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AN/2690/2021

Änderungs- bzw. Ergänzungsantrag zum Antrag AN/2635/2021 – Masterplan Parken

SPD Änderungsantrag nach § 13 14.12.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2021

SPD Änderungsantrag nach § 13

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SPD Änderungsantrag nach § 13

16907 Zeichen

An die Vorsitzende  
des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd. de 
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.12.2021 
 
AN/2690/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 14.12.2021 
 
Änderungs- bzw. Ergänzungsantrag zum Antrag AN/2635/2021 – Masterplan Parken 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, beigefügten Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 
14.12.2021 zu setzen: 
 
 
Beschluss:  
 
1. Der Antrag AN/2635/2021 wird zur weiteren Beratung in den Verkehrsausschuss, den Stadt-
entwicklungsausschuss, den Umweltausschuss, den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen sowie in die Bezirksvertretungen verwiesen.  
 
2. Die Verwaltung wird gebeten, für diese Beratungen eine fachliche Stellungnahme zum Antrag 
vorzulegen. Darin ist auch zu erläutern, welche der beantragten Maßnahmen KAG -
abgabenrechtlich relevant sind, welche ungefähren weiteren haushaltswirksamen Kosten für 
die Stadt Köln entstehen sowie in welchem groben Zeitrahmen eine Umsetzung aus Verwal-
tungssicht möglich und sinnvoll ist.  
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Verkehrsausschuss eine Expertenanhörung zum vorlie-
genden Antrag unter Beteiligung von IHK, Handwerkskammer, Wohnungswirtschaft, Mieter-
verein, Haus und Grund, Umweltverbänden und weiteren einschlägigen Stakeholdern durch-
zuführen. An dieser Anhörung sind die unter 1.) genannten Ausschüsse nachrichtlich zu be-
teiligen.  
 
4. Folgende Änderungen im Beschlusstext des Antrages sind zu berücksichtigen (Änderun-
gen/Ergänzungen fett, Streichungen durchgestrichen):  
 
Ergänzung vor dem Punkt Digitalisierung:  
 
Aufbau einer alternativen Verkehrsinfrastruktur

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ÖPNV-Ausbau und ÖPNV-Finanzierung  
Der Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs – konkret die weitere Takt-Verdichtung 
der Bus- und Bahnlinien, die Verlängerung von Bahnlinien, die Einführung von Nachtbus-
sen/Nachtbahnen auch unter der Woche etc. – wird seitens der Verwaltung in Zusammen-
arbeit mit den zuständigen Stellen (KVB, VRS etc.) prioritär vorangetrieben.  
 
Die Verwaltung geht auf die  Akteure der Wohnungswirtschaft zu, um mit diesen die Ein-
führung eines Mietertickets voranzutreiben. Die GAG Immobilien AG wird aufgefordert, ein 
Mieterticket schnellstmöglich einzuführen.  
 
Die Verwaltung setzt sich bei den kommunalen Spitzenverbänden sow ie auf Landes- und 
Bundesebene dafür ein, die Finanzierung des ÖPNV mittelfristig durch eine dritte – aus 
Steuergeldern finanzierte – Säule zu ergänzen.  
 
 
Ausbau Fahrradinfrastruktur  
Der Ausbau der Fahrradinfrastruktur – konkret der Neubau und die Sanierung von Radwe-
gen, die Einrichtung von Radschnellwegen, die Herrichtung von Fahrradabstellanlagen im 
öffentlichen Raum und die Einrichtung von Fahrradgaragen bzw. Fahrradparkhäusern – 
wird prioritär vorangetrieben.  
 
 
Ausbau einer alternativen Parkinfrastruktur 
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Plan zum schnellen Ausbau von Quartiersgaragen 
bzw. Quartiersparkhäusern vorzulegen unter besonderer Berücksichtigung der Parksituati-
on in den Stadtvierteln mit überwiegendem Wohnungsbaubestand ohne Garagen.  
 
 
Änderungen im Punkt Digitalisierung:  
 
Die Verwaltung wird damit beauftragt, Parkraumbewirtschaftung vollständig  schrittweise 
weitgehend zu digitalisieren. Das System soll mittelfristig ohne Parkscheinautomaten aus-
kommen und vollständig papierlos funktionieren.  Bestehende Automaten sollen dann suk-
zessive zurückgebaut werden, wobei alternative analoge Bezahlmöglichkeiten (z.B. an Kios-
ken) zu schaffen sind. Um Parksuchverkehre zu reduzieren, sollen Parkplätze auch per App 
verwaltet werden können. Anwohner*innen sollen innerhalb eines limitierten Kontingents 
Besucher*innen einloggen/einbuchen und von der Parkraumbewirtschaftung befreien kön-
nen.  
Die Verwaltung wird gebeten, bereits existierende funktionsfähige Lösungen zur Park-
raumbewirtschaftung zu identifizieren und auf ihre Nutzbarkeit in Köln hin zu prüfen. Da-
bei sind Aspekte der barrierearmen Anwendbarkeit, des Datenschutzes und der energeti-
schen Nachhaltigkeit sowie der Finanzierbarkeit besonders zu beachten.  
Das entsprechende Konzept soll dem Digitalisier ungsausschuss, dem AVR  und dem Ver-
kehrsausschuss vorgelegt werden.  
 
Änderungen im Punkt Parkraumbewirtschaftung:  
 
Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Stadt in Parkzonen einzuteilen, welche unter-
schiedliche Parkraumbepreisungen von Oberflächenstellplätzen (On-Street Parking) und eine

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maximale Parkdauer zwischen 2 und 4 Stunden beinhalten sowie in den ersten 15 Minuten 
kostenfrei sind. Der Preis der Parkraumbewirtschaftung soll angehoben und überall dahin 
ausgeweitet werden, wo der Parkdruck es erforde rlich macht. Dadurch sollen Anwoh-
ner*innen und der fließende Verkehr spürbar entlastet werden. Die Zonen ohne Parkraum-
bewirtschaftung sind einer kontinuierlichen Prüfung zu unterziehen. Die bereits bestehenden 
Ausnahmegenehmigungen für z.B. Sozialdienstlei stende, Pflegekräfte, Handwerker*innen 
und Menschen mit Einschränkungen finden weiterhin Anwendung.  
Die Verwaltung prüft die Einführung einer Parkvignette, mit der für „Häufig-Parker*innen“ 
die Möglichkeit geschaffen wird, über eine wahlweise monatliche oder jährliche Pauschale 
in einer Parkzone zu parken, ohne für einzelne Parkvorgänge zahlen zu müssen. Bei der 
Nutzung einer Parkvignette soll auch die Parkdauerbegrenzung entfallen.  
 
 
Änderungen im Punkt Neuaufteilung des öffentlichen Raums:  
 
10% aller Stellflächen sind ausschließlich für Autos mit alternativen Antrieben oder mit Son-
dergenehmigung freizugeben. Bei punktueller hoher Auslastung soll der Anteil im entspre-
chenden Gebiet höher ausfallen. Sondergenehmigungen sollen sowohl für stationsbasierte 
Car Sharing-Autos als auch für die zuvor genannten Personengruppen ausgestellt werden. 
Dabei ist der Ausbau der einer ganztägig nutzbaren Ladeinfrastruktur zu berücksichtigen. 
Der Ausbau stationsbasierter Carsharing-Angebote entsprechend des Carsharingkonzeptes 
(vgl. 1630/2021) ist prioritär voranzutreiben.  
In jeder Straße sollen kleinmaschig Parkplätze in Abstellmöglichkeiten für (Lasten-) Fahrräder 
umgewandelt werden. Dabei sollen Häufungspunkte identifiziert und stärker umgewidmet 
werden.   
Auf der Severi n-, Apostel-, Maastrichter und Zülpicher Straße (Zülpicher Platz bis Universi-
tätsstraße) entfällt das Parken komplett. Ladezonen bleiben erhalten und sollen – wo benö-
tigt – ausgebaut werden. Laufende Prozesse sind davon nicht betroffen. Nach einer Evaluie-
rung sollen weitere Straßen mit hoher Aufenthaltsqualität identifiziert werden, auf denen 
das Parken vollständig entfallen kann.  
Ein Wegfall von Parkplätzen darf grundsätzlich erst erfolgen, wenn für mindestens 75% der 
wegfallenden Parkplätze Ersatzparkplät ze zum Beispiel in Quartiersgaragen geschaffen 
wurden.  
Um Be- und Entladen sowie kurzfristiges Halten zur Unterstützung hilfsbedürftiger Perso-
nen und das Parken für mobilitätseingeschränkte Menschen und Handwerkbetriebe etc. zu 
ermöglichen, werden beim Wegfall von Parkplätzen bedarfsgerechte Multifunkionsladezo-
nen eingerichtet, die Halten und Parken für den berechtigten Personenkreis auch außer-
halb der Ladezeiten von 9 bis 11 Uhr erlauben. Soweit dafür eine Änderung der StVO not-
wendig ist, wird die Verwalt ung aufgefordert, entsprechend auf den Bundesgesetzgeber 
einzuwirken.  
 
Änderungen im Punkt Faires Parken:  
 
Die Straßen des Kölner Stadtgebietes sind einer kontinuierlichen Prüfung auf Barrierefreiheit 
zu unterziehen. Durch individuelle Konzepte soll die Barrierefreiheit auf jeder Straße sukzes-
sive umgesetzt werden, dazu gehört auch das Queren zwischen parkenden Fahrzeugen. 
Gehwege, die schmaler als 1,80 Meter sind, sollen mittelfristig verbreitert werden.  
Verbleiben weniger als zwei Meter Gehweg, entfällt das Parken. Sollten dadurch große Teile 
aller Parkplätze entfallen, ist stattdessen ein längerfristiges, barrierefreies Konzept vorzule-
gen (z.B Spielstraße, Verkehrsberuhigter Bereich). Verbleibende Parkflächen sind zu markie-

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ren. Das Parken auf Mittelalleen soll, wenn möglich, sukzessiv aufgehoben werden. Ähnlich 
wie in Karlsruhe soll ein Gestaltungshandbuch „Faires Parken” für Köln entwickelt werden.  
Als Voraussetzung für die Verbreitung von Gehwegen und jeglicher sonstiger KAG -
abgabenrelevanter Umbaumaßnahmen an öffentlichen Flächen ist jedoch eine Änderung 
des Kommunalabgabengesetzes NRW abzuwarten, um eine finanzielle Belastung der Bür-
gerinnen und Bürger zu vermeiden, die bei der derzeitigen Rechtslage bis zu 90% der ent-
stehenden Umgestaltungskosten tragen müssten.  
Die Verwaltung wird aufgefordert, sich bei der Landesregierung und den kommunalen Spit-
zenverbänden für eine Änderung des KAG NRW einzusetzen, um Kommunen die Möglich-
keit zu eröffnen, Bürgerinnen und Bürger von den KAG-Abgaben zu entlasten.   
 
 
Änderungen im Punkt Neuaufteilung des nicht öffentlichen Raums:  
 
Es soll geprüft werden, ob Parkplätze städtischer und Bezirkseinrichtungen oder Parkplätze 
abseits von Schulgeländen und außerhalb der Nutzungszeiten für Anwohner*innen freigege-
ben werden können. Die Verwaltung soll Gespräche mit Betreibenden von Parkplätzen und 
Tiefgaragen sowie mit Automobilhändler*innen führen, ob diese Parkplätze auch von An-
wohner*innen genutzt bzw. ob sie zu Mobilitätshubs umfunktioniert werden können. Es soll 
geprüft werden, in welcher Form Quartiersgaragen in städtischer Trägerschaft gebaut und 
betrieben werden können. Die städtischen Quartiersgaragen sollen u.a. durch die Auswei-
tung der Parkraumbewirtschaftung finanziert werden. Private Quartiersgaragen sind eben-
falls aus Mitteln der Parkraumbewirtschaftung, aus Stellplatzablösemitteln und aus dem 
allgemeinen Haushalt zu finanzieren bzw. zu fördern. Es ist sicherzustellen, dass die Errich-
tung neuer privat betriebener Quartiersgaragen (zum Beispiel durch Anpassung der Erb-
pachtverträge) wirtschaftlich sinnvoll ermöglicht und die Öffnung bestehender Großgara-
gen nicht durch unsachgemäße Auflagen verhindert wird.  
 
Änderungen im Punkt Ordnungsrechtliche Anpassungen:  
 
Der Ordnungs - und Verkehrsdienst wird beauftragt, durch vermehrte Kontrolltätigkeiten 
nicht nur im innerstädtischen Bereich die gesetzlichen Regelungen auf Plätzen, Geh - und 
Radwegen konsequent anzuwenden. Insbesondere soll das Parken auf Gehwegen mit einem 
Verbleib von weniger als 1,80 Meter restliche Gehwegbr eite grundsätzlich mit einem Ver-
warn- oder Bußgeld geahndet werden. Auf Geh - und Fahrradwegen illegal parkende Fahr-
zeuge sollen in der Regel abgeschleppt werden, wenn von ihnen eine Behinderung für ande-
re Verkehrsteilnehmende, vor allem Fußgänger*innen, au sgeht.  
In Zusammenarbeit mit der AWB sollen außerdem aufgegebene Fahrräder (Fahrradleichen) 
und E-Scooter schneller entsorgt werden.  
  
 
Begründung:  
 
Der vorliegende Ursprungsantrag beinhaltet eine Reihe von grundsätzlich begrüßenswerten Forde-
rungen. Prinzipiell ist es richtig, dass eine Umordnung des öffentlichen Raums erstrebenswert ist und 
in diesem Zusammenhang auch die gesamte Parkraumsituation allgemein und Parkraumbewirtschaf-
tung im Besonderen betrachtet werden müssen.  
 
Eine derart weitreichende En tscheidung, wie sie durch den Beschluss zum Antrag AN/2635/2021 
getroffen würde, sollte jedoch zunächst in den dafür eingerichteten Ausschüssen des Rates vorbera-

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ten werden, um deren fachliche Expertise zu berücksichtigen und in einen zu  entwickelnden echten 
„Masterplan Parken“ einzubeziehen. Des Weiteren sollte der Verwaltung ausreichend Zeit einge-
räumt werden, um zu allen Forderungen eine ausführliche und fundierte Stellungnahme vorzulegen, 
die unbedingt auch darlegen muss, wie die angestrebten Veränderungen finanziert werden können 
und sollen. Denn nach vorliegender Gesetzeslage ist davon auszugehen, dass eine Reihe der im An-
trag aufgeführten Maßnahmen Kosten nach sich ziehen werden, die entsprechend des Kommunalab-
gabengesetzes NRW (KAG NRW) auf die Anlieger*innen umzulegen sind. Hierbei ist zu beachten, dass 
eine Befreiung von den KAG-NRW-Abgaben rechtlich nicht möglich ist, die Kosten also fast vollstän-
dig (bis zu 90%!) von den Bürgerinnen und Bürgern getragen werden müssten: Der Umbau der Stadt 
würde so fast komplett von den Menschen gezahlt, Kosten würden auf Bewohner*innen übertragen 
– mit wirtschaftlich unabsehbaren Folgen für Eigentümer*innen und Mieter*innen insbesondere mit 
kleinen und mittleren Einkommen. Hier ist zunächst auf eine Änderung des KA G NRW hinzuwirken, 
um die entstehenden Kosten aus städtischen Haushaltsmitteln sowie ggf. Bundes - und Landesför-
dermitteln zu zahlen, ohne die Menschen zusätzlich zu belasten.  
Darüber hinaus müssen vor einer endgültigen Beschlussfassung auch die Stellungnahmen mittelbar 
und unmittelbar Betroffener eingeholt und in einem fachlich fundierten Rahmen diskutiert werden. 
Dazu gehört eine Beteiligung der unter 3. genannten Stakeholder sowie der allgemeinen Öffentlich-
keit. 
 
Es besteht weitgehende politische Einigkeit darüber, dass der Umweltverbund gegenüber dem Moto-
risierten Individualverkehr gestärkt werden muss.  
Eine nachhaltige Stärkung des Umweltverbundes kann allerdings vernünftigerweise erst erfolgen, 
wenn die dafür nötige Infrastruktur geschaffen wurde: konkret bedeutet dies, dass Alternativen zur 
Nutzung des privaten PKWs – und damit der Notwendigkeit des Parkens – zunächst ausgebaut wer-
den müssen, bevor die für das Parken bestehende Infrastruktur derart tiefgreifend verändert werden 
kann, wie der vorliegen de Antrag es fordert.  
 
Daher ist es notwendig, zunächst erhebliche Fortschritte beim Ausbau des ÖPNV zu machen: Das 
Angebot an Bussen und Bahnen muss qualitativ und quantitativ gestärkt, Takte verdichtet, Bahnlinien 
ausgebaut und verlängert werden, nachts könnte auch unter der Woche ein Angebot an Nachbahnen 
oder Nachtbussen das derzeitige Angebot ergänzen. Nicht zuletzt muss auch die dauernde Preisspira-
le des ÖPNV „nach oben“ gestoppt werden, was über eine grundsätzliche Anpassung seiner Finanzie-
rung (z.B. eine steuerfinanzierte 3. Säule) erfolgen könnte. Auch die verstärkte Nutzung von Jobti-
ckets und die Einführung von Mietertickets in Kooperation mit der Wohnungswirtschaft können ei-
nen Beitrag zur gesteigerten Nutzung von Bus und Bahn schaffen.  
 
Gleichzeitig muss die Fahrradinfrastruktur erheblich ausgebaut werden, bevor ein weiterer Umstieg 
vieler Menschen vom Auto auf das Fahrrad realistisch ist: Radwege müssen saniert oder neu gebaut 
werden, Schnellverbindungen regional und innerstädtisch sowie zwischen den einzelnen Stadtteilen 
eingerichtet, sichere Abstellmöglichkeiten geschaffen werden.  
Nicht zuletzt müssen für die auch dauerhaft verbleibenden Autos alternative Parkmöglichkeiten ge-
schaffen werden: die bereits seit Jahren diskutierten Quartiers- oder Veedelsgaragen, also Parkhäu-
ser und Tiefgaragen, in denen Anwohnende ihre Autos wohnungsnah und sicher abstellen können, 
müssen endlich realisiert werden – und zwar bevor Parkplätze im großen Rahmen aus dem öffentli-
chen Straßenraum verschwinden.  
 
In dem gemeinsam von Politik und Verwaltung zu entwickelnden Masterplan müssen dann gleich-
wohl Notwendigkeiten berücksichtigt werden, die im vorliegenden Antrag noch fehlen: So sollten bei 
einer vollständigen Digitalisierung der Parkraumwirtschaft Möglichkeiten geschaffen werden, wie 
auch ältere Menschen, Gäste u.a. Parktickets kaufen können. Denkbar ist hier, eine analoge Bezahl-

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möglichkeit zum Beispiel an Kiosken oder sonstigen Geschäften der nahen Umgebung zu schaffen, 
die den Parkvorgang dann digital für die K und*innen einbuchen. Lösung dafür gibt es in anderen 
europäischen und außereuropäischen Städten, eine Anwendbarkeit auf Köln ist zu prüfen. Die Bedar-
fe von Menschen mit Behinderungen, die Halte- und Parkmöglichkeiten benötigen, sind ebenso zu 
berücksichtigen wie die Bedarfe von Handwerksbetrieben etc., die zur Erfüllung ihrer Dienstleistun-
gen Halte- und Parkmöglichkeiten (auch außerhalb des Zeitrahmens 9 -11 Uhr) benötigen.  
 
Um all dies zu berücksichtigen, sollte eine breite Diskussion und fachliche Beschäftigung mit den vor-
liegenden Vorschlägen ermöglicht werden. Dies ist nur gewährleistet, wenn der Ursprungsantrag 
zusammen mit den Änderungsvorschlägen in die Fachausschüsse überwiesen, dort gemeinsam mit 
Expert*innen und Betroffenen diskutiert werden und erst dann dem Rat zu einer erneuten Befassung 
vorgelegt wird.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Mike Homann 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

14.12.2021 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Zülpicher Platz
  • Zülpicher Straße

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Details

Aktenzeichen
AN/2690/2021
Typ
SPD Änderungsantrag nach § 13
Datum
14.12.2021
Erstellt
14.12.2021 09:42