2300/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 22.08.2022 (AN/1392/2022) "Absolutes Halteverbot im Bereich der Rechtskurve der Arnsberger Str. hinter Unterführung Sonderburger Str."
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3912 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 2300/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 22.08.2022 (AN/1392/2022) "Absolutes Halteverbot im Bereich der Rechtskurve der Arnsberger Str. hinter Unterführung Sonderburger Str." Die Fraktion DIE LINKE bittet um Beantwortung folgender Fragen: In ihrer Sitzung vom 03.05.2021 hatte die Bezirksvertretung Köln- Mülheim beschlos- sen, die Verkehrssituation im Bereich der Bahnunterführung Sonderburger Staße zu verbessern. Das komplexe Thema beinhaltet auch die Entschärfung der Gefahrensitu- ation im Bereich der Rechtskurve der Arnsberger Straße hinter der Unterführung Son- derburger Straße. In den letzten Wochen wurden nun alte gegen neue Verkehrsschilder mit der Bot- schaft „Absolutes Halteverbot“ ausgetauscht, doch die Parkplatz- Suchenden ignorie- ren dies geflissentlich. Regelmäßig stehen PKW´s im absoluten Halteverbot und par- ken weiter hin bis in den Kurvenbereich. Hin und wieder klemmen Bußgeld- Be- scheide hinter den Scheibenwischen, doch das Problem der Verkehrssicherheit ist noch immer nicht nachhaltig gelöst. Der Bürgersteig auf der südlichen Seite der Sonderburger Straße endet hinter der Un- terführung im Nichts vor den bis in die Kurve parkenden Autos. Zu Fuß Gehende sind gezwungen irgendwann vorher die Straßenseite zu wechseln oder sich vorsichtig um die parkenden Autos herum zu bewegen. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden im letzten halben Jahr im genannten Be- reich geahndet? 2. Nach welchen Kriterien wurde der Bereich, für den das absolute Halteverbot gilt, festgelegt? 3. Warum greift man nicht zum Mittel der Aufstellung von Pollern, um ein Parken im absoluten Halteverbot zu verhindern bzw. welche anderen Möglichkeiten kommen in Betracht, um das verkehrswidrige Parken zu unterbinden? 4. Wer hat über die bislang durchgeführten Maßnahmen entschieden? 2 5. Gab es einen Ortstermin oder Stellungnahmen mit bzw. vom Fußverkehrsbeauf- tragten und /oder Fahrradbeauftragten? Antwort der Verwaltung: Zu 1: Im Zeitraum 01.08.2022 – 30.06.2024 wurden an der betreffenden Stelle 264 Verwar- nungen ausgestellt. Zu 2 bis 5: Vor und hinter Kreuzungen bzw. Einmündungen muss ein Bereich von 5m freigehal- ten werden. Die 5m ergeben sich aus den Schnittpunkten der jeweiligen Eckausrun- dungen. Das bedeutet, dass innerhalb dieses 5m Bereiches das Parken gemäß §12 Absatz 3 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung verboten ist. Somit ist eine gesetzliche Rege- lung vorhanden, die bei Beachtung der Vorschriften eine ungehinderte und sichere Zufahrt zur Straße gewährleistet. Gemäß §45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung sind Verkehrszeichen und Verkehrs- einrichtungen zudem nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Um- stände zwingend geboten ist. Damit ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenige Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wie möglich anzuordnen. Eine Verpflich- tung der Straßenverkehrsbehörde, Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern durch bau- liche Maßnahmen (z.B. Poller, weitere Verkehrszeichen etc.) zu unterbinden, besteht darüber hinaus nicht. Aus den oben genannten Gründen sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Hier in dem konkreten Sachverhalt handelt es sich um ein Verkehrsüberwachungsproblem (siehe hierzu Ziffer 1). Es wurde 2022 lediglich das Verkehrszeichen 283-20 Straßenverkehrsordnung (Abso- lutes Haltverbot Ende / Rechtsaufstellung) an der Kreuzung Sonderburger Straße / Arnsberger Straße durch ein neues Verkehrszeichen ausgetauscht. Die Straßenver- kehrsbehörde sieht keine weiteren verkehrsrechtlichen Mittel.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Arnsberger Straße
- Sonderburger Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 2300/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 24.07.2024
- Erstellt
- 24.07.2024 14:03