V/0093/2020
Erweiterung und Sanierung der Hauptkläranlage inklusive Errichtung einer 4. Reinigungsstufe
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Beschlussvorlage
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V/0093/2020 V/0093/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erweiterung und Sanierung der Hauptkläranlage inklusive Errichtung einer 4. Reinigungsstufe Beratungsfolge 17.03.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 24.03.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government Vorberatung 25.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 25.03.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Erweiterung, dem Bau einer 4. Reinigungsstufe und der Teilsanierung der Hauptkläranlage mit Investitionskosten in Höhe von 115,8 Mio. €, wird zugestimmt. Nach Erstellung der Ausfüh- rungsplanung und Vergabe der Bauleistungen soll der Bau Mitte 2021 beginnen. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Erweiterung, den Bau einer 4. Reinigungsstufe und die Teilsanierung der Hauptkläranlage eine Förderung durch das Land NRW in Höhe von voraus- sichtlich 48,3 Mio. € erwartet wird. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die zur Umsetzung des Projektes erforderlichen fünf Ingeni- eurstellen im Stellenplan 2021 zur Einrichtung vorgeschlagen werden. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich Investitionskosten in Höhe von ca. 115,8 Mio. € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus Landeszuwendungen in vorau s- sichtlicher Höhe von ca. 48,3 Mio. €. Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 4,8 Mio. € und Betriebskosten von rd. 0,8 Mio. € an. Die Folgekosten werden durch die Abwassergebühr refinanziert und führen v o- raussichtlich zu einer Steigerung der Abwassergebühren von ca. 18 %. Amt für Mobilität und Tiefbau 04.02.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0093/2020 Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Investitionsmaß- nahme 4249 HKA, Bau einer 4. Reinigungs- stufe Auszahlungen 2020 2021 2022 2023 2024 3.000.000 36.000.000 36.000.000 36.000.000 4.800.000 Einzahlungen 2020 2021 2022 2023 2024 2.000.000 14.000.000 14.000.000 14.000.000 4.300.000 Förderung Saldo 67.500.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für das Haushaltsjahr 2020 sind im Haushalt s- plan 2020 bei der o. g. Produktgruppe teilweise veranschlagt. Die über den Haushaltsansatz 2020 hinaus erforderlichen Mittel werden aus dem Gesamtbudget der Produktgruppe 1101 im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung nach § 9 (1) der Haushaltssatzung gedeckt. Die zur Finanzierung zusätzlich erforderlichen Ermächtigungen für die Haushaltsjahre 2021 – 2024 werden zum Haushaltsplanentwurf 2021 angemeldet. Begründung: Nach Inbetriebnahme der Hauptkläranlage in 1975 und Er weiterung 1994 steht nach ca. 30 Jahren eine Erweiterung und „Runderneuerung“ für die kommenden drei bis vier Jahrzehnte an. Haup t- gründe hierfür sind: - Fehlende Kläranlagenkapazität / Einwohnerzuwachs - Verschärfte strafrechtlich relevante Anforderungen an Nährstoffelimination (insbesondere P- Elimination) - Neue Parameter (anthropogene Spurenstoffe, sog. 4 Reinigungsstufe) aus Gesundheits- und Umweltschutzgründen - Alternde und sanierungsbedürftige Infrastruktur Die Hauptkläranlage ist insbesondere hinsichtlich der Parameter Chemischer Sauerstoffbedarf und Stickstoff bereits nach heutigem Stand zu erweitern. Einhergehend mit der wachsenden Stadt sind hier darüber hinaus zusätzliche Behandlungskapazitäten zu schaff en, die sich im Wesentlichen auf den Bereich Biologie / Schlamm beziehen (Tabelle 1). aktuelle Belastung (Zulauf) zukünftige Ausbaugröße (Zulauf) zusätzliche Kapazität (Zulauf) Chemischer Sauerstoffbedarf [EW] 320.050 422.000 +101.950 Stickstoff [EW] 424.100 509.000 +84.900 Phosphor [EW] 338.200 446.000 +107.800 Mischwasserzufluss [m³/h] 8.680 10.202 +1.522 Tabelle 1: Übersicht zur Kapazitätsentwicklung - 3 - V/0093/2020 Im Vergleich von aktueller und zukünftiger Belastung zeigt sich, dass mit der aktuellen Planung zu- künftig ausreichend Kapazitätsreserven zur Verfügung stehen werden, um der Einwohnerentwic k- lung gerecht zu werden und ausreichend Reserven vorzuhalten. Hinsichtlich der neuen Anforderungen an die Nährstoffelimination sind in Tabelle 2 die – insbeson- dere strafrechtlich relevanten - heutigen und zukünftigen Überwachungswerte gegenübergestellt. aktueller Überwachungswert zukünftiger Überwachungswert Chemischer Sauerstoffbedarf [mg/l] 60 56 Ammoniumstickstoff [mg/l] 5,0 4,0 Gesamtstickstoff [mg/l] 13,0 13,0 Gesamtphosphor [mg/l] 1,0 0,6 Tabelle 2: Überwachungswerte Mittlerweile hat sich im Vollzug der Überwachung von Kläranlagen neben dem Überwachungswert ein Betriebsmittelwert etabliert, der von der Überwachungsbehörde festgelegt wird. Die größte Rele- vanz liegt hier in der Reduzierung beim Gesamtphosphor, bei dem ein Betriebsmittelwert von 0,15 mg/l zukünftig einzuhalten ist. Dies kann nur durch einen zusätzlichen Mehrschichtfilter erfolgen. Dieser bietet gleichzeitig die Möglichkeit, das de rzeit in der öffentlichen Diskussion stehende Mikr o- plastik mit zu entfernen. Neue rechtliche Grundlagen zum Gewässerschutz wie die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), bundesweite Regelungen (OGewV, WHG) und Landesregelungen (LWG NRW) erfordern die Elimination sogenannter anthropogener Spurenstoffe. Es wurden durchschnittliche, aber ne n- nenswerte Konzentrationen anthropogener Spurenstoffe im Kläranlagenablauf der Hauptkläranlage festgestellt. Die Hauptkläranlage leitet darüber hinaus in „schwache“ Vor fluter mit unterhalb der Ein- leitstelle liegenden sensiblen ökologischen Schutzgebieten (Rieselfelder Münster, Naturschutz - & FFH-Gebiet Emsaue) ein. Hieraus ergeben sich neue Anforderungen an die Abwasserbehandlung, welche durch die Errichtung einer 4. Reinigungsstufe erfüllt werden. Aus dem Alter der Hauptkläranlage (Inbetriebnahmejahr 1975) ergeben sich Erfordernisse zur S a- nierung von Anlagenteilen. Zu nennen ist hier u. a. die Sanierung von Betonbauwerken, Maschinen- technik und EMSR-Technik. Bei der Umse tzung der geplanten Sanierungsmaßnahmen werden S y- nergieeffekte genutzt, die z. B. zu gleichzeitiger Optimierung des Anlagenbetriebes und zur Ene r- gieoptimierung führen. Zur Erfüllung der genannten Anforderungen wurden drei Teilmaßnahmen definiert, die sich an den Verfahrensstufen orientieren: - Umbau und Sanierung des Bereiches Vorklärung / Belebung / Nachklärung / Schlamm (Be- standsanlage) - Neubau des Mehrschichtfilters zur weitergehenden Phosphorelimination inklusive Beschi- ckungspumpwerk und Einbindung in die bestehende Anlage - Neubau des Aktivkohlefilters zur Elimination anthropogener Spurenstoffe inklusive Beschi- ckungspumpwerk und Auslaufbauwerk Grundsätzlich erfolgt für den Bereich der biologischen Abwasserbehandlung eine Umstellung von intermittierender Denitrifikation auf Kaskadendenitrifikation. Im Bereich der Belebung wird dazu z u- sätzliches Behandlungsvolumen durch den Umbau eines Teils der Vorklärbecken geschaffen. In Folge dessen sind weitere Umbauarbeiten an den verbleibenden Vorklärb ecken erforderlich (Schlammabzug, Zulaufgerinne und Bypassgerinne). - 4 - V/0093/2020 Die Belebung wird mit energieeffizienter feinblasiger Belüftung ausgerüstet, die die Oberflächenb e- lüftung ersetzt. Hierzu ist der Neubau von drei Kompressorstationen erforderlich. Weiter hin sind An- passungen an der Abwasserführung vorzunehmen (Leitungen und Pumpwerke). Der Bau einer D o- sieranlage zur Zugabe externer Kohlenstoffquellen für ungünstige Betriebszustände komplettiert die Planung. An den Nachklärbecken sind die bestehenden Mitte lbauwerke zu sanieren. Dies erfolgt durch den Einbau starrer Schürzen, die zu einer verbesserten Feststoffabscheidung führen. Gleichzeitig ist ein komplettes Nachklärbecken zusätzlich neu zu errichten. Im Bereich der Schlammbehandlung sind ein Primärschla mmeindicker (Durchlaufbecken) und eine zusätzliche Maschine zur Überschussschlammeindickung erforderlich. Durch diese Maßnahmen werden kostenintensive Erweiterungen im Bereich der Schlammfaulung (z. B. Bau eines 3. Faulb e- hälters) vermieden. Zur weitergehenden Phosphorelimination ist der Bau eines Mehrschichtfilters vorgesehen. Der Filter besteht aus mehreren Kammern, die mit Sand unterschiedlicher Korngröße gefüllt sind. Die Anlage ist mit einer Dosieranlage ausgerüstet, mit der Eisenchlorid zur Fällung no ch im Abwasser befindl i- chen Phosphates dosiert wird. Das Fällungsprodukt wird gemeinsam mit den in der Nachklärung nicht abgetrennten Schlammflocken über den Mehrschichtfilter abgeschieden. Die Mehrschichtfiltr a- tion ist wegen der Forderung nach weitergehen der Phosphorelimination in der Vollstromvariante auszuführen. Auf Grund der Höhenlagen ist zur Beschickung des Mehrschichtfilters der Neubau eines Hebewe r- kes vorzusehen. Damit einhergehend wird das bestehende marode Auslaufbauwerk umgewidmet und saniert. In der Verfahrenskette anschließend an den Mehrschichtfilter ist der Bau des Aktivkohlefilters zur Elimination anthropogener Spurenstoffe vorgesehen. Der Aktivkohlefilter wird als Teilstromfilter aus- geführt, in dem ca. 96 % der gesamten Abwassermenge beha ndelt werden. Hier sind die einzelnen Filterkammern mit granulierter Aktivkohle gefüllt. Die Aktivkohle adsorbiert die anthropogenen Sp u- renstoffe und bindet diese dauerhaft. Ist die Adsorptionskapazität erschöpft, wird die Kohle en t- nommen, regeneriert und erneut eingesetzt. Wie beschrieben werden verschiedene Anlagenbestandteile im Zuge der Erweiterungsmaßnahmen saniert. Zu nennen ist hier z. B. der Austausch der maschinellen Einrichtungen an der Vorklärung und der Austausch der Belüftungseinrichtungen in den Belebungsbecken. Eine Beton - und Fugen- sanierung ist in allen Bereichen der Anlage erforderlich. Teilerneuert werden sollen ebenfalls die Infrastruktureinrichtungen auf der Hauptkläranlage (Brauchwassernetz, Stromnetz, Gas - und Wär- menetz). Die oben d argestellten Planungen wurden insbesondere unter den Aspekten der Nachhaltigkeit (Generationenprojekt), der hohen Flexibilität (Möglichkeit zur Nachrüstung weiterer Behandlungsstu- fen z. B. zur Elimination multiresistenter Keime), der Nutzung von Synergieef fekten (Elimination von Mikroplastik, Energieoptimierung), der Entwicklungen zur Wasserwirtschaft 4.0 (Automatisierung), der langfristigen Rechtssicherheit (Überwachungs - und Betriebsmittelwerte) sowie nicht zuletzt der Kostenoptimierung (Betrachtung von Jahreskosten, Förderung) erstellt. Das Gesamtprojekt soll bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Es entstehen Kosten in Höhe von 115,8 Mio. €, die sich wie folgt aufteilen (Tabelle 3): - 5 - V/0093/2020 Gesamtkosten Förderung (voraussichtlich) Kosten abzgl. Förderung Biologie / Schlamm 42.600.000 € 7.100.000 € 35.500.000 € Mehrschichtfilter 31.600.000 € 15.800.000 € 15.800.000 € Aktivkohlefilter 32.100.000 € 25.400.000 € 6.700.000 € Sonstiges 9.500.000 € 0 € 9.500.000 € Summe 115.800.000 € 48.300.000 € 67.500.000 € Tabelle 3: voraussichtliche Kosten Die Förderquote für den Aktivkohlefilter zur Elimination von anthropogenen Spurenstoffen beläuft sich auf 70 % der Kosten für diese Teilmaßnahme. Der Mehrschichtfilter ist nur in Verbindung mit dem Bau des Aktivkohlefilters förderfähig. Hier ergibt sich eine Förderquote von rd. 50 %. Ebenso ist eine Förderung von 30 % für die förderfähigen Teilmaßnahmen an der biologischen Behandlung s- stufe (Umrüstung der Belüftung) nur in Verbindung mit dem Bau einer Stufe z ur Elimination von anthropogenen Spurenstoffen möglich. Um die dargestellte Landesförderung zu erhalten, ist der Förderantrag fristgerecht im Dezember 2019 bei der Bezirksregierung eingereicht worden. Die Kostensteigerung gegenüber der ursprünglichen Pla nung ist insbesondere auf 4 Faktoren z u- rückzuführen. Zu nennen ist hier zunächst, dass die aktuelle Planung zu einer größeren Behan d- lungskapazität führt als ursprünglich vorgesehen. Entsprechend größer fallen Bauwerke und techn i- sche Einrichtungen aus. Weit erhin wurden im Laufe des Planungsprozesses Bereiche in die Pl a- nung aufgenommen, die in den ursprünglichen Studien auf Grund der fehlenden Planungstiefe noch nicht berücksichtigt werden konnten (z. B. Stromversorgung). Insgesamt führt die fortschreitende Planungstiefe i. V. m. der Zunahme der Kostengenauigkeit (von der Kostenschätzung zur Kostenbe- rechnung) zu einer weiteren Kostensteigerung. Als letzter Punkt ist die überproportionale Preisste i- gerung in den letzten Jahren zu nennen (bis zu 6,5 %/a im Baubereich). Weiterhin zu berücksichtigen ist, dass in der Gesamtsumme Kosten in Höhe von rd. 19,5 Mio. € en t- halten sind, die unabhängig von der geplanten Erweiterung der Hauptkläranlage zu investieren w ä- ren. Zu nennen sind hier insbesondere der Austausch des B elüftungssystems, welches z. T. bereits seit Inbetriebnahme der Hauptkläranlage betrieben wird sowie die Nachrüstung der Nachklärbecken, welche nicht mehr dem aktuellen Regelwerk entsprechen. Im Rahmen der Planung wurde eine Reduktionsvariante geprüft, di e anstelle einer Ausbaugröße von 422.000 EWCSB zu einer Ausbaugröße von 380.000 EWCSB geführt hätte. Die Kosteneinsparung di e- ser Variante beliefe sich auf 16,5 Mio. € brutto inkl. Baunebenkosten. Unter Berücksichtigung der wei- teren Bemessungsparameter Stic kstoff und Phosphor würde diese Variante keine ausreichenden Kapazitätsreserven bieten. Weiterhin würde die Umsetzung dieser Variante im laufenden Betrieb zu erheblichem Mehraufwand führen, da ein entsprechendes Umbaukonzept bisher nicht erstellt werden konnte. Zudem bietet die zusätzliche Kapazität der jetzt zur Realisierung kommenden Variante die Möglichkeit, das Abwasser einer der drei im Süden Münsters befindlichen Kläranlagen an das Netz der Hauptkläranlage anzuschließen, denn auch bei diesen Kläranlagen sind mittelfristig vergleichbare Maßnahmen erforderlich. Die Investitionen führen voraussichtlich zu einer Gebührensteigerung von ca. 18 %, die ab 2023 in die Gebührenberechnung einfließen werden. Ein durchschnittlicher 4 -Personen-Haushalt zahlt zukünftig unter 600 € und die Stadt Münster wird beim Vergleich der Großstädte in NRW unter den sechs güns- tigsten Kommunen verbleiben. Die Umsetzung des Gesamtprojektes ist nur durch zusätzliches Personal möglich. Daher wird zum Stellenplan 2021 die Einri chtung von fünf Ingenieurstellen vorgeschlagen. Zum Zeitpunkt der Inb e- triebnahme der Anlage ist mit einem weiteren Personalbedarf (Meister und gewerbliche Mitarbeiter für - 6 - V/0093/2020 die Schichten) zu rechnen; dieser soll bis zur Inbetriebnahme über die jeweiligen Ste llenpläne im Haushalt angemeldet werden. i. V. gez. Denstorff Stadtbaurat
Anlage A
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Anlage A zur V/0093/2020 Kurzüberblick Die Hauptkläranlage soll auf Grund des zu erwartenden Einwohnerzuwachses hinsichtlich der Behandlungskapazität erweitert werden. Gleichzeitig soll zur Erfüllung zu erwartender neuer Rei- nigungsanforderungen eine 4. Reinigungsstufe neu errichtet werden. In diesem Zuge werden aktuell erforderliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Ab- leitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. Die Teilziele lauten: Umsetzung Abwasserbeseitigungskonzept 2025 rechtssicherer Anlagenbetrieb (Einhaltung von Überwachungswerten) Schaffung von erforderlichen Behandlungskapazitäten („Wachsende Stadt“) Gewässerschutz (Elimination von anthropogenen Spurenstoffen, Mikroplastik) Wirtschaftliche Abwasserbehandlung (Nutzung der maximalen Landesförderung) Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2024 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 115,8 Mio. € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlagen: Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Oberflächenge- wässerverordnung (OGewV), Landeswassergesetz NW (LWG), Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Geprüfte Reduktionsvarianten sind nicht zielführend bzw. im laufenden Betrieb nicht umsetzbar. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) entfällt
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0093/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.02.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37