2524/2017
Pflege von Sport- und Liegewiesen, sowie Hundefreilaufflächen
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671/4 Vorlagen-Nummer 11.09.2017 2524/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 14.09.2017 Pflege von Sport- und Liegewiesen, sowie Hundefreilaufflächen Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 07.07.2017 - AN/0980/2017 Anfrage: Unsere Sport- und Liegewiesen dienen der Erholung der Menschen in unserer Stadt. Sie stehen allen offen und sind aufgrund ihrer Nähe zu den Wohnorten der Kölner und Kölnerinnen meist ohne großen Einsatz ökologischer, sowie ökonomischer Ressourcen zu erreichen. Dieses, sowie ihre vielseitige Nutzbarkeit machen sie zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Naherholung. Die intensive Nut- zung unserer Wiesen setzt jedoch eine angemessene Pflege voraus. Im Zuge unserer Arbeit werden immer wieder Fragen und Beschwerden der Bürger und Bürgerinnen an uns heran getragen. Zumeist wird beklagt, dass die Flächen zu selten und dabei auch sehr sporadisch gemäht werden. Bezüglich der als solche bezeichneten Sport- und Liegewiesen sowie Hundefreilaufflächen stellen sich uns folgende Fragen: 1. In welchem Verzeichnis sind die Rasen- und Wiesenflächen in ihrer Funktion ausgewiesen und wo ist dieses Verzeichnis öffentlich zugänglich? 2. Aus welchem Grund werden die Sport- und Liegewiesen sowie Freilaufflächen in unterschied- licher Häufigkeit beschnitten? 3. Anhand welcher Kriterien wird entschieden, ob die Sport- und Liegeflächen sowie die Hunde- freilaufflächen, wie häufig gemäht werden, wobei wir davon ausgehen, dass das Ergebnis dichte und strapazierfähige, mit Untergräsern versehene Flächen sein sollen? 4. Warum werden die derzeit vorhandenen Sport- und Liegeflächen nicht derart gepflegt, dass die, in ihrer Beantwortung unserer Anfrage vom 12.01.2015 geforderte notwendige Verfügbar- keit der Flächen gewährleistet ist? 5. Warum werden die derzeit vorhandenen Hundefreilaufflächen nicht derart gepflegt, dass sie als solche durchgängig nutzbar sind? Antwort der Verwaltung: zu 1.: Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen arbeitet mit einer verwaltungsinternen Aufstellung (Lage und Größe) der Rasen- und Wiesenflächen. Diese Aufstellung beruht auf einer manuellen Auswertung analoger Karten mit Festlegungen zu Nutzung und Pflege, die bei Flächenveränderungen jeweils überarbeitet werden. 2 Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ist derzeit dabei, diese Flächeninformationen Schritt für Schritt in einem digitalen Geoinformationssystem zu erfassen und mit weiteren Teilflächeninforma- tionen zu ergänzen. Teilflächeninformationen dienen einer weiteren Differenzierung, die zur Steue- rung der Pflege und zur Ermittlung von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen genutzt werden können. Diese Datengrundlagen müssen in einem nächsten Schritt in ein digitales Grünflächenkataster über- führt werden. Wenn es nach den Vorstellungen des Fachamtes geht, dann soll mit den Vorbereitun- gen zur Beschaffung eines derartigen Grünflächeninformationsprogrammes demnächst begonnen werden. Die Hundefreilaufflächen sind bereits als Sondernutzungsflächen auf der Internetseite der Stadt Köln dargestellt http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/tiere/freilaufflaechen-fuer-hunde ver- zeichnet. Der Plan zeigt alle im Stadtgebiet Köln ausgewiesenen Hundefreilaufflächen. Es können auch Detailpläne im PDF-Format heruntergeladen werden. Eine Übersicht über die schönsten der Parkanlagen mit Liegewiesen und Sportflächen findet man im Internet unter: http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/parks/. zu 2. und 3.: Die Schnitthäufigkeit von Rasen- und Wiesenflächen richtet sich nach der Lage der Grünfläche im Stadtgebiet, der Funktion der jeweiligen Fläche, den Erfordernissen der Bevölkerung und nach den Erfordernissen der Pflege und Unterhaltung zum dauerhaften Erhalt der Flächen. Dort, wo die Nähe zu Wohngebieten und die Funktion als Spiel- und Liegewiese gegeben ist, werden die Wiesen häufiger gemäht. In peripheren Lagen (z.B. Äußerer Grüngürtel) und dort wo der Nut- zungsdruck auf die Wiesenflächen gering ist (z.B. auch Beweidungsflächen) ist die Mahdhäufigkeit entsprechend reduziert. Rasen- und Wiesenflächen mit häufigerem Mähturnus erfordern einen ande- ren Einsatz von Maschinen als Flächen, die weniger oft gemäht werden. Auf kleineren Flächen mit Mähhindernissen (Bäume, Büsche, Einbauten, Schilder) kommen häufig handgeführte Mähgeräte zum Einsatz, die dafür aber häufiger eingesetzt werden müssen. zu 4. und 5.: Grundsätzlich ist ein Mähturnus für alle Flächen festgelegt. Durch zahlreiche Einflüsse, wie Wetter, Maschinenausfall, Baustellen, Urlaubszeiten, Krankheit, Sonderaufträge, Großveranstaltungen, kann dieser gestört werden. So kann es sein, dass nach starken Regenereignissen und höheren Tempera- turen das Gras so schnell wächst, dass die Mäharbeiten dem Wachstum nicht folgen können. Das führt natürlich zu Mähdefiziten, da Personal und Maschinen für den „Normalfall“ ausgelegt sind und ihre Leistungsgrenze durch den kontinuierlichen Flächenzuwachs bereits seit längerem überschritten haben. Natürlich wird versucht, dies durch eine bessere Organisation, durch abgestufte Mähintervalle und durch eine Maschinenoptimierung zu kompensieren. Eine bessere Pflege kann es nur geben, wenn auch mehr Personal bereitgestellt wird. Gez. Höing
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2524/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 11.09.2017
- Erstellt
- 15.08.2017 09:31