2017/0102
2. Förderwelle des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2017/0102
7804 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
06.04.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0102
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle:
051-007-1217/1219/1225/1226/1233/
1244/1245/1247/1248/1252
051-007-1400
Investitionsnummer:
Kostenträger: Verteilung Sachkonto: u.a. 5421340, 5480010 und
7128000 sowie Personalkosten
Betreff: 2. Förderwelle des Bundesprogramms „Sprach -Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur
Welt ist“
Vorlage vom: 22.03.2017
Beschlussvorschlag :
1. Der Teilnahme am Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt
ist“ - 2. Förderwelle 01.01.2017 bis voraussichtlich 31.12.2020 - im Verbund von zehn
städtischen Kindertagesstätten und sechs Einrichtungen freier Träger wird zugestimmt.
2. Die in 2017 notwendige stellenplantechnische Absicherung der zehn 0,5 VZÄ -Stellen Erzie-
her/-in des Bundesprogramms "Sprach-Kitas" (EG S8b kw) erfolgt durch die im Stellenplan
2017 für neue Kitas eingerichteten, aber noch nicht zu besetzenden Stellen Erzieher/-in
(Personalaufwand je 0,5-VZÄ-Stelle: 31.405 Euro/jährlich).
- 2 -
3. Im Stellenplan 2018 werden die zur Umsetzung notwendigen zehn Stellen 0,5 VZÄ, EG S8b
kw für die Dauer des Projektes im Bereich der Kinderbetreuung eingerichtet.
4. Die Kostenerstattung des Bundes beläuft sich je VZÄ auf 25.000 Euro/jährlich. Das sich
hieraus ergebende Delta an Personalaufwand in Höhe von 64.050 Euro/jährlich für 10
Stellen (à 0,5 VZÄ, EG S8b kw) wird aus den zur Verfügung stehenden Mitteln für Prak-
tikumsplätze gegenfinanziert. Hierzu erfolgt eine Sperrung von 3 Stellen Jahresprakti-
kanten/innen Erzieher zur Gegenfinanzierung des Personalkostendeltas. Die Kostener-
stattung des Bundes ist zweckgebunden für die Teilnahme am Bundesprogramm „Sprach-
Kitas“ zu verwenden.
5. Die Aufgabe der sprachlichen Bildung in den städtischen Kindertagesstätten soll vorrangig
an bereits eingestellte Kita-Fachkräfte übertragen werden, die über die notwendigen
fachlichen Voraussetzungen verfügen. Die hierdurch entstehenden Stunden-
/Stellenvakanzen sind durch befristete Neueinstellungen bzw. Stundenaufstockungen
auszugleichen. Notwendige Zahlungen (EG S8a nach EG S8b) werden in diesem Zeitraum
gemäß § 14 Absatz 3 TVöD geleistet.
6. Die für die Umsetzung der Maßnahme (Schaffung von sechs befristeten Stellen 0,5 VZÄ, EG
S8b) bei den freien Trägern erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 32.025 Euro stehen unter
Kostenstelle 051-007-1400, Sachkonto 7128000 zur Verfügung. Hierbei sind die Erträge
der Kostenerstattung von Seiten des Bundes bereits berücksichtigt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.03.2017
Das Bundesprogramm „ Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, welches am 1. Januar 2016
gestartet ist, möchte Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf in ihrer Sprachentwicklung
unterstützen, um ihnen so die gesellschaftliche Teilhabe und Integration sowie einen
erfolgreichen Bildungsverlauf zu ermöglichen.
Durch Sprache erschließen sich Kinder die Welt. Sprachliche Kompetenzen haben einen
entscheidenden Einfluss auf den weiteren Bildungsweg. Dies gilt insbesondere für Kinder aus
bildungsbenachteiligten Familien. Vor allem diese Kinder müssen in der Kindertagesstätte von
guten Bildungsangeboten profitieren.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt nimmt seit dem 1. Januar 2016 am Bundesprogramm im
Rahmen der ersten Förderwelle vom 1. Januar 2016 bis voraussichtlich 31. Dezember 2019
mit sieben städtischen und fünf Kitas freier Träger teil.
Für die zweite Förderwelle ab 1. Januar 2017 bis voraussichtlich 31. Dezember 2020
sind folgende städtische Einrichtungen vorgesehen: Kita Hedwig-Dohm-Haus,
Kita Kurt-Schumacher-Haus, Kita Landwehrstraße, Kita Rasp-Nuri-Haus, Kita Regenbogenland,
Kita Selma-Lagerlöf-Haus, Kita Strahringer Haus, Kita Villa Kunterbunt, Kita Waldkolonie sowie
Kita Wurzel.
In freier Trägerschaft sollen folgende Kitas teilnehmen: Kita Lichtwiese (educcare), Kita
Siebenstein (AWO), Kita Arheilger Strolche (AWO), Kita Papillon (ASB), Kita An der
Modaubrücke (ASB) sowie im Verbund der städtischerseits organisierten Koordinierungsstelle
die Kita Fuldastraße Bensheim (Kostenerstattung durch die Stadt Bensheim).
Die Schwerpunkte des Bundesprogramms sind die sprachliche und inklusive Bildung und die
Zusammenarbeit mit Familien. Als wesentliche strukturelle Weiterentwicklung sieht das
Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ die Einbeziehung einer Fachberatung vor. Die Wirkung der
zusätzlichen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen soll durch eine kontinuierliche,
prozessbegleitende Fachberatung gestärkt werden. Deshalb werden neben den
Sprachexpertinnen und Sprachexperten zusätzliche Fachkräfte auf Ebene der Beratung der
beteiligten Kitas gefördert. Bereits praktizierte Sprachförderung im Kindergarten soll für den
U-3 Bereich weiterentwickelt und konzeptionell verankert werden. Die Verbesserung des
inhaltlichen Angebots für diese Kinder soll perspektivisch zu einer Steigerung der
Sprachkenntnisse dieser Kinder führen.
- 4 -
Neben konzeptionellen Anforderungen ist die Grundvoraussetzung für die Teilnahme der
Kindertagesstätten, dass der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund bzw. von
bildungsbenachteiligten Kindern über dem Landesdurchschnitt liegt. Daher wurden
Einrichtungen in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf bei der Auswahl besonders
berücksichtigt.
Die für die Umsetzung notwendigen S tellen in 2017 (zehn Stellen 0,5 VZÄ, EG S8b) werden
aus den bereits für neue Kitas eingeplanten ErzieherInnenstellen, die jedoch in 2017 nicht
zum Tragen kommen, für die Dauer des Projektes generiert (Personalaufwand je Stelle
31.405 Euro/jährlich).
Im Stellenplan 2018 werden die zur Umsetzung notwendigen zehn Stellen 0,5 VZÄ, EG S8b
kw für die Dauer des Projektes im Bereich der Kinderbetreuung eingerichtet.
Die Kostenerstattung des Bundes beläuft sich je VZÄ auf 25.000 Euro/jährlich. Das sich
hieraus ergebende Delta an Personalaufwand in Höhe von 64.050 Euro/jährlich wird aus den
zur Verfügung stehenden Mitteln für Praktikumsplätze gegenfinanziert. Hierzu erfolgt eine
Sperrung von 3 Stellen Jahrespraktikanten/innen Erzieher zur Gegenfinanzierung des
Personalkostendeltas. Die Kostenerstattung des Bundes ist zweckgebunden für die Teilnahme
am Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ zu verwenden.
Die für die Umsetzung der Maßnahme (Schaffung von sechs befristeten Stellen 0,5 VZÄ,
EGS8b) bei den freien Trägern notwend igen Haushaltsmittel in Höhe von jährlich rund
32.025 Euro werden aus den bereits etatisierten Haushaltsmitteln Zuschüsse an die freien
Träger zum Betrieb von Kindertagesstätten zur Ver fügung gestellt. Hierbei ist die
Kostenerstattung des Bundes bereits berücksichtigt. Die Kostenerstattung der Stadt
Bensheim wird gesondert abgerechnet.
Die Zustimmung des Personalrates ist einzuholen.
Darmstadt, den 22.03.2017
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
i. V.
Rafael Reißer André Schellenberg Barbara Akdeniz
Bürgermeister Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Landwehrstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0102
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.03.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00