A-R/0018/2018
Baukosten verringern – Städtische verbindliche Vorgaben künftig nicht mehr über geltende (Umwelt-)Vorgaben hinaus
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a-r-0018-2018-Ausschreibungs-Vorgaben 180213 (2)
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Antrag an den Rat Nr. : A-R/0018/2018 FDP-Ratsfraktion Geringhoffstraße 48 48163 Münster Tel. 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de www.fraktion.fdp -ms.de Münster, 05.03.2018 Antrag Baukosten verringern – Städtische verbindliche Vorgaben künftig nicht mehr über geltende (Umwelt-)Vorgaben hinaus Der Rat möge beschließen: 1. Die Stadt Münster schreibt zukünftig u.a. für di e Errichtung und Bewirtschaftung eigener Immobilien und als Auflage beim Verkauf stä dtischer Grundstücke und Immobilien nur noch die Umwelt- und Baustandards vo r, die sich an geltendem höherrangigem Recht orientieren, insbesondere an denjenigen Vorgaben, die sich aus einschlägigen EU-Verordnungen und aus bundes- und l andesrechtlichen Gesetzen und Verordnungen ergeben. 2. Alle bisherigen und hierüber hinausgehenden „Mün ster-Standards“, entfallen in diesem Zusammenhang. 3. Abweichungen sind im Einzelfall zu begründen und gesondert zu beschließen. Begründung: Die so genannten „Münster-Standards“ verkennen die Realitäten: Wie der Spiegel im Oktober 2017 schrieb, hat sich das Bauen in Deutsch land so stark verteuert wie seit neun Jahren nicht mehr. „Der Neubau konventionell gefert igter Wohngebäude kostete im August 3,1 Prozent mehr als im Vorjahresmonat“. Das sei der höchste Anstieg der Preise seit August 2008 laut Statistischem Bundesamt. Die bei Ausschreibungen einzuhaltenden EU-Verordnun gen, sowie bundes- und landesrechtliche Vorgaben führen zu einer jährliche n Verteuerung der Baukosten. Kommunal auferlegte Standards, die über die gesetzl ichen Ziele noch weiter hinausgehen bewirken eine noch stärkere Verteuerung, ohne dem i n der Regel auf Dauer angelegte finanzielle oder energetische Einsparungen entgegen setzen zu können. Die geltenden höherrangigen Vorschriften sind deshalb grundsätzli ch auch für Münster ausreichend und bedeuten keine Nachteile. Wenn sich Abweichungen von gesetzlichen Standards – etwa bei Raumgrößen oder Dämm-Vorgaben - als notwendig erweisen sollten, kan n man anhand entsprechender Informationen im Einzelfall abweichend beschließen. gez. Carola Möllemann-Appelhoff Jürgen Reuter Hans Varnhagen Jörg Berens FDP-Fraktion im Rat
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Geringhoffstraße 48
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0018/2018
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 06.03.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37