Bruchstraße zwischen Schwab- und Lichtstraße: streckenbezogene Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Beschlussvorlage BV2/206/2022 vom 09.11.2022
Stand: Am 13.12.2022 in der Bezirksvertretung 2 mehrheitlich beschlossen.
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Dokumente
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Geltungsbereich Bruchstraße mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30kmh
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Beschlussvorlage
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Beratungsverlauf
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