AN/2027/2022
Schleuserskandal in Köln
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AfD Anfrage nach § 4
2735 Zeichen
An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Frau Henriette Reker An den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Herrn Daniel Bauer-Dahm Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 Stephan.Boyens@stadt - koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.11.2022 AN/2027/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 Schleuserskandal in Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Bauer-Dahm, sehr geehrte Damen und Herren, die AfD Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Ausschusssit- zung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren zu setzen: Am 20. Oktober berichteten zahlreiche Medien über die Ermittlungen gegen eine Schleuserbande. Die Spuren führen auch nach Köln. Besonders delikat sind die ersten Erkenntnisse darüber, dass eine langjährige Mitarbeiterin der Ausländerbehörde in Köln anscheinend an dem verbrecherischen Treiben beteiligt war. Sie habe laut Medienberichterstattung sog. „Fiktionsbescheinigungen“ und Reisepässe gegen Entgelt illegal vertrieben. Mit diesen Dokumenten sollte Menschen in Syrien eine unbeschwerte illegale Ausreise aus Syrien und Einreise nach Deutschland ermöglicht werden. Vor dem Hintergrund dieser Berichterstattung ergeben sich folgende Fragen: 1. Wie viele Mitarbeiter der Stadt Köln haben in den jeweiligen Bezirksausländerämtern die Befugnis Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen, Fiktionsbescheinigungen auszustellen oder Reisepässe an Nicht-Deutsche auszugeben? 2. Nach §62 Aufenthaltsverordnung sind die Ausländerbehörden verpflichtet die Daten eines jeden Ausländers, mit dem sie aufenthaltsrechtlich betraut ist, in der Ausländerdatei A/B zu spei- chern, es sei denn die Speicherung der Daten erfolgt im Ausländerzentralregister. Welche Art der Datenspeicherung praktiziert die Ausländerbehörde der Stadt Köln? 3. Nach § 66 Aufenthaltsverordnung ist die Ausländerbehörde verpflichtet eine Datei über aus- gestellte Reisepässe für Flüchtlinge, Staatenlose usw. zu führen. Wie sieht der Prozess aus, wel- cher einen Abgleich zwischen Datei und tatsächlich ausgestellter Pässe sicher stellt? 4. Wie sieht die reguläre Dokumentation im Ausländeramt aus, wenn ein Antrag auf Verlänge- rung einer Aufenthaltserlaubnis zur Erteilung einer Fiktionsbescheinigung führt? - 2 - 5. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung ergriffen, um künftig zu verhindern, dass Fikti- onsbescheinigungen und Reisepässe illegal verteilt werden? gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2027/2022
- Typ
- AfD Anfrage nach § 4
- Datum
- 14.11.2022
- Erstellt
- 14.11.2022 10:44