inwieweit sieht sich die Verwaltung in der Lage, die Situation bei anderen,
steuerfreien Haustieren einzuschätzen, z. B. über die Zahl der konfiszierten geschütz-
ten Tiere oder andere Quellen und Abschätzungen?
Antwort
Die Verwaltung kann zu der Situation der anderen Haustiere, vor allem zu der Anzahl, keine
Angaben machen. Lediglich geschützte und meldepflichtige Tiere wie zum Beispiel einige
Vogelarten, Schlangenarten und Schildkröten sind bei der Unteren Landschaftsbehörde ge-
meldet. Für die Haustiere ausgenommen der Hunde wie zum Beispiel Katzen, Kaninchen
oder Vögel ist bei der Haltung in einem „normalen“ Umfang in der Regel kein zusätzlicher
Wohnraum notwendig.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0226/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 18.02.2021
- Erstellt
- 21.01.2021 11:05