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A-R/0018/2018

Baukosten verringern – Städtische verbindliche Vorgaben künftig nicht mehr über geltende (Umwelt-)Vorgaben hinaus

Antrag an den Rat 06.03.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.03.2018, TOP 29.8

a-r-0018-2018-Ausschreibungs-Vorgaben 180213 (2)

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a-r-0018-2018-Ausschreibungs-Vorgaben 180213 (2)

2277 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. : A-R/0018/2018  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FDP-Ratsfraktion 
Geringhoffstraße 48 
48163 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
www.fraktion.fdp -ms.de  
 
 
 
 
  
 
  
 Münster, 05.03.2018 
Antrag 
 
Baukosten verringern –  
Städtische verbindliche Vorgaben künftig nicht 
mehr über geltende (Umwelt-)Vorgaben hinaus 
 
Der Rat möge beschließen: 
1. Die Stadt Münster schreibt zukünftig u.a. für di e Errichtung und Bewirtschaftung 
eigener Immobilien und als Auflage beim Verkauf stä dtischer Grundstücke und 
Immobilien nur noch die Umwelt- und Baustandards vo r, die sich an geltendem 
höherrangigem Recht orientieren, insbesondere an denjenigen Vorgaben, die sich aus 
einschlägigen EU-Verordnungen und aus bundes- und l andesrechtlichen Gesetzen 
und Verordnungen ergeben. 
2. Alle bisherigen und hierüber hinausgehenden „Mün ster-Standards“, entfallen in 
diesem Zusammenhang. 
3. Abweichungen sind im Einzelfall zu begründen und  gesondert zu beschließen. 
 
Begründung: 
Die so genannten „Münster-Standards“ verkennen die Realitäten: Wie der Spiegel im 
Oktober 2017 schrieb, hat sich das Bauen in Deutsch land so stark verteuert wie seit neun 
Jahren nicht mehr. „Der Neubau konventionell gefert igter Wohngebäude kostete im 
August 3,1 Prozent mehr als im Vorjahresmonat“. Das  sei der höchste Anstieg der Preise 
seit August 2008 laut Statistischem Bundesamt. 
Die bei Ausschreibungen einzuhaltenden EU-Verordnun gen, sowie bundes- und 
landesrechtliche Vorgaben führen zu einer jährliche n Verteuerung der Baukosten. 
Kommunal auferlegte Standards, die über die gesetzl ichen Ziele noch weiter hinausgehen 
bewirken eine noch stärkere Verteuerung, ohne dem i n der Regel auf Dauer angelegte 
finanzielle oder energetische Einsparungen entgegen setzen zu können. Die geltenden 
höherrangigen Vorschriften sind deshalb grundsätzli ch auch für Münster ausreichend und 
bedeuten keine Nachteile.  
Wenn sich Abweichungen von gesetzlichen Standards –  etwa bei Raumgrößen oder 
Dämm-Vorgaben - als notwendig erweisen sollten, kan n man anhand entsprechender 
Informationen im Einzelfall abweichend beschließen.  
gez. 
Carola Möllemann-Appelhoff Jürgen Reuter 
Hans Varnhagen Jörg Berens 
FDP-Fraktion im Rat

Beratungsverlauf (1)

14.03.2018 Rat
TOP 29.8 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Geringhoffstraße 48

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Details

Aktenzeichen
A-R/0018/2018
Typ
Antrag an den Rat
Datum
06.03.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37