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V/0496/2005

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/ GAL an den Rat A-R/0013/2005 "Kommunale Pflegeplanung und

Vorlage 02.06.2005

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 29.06.2005, TOP 2.4

Beschlussvorlage

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Anlage

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Beschlussvorlage

9300 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/ GAL an den Rat A-R/0013/2005 "Kommunale 
Pflegeplanung und Beteiligungsverfahren weiterentwickeln" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.06.2005 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Dem Grundanliegen des Antrags (Anlage) wird gefolgt.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
2.1 dem Rat in der zweiten Jahreshälfte 2005 das künftige Konzept der kommunalen Pflegepla-
nung unter den Gesichtspunkten Methodik, Wirtschaftlichkeit, Verfahren und Beteiligung sowie 
Inhalte und Fortschreibung nach Vorberatung in der Pflegekonferenz im Rahmen einer geson-
derten Vorlage vorzustellen, die auch die Anregungen des Antrags würdigt und Empfehlungen 
zu ihrer Umsetzung enthält, 
 
2.2 die künftige Ausrichtung der Aufgabenwahrnehmung der Pflegekonferenz sowie der, damit 
einher gehenden, geänderten Geschäftsordnung nach Abstimmung mit der Pflegekonferenz 
dem Rat ebenfalls im zweiten Halbjahr 2005 in einer weiteren Vorlage darzustellen.  
 
3. Mit diesen Maßgaben ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL A-R/0013/2005 
vom 03.05.2005 erledigt. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Rahmenbedingungen in NRW 
 
Mit der zum 01.08.2003 durchgeführten Novellierung des Landespflegegesetzes Nordrhein-
Westfalen (PfG NW) wurde die Pflegebedarfsplanung als Instrument zur Vergabe von Fördermit-
teln für die ambulante, teil- und vollstationäre Pflege, gebunden an eine vorherige Bedarfsbestäti-
gung, von der Altenhilfe- und Pflegeplanung, abgelöst. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0496/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Schulze auf´m Hofe 
Ruf: 
492 50 25 
E-Mail: 
SchulzeT@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.06.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Der Wechsel von der kommunalen Pflegebedarfsplanung zur kommunalen Pflegeplanung resultiert 
insbesondere aus der Notwendigkeit, Pflegeinfrastrukturplanung und Förderverfahren zu trennen. 
Die rechtlichen Voraussetzungen dazu ergeben sich aus den Regelungen des Pflegeversiche-
rungsgesetzes, den im EU-Recht enthaltenen Vorgaben zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen 
und aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG), die eine 
Gleichbehandlung der Anbieter am Pflegemarkt im Hinblick auf die Gewährung einer Förderung 
vorsieht. 
 
Davon unberührt bleibt die kommunale Aufgabe, den Bedarf an Pflegeeinrichtungen festzustellen 
und zu kontrollieren, inwieweit dieser Bedarf durch vorhandene Einrichtungen gedeckt wird. Die 
kommunale Pflegeplanung und die mit ihr einher gehende Infrastrukturverantwortung ist eine 
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Kommunen, in deren Rahmen sie zu prüfen haben, ob ein 
qualitativ und quantitativ ausreichendes sowie wirtschaftliches Angebot an Pflegeeinrichtungen zur 
Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung steht und welche Maßnahmen sie ggf. ergreifen müs-
sen, um die Versorgung mit Pflegeangeboten in ihrem Gebiet zu sichern (vgl. auch Gesetzesbe-
gründung zum PfG NW, neue Fassung). 
 
2. Inhalte des Antrags 
 
Der Inhalt des Antrags zielt im Wesentlichen darauf ab, 
- den Planungsansatz des stadtweiten und stadtteilorientierten Angebots- und Strukturkonzeptes 
für ältere, hilfe- und pflegebedürftige sowie demenzkranke Menschen im Hinblick auf den Aus-
bau geeigneter Wohnformen und auf der Grundlage der geänderten gesetzlichen Rahmenbe-
dingungen fortzuführen, 
- die spezifischen Interessen und Anforderungen pflegebedürftiger Menschen vor dem Hinter-
grund des Erhalts von Selbständigkeit und Selbstbestimmung im Wohnquartier zu berücksich-
tigen, wobei die Zielgruppen der demenziell erkrankten Menschen, Migrantinnen und Migran-
ten, älterer behinderte Menschen, Menschen mit gleichgeschlechtlicher Orientierung sowie 
jüngerer pflegebedürftiger Personen gleichermaßen Beachtung finden muss, 
- einen Beteiligungs-/Planungsprozess bzw. kommunalen Pflegediskurs zu entwickeln, die 
kommunale Pflegekonferenz entsprechend zu öffnen sowie geeignete Kooperationsformen und 
Verfahren für das Zusammenwirken von Stadt- und Sozialplanung, Altenhilfe, Wohnungswirt-
schaft und Bewohnerinnen bzw. Bewohnern aufzuzeigen. 
 
 
3. Bewertung 
 
Der Antrag regt insbesondere an, bei der Planung und Konzipierung pflegerischer Angebote die 
Selbstbestimmung Pflegebedürftiger bzw. älterer und hilfebedürftiger Menschen sowie deren indi-
vidueller Bedürfnisse, auch jenseits pflegerisch er Bedarfe, umfassend in den Blick zu nehmen. In 
dem Zusammenhang empfiehlt der Antrag, sowohl die fachübergreifende Kooperation unter den in 
den Bereichen Soziales, Pflege, Altenhilfe, und Wohnen tätigen Akteuren als auch die Zusammen-
arbeit zwischen diesen auf der einen und gesellschaftlichen Organisationen, Gruppen sowie be-
troffenen bzw. interessierten Bewohnerinnen und Bewohnern im Stadtteil auf der anderen Seite zu 
stärken. 
 
Der Bericht “Entwicklung eines stadtweiten und stadtteilorientierten Angebots- und Strukturkonzep-
tes für ältere, hilfe- und pflegebedürftige sowie demenzkranke Menschen und Fortschreibung der 
Pflegebedarfsplanung 2000” (Vorlage Nr. 847/2002) hebt hervor, dass sich die kommunale  Pfle-
geplanung nicht mehr nur auf pflegerische Versor gungsbereiche im engeren Wortsinn beschränkt. 
Auch die Vorlage V/0985/2004 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL “Weiterent-
wicklung der Handlungsstrategien Wohnen im Alter” verweist auf die Notwendigkeit, dass die ver-
schiedenen Arbeitsbereiche bzw. Akteure in den Bereichen Wohnen, Altenhilfe und Pflege feld-
übergreifend zusammenarbeiten. Altenhilfe- und Pflegeplanung legen den Focus auf Versorgungs-
, Wohn- und Pflegemodelle, die darüber hinaus begleitende und pflegeergänzende Angebote e-
benso einbeziehen wie geeignete Infrastrukturbedingungen und andere Möglichkeiten im Wohn-

- 3 - 
umfeld, die den alltäglichen Bedürfnissen der betreffenden Personen möglichst adäquat begegnen. 
Dazu gehört ferner, soweit geboten und, zumal unter Finanzierungsgesichtspunkten, möglich, 
auch solche Angebote zu realisieren bzw. fortzuentwickeln, deren Konzepte sich in der klassischen 
Versäulung ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Angebote nicht angemessen abbilden 
lassen. 
 
Weiter regt der Antrag an, auf bürgerschaftl iches Know-how und Engagement im Rahmen der 
kommunalen Pflegeplanung ebenso zurückzugreifen wie im Zusammenhang der Aufgabenwahr-
nehmung durch die Pflegekonferenz. Auch aus Sicht der Verwaltung kann die Beteiligung von 
Bürgerinnen und Bürgern bei der Realisierung konkreter Projekte, bei der Planung und Weiterent-
wicklung von Angeboten im Stadtteil sowie auf der Programm- bzw. Planungsebene einschließlich 
der Pflegekonferenz dazu beitragen, Bedarfe aufzuzeigen, geeignete vorpflegerische, pflegeer-
gänzende und pflegerische Angebote zu konzipieren, um so den lokalen Pflegemarkt aktiv mitzu-
gestalten. 
 
Maßnahmekataloge können nur in regelmäßiger und verl ässlicher Abstimmung, im Einzelfall, bei 
besonderen Bedarfskonstellationen mit Hilfe von Informationsveranstaltungen, Zukunftswerkstät-
ten, Runden Tischen etc. möglichst auf Stadtteilebene zum Erfolg führen, wobei immer der Erhalt 
der Selbständigkeit und die Selbstbestimmung älterer, hilfe- und pflegebedürftiger Menschen im 
Mittelpunkt steht und als Grundlage bei der Planung und Ausrichtung der Versorgungsstrukturen 
im Quartier dient. 
 
4. Fazit und weiteres Verfahren 
 
Kommunale Pflegeplanung ist ein komplexer Prozess und führt nur dann zu sachgerechten Ergeb-
nissen, die den Zielen weitest gehender Selbständigkeit und umfassender Berücksichtigung ihrer 
Alltagsbedürfnisse begegnen können, wenn die fachlichen Kompetenzen aller Akteure gebündelt 
und bürgerschaftliche Beteiligungsmöglichkeiten gestärkt und weiterentwickelt werden. In dem 
Zusammenhang geeignete Verfahren und Kooperationsformen werden die in Aussicht gestellten 
Vorlagen darstellen. 
 
Die Handlungsempfehlungen des Berichts der Enquête-Kommission des Landtags Nordrhein-
Westfalen “Situation und Zukunft der Pflege in NRW”, ferner die ersten vorläufigen Überlegungen 
zu den Empfehlungen zur kommunalen Altenhilfe- und Pflegeplanung
1, unterstreichen die kommu-
nale Verantwortung für die pflegerische Infrastruktur und die Hinwendung zu Planungskonzepten, 
die bürgerschaftliche Beteiligung einbeziehen, fachbereichsübergreifende Perspektiven bei der 
Entwicklung und Gestaltung pflegerischer Angebote vor Ort einblenden und auf eine intensivere 
Angebotsvernetzung auch über Angebotssäulen hinweg ausgerichtet sind.  
 
Die im Antrag formulierten Planungsansätze, Rahmenbedingen und Kooperationsformen werden 
in den avisierten Vorlagen zur Pflegeplanung und zur Pflegekonferenz in der zweiten Jahreshälfte 
2005 mit Empfehlungen zur Umsetzung im Einzelnen erörtert; die Vorlagen werden dem Rat nach 
Vorberatung in den zuständigen Fachausschüssen sowie in der Pflegekonferenz vorgelegt. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Dr. Agnes Klein 
 
 
 
                                                
 
1  Erstellt von einer Arbeitsgruppe von Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums für Gesundheit, 
Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen, der Universität Dortmund, des Städ-
tetags Nordrhein-Westfalen und des Landkreistags Nordrhein-Westfalen sowie einiger Kommunen.

Anlage

19193 Zeichen

Antrag

„Kommunale Pflegeplanung und

02.05.2005 j ,
1)

Beteiligungsverfahren weiterentwickeln“

Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Ratsfraktion Münster

Bremer Str. 54
48155 Münster

Fon: 0251/89958 10
Fax: 0251/89958 15
gruene.ratsfraktion@muenster.de

Die Verwaltung wird beauftragt: www.gruene-muenster.de

Den bislang entwickelten integrierten Planungsansatz unter den

neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln und

auf Grundlage der im Landespflegegesetz gegebenen Hinweise

ein Verfahren für die kommunale Pflegeplanung sowie für den Ausbau geeigneter
Wohnformen aufzustellen. Dabei gilt es ein breites, differenziertes und vor allem
auch flexibles Angebot zu entwickeln, bei dem die Sicherung der Pflege in der
eigenen Häuslichkeit im Vordergrund steht. Zudem sind komplementäre ambulante
Hilfen, neue Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische
Angebotsformen aufzuzeigen und bei der Weiterentwicklung der örtlichen
Infrastruktur einzubeziehen.

Geeignete Verfahren und Kooperationsformen für das Zusammenwirken von Stadt-
und Sozialplanung, Altenhilfe, Wohnungswirtschaft und Bewohnern aufzuzeigen.
Bei der Umsetzung soll mit Trägern der sozialen Arbeit, Wohnungsunternehmen
und anderen Akteuren (z.B.Vereine) sowie betroffenen Bewohnerinnen und
Bewohnern im Stadtteil zusammengearbeitet werden.

Einen Beteilungsprozess bzw. Pflegediskurs zu entwickeln, der neben den Trägern
der Altenhilfe, die Betroffenen selbst, die Wohnungswirtschaft, gesellschaftliche
Organisationen im Stadtteil, Kirchengemeinden, Initiativen und ggfs. auch
Organisationen des Dienstleistungsbereichs an den Planungen und zu
erarbeitenden Lösungen zu beteiligt. Dabei sollen verschiedene Beteiligungsformen
mit einbezogen und weiterentwickelt werden. Hierzu gehören Stadtteilkonferenzen,
Foren, Zukunftswerkstatt, open space sowie geeignete Befragungsformen und
projektbezogene Aktivitätsformen.

Die örtliche Pflegekonferenz entsprechend den neuen Anforderungen
weiterzuentwickeln und für einen breiten Beteiligung- und Planungsprozess zu
öffnen. Die örtliche Pflegekonferenz soll auch dazu genutzt werden, Planungen von
Investoren vorzustellen, zur Diskussion zu stellen und an den Leitlinien der Stadt für
eine Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur zu messen.

58 Folgende Prinzipien und Aspekte in die kommunale Pflegeplanung mit
einzubeziehen:

a) Die Erhaltung der Selbständigkeit und Selbstbestimmung der pflegebedürftigen
Menschen als Grundlage bei der Planung für die Ausrichtung der
Versorgungsstrukturen heranzuziehen.

b) Wohn- und Versorgungsformen im Alter und im Fall von Pflegebedürftigkeit an
der Normalität und an den Wünschen der pflegebedürftigen Menschen zu
orientieren. Ein zentrales Anliegen muss dabei die Gestaltung von Wohn-, Pflege-
und Hilfsangeboten im normalen Wohngebiet sein.

c) Die spezifische Interessen und Anforderungen verschieden Zielgruppen — wie die
in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkten, meist demenziell erkrankten Menschen,
Migrantinnen und Migranten, ältere behinderte Menschen, Menschen mit
gleichgeschlechtlicher Orientierung oder jüngeren pflegebedürftigen Personen bei
der Planung von neuen Wohnprojekten und bei der altersgerechten Umgestaltung
bestehender Wohnquartiere zu berücksichtigen.

d) Bei Bedarf eine individuelle und zugehende muttersprachliche Beratung im
Rahmen der Gesundheitsvorsorge, Wohn- und Pflegeberatung und eine
Vernetzung zwischen Altenhilfe, der Migrationsarbeit und der Infrastruktur auf
Stadtteilebene zu initiieren und zu unterstützen.

e) Die Rahmenbedingungen für einen Verbleib in privaten Wohnungen weiter zu
verbessern und Nachbarschaftssysteme, Netzwerke und Selbsthilfeorganisationen
zu stärken und die Entwicklung eines individuellen Pflege- und Hilfemixes aus
professionellen, wie auch informellen Angeboten zu fördern.

e) Neue Wohn- und Pflegeformen und die baulichen Anpassungsmaßnahmen im
Bestand als Alternative zur stationären Pflege in der kommunalen Planung
einzubeziehen. Insbesondere sollten Hausgemeinschaften und andere
gemeinschaftliche Wohnformen mit individuell zugeschnittenen Service- und
Unterstützungsleistungen starke Berücksichtigung finden.

6. Die bislang geleistete qualitative gute Pflege- und Wohnberatungsarbeit
weiterzuentwickeln und insbesondere die Wohnprojektberatung gezielt
auszuweiten.

Begründung:

Die Stadt Münster hat mit ihrem bisher erarbeiteten Konzepten sowohl für die Entwicklung
einer stadtteilorientierten und stadtweiten Angebots- und Strukturentwicklung in der Pflege
wie auch dem ressortübergreifenden Handlungskonzept Wohnen im Alter bereits eine gute

2

Grundlage für eine neu ausgerichteten kommunalen Pflegeplanung gelegt. Hierauf
aufbauend müssen die Planungsinstrumente nun unter den neuen gesetzlichen
Rahmenbedingungen neu ausgerichtet werden. Verbunden hiermit ist nicht nur ein neuer
planerischer Ansatz sondern auch ein Paradigmawechsel. Vor dem Hintergrund der
demografischen Entwicklung, einer weiteren kulturellen Differenzierung und der
Herausbildung eines breiten Spektrums an Lebensentwürfen bei älteren und auch
pflegebedürftigen Menschen spricht vieles dafür eine sehr differenzierte und an den
Bedürfnislagen wandelbare Infrastruktur zu entwickeln. Großeinrichtungen, die aufgrund
der Refinanzierung in ihrer Grundstruktur auf viele Jahrzehnte hinaus erhalten bleiben
müssen, werden eher Schwierigkeiten haben auf den Bedarf zukünftiger Generationen
sich auszurichten. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig ein Großteil der pflegerischen
Infrastruktur durch Kooperationen insbesondere mit der Wohnungswirtschaft entstehen
wird.

Zudem müssen die Planungs- und Beteiligungsverfahren sich weg von einem bislang
überwiegend kosten- und anbieterinteressengeleiteten Verfahren hin zu einem auf
Partizipation ausgerichteten integrierenden Stadtteil- und Sozialplanung entwickeln.

Im Rahmen der Novellierung des Landespflegegesetzes NRW wurde 2003 die bis dahin
gültige Objektfinanzierung und Pflegebedarfsplanung durch die Subjektfinanzierung über das
Pflegewohngeld und die kommunale Pflegeplanung ersetzt. Hiermit wird auch die bis hin
angewandte indikatorengestützte kommunale Infrastrukturplanung hinfällig. Das
Landespflegegesetz sieht nunmehr vor, dass von den Kreisen und Kreisfreien Städte eine
Bestands-aufnahme des vorhandenen Angebotes an Pflegedienstes und Pflegeeinrichtungen
durchgeführt werden soll. Zudem soll eine Überprüfung stattfinden, ob der Pflegemarkt ein
qualitativ und quantitativ ausreichendes Hilfeangebot für Pflegebedürftige und ihre
Angehörigen zur Verfügung stellt und die Vielfalt der Träger von Einrichtungen gewahrt und
deren Selbständigkeit, Selbstverständnis und Unabhängigkeit beachtet werden. Diese sieht
vor, dass die Kreise und kreisfreien Städte auf die Entwicklung der pflegerischen Infrastruktur
gestalterisch maßgelblich Einfluss nehmen sollen. Darüber hinaus ist verankert, dass jedes
Heimneubauprojekt in der örtlichen Pflegekonferenz vorgestellt werden soll. Zudem muss ein
breiter Beteiligungsprozess und ein örtlicher Pflegediskurs entwickelt werden.

Mit der Novellierung des Landespflegegesetzes existiert das Instrument der Bedarfsprüfung
bzw. -bestätigung nicht mehr. Vielmehr bleibt es Investoren unbenommen, Einrichtungen zu
Errichten. Damit die Bewohnerinnen und Bewohner jedoch Pflegewohngeld erhalten können
müssen Vorgaben, wie max. Platzzahl, Raumkonzepte und bauliche Ausrichtung eingehalten
werden. Das neue Planungsverfahren ist darauf angelegt, dass die Kommunen den Weg einer
aktiven Planung beschreiten, Bedarfe aufzeigen und geeignete Angebotsformen mit entwickeln
und initiieren. Dabei gilt es auch mit der Entwicklung einer breiten Infrastruktur an Wohn- und
Pflegeangeboten einer weiteren Ausweitung von stationären Plätzen entgegen zu wirken.

Mit der Novellierung ist auch die Zielbestimmung des Landespflegegesetzes erweitert worden.
Neben der Berücksichtigung der Belange älterer und pflegebedürftiger Migrantinnen und
Migranten bei der Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur sollen nun auch weitere
Zielgruppen, bspw. ältere und pflegebedürftigen Menschen mit gleichgeschlechtlichem
Lebensentwurf bei der Planung Berücksichtigung finden.

3

Zudem soll die pflegerische Versorgung nach dem Grundsatz des Vorrangs der häuslichen
Versorgung ortsnah aufeinander abgestimmt und nach dem allgemein anerkannten
medizinisch-pflegerischen Erkenntnisstand sichergestellt sowie die pflegenden Angehörigen
bei der häuslichen Pflege unterstützt werden. Neue Wohn- und Pflegeformen sollen in die
Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur mit einbezogen und entsprechend in der
kommunalen Pflegeplanung mit verankert werden.

Der Landespflegeausschuss entwickelt unter Beteiligung kommunaler Sozialplaner und unter
Einbeziehung der Vorgaben des Landespflegegesetzes Verfahren zur Erprobung und
Durchführung von Methoden und Instrumenten zur neuen kommunalen Pflegeplanung. Im
Rahmen des vom Land geförderten und von der Landesseniorenvertretung getragenen
Projektes „Altengerechte Stadt“ werden ebenfalls Planungs- und Beteiligungsformen
entwickelt, die auf eine Neuausrichtung der Quartiers- und Stadtteilgestaltung und eine
umfassendere Partizipation der älterer Menschen aber auch der anderen Generationen an der
Planung und der Gestaltung der Infrastruktur, Stadtteilgestaltung und des Gemeinwesens
zielen. Mit dem Projekt ist auch ein Beratungsangebot an die Kommunen verbunden.

Die Enquete-Kommission Situation und Zukunft der Pflege des Landtags NRW hat im Rahmen
ihrer von allen Landtagsfraktionen getragenen Handlungsempfehlungen u.a. Aussagen zu den
kommunalen Planungen zur Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur und des
Wohnens für ältere und pflegebedürftige Menschen formuliert. Deren Umsetzung gilt es auch
von der Stadt Münster mit unterstützen.

Eine große Herausforderung besteht in der Steuerung der Inanspruchnahme der
verschiedenen Versorgungsangebote: Die künftig noch steigende Zahl von Pflegebedürftigen
erfordert es zwar, die Angebote und Infrastruktur der professionellen Pflege auch quantitativ
auszubauen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich bereits heute ein Großteil der
Menschen ein Leben im Heim nicht vorstellen kann und so lange wie möglich selbständig
zuhause leben möchte oder eine gemeinschaftliche Wohnform in Anspruch nehmen möchte,
die neben der eigenen Häuslichkeit auch eine gesicherte Pflege bietet.

Insbesondere werden niedrigschwellig unterstützende und begleitende Hilfen ebenso wie eine
stärkere Vernetzung einzelner Pflegeangebote an Bedeutung zunehmen. Darüber hinaus
bedarf es eines weiteren Ausbaus „Alternativer Versorgungsstrukturen“ wie gemeinschaftliche
und integrierte Wohnprojekte, Betreutes Wohnen, Betreute Wohngemeinschaften und
Hausgemeinschaften sowie quartiersbezogene Wohn- und Pflegeversorgungskonzepte, die
verschiedene Wohn- und Betreuungsformen kleinräumig vernetzen. Ein weiteres Problem sind
überdies die Schnittstellenprobleme zwischen den verschiedenen sozialen
Sicherungssystemen.

Wohn- und pflegebegleitenden Hilfen und Dienstleistungen erhalten eine wachsende
Bedeutung für die selbstbestimmte Lebensführung und den Verbleib in der eigenen
Häuslichkeit und eigenen Wohnung. Hierzu gehört u.a. eine notwendige Infrastruktur mit
Versorgungseinrichtungen des alltäglichen Bedarfs und Dienstleistungen im Quartier und
Stadtteil. Hier müssen Anregungen und Impulse gegeben werden zur Entwicklung einer
Infrastruktur an Läden, Dienstleistungen und auch Hol- und Bringdiensten. Ebenso stellt das

4

Zusammenwirken von Trägern der sozialen Arbeit, von Initiativen und der Selbsthilfe einen
wichtigen Trägermix dar, der neue Angebotsformen und quartiersbezogene
Versorgungskonzepte möglich macht. Von besonderer Bedeutung ist eine enge träger- und
angebotsübergreifende Kooperation wie auch die Einbeziehung informeller Hilfeleistungen.
Sinnvoll erscheint auch die Zusammenarbeit mit örtlichen Vereinen, Initiativen,
Wohnungsunternehmen, sozialen Trägern und Kirchengemeinden sowie Trägern
zielgruppenspezifischer Angebote und Einrichtungen.

Die Enquete-Kommission Situation und Zukunft der Pflege in NRW hat im Rahmen ihrer
Handlungsempfehlungen u.a. folgende Aussagen zur kommunalen Pflegeplanung formuliert:

Verknüpfung der Alten- und Pflegeplanung mit anderen kommunalen
Planungsfeldern: „Die Kommission hält es für notwendig, die Alten- und
Pflegeplanung zukünftig stärker auch mit anderen kommunalen Planungsfeldern zu
verknüpfen. Hierbei sind Ansätze von Bedeutung, die eine Ausrichtung kommunaler
Leistungen zur Sozial-, Bauland- und Wohnungspolitik u.a. an den Wohn- und
Lebensbedürfnissen älterer und pflegebedürftiger Menschen vorsehen. Hierbei stellen
die Schaffung einer Angebotsvielfalt und eine ausgewogene räumliche Verteilung der
Angebote eine wichtige Aufgabe dar.“

Integrierte Planung in den Kommunen: „Es müssen geeignete Verfahren und
Kooperationsformen für das Zusammenwirken von Stadt- und Sozialplanung, Altenhilfe,
Wohnungswirtschaft und Bewohnern entwickelt werden. Dies erfordert auch einen
integrativen Planungsansatz in den Kommunen. Deshalb empfiehlt die Kommission den
Kommunen im Rahmen ihrer Planungsverantwortung wohnungs- und städtebauliche
sowie sozialplanerische Konzepte auch zur Altenhilfe und Stadtteilentwicklung zu
integrieren und für die Umsetzung mit Trägern der sozialen Arbeit,
Wohnungsunternehmen, anderen Akteuren im Stadtteil (Vereine, Schulen usw.) sowie
betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern im Stadtteil zusammenzuerarbeiten.“

Beteiligungsformen bei der kommunalen Planung: „Für die Weiterentwicklung der
Wohn- und Pflegeinfrastruktur empfiehlt die Kommission auf kommunaler Ebene einen
Pflegediskurs zu installieren, der neben den Trägern der Altenhilfe, die Betroffenen
selbst, die Wohnungswirtschaft, gesellschaftliche Organisationen im Stadtteil,
Kirchengemeinden, Initiativen und gegebenenfalls auch Organisationen des
Dienstleistungsbereiches an den Planungen und zu findenden Lösungen beteiligt.“

Neue Wohnformen in die kommunale Pflegeplanung einbeziehen: „Die
Kommission hält es für notwendig, neue Wohnformen und die Anpassungsmaßnahmen
im Bestand in der kommunalen Pflegeplanung maßgeblich zu berücksichtigen und die
Bewohnerinnen und Bewohner in diesen Prozess mit ein zu beziehen. Den Kreisen und
kreisfreien Städten wird daher empfohlen, eine aktive, kommunale Pflegeplanung zu
betreiben, die vorrangig die Entwicklung entsprechender Wohnangebote unterstützt.
Dies sollte u. a. durch eine fachliche Beratung und Vermittlung, ggf. der Bereitstellung
geeigneter Grundstücke, der Förderung einzelner, modellhafter Wohnformen und unter

Einbeziehung von Wohnungsunternehmen und sozialer Träger durch die Aufstellung
von entsprechenden städtischen und sozialen Entwicklungsplänen geschehen. An die
Kommunen und Kreise richtet die Kommission die Empfehlung, innenstadtnahe
Flächen für Betreutes bzw. Service Wohnen oder andere Wohnformen, wie
Hausgemeinschaften, betreute Wohngemeinschaften und Mehrgenerationenwohnen,
bereit zu stellen.“

Entwicklung integrierter wohnortnaher Versorgungskonzepte: „Die Entwicklung
integrierter wohnortnaher Versorgungskonzepte stellt einen wichtigen Ansatz zur
Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur dar. Dabei gilt es ambulante und
mobile Dienste, Sozialstationen, Tages- und Kurzzeitpflege, stationäre Einrichtungen
und Wohnangebote auch mit gesicherter Pflege in integrierter Weise auf den Bedarf der
im Wohnquartier oder Stadtteil lebenden Bevölkerung auszurichten und zu vernetzen.
Von besonderer Bedeutung ist deshalb eine enge träger- und angebotsübergreifende
Kooperation wie auch die Einbeziehung informeller Hilfeleistungen. Sinnvoll ist auch die
Zusammenarbeit mit örtlichen Vereinen und Institutionen sowie anderen
zielgruppenspezifischen Angeboten und Einrichtungen. Die Kommission empfiehlt den
Kommunen und Trägern, die Entwicklung entsprechender Versorgungskonzepte zu
initiieren bzw. zu unterstützen.“

Förderung generationenübergreifender Konzepte: „Zur nachhaltigen Förderung von
kleinen sozialen Netzen, Nachbarschaftshilfen und bürgerschaftlichem Engagement hat
es sich als sinnvoll erwiesen, Angebote der offenen Altenhilfe auch mit denen anderer
Generationen zu verknüpfen und zum Teil auch generationenübergreifend auszurichten
(z.B. in Nachbarschaftstreffs). Hierzu ist auch eine Zusammenarbeit und Vernetzung
mit Selbsthilfegruppen und Vereinen sowie die Einbeziehung örtlicher Schulen und
Kinder- und Jugendeinrichtungen wichtig.“

Errichtung neuartiger Pflege- und Wohnangebote: „Die Kommission sieht in
einzelnen bereits örtlich umgesetzten Konzepten kommunaler Pflegeplanung, die eine
planmäßige Errichtung neuartiger Pflege- und Wohnangebote vorsehen, einen
interessanten Weg für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur
in den Stadtteilen und Gemeinden. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass neue
Einrichtungen mit separaten Wohneinheiten in die Siedlungsstruktur integriert und in
überschaubare Wohngruppen untergliedert werden. Die Kommission empfiehlt, auf die
jeweils örtliche Struktur ausgerichtet, entsprechende Ansätze in die kommunalen
Pflegeplanungen einzubeziehen.“

Ansätze des betreuten Wohnens bzw. Hausgemeinschaften: „In Bezug auf die
Weiterentwicklung von Betreuungsformen außerhalb der ursprünglichen Wohnung
verdienen Ansätze des betreuten Wohnens und gemeinschaftliche Wohnformen mit
einer gesicherten Pflege sowie Hausgemeinschaften hohe Aufmerksamkeit. Die
Kommission empfiehlt, solche Ansätze auszubauen und weiterzuentwickeln. Zugleich
wird empfohlen diese einer eingehenden Evaluation zu unterziehen, um ihre Reichweite
und weitere Entwicklungsmöglichkeiten auszuloten.“

« Zielgruppenspezifische Ausrichtung der verschiedenen Wohn- und
Betreuungsformen: „Im stärkeren Maße als bisher sind zielgruppenspezifische
Interessen bei der Planung von neuen Wohnprojekten und bei der altersgerechten
Umgestaltung bestehender Wohnquartiere zu berücksichtigen. Die Kommission hält es
dabei für notwendig, Rahmenbedingungen für einen Verbleib in privaten Wohnungen
zu verbessern und Nachbarschaftssysteme, Netzwerke und Selbsthilfeorganisationen,
die die Zielgruppen erreichen, zu stärken. Die Kommission empfiehlt den Kommunen
und Kreisen sich im Rahmen der kommunalen Pflegeplanung dafür einzusetzen, dass
eine individuelle und zugehende muttersprachliche Beratung im Rahmen der
Gesundheitsvorsorge, Wohn- und Pflegeberatung für ältere und pflegebedürftige
Migrantinnen und Migranten angeboten wird und eine Vernetzung zwischen Altenhilfe,
der Migrationsarbeit und der Infrastruktur auf Stadtteilebene sowie eine Öffnung der
bestehenden Angebote der Altenhilfe - auch für Menschen mit Migrationshintergrund —
erfolgt und eine nachgehende Betreuung organisiert wird. Zudem sollten je nach Bedarf
sowohl interkulturelle als kulturspezifische Angebote geschaffen werden.

gez. Maria Klein- gez. Manfred Kehr gez. Tim Rohleder

Schmeink gez. Hery Klas gez. Ilse Schleef

gez. Helga Bennink gez. Jutta Möllers gez. Claudia Scholz

gez. Wilhelm Breitenbach gez. Jörn Möltgen gez. Dr. Rita Stein-Redent
gez. Christof Hoffmann gez. Carsten Peters gez. Brigitte von Schoenebeck

Beratungsverlauf (1)

29.06.2005 Hauptausschuss
TOP 2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bremer Straße 54

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0496/2005
Typ
Vorlage
Datum
02.06.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37