2732/2018
Sanierung Orangerie im Volksgarten
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Anlage 2 - Auszug - Liegenschaftsausschuss 13.09.2018
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Geschäftsführung Liegenschaftsausschuss Frau Lesser Telefon: (0221) 221-23074 Fax : (0221) 221-24500 E-Mail: gerhild.lesser@stadt-koeln.de Datum: 18.09.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Liegenschaftsausschusses vom 13.09.2018 öffentlich 1.2 Sanierung Orangerie im Volksgarten VII/41 2732/2018 RM Frank schlägt vor, die Vorlage – wie es bereits auch der Ausschuss Kunst und Kultur getan hat - ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen. Be- schlussorgan ist der Finanzausschuss. RM Struwe fragt nach der Laufzeit des abzuschließenden Erbbaurechtsvertrages und nach der Höhe des Erbbauzinses. RM Frank fragt, ob die Bestellung eines Erbbaurechtes im vorliegenden Fall der rich- tige Weg ist, da kleine freie Kulturträger erfahrungsgemäß wirtschaftlich nicht in der Lage sind, eine denkmalgeschützte Immobilie auf längere Zeit baulich angemessen zu unterhalten. Dazu wären sie aber als Erbbaurechtsnehmer verpflichtet. Eine Bau- herrenschaft durch den Verein sei auch auf Grundlage eines unbefristeten Mietver- trags möglich. Die baufachliche Betreuung und das Controlling der Zuwendungen müsse die Verwaltung in jedem Falle durchführen. Außerdem bittet er um Erläute- rungen, warum der Verein eigene Mittel aufwenden soll, da der Rat Mittel in Höhe von 1,8 Mio. Euro für die komplette Sanierung bereits im Hpl 2018 zur Verfügung gestellt hat. Diese Mittel seien mehr als auskömmlich, da die Kostenberechnung für die Sanierung ca. 1,45 Mio. Euro ausweist. Frau Foerster erklärt, dass die Verwaltung plant entsprechend dem Beschluss des Ausschusses Kunst und Kultur mit dem Verein einen Erbbaurechtsvertrag auszuar- beiten. Nach Abschluss der Verhandlungen wird eine entsprechende Beschlussvor- lage gefertigt, die die Bedingungen wie z.B. Laufzeit, Höhe des Erbbauzinses enthal- ten wird. Zugleich wird eine Beschlussvorlage mit den Bedingungen des geplanten Zuschussvertrages eingebracht. Der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages wird seitens der Verwaltung als richtiger Weg angesehen, da der Verein wirtschaftlich gut aufgestellt ist und sich in der Vergangenheit als sehr zuverlässig erwiesen hat. Zu- dem habe der Verein in der Vergangenheit bereits kleinere Baumaßnahmen sehr zuverlässig und professionell umgesetzt. Für umfänglichere Sanierungsmaßnahmen – wie die geplanten - biete der Mietvertrag jedoch keine mietrechtliche Grundlage. RM Frank bittet darum, der Beschlussvorlage eine weitere Anlage beizufügen, die folgende Fragen beantwortet: - Wie ist der Buchwert der Immobilie? -Warum soll der Verein zusätzlich Eigenmittel aufbringen? -Wie können weitere öffentliche Mittel akquiriert werden? -Welche Vertragsformen kommen noch in Frage? Beschluss: Der Liegenschaftsausschuss überweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgen- den Gremien. Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anlage 3 - Beantwortung von Fragen aus dem Liegenschaftsausschuss
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/ 2 Anlage Beantwortung der Fragen aus der Sitzung des Liegenschaftsausschusses vom 13.09.2018 zur Vorlage 2732/2018 – Sanierung Orangerie im Volksgarten In der Sitzung des Liegenschaftsausschusses vom 13.09.2018 wird die Verwaltung gebeten folgende Fragen bis zur Sitzung des Finanzausschusses am 24.09.2018 zu beantworten. 1. Wie ist der Buchwert der Immobilie? Antwort der Verwaltung Nach einer Bewertung des Grundstücks Volksgartenstr. 25 durch das Amt für Liegen- schaften, Vermessung und Kataster im Jahr 2016 wurden die baulichen Anlagen mit 0 EUR ausgewiesen. 2. Warum soll der Verein zusätzliche Eigenmittel aufbringen? Antwort der Verwaltung Die Kulturverwaltung bewilligt Zuschüsse – auch für bauliche Maßnahmen – stets nur mit einem Eigenanteil des Antragstellers. Dieser kann durch kassenwirksame Eigen- mittel oder durch Drittmittel geleistet werden. 3. Wie können weitere öffentliche Mittel akquiriert werden? Antwort der Verwaltung Für Bau- und Sanierungsmaßnahmen können von privaten gemeinnützigen Trägern gerade für Maßnahmen der Barrierefreiheit Mittel von Stiftungen wie der Gold Krae- mer Stiftung und der Kämpgen Stiftung oder bei Aktion Mensch beantragt werden. Für Maßnahmen des Denkmalschutzes lassen sich Mittel bei der NRW-Stiftung bean- tragen. 4. Welche Vertragsformen kommen noch in Frage? Antwort der Verwaltung Zu der Frage, welche Vertragsformen noch möglich sind, wäre neben dem Erbbau- recht allenfalls noch das Nießbrauchrecht denkbar. Gestattungs,- Überlassungs,- o- der Nutzungsverträge sind vom Inhalt her auch mietvertragsähnliche Konstrukte, im Ergebnis also Mietverträge. Eine mietweise Überlassung mit der Verpflichtung, dass der Mieter das marode Ge- bäude nicht nur instand hält, sondern auch die vielen vorhandenen Mängel instand setzt, ist vom Sinn und Zweck eines Mietvertrages nicht gedeckt. Auch wenn es sich um ein gewerbliches Mietverhältnis handelt, gibt es Grenzen der Übertragung der Verpflichtung zur Instandhaltung und Instandsetzung. Im Kern verbleibt die Instand- setzungsverpflichtung immer beim Eigentümer, sprich der Stadt Köln. So können im Gewerbemietverhältnis zusätzlich zu der Übertragung der Schönheits- reparaturen zudem auch wesentlich weitgehendere Instandhaltungs- und sogar In- standsetzungspflichten auf den Mieter „übergewälzt“ werden. Dies gilt innerhalb ge- wisser Schranken sogar für Instandsetzungsmaßnahmen, sofern es sich nur um sol- - 2 - che handelt, die den Mietgegenstand betreffen, d.h. im Einflussbereich des Mieters liegen und auch nur solche Maßnahmen betreffen, die erst nach Vertragsschluss notwendig werden. Unter Berücksichtigung der Mieterinteressen wird also zumindest der mangelfreie Zu- stand der Mietsache bei Vertragsbeginn vorausgesetzt. Dazu wurde auch höchstrichterlich entschieden, dass die Klausel “der Mieter führt al- le Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Dach und Fach auf seine Kosten aus“ mangels Einschränkung bzw. Überschaubarkeit des Kostenrisikos un- wirksam ist. In diesem Zusammenhang kann man auch auf die Überlegungen zur Überlassung des Hauses Belvedere zurückgreifen. Dort war es eine vergleichbare Situation. Aus Sicht des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster ist das Erbbaurecht sowohl von der Gesetzeskonstruktion als auch von den Abläufen her das optimale In- strument für den Verein, was das Thema Vergabe, Bauaufträge, Bauherreneigen- schaft, Fördermittel angeht. Die Vorlage ist hier ein wenig missverständlich formuliert, weil es dort so dargestellt wird, als würde die Bauherreneigenschaft bei einem Erbbaurecht noch zusätzlich übertragen werden. Dies ist nicht der Fall, durch das Erbbaurecht wird der Erbbaube- rechtigte in einer eigentümerähnliche Stellung gesetzt und hat daher die Bauher- reneigenschaft kraft Gesetz. Die Zusatzfrage, ob bei einem unbefristeten Mietvertrag die Bauherreneigenschaft auf den Mieter übertragen werden kann, muss mit einem klaren Nein in Hinblick auf die angedachten Baumaßnahmen und deren Umfang beantwortet werden. Der Ver- ein „Orangerie Theater im Volksgarten“ würde dann die Aufgaben des Bauherren und Auftraggebers anstelle der Stadt Köln (hier Kulturamt und Gebäudewirtschaft) über- nehmen. Der Verein würde dann im Auftrag, aber auf Rechnung der Stadt Köln agie- ren.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 2732/2018 Freigabedatum 28.08.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sanierung Orangerie im Volksgarten Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Verein „Orangerie im Volksgarten e.V.“ für die Immobilie sowie die erforderliche Grundstücksfläche einen Erbbaurechtsvertrag zu vereinbaren. Der Erbbaurechtsvertrag enthält die Verpflichtung für den Verein, die geplante Sanierung und Umbau der Theaterspielstätte Orangerie in Bauherrenfunktion durchzuführen. Für die zweckgebundene Ver- wendung der städtischen Mittel ist ein Fördervertrag abzuschließen. Ausschuss Kunst und Kultur 11.09.2018 Liegenschaftsausschuss 13.09.2018 Ausschuss für Umwelt und Grün 18.09.2018 Finanzausschuss 24.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Rat hat in der Sitzung am 07.11.2017 u.a. die überplanmäßige Mittelbereitstellung aus der Son- derauskehrung des LVR 2017 in Höhe von 1,8 Mio Euro für die Sanierung der Orangerie beschlos- sen. Die Mittelverwendung ist für fünf Bauphasen vorgesehen: 1. Austausch Fenster und Türen 2. Neubau Foyer (neuer Zugang, Barrierefreiheit) 3. Gewölbesanierung 4. Dach und Fassade 5. Backstage und Ausstattung Die Freigabe der Mittel erfolgt durch Beschlüsse der jeweiligen Fach- sowie des Finanzausschusses. Mit Dringlichkeitsantrag AN/0742/2018 der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.05.2018 wird die Verwaltung beauftragt, einen Zeit-/Maßnahmenplan zur Sanierung der Orangerie vorzulegen. Der Verein Orangerie im Volksgarten e.V. hat 2016 der Verwaltung ein Konzept zur Sanierung der Orangerie als Theaterspielstätte vorgeschlagen, dass darauf basiert, die Baumaßnahmen während der üblichen spielfreien Zeiten in fünf Bauphasen durchzuführen. Das Bauphasenkonzept wird vom Verein favorisiert, um längere Schließungen zu vermeiden und so den Spielort in der öffentlichen Wahrnehmung präsent zu halten. Dieses Vorgehen wurde in 2017 mit Unterstützung des Land- schaftsverbandes Rheinland und der Stadt Köln für die 1. Bauphase (Austausch der Fenster) erfolg- reich realisiert. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln wurde zwischenzeitlich gebeten, eine Einschätzung zu dem geforderten Zeit-/Maßnahmenplan zu geben. Nach Rückmeldung der Gebäudewirtschaft kann mit der Prüfung der bereits erstellten Pläne und Unterlagen frühestens ab dem 01.04.2019 begonnen wer- den. Die weiteren Schritte zur Konzepterarbeitung, Beschlussvorlage, Vergabe und Ausführung der geplanten fünf Bauphasen wird wiederum frühestens 2021 beendet werden können. Bei einer Beauftragung der Gebäudewirtschaft kann jedoch das Bauphasenkonzept nicht umgesetzt werden, da die phasenweise Umsetzung die Ressourcen der Gebäudewirtschaft zulange binden wür- de und gleichzeitig in den Phasen nur nach einem eng getakteten Zeitplan gearbeitet werden kann. In erneuten Gesprächen mit dem Verein wird eine Schließung des Theaters weiterhin sehr kritisch gesehen, zumal die Dauer der Schließung abhängig vom Bauverlauf ist. Daher favorisiert der Verein weiterhin das geplante Bauphasenmodell. Unter Abwägung aller Interessen schlägt die Verwaltung den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit dem Verein Orangerie im Volksgarten e.V. vor. Die damit einhergehende Übertragung der Bau- herreneigenschaft auf den Verein ermöglicht diesem die Einwerbung von Drittmitteln, um einen an- gemessenen Eigenanteil an der Sanierung beitragen zu können. Darüber hinaus ermöglicht ein Erb- baurechtsvertrag dem Verein eine nachhaltige kulturelle Bewirtschaftung der Immobilie als Theater- haus zu entwickeln. Eine längerfristig wirkende Programmplanung konnte bisher nicht aufgebaut wer- den, da die Nutzung der Immobilie nur auf einem jeweils einjährigen Mietvertrag basiert. Die Verwaltung schätzt auf Grundlage der bisherigen Zusammenarbeit das geschäftliche Gebaren des Vereins als sehr zuverlässig ein. Die Kommunikation erfolgt frühzeitig und ist als verbindlich zu bewerten und auch die Verwendungsprüfungen konnten bisher immer positiv abgeschlossen werden. 3 Anknüpfend an den Erbbaurechtsvertrag wird ein Fördervertrag zur Umsetzung der Sanierungs- und Umbaumaßnahmen zwischen der Stadt Köln und dem Verein vereinbart. Darin werden die Regula- rien zur zweckgebundenen Verwendung der städtischen Mittel sowie die förderrechtlichen Vorausset- zungen geregelt und eng von der Verwaltung begleitet. In diesem wird auch ein verbindlicher Zeit- /Maßnahmenplan zur Umsetzung der Sanierungs- und Umbaumaßnahmen enthalten sein.
Anlage 1 - Auszug - Ausschuss Kunst und Kultur 11.09.2018
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Die Oberbürgermeisterin je ” 3 Geschäftsführung Ausschuss Kunst und Kultur Frau Kleindienst Telefon: (0221) 221-23657 Fx : (0221) 221-24141 E-Mail: Ulrike.Kleindienst@stadt-koeln.de Datum: 12.09.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 31. Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 11.09.2018 öffentlich 4 Allgemeine Vorlagen 4.4 Sanierung Orangerie im Volksgarten 2732/2018 Der Ausschuss beschließt die folgende Verwaltungsvorlage in die nachfolgenden Gremien zu verweisen. Die Anregung der FDP-Fraktion wird ebenfalls in die nachfolgenden Gremien verwie- sen. l. Beschluss: Der Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Verein „Orangerie im Volksgarten e.V.“ für die Immobilie sowie die erforderliche Grundstücksfläche einen Erbbaurechtsvertrag zu vereinbaren. Der Erbbaurechtsvertrag enthält die Verpflichtung für den Verein, die geplante Sanie- rung und Umbau der Theaterspielstätte Orangerie in Bauherrenfunktion durchzufüh- ren. Für die zweckgebundene Verwendung der städtischen Mittel ist ein Förderver- trag abzuschließen. ll. Mündliche Anregung der FDP-Fraktion: Herr Deutsch regt an, den Beschluss wie folgt abzuändern: Der Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Verein „Orangerie im Volksgarten e.V.“ für die Immobilie sowie die erforderliche Grundstücksfläche einen Erbbaurechtsvertrag auszuarbeiten. Der Erbbaurechtsvertrag soll die Verpflichtung für den Verein enthalten, die geplante Sanierung und Umbau der Theaterspielstätte Orangerie in Bauherrenfunktion durch- zuführen. Für die zweckgebundene Verwendung der städtischen Mittel ist ein För- dervertrag abzuschließen. Die auszuhandelnden Verträge sind den entsprechen- den Ausschüssen vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig — ohne Votum - zugestimmt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2732/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.08.2018
- Erstellt
- 17.08.2018 07:53