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Nutzung des Rodenkirchener Hallenbades für die Öffentlichkeit
Gem. Antrag nach § 3 BV2 (SPD) AN/1232/2014 vom 06.10.2014
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1232/2014 Stand: 03.07.2022 Sachstandsbericht Nutzung des Rodenkirchener Hallenbades für die Öffentlichkeit Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.10.2014 8.2.1 Nutzung des Rodenkirchener Hallenbades für die Öffentlichkeit AN/1232/2014 Beschluss: Der Rat wird gebeten, über seine Beteiligungen an der KölnBäder GmbH sicher zu stellen, dass das Rodenkirchener Hallenbad nach seiner Sanierung und Wiedereröffnung Anfang 2015 von der Öffent- lichkeit genutzt werden kann. Insbesondere sollte das Bad auch an den Wochenende familienfreund- lich nach 12Uhr mittags geöffnet werden. Sachstand 2015: Seit dem 5. September 2015 wird das Hallenbad Rodenkirchen probeweise bis zunächst Ende des Jahres samstags von 9:00 bis 16:30 Uhr der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Es wurde, auch unter dem Gesichtspunkt der Daseinsvorsorge, eine Überprüfung vereinbart, um eine endgültige Entscheidung über eine Fortsetzung dieses Angebots zu treffen. Fazit: Bis Mitte November wurden durchschnittlich 120 Besucher gezählt, davon allerdings ca. 60 Kursteil- nehmer und Begleiter, die nicht an ein öffentliches Schwimmangebot gebunden sind. Zum Vergleich: das Wahnbad hat im gleichen Zeitraum knapp 160 Besucher. Insofern sind eigentlich 60 Nutzer im „öffentlichen Betrieb“ zu verzeichnen, die zu folgendem rechne- rischen Verlust führen: Gesamtkosten / Tag 1.400 Euro / Tag Æ Erlöse je Samstag seit 05.09. Öffentlichkeit Ca. 150 € Æ Erlöse je Samstag seit 05.09. Kursbetrieb Ca. 200 € rechn. Verlust je Samstag seit 05.09. 1.050 € Zuschuss je öffentlichem Badegast 20,83 € rechn. Verlust für 2016 mit 45 Samstagen 47.250 € 2 Trotz des Zuschusses je Badegast in Höhe von ca. 20,83 Euro hat die Geschäftsführung sich ent- schieden, den probeweisen Betrieb am Samstag bis zur Freibadesaison 2016 aufrecht zu erhalten. Im Anschluss wird eine weitere Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt und die Ergebnisse dem Aufsichtsrat der KölnBäder vorgelegt. Anmerkung: Kein Verein aus Rodenkirchen hat trotz anderer Ankündigung Kurse für Kinder und Gruppen sams- tags im Rodenkirchenbad durchgeführt. Die o.a. Kurse sind ausschließlich Kurse der KölnBäder. Der Beschluss ist damit erledigt. Status erledigt
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