1537/2026
296. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 KAG NRW für Straßenbauliche Maßnahmen, Nachfrage aus der Sitzung der BV 6 vom 07.05.2026
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2890 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/62/621/1 Vorlagen-Nummer 1537/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 296. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen, Nachfrage aus der Sitzung der BV 6 vom 07.05.2026 Mündliche Nachfragen in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 07.05.2026 Bezirksvertreterin Frau Hermann hat folgende Fragen zum Weichselring gestellt: 1. Wie hoch sind die aktuellen Gesamtkosten? 2. Welche Beiträge könnten auf die Anwohner entfallen? Oder entfallen keine Beiträge auf die Anwohner? 3. Warum wurden die jetzt festgestellten Probleme nicht bereits im Rahmen der ur- sprünglichen Planung erkannt? Antwort der Verwaltung 1. Die Gesamtkosten betragen nach derzeitigem Kenntnisstand 4.470.000 €. Hierzu gab es mit der Vorlage 1133/2025 bereits eine haushaltsrechtliche Unterrichtung des Ra- tes. Die endgültigen Kosten können erst mitgeteilt werden, wenn die geprüfte Schluss- rechnung vorliegt. 2. Die Eigentümer werden zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen werden. Nach den Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden nur solche Maßnahmen gefördert, die nach dem 01.01.2018 beschlossen wurden. Der Beschluss über die Erneuerung des Weichselringes wurde von der Bezirksvertretung Chorweiler im Rahmen des Straßen- und Radwegunterhaltungsprogramms 2017 ff bereits am 07.09.2017 (Vorlage 1021/2017) getroffen. Die Höhe der Beiträge kann ebenfalls erst nach Prüfung der Schlussrechnung mitgeteilt werden. 3. Im Rahmen der vorlaufenden Planung und der Bauvorbereitung wurden Baugrundun- tersuchungen durchgeführt. Diese geben aber nur ein Teilbild der Bestandssituation wieder. So ist es nicht unüblich, dass erst bei den eigentlichen Bautätigkeiten ein voll- ständiges Bild des Baugrunds bzw. der Bestandsfahrbahn entsteht. Dadurch kommt es oft zu Schwierigkeiten und damit zu Mehrkosten aufgrund anderer Verhältnisse oder örtlich vorgefundener Schadstoffe. Bei dieser Maßnahme wurde bei den Fahrbahnar- beiten festgestellt, dass der Untergrund in mehreren Bauabschnitten nicht ausreichend tragfähig war. Dies erforderte in mehreren Bauabschnitten einen Vollausbau (inkl. 2 Tragschicht) der Fahrbahn. Wurzeln von nahestehenden Bäumen im Gehweg- oder Fahrbahnbereich werden erst nach Freilegung der Wurzeln durch einen Baumkontrol- leur begutachtet und beurteilt, ob diese erhalten werden müssen. Dies konnte hier erst nach Beginn der Arbeiten durchgeführt werden. Eine vorherige Wurzelschürfe wurde aus Kostengründen, aufgrund der hohen Anzahl der Bäume, nicht durchgeführt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1537/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 05.06.2026
- Erstellt
- 27.05.2026 09:25