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2017/0102

2. Förderwelle des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“

Magistratsvorlage 22.03.2017

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2017/0102

7804 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
06.04.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0102 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:   
051-007-1217/1219/1225/1226/1233/ 
1244/1245/1247/1248/1252 
051-007-1400 
Investitionsnummer:        
Kostenträger:  Verteilung Sachkonto: u.a. 5421340, 5480010 und 
7128000 sowie Personalkosten  
  
 
Betreff: 2. Förderwelle des Bundesprogramms „Sprach -Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur  
Welt ist“ 
 
Vorlage vom: 22.03.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Teilnahme am Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt 
ist“ - 2. Förderwelle 01.01.2017 bis voraussichtlich 31.12.2020 - im Verbund von zehn 
städtischen Kindertagesstätten und sechs Einrichtungen freier Träger wird zugestimmt.  
 
2. Die in 2017 notwendige stellenplantechnische Absicherung der zehn 0,5 VZÄ -Stellen Erzie-
her/-in des Bundesprogramms "Sprach-Kitas"  (EG S8b kw) erfolgt durch die im Stellenplan 
2017 für neue Kitas eingerichteten, aber noch nicht zu besetzenden Stellen Erzieher/-in 
(Personalaufwand je 0,5-VZÄ-Stelle: 31.405 Euro/jährlich).

- 2 - 
3. Im Stellenplan 2018 werden die zur Umsetzung notwendigen zehn Stellen 0,5 VZÄ, EG S8b 
kw für die Dauer des Projektes im Bereich der Kinderbetreuung eingerichtet.  
 
4. Die Kostenerstattung des Bundes beläuft sich je VZÄ auf 25.000 Euro/jährlich. Das sich 
hieraus ergebende Delta an Personalaufwand in Höhe von 64.050 Euro/jährlich für 10 
Stellen (à 0,5 VZÄ, EG S8b kw) wird aus den zur Verfügung stehenden Mitteln für Prak-
tikumsplätze gegenfinanziert. Hierzu erfolgt eine Sperrung von 3 Stellen Jahresprakti-
kanten/innen Erzieher zur Gegenfinanzierung des Personalkostendeltas. Die Kostener-
stattung des Bundes ist zweckgebunden für die Teilnahme am Bundesprogramm „Sprach-
Kitas“ zu verwenden. 
 
5. Die Aufgabe der sprachlichen Bildung in den städtischen Kindertagesstätten soll vorrangig 
an bereits eingestellte Kita-Fachkräfte übertragen werden, die über die notwendigen 
fachlichen Voraussetzungen verfügen. Die hierdurch entstehenden Stunden-
/Stellenvakanzen sind durch befristete Neueinstellungen bzw. Stundenaufstockungen 
auszugleichen. Notwendige Zahlungen (EG S8a nach EG S8b) werden in diesem Zeitraum 
gemäß § 14 Absatz 3 TVöD geleistet. 
 
6. Die für die Umsetzung der Maßnahme (Schaffung von sechs befristeten Stellen 0,5 VZÄ, EG 
S8b) bei den freien Trägern erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 32.025 Euro stehen unter 
Kostenstelle 051-007-1400, Sachkonto 7128000 zur Verfügung.  Hierbei sind die Erträge 
der Kostenerstattung von Seiten des Bundes bereits berücksichtigt. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.03.2017 
 
Das Bundesprogramm „ Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ des 
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, welches am 1. Januar 2016 
gestartet ist, möchte Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf in ihrer Sprachentwicklung 
unterstützen, um ihnen so die gesellschaftliche Teilhabe und Integration sowie einen 
erfolgreichen Bildungsverlauf zu ermöglichen.  
 
Durch Sprache erschließen sich Kinder die Welt. Sprachliche Kompetenzen haben einen 
entscheidenden Einfluss auf den weiteren Bildungsweg. Dies gilt insbesondere für Kinder aus 
bildungsbenachteiligten Familien. Vor allem diese Kinder müssen in der Kindertagesstätte von 
guten Bildungsangeboten profitieren.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt nimmt seit dem 1. Januar 2016 am Bundesprogramm im 
Rahmen der ersten Förderwelle vom 1. Januar 2016 bis voraussichtlich 31. Dezember 2019 
mit sieben städtischen und fünf Kitas freier Träger teil.  
 
Für die zweite Förderwelle ab 1. Januar 2017 bis voraussichtlich 31. Dezember 2020 
sind folgende städtische Einrichtungen vorgesehen: Kita Hedwig-Dohm-Haus,  
Kita Kurt-Schumacher-Haus, Kita Landwehrstraße, Kita Rasp-Nuri-Haus, Kita Regenbogenland,  
Kita Selma-Lagerlöf-Haus, Kita Strahringer Haus, Kita Villa Kunterbunt, Kita Waldkolonie sowie 
Kita Wurzel. 
 
In freier Trägerschaft sollen folgende Kitas teilnehmen: Kita Lichtwiese (educcare), Kita 
Siebenstein (AWO), Kita Arheilger Strolche (AWO), Kita Papillon (ASB), Kita An der 
Modaubrücke (ASB) sowie im Verbund der städtischerseits organisierten Koordinierungsstelle 
die Kita Fuldastraße Bensheim (Kostenerstattung durch die Stadt Bensheim). 
 
Die Schwerpunkte des Bundesprogramms sind die sprachliche und inklusive Bildung und die 
Zusammenarbeit mit Familien. Als wesentliche strukturelle Weiterentwicklung sieht das 
Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ die Einbeziehung einer Fachberatung vor. Die Wirkung der 
zusätzlichen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen soll durch eine kontinuierliche, 
prozessbegleitende Fachberatung gestärkt werden. Deshalb werden neben den 
Sprachexpertinnen und Sprachexperten zusätzliche Fachkräfte auf Ebene der Beratung der 
beteiligten Kitas gefördert. Bereits praktizierte Sprachförderung im Kindergarten soll für den 
U-3 Bereich weiterentwickelt und konzeptionell verankert werden. Die Verbesserung des 
inhaltlichen Angebots für diese Kinder soll perspektivisch zu einer Steigerung der 
Sprachkenntnisse dieser Kinder führen.

- 4 - 
 
Neben konzeptionellen Anforderungen ist die Grundvoraussetzung für die Teilnahme der 
Kindertagesstätten, dass der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund bzw. von 
bildungsbenachteiligten Kindern über dem Landesdurchschnitt liegt. Daher wurden 
Einrichtungen in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf bei der Auswahl besonders 
berücksichtigt.  
Die für die Umsetzung notwendigen S tellen in 2017 (zehn Stellen 0,5 VZÄ, EG S8b) werden 
aus den bereits für neue Kitas eingeplanten ErzieherInnenstellen, die jedoch in 2017 nicht 
zum Tragen kommen,  für die Dauer des Projektes generiert (Personalaufwand je Stelle 
31.405 Euro/jährlich).  
 
Im Stellenplan 2018 werden die zur Umsetzung notwendigen zehn Stellen 0,5 VZÄ, EG S8b 
kw für die Dauer des Projektes im Bereich der Kinderbetreuung eingerichtet.  
 
Die Kostenerstattung des Bundes beläuft sich je VZÄ auf 25.000 Euro/jährlich. Das sich 
hieraus ergebende Delta an Personalaufwand in Höhe von 64.050 Euro/jährlich wird aus den 
zur Verfügung stehenden Mitteln für Praktikumsplätze gegenfinanziert. Hierzu erfolgt eine 
Sperrung von 3 Stellen Jahrespraktikanten/innen Erzieher zur Gegenfinanzierung des 
Personalkostendeltas. Die Kostenerstattung des Bundes ist zweckgebunden für die Teilnahme 
am Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ zu verwenden. 
 
Die für die Umsetzung der Maßnahme (Schaffung von sechs befristeten  Stellen 0,5 VZÄ, 
EGS8b) bei den freien Trägern notwend igen Haushaltsmittel in Höhe von jährlich rund 
32.025 Euro werden aus den bereits etatisierten Haushaltsmitteln Zuschüsse an die freien 
Träger zum Betrieb von Kindertagesstätten zur Ver fügung gestellt. Hierbei ist die 
Kostenerstattung des Bundes bereits berücksichtigt.  Die Kostenerstattung der Stadt 
Bensheim wird gesondert abgerechnet.  
 
Die Zustimmung des Personalrates ist einzuholen.  
 
Darmstadt, den 22.03.2017 
 
Dezernat I    Dezernat IV    Dezernat V  
i. V. 
         
 
Rafael Reißer   André Schellenberg   Barbara Akdeniz 
Bürgermeister   Stadtkämmerer   Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

TOP 8
TOP 17
TOP 18
TOP 139

Orte (1)

  • Landwehrstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2017/0102
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.03.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00