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1537/2026

296. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 KAG NRW für Straßenbauliche Maßnahmen, Nachfrage aus der Sitzung der BV 6 vom 07.05.2026

Beantwortung einer Anfrage (BV) 05.06.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 25.06.2026, TOP 10.2.11

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2890 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/621/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1537/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 
 
296. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt vom 28. Februar 
2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für 
straßenbauliche Maßnahmen, Nachfrage aus der Sitzung der BV 6 vom 07.05.2026 
Mündliche Nachfragen in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 07.05.2026 
Bezirksvertreterin Frau Hermann hat folgende Fragen zum Weichselring gestellt: 
 
1. Wie hoch sind die aktuellen Gesamtkosten? 
 
2. Welche Beiträge könnten auf die Anwohner entfallen? Oder entfallen keine Beiträge 
auf die Anwohner? 
 
3. Warum wurden die jetzt festgestellten Probleme nicht bereits im Rahmen der ur-
sprünglichen Planung erkannt? 
 
Antwort der Verwaltung 
 
1. Die Gesamtkosten betragen nach derzeitigem Kenntnisstand 4.470.000 €. Hierzu gab 
es mit der Vorlage 1133/2025 bereits eine haushaltsrechtliche Unterrichtung des Ra-
tes. Die endgültigen Kosten können erst mitgeteilt werden, wenn die geprüfte Schluss-
rechnung vorliegt.  
 
2. Die Eigentümer werden zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen werden. Nach den 
Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden nur solche 
Maßnahmen gefördert, die nach dem 01.01.2018 beschlossen wurden. Der Beschluss 
über die Erneuerung des Weichselringes wurde von der Bezirksvertretung Chorweiler 
im Rahmen des Straßen- und Radwegunterhaltungsprogramms 2017 ff bereits am 
07.09.2017 (Vorlage 1021/2017) getroffen. Die Höhe der Beiträge kann ebenfalls erst 
nach Prüfung der Schlussrechnung mitgeteilt werden. 
 
3. Im Rahmen der vorlaufenden Planung und der Bauvorbereitung wurden Baugrundun-
tersuchungen durchgeführt. Diese geben aber nur ein Teilbild der Bestandssituation 
wieder. So ist es nicht unüblich, dass erst bei den eigentlichen Bautätigkeiten ein voll-
ständiges Bild des Baugrunds bzw. der Bestandsfahrbahn entsteht. Dadurch kommt es 
oft zu Schwierigkeiten und damit zu Mehrkosten aufgrund anderer Verhältnisse oder 
örtlich vorgefundener Schadstoffe. Bei dieser Maßnahme wurde bei den Fahrbahnar-
beiten festgestellt, dass der Untergrund in mehreren Bauabschnitten nicht ausreichend 
tragfähig war. Dies erforderte in mehreren Bauabschnitten einen Vollausbau (inkl.

2 
 
Tragschicht) der Fahrbahn. Wurzeln von nahestehenden Bäumen im Gehweg- oder 
Fahrbahnbereich werden erst nach Freilegung der Wurzeln durch einen Baumkontrol-
leur begutachtet und beurteilt, ob diese erhalten werden müssen. Dies konnte hier erst 
nach Beginn der Arbeiten durchgeführt werden. Eine vorherige Wurzelschürfe wurde 
aus Kostengründen, aufgrund der hohen Anzahl der Bäume, nicht durchgeführt.

Beratungsverlauf (1)

25.06.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1537/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
05.06.2026
Erstellt
27.05.2026 09:25