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2300/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 22.08.2022 (AN/1392/2022) "Absolutes Halteverbot im Bereich der Rechtskurve der Arnsberger Str. hinter Unterführung Sonderburger Str."

Beantwortung einer Anfrage (BV) 24.07.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 02.09.2024, TOP 7.1.10

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3912 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-9/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 2300/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Mülheim vom 22.08.2022 (AN/1392/2022) "Absolutes Halteverbot im 
Bereich der Rechtskurve der Arnsberger Str. hinter Unterführung Sonderburger Str." 
Die Fraktion DIE LINKE bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
In ihrer Sitzung vom 03.05.2021 hatte die Bezirksvertretung Köln- Mülheim beschlos-
sen, die Verkehrssituation im Bereich der Bahnunterführung Sonderburger Staße zu 
verbessern. Das komplexe Thema beinhaltet auch die Entschärfung der Gefahrensitu-
ation im Bereich der Rechtskurve der Arnsberger Straße hinter der Unterführung Son-
derburger Straße. 
In den letzten Wochen wurden nun alte gegen neue Verkehrsschilder mit der Bot-
schaft „Absolutes Halteverbot“ ausgetauscht, doch die Parkplatz- Suchenden ignorie-
ren dies geflissentlich. Regelmäßig stehen PKW´s im absoluten Halteverbot und par-
ken weiter hin bis in den Kurvenbereich. Hin und wieder klemmen Bußgeld- Be-
scheide hinter den Scheibenwischen, doch das Problem der Verkehrssicherheit ist 
noch immer nicht nachhaltig gelöst. 
Der Bürgersteig auf der südlichen Seite der Sonderburger Straße endet hinter der Un-
terführung im Nichts vor den bis in die Kurve parkenden Autos. Zu Fuß Gehende sind 
gezwungen irgendwann vorher die Straßenseite zu wechseln oder sich vorsichtig um 
die parkenden Autos herum zu bewegen. 
 
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:  
 
1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden im letzten halben Jahr im genannten Be-
reich geahndet?   
 
2. Nach welchen Kriterien wurde der Bereich, für den das absolute Halteverbot gilt, 
festgelegt?  
 
3. Warum greift man nicht zum Mittel der Aufstellung von Pollern, um ein Parken im 
absoluten Halteverbot zu verhindern bzw. welche anderen Möglichkeiten kommen in 
Betracht, um das verkehrswidrige Parken zu unterbinden?  
 
4. Wer hat über die bislang durchgeführten Maßnahmen entschieden?

2 
 
5. Gab es einen Ortstermin oder Stellungnahmen mit bzw. vom Fußverkehrsbeauf-
tragten und /oder Fahrradbeauftragten?  
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1: 
Im Zeitraum 01.08.2022 – 30.06.2024 wurden an der betreffenden Stelle 264 Verwar-
nungen ausgestellt. 
 
 
Zu 2 bis 5: 
Vor und hinter Kreuzungen bzw. Einmündungen muss ein Bereich von 5m freigehal-
ten werden. Die 5m ergeben sich aus den Schnittpunkten der jeweiligen Eckausrun-
dungen. Das bedeutet, dass innerhalb dieses 5m Bereiches das Parken gemäß §12 
Absatz 3 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung verboten ist. Somit ist eine gesetzliche Rege-
lung vorhanden, die bei Beachtung der Vorschriften eine ungehinderte und sichere 
Zufahrt zur Straße gewährleistet. 
 
Gemäß §45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung sind Verkehrszeichen und Verkehrs-
einrichtungen zudem nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Um-
stände zwingend geboten ist. Damit ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenige 
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wie möglich anzuordnen. Eine Verpflich-
tung der Straßenverkehrsbehörde, Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern durch bau-
liche Maßnahmen (z.B. Poller, weitere Verkehrszeichen etc.) zu unterbinden, besteht 
darüber hinaus nicht. 
 
Aus den oben genannten Gründen sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Hier 
in dem konkreten Sachverhalt handelt es sich um ein Verkehrsüberwachungsproblem 
(siehe hierzu Ziffer 1). 
 
Es wurde 2022 lediglich das Verkehrszeichen 283-20 Straßenverkehrsordnung (Abso-
lutes Haltverbot Ende / Rechtsaufstellung) an der Kreuzung Sonderburger Straße / 
Arnsberger Straße durch ein neues Verkehrszeichen ausgetauscht. Die Straßenver-
kehrsbehörde sieht keine weiteren verkehrsrechtlichen Mittel.

Beratungsverlauf (1)

02.09.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Arnsberger Straße
  • Sonderburger Straße

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Details

Aktenzeichen
2300/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
24.07.2024
Erstellt
24.07.2024 14:03