V/0496/2005
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/ GAL an den Rat A-R/0013/2005 "Kommunale Pflegeplanung und
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Beschlussvorlage
9300 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/ GAL an den Rat A-R/0013/2005 "Kommunale
Pflegeplanung und Beteiligungsverfahren weiterentwickeln"
Beratungsfolge
29.06.2005 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Dem Grundanliegen des Antrags (Anlage) wird gefolgt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt,
2.1 dem Rat in der zweiten Jahreshälfte 2005 das künftige Konzept der kommunalen Pflegepla-
nung unter den Gesichtspunkten Methodik, Wirtschaftlichkeit, Verfahren und Beteiligung sowie
Inhalte und Fortschreibung nach Vorberatung in der Pflegekonferenz im Rahmen einer geson-
derten Vorlage vorzustellen, die auch die Anregungen des Antrags würdigt und Empfehlungen
zu ihrer Umsetzung enthält,
2.2 die künftige Ausrichtung der Aufgabenwahrnehmung der Pflegekonferenz sowie der, damit
einher gehenden, geänderten Geschäftsordnung nach Abstimmung mit der Pflegekonferenz
dem Rat ebenfalls im zweiten Halbjahr 2005 in einer weiteren Vorlage darzustellen.
3. Mit diesen Maßgaben ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL A-R/0013/2005
vom 03.05.2005 erledigt.
Begründung:
1. Rahmenbedingungen in NRW
Mit der zum 01.08.2003 durchgeführten Novellierung des Landespflegegesetzes Nordrhein-
Westfalen (PfG NW) wurde die Pflegebedarfsplanung als Instrument zur Vergabe von Fördermit-
teln für die ambulante, teil- und vollstationäre Pflege, gebunden an eine vorherige Bedarfsbestäti-
gung, von der Altenhilfe- und Pflegeplanung, abgelöst.
Vorlagen-Nr.:
V/0496/2005
Auskunft erteilt:
Herr Schulze auf´m Hofe
Ruf:
492 50 25
E-Mail:
SchulzeT@stadt-muenster.de
Datum:
02.06.2005
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
Der Wechsel von der kommunalen Pflegebedarfsplanung zur kommunalen Pflegeplanung resultiert
insbesondere aus der Notwendigkeit, Pflegeinfrastrukturplanung und Förderverfahren zu trennen.
Die rechtlichen Voraussetzungen dazu ergeben sich aus den Regelungen des Pflegeversiche-
rungsgesetzes, den im EU-Recht enthaltenen Vorgaben zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen
und aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG), die eine
Gleichbehandlung der Anbieter am Pflegemarkt im Hinblick auf die Gewährung einer Förderung
vorsieht.
Davon unberührt bleibt die kommunale Aufgabe, den Bedarf an Pflegeeinrichtungen festzustellen
und zu kontrollieren, inwieweit dieser Bedarf durch vorhandene Einrichtungen gedeckt wird. Die
kommunale Pflegeplanung und die mit ihr einher gehende Infrastrukturverantwortung ist eine
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Kommunen, in deren Rahmen sie zu prüfen haben, ob ein
qualitativ und quantitativ ausreichendes sowie wirtschaftliches Angebot an Pflegeeinrichtungen zur
Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung steht und welche Maßnahmen sie ggf. ergreifen müs-
sen, um die Versorgung mit Pflegeangeboten in ihrem Gebiet zu sichern (vgl. auch Gesetzesbe-
gründung zum PfG NW, neue Fassung).
2. Inhalte des Antrags
Der Inhalt des Antrags zielt im Wesentlichen darauf ab,
- den Planungsansatz des stadtweiten und stadtteilorientierten Angebots- und Strukturkonzeptes
für ältere, hilfe- und pflegebedürftige sowie demenzkranke Menschen im Hinblick auf den Aus-
bau geeigneter Wohnformen und auf der Grundlage der geänderten gesetzlichen Rahmenbe-
dingungen fortzuführen,
- die spezifischen Interessen und Anforderungen pflegebedürftiger Menschen vor dem Hinter-
grund des Erhalts von Selbständigkeit und Selbstbestimmung im Wohnquartier zu berücksich-
tigen, wobei die Zielgruppen der demenziell erkrankten Menschen, Migrantinnen und Migran-
ten, älterer behinderte Menschen, Menschen mit gleichgeschlechtlicher Orientierung sowie
jüngerer pflegebedürftiger Personen gleichermaßen Beachtung finden muss,
- einen Beteiligungs-/Planungsprozess bzw. kommunalen Pflegediskurs zu entwickeln, die
kommunale Pflegekonferenz entsprechend zu öffnen sowie geeignete Kooperationsformen und
Verfahren für das Zusammenwirken von Stadt- und Sozialplanung, Altenhilfe, Wohnungswirt-
schaft und Bewohnerinnen bzw. Bewohnern aufzuzeigen.
3. Bewertung
Der Antrag regt insbesondere an, bei der Planung und Konzipierung pflegerischer Angebote die
Selbstbestimmung Pflegebedürftiger bzw. älterer und hilfebedürftiger Menschen sowie deren indi-
vidueller Bedürfnisse, auch jenseits pflegerisch er Bedarfe, umfassend in den Blick zu nehmen. In
dem Zusammenhang empfiehlt der Antrag, sowohl die fachübergreifende Kooperation unter den in
den Bereichen Soziales, Pflege, Altenhilfe, und Wohnen tätigen Akteuren als auch die Zusammen-
arbeit zwischen diesen auf der einen und gesellschaftlichen Organisationen, Gruppen sowie be-
troffenen bzw. interessierten Bewohnerinnen und Bewohnern im Stadtteil auf der anderen Seite zu
stärken.
Der Bericht “Entwicklung eines stadtweiten und stadtteilorientierten Angebots- und Strukturkonzep-
tes für ältere, hilfe- und pflegebedürftige sowie demenzkranke Menschen und Fortschreibung der
Pflegebedarfsplanung 2000” (Vorlage Nr. 847/2002) hebt hervor, dass sich die kommunale Pfle-
geplanung nicht mehr nur auf pflegerische Versor gungsbereiche im engeren Wortsinn beschränkt.
Auch die Vorlage V/0985/2004 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL “Weiterent-
wicklung der Handlungsstrategien Wohnen im Alter” verweist auf die Notwendigkeit, dass die ver-
schiedenen Arbeitsbereiche bzw. Akteure in den Bereichen Wohnen, Altenhilfe und Pflege feld-
übergreifend zusammenarbeiten. Altenhilfe- und Pflegeplanung legen den Focus auf Versorgungs-
, Wohn- und Pflegemodelle, die darüber hinaus begleitende und pflegeergänzende Angebote e-
benso einbeziehen wie geeignete Infrastrukturbedingungen und andere Möglichkeiten im Wohn-
- 3 -
umfeld, die den alltäglichen Bedürfnissen der betreffenden Personen möglichst adäquat begegnen.
Dazu gehört ferner, soweit geboten und, zumal unter Finanzierungsgesichtspunkten, möglich,
auch solche Angebote zu realisieren bzw. fortzuentwickeln, deren Konzepte sich in der klassischen
Versäulung ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Angebote nicht angemessen abbilden
lassen.
Weiter regt der Antrag an, auf bürgerschaftl iches Know-how und Engagement im Rahmen der
kommunalen Pflegeplanung ebenso zurückzugreifen wie im Zusammenhang der Aufgabenwahr-
nehmung durch die Pflegekonferenz. Auch aus Sicht der Verwaltung kann die Beteiligung von
Bürgerinnen und Bürgern bei der Realisierung konkreter Projekte, bei der Planung und Weiterent-
wicklung von Angeboten im Stadtteil sowie auf der Programm- bzw. Planungsebene einschließlich
der Pflegekonferenz dazu beitragen, Bedarfe aufzuzeigen, geeignete vorpflegerische, pflegeer-
gänzende und pflegerische Angebote zu konzipieren, um so den lokalen Pflegemarkt aktiv mitzu-
gestalten.
Maßnahmekataloge können nur in regelmäßiger und verl ässlicher Abstimmung, im Einzelfall, bei
besonderen Bedarfskonstellationen mit Hilfe von Informationsveranstaltungen, Zukunftswerkstät-
ten, Runden Tischen etc. möglichst auf Stadtteilebene zum Erfolg führen, wobei immer der Erhalt
der Selbständigkeit und die Selbstbestimmung älterer, hilfe- und pflegebedürftiger Menschen im
Mittelpunkt steht und als Grundlage bei der Planung und Ausrichtung der Versorgungsstrukturen
im Quartier dient.
4. Fazit und weiteres Verfahren
Kommunale Pflegeplanung ist ein komplexer Prozess und führt nur dann zu sachgerechten Ergeb-
nissen, die den Zielen weitest gehender Selbständigkeit und umfassender Berücksichtigung ihrer
Alltagsbedürfnisse begegnen können, wenn die fachlichen Kompetenzen aller Akteure gebündelt
und bürgerschaftliche Beteiligungsmöglichkeiten gestärkt und weiterentwickelt werden. In dem
Zusammenhang geeignete Verfahren und Kooperationsformen werden die in Aussicht gestellten
Vorlagen darstellen.
Die Handlungsempfehlungen des Berichts der Enquête-Kommission des Landtags Nordrhein-
Westfalen “Situation und Zukunft der Pflege in NRW”, ferner die ersten vorläufigen Überlegungen
zu den Empfehlungen zur kommunalen Altenhilfe- und Pflegeplanung
1, unterstreichen die kommu-
nale Verantwortung für die pflegerische Infrastruktur und die Hinwendung zu Planungskonzepten,
die bürgerschaftliche Beteiligung einbeziehen, fachbereichsübergreifende Perspektiven bei der
Entwicklung und Gestaltung pflegerischer Angebote vor Ort einblenden und auf eine intensivere
Angebotsvernetzung auch über Angebotssäulen hinweg ausgerichtet sind.
Die im Antrag formulierten Planungsansätze, Rahmenbedingen und Kooperationsformen werden
in den avisierten Vorlagen zur Pflegeplanung und zur Pflegekonferenz in der zweiten Jahreshälfte
2005 mit Empfehlungen zur Umsetzung im Einzelnen erörtert; die Vorlagen werden dem Rat nach
Vorberatung in den zuständigen Fachausschüssen sowie in der Pflegekonferenz vorgelegt.
In Vertretung
gez.
Dr. Agnes Klein
1 Erstellt von einer Arbeitsgruppe von Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums für Gesundheit,
Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen, der Universität Dortmund, des Städ-
tetags Nordrhein-Westfalen und des Landkreistags Nordrhein-Westfalen sowie einiger Kommunen.
Anlage
19193 Zeichen
Antrag „Kommunale Pflegeplanung und 02.05.2005 j , 1) Beteiligungsverfahren weiterentwickeln“ Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Bremer Str. 54 48155 Münster Fon: 0251/89958 10 Fax: 0251/89958 15 gruene.ratsfraktion@muenster.de Die Verwaltung wird beauftragt: www.gruene-muenster.de Den bislang entwickelten integrierten Planungsansatz unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln und auf Grundlage der im Landespflegegesetz gegebenen Hinweise ein Verfahren für die kommunale Pflegeplanung sowie für den Ausbau geeigneter Wohnformen aufzustellen. Dabei gilt es ein breites, differenziertes und vor allem auch flexibles Angebot zu entwickeln, bei dem die Sicherung der Pflege in der eigenen Häuslichkeit im Vordergrund steht. Zudem sind komplementäre ambulante Hilfen, neue Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische Angebotsformen aufzuzeigen und bei der Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur einzubeziehen. Geeignete Verfahren und Kooperationsformen für das Zusammenwirken von Stadt- und Sozialplanung, Altenhilfe, Wohnungswirtschaft und Bewohnern aufzuzeigen. Bei der Umsetzung soll mit Trägern der sozialen Arbeit, Wohnungsunternehmen und anderen Akteuren (z.B.Vereine) sowie betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern im Stadtteil zusammengearbeitet werden. Einen Beteilungsprozess bzw. Pflegediskurs zu entwickeln, der neben den Trägern der Altenhilfe, die Betroffenen selbst, die Wohnungswirtschaft, gesellschaftliche Organisationen im Stadtteil, Kirchengemeinden, Initiativen und ggfs. auch Organisationen des Dienstleistungsbereichs an den Planungen und zu erarbeitenden Lösungen zu beteiligt. Dabei sollen verschiedene Beteiligungsformen mit einbezogen und weiterentwickelt werden. Hierzu gehören Stadtteilkonferenzen, Foren, Zukunftswerkstatt, open space sowie geeignete Befragungsformen und projektbezogene Aktivitätsformen. Die örtliche Pflegekonferenz entsprechend den neuen Anforderungen weiterzuentwickeln und für einen breiten Beteiligung- und Planungsprozess zu öffnen. Die örtliche Pflegekonferenz soll auch dazu genutzt werden, Planungen von Investoren vorzustellen, zur Diskussion zu stellen und an den Leitlinien der Stadt für eine Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur zu messen. 58 Folgende Prinzipien und Aspekte in die kommunale Pflegeplanung mit einzubeziehen: a) Die Erhaltung der Selbständigkeit und Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Menschen als Grundlage bei der Planung für die Ausrichtung der Versorgungsstrukturen heranzuziehen. b) Wohn- und Versorgungsformen im Alter und im Fall von Pflegebedürftigkeit an der Normalität und an den Wünschen der pflegebedürftigen Menschen zu orientieren. Ein zentrales Anliegen muss dabei die Gestaltung von Wohn-, Pflege- und Hilfsangeboten im normalen Wohngebiet sein. c) Die spezifische Interessen und Anforderungen verschieden Zielgruppen — wie die in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkten, meist demenziell erkrankten Menschen, Migrantinnen und Migranten, ältere behinderte Menschen, Menschen mit gleichgeschlechtlicher Orientierung oder jüngeren pflegebedürftigen Personen bei der Planung von neuen Wohnprojekten und bei der altersgerechten Umgestaltung bestehender Wohnquartiere zu berücksichtigen. d) Bei Bedarf eine individuelle und zugehende muttersprachliche Beratung im Rahmen der Gesundheitsvorsorge, Wohn- und Pflegeberatung und eine Vernetzung zwischen Altenhilfe, der Migrationsarbeit und der Infrastruktur auf Stadtteilebene zu initiieren und zu unterstützen. e) Die Rahmenbedingungen für einen Verbleib in privaten Wohnungen weiter zu verbessern und Nachbarschaftssysteme, Netzwerke und Selbsthilfeorganisationen zu stärken und die Entwicklung eines individuellen Pflege- und Hilfemixes aus professionellen, wie auch informellen Angeboten zu fördern. e) Neue Wohn- und Pflegeformen und die baulichen Anpassungsmaßnahmen im Bestand als Alternative zur stationären Pflege in der kommunalen Planung einzubeziehen. Insbesondere sollten Hausgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Wohnformen mit individuell zugeschnittenen Service- und Unterstützungsleistungen starke Berücksichtigung finden. 6. Die bislang geleistete qualitative gute Pflege- und Wohnberatungsarbeit weiterzuentwickeln und insbesondere die Wohnprojektberatung gezielt auszuweiten. Begründung: Die Stadt Münster hat mit ihrem bisher erarbeiteten Konzepten sowohl für die Entwicklung einer stadtteilorientierten und stadtweiten Angebots- und Strukturentwicklung in der Pflege wie auch dem ressortübergreifenden Handlungskonzept Wohnen im Alter bereits eine gute 2 Grundlage für eine neu ausgerichteten kommunalen Pflegeplanung gelegt. Hierauf aufbauend müssen die Planungsinstrumente nun unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen neu ausgerichtet werden. Verbunden hiermit ist nicht nur ein neuer planerischer Ansatz sondern auch ein Paradigmawechsel. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, einer weiteren kulturellen Differenzierung und der Herausbildung eines breiten Spektrums an Lebensentwürfen bei älteren und auch pflegebedürftigen Menschen spricht vieles dafür eine sehr differenzierte und an den Bedürfnislagen wandelbare Infrastruktur zu entwickeln. Großeinrichtungen, die aufgrund der Refinanzierung in ihrer Grundstruktur auf viele Jahrzehnte hinaus erhalten bleiben müssen, werden eher Schwierigkeiten haben auf den Bedarf zukünftiger Generationen sich auszurichten. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig ein Großteil der pflegerischen Infrastruktur durch Kooperationen insbesondere mit der Wohnungswirtschaft entstehen wird. Zudem müssen die Planungs- und Beteiligungsverfahren sich weg von einem bislang überwiegend kosten- und anbieterinteressengeleiteten Verfahren hin zu einem auf Partizipation ausgerichteten integrierenden Stadtteil- und Sozialplanung entwickeln. Im Rahmen der Novellierung des Landespflegegesetzes NRW wurde 2003 die bis dahin gültige Objektfinanzierung und Pflegebedarfsplanung durch die Subjektfinanzierung über das Pflegewohngeld und die kommunale Pflegeplanung ersetzt. Hiermit wird auch die bis hin angewandte indikatorengestützte kommunale Infrastrukturplanung hinfällig. Das Landespflegegesetz sieht nunmehr vor, dass von den Kreisen und Kreisfreien Städte eine Bestands-aufnahme des vorhandenen Angebotes an Pflegedienstes und Pflegeeinrichtungen durchgeführt werden soll. Zudem soll eine Überprüfung stattfinden, ob der Pflegemarkt ein qualitativ und quantitativ ausreichendes Hilfeangebot für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zur Verfügung stellt und die Vielfalt der Träger von Einrichtungen gewahrt und deren Selbständigkeit, Selbstverständnis und Unabhängigkeit beachtet werden. Diese sieht vor, dass die Kreise und kreisfreien Städte auf die Entwicklung der pflegerischen Infrastruktur gestalterisch maßgelblich Einfluss nehmen sollen. Darüber hinaus ist verankert, dass jedes Heimneubauprojekt in der örtlichen Pflegekonferenz vorgestellt werden soll. Zudem muss ein breiter Beteiligungsprozess und ein örtlicher Pflegediskurs entwickelt werden. Mit der Novellierung des Landespflegegesetzes existiert das Instrument der Bedarfsprüfung bzw. -bestätigung nicht mehr. Vielmehr bleibt es Investoren unbenommen, Einrichtungen zu Errichten. Damit die Bewohnerinnen und Bewohner jedoch Pflegewohngeld erhalten können müssen Vorgaben, wie max. Platzzahl, Raumkonzepte und bauliche Ausrichtung eingehalten werden. Das neue Planungsverfahren ist darauf angelegt, dass die Kommunen den Weg einer aktiven Planung beschreiten, Bedarfe aufzeigen und geeignete Angebotsformen mit entwickeln und initiieren. Dabei gilt es auch mit der Entwicklung einer breiten Infrastruktur an Wohn- und Pflegeangeboten einer weiteren Ausweitung von stationären Plätzen entgegen zu wirken. Mit der Novellierung ist auch die Zielbestimmung des Landespflegegesetzes erweitert worden. Neben der Berücksichtigung der Belange älterer und pflegebedürftiger Migrantinnen und Migranten bei der Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur sollen nun auch weitere Zielgruppen, bspw. ältere und pflegebedürftigen Menschen mit gleichgeschlechtlichem Lebensentwurf bei der Planung Berücksichtigung finden. 3 Zudem soll die pflegerische Versorgung nach dem Grundsatz des Vorrangs der häuslichen Versorgung ortsnah aufeinander abgestimmt und nach dem allgemein anerkannten medizinisch-pflegerischen Erkenntnisstand sichergestellt sowie die pflegenden Angehörigen bei der häuslichen Pflege unterstützt werden. Neue Wohn- und Pflegeformen sollen in die Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur mit einbezogen und entsprechend in der kommunalen Pflegeplanung mit verankert werden. Der Landespflegeausschuss entwickelt unter Beteiligung kommunaler Sozialplaner und unter Einbeziehung der Vorgaben des Landespflegegesetzes Verfahren zur Erprobung und Durchführung von Methoden und Instrumenten zur neuen kommunalen Pflegeplanung. Im Rahmen des vom Land geförderten und von der Landesseniorenvertretung getragenen Projektes „Altengerechte Stadt“ werden ebenfalls Planungs- und Beteiligungsformen entwickelt, die auf eine Neuausrichtung der Quartiers- und Stadtteilgestaltung und eine umfassendere Partizipation der älterer Menschen aber auch der anderen Generationen an der Planung und der Gestaltung der Infrastruktur, Stadtteilgestaltung und des Gemeinwesens zielen. Mit dem Projekt ist auch ein Beratungsangebot an die Kommunen verbunden. Die Enquete-Kommission Situation und Zukunft der Pflege des Landtags NRW hat im Rahmen ihrer von allen Landtagsfraktionen getragenen Handlungsempfehlungen u.a. Aussagen zu den kommunalen Planungen zur Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur und des Wohnens für ältere und pflegebedürftige Menschen formuliert. Deren Umsetzung gilt es auch von der Stadt Münster mit unterstützen. Eine große Herausforderung besteht in der Steuerung der Inanspruchnahme der verschiedenen Versorgungsangebote: Die künftig noch steigende Zahl von Pflegebedürftigen erfordert es zwar, die Angebote und Infrastruktur der professionellen Pflege auch quantitativ auszubauen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich bereits heute ein Großteil der Menschen ein Leben im Heim nicht vorstellen kann und so lange wie möglich selbständig zuhause leben möchte oder eine gemeinschaftliche Wohnform in Anspruch nehmen möchte, die neben der eigenen Häuslichkeit auch eine gesicherte Pflege bietet. Insbesondere werden niedrigschwellig unterstützende und begleitende Hilfen ebenso wie eine stärkere Vernetzung einzelner Pflegeangebote an Bedeutung zunehmen. Darüber hinaus bedarf es eines weiteren Ausbaus „Alternativer Versorgungsstrukturen“ wie gemeinschaftliche und integrierte Wohnprojekte, Betreutes Wohnen, Betreute Wohngemeinschaften und Hausgemeinschaften sowie quartiersbezogene Wohn- und Pflegeversorgungskonzepte, die verschiedene Wohn- und Betreuungsformen kleinräumig vernetzen. Ein weiteres Problem sind überdies die Schnittstellenprobleme zwischen den verschiedenen sozialen Sicherungssystemen. Wohn- und pflegebegleitenden Hilfen und Dienstleistungen erhalten eine wachsende Bedeutung für die selbstbestimmte Lebensführung und den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit und eigenen Wohnung. Hierzu gehört u.a. eine notwendige Infrastruktur mit Versorgungseinrichtungen des alltäglichen Bedarfs und Dienstleistungen im Quartier und Stadtteil. Hier müssen Anregungen und Impulse gegeben werden zur Entwicklung einer Infrastruktur an Läden, Dienstleistungen und auch Hol- und Bringdiensten. Ebenso stellt das 4 Zusammenwirken von Trägern der sozialen Arbeit, von Initiativen und der Selbsthilfe einen wichtigen Trägermix dar, der neue Angebotsformen und quartiersbezogene Versorgungskonzepte möglich macht. Von besonderer Bedeutung ist eine enge träger- und angebotsübergreifende Kooperation wie auch die Einbeziehung informeller Hilfeleistungen. Sinnvoll erscheint auch die Zusammenarbeit mit örtlichen Vereinen, Initiativen, Wohnungsunternehmen, sozialen Trägern und Kirchengemeinden sowie Trägern zielgruppenspezifischer Angebote und Einrichtungen. Die Enquete-Kommission Situation und Zukunft der Pflege in NRW hat im Rahmen ihrer Handlungsempfehlungen u.a. folgende Aussagen zur kommunalen Pflegeplanung formuliert: Verknüpfung der Alten- und Pflegeplanung mit anderen kommunalen Planungsfeldern: „Die Kommission hält es für notwendig, die Alten- und Pflegeplanung zukünftig stärker auch mit anderen kommunalen Planungsfeldern zu verknüpfen. Hierbei sind Ansätze von Bedeutung, die eine Ausrichtung kommunaler Leistungen zur Sozial-, Bauland- und Wohnungspolitik u.a. an den Wohn- und Lebensbedürfnissen älterer und pflegebedürftiger Menschen vorsehen. Hierbei stellen die Schaffung einer Angebotsvielfalt und eine ausgewogene räumliche Verteilung der Angebote eine wichtige Aufgabe dar.“ Integrierte Planung in den Kommunen: „Es müssen geeignete Verfahren und Kooperationsformen für das Zusammenwirken von Stadt- und Sozialplanung, Altenhilfe, Wohnungswirtschaft und Bewohnern entwickelt werden. Dies erfordert auch einen integrativen Planungsansatz in den Kommunen. Deshalb empfiehlt die Kommission den Kommunen im Rahmen ihrer Planungsverantwortung wohnungs- und städtebauliche sowie sozialplanerische Konzepte auch zur Altenhilfe und Stadtteilentwicklung zu integrieren und für die Umsetzung mit Trägern der sozialen Arbeit, Wohnungsunternehmen, anderen Akteuren im Stadtteil (Vereine, Schulen usw.) sowie betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern im Stadtteil zusammenzuerarbeiten.“ Beteiligungsformen bei der kommunalen Planung: „Für die Weiterentwicklung der Wohn- und Pflegeinfrastruktur empfiehlt die Kommission auf kommunaler Ebene einen Pflegediskurs zu installieren, der neben den Trägern der Altenhilfe, die Betroffenen selbst, die Wohnungswirtschaft, gesellschaftliche Organisationen im Stadtteil, Kirchengemeinden, Initiativen und gegebenenfalls auch Organisationen des Dienstleistungsbereiches an den Planungen und zu findenden Lösungen beteiligt.“ Neue Wohnformen in die kommunale Pflegeplanung einbeziehen: „Die Kommission hält es für notwendig, neue Wohnformen und die Anpassungsmaßnahmen im Bestand in der kommunalen Pflegeplanung maßgeblich zu berücksichtigen und die Bewohnerinnen und Bewohner in diesen Prozess mit ein zu beziehen. Den Kreisen und kreisfreien Städten wird daher empfohlen, eine aktive, kommunale Pflegeplanung zu betreiben, die vorrangig die Entwicklung entsprechender Wohnangebote unterstützt. Dies sollte u. a. durch eine fachliche Beratung und Vermittlung, ggf. der Bereitstellung geeigneter Grundstücke, der Förderung einzelner, modellhafter Wohnformen und unter Einbeziehung von Wohnungsunternehmen und sozialer Träger durch die Aufstellung von entsprechenden städtischen und sozialen Entwicklungsplänen geschehen. An die Kommunen und Kreise richtet die Kommission die Empfehlung, innenstadtnahe Flächen für Betreutes bzw. Service Wohnen oder andere Wohnformen, wie Hausgemeinschaften, betreute Wohngemeinschaften und Mehrgenerationenwohnen, bereit zu stellen.“ Entwicklung integrierter wohnortnaher Versorgungskonzepte: „Die Entwicklung integrierter wohnortnaher Versorgungskonzepte stellt einen wichtigen Ansatz zur Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur dar. Dabei gilt es ambulante und mobile Dienste, Sozialstationen, Tages- und Kurzzeitpflege, stationäre Einrichtungen und Wohnangebote auch mit gesicherter Pflege in integrierter Weise auf den Bedarf der im Wohnquartier oder Stadtteil lebenden Bevölkerung auszurichten und zu vernetzen. Von besonderer Bedeutung ist deshalb eine enge träger- und angebotsübergreifende Kooperation wie auch die Einbeziehung informeller Hilfeleistungen. Sinnvoll ist auch die Zusammenarbeit mit örtlichen Vereinen und Institutionen sowie anderen zielgruppenspezifischen Angeboten und Einrichtungen. Die Kommission empfiehlt den Kommunen und Trägern, die Entwicklung entsprechender Versorgungskonzepte zu initiieren bzw. zu unterstützen.“ Förderung generationenübergreifender Konzepte: „Zur nachhaltigen Förderung von kleinen sozialen Netzen, Nachbarschaftshilfen und bürgerschaftlichem Engagement hat es sich als sinnvoll erwiesen, Angebote der offenen Altenhilfe auch mit denen anderer Generationen zu verknüpfen und zum Teil auch generationenübergreifend auszurichten (z.B. in Nachbarschaftstreffs). Hierzu ist auch eine Zusammenarbeit und Vernetzung mit Selbsthilfegruppen und Vereinen sowie die Einbeziehung örtlicher Schulen und Kinder- und Jugendeinrichtungen wichtig.“ Errichtung neuartiger Pflege- und Wohnangebote: „Die Kommission sieht in einzelnen bereits örtlich umgesetzten Konzepten kommunaler Pflegeplanung, die eine planmäßige Errichtung neuartiger Pflege- und Wohnangebote vorsehen, einen interessanten Weg für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur in den Stadtteilen und Gemeinden. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass neue Einrichtungen mit separaten Wohneinheiten in die Siedlungsstruktur integriert und in überschaubare Wohngruppen untergliedert werden. Die Kommission empfiehlt, auf die jeweils örtliche Struktur ausgerichtet, entsprechende Ansätze in die kommunalen Pflegeplanungen einzubeziehen.“ Ansätze des betreuten Wohnens bzw. Hausgemeinschaften: „In Bezug auf die Weiterentwicklung von Betreuungsformen außerhalb der ursprünglichen Wohnung verdienen Ansätze des betreuten Wohnens und gemeinschaftliche Wohnformen mit einer gesicherten Pflege sowie Hausgemeinschaften hohe Aufmerksamkeit. Die Kommission empfiehlt, solche Ansätze auszubauen und weiterzuentwickeln. Zugleich wird empfohlen diese einer eingehenden Evaluation zu unterziehen, um ihre Reichweite und weitere Entwicklungsmöglichkeiten auszuloten.“ « Zielgruppenspezifische Ausrichtung der verschiedenen Wohn- und Betreuungsformen: „Im stärkeren Maße als bisher sind zielgruppenspezifische Interessen bei der Planung von neuen Wohnprojekten und bei der altersgerechten Umgestaltung bestehender Wohnquartiere zu berücksichtigen. Die Kommission hält es dabei für notwendig, Rahmenbedingungen für einen Verbleib in privaten Wohnungen zu verbessern und Nachbarschaftssysteme, Netzwerke und Selbsthilfeorganisationen, die die Zielgruppen erreichen, zu stärken. Die Kommission empfiehlt den Kommunen und Kreisen sich im Rahmen der kommunalen Pflegeplanung dafür einzusetzen, dass eine individuelle und zugehende muttersprachliche Beratung im Rahmen der Gesundheitsvorsorge, Wohn- und Pflegeberatung für ältere und pflegebedürftige Migrantinnen und Migranten angeboten wird und eine Vernetzung zwischen Altenhilfe, der Migrationsarbeit und der Infrastruktur auf Stadtteilebene sowie eine Öffnung der bestehenden Angebote der Altenhilfe - auch für Menschen mit Migrationshintergrund — erfolgt und eine nachgehende Betreuung organisiert wird. Zudem sollten je nach Bedarf sowohl interkulturelle als kulturspezifische Angebote geschaffen werden. gez. Maria Klein- gez. Manfred Kehr gez. Tim Rohleder Schmeink gez. Hery Klas gez. Ilse Schleef gez. Helga Bennink gez. Jutta Möllers gez. Claudia Scholz gez. Wilhelm Breitenbach gez. Jörn Möltgen gez. Dr. Rita Stein-Redent gez. Christof Hoffmann gez. Carsten Peters gez. Brigitte von Schoenebeck
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bremer Straße 54
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0496/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 02.06.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37