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Bildungsmonitoring, Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen: Förderquote im 1. Schulbesuchsjahr

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0135/2023 vom 17.01.2023

Stand: Am 31.01.2023 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 17.01.2023 0135/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 31.01.2023 Bildungsmonitoring: Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen: Förderquote im 1. Schulbesuchsjahr Der Bericht „Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen, Stand 2021/22“ (Session-Nr. 3668/2022) wurde dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt und in der Sitzung am 29.11.2022 beraten. In diesem Zusammenhang fragt Frau Passavanti, wie hoch der Anteil der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der ersten Grundschulklasse ist. Die Verwaltung be- antwortet diese Frage auf der Grundlage eigener Auswertungen der amtlichen Schulstatistik NRW wie folgt: Im Schuljahr 2021/22 lernten 9.900 Kinder im 1. Schulbesuchsjahr einer Kölner Grundschule, Förderschule oder einer Freien Waldorfschule; davon hatten 4,6% einen sonderpädagogi- schen Förderbedarf (Förderquote Schulneulinge). In den vergangenen sechs Jahren schwankte dieser Wert zwischen 4,4% und 5%. 2% aller Schulneulinge wurden im Gemeinsamen Lernen sonderpädagogisch gefördert (Inklu- sionsquote Schulneulinge) und 2,6% an einer Förderschule (Exklusionsquote Schulneulinge). 74% der inklusiv beschulten Schulneulinge wurden aufgrund eines Unterstützungsbedarfs in den Bereichen emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache gefördert und 71% der Schulneulinge an Förderschulen aufgrund eines Unterstützungsbedarfs in den Bereichen emotionale und soziale Entwicklung, Sprache sowie geistige Entwicklung. Eine Förderung im Förderschwerpunkt Lernen kann in der Regel erst beantragt werden, wenn der Lernende die Schuleingangsphase der Grundschule im dritten Jahr besucht. Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf

  1. 31.01.2023

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 7.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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