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2019/0224

Bürgerhaushalt 2.0, erste Runde 2019 - Vorschlag Idee #4: (Nr. 3 Tempo 30 für die Sicherheit von Fußgängern, Radfahrern

Magistratsvorlage 18.07.2019

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2019/0224

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199 Zeichen

Punkt 10: Bürgerhaushalt 2.0, erste Runde 2019 - Vorschlag Idee #4: (Nr. 3 Tempo 30 für 
die Sicherheit von Fußgängern, Radfahrern 
 (V-Nr. 2019/0224) 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

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SchollwegLossenWagner-Str.
Evenaristr.Car.-Herschel-str.
Fuhrmann-
Junkersweg
str.
str.
weg
Nelken-wegVeilMal
Herta-
/|IIHO
Nr.bQGHUXQJ
6WUD‰HQYHUNHKUVXQG7LHIEDXDPWWissenschaftsstadt DarmstadtM = 1 : 15 000Stichwort*HSUIWGenehmigt
DatumName
PohlEntworfenHUJlQ]WJHlQGHUWGezeichnetDatumMachatTempo - 30 - Zonen04.03.2008
LegendeUmgrenzung der Tempo - 30 - Zonenmit Einrichtungsdaten (Monat /Jahr)Verkehrsberuhigte Bereiche
17.03.201008.09.2010neue Karte - UTM -05.03.2012
05/961.Tempo-30-Zone 08/12 eingezeichnet30.08.12Ph/Ma2. 10.09.13Ph/MaVerkehrsberuhigter Bereich 02/13eingezeichnet3. Okt.2014Ph/Ma7HPSR=RQHHUJlQ]W4. 30.04.15Ph/Ma7HPSR=RQHHUJlQ]W

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Punkt 22: Bürgerhaushalt 2.0, erste Runde 2019 - Vorschlag Idee #4: (Nr. 3 Tempo 30 für 
die Sicherheit von Fußgängern, Radfahrern 
- Kenntnisnahme - 
 (V-Nr. 2019/0224) 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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217 Zeichen

Punkt 9: Bürgerhaushalt 2.0, erste Runde 2019 - Vorschlag Idee #4: (Nr. 3 Tempo 30 für 
die Sicherheit von Fußgängern, Radfahrern 
 (V-Nr. 2019/0224) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

2019/0224

5722 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
21.08.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat       an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0224 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Bürgerhaushalt 2.0, erste Runde 2019 - Vorschlag Idee #4: (Nr. 3 Tempo 30 für die 
Sicherheit von Fußgängern, Radfahrern  
 
Vorlage vom: 18.07.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
 
 
Anlagen: Übersichtsplan  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.07.2019: 
 
Für den Bürgerhaushalt 2.0 erste Runde 2019 wurde folgender Vorschlag aus der Bürgerschaft 
eingebracht: 
 
Tempo 30 für die Sicherheit von Fußgängern, Radfahrern. 
Aus gesundheitlichen Gründen, um eine Optimierung des Verkehrs (Stauvermeidung), aus 
Umweltschutzgründen (Reduzierung der Abgasbelastung) und um die Attraktivität des 
innerstädtischen Lebens zu fördern, dürfen schwache Verkehrsteilnehmer (u. a. Kinder, 
mobilitätseingeschränkte und ältere Menschen nicht weiter gefährdet werden. 
2017 kamen täglich Fußgänger und Radfahrer zu Schaden: 2 - 3 Tote, 59 Schwerverletzte,  
242 Leichtverletzte.  
Drei Viertel der Unfälle ereigneten sich innerorts und an drei Viertel aller Unfälle waren PKW 
beteiligt. Geschwindigkeit verschärft die Unfallfolgen.  
Statistisches Bundesamt 2018 Verkehrsunfälle, Fachserie 8 Reihe 7, 2017 
 
Der Vorschlag erhielt: 
In der Online-Abstimmung:    105 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen 
In der Vor-Ort-Abstimmung:      9  Ja-Stimmen und      Nein-Stimmen      
 
 
Für die Einrichtung von Tempo 30 gelten bundesweit die Straßenverkehrsordnung (StVO) und 
ihre Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO).  
Innerorts beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h für alle Kraftfahrzeuge. 
Innerhalb geschlossener Ortschaften muss stets mit Tempo-30-Zonen gerechnet werden (§ 39 
Absatz 1a StVO). Dort wo es möglich ist wurden in Darmstadt bereits zahlreiche „Tempo -30-
Zonen“ eingerichtet (Plan siehe Anlage).  
 
Unter bestimmten Bedingungen ist es innerhalb geschlossener Ortschaften möglich, die 
innerorts geltende  zulässige Höchstgeschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen 
gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, 
Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder 
Krankenhäuser auf Tempo 30 zu beschränken (VwV-StVO zu Zeichen 274 StVO / zulässige 
Höchstgeschwindigkeit – Randnummer 13, Ziffer XI), soweit die Einrichtungen über einen 
direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel - und 
Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z.B. Bring- und Abholverkehr mit 
vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen 
durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. 
 
Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) 
sowie auf weiteren Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306 StVO). 
Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit 
etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV (z. B. Taktfahrplan) oder eine drohende 
Verkehrsverlagerung auf die Wohnnebenstraßen zu befürchten ist. 
In die Gesamtäbwägung sind dann die Größe der Einrichtung und Sicherheitsgewinne durch 
Sicherheitseinrichtungen und Querungshilfen (z. B. Fußgängerüberweg / „Zebrastreifen“, 
Lichtzeichenanlagen, Sperrgitter) einzubeziehen.

- 4 - 
 
Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und 
insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen. Die beiden Fahrtrichtungen müssen 
dabei nicht gleich behandelt werden. Die Anordnungen sind, soweit Öffnungszeiten 
(einschließlich Nach- und Nebennutzungen) festgelegt wurden, auf diese zu beschränken. 
Vor jeder Anordnung ist eine sachgerechte Einzelfallprüfung erforderlich. 
Zur weiteren Information sei erwähnt, dass das Regierungspräsidium Darmstadt mit Datum 
vom 01.07.2019 seine Zustimmung für die Anordnung einer ganztägigen 
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und 
Abgasen gegeben hat für den Streckenabschnitt der Heinrichstraße zwischen Heidelberger 
Straße und Nieder-Ramstädter Straße einschließlich der hausnummern106 und 139 in beide 
Fahrtrichtungen.  
 
Darüber hinaus hat sich die Stadt Darmstadt dafür eingesetzt, dass die zulässige 
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h im Bereich des Cityringes (B 26) im Abschnitt Kirchstraße 
und Holzstraße, auf 30 km/h herabgesetzt werden kann. Eine Entscheidung des 
Regierungspräsidiums Darmstadt in dieser Sache steht noch aus. Dort hat sich u.a. in Höhe 
der Pädagogstraße ein tödlicher Verkehrsunfall zwischen einer Fußgängerin, die ihr Fahrrad 
über den Cityring geschoben haben soll, und einem Autofahrer ereignet. 
 
Darmstadt, 18.07.2019 
 
 
 
 
 
 
 
Dezernat III                                         Dezernat IV 
i.V. 
 
 
 
Jochen Partsch                                     André Schellenberg 
Oberbürgermeister                                 Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 9
TOP 10
TOP 22 zur Kenntnis
TOP 308

Orte (9)

  • Holzstraße
  • Pädagogstraße
  • Evenaristraße
  • Schollweg
  • Junkersweg
  • Heidelberger Straße
  • Nieder-Ramstädter Straße
  • Heinrichstraße
  • Kirchstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2019/0224
Typ
Magistratsvorlage
Datum
18.07.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00