2019/0224
Bürgerhaushalt 2.0, erste Runde 2019 - Vorschlag Idee #4: (Nr. 3 Tempo 30 für die Sicherheit von Fußgängern, Radfahrern
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Punkt 10: Bürgerhaushalt 2.0, erste Runde 2019 - Vorschlag Idee #4: (Nr. 3 Tempo 30 für die Sicherheit von Fußgängern, Radfahrern (V-Nr. 2019/0224) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
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SchollwegLossenWagner-Str. Evenaristr.Car.-Herschel-str. Fuhrmann- Junkersweg str. str. weg Nelken-wegVeilMal Herta- /|IIHO Nr.bQGHUXQJ 6WUDHQYHUNHKUVXQG7LHIEDXDPWWissenschaftsstadt DarmstadtM = 1 : 15 000Stichwort*HSUIWGenehmigt DatumName PohlEntworfenHUJlQ]WJHlQGHUWGezeichnetDatumMachatTempo - 30 - Zonen04.03.2008 LegendeUmgrenzung der Tempo - 30 - Zonenmit Einrichtungsdaten (Monat /Jahr)Verkehrsberuhigte Bereiche 17.03.201008.09.2010neue Karte - UTM -05.03.2012 05/961.Tempo-30-Zone 08/12 eingezeichnet30.08.12Ph/Ma2. 10.09.13Ph/MaVerkehrsberuhigter Bereich 02/13eingezeichnet3. Okt.2014Ph/Ma7HPSR=RQHHUJlQ]W4. 30.04.15Ph/Ma7HPSR=RQHHUJlQ]W
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Punkt 22: Bürgerhaushalt 2.0, erste Runde 2019 - Vorschlag Idee #4: (Nr. 3 Tempo 30 für die Sicherheit von Fußgängern, Radfahrern - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2019/0224) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
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Punkt 9: Bürgerhaushalt 2.0, erste Runde 2019 - Vorschlag Idee #4: (Nr. 3 Tempo 30 für die Sicherheit von Fußgängern, Radfahrern (V-Nr. 2019/0224) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
21.08.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0224
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Bürgerhaushalt 2.0, erste Runde 2019 - Vorschlag Idee #4: (Nr. 3 Tempo 30 für die
Sicherheit von Fußgängern, Radfahrern
Vorlage vom: 18.07.2019
Beschlussvorschlag :
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen: Übersichtsplan
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.07.2019:
Für den Bürgerhaushalt 2.0 erste Runde 2019 wurde folgender Vorschlag aus der Bürgerschaft
eingebracht:
Tempo 30 für die Sicherheit von Fußgängern, Radfahrern.
Aus gesundheitlichen Gründen, um eine Optimierung des Verkehrs (Stauvermeidung), aus
Umweltschutzgründen (Reduzierung der Abgasbelastung) und um die Attraktivität des
innerstädtischen Lebens zu fördern, dürfen schwache Verkehrsteilnehmer (u. a. Kinder,
mobilitätseingeschränkte und ältere Menschen nicht weiter gefährdet werden.
2017 kamen täglich Fußgänger und Radfahrer zu Schaden: 2 - 3 Tote, 59 Schwerverletzte,
242 Leichtverletzte.
Drei Viertel der Unfälle ereigneten sich innerorts und an drei Viertel aller Unfälle waren PKW
beteiligt. Geschwindigkeit verschärft die Unfallfolgen.
Statistisches Bundesamt 2018 Verkehrsunfälle, Fachserie 8 Reihe 7, 2017
Der Vorschlag erhielt:
In der Online-Abstimmung: 105 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen
In der Vor-Ort-Abstimmung: 9 Ja-Stimmen und Nein-Stimmen
Für die Einrichtung von Tempo 30 gelten bundesweit die Straßenverkehrsordnung (StVO) und
ihre Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO).
Innerorts beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h für alle Kraftfahrzeuge.
Innerhalb geschlossener Ortschaften muss stets mit Tempo-30-Zonen gerechnet werden (§ 39
Absatz 1a StVO). Dort wo es möglich ist wurden in Darmstadt bereits zahlreiche „Tempo -30-
Zonen“ eingerichtet (Plan siehe Anlage).
Unter bestimmten Bedingungen ist es innerhalb geschlossener Ortschaften möglich, die
innerorts geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen
gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen,
Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder
Krankenhäuser auf Tempo 30 zu beschränken (VwV-StVO zu Zeichen 274 StVO / zulässige
Höchstgeschwindigkeit – Randnummer 13, Ziffer XI), soweit die Einrichtungen über einen
direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel - und
Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z.B. Bring- und Abholverkehr mit
vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen
durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist.
Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen)
sowie auf weiteren Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306 StVO).
Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit
etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV (z. B. Taktfahrplan) oder eine drohende
Verkehrsverlagerung auf die Wohnnebenstraßen zu befürchten ist.
In die Gesamtäbwägung sind dann die Größe der Einrichtung und Sicherheitsgewinne durch
Sicherheitseinrichtungen und Querungshilfen (z. B. Fußgängerüberweg / „Zebrastreifen“,
Lichtzeichenanlagen, Sperrgitter) einzubeziehen.
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Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und
insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen. Die beiden Fahrtrichtungen müssen
dabei nicht gleich behandelt werden. Die Anordnungen sind, soweit Öffnungszeiten
(einschließlich Nach- und Nebennutzungen) festgelegt wurden, auf diese zu beschränken.
Vor jeder Anordnung ist eine sachgerechte Einzelfallprüfung erforderlich.
Zur weiteren Information sei erwähnt, dass das Regierungspräsidium Darmstadt mit Datum
vom 01.07.2019 seine Zustimmung für die Anordnung einer ganztägigen
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und
Abgasen gegeben hat für den Streckenabschnitt der Heinrichstraße zwischen Heidelberger
Straße und Nieder-Ramstädter Straße einschließlich der hausnummern106 und 139 in beide
Fahrtrichtungen.
Darüber hinaus hat sich die Stadt Darmstadt dafür eingesetzt, dass die zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h im Bereich des Cityringes (B 26) im Abschnitt Kirchstraße
und Holzstraße, auf 30 km/h herabgesetzt werden kann. Eine Entscheidung des
Regierungspräsidiums Darmstadt in dieser Sache steht noch aus. Dort hat sich u.a. in Höhe
der Pädagogstraße ein tödlicher Verkehrsunfall zwischen einer Fußgängerin, die ihr Fahrrad
über den Cityring geschoben haben soll, und einem Autofahrer ereignet.
Darmstadt, 18.07.2019
Dezernat III Dezernat IV
i.V.
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Orte (9)
- Holzstraße
- Pädagogstraße
- Evenaristraße
- Schollweg
- Junkersweg
- Heidelberger Straße
- Nieder-Ramstädter Straße
- Heinrichstraße
- Kirchstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0224
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.07.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00